WBV-Verbandstag am 23.04.2016 in PADERBORN
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Mich erstaunt die große Gelassenheit sowohl des Präsidiums als auch der MItglieder zu dem Thema.
Aber anscheinend ist diese doch momentan Fakt. Da ist das Fordern von mehr Basisdemokratie IMO fehl am Platz. Was ist denn der Grund für die Gelassenheit und ist es nicht in demokratisch organisierten Gremien eben auch ein Ausdruck für Funktion, wenn diejenigen, die kein Riesenproblem sehen, eben gelassen bleiben? Es ist nicht basisdemokratisch, wenn nur diejenigen Gehör finden dürfen/müssen, die Probleme sehen und mich beschleicht ein wenig der Eindruck, dass einige wenige gerade diesem Irrtum aufgesessen sind, die Mehrheit müsse zwingend sich auch über die von ihnen als Probleme wahrgenommenen Umstände empören.
Warum macht ihr nicht Basisarbeit und informiert die Leute? Besorgt euch Mitgliederlisten und ruft sie an oder schickt Ihnen eure Erkenntnisse und überzeugt sie, dass etwas geändert werden muss. Im Internet aus der Anonymität heraus wird das nicht gelingen.
BTW: Um das besser einordnen zu können: Ich habe keinen Bezug zum WBV und weiß noch nicht einmal inhaltlich, worum es bei den behaupteten Problemen geht. Ich halte nur die Art und Weise, mit der manche versuchen, die Probleme zu lösen, für kontraproduktiv.
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Das Problem im WBV ist schnell erklärt: Der Verband und einer seiner Basketballkreise haben sich in den vergangenen Jahren eine juristische Auseinandersetzung geliefert, die in 2015 damit endete, dass der WBV seine Niederlage erklärt und einen Betrag, der irgendwo bei 100.000 Euro plus X liegt, verbrannt hat.
Der Basketballkreis stellt aber weiterhin finanzielle Forderungen an den WBV, die in Summe irgendwo im Bereich von 70.000 Euro liegen dürften (der Verband hat Rückstellungen in entsprechender Höhe gebildet).
Die Vorgänge sind jedem im WBV, den es etwas angeht, bestens bekannt. Wer sich informieren möchte, braucht nur die Protokolle der Verbandstage der vergangenen Jahre zu lesen. Insofern sehe ich den Verband auch nicht in der Pflicht, jedes Jahr aufs neue umfassend zu informieren, zumal letztes Jahr beschlossen wurde, das Verfahren gegen den Basketballkreis einzustellen. -
Die Vorgänge sind allen bekannt, bzw. sollten es sein. Zumindest vom Grundsatz her. In den Einzelheiten sind sicher die wenigsten drin, dass muss aber auch nicht sein. Das mögliche finanzielle Risiko wird von den hier genannten 170k bis zu einem Vielfachen dessen beziffert, je nachdem wen man fragt.
Muss das Thema auf jedem VT in Einzelheiten durchgesprochen werden? Ich denke nein. Es sei denn es gibt neue Entwicklungen, die von Bedeutung sind.
Und wem das Verhallten des Präsidiums nicht gefällt, der muss halt eine Oppositipn mit Gegenkandidaten aufstellen. Ich halte die Erfolgsaussichten zwar für gering, aber nur anonym meckern ist keine Alternative. -
OK, wenn alles bekannt ist, würde ich gerne um Antworten auf die folgenden Fragen bitten.
Wenn die Aberkennung der Verbandstage seit 2009 erfolgt, was hat das für Konsequenzen bezüglich von Fördergeldern oder sonstigen finanziellen Auswirkungen?
Was passiert wenn jemand die Gemeinnützigkeit des WBV prüfen lässt? Hier bitte etwas tiefergehend als nur es passiert nichts.
Was passiert wenn SR Arbeitnehmer sind?
Eine simple einmalige Umlage daran glaube ich nicht.
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Mit Sicherheit wird es jetzt wieder einige User geben, die Dinge wie “Lass mich mit dem Sch… in Ruhe, alles Satzungs Blabla, usw. Ich will einfach nur Basketball spielen!” Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Allerdings spielt Ihr, wenn der Verband Pleite gehen sollte, definitiv nicht mehr im WBV Basketball.
Ich sage nicht, dass es so kommen muss. Es gibt jedoch juristische Argumente, die dafür sprechen, und dann könnte es so aussehen:
Wenn die Verbandstage als nichtig erklärt werden,…
Sind Beschlüsse, Wahlen, … nichtig. Daraus dürfte eine persönliche Haftung des WBV Vorstandes, welcher dann nicht entlastet wurde, resultieren. Vermutlich werden dann Fördergelder zurückgefordert. Weiter ins Detail braucht man an der Stelle dann wahrscheinlich nicht gehen, da der Verband an der Stelle insolvent sein dürfte.
Wenn die Gemeinnützigkeit verloren geht…
Dürfte dies zu erheblichen Nachzahlungen ans Finanzamt führen. Ferner dürfte der Vorstand persönlich haften. Selbstverständlich ist die Gemeinützigkeit auch in Gefahr, wenn Fragen des Plenums nicht vollumfänglich auf einer JHV beantwortet werden. Da hilt es dann auch nichts, wenn ein Versammlungsleiter aus Hamburg, der im Hauptberuf Anwalt ist, zu diesem Vorgehen geraten hat. Vereine haben nämlich demokratischen Grundprinzipien zu genügen. Weiter ins Detail braucht man an der Stelle dann wahrscheinlich nicht gehen, da der Verband an der Stelle insolvent sein dürfte.
Wenn SR Arbeitnehmer sind…
Dürfte der Verband jedenfalls für die Zukunft Steuern und Sozialabgaben für mehrere hundert Refs abführen. Woher das Geld kommen soll? Keine Ahnung! Ob für die Vergangenheit Nachforderungen kommen? Davon würde ich schwer ausgehen, da der Staat dem WBV wohl kaum Geld schenken mag. Weiter ins Detail braucht man dann an der Stelle dann wahrscheinlich nicht gehen, da der Verband an der Stelle insolvent sein dürfte.
Ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass es so kommen muss. Es gibt aber gute Argumente dafür… Eine detailierte Darstellung dürfte Seiten füllen. Wieso setzt man sich solchen Risiken aus? Wieso nehmen die Vereine/Basketballer dies alles (insbesondere klare rechtliche Verfehlungen des Präsidiums) so ohne weiteres hin?
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Warum sollten SR denn Arbeitnehmer sein?
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Hört doch endlich auf, auf diese Selbstgespräche der beiden Typen einzugehen. Den beiden geht es nicht um die Sache, nur um sich selber. Habt Ihr die beiden Typen schon mal live erlebt? Es geht nicht um Basketball, wirklich nur um das verkannte Genie der beiden unsäglichen Querulanten!
Meine Meinung. -
Warum sollten SR denn Arbeitnehmer sein?
Lass es mich mit mehreren Antworten so gestalten, dass sich jeder, die für ihn passende, aussuchen kann….
1. Auf dem letzten VT wurde umfassend über die Verfahren berichtet. Die Frage erübrigt sich.
2. Schiedsichter beim Fussball sind nach ganz herrschender Meinung selbstständig. Also muss das bei den Freunden des großen, orangenen Balls auch so sein.
3. Antwort zwei ist Unsinn. Beim Fussball sind einige Parameter ganz anders. Die Frage für BB SR ist noch nie durch ein Gericht beantwortet worden. SR sind ganz klar Arbeitnehmer. Sie haben eine Dienstkleidung zu tragen, welche auch Werbung für einen Partner des Arbeitgebers WBV zeigt. Ferner hat der Verband eine Versicherung für die SR abgeschlossen. Fahrwege zu Spielen sind vorgeschrieben, es gibt die Verpflchtung zur gemeinsamen Anreise. Außerdem ist die Bezahlung durch den einzigen Arbeitgeber festgelegt. Eine Lizenz ist notwendig. Der Verband beansprucht für sich SR bestrafen zu dürfen. Kaderrichtlinien und sonstige Weisungen zeigen, dass der SR Weisungen unterliegt.
4. Auch mehrere Juristen dürften hier zu verschiedenen Antworten kommen. Ein gutes Argument reicht, um den Fall in die eine oder andere Richtung entscheiden zu können. Anders als in der Mathematik gibt es wohl kaum die einzig vertretbare Lösung, die dann alle überzeugt. Es wird kaum jemand den ganzen Sachverhalt kennen, geschweige denn eine detailierte juristische Bewertung abgeben können. Wir müssen warten, bis ein Gericht abschließend entschieden hat. Die Kiste dürfte durch mehrere Instanzen gehen.
Antwort 4 überzeugt mich. Es wird also auch nichts helfen, wenn alle Basketballer schnell Jura studieren, um die Lösung zu kennen.
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Hört doch endlich auf, auf diese Selbstgespräche der beiden Typen einzugehen. Den beiden geht es nicht um die Sache, nur um sich selber. Habt Ihr die beiden Typen schon mal live erlebt? Es geht nicht um Basketball, wirklich nur um das verkannte Genie der beiden unsäglichen Querulanten!
Meine Meinung.Ich räume Dir gerne das Recht ein, Deine Meinung zu äußern, und würde mich freuen, wenn dies auch umgekehrt der Fall wäre. Noch mehr würde mich freuen, wenn Du mal etwas zum Thema schreibst.
Mir geht es ausschließlich um die Sache. Ich gehe sogar soweit, dass ich mich hier dafür einsetze, dass auch Du in Zukunft im WBV spielen darfst.
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Das SRn Thema ist doch dann aber kein Exklusiv-Thema des WBV, oder? Das müsste dementsprechend alle Verbände betreffen.
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Das SRn Thema ist doch dann aber kein Exklusiv-Thema des WBV, oder? Das müsste dementsprechend alle Verbände betreffen.
Das Schiedsrichterwesen im WBV hat im Vergleich zu anderen Verbänden schon ein paar Besonderheiten. Zu nennen wären da Kaderrichtlinien, die bis auf die Zeiten, wann der Ref aufs Klo darf, fast alles vorschreiben, der “Kemna-Kader”, etc.
Hauptunterschied dürfte jedoch sein, dass im WBV jemand klagt. Das mag an dem bösen Ref liegen oder auch ein wenig am Vorverhalten des Verbandes? Jedenfalls ist auffällig, dass der WBV seit einiger Zeit sehr viel Zeit und Geld für Rechtsverfahren aufbringt.
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Mir geht es ausschließlich um die Sache. Ich gehe sogar soweit, dass ich mich hier dafür einsetze, dass auch Du in Zukunft im WBV spielen darfst.
Mein lieber Marcus,
Deine heeren Motive in Ehren, aber derjenige, der sich da beim WBV beklagt (war ja im Rechenschaftsbericht des Rechtsausschusses nachzulesen), das scheinst mir Du selbst zu sein: Ein Jurastudent, der einen Versandhandel für Sportklamotten betreibt und sich darum weigert, SR-Shirts mit dem Reklameaufdruck eines Deiner Wettbewerber zu tragen. Dafür hast Du einen Strafbescheid des WBV erhalten und wirst nicht mehr oder nicht mehr in dem von Dir gewünschten Umfang angesetzt. Ob das für die Allgemeinheit von Interesse ist? Ich habe da meine Zweifel.
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Bei dem was ich hier seit gestern lese, glaube ich nicht, dass die Verfahren ausreichend bekannt sind. Besonders nicht, warum es sie gibt und was die Probleme sein könnten.
Das ist natürlich erst einmal nicht wichtig. Sollte der WBV allerdings auch nur ein Verfahren verlieren, wird das für die Haftung vielleicht relevant. Ja, ich weiss auch das sieht der WBV anders.Die Folgen der Verfahren wurden von Marcus gut zusammengefasst. Allerdings Marcus, kannst du auch keinen zwingen deiner Meinung zu sein oder sich dafür zu interessieren.
Wer allerdings schon einmal das Vergnügen hatte sich mit einem ehemaligen Bundesliga SR aus Aachen, konkreter aus Eschweiler, zu unterhalten, wird allerdings andere Eindrücke als die Einschätzung des WBV bekommen. Ob das an seinem Beruf liegen mag kann ich nicht einschätzen.
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Ein SR ist (noch) kein Angestellter. Punkt. Denn der WBV hat bei jeder SR-Weiterbildung (an der ich teilgenommen habe) darauf hingewiesen, dass ein SR die Spielgebühren selbstständig zu versteuern hat. Als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Wenn der SR das nicht gemacht hat, könnte es eher in den Bereich der Steuerhinterziehung durch den SR gehen.
Was aber auch möglich sein könnte ist, dass aufgrund der Weisungsbefugnis des alleinigen Auftraggebers auf eine Scheinselbstständigkeit erkannt wird. Dann jedoch könnte es passieren, dass der WBV für 4 Jahre rückwirkend die Sozialabgaben nachzahlen darf.
Ist auf jeden Fall spannend, denn gibt es nicht auch Umbesetzungsstellen, die nach Aberkennung des Status “Umbesetzungsstelle” auf ein Angestelltenverhältnis geklagt haben und nun als Minijobber angestellt sind?
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Ein SR ist (noch) kein Angestellter. Punkt. Denn der WBV hat bei jeder SR-Weiterbildung (an der ich teilgenommen habe) darauf hingewiesen, dass ein SR die Spielgebühren selbstständig zu versteuern hat. Als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Wenn der SR das nicht gemacht hat, könnte es eher in den Bereich der Steuerhinterziehung durch den SR gehen.
Was aber auch möglich sein könnte ist, dass aufgrund der Weisungsbefugnis des alleinigen Auftraggebers auf eine Scheinselbstständigkeit erkannt wird. Dann jedoch könnte es passieren, dass der WBV für 4 Jahre rückwirkend die Sozialabgaben nachzahlen darf.
Ist auf jeden Fall spannend, denn gibt es nicht auch Umbesetzungsstellen, die nach Aberkennung des Status “Umbesetzungsstelle” auf ein Angestelltenverhältnis geklagt haben und nun als Minijobber angestellt sind?
Es “DUNKT” das Ehrenamt ! Jeder SR wird Euch diese Sackhaar-spalterei danken. Wer pfeifft eigentlich noch ??
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Bei einem SR gehen die Finanzbehörden regelmäßig davon aus, dass er, soweit nur national eingesetzt, ehrenamtlich tätig ist. Die Einkünfte sind als “sonstige Einkünfte” zu versteuern, es gibt einen Freibetrag von aktuell m.W. 756.- Euro, den nicht viele Refs überschreiten dürften. Tut er es doch, sind die Einkünfte komplett steuerpflichtig.
Steuerpflichtig heisst aber nicht, dass der SR ein Angestellter des Verbandes ist. Refs, die international pfeifen, werden wie Gewerbetreibende behandelt. -
_Können wir für dieses interessante Thema bitte einen neuen Thread eröffnen?
Vielleicht ist jemand so nett, und fasst die bisher getätigten Aussagen zusammen.
Vielleicht findet sich dann auch ein anderer Jemand, der adäquat mit den Mythen um die “Bezahlung” der SR aufräumt.Hier ist das Thema aber auf jeden Fall off-topic.
MfG
32_ -
Es gibt meines Wissens keinen Freibetrag für SR.
Ich habe noch keine Fortbildung erlebt oder gehört, wo deine Aussage getätigt wurde.Dann sollte Mensch sich rasch schlauer machen:
Zitat
Ehrenamt: Diesen Freibetrag können Sie bei der Steuer ansetzen
Über zehn Millionen Deutsche sind ehrenamtlich tätig. Wer eine finanzielle Entschädigung erhält, profitiert häufig vom sogenannten Ehrenamtsfreibetrag.
Sportverein, Kindergarten oder Altersheim: Wer sich in Deutschland sozial engagieren möchte, hat viele Möglichkeiten dies zu tun. Dabei steht nicht der Verdienst im Vordergrund, sondern die Freude anderen Menschen zu helfen. Gerade der soziale Bereich würde ohne den Einsatz der freiwilligen Helfer schlappmachen.
Die Politik hat daher Anreize für ehrenamtlich Tätige geschaffen. Hierzu zählt die Erhöhung des Ehrenamtsfreibetrages: Seit 2013 können Helfer 720 Euro jährlich als Entschädigung erhalten, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Ehrenamt als nebenberufliche Tätigkeit
Ob Angestellter, Rentner oder Student: In Sachen Ehrenamt gilt für alle das Gleiche. Nimmt das Ehrenamt weniger als ein Drittel der eigentlichen Beschäftigungszeit in Anspruch, dann stuft es das Finanzamt als nebenberufliche Tätigkeit ein. Die Ehrenamtspauschale ist zudem unabhängig von der Art der ehrenamtlichen Tätigkeit, so lange diese in der Vereinsarbeit oder in sozialen und kulturellen Einrichtungen ausgeübt wird. Hierzu zählen unter anderem Werkstätten für behinderte Menschen, Altenwohn- und Pflegeheime sowie Museen und Theater.
Höherer Verdienst zählt zu sonstigen Einkünften
Nur Aufwandsentschädigungen bis zu 720 Euro im Jahr bleiben steuerfrei. Verdient ein ehrenamtlicher Schiedsrichter beispielsweise 845 Euro im Jahr, muss er die zusätzlichen Einnahmen als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. Hier gibt es dann eine weitere Freigrenze in Höhe von 256 Euro. Heißt im Klartext: Liegen die Einkünfte nach Abzug des Ehrenamtsfreibetrags unter 256 Euro, bleiben sie steuerfrei. Liegen sie darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Übungsleiter erhalten höheren Freibetrag
Für Übungsleiter im Ehrenamt gilt: Sie können seit Januar 2013 pauschal 2.400 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Der Übungsleiterfreibetrag ist unabhängig von der Ehrenamtspauschale und steht Ausbildern, Erziehern oder Betreuern zu, die sich nebenberuflich im Auftrag von Kirchen, Vereinen oder einer Stiftung engagieren. Wer also eine Jugendmannschaft im Sportverein trainiert und zudem die Vereinskasse verwaltet, kann zusätzlich zur Übungsleiterpauschale auch vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren.
Verzicht auf Aufwendungsersatz
Viele ehrenamtliche Mitarbeiter verzichten darauf Geld für ihre Tätigkeit zu bekommen, obwohl es ihnen laut Vereinssatzung oder Vertrag zusteht. Diese Großzügigkeit wird vom Finanzamt belohnt. Denn alle Aufwendungen, die Sie durch Ihr Ehrenamt haben, können Sie als sogenannte Aufwandspenden in die Steuererklärung eintragen. Als Aufwendung gilt beispielsweise die Fahrt zum Verein, denn diese kostet Geld. Und weil Sie darauf verzichten, sich das Geld vom Verein erstatten zu lassen, haben Sie – so das Finanzamt – indirekt Geld gespendet. Der Verein stellt Ihnen dafür eine Zuwendungsbescheinigung mit dem entsprechenden Geldbetrag aus und bestätigt, dass Sie auf die “Erstattung von Aufwendungen” verzichten. Danach können Sie genau diesen Betrag als Aufwandsspende in Ihre Steuererklärung eintragen.
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Aus den aktuellen Unterlagen des DOSB:
Vorsitzende/r
Ehrenamtliche/r Geschäftsführer/in
Schatzmeister/in, Kassierer/in
Sportwart/in
Abteilungsvorstände
Jugendwart/in
Trainer/Übungsleiter mit Lizenz
Schieds-/Kampfrichter… da bin ich einfach mal so frech und interpretiere das für mich als für den Basketball im Amateurbereich als gültig…
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Zur Klarstellung…
1. Ich habe bislang kein Verfahren vor einem Gericht gegen den WBV angefangen.
2. Ich will, dass SR weiterhin selbstständig sind. Dies entscheide aber nicht ich.
3. Der BSW ist das, was Mediziner vermutlich Pickel am Arsch des WBV nennen würden. Kostet uns Geld und der Nutzen für den Verband/die Sportart? Weg damit…
4. Plonka und Co verteidigen eine mafiöse Basketballstruktur! Ich will einen Basketballverband (zurück). Plonka und Co spielen mit der Existenz des Verbandes. Alleine die Tatsache, dass Infos nicht rechtmäßig geflossen sind, reicht dem Verband die Gemeinnützigkeit zu entziehen; ihn zu zerstören. Übernehmen Plonka und Co jetzt die Verantwortung? Rücktritt!
So ein Sportverband ist eben keine Versicherung, bei der der Vorstand machen kann, was er will.
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Wir können die Sache gerne abkürzen
Ob SR Arbeitnehmer sind, wird ein Gericht entscheiden. Was immer wir dazu sagen, ist unsere Meinung, aber dies entscheidet ein Gericht.
Marcus Zimmermann: Deine Meinung zum BSW finde ich frech. Der BSW hat die gleiche Berechtigung wie jeder andere Kreis. Alles andere ist deine subjektive Meinung, wahrscheinlich aufgrund persönlicher Erfahrung, die du allerdings nicht verallgemeinern kannst.Es sagt ja auch keiner der SR XYZ muss weg, weil er keinen Nutzen hat. Dies erscheint wie ein persönlicher Rachefeldzug.
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Mir geht es ausschließlich um die Sache. Ich gehe sogar soweit, dass ich mich hier dafür einsetze, dass auch Du in Zukunft im WBV spielen darfst.
Mein lieber Marcus,
Deine heeren Motive in Ehren, aber derjenige, der sich da beim WBV beklagt (war ja im Rechenschaftsbericht des Rechtsausschusses nachzulesen), das scheinst mir Du selbst zu sein: Ein Jurastudent, der einen Versandhandel für Sportklamotten betreibt und sich darum weigert, SR-Shirts mit dem Reklameaufdruck eines Deiner Wettbewerber zu tragen. Dafür hast Du einen Strafbescheid des WBV erhalten und wirst nicht mehr oder nicht mehr in dem von Dir gewünschten Umfang angesetzt. Ob das für die Allgemeinheit von Interesse ist? Ich habe da meine Zweifel.
Bis zur Sperre, die der WBV natürlich nicht so genannt hat, stimmt die Story. Leider beruhte das Ganze vermutlich auf persönlichen Motiven des Herrn Wingartz und war rechtswidrig. Details des Verfahrens sind spannend und erinnern an Nordkorea (Verletzung von Grundrechten, Rechtsbeugung durch den WBV RA, Henke -Anwalt, Notar- war beteiligt,…).
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Wir können die Sache gerne abkürzen
Ob SR Arbeitnehmer sind, wird ein Gericht entscheiden. Was immer wir dazu sagen, ist unsere Meinung, aber dies entscheidet ein Gericht.
Marcus Zimmermann: Deine Meinung zum BSW finde ich frech. Der BSW hat die gleiche Berechtigung wie jeder andere Kreis. Alles andere ist deine subjektive Meinung, wahrscheinlich aufgrund persönlicher Erfahrung, die du allerdings nicht verallgemeinern kannst.Es sagt ja auch keiner der SR XYZ muss weg, weil er keinen Nutzen hat. Dies erscheint wie ein persönlicher Rachefeldzug.
Kann hier wohl kaum eine andere als meine Meinung, die immer persönlich ist, wiedergeben. Du erlaubst mir aber doch diese zu äußern?
Naja…. Es gibt Fakten, die den BSW von anderen Kreisen unterscheiden… Oder kennt Ihr einen Kreis, dessen Vorsitzender Impfungen als “Medizinischer Dienst Basketballkreis XY” durchgeführt hat?
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Ich denke auch, dass dies der falsche Faden ist, aber ich hoffe drauf, dass der spannende SR-Part später komplett verschoben wird.
Die Einkünfte sind als “sonstige Einkünfte” zu versteuern, es gibt einen Freibetrag von aktuell m.W. 756.- Euro, den nicht viele Refs überschreiten dürften.
Öh, also ich würde pauschal behaupten, wer ein aktiver Kader-SR ist (Oberliga oder höher) der kommt locker auf diesen Betrag, in tieferen Ligen wird es nicht so häufig vorkommen. (und mir ist egal, ob es nun einen Freibetrag gibt oder nicht)
Und leugnen ist auch schwierig, denn zum einen quittiert der SR den Betrag, zum anderen ist alles in Team-SL nachzulesen.
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[…]
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Das SR-Thema ist tatsächlich sehr spannend. Habe mich, da selber SR, darüber erkundigt, sodass ich für mich folgende Meinung gebildet habe:
SR sind Ehrenamtler, die ihr Einkommen als sonstige Einkünfte zu versteuern haben. Eine Scheinselbstständigkeit kann nicht vorliegen, da sie ihren “Lohn” von diversen Vereinen erhalten und nicht von einem einzigen Auftraggeber. Selbst bei einer Pool-Lösung (alle Vereine überweisen an den WBV und SR erhalten das Geld vom WBV) wäre eine sogenannte Selbstständigkeit mit einem Auftraggeber möglich.
In meinen Augen ist eine Vergleichbarkeit zum Fußball-SR klar gegeben. Da ich selbst auch Fußball-SR war, weiß ich, dass die meisten, von Marcus aufgezählten, Kriterien auch dort gegeben sind.
Steuerlich habe ich die Situation so verstanden, dass der SR sich einen Pauschbetrag von 500,- € zu Nutzen machen kann. Diesen kann er von der Summe der erhaltenen Gebühren (exkl. Fahrtkosten!) abziehen. Vom verbleibenden Betrag kann dann der Teil der Fahrtkosten (0,30€/km) abgezogen werden, der die 500,- € übersteigt. Sollte der sich nun ergebene Betrag 256,- € (Steuerfreibetrag) nicht überschreiten, muss der SR keinerlei Einnahmen versteuern.
Für einen Oberliga-SR reicht das, um bei durchschnittlicher Ansetzungszahl keine Steuern zahlen zu müssen.
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Sorry, dass es jetzt etwas persönlich wird.
Herr Zimmermann,
mit post vom 9.5.16, 10.20 Uhr haben Sie zum wiederholten Male dem WBV-RA Rechtsbeugung, also die
Begehung einer Straftat vorgeworfen, und dabei den Kollegen Henke namentlich genannt. Da ich selbst eine
Zeit und möglicherweise auch zum fraglichen Zeitraum Mitglied des RA war, bitte ich um Benennung
der Entscheidung und der Besetzung des RA. Sollte ich diese Auskunft nicht bis zum 17.5.16 erhalten
haben, so werde ich davon ausgehen müssen, dass Sie auch mir Rechtsbeugung
vorwerfen und mir vorbehalten, entsprechende Schritte einzuleiten.
Volker Cornelisen
-Rechtsanwalt- -
Macht man sowas nicht normalerweise in Schriftform? Da kann ja jeder etwas in so einem Forum behaupten und fordern…
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@hotsauce
Als Schiedsrichter hast Du genau einen Auftraggeber, den WBV. Oder bekommst Du Deine Aufträge - pardon Ansetzungen - nicht direkt vom Verband über Team SL?Wenn Du verhindert bist, gibst Du die Ansetzung an den jeweiligen Heimverein oder an den Verband zurück?
Suchst Du die Orte, an denen Du pfeifst, selber aus, oder sind sie vom Verband vorgegeben? Nutzt Du vom Verband vorgegebene Software / Portale?
Ich bin etwas irritiert, dass das für viele neu ist… wie gesagt, der WBV hat bei Kaderlehrgängen immer darauf hingewiesen, dass die Einnahmen zu versteuern sind.
Zu denen Einnahmehöhen… ich glaube da haben wir andere Infos. Beispiel:
Samstag Doppelansetzung Oberliga, Sonntag Doppelansetzung NRW-Liga. Das reicht sogar an jedem zweitem Spieltag. -
Mensch, eigentlich wollte ich hier mal wieder nur gespannt mitlesen, aber langsam wird das hier wieder spannend…
Thema Scheinselbständigkeit der SR im WBV:
M.E. können wir es da einmal getrost auf die Rechtsprechung ankommen lassen. Technisch gesehen entscheidet jeder SR selber welche Ansetzung er tatsächlich annimmt. Ferner werden Ansetzungen zwar über einen Poolansetzer verteilt, allerdings wird auch hier vermutlich auf die Beauftragung durch die Vereine abgestellt werden. Konsequenz: Keine Scheinselbständigkeit.Einmal angenommen, dass Gericht würde widererwarten sämtliche bisherige Rechtsprechung über Bord werfen und sich gegen die Verwaltungsanweisungen zu einer Nichselbständigentätigkeit durchringen:
Aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf das gesamte Bundesgebiet wird es vermutlich eine Entscheidung für alle offenen Fälle werden. Selbst wenn, wovon meine Unwichtigkeit nicht ausgeht, es zu einer rückwirkenden Klärung kommen sollte würde der WBV hier nicht in Richtung einer Insolvenz rutschen. Im ersten Schritt würden sämtliche Schiedsrichter Ihre Sozialbeiträge nachzahlen müssen. Erst wenn hier kein Geld zu holen ist, könnte der WBV unter Umständen für die Beiträge, für die er den Einbehalt versäumt hat, haften.Ferner darf bei der hier immer wieder ins Gespräch gebrachten “Insolvenz” nicht vergessen werden, dass es hierfür unter anderem einer negativen Fortführungsprognose bedarf. Zweifelhaft ob damit zu rechnen ist.
Und jetzt zu dem Thema, dass hier vermutlich vor allem die mitlesenden Schiedsrichter interessiert:
Tatsächlich ist zu bedenken, dass trotz der grundsätzlichen Vergleichbarkeit jeder Schiedsrichter ein Einzelfall ist. Aus diesem Grund können ganz unterschiedliche steuer- und sozialversicherungstechnische Konsequenzen aus dieser Tätigkeit gezogen werden. Insbesondere die Zugehörigkeit zu einem Kader, die private Lebenssituation und die übrige Einkunftssituation können hier zu gewollten/ungewollten Abweichung zu dem 0815-Fall führen. Alles in allem bleibt hier leider nur der Gang zu einem Fachmann (damit sind ausdrücklich nicht irgendwelche Gespräche an der Bar mit einem Bekannten gemeint), denn nur der wird sämtliche Konsequenzen bedenken. Im Übrigen gibt es in so ziemlichen jedem Landesverband Aktive, die zumindest Verbindungen zu den beratenden Berufen haben und hier zwangsläufig Erfahrungswerte gesammelt werden.
Abschließend sei darauf hingewiesen: Niemals trifft ein Berater oder ein Schiedsrichter selbst die Entscheidung ob etwas bspw. zu versteuern ist oder nicht. Diese Entscheidung obliegt immer der Finanzverwaltung und der gegenüber besteht auch die Erklärungspflicht. Ob man sich im Nachgang über die Beurteilung streitet mag einmal dahingestellt bleiben.my 2 cent´s
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Sorry, dass es jetzt etwas persönlich wird.
Herr Zimmermann,
mit post vom 9.5.16, 10.20 Uhr haben Sie zum wiederholten Male dem WBV-RA Rechtsbeugung, also die
Begehung einer Straftat vorgeworfen, und dabei den Kollegen Henke namentlich genannt. Da ich selbst eine
Zeit und möglicherweise auch zum fraglichen Zeitraum Mitglied des RA war, bitte ich um Benennung
der Entscheidung und der Besetzung des RA. Sollte ich diese Auskunft nicht bis zum 17.5.16 erhalten
haben, so werde ich davon ausgehen müssen, dass Sie auch mir Rechtsbeugung
vorwerfen und mir vorbehalten, entsprechende Schritte einzuleiten.
Volker Cornelisen
-Rechtsanwalt-Lieber Rechtsanwalt Volker,
(wir waren per Du und ich nehme Dein Posting nicht persönlich - Du ist hier übrigens auch entsprechend der SD Verkehrssitte )
vielen Dank für die nicht ganz korrekte Belehrung.
1. Selbstredend warst Du nicht an der Entscheidung beteiligt. Wäre dies der Fall gewesen, würdest Du Dich sicher an die grob rechtswidrige mit Recht und Gerechtigkeit nicht vereinbare ekelhafte und so weiter Entscheidung erinnern. Werfe Dir also nichts vor.
2. Eine Straftat habe ich niemandem vorgeworfen. Ich fordere Dich auf, dies unverzüglich spätestens bis zum 17.05.2016 zu korrigieren. Wenn ich dem damaligen WBV RA (in der Besetzung Henke, Rau und Neumann, letztgenannter hat sich deutlich von der Entscheidung distanziert, hat jedoch wie es das Zivilprozessrecht fordert, das Urteil mitunterschrieben!) vorwerfe, Recht gebeugt zu haben, sind meine Worte auslegungsbedürftig. Da der WBV RA kein ordentliches Gericht ist, kann keine Straftat iSd des StGB gemeint sein. Beachte bitte auch die Dir als Rechtsanwalt bekannte Wechselwirkungslehre “Art 5 GG” . Ich wollte ganz klar nur sagen, dass sich Henke über die Normen des WBV (hier den Strafenkatalog) hinweggesetzt hat; den Strafenkatalog unzuläsig fortgebildet hat und somit WBV Recht gebeugt hat. Verstanden?
3. Die Entscheidung müsste ich erst raussuchen. Bei dem Freiplatzwetter mag ich das gerade nicht. Wenn Du meinst mir so ein Schreiben mit Anwaltsbriefkopf und ohne nettes Schönen-Dunk.de Gerede zukommen lassen zu müssen, muss das dann leider mein Anwalt beantworten -es sei denn es regnet- und das kostet Dich dann unnötig Geld. Spende das lieber an den BSV Wulfen oder irgendetwas anderes mit Basketball.
4. Ich nimm Dir den Post nicht krumm.
Danke für Dein Engagement.
Gruß
Marcus
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Zu denen Einnahmehöhen… ich glaube da haben wir andere Infos. Beispiel:
Samstag Doppelansetzung Oberliga, Sonntag Doppelansetzung NRW-Liga. Das reicht sogar an jedem zweitem Spieltag.Ich schrieb “Für einen Oberliga-SR reicht das, um bei durchschnittlicher Ansetzungszahl keine Steuern zahlen zu müssen.”
Der durchschnittliche Oberliga-SR pfeift nicht jedes Wochenende zwei Doppelansetzungen!Zu Deinen restlichen, eingangs angeführten Fragen, wiederhole ich, dass es sich schlicht um meine Meinung handelt, der ich keinerlei Anspruch auf Richtigkeit zuspreche. Daher überrascht mich Deine doch sehr provokante/konfrontierende Fragestellung.
Natürlich sind all Deine Fragen mit “der WBV” zu beantworten. Ich persönlich schaue aber auf die Quelle des Geldes. Hier sagt mir ein Blick ins Einkommensteuergesetz, dass ich weder die Schiedsrichterei noch einen ähnlichen “Beruf” in der Aufzählung des Katalogs des §18 I Nr.1 Satz 2 finde. Einen Paragraph weiter finde ich lediglich Wörter wie “Gehalt”, “Löhne”, “Dienstverhältnis”, “Arbeitgeber”. Ich verstehe Löhne und Gehälter als vertraglich festgelegte wiederkehrende Zahlungen. Beides trifft meines Erachtens nicht auf das Schiedsrichtergeld zu (Die Ausschreibung spricht gar nur von “Betrag” ).
Spannend wirds dann in § 22 Nr. 3 EStG. Diesen verstehe ich als Sammelparagraph, da es um Einkünfte aus Leistungen geht, die bisher nicht aufgezählt wurden. Hier finde ich die Schiedsrichterbeträge wieder. In diesem Paragraph steht auch der von mir genannte Steuerfreibetrag iHv 256,- €.Zugleich ziehe ich für mich einen pragmatischen Vergleich zum Fußball-SR, wo es eine Rechtsprechung gibt. Dabei sehe ich keine signifikante, grundsätzliche Abweichung zum Basketball-SR.
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_Da scheinbar meine obige Bitte geflissentlich ignoriert wird, muss ich wohl deutlicher werden.
Die Diskussion über SR und Selbständigkeit und Versteuerung hat in diesem Thread nichts verloren. Eröfffnet dazu einen neuen Thread.Weitere Posts zu diesem Thema in diesem Thread werden kommentarlos gelöscht.
MfG
32_ -
_Nachdem ja wieder mal jeder fleißig den dezenten Hinweis meines Moderatorenkollegen ignorieren will, hier ein etwas offensichtlicherer!
Wenn ihr das SR-Steuerstatus-Thema diskutieren wollt, macht das in einem eigenen Thread!
Hier ist es Offtopic. Evtl. müssen wir dazu übergehen Posts dazu kommentarlos zu löschen.
Wer nicht versteht warum, dem erkläre ich das hier einmal gratis: Es gibt genug SR auf SD, die dieses Theam auch interessiert, die aber das Thema Verbandstag des WBV überhaupt nicht interessiert und die deshalb hier auch nicht zufällig reinschauen. Und solche Klein-Klein-Klüngelei mag vielleicht fr manches WBV-Mitglied Ok sein, für uns ist es das nicht. Wer anderer Meinung ist kann sich per PN melden, wer es hier tut, muss mit einer Sperre rechnen._ -
is hier was los bis dahin beweisen, bis dahin begründen, bis dahin korrigieren… und ich dachte das war mal ein Basketball-Forum
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Für alle, die inhaltlich an der Diskussion interessiert sind, habe ich einen neuen Thread im SR-Unterforum eröffnet. Damit der Verlauf erhalten bleibt, habe ich die Beiträge einzeln gepostet. (B-ballmvp, Du bist natürlich auch herzlich eingeladen )
http://www.schoenen-dunk.de/forum_t102942_Sind-Basketball-SR-Arbeitnehmer_1.htm#1958764
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@b-ballmvp:
is hier was los bis dahin beweisen, bis dahin begründen, bis dahin korrigieren… und ich dachte das war mal ein Basketball-Forum
WORD!