TBB Trier 2014/15 - Lizenz in Gefahr?
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Bevor die Moderatoren Beiträge im Kader Thread verschieben oder löschen müssen, mache ich mal einen eigenen Thread auf, denn es klingt gar nicht gut, was hier berichtet wird:
http://www.lokalo.de/artikel/54436/Lizenzprobleme-fuer-TBB-Trier
Zitat:" Laut der BBL gibt es Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der TBB Trier. Vor allem vor dem Hintergrund, dass man während der laufenden Spielzeit einen neuen Hauptsponsor präsentieren konnte, eine mehr als verwunderliche Entwicklung."
Eine Lizenz mit Auflagen hatte Trier schon häufiger, in den letzten beiden Jahren sogar ganz ohne Auflagen. Eine Lizenzvergabe “mit Bedingung” ist nochmal eine Stufe schlechter und betrifft neben der TBB nur noch die Crailsheim Merlins. Was ist der Hintergrund? Springt Hochwald ab?
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Warum wartet man so lange mit Äußerungen seitens der TBB Verantwortlichen. Die wissen doch nicht erst seid gestern davon. Viele Fans sind Verunsichert und warten auf Antworten. Eine kurze Nachricht was los ist kann doch nicht so schwer sein.
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http://tbb-trier.de/aktuell/2014/sascha-beitzel-zur-beko-bbl-lizenz/
Und eine längere ist noch viel besser.
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Vielleicht überlegt man gerade, was man(n) genau dem Fußvolk so an Informationen kann und will. Hirn einschalten, dann sich äußern - so sollte es sein. Ich finds gut, dass man nicht vorschnell “irgendwas” veröffentlicht - siehe die aktuelle Diskussion beim DBB um den Bundestrainer……
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Hört sich jetzt nicht so dramatisch an. Man muss noch einige Punkte abarbeiten und wird dies innerhalb der gesetzten Frist wohl auch tun.
tbb-trier.de/aktuell/2014/sascha-beitzel-zur-beko-bbl-lizenz/
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Hab mir schon gedacht, dass es etwas ist, was aufgrund der in der BBL einmaligen Rechtsform (AG) zu tun hat. Die Kapitalerhöhung bedarf eines gewissen Vorlaufes, auch andere wichtige Vorgänge bei einer AG, sind nicht mit einem Handwisch vom Vorstand zu erledigen, sondern müssen, auch nach Abnickung der Hauptversammlung, bestimmte Wege einhalten. Sobald z.B. der Aufsichtsrat zusammenkommen muß, sind Einladungen mit Fristen nötig, usw.
Wieso sowas “gravierender” wirkt, als ein noch nicht unterschriebener Werbevertrag? Zum einen sind Werbeverträge nun mal Verträge, bei denen man manchmal keine andere Möglichkeit hat, als dem Werbenden entgegenzukommen. Dies stark zu regulieren, bringt niemanden was. Interne Vorgänge und Entscheidungen jedoch sind in der eigenen Verantwortung und müssen dann eben schlicht bis zu einem Tag X erledigt sein. Dabei sind dann eben Fristen zu berücksichtigen, die z.B. in Trier wegen der Rechtsform anfallen.
Würde man die Frist nicht berücksichtigen, hätte man gleich die Lizenz versagen können. Daher ist das schon ein gehöriger Unterschied, wenn man eine Lizenz unter Bedingung erhält, oder gar keine erhält. -
Das klingt genau so, wie ich es gestern Abend bereits vermutet habe. Dass der Lizenzausschuss Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anmeldet, heißt im Umkehrschluss eben nur, dass man den Nachweis erbringen muss, dass das, was man im Lizenzantrag angegeben hat, auch in einem absehbaren Zeitraum erfüllt wird. Eine Erhöhung des Gesellschafterkapitals stellt eben den Betrieb der Gesellschaft sicher und sollte in der Tat kein Problem sein. Darüberhinaus dürfte es eben um konkrete Nachweis bestimmter Werbeeinnahmen gehen, sprich: Hier müssen zugesagte (und eingeplante) sowie von den Trierern eingeplante (und womöglich noch nicht vollständig eingeworbene) Gelder nachgewiesen werden. Auch das ist eigentlich ein ganz normaler Vorgang und sollte zu bewerkstelligen sein. Insgesamt klingt das kaum nach unüberwindbaren Hindernissen und somit drücke ich euch die Daumen, dass die Bedingungen erfüllt werden, denn zusammen mit dem Frankfurter Stream waren es vor allem eure Live-Übertragungen, die mich letztes Jahr sehr für die TBB begeistert haben und auf die ich nicht verzichten möchte.
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Ja das klang gestern wirklich gravierender, als es sich jetzt darstellt. Vor allem als es dann von manchen hier herbeigeschrieben wurde. Dass Bitburger weiterhin Premiumsponsor bleibt ist dazu noch eine sehr gute Nachricht.
Ich denke man wird jetzt mit der BBL eng zusammenarbeiten, viel kommunizieren und dann wird es mit der Lizenz keine weiteren Probleme geben.
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Wo kann man sich denn um neue AKtien bemühen. Ich wär da schon interessiert.
Danke! Dazu schreibst Du am Besten eine Mail an info@tbb-trier.de, wir melden uns dann!
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Finde ich interessant, dass man noch Aktionär werden kann. Dachte, das wäre mit der Gründung der AG vor 4 Jahren abgeschlossen gewesen. Sollte man ruhig offen kommunizieren, wenn man da noch Unterstützer braucht.
Weiß jemand ob die BBL die geforderte Eigenkapitalquote zur nächsten Saison massiv angehoben hat oder wie hoch diese liegt? In den letzten beiden Jahren scheint das Eigenkapital der AG ja hoch genug gewesen zu sein, es gab eine Lizenz ohne Auflagen. Oder warum fordert die BBL nun auf einmal eine Kapitalerhöhung? Mit dem eigentlichen Etat hat diese Geschichte ja nichts zu tun.
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Hab mir schon gedacht, dass es etwas ist, was aufgrund der in der BBL einmaligen Rechtsform (AG) zu tun hat. Die Kapitalerhöhung bedarf eines gewissen Vorlaufes, auch andere wichtige Vorgänge bei einer AG, sind nicht mit einem Handwisch vom Vorstand zu erledigen, sondern müssen, auch nach Abnickung der Hauptversammlung, bestimmte Wege einhalten. Sobald z.B. der Aufsichtsrat zusammenkommen muß, sind Einladungen mit Fristen nötig, usw.
Naja, man hat ja auch einfach so nen neuen Vorstand präsentiert. Viele Vorteile haben die Fan Aktionäre leider nicht. Das wurde damals größer aufgezogen, als es derzeit ist. Aber vielleicht kommt ja nochmal ne Fan Aktionärs Aktion!
Ich jedenfalls bin beruhigt. Das, was Beitzel da geschrieben hat, klingt plausisbel.
Man sollte die Kirche jetzt im Dorf lassen und schnellstmöglich schauen, dass die Lizenz kommt. Und nächstes Jahr greifen wir mit gesundem Kader an -
Beitzels Aussage auf der Homepage der TBB haben mich dann doch wieder beruhigt. Gestern war ich einfach nur geschockt und entsetzt, dass eine solche Nachricht aus dem Nichts und völlig unvorbereitet eintraf. Nun denn, hoffen wir, dass die Lizenz dann doch demnächst erteilt wird und planen dann das Team für die neue Saison
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Finde ich interessant, dass man noch Aktionär werden kann. Dachte, das wäre mit der Gründung der AG vor 4 Jahren abgeschlossen gewesen. Sollte man ruhig offen kommunizieren, wenn man da noch Unterstützer braucht.
Weiß jemand ob die BBL die geforderte Eigenkapitalquote zur nächsten Saison massiv angehoben hat oder wie hoch diese liegt? In den letzten beiden Jahren scheint das Eigenkapital der AG ja hoch genug gewesen zu sein, es gab eine Lizenz ohne Auflagen. Oder warum fordert die BBL nun auf einmal eine Kapitalerhöhung? Mit dem eigentlichen Etat hat diese Geschichte ja nichts zu tun.
Eine AG ist keine closed shop-Geschichte. Zunächst haben die Altaktionäre ein Bezugsrecht, so dass die jeweilige Quote erhalten bleibt; wissenschaftlich ausgedrückt “der Anteil nicht verwässert wird”.
Nun ist so eine Sport-AG zwar ein Wirtschaftsunternehmen, aber letztednlich doch keines. Mal vom FC Bayern im Fußball abgesehen, wird nirgends über eine signifikante Zeit ein wesentlicher Gewinn erwirtschaftet, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden könnte.
Von daher geht es bei der Kapitalerhöhung der Trierer AG nur darum, Einfluß zu sichern bzw. die Bereitschaft weiter Geld reinzuschießen.
Wenn da jemand kein frisches Geld reinschießen mag, dann werden die Bezugsrechte auf die neuen Aktien angeboten: sei es den bisherigen anderen Aktinären (die damit ihren Anteil erhöhen), sei es Nicht-Aktionären.
Egal wie rum: es kommt frisches Geld = Liquidität rein. Das hat dann den charmanten Vorteil, dass das Eigenkapital ist.
Und nun wird der Schuh daraus, warum in den Vorjahren ohne Auflagen und jetzt mit. Sicherlich hat die BBL Vorstellungen an die Eigenkapitalquote. Die hat vielleicht in den Vorjahren gepasst, heute aber nicht mehr.
3 spontane wesentliche Gründe:
- die BBL hat ihre EKvorstellungen erhöht: ich denke, so viel Professionalität können wir der BBL zutrauen, dass das rechtzeitig angekündigt war
- es sind mehr Aktiva da: es wurde in Spieler, Infrastruktur…. investiert, aber fremdfinanziert und nicht durch Eigenkapital (Gewinne, Kapitalerhöhung). Dann sinkt die EKquote
- es wurde mit Verlust gewirtschaftet: der geht direkt gegen das Eigenkapital
Mit dem Etat kann das EK schon zu tun haben: wir planen bspw. 3,5 Mio. Ausgaben (Etat), haben aber nur 3,0 Mio. Einnahmen geplant. Dann machen wir 500’ Verlust, der verringert das Eigenkapital… Und dann ist ja noch die Liquiditätskomponente: wenn diese 500’ nicht bereits flüssig auf der Bank liegen, muss irgendetwas verkauft werden (was i.d.R. allerdings die Einnahmen erhöht) oder Kredit aufgenommen werden (wovon soll der zurückgezahlt werden, wenn Verlust gemacht wird?) oder eben Eigenkapital her.
Sorry, so weit der Grundkurs Betriebswirtschaft. Das können wir gerne noch weiter ausführen, würde mir an dieser Stelle aber zu weit führen.
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Also sorry falls ich die Euphorie wieder ein bisschen dämpfe, aber ich verstehe diese Pressemitteilung so:
Die TBB-AG will eine Kapitalerhöhung durchführen. Diese Kapitalerhöhung war Teil des Finanzierungskonzepts für die nächste Saison. Aktuell ist diese Kapitalerhöhung noch nicht voll gezeichnet, denn man sucht ja noch Aktionäre. Sollen keine gefunden werden, steht dieser Teil des Finanzierungskonzepts in der Tat auf der Kippe. Da aktuell noch keine Aktionäre der BBL genannt werden konnten hat man nun bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Zeit, Aktionäre/Zeichner zu benennen und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch wirklich nachzuweisen. -
Hab mir schon gedacht, dass es etwas ist, was aufgrund der in der BBL einmaligen Rechtsform (AG) zu tun hat. Die Kapitalerhöhung bedarf eines gewissen Vorlaufes, auch andere wichtige Vorgänge bei einer AG, sind nicht mit einem Handwisch vom Vorstand zu erledigen, sondern müssen, auch nach Abnickung der Hauptversammlung, bestimmte Wege einhalten. Sobald z.B. der Aufsichtsrat zusammenkommen muß, sind Einladungen mit Fristen nötig, usw.
…… Interne Vorgänge und Entscheidungen jedoch sind in der eigenen Verantwortung und müssen dann eben schlicht bis zu einem Tag X erledigt sein. Dabei sind dann eben Fristen zu berücksichtigen, die z.B. in Trier wegen der Rechtsform anfallen.
Würde man die Frist nicht berücksichtigen, hätte man gleich die Lizenz versagen können. Daher ist das schon ein gehöriger Unterschied, wenn man eine Lizenz unter Bedingung erhält, oder gar keine erhält.Grundsätzlich Alles zutreffend.
Allerdings sehe ich ich es nicht als notwendig und zielführend an, dass die BBL auf solche “Abweichungen vom vorherrschenden Standard” Rücksicht nimmt.
Wenn ich in der BBL mitspielen will, muss ICH mich so ausrichten, dass das möglichst geschmeidig funktioniert. Wenn die Trierer (trotz ihrer jahrzehntelangen Erfahrung) sich falsch aufgestellt haben, ist das nicht das Problem der BBL.
Nach dem Grundkurs BWL jetzt der Grundkurs Gesellschaftsrecht:
Auch bei einer GmbH bzw. GmbH & Co.KG gibt es Fristen- und Formvorschriften. Wer will, kann das im AktG oder GmbHG und der daraus resultierenden Rechtsprechung recherchieren; mit etwas Mühe reicht das für eine DiplomarbeitGleichwohl sind manche Punkte in der AG in der jetzigen Situation schon etwas anspruchsvoller. Dazu hat Trier aber niemand gezwungen. Dafür gibt es an anderen Stellen ein paar Vereinfachungen.
Um etwas Versöhnliches zu sagen: eigentlich finde ich die AG die schickere Rechtsform für eine BBL-Mannschaft. Man muss halt manche Dinge mit etwas mehr Weitsicht und Hauptamtlichkeit bestreiten.
Als Rheinländer, der auch schon die II. (oder war es die Dritte?) in der Oberliga gesehen hat, drücke ich Trier natürlich ganz feste die Daumen (eher als dem Fußball Dino HSV).
Edit: Kommata können Leben retten (oder hier: Sinnentstellung vorbeugen)
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Also sorry falls ich die Euphorie wieder ein bisschen dämpfe, aber ich verstehe diese Pressemitteilung so:
Die TBB-AG will eine Kapitalerhöhung durchführen. Diese Kapitalerhöhung war Teil des Finanzierungskonzepts für die nächste Saison. Aktuell ist diese Kapitalerhöhung noch nicht voll gezeichnet, denn man sucht ja noch Aktionäre. Sollen keine gefunden werden, steht dieser Teil des Finanzierungskonzepts in der Tat auf der Kippe. Da aktuell noch keine Aktionäre der BBL genannt werden konnten hat man nun bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Zeit, Aktionäre/Zeichner zu benennen und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch wirklich nachzuweisen.Sehe ich genauso. Was mir auch nicht gefällt, warum erklärt Sascha Beitzel nur eine von zwei Bedingungen. Was ist die andere ? Ein Punkt war die Kapitalerhöhung. Was ist der andere Punkt ? Wurde der absichtlich nicht genannt ? Glaube schon das die Verantwortlichen ihre Hausaufgaben gut machen, aber die Liga wird immer professioneller, die Kosten immer höher, der Druck wird jedes Jahr höher und die Luft gerade für Vereine wie die TBB immer dünner. Schon dieses Jahr war schnell klar das durch viele Verletzungen nicht in entsprechender Quallität nachverpflichtet werden konnte.
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Also sorry falls ich die Euphorie wieder ein bisschen dämpfe, aber ich verstehe diese Pressemitteilung so:
Die TBB-AG will eine Kapitalerhöhung durchführen. Diese Kapitalerhöhung war Teil des Finanzierungskonzepts für die nächste Saison. Aktuell ist diese Kapitalerhöhung noch nicht voll gezeichnet, denn man sucht ja noch Aktionäre. Sollen keine gefunden werden, steht dieser Teil des Finanzierungskonzepts in der Tat auf der Kippe. Da aktuell noch keine Aktionäre der BBL genannt werden konnten hat man nun bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Zeit, Aktionäre/Zeichner zu benennen und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch wirklich nachzuweisen.Sorry, dass ich die Dämpfung der Euphorie zu neutralisieren versuche:
In welchem Umfang hat die AG eine Kapitalerhöhung beschlossen? Der Blick ins öffentliche Handelsregister reicht hier nicht, sondern ist die Höchstgrenze bis zu der die bisherigen Aktionäre einer Kapitalerhöhung zugestimmt haben. Der Vorstand kann im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat einen geringeren Umfang zur jetzigen Durchführung beschlossen haben.
Der nicht ausgenutzte Rest ist dann ein genehmigtes Kapital. Das ist immer praktisch. Insbesondere, um mit Frist- und Formvorschriften (künftig) nicht unnötig Zeit zu verwenden.
Wieviel EK hat die BBL gefordert? Möglicherweise muss die beschlossene Kapitalerhöhung gar nicht voll gezeichnet werden, um der BBL (für die Lizenz 14/15) zu genügen.
An Stelle der BBL würde ich vermutlich nicht auf einer neuen Aktionärsliste bestehen: ob jetzt Karl Napp aus Trier-Euren neu mit einer Aktie beteiligt ist, ist uninteressant. Wichtig ist, dass die Kohle drin ist. Da sehe ich in erster Linie den Nachweis in Form der Eintragung ins Handelsregister.
Bei Zeitdruck vielleicht die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers/Depotbank, dass in ausreichender Form gezeichnet wurde. Wenn dann bei Aufstellung des Jahresabschlusses rauskommt, dass doch nicht ausreichend gezeichnet wurde, gibt es Konsequenzen: z.B. Punktabzug; und den nächsten Plan/Lizenzantrag wird man sich noch genauer anschauen und noch mehr Nachweise und nicht nur Absichtserklärung sowie Einzahlungen statt Bürgschaften/Patronatserklärungen fordern
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Allerdings sehe ich ich es nicht als notwendig und zielführend an, dass die BBL auf solche “Abweichungen vom vorherrschenden Standard” Rücksicht nimmt.
Die BBL lässt gemäß Ihrer Lizenzierung jegliche Kapitalgesellschaft zu, folglich sind dann auch Besonderheiten, wie längere Fristen, logischerweise durchaus zu berücksichtigen.
Wenn ich in der BBL mitspielen will, muss ICH mich so ausrichten, dass das möglichst geschmeidig funktioniert. Wenn die Trierer (trotz ihrer jahrzehntelangen Erfahrung) sich falsch aufgestellt haben, ist das nicht das Problem der BBL.
Es stellt sich dann aber erstmal die Frage, ob hier die AG schuldhaft gehandelt hat, oder es eben tatsächlichen Formwege sind, die dies eben verzögern.
Nach dem Grundkurs BWL jetzt der Grundkurs Gesellschaftsrecht:
Auch bei einer GmbH bzw. GmbH & Co.KG gibt es Fristen- und Formvorschriften. Wer will, kann das im AktG oder GmbHG und der daraus resultierenden Rechtsprechung recherchieren; mit etwas Mühe reicht das für eine DiplomarbeitDann weisst du sicher, dass Entscheidungen in Aktiengesellschaften weit anders getroffen werden, als in anderen Kapital- oder Personengesellschaften mit Weisungsrecht der Gesellschafter…
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@vanillacoke1985:
Wieviel EK hat die BBL gefordert?Danke für deine Ausführungen. Genau darum geht es mir, wieviel EK fordert die BBL?
Laut Unternehmensregister hatte die TBB AG Stand 30.06.2012 gezeichnetes Kapital in Höhe von 301.300 Euro.
Laut Pressemitteilungen hat die TBB AG die letzten beiden Geschäftsjahre jeweils mit einem Gewinn abgeschlossen, 2011/12: 23.742€, 2012/13: 22.273€.
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Um das mal so in den Raum zu werfen (auch wenn’s hier nur bedingt passt):
Könnte das Ganze mit dem Entlassungs-(oder doch nicht)-Theater um Frank Menz in Verbindung stehen? Wird Rödl vielleicht schon als nächster Bundestrainer gehandelt? Der würde sicherlich gut zu einer jungen Nationalmannschaft passen…
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Die BBL fordert ein EK von mindestens 10% des Mindestetats, also 100.000€. Zuletzt hatte man ein gezeichnetes EK von etwa 300.000, aber je nachdem wie groß der Verlustvortrag ausgefallen ist, kann es also durchaus sein, dass man die 100.000 unterschritten hat. Dies sollte sich aber wirklich relativ einfach durch eine EK erhöhung ändern lassen.
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Um das mal so in den Raum zu werfen (auch wenn’s hier nur bedingt passt):
Könnte das Ganze mit dem Entlassungs-(oder doch nicht)-Theater um Frank Menz in Verbindung stehen? Wird Rödl vielleicht schon als nächster Bundestrainer gehandelt? Der würde sicherlich gut zu einer jungen Nationalmannschaft passen…
Die BBL macht also absichtlich den Trierern Stress damit der DBB einen neuen Bundestrainer bekommt? Hab ja hier schon viel Quatsch gelesen, aber das ist mal was neues ^^
P.S. Pommer raus!
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Ja, ist so offensichtlich, das das bisher noch niemand erwähnt hat.
Die TBB bekommt wirre, seltsame Bedingungen reingedrückt, damit der Trainer abgeworben werden kann.
Oder aber die Bayern wollen den halben Kader abwerben ???
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Also sorry falls ich die Euphorie wieder ein bisschen dämpfe, aber ich verstehe diese Pressemitteilung so:
Die TBB-AG will eine Kapitalerhöhung durchführen. Diese Kapitalerhöhung war Teil des Finanzierungskonzepts für die nächste Saison. Aktuell ist diese Kapitalerhöhung noch nicht voll gezeichnet, denn man sucht ja noch Aktionäre. Sollen keine gefunden werden, steht dieser Teil des Finanzierungskonzepts in der Tat auf der Kippe. Da aktuell noch keine Aktionäre der BBL genannt werden konnten hat man nun bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Zeit, Aktionäre/Zeichner zu benennen und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch wirklich nachzuweisen.Außerdem kann es durchaus sein, dass die Kapitalerhöhung nicht bzw. nicht ausschließlich für frisches Geld sorgen soll, sondern dass ausdrücklich auch die AG breiter aufgestellt werden soll, also dass also weitere Aktionäre dazukommen sollen. Vor dem Hintergrund wäre es durchaus für Altaktionäre sinnvoll, zwar auf das Vorzugsrecht zu verzichten aber am letzten Tag der Zeichnungsfrist dennoch selbst zu zeichnen. Das würde dann z. B. Sinn machen, wenn durch die Kapitalerhöhung Mehrheiten beim Stimmrecht nicht in Gefahr sind. Es bleibt dabei: Nix genaues weiß man nicht. Die Situation kann kritisch sein oder auch überhaupt nicht.
Frage an die Fachleute: Muss eine AG solche Risiken nicht formal veröffentlichen, oder nur wenn sie Börsennotiert ist?
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(…)
Oder aber die Bayern wollen den halben Kader abwerben ???Och, Mist. Erst auf Seite 2 des Threads wurde der Täter wahrhaft überführt.
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Ja, ist so offensichtlich, das das bisher noch niemand erwähnt hat.
Die TBB bekommt wirre, seltsame Bedingungen reingedrückt, damit der Trainer abgeworben werden kann.
Oder aber die Bayern wollen den halben Kader abwerben ???
Oder Pommer liebt Würzburg.
Und wech.
(Vorbeugender Hinweis: Trier soll der BBL erhalten bleiben).
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Allerdings sehe ich ich es nicht als notwendig und zielführend an, dass die BBL auf solche “Abweichungen vom vorherrschenden Standard” Rücksicht nimmt.
Die BBL lässt gemäß Ihrer Lizenzierung jegliche Kapitalgesellschaft zu, folglich sind dann auch Besonderheiten, wie längere Fristen, logischerweise durchaus zu berücksichtigen.
Wenn ich in der BBL mitspielen will, muss ICH mich so ausrichten, dass das möglichst geschmeidig funktioniert. Wenn die Trierer (trotz ihrer jahrzehntelangen Erfahrung) sich falsch aufgestellt haben, ist das nicht das Problem der BBL.
Es stellt sich dann aber erstmal die Frage, ob hier die AG schuldhaft gehandelt hat, oder es eben tatsächlichen Formwege sind, die dies eben verzögern.
Nach dem Grundkurs BWL jetzt der Grundkurs Gesellschaftsrecht:
Auch bei einer GmbH bzw. GmbH & Co.KG gibt es Fristen- und Formvorschriften. Wer will, kann das im AktG oder GmbHG und der daraus resultierenden Rechtsprechung recherchieren; mit etwas Mühe reicht das für eine DiplomarbeitDann weisst du sicher, dass Entscheidungen in Aktiengesellschaften weit anders getroffen werden, als in anderen Kapital- oder Personengesellschaften mit Weisungsrecht der Gesellschafter…
Sicherlich. Die BBL lässt verschiedene Gesellschaftsformen zu. Ich sehe es aber nicht als Job der BBL an, darauf Rücksicht zu nehmen, wenn eine vom Verein gewählte Rechtsform in manchen Situationen suboptimal ist.
Für mich ist die BBL der Veranstalter. Der macht die Regeln. Wer sich als BEWERBER suboptimal aufstellt, ist selbst daran schuld.
Ich sehe es als Aufgabe der Bewerber an, ihre internen Abläufe und juristischen Rahmenbedingungen so rechtzeitig zu schaffen, dass die in der Ausschreibung etc. der BBL geforderten Fakten feststehen.
Wenn das Trier nicht passt, müssen sie in einer anderen Liga spielen.
Ob die AG schuldhaft gehandelt hat? Das spielt eine Rolle, wenn Dritte aus der Nichterteilung der Lizenz Forderungen erheben: z.B. die Stadt auf entgangene Mieteinnahmen der Halle or whatever.
Ob die AG schuldhaft gehandelt hat? Was hat sie davon abgehalten, rechtzeitig ihren Aufgaben und Verpflichtungen nachzukommen? Dann hätten sie halt rechtzeitig die Hauptversammlung terminieren und einberufen müssen. Wenn die das versäumt haben, ist das in meinen Augen nicht das Problem der BBL.
Die ist auf TBB nicht angewiesen. Der TBB schon. Die BBL wird im Zweifelsfall eine wildcard ausloben, dann ist die Liga voll.
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Ob die AG schuldhaft gehandelt hat? Was hat sie davon abgehalten, rechtzeitig ihren Aufgaben und Verpflichtungen nachzukommen? Dann hätten sie halt rechtzeitig die Hauptversammlung terminieren und einberufen müssen. Wenn die das versäumt haben, ist das in meinen Augen nicht das Problem der BBL.
Weiter oben hast du einen “BWL- un Gesellschaftsrechtsgrundkurs”, dass was du schreibst erweckt aber nicht den Eindruck, dass du das auch hier anwendest. Auch andere hier kennen sich damit aus…
In der PM der AG ist zu lesen, dass die HV bereits darüber abgestimmt hat. Es ist wie bereits erwähnt nicht von heute auf morgen umzusetzen. Die Liga hat dem mit einer Frist zugestimmt:
Wir hatten diese Punkte in unserem Lizenzantrag aufgeführt und befinden uns bereits in der Umsetzung. Es geht zum Beispiel um die Kapitalerhöhung der Treveri Basketball AG. Diese wurde auf der Hauptversammlung im Januar beschlossen und soll jetzt auch durchgeführt werden – innerhalb einer Frist, die wir sowieso ins Auge gefasst hatten.
Die Frage, die ich mich stelle, ist, was nun deine Vermutung ist? Mein Hinweis war ja bereits, dass wenn, da allenfalls bei einer schuldhaften Verzögerung ein Vorwurf an die Trierer zu machen ist. Diese ist hier aber nicht zu erkennen. Hast du also den Verdacht, dass die Verzögerung absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde? Wo ist allgemein das Problem einer solchen Bedingung, wenn diese eine Formalie ist? Hätte die Liga mehr Bedenken, hätte sie erst gar keine Lizenz erteilt.
Meiner Meinung nach hat die Liga durchaus Besonderheiten der Rechtsformwahl zu berücksichtigen. Wir reden hier ja nicht von unsäglichen Aufschiebungen oder WEttbewebrsverzerrungen, die durch die etwas aufwendigere Führung einer AG entsteht.
Das EK muss im Übrigen nicht erhöht werden, weil die BBL das Mindestkapital erhöht hat, sondern weil eben dieses EK im Wirtschaftsplan offensichtlich benötigt wird und daher die Kapitalerhöhung notwendig ist. Hier kommt im Übrigen ein relativer Vorteil einer AG als Spielbetriebsgesellschaft zum Tragen: Die Kapitalerhöhung ist aufgrund der Neuausgabe von Aktien von weit mehr Leuten zu tragen, als wenn man jetzt x neue Gesellschafter einer GmbH zusammensucht und diese dann zum Notar schickt.
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Ob die AG schuldhaft gehandelt hat? Was hat sie davon abgehalten, rechtzeitig ihren Aufgaben und Verpflichtungen nachzukommen? Dann hätten sie halt rechtzeitig die Hauptversammlung terminieren und einberufen müssen. Wenn die das versäumt haben, ist das in meinen Augen nicht das Problem der BBL.
Weiter oben hast du einen “BWL- un Gesellschaftsrechtsgrundkurs”, dass was du schreibst erweckt aber nicht den Eindruck, dass du das auch hier anwendest. Auch andere hier kennen sich damit aus…
In der PM der AG ist zu lesen, dass die HV bereits darüber abgestimmt hat. Es ist wie bereits erwähnt nicht von heute auf morgen umzusetzen. Die Liga hat dem mit einer Frist zugestimmt:
Wir hatten diese Punkte in unserem Lizenzantrag aufgeführt und befinden uns bereits in der Umsetzung. Es geht zum Beispiel um die Kapitalerhöhung der Treveri Basketball AG. Diese wurde auf der Hauptversammlung im Januar beschlossen und soll jetzt auch durchgeführt werden – innerhalb einer Frist, die wir sowieso ins Auge gefasst hatten.
Die Frage, die ich mich stelle, ist, was nun deine Vermutung ist? Mein Hinweis war ja bereits, dass wenn, da allenfalls bei einer schuldhaften Verzögerung ein Vorwurf an die Trierer zu machen ist. Diese ist hier aber nicht zu erkennen. Hast du also den Verdacht, dass die Verzögerung absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde? Wo ist allgemein das Problem einer solchen Bedingung, wenn diese eine Formalie ist? Hätte die Liga mehr Bedenken, hätte sie erst gar keine Lizenz erteilt.
Meiner Meinung nach hat die Liga durchaus Besonderheiten der Rechtsformwahl zu berücksichtigen. Wir reden hier ja nicht von unsäglichen Aufschiebungen oder WEttbewebrsverzerrungen, die durch die etwas aufwendigere Führung einer AG entsteht.
Das EK muss im Übrigen nicht erhöht werden, weil die BBL das Mindestkapital erhöht hat, sondern weil eben dieses EK im Wirtschaftsplan offensichtlich benötigt wird und daher die Kapitalerhöhung notwendig ist. Hier kommt im Übrigen ein relativer Vorteil einer AG als Spielbetriebsgesellschaft zum Tragen: Die Kapitalerhöhung ist aufgrund der Neuausgabe von Aktien von weit mehr Leuten zu tragen, als wenn man jetzt x neue Gesellschafter einer GmbH zusammensucht und diese dann zum Notar schickt.
Zeitpunkt des Beschlusses der Kapitalerhöhung: ich habe in keinster Weise behauptet, dass Trier, da vorsätzlich was verzögert hat.
Ich habe Gründe genannt, warum aus meiner Sicht eine Kapitalerhöhung notwendig geworden sein kann (keine abschließende Aufzählung). Solange wir nicht genau wissen, welches der tatsächliche Auslöser für den Bedarf ist, können wir auch nicht beurteilen, ob die zu späte Einleitung fahrlässig ist. Ja, es ist nicht von heute auf morgen umzusetzen. Fakt ist und bleibt, dass es wohl zu spät war, um fristgerecht ohne Auflagen die Lizenz zu erteilen.
Deine beiden Schlußsätze beschreiben das, was ich meine mit der eigentlich besser geeigneten Rechtsform. Trotzdem kann es m.E. nicht das Problem des Veranstalters sein, wenn sich der Bewerber selbst zeitlich Stress macht. An dem Punkt werden wir Beide uns wohl nie mehr einigen. Damit kann ich leben.
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“Wir können alle geforderten Punkte innerhalb der gegebenen Fristen abarbeiten. Wir stehen diesbezüglich in engem Kontakt mit der Liga.”
M.E. klare Ansage von Sascha Beitzel und es gibt zunächst mal keinen Grund daran zu zweifeln.Das klingt gut, aber hoffentlich kann das auch so umgesetzt werden. Ich fand die Meldung an sich schon überraschend und “aus dem Nichts”. Na ja, wir haben fähige Leute da sitzen und das wird schon.
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“Wir können alle geforderten Punkte innerhalb der gegebenen Fristen abarbeiten. Wir stehen diesbezüglich in engem Kontakt mit der Liga.”
M.E. klare Ansage von Sascha Beitzel und es gibt zunächst mal keinen Grund daran zu zweifeln.Doppelt - sorry.
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Lest mal bitte den Bericht im heutigen Volksfreund n. Da wird ganz klar von einer sehr ernsten Situation gesprochen. Auch will man sich nicht über die zweite Bedingung äußern. Was soll das ? Da stinkt doch was bis zum Himmel. Auch ist noch nicht klar ob IT haus weiteres Sponsoring betreiben möchte. Ich habe da kein gutes Gefühl. Mir geht das klein klein Gerede auf die Nerven. Für mich ein deutliches Zeichen das es wirklich nicht gut aussieht!!!
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Edit weist darauf hin, daß da jetzt nichts neues drinsteht, weshalb die Fans scheuer machen muß, als sie eh schon sind und empfiehlt abzuwarten und der Geschäftsführung zu vertrauen.