Wright suspendiert!
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Da haben sich andere Profisportler schon ganz andere Dinge geleistet und laufen weiterhin als Profis auf- so einen harmlosen Spruch derart zu werten, also nee!
Finde ich auf jeden Fall sympathischer als als so einen aalglatten Spruch a la “Leider kann ich Ihnen wegen des laufenden Verfahrens aktuell hierzu keine Aussage machen”…
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@ wendigo:
so einfach wäre ein wechsel bei einem negativen ausgang für wright nicht…
da die wada/nada-richtlinien in allen ioc-ländern gelten sollen, und er dann hier als “doper” gilt, wäre er in allen anderen ländern auch ein “doper” und damit nicht einsetzbar…kann natürlich sein, dass er bis icas/eugh zieht und dort recht bekommt…
dann wird er unsterblich -
Im letzten Absatz aus der “Berliner Morgenpost” steht noch ein kurzer Hinweis zu den Verhandlungen von gestern:
Die Verhandlung verlief bis 23 Uhr ohne Ergebnis.
Hier der Link:Alba Berlin mit Zuschauerrekord - Kein Ergebnis im Doping-Fall Wright
Hier noch aktueller:
N24:Basketball-Profi Wright bleibt gesperrt -
ALBA klagt vor Zivilgericht: http://www.albaberlin.de/
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Interessant von N24 folgender Auszug:
“Die Vernehmung des Sachverständigen Prof. Dr. Käferstein ergab, dass die Wirkung von Amphetaminen neben der Kompensation der durch ADHS verursachten kognitiven Defizite auch eine leistungssteigernde Wirkung auf körperliche, durch ADHS nicht eingeschränkte physische Fähigkeiten, wie Kraft und Ausdauer sowie Hinausschieben der Ermüdungsgrenze hat”, so der Rechtausschuss.
Erstens ist das mal eine Gegenaussage zu der Berliner These, das die festgestellten Konzentrationen ja gar kein Doping darstellen.
Sehr wohl hat Ritalin also ganz annehmliche Nebenwirkungen für einen Profisportler.
Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist doch das unabhängige Attest noch wichtiger geworden. Leider gibt es dazu nirgends eine Aussage dazu.Und weiter bei N24:
Wright verwies auf mangelnde Deutsch- und Sachkenntnisse im Hinblick auf die Inhaltsstoffe des ihm verschriebenen Medikaments und die von ihm unterschriebenen Erklärungen zu den geltenden Dopingbestimmungen.
Jetzt wusste er also noch nicht einmal, dass das ihm verschriebene Medikament verbotene Inhaltsstoffe hat. Ich denke, er nimmt das seit seinem 14 Lebensjahr. Kann man so dumm sein?
Meine Bedenken sind nun eher bestärkt worden als ausgeräumt.
Und ich glaube, dass ALBA mit 12 Spielen Sperre mehr als gut bedient ist.
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Bingo! Das hatte mich auch sehr gewundert, dass Wrights Amphetamine die ersten ohne aufputschende Wirkung waren.
Erstaunlich auch, dass ein Medikament, dass er seit dem 14. Lebensjahr nimmt, offenbar in den USA nur mit deutschem Beipackzettel geliefert wird.
Erstaunlich auch, dass Wright ein Medikament nimmt und nie ein Mannschaftsarzt auf die enthaltenen Wirkstoffe schaut.
Das widerspricht in der Tat vielem, was die Betroffenen bisher hatten verlautbaren lassen. Auch ich sehe mich bestätigt: Es ist die übliche Täuscherei und Trickserei. Wieder sind wir im Kommunikationsablauf eines ganz normalen Dopingfalles.
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@ hugo:
ich gehe mal davon aus, dass du dir mit 14 auch noch keine gedanken machen würdest, ob dein hustensaft gegen asthma auf der wada/nada-doping-liste stehen würde.
das medikament hat ihm in/seit diesen jahren genutzt, und er ist nie damit aufgefallen in seiner langjährigen profi-karriere, warum sollte er es dann wechseln???die aussage des prof. ändert auch nichts an der rechtsposition albas, es geht nicht darum, ob das mittel eine leistungssteigernde wirkung hat, oder nicht, sondern ob die einnahme dieses medikaments eine “strafwürdigkeit” hat.
in deinem zitat steht auch nirgends das wort “dosis”, woher kommt dann deine erklärung/beurteilung?
gesagt wird, dass amphetamin einerseits adsh bekämpft, andererseits auch bestimmte “nebenwirkungen” hat, ein zusammenhang mit der bei wright gefundenen dosierung besteht an keiner stelle, dass hat nicht einmal die dopingkommission in 1. instanz behauptet, das tut der dbb auch nicht…
die generelle wirkung von amphetaminen wird ja auch nicht vom alba angezweifelt, ob sie in diesem fall auch gilt, wird durch das zitat nicht belegt…
dazu wird in diesen bisher geposteten zitaten nirgends stellung genommen.
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Um auf die beiden Bonner einzugehen habe ich jetzt leider keine Zeit. Aber irgendwie ist das auch ein wenig amüsant.
Hätte nicht gedacht das Alba wirklich vor ein Zivilgericht gehe will. Dachte eigentlich das die eher nur eine Drohung sein sollte.
Jetzt bin ich ja mal gespannt. Das sind schon ganz schön harte Geschütze die Alba da auffährt. Ich hoffe mal das Alba gute Anwälte hat und die auch wirklich gute Chancen vor Gericht sehen zu gewinnen (und nicht nur Geld wollen;-)). Ich glaube nicht, dass dies vor den möglichen 12 Spielen Sperre entschieden wird, aber im Zweifel könnte eine erfolgreiche Klage ja ein wenig Geld bringen und natürlich den “Druck” des Dopings von Alba und Wright nehmen. Ich bin mal gespannt!PS Vielleicht will man ja auch mal ein “ALBA Urteil” haben. Dann hätte man ja eine schöne kostenlose Werbung unter den Juristen
PPS Mal sehen ob Baldi sich nochmal dazu äußert.
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Mit diesem Urteil war natürlich zu rechnen. Vor einem Zivilgericht sieht das schon ganz anders aus, mein Rechtsverständnis bzw. mein Gefühl sagen mir, dass da ALBAs Karten nicht sooo schlecht stehen. Wird der Fall Wright in die Geschichten eingehen?
Man muss nun mit der Entscheidung leben und sich damit arrangieren. Die Frage ist halt nur, ob Wright nach der Sperre wieder spielen kann. Zu rechnen ist damit wohl nicht.
Aber zumindest haben wir schon vor Beginn der Playoffs eine Dolchstoßlegende, falls ALBA nicht Meister wird
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Auch an dich der Vorschlag: Lies alle hier verlinkten Presseartikel und du nimmst deinen unqualifizierten letzten Beitrag selber zurück. Jede Wette.
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der unterschied und streitpunkt liegt im folgenden:
nach in zukunft geltenden nada-richtlinien liegt ein dopingverstoß bereits dann vor:
Artikel
2.1. Das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker in den Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsproben eines Athleten.
das heißt, das bloße vorhandensein eines verbotenen mittels ist ein dopingverstoß mit anschließender weitergehender würdigung….
im bereich des dbb gilt aber noch die folgende dsb-richtlinie, bei der doping so definiert ist:
§ 2 Begriffsbestimmungen
1. Doping ist der Versuch der Leistungssteigerung durch die Anwendung (Einnahme, Injektion oder Verabreichung) von Substanzen der verbotenen Wirkstoffgruppen oder durch die Anwendung verbotener Methoden (z. B. Blutdoping).das heißt wiederum, ein dopingverstoß liegt erst dann vor, wenn das verbotene mittel nachgewiesen wurde, UND ZUSÄTZLICH diese einnahme stattfand zum zwecke des leistungssteigerung oder zumindest des versuches der leistungssteigerung. das mittel muss also vorsätzlich zu diesem alleinigen zweck eingenommen worden sein.
(mir fehlt der nachweis des 2. halbsatzes!)
der streit zwischen alba/wright und dem dbb liegt also darin, ob das mittel einen versuch der leistungssteigerung darstellt oder eine regelgerechte und somit erlaubte medikation eines leidens/krankheit darstellt.
liegt also kein versuch der leistungssteigerung vor, weil der athlet oder ein sonstiger verantwortlicher ein verbotenes mittel zu einem ganz anderen zweck als der leistungssteigerung (oder dessen versuch) verwendet, kann diese nur erlaubt sein oder zumindest kein verstoß gegen die geltende rechtsordnung darstellen.
es besteht eben diese lücke im dsb-regelwerk, welche erst im sommer durch den dbb durch übernahme der nada-richtlinien geschlossen werden wird.
laut dem hier genannten prof. hat sich dieser in dem hier und an anderer stelle geposteten zitat nur zu allgemeinen wirkungen und nebenwirkungen von amphetaminen geäußert. zu fragen von konzentrationen und deren problematik wurde nichts zitiert oder veröffentlicht.
das ist aber auch nicht der kern des konfliktes und somit völlig unerheblich. darauf beruht allerdings das gefällte urteil!!!p.s.: ich freue mich über den fortgang der diskussion…
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On 2005-05-12 13:22, schnorri wrote:
@ hugo:ich gehe mal davon aus, dass du dir mit 14 auch noch keine gedanken machen würdest, ob dein hustensaft gegen asthma auf der wada/nada-doping-liste stehen würde.
das medikament hat ihm in/seit diesen jahren genutzt, und er ist nie damit aufgefallen in seiner langjährigen profi-karriere, warum sollte er es dann wechseln???Nö, mit 14 nicht. Aber wenn man Profisportler ist, sieht das schon ein bißchen anders aus, oder? Außerdem ist das die Standard-Begründung eines jeden Dopers, dass er doch gar nicht wusste, dass das Nasenspray, sein Hustensaft…
Solche Begründungen nimmt niemand ernst.Vor allem macht diese Aussage JETZT auch die vorherigen von ALBA wieder unglaubwürdig.
Bisher hieß es doch immer, ja ja, man wüsste davon, aber aufgrund der Unkenntnis der neuen Richtlinien etc.die aussage des prof. ändert auch nichts an der rechtsposition albas, es geht nicht darum, ob das mittel eine leistungssteigernde wirkung hat, oder nicht, sondern ob die einnahme dieses medikaments eine “strafwürdigkeit” hat.
Meines Erachtens nicht ganz richtig. Die Einnahme von Amphetaminen ist natürlich strafwürdig, egal in welcher Konzentration (es gibt ja keine Grenzwerte).
Die Argumentation von ALBA war aber, dass wenn eine medizinische Indikation vorliegt und es nicht der Leistungssteigerung dient, hätte eine Anmeldung nicht erfolgen müssen.Nun sagt der Gutachter aber etwas anderes. Der Prof. von der NADA hatte übrigens auch schon ähnliches gesagt.
in deinem zitat steht auch nirgends das wort “dosis”, woher kommt dann deine erklärung/beurteilung?
gesagt wird, dass amphetamin einerseits adsh bekämpft, andererseits auch bestimmte “nebenwirkungen” hat, ein zusammenhang mit der bei wright gefundenen dosierung besteht an keiner stelle, dass hat nicht einmal die dopingkommission in 1. instanz behauptet, das tut der dbb auch nicht…
Wenn ein Gutachter zu diesem Fall befragt wird, wird er seine Aussage auch auf diesen Fall beziehen. Zeigt sich doch auch daran, dass in der zitierten Aussage bezug genommen wird auf ADS, sprich auf die mit Ritain zusammenhängenden Dosierungen.
Ein Gutachten, dass nicht auf den konkreten Fall eingeht, würde wohl kaum Sinn machen. -
laut dem hier genannten prof. hat sich dieser in dem hier und an anderer stelle geposteten zitat nur zu allgemeinen wirkungen und nebenwirkungen von amphetaminen geäußert. zu fragen von konzentrationen und deren problematik wurde nichts zitiert oder veröffentlicht.
das ist aber auch nicht der kern des konfliktes und somit völlig unerheblich. darauf beruht allerdings das gefällte urteil!!!Mann Schnorri, der Gutachter ist im Rahmen der gestrigen Verhandlung vernommen worden. Meinst Du allen ernstes, dass sich der Ausschuß mit Allgemeinaussagen zufriéden gegeben hätte. Diese Aussage wurde im konkreten Zusammenhang mit dem Fall Whright getätigt.
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@ hugo:
es geht nachwievor nicht darum, was die “vorzüge” von amphetaminen sind.
es hilft in dieser diskussion auch nicht weiter, was andere sportler im fällen des “ertapptwordenseins” äußern, denn die dbb-dopingkommission selbst hat ja gesagt, dass es sich um eine nicht leistungs-steigernde dosierung gehandelt haben soll…
alba kann sich auch ungestraft auf unkenntnis der neuen nada-richtlinien, welche im bereich der bbl erst ab nächster saison gelten werden, berufen, denn eben diese neuen richtlinien gelten nicht in dieser saison, deshalb habe ich hier auch die verschiedenen definitionen von doping bei dsb/dbb/bbl und nada gepostet…
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@schnorri: Ich finde es schon außerordentlich bemerkenswert, daß Alba Berlin so flexibel ist und je nach Verlauf der Diskussion die Argumentation ändert. Erst hieß es, daß sie nicht wußten, daß das Medikament vor der Saison anzumelden sei (Attest an Probe reicht), dann wußten sie nicht, ob sie das Medikament angemeldet hatten und nun ist die Anmeldung nach ihrer Meinung gar nicht notwendig.
Natürlich kann man aus der von Dir zitierten Regelung herauslesen, daß nur bei Vorsatz (zur Leistungsteigerung) zu bestrafen ist. Nicht umsonst wurde diese Passage geändert. Aber wenn man sich darauf berufen will, sollte man sich nicht wundern, daß die Gegenseite versucht nachzuweisen, daß das Medikament zur Leistungssteiergung dient. Dem kann Alba auch nicht widersprechen, da Wright ohne Medikament eine deutlich schlechtere Leistung hätte. Er könnte gar nicht spielen.
Hier kommen wir dann zu einer Wertediskusion/Diskriminierungsdiskussion, die vielleicht erst vor dem Verfassungsgericht oder dem EUGH abgeschlossen wird. Darf man die Berufswahl aufgrund einer Krankheit einschränken. Ich denke, daß man das darf. Es gibt Fitneßtests und Gesundheitstest in eigigen Branchen (z.B. Polizei und kein Bundesligateam würde einen Behinderten als Spieler verpflichten).
Wenn Albas Rechtsauffassung gefolgt wird, würde das aber auch bedeuten, daß die neue Regelung der NADA unwirksam würde, denn sie diskriminiert noch stärker, weil sie den Leistungverbesserungsbezug gar nicht mehr betrachtet.
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Wenn ich es richtig verstehe, ist inzwischen Konsens, dass die WADA-Regelungen noch nicht gelten können. Eine veränderte Argumentation betreibt ja wohl der DBB. Wie schnorri bereits geschrieben hat: Die Doping-Kommission sieht keine Leistungssteigerung, sondern einen Formfehler und verurteilt MW ausschließlich wegen diesem. Der Rechtsausschuss muss einräumen, dass der Formfehler keiner war und behauptet plötzlich, es habe doch eine Leistungssteigerung gegeben. Verkehrte Welt also: Der für sportmedizinische Fragen zuständige Ausschuss bezieht sich auf formaljuristische Aspekte, die für Rechtsfragen zuständige Kommission argumentiert medizinisch.
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@ black:
da ich berufsbedingt schon auf beiden seiten in einem gerichtsprozeß teilnehmen durfte, kenne ich schon die “tricks” ein wenig, mit denen vor gericht gearbeitet wird.
es geht ja nie darum, im recht zu sein, sondern das recht zu bekommen. daher ist es eine übliche taktik, seine position und die grundlage dieser lage-angepasst zu wandeln, auch der “gegner” macht ja dasselbe.
die taktik vor gericht lautet, den eigenen mandanten herauszupauken, denn das ist der erfolg des anwaltes, die gegenseite will hingegen ein urteil, eine bestrafung, auch diese seite ändert ihre ansichten.
die dopingkommission sagt aus, die vorgefundene analyse führt zu einer nicht leistungs-steigernden ursprungs-dosierung, die bisher veröffentlichen leitsätze des neuen urteils besagen hingegen, amphetamine besitzen 2 eigenschaften: sie bekämpfen die wrightsche krankheit, können aber auch leistungsteigernd sein.
diese sache ist nie angezweifelt worden, auch von alba nicht. nur ist das nicht das juristische problem an der sache.zudem sind in der öffentlichkeit gemachte äußerungen nicht die entscheidenden, sondern erst die vor dem hohen gericht. die in der öffentlichkeit sollen nur etwas rückenwind verursachen oder öffentlichen druck…
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@Muellmann: Ich gebe Dir recht, daß der DBB auch die Begründung gewechselt hat, aber liegt das nicht daran, daß man auf Albas neue Argumentation eingehen muß?
Ich sehe beim DBB immer noch eine relativ geradlinige Argumentation. Das Medikament ist leistungssteigernd. Dem widerspricht auch niemand (auch nicht Alba). Es gab keine Anmeldung des Medikaments. Man geht nicht davon aus, daß es absichtlich nicht angemeldet wurde und nennt es daher eine Fahrlässigkeit, die zu bestrafen ist. Die Einnahme des Medikaments erfolge allerdings durchaus vorsätzlich, allerdings aufgrund einer ärztlichen Betreuung. Keine der beiden Regeln betrachtet aber den Grund für den Leistungssteigerungsversuch. Dieser ist in beiden Regelungen anscheinend unerheblich.
@schnorri: Die Tricks sind mir durchaus bekannt. Und natürlich geht es nur darum recht zu bekommen und nicht recht zu haben.
Die Argumentation der 1. Instanz noch einmal aus der Presseerklärung:
„Medikament zu sich genommen hat, das auf der Liste der verbotenen Wirkstoffe steht und zur Leistungssteigerung führt – unabhängig davon, ob es sich in diesem Fall um eine medizinische Indikation zur Behandlung einer Krankheit handelt“, so Hilgert.
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@ black:
es besteht doch ein unterschied zwischen nada und dbb-regelung…
nada verlangt nur den nachweis des verbtsmedikaments und nimmt auf den grund der einnahme keine rücksicht.
dsb/dbb muss zusätzlich zumindest noch den lesitungssteigerungsversuch nachweisen.
die sportmedizinische dopingkommission des dbb konnte dieses nicht nachweisen, denn dann wäre das verfahren an dieser stelle ja schon zuende und jeder widerspruch reichlich sinnlos…
nun wird diesem ersten richterspruch durch das neue urteil widersprochen: ein formfehler liegt nicht mehr vor, weil das mittel eben nicht zum zwecke der leistungssteigerung benutzt wurde; aber das mittel ist von vornherein immer nur ein leistungs-steigerndes, egal aufgrund welcher indikation. und deshalb wird eben verurteilt.
das ist der wackelige grund, auf dem der dbb baut…ich erkenne ja an, dass sich der dbb es sich nicht leicht gemacht hat, das besagt schon die 2-stündige urteils-formulierungszeit…
aber auch lange, wohlüberlegte urteile und -prozesse können trotzdem fehlurteile sein, siehe schmücker-prozeß…@ black II:
das ist eben das juristische problem, nicht der nachweis, dass es sich um ein leistungs-steigerndes mittel handelt, sondern dass es zu eben diesem zweck verwendet wurde (vorsatz oder bedingter vorsatz notwendig…)
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On 2005-05-12 14:48, schnorri wrote:
dsb/dbb muss zusätzlich zumindest noch den lesitungssteigerungsversuch nachweisen.die sportmedizinische dopingkommission des dbb konnte dieses nicht nachweisen, denn dann wäre das verfahren an dieser stelle ja schon zuende und jeder widerspruch reichlich sinnlos…
Für Amphetamine gibt es keine Grenzwerte o.ä. Amphetamine wirken leistungssteigendern. Das hat der Gutachter nochmal klargestellt (und nochmal, auch der Arzt von der NADA hat gesagt, dass Amphetamine auch in diesen Konzentrationen ganz angenehme Wirkungen haben).
Wie kommst Du zu der Aussage, dass die Doping-Kommission dies nicht nachweisen kann.
Ich denke, die Wirkunsgweise von Ampetaminen wurde weltweit auch schon vor Michael Whright genauestens untersucht und belegt.
Und das ist auch der Grund für die Ablehnung gewesen.
Ich sehe daher auch keinen Zweck vor ein Zivilgericht zu ziehen. -
das klingt ja schon fast als würdet ihr es befürworten wenn ein doper durch seinen anwalt irgendwie raus gehauen wird. er ist zwar nicht im recht, aber es geht ja nur darum das recht irgendwie hinzubiegen… ohne direkten bezug auf den konkreten fall. mir wäre es nicht egal ob er wirklich im recht ist oder das recht nur irgendwie vor gericht hingebogen wurde!
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On 2005-05-12 14:58, Muellmann wrote:
Die lange Beratungszeit deutet für mich darauf hin, dass es innerhalb der Kommission verschiedene Meinungen gab, sprich einige Mitglieder fanden, das Urteil sei aufzuheben.Und bald ist es nur noch eine Mindermeinung, die aufgrund eines Verfahrensfehlers Wright zu Unrecht verurteilt hat. Allmählich sträuben sich mir die Nackenhaare. Schön zu sehen, wie erneut die Kommunikationsstrategie der Ertappten aufgeht und allmählich der sanktionierende Verband zum Täter gemacht wird. Denn das wird die Konsequenz sein: Sollte ALBA juristischRecht bekommen, werden sie dieses zu einem moralischen Urteil umdeuten.
Nein, ich bin bei dem Thema Doping nicht neutral. Ich bin da sogar sehr vorurteilsbeladen und misstrauisch hoch drei. Pucki weiß, dass ich in meinem Misstrauen auch vor eigenen Lieblingen nicht Halt mache. Aber das, was wir hier diskutieren, bleibt für mich ein normaler Dopingfall. -
es geht doch gar nicht mehr darum, oder, besser, es ging noch nie darum, ob das betreffende mittel als leistung-steigernd (und nur und ausschließlich zu diesem zwecke) genommen werden kann oder wurde.
der punkt ist in bezug auf die geltende dsb/dbb/bbl-regelung:
ist diese mittel vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich oder grob fahrlässig oder auch nur fahrlässig zu diesem zweck benutzt worden, denn dann und nur dann ist es ein doping-vergehen.
alba geht davon aus, dass es sich um ein mittel einzig zur krankheitsbekämpfung handelt und deswegen nicht mal angemeldet werden muss. ein formfehler dazu wurde bisher nicht bekannt.
der dbb geht davon aus, dass es nur leistungs-steigernd eingenommen wurde….weil es eben diese, im übrigen unbestrittene, wirkung hat.
dass es auch mit einer anderen begründung legal angewendet werden kann, zieht es in seinem urteil nicht in betracht.es verkennt damit seine eigenen richtlinien…
welche ich hier deshalb gepostet habe… -
On 2005-05-12 15:07, Hugo wrote:
Für Amphetamine gibt es keine Grenzwerte o.ä. Amphetamine wirken leistungssteigendern.Dazu heißt es im Tagesspiegel:
“Auf gesunde Menschen wirken die Amphetamine, die Wright genommen hat, aufputschend. Bei Menschen mit ADHS wirken sie jedoch anders als bei Gesunden: Sie schwächen den Bewegungsdrang ab, machen ruhiger und ermöglichen eine bessere Konzentration. Mediziner sprechen von einer paradoxen Wirkung. Für die Wirkung ist also wichtig, wer das Mittel nimmt, ob ein Gesunder oder ein ADHS-Patient. „Diese Medikamente steigern die Leistungsfähigkeit keineswegs über das normale Maß hinaus, sondern bewirken im besten Fall eine Angleichung an den Zustand Gesunder“, sagt Charité-Psychiater Michael Colla, der am Campus Benjamin Franklin eine Spezialambulanz für ADHS bei Erwachsenen leitet. Für Sportler mit ADHS laufe es faktisch auf ein Berufsverbot, zumindest aber auf eine Diskriminierung hinaus, wenn man ihnen die Mittel verbiete, findet der Mediziner.” -
Dieses Statement hatte mich sofort überrascht. Und da schauen wir jetzt erstmal ganz genau, ob der Experte überhaupt Experte ist bzw. ob der Herr Colla Psychiater ist oder Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, ob er sich mit der übers Therapeutische hinausgehenden Wirkung von Ritalin überhaupt auskennt. Dem Statement von Herrn Colla wurde nun ja offensichtlich durch den gutachtenden Professor Dr Käferstein widersprochen.
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@ langer eugen:
moment, moment.
niemand behauptet, der dbb und seine organisationsformen seien täter, oder auch nur auf dem wege dorthin.
es handelt sich um eine juristische angelegenheit, welche gerade mal die 2. instanz durchlaufen hat…es gibt weiterhin nur die begründete ansicht, dass dieser spezialfall keine dopingstrafe aufgrund der geltenden richtlinine nach sich ziehen darf.
das mittel mag generell ein doping-taugliches sein, es kann jedoch auf grund der geltenden richtlinien erlaubt sein.500 gramm salz auf einmal verschluckt, ist eine tat, welche mit dem tode enden wird, dieselbe menge über’s jahr gleichmäßig verteilt, wird die zustimmung jedes arztes finden…
so kann man den wert/nutzen des salzes und seiner anwendung unterschiedlich sehen können…
tauglicher suizid oder notwendige lebenserhaltungsmaßnahme…
der fall wright ist prinzipiell sehr ähnlich…@ hugo:
die frage nach den grenzwerten stellt sich gar nicht. es geht um die ursache der einnahme.
mit meinem laienhaften wissen gehe ich aber davon aus, dass eine ads-begandlung mit deutlich niedrigeren dosierungen auskommt wie eine amphetamin-behandlung für besonders dicke muckis… -
On 2005-05-12 15:29, Langer_Eugen wrote:
Und da schauen wir jetzt erstmal ganz genau, ob der Experte überhaupt Experte ist bzw. ob der Herr Colla Psychiater ist oder Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, ob er sich mit der übers Therapeutische hinausgehenden Wirkung von Ritalin überhaupt auskennt.Colla ist ein ADHS-Spezialist, was willst du mehr?!
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Ich kenne Herrn Colla nicht. Ich will wissen, ob er Psychiater oder Facharzt ist. Ich will wissen, ob er tatsächlich pharmakologisch mit allen Wirkungen des Medikaments vertraut ist, was ich auch aufgrund der Gutachtermeinung von Prof. Käferstein anzweifle. Ich will wissen, wie verbindlich diese Aussage ist.
Es gab in Deutschland auch schon den “schönen” Fall eines Professors für Sportsoziologie der Uni Göttingen, der im Fall Katrin Krabbe sportmedizinisch gutachtete. -
Berufung abgelehnt!
Was anderes habe ich nicht erwartet auch wenn mich das traurig macht.
Dem DBB bleibt doch nichts anderes übrig als die Berufung abzulehnen.
Duldet man das so, auch wenn es für Wright nicht anders ging, “haben” wir irgendwann 1000ende Sportler mit ADS. -
On 2005-05-12 15:20, schnorri wrote:
der dbb geht davon aus, dass es nur leistungs-steigernd eingenommen wurde….weil es eben diese, im übrigen unbestrittene, wirkung hat.
dass es auch mit einer anderen begründung legal angewendet werden kann, zieht es in seinem urteil nicht in betracht.es verkennt damit seine eigenen richtlinien…
welche ich hier deshalb gepostet habe…Deiner Argumentation kann ich nicht folgen. Der DBB legt die Regelung für mich korrekt aus. Das Medikament wurde vorsätzlich zur Leistungssteigerung genommen. Dem widerspricht Alba auch nicht. Das Medikament war nicht angemeldet. Dem widerspricht Alba auch nicht. Sie sagen nur, daß die Regel nicht gelten darf, weil Wright krank ist. Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage, denn die Regel besagt nicht, daß im Krankheitsfall eine vorsätzliche Leistungsverbesserung erlaubt ist. Für diesen Fall genau, gibt es eben die Möglichkeit das Medikament anzumelden. Das hat Wright/Alba versäumt und genau das ist der besagt Formfehler.
Die Frage ist also, ob man den Formfehler bestrafen müssen? Da die Höchststrafe nicht ausgeschöpft wurde, wurde der Fehler offensichtlich als nicht ganz so schlimm gewertet.
Ich denke, daß Alba vor einem ordentlichen Gericht, wenn der ganze Instanzenzug ausgeschöpft werden sollte (was ich allerdings bezweifel) letztendlich kein Recht bekommt.
Da aber bis dahin die Sperre sowieso abgelaufen ist, wird sich zumindest der DBB bei einer möglichen Niederlage in der ersten Instanz die Kosten sparen und nicht in Berufung gehen. Aber das wird dann auch keine auswirkungen mehr haben.
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@ langer_eugen:
katrin krabbe hatte adsh???
wusste ich gar nicht……
ihre basketball-karriere hat wohl auch erst nach der leichtathletik begonnen…und wer soll hier eigentlich die qualifikationen des professors aus dem prozess gegen die des charite-arztes auf welche weise vergleichen können???
und selbst wenn dann jemand zugriff auf diese sicherlich datenschutzrechtlich gesicherten informationen hat, wem traust du zu, diese “neutral” zu analysieren und zu bewerten???
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On 2005-05-12 15:30, schnorri wrote:
@ hugo:
die frage nach den grenzwerten stellt sich gar nicht. es geht um die ursache der einnahme.
mit meinem laienhaften wissen gehe ich aber davon aus, dass eine ads-begandlung mit deutlich niedrigeren dosierungen auskommt wie eine amphetamin-behandlung für besonders dicke muckis…Amphetamin schafft erst mal keine Muckis. Wir reden hier ja nicht von Anabolika oder so.
Mit der Ursache ist das so eine Sache. Schätzungsweise 50% aller Dopingvergehen wird damit begründet, dass man aus Versehen ein Hustenmittel genommen hat, dessen Wirkstoffe man nicht kannte. Bestes Beispiel aus dem Fußball vorletzte Woche, als ein Fußballer seinem Kind zeigen wollte, dass das Hustenspray doch gar nicht so schlimm sei ud sich mal elbst in den Mund spritze. Er wurde 10 Wochen gesperrt und Rot-Weiß Erfurt drei Punkte abgezogen, wodurch sie abgestiegen sind! Wenn die vor ein Zivilgericht ziehen würden, könnte ich es ja noch verstehen.
Aber in den ganzen Fällen ging es auch nie darum leistungssteigernde Mittel einzunehmen, sondern den blöden Husten wegzukriegen.
Soviel zur Ursache, warum diese Mittel eingenommen wurden.
Nach Eurer Begründung wären demnach 50 % aller Dopingsünder unschuldig und zu unrecht gesperrt, oder? -
Okay, manchmal sollte man vorher googlen: Colla ist sogar Neuropsychopharmakologe! Entschuldigung, Herr Dr. Colla!
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@ hugo:
deine beispiele gehen fehl….
denn alba und auch wright haben nie behauptet, das fragliche mittel fahrlässig oder aus versehen eingenommen zu haben, dann gebe es ja auch keinen grund für den großen rechtsweg.der fußballer nahm es aus versehen!!! wie auch immer dieses versehen zustande kam…
es geht bei radprofis z.b. auch um chronische krankheiten wie asthma, da ist die einnahme legal, bei dem nicht-asthmatiker ist es hingegen verboten, erkläre doch mal den unterschied in der bewertung dieses falles…
wright nahm das mittel ja sogar absichtlich, aber allein in der hoffnung oder dem bewußtsein, mit dessen hilfe seine krankheit zu bekämpfen. also liegt ja eben kein fahrlässiger dopingverstoß vor, sondern eine begründete einnahme mit hinweis auf den ausnahmetatbestand der nicht-leistungsförderung…
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Aber auch nicht ganz richtig
Die neueste Argumentation warum man das Medikament nicht angemeldet hat, ist jetzt ja, dass Whright nicht wusste (Sprachprobleme, noch nie Probleme, etc), dass es sich bei Ritalin um Amphetamine handelt, die er anmelden muss.
Wo ist also der Unterschied? -
@ hugo:
auch nicht so ganz:
sollte nämlich die einnahme des mittels in diesem fall legal (gewesen) sein, entfällt auch die verpflichtung seitens wrights sich um die aufnahme in den ausschuß für deutsche rechtschreibung zu kümmern……;-)
wenn mein medikament erlaubt ist (wird), muss ich das dazugehörige dbb-urteil nicht lesen können…
da hätten es die wanderarbeiter im europäischen basketball aus osteuropa oder usa ja sehr schwer, wenn sie slovakisch oder finnisch können müssten…
mal abgesehn davon, dass sich das urteil einzig auf leistungssteigerung beruft…ein solches mittel lässt sich wohlweisslich sowoeso nicht anmelden…
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Annahme:
-Michael Wright hat wirklich ADHS
-das Amphetamin-haltige Medikament ist (bis vor kurzem) das einzige, das ihm helfen kann
-ALBA hat ein gültiges Attest darüber vorliegenTatsachen:
-die NADA-Richtlinien gelten noch nicht in der BBL
-die geltenden Richtlinien fordern den Vorsatz der LeistungssteigerungSchlussfolgerungen:
Würden die NADA Richtlinien gelten, wär dies rechtlich gesehen glasklares Doping (Nachweis der Substanz), ob diese Regel aber diskriminierend ist bleibt noch zu klären.Michael HAT das Medikament zur Leistungssteigerung genommen! Jedoch, um von seinem beeinträchtigten Krankheitszustand auf ein ‘normales’ Niveau zu kommen.
Hier liegt die Crux: rein rechtlich gesehen hat er gedopt (vorsätzlich zur Leistunggsteigerung), menschlich/moralisch gesehen hat er es nicht (Krankheit).