Joshiko Saibou - Segen oder Fluch für die Telekom Baskets Bonn?
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Das ist doch der ganz normale Prozess bei “außerordentlichen Kündigungen”. Ich habe noch keine (*) erlebt, bei der es anders gelaufen wäre: Fristlose Kündigung, Klage, Einigung vor Gericht über die Höhe der Abfindung.
Die Abfindungshöhe drückt dann aus, wie gut (begründet) die Rechtsgrundlage des Arbeitgebers war … und nicht die Tatsache, dass der Gekündigte vor Gericht zieht.
(Nicht umsonst heißt es eigentlich, dass man so etwas “von einem Gericht prüfen lässt” )Gruß
Simon2
(*) es gibt EINEN Fall - das war aber auch ein “Bagatelljob”.
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@Block68:
@Block68:
Die Kündigung ist arbeitsrechtlich nicht in Ordnung. Wenn dann hätte Bonn eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Spieler schließen müssen. Stattdessen hat Bonn eine medienwirksame fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Begründung die von Bonn dazu veröffentlicht wurde ist ebenfalls arbeitsrechtlich sehr „dünn“. Übrigens für alle die den Rauswurf gut finden, hoffentlich kommt ihr nie die Situation wegen einer privaten Aktion gekündigt zu werden. Das ist für mich auch nicht mit dem Status „öffentliche Person“ anders zu bewerten.
Jetzt kommt es am 26.08. zum einem Gütetermin am Gericht, was bedeutet es läuft wohl doch auf eine Aufhebungsvereinbarung seines Arbeitsvertrages hinaus. Das hätte Bonn gleich von Anfang an mit Saibou ohne die ganzen Diskussionen in den Medien vereinbaren können.
Im arbeitsrechtlichen Verfahren ist ein schneller Gütetermin vorgeschrieben. Es macht in den meisten Fällen Sinn, dass sich die Parteien dort einigen. Die bloße Existenz dieses Termines indiziert aber noch keine Aufhebungsvereinbarung. Zu einer vorgerichtlichen Vereinbarung gehören immer zwei und es ist schon arg spekulativ, ob Saibou diese unterschrieben hätte (ich an seiner Stelle hätte das nicht getan) bzw. ob diese nicht vielleicht sogar angeboten wurde. Wenn es zu keiner Einigung kommt, muss der Arbeitgeber kündigen. Bonn weiß, dass die Kündigung auf tönernen Füßen steht, aber das Risiko wird man bewusst eingegangen sein.
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@Block68 JS Anwälte werden jetzt sicher sonstwas und volles Gehalt von Bonn fodern, können Sie auch, aber Bonn muss das ja nicht akzeptieren.
Fakt ist JS wurde fristlos gekündigt. Die Kündigung gilt, ob JS es akzeptieren will oder nicht. Es geht also ums Geld.
Hoffentlich ist die Rechtsabteilung von Bonn gut beraten.
Wenn ich schon wieder sehe, dass JS und Freundin erneut ihr Demo Foto mit “Erklärung” in den sozialen Medien gepostet haben, bin ich mir 100% sicher, sie haben sich fachlich die falschen Anwälte gesucht.Das ist auch Unsinn. Die Kündigung als solche wurde angegriffen und das Gericht muss im Zweifel streitig entscheiden, ob die Kündigung gilt. Ein solches Verfahren läuft in der Regel auf einen Aufhebungsvergleich hinaus, aber muss es nicht, siehe Fall Frahn / Chemnitzer FC.
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Prüfen lassen kann JS alles, sein Gehalt fodern auch und natürlich gilt die Kündigung.
Inwiefern sollte Herr JS denn weiterhin tätig sein für Bonn?
Das Vertrauensverhätnis ist total zerstört.
Herr JS Saibou klagt nur wegen Geld!!! Als ob JS allen Ernstes an einer Vertragserfüllung bei Bonn interessiert wäre, nach seinem öffentlichen Nachtreten. Das sind nur seine Anwälte, weil deren Ziel es ist so viel Geld wie möglich rauszuschlagen.
Warten wir es ab und wir werden sehen. -
Prüfen lassen kann JS alles, sein Gehalt fodern auch und natürlich gilt die Kündigung.
Inwiefern sollte Herr JS denn weiterhin tätig sein für Bonn?
Das Vertrauensverhätnis ist total zerstört.
Herr JS Saibou klagt nur wegen Geld!!! Als ob JS allen Ernstes an einer Vertragserfüllung bei Bonn interessiert wäre, nach seinem öffentlichen Nachtreten. Das sind nur seine Anwälte, weil deren Ziel es ist so viel Geld wie möglich rauszuschlagen.
Warten wir es ab und wir werden sehen.Ja, und. Diese Klärung steht Saibou in einem Rechtsstaat nun einmal zu, wie jedem anderen Arbeitnehmer, dem dessen Meinung zufolge zu Unrecht gekündigt wurde. Das ist alltägliches Massengeschäft vor den Arbeitsgerichten in Deutschland. Die eine Seite bietet ihre vertraglich vereinbarte Leistung an, die andere will diese Leistung nicht mehr abnehmen. Wenn man sich im Gütetermin nicht einigt, kommt irgendwann ein Urteil…das ist Saibous gutes Recht.
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Im Zweifel ist immer für die Meinungsfreiheit zu entscheiden (nur damit mich niemand falsch versteht).
Der Fall JS stellt sich aber anders da!!!
Sicher ist es ok, dass er gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vorgeht und wenn dabei für ihn Geld rausspringt gut.
Trotzdem möchte ich mich als Fan in diesem Fall ganz klar auf die Seite von Bonn stellen und bin gespannt wie das Gericht entscheidet…
Ziel der Anwälte von JS ist wahrscheinlich, eine vorherige ausergerichtliche Einigung bei voller Entlohnung bis Vertragsende und das es erst gar nicht zum Gericht kommt und wenn Bonn es abkürzen möchte zahlen sie oder einigen sich auf eine geringere Summe. Konsequent wäre es aber, den Fall bis zum Ende durchzuziehen. -
Der Vorteil von so einem Gütetermin ist doch, dass beide Seiten aufgezeigt bekommen, wie ihre Chancen bei einer eventuellen Verhandlung vor Gericht stehen würden.
Mit diesem Wissen ist dann meistens eine Seite bereit, etwas tiefer in die Tasche zu greifen, um den Fall zu beenden. Die Richter machen den beiden Parteien dann schon bei diesem Termin klar, dass eine weitere Zusammenarbeit eher „ungünstig“ für alle Beteiligten wäre.
Daher wird es am 26.8. relativ sicher eine Beendigung der Zusammenarbeit geben. Wie teuer das für die Baskets wird entscheidet dann nur die Einschätzung des Falls durch den anwesenden Richter. -
@Block68 JS Anwälte werden jetzt sicher sonstwas und volles Gehalt von Bonn fodern, können Sie auch, aber Bonn muss das ja nicht akzeptieren.
Fakt ist JS wurde fristlos gekündigt. Die Kündigung gilt, ob JS es akzeptieren will oder nicht. Es geht also ums Geld.
Hoffentlich ist die Rechtsabteilung von Bonn gut beraten.
Wenn ich schon wieder sehe, dass JS und Freundin erneut ihr Demo Foto mit “Erklärung” in den sozialen Medien gepostet haben, bin ich mir 100% sicher, sie haben sich fachlich die falschen Anwälte gesucht.Das ist auch Unsinn. Die Kündigung als solche wurde angegriffen und das Gericht muss im Zweifel streitig entscheiden, ob die Kündigung gilt. Ein solches Verfahren läuft in der Regel auf einen Aufhebungsvergleich hinaus, aber muss es nicht, siehe Fall Frahn / Chemnitzer FC.
So ist es. Bei fristlosen Kündigungen geht es normalerweise erstmal um die Frage, ob die Kündigung rechtens war (also die Gründe für die Fristlosigkeit reichen). Ziel der Klage ist dann fast automatisch die Erklärung der Unwirksamkeit, sprich: die Weiterbeschäftigung. Klage mit Ziel Abfindung widerspricht dem dahingehend, dass eine Trennung dann beabsichtigt sein könnte (konkunktiv!). Dass durch den Vorgang das Verhältnis zerrüttet wird, ist dann eine Folgeerscheinung, die in der Tat auf eine (nicht fristlose, sondern normale) Trennung mit Abfindung hinausläuft (also quasi ein Auflösungsvertrag). Abfindungen in der Größenordnung von drei Monatsgehältern sind da nichts aussergewöhnlich. Die sowieso befristeteten Arbeitsverträgen und so kurze Betriebszugehörigkeit dürften eine Rolle spielen.
Das alles eher generell als auf den konkreten Fall bezogen, dessen Einzelheiten wir ja kaum kennen. Also z.B. Abmahnungen, Vertragsklauseln, etc…
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doppelt
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Ist das hier ein Juristenforum? Soviel geballte juristische Kompetenz findet man selten - sofern es sich hier wirklich um Kompetenz und nicht um das allgegenwärtige Halbwissen handelt….
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@Block68 JS Anwälte werden jetzt sicher sonstwas und volles Gehalt von Bonn fodern, können Sie auch, aber Bonn muss das ja nicht akzeptieren.
Fakt ist JS wurde fristlos gekündigt. Die Kündigung gilt, ob JS es akzeptieren will oder nicht. Es geht also ums Geld.
Hoffentlich ist die Rechtsabteilung von Bonn gut beraten.
Wenn ich schon wieder sehe, dass JS und Freundin erneut ihr Demo Foto mit “Erklärung” in den sozialen Medien gepostet haben, bin ich mir 100% sicher, sie haben sich fachlich die falschen Anwälte gesucht.Das ist auch Unsinn. Die Kündigung als solche wurde angegriffen und das Gericht muss im Zweifel streitig entscheiden, ob die Kündigung gilt. Ein solches Verfahren läuft in der Regel auf einen Aufhebungsvergleich hinaus, aber muss es nicht, siehe Fall Frahn / Chemnitzer FC.
So ist es. Bei fristlosen Kündigungen geht es normalerweise erstmal um die Frage, ob die Kündigung rechtens war (also die Gründe für die Fristlosigkeit reichen). Ziel der Klage ist dann fast automatisch die Erklärung der Unwirksamkeit, sprich: die Weiterbeschäftigung. Klage mit Ziel Abfindung widerspricht dem dahingehend, dass eine Trennung dann beabsichtigt sein könnte (konkunktiv!). Dass durch den Vorgang das Verhältnis zerrüttet wird, ist dann eine Folgeerscheinung, die in der Tat auf eine (nicht fristlose, sondern normale) Trennung mit Abfindung hinausläuft (also quasi ein Auflösungsvertrag). Abfindungen in der Größenordnung von drei Monatsgehältern sind da nichts aussergewöhnlich. Die sowieso befristeteten Arbeitsverträgen und so kurze Betriebszugehörigkeit dürften eine Rolle spielen.
Das alles eher generell als auf den konkreten Fall bezogen, dessen Einzelheiten wir ja kaum kennen. Also z.B. Abmahnungen, Vertragsklauseln, etc…
Da die Baskets mit allen anderen Spielern, die noch Vertrag hatten einen Auflösungsvertrag oder einen neuen Vertrag vereinbart hatten, wird man davon ausgehen können, dass dies auch bei Saibou versucht wurde. Dieser scheint aber einer Auflösung nicht zugestimmt zu haben. Jetzt könnte es am Ende doch so kommen, allerdings mit all der negativen PR um ihn. Wenn das mal nicht ein Eigentor wird…
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doppelt
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Rechtlich können das dann die Profis entscheiden.
Jedoch aus Laiensicht ist selbst für Fans wie mich, die Nichteinhaltung der Hygienevorschriften/Betriebsordnung des Arbeitnehmers Joshiko Saibous und damit die Gefährdung des Arbeitgebers (unabhängig davon ob Training stattfand oder nicht) und aller Angestellten als wichtiger und maßgeblicher Grund der fristlosen Kündigung erkennbar.
Zudem gab es schon vorher ein Gespräch vom Arbeitgeber, als er sein erstes Video aus dem Urlaub postete, das könnte man als Ermahnung/Abmahnung werten. Er hat daraufhin seine Einstellung sogar noch in seinem Verhalten demonstriert, also ist auch keine positve Tendenz für die Zukunft mehr erkennbar.
Den Imageschaden und damit verbunden finanziellen Schaden für die Zukunft, den ein Arbeitnehmer wie JS anrichtet, konnte der Arbeitgeber nur durch eine nicht Weiterbeschäftigung von JS entkommen und wird bei oben beschriebener Ansicht nicht einmal berücksichtigt.
Aber wie gesagt, darum können sich rechtlich genau die Profis kümmern, die Einsicht in alles haben. Von außen betrachtet, als Laie und Fan sieht das vielleicht auch immer noch etwas anders aus. -
Ich finde es gut, dass Saibou klagt. Zwar stehe ich zu 100% auf der Baskets-Seite und finde den Schritt der fristlosen Kündigung konsequent und richtig. Aber Saibous Vorwurf, die Baskets würden die freie Meinungsäußerung gefährden, sollte aus dem Weg geräumt werden. Da hilft ein Gericht sehr dabei. Ich bin im Sportrecht nicht gut genug informiert, sodass ich nicht weiß, wie dieser Prozess ausgeht. Für die Baskets und Saibou wäre ein Vergleich sicher ganz gut: die Baskets hätten das Problem souverän gelöst und können sich nicht vorwerfen lassen, einen Sportler einfach vor die Tür zu setzen und Saibou würde eine Strafe für sein Verhalten kriegen. Bin gespannt.
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Ich finde es gut, dass Saibou klagt. Zwar stehe ich zu 100% auf der Baskets-Seite und finde den Schritt der fristlosen Kündigung konsequent und richtig. Aber Saibous Vorwurf, die Baskets würden die freie Meinungsäußerung gefährden, sollte aus dem Weg geräumt werden. Da hilft ein Gericht sehr dabei. Ich bin im Sportrecht nicht gut genug informiert, sodass ich nicht weiß, wie dieser Prozess ausgeht. Für die Baskets und Saibou wäre ein Vergleich sicher ganz gut: die Baskets hätten das Problem souverän gelöst und können sich nicht vorwerfen lassen, einen Sportler einfach vor die Tür zu setzen und Saibou würde eine Strafe für sein Verhalten kriegen. Bin gespannt.
Das sehe ich ganz ähnlich, doch Saibou wird vor Gericht nicht mit dem Vorwurf der Beschneidung der freien Meinungsäußerung kommen. Dieses Bild wurde von ihm und seiner Freundin nur benutzt, um ordentlich Stimmung zu machen und um den Eindruck zu erwecken, dass da jemand wegen seiner Meinung gekündigt wurde.
Er wurde aber wegen “Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler” gekündigt. Ob zurecht, wird das Gericht klären. -
@Basketking Kannst du Dir allen Ernstes vorstellen, dass es keine neuen Regeln/Anweisungen von Arbeitgeberseite bei Bonn an die Angestellten gab, nachdem es Corona in der Firma gab?
Wenn jetzt JS mit seinen Anwälten und seinem Arbeitsvertrag von vor über einem Jahr kommt, zieht das doch schon nicht mehr. -
@Basketking Kannst du Dir allen Ernstes vorstellen, dass es keine neuen Regeln/Anweisungen von Arbeitgeberseite bei Bonn an die Angestellten gab, nachdem es Corona in der Firma gab?
Wenn jetzt JS mit seinen Anwälten und seinem Arbeitsvertrag von vor über einem Jahr kommt, zieht das doch schon nicht mehr.Verstehe leider nicht, was du meinst. Da die Baskets selber sagen, er hätte gegen Auflagen in seinem Arbeitsvertrag verstoßen, werde ich kaum daran zweifeln. Mit dem “Recht auf Meinungsfreiheit” wird er nicht durchkommen, da dieses nicht beschnitten wurde. Er hat allerdings laut Arbeitsvertrag nicht das Recht, seine Gesundheit bzw. die anderer zu gefährden. Das wird der Knackpunkt sein. Nicht die Nebelkerze Meinungsfreiheit.
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Ich meinte die Information des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer über die aktuelle Corona Situation zu informieren, neue Regeln einzuhalten (beidseitig, der Umgang untereinander z.B. zur Einhaltung der Hygieneregeln, Angestellte die aus Risikogebieten kommen müssen in Quarantäne gehen und sich testen lassen usw.). Ich meine dafür braucht der Arbeitgeber keine Unterschrift vom Arbeitnehmer, trotzdem müssen sich die Angestellten daran halten.
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Ist das hier ein Juristenforum? Soviel geballte juristische Kompetenz findet man selten - sofern es sich hier wirklich um Kompetenz und nicht um das allgegenwärtige Halbwissen handelt….
Seit der Diskussion um den Gütetermin steht hier juristisch ziemlich viel Käse
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@Rastafounder Beleg den “Käse” doch wenn du es besser weißt. Die Profis werden dafür entsprechend gut entlohnt und es kann trotzdem “Käse” dabei raus kommen.
Oder meinst du etwa Saibous Anwälte werden ehrlich sein mit ihrem Klienten und bei der Verteidigung des “Gegners”? Werden sie nicht, weil sie sonst den Auftrag nicht erhalten können bzw. bekommen hätten (Ausnahmen bestätigen die Regel). Anders ist das erneute Demo Foto posten auch nicht zu erklären. -
Macht wenig Sinn. Du hast mit Arbeitsrecht offenbar noch nichts zu tun gehabt.
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Ist auch nicht mein Job.
Gut ist jedoch, dass zukünftig JS keinen anderen Basketball Verein in Deutschland mehr verklagen kann, da er keine Anstellung in diesem Bereich mehr finden dürfte.
Warum geht er wohl nicht ins Ausland? Kann man sich da benehmen wie man möchte und andere gefährden? Wird man da etwa gekündigt ohne die Möglichkeit einer Klage und Gehaltsfortzahlung für ein Jahr in dem man nicht einmal spielt? -
Jedoch aus Laiensicht ist selbst für Fans wie mich, die Nichteinhaltung der Hygienevorschriften/Betriebsordnung des Arbeitnehmers Joshiko Saibous und damit die Gefährdung des Arbeitgebers (unabhängig davon ob Training stattfand oder nicht) und aller Angestellten als wichtiger und maßgeblicher Grund der fristlosen Kündigung erkennbar.
Und ein Arbeitsrechtler einer einigermassen renommierten Kanzlei liess sich schon in der Presse zitieren, dass das gerade nicht der Fall sei - sondern mangels Trainingsbetrieb in Joshis Privatsphäre fallen dürfte.
Zudem gab es schon vorher ein Gespräch vom Arbeitgeber, als er sein erstes Video aus dem Urlaub postete, das könnte man als Ermahnung/Abmahnung werten.
Ich erkenne da herzlich wenig Relevanz zur Kündigung als auch deiner (nicht nur deiner) Aussage mit den Gesundheits-/Hygienevorschriften.
Das AppellandenVerstand-Video ist ein etwas kruder politisch/gesellschaftlich motivierter Aufruf zur Meinungsbildung. Nicht weniger, nicht mehr:
https://www.instagram.com/p/B_u3gPOnu-2/
Auch wenn man sicher aufgrund der Aussenwirkung nicht „happy“ drüber war und deshalb das Gespräch gesucht hat: Ich sehe da überhaupt keinen Anhaltspunkt oder Anlass aufgrund dessen (des Videos) irgendein vertragswidriges Verhalten zu befürchten, geschweige denn rechtlich relevant zu rügen und „mahnen“.
Anders gesagt: Du kannst nicht einfach ins „Blaue“ mögliche Verstösse “präventiv“ abmahnen (und dich nachher für eine fristlose/ausserordentliche Kündigung darauf berufen). Dazu müssen schon konkrete arbeitsrechtliche Verstösse vorliegen. Die gibt dieses Video halt nicht her.
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@Flash_Fan Selbst wenn die oben genannten Punkte arbeitsrechtlich unrelevant wären, wäre ein weiterer, offensichtlich wichtiger Grund ja das Vereins und geschäftsschädigende Verhalten von JS. Inwieweit seine Äußerungen dazu ausreichen weiß ich nicht, belegt durch sein Verhalten sind sie allemal.
Auch wenn JS und seine Anwälte sich jetzt Geld erstreiten, stellt sich doch die Frage, ob der Preis seine sportliche Karriere dafür wegzuwerfen nicht zu groß war. Die Frage kann sich JS dann selbst stellen. -
Und ein Arbeitsrechtler einer einigermassen renommierten Kanzlei liess sich schon in der Presse zitieren…
Habe ich gelesen, ebenso wie eine Gegenmeinung. Anyway. Dieser Streit wird nicht bei SD entschieden, sondern hoffentlich beim Gütetermin vor Gericht.
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Und ein Arbeitsrechtler einer einigermassen renommierten Kanzlei liess sich schon in der Presse zitieren…
Habe ich gelesen, ebenso wie eine Gegenmeinung. Anyway. Dieser Streit wird nicht bei SD entschieden, sondern hoffentlich beim Gütetermin vor Gericht.
Und hoffentlich vor dem Arbeitsgericht und nicht vor dem Amtsgericht, wie Wester unter „nichtohneuns“ auf Instagram schreibt.
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Da es heute keine Einigung gab, geht es am 11.11. bei einem Kammertermin weiter:
https://www.sueddeutsche.de/sport/basketball-bonn-basketballer-saibou-und-bundesligist-bonn-in-naechste-instanz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200826-99-316785 -
Da es heute keine Einigung gab, geht es am 11.11. bei einem Kammertermin weiter:
https://www.sueddeutsche.de/sport/basketball-bonn-basketballer-saibou-und-bundesligist-bonn-in-naechste-instanz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200826-99-316785Ich kann Saibou verstehen, wenn er 3-4 Montagsgehälter angeboten bekommt, dann zur nächsten Instanz. Bei jeder erhält er einen Tag mehr.
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Auch interessant:
solidaritywithsaibouandwester.com
nichtohneuns.de/solidaritaet -
War doch abzusehen, die Forderung von JS Anwalt (volle Gehaltsfortzahlung) und jetzt eine Einigung so weit wie möglich hinzuziehen. Denn je länger der Prozess dauert, je länger hat JS Anspruch auf rückwirkendes Gehalt bei Bonn (stand jetzt bis November 2020). Sein Anwalt ist natürlich auch daran interessiert, mehr Honorar zu generieren. Bonn dagegen zeigte sich entgegen kommend.
Hoffe die Seite von JS wird beim nächsten Termin nicht nur dafür (finanziell) bestraft, denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Seite von JS an einer Einigung aufgrund o.g. Tatsache überhaupt interessiert ist. -
War doch abzusehen, die Forderung von JS Anwalt (volle Gehaltsfortzahlung) und jetzt eine Einigung so weit wie möglich hinzuziehen. Denn je länger der Prozess dauert, je länger hat JS Anspruch auf rückwirkendes Gehalt bei Bonn (stand jetzt bis November 2020). Sein Anwalt ist natürlich auch daran interessiert, mehr Honorar zu generieren. Bonn dagegen zeigte sich entgegen kommend.
Hoffe die Seite von JS wird beim nächsten Termin nicht nur dafür (finanziell) bestraft, denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Seite von JS an einer Einigung aufgrund o.g. Tatsache überhaupt interessiert ist.Weiß nicht. Auch für JS hat die Sache einen Haken. Findet er einen neuen Job, dann muss er sich das Gehalt anrechnen lassen. Und da er ja bestimmt nächste Saison spielen möchte, ist das gar nicht so unwahrscheinlich.
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Saibou mit Maske…. ohh der gute Herr lässt sich auf einmal einschränken. Seine Geschichten glaubt doch echt keiner, wahrscheinlich nicht mal er selbst.
Hoffentlich fasst er im Profi Baskteball nie mehr fuß, solch einen Spieler will ich nie wieder sehen.