UBC Tigers Hannover 2011/2012
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Ich könnte mir vorstellen, dass an diesem Tag auch andere Hallen abgenommen wurden, da es das erste Heimspiel war und frage mich deshalb, ob auch die anderen Clubs die Rechnung so spät erhalten haben???
Es kann sein dass ich es schlichtweg überlesen habe, aber immer öfter ist von einer “spät erhaltenen Rechnung” zu lesen und ich finde keine Angaben dazu.
Kann nochmal jemand die genauen Daten samt Quelle posten wann die Rechnung in den Machtbereich des UBC überging?Edit: Gerade eben ist mir in einem früheren Post Ende März ins Auge gesprungen jetzt interessiert mich nur noch eine seriöse Quelle zur Angabe.
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Kann nochmal jemand die genauen Daten samt Quelle posten wann die Rechnung in den Machtbereich des UBC überging?
Edit: Gerade eben ist mir in einem früheren Post Ende März ins Auge gesprungen jetzt interessiert mich nur noch eine seriöse Quelle zur Angabe.
Je nachdem, ob du mich als seriöse oder unseriöse Quelle bezeichnen willst .
HIER ist zumindest die Bestätigung, dass der Betrag am 19.04.2011 beglichen wurde, direkt nachdem der GF der JL einen Hinweis gab (den er sich angesichts der Folgen auch hätte sparen können, weil es so erst recht zum Theater wird).
Die Info über das Rechnungsdatum habe ich aus dem Office direkt.
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Danke ist genehmigt.
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Kostenpunkt für die Anrufung des Schiedsgerichts: mindestens 1375,- Euro, davon 750,- Euro Gebühren für die JL.
Gutes Business-Modell!!Die Lizenz-Statuten sind in sich keineswegs konsistent, viele Ausnahmeregelungen bei entscheidenderen Punkten jederzeit möglich (allerdings kommt eine Normenkontrollklage mal auf schlappe 1.000,- Euro Gebühren). Zivilrechtlich hätte die JL im vorliegenden Fall nicht den Hauch einer Chance durchzukommen, allerdings sind wir nicht im Zivilrecht.
Lächerlich macht sich die JL (wie andauernd in dieser Saison) trotzdem, aber da die JL völlig unwichtig ist und ausser uns wenigen “Fans” eh niemanden kümmert, ist das einfach belanglos!
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Kostenpunkt für die Anrufung des Schiedsgerichts: mindestens 1375,- Euro, davon 750,- Euro Gebühren für die JL.
Gutes Business-Modell!!Die Lizenz-Statuten sind in sich keineswegs konsistent, viele Ausnahmeregelungen bei entscheidenderen Punkten jederzeit möglich (allerdings kommt eine Normenkontrollklage mal auf schlappe 1.000,- Euro Gebühren). Zivilrechtlich hätte die JL im vorliegenden Fall nicht den Hauch einer Chance durchzukommen, allerdings sind wir nicht im Zivilrecht.
Lächerlich macht sich die JL (wie andauernd in dieser Saison) trotzdem, aber da die JL völlig unwichtig ist und ausser uns wenigen “Fans” eh niemanden kümmert, ist das einfach belanglos!
100% Zustimmung.
Danke. -
nur noch eins zu dieser ominösen Rechnung, vor allem an den Master_of_Desaster: Wenn ich eine Rechnung am 16.3.2011 oder wann immer über eine strittige Leistung von 6 Monaten vorher bekomme, greife ich als erstes zum Hörer und rufe den Austeller an und reklamiere! Das hätte der Kollege in der Buchhaltung des UBC oder zumindest sein Chef machen müssen. Dann hätte sich das sicherlich auf dem kleinen Dienstweg erledigt und wäre nicht zu einem solchen Ballon mit den hinlänglich bekannten Folgen gereift. Unabhängig davon hätten die Tigers dann eine ganze Menge Geld für Gebühren an die Liga gespart. Ergo, eine funktionierende Rechnungsprüfung ist das A und O in jeder Firma. Das wissen die Goch Twin’s genauso gut wie ich und dies gilt auch für den UBC. Sorry, jetzt hoffen wir einfach mal, daß die Liga Gnade vor (Verbands-) recht ergehen läßt und dem Einspruch des UBC statt gibt.
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nur noch eins zu dieser ominösen Rechnung, vor allem an den Master_of_Desaster: Wenn ich eine Rechnung am 16.3.2011 oder wann immer über eine strittige Leistung von 6 Monaten vorher bekomme, greife ich als erstes zum Hörer und rufe den Austeller an und reklamiere!
Wieso vor allem an mich? Du solltest doch eigtl. wissen, dass ich nicht im Office sitze und daher diese Rechnung auch nie gesehen habe. Erst, als ich von der Verweigerung hörte und von dieser Rechnung hörte wurde ich hellhörig und habe dort angerufen, weil ich schon vermutet habe, dass da was nicht ganz in Ordnung ist, was sich dann auch herausgestellt hat.
Allerdings gebe ich dir recht, dass soetwas eigtl nicht passieren darf, dass es versäumt wird, eine Rechnung zu begleichen, vor allem mit solchen Folgen. -
@M_o_D
na klar weiß ich das Du nicht im Office des UBC sitzt! Aber Du verteidigst die dort zuständigen Leute als wären es Deine Kinder! Fakt ist doch, daß kein vernünftiger Mensch eine Rechnung bezahlt die nicht ordnungsgemäß ist. Allerdings muß man dies dann auch dem Rechnungssteller mitteilen und entsprtechend reklamieren. Nur Leute die sich um nichts scheren lassen Rechnungen egal ob zu Recht oder zu Unrecht gestellt einfach liegen und warten was passiert. Die wundern sich dann aber auch kaum, wenn der Gerichtsvollzieher eines Tages vor der Tür steht und kassieren will ;-). Da diese Sorte Mensch im Zweifel aber eh nichts hat, ist das für sie auch ohne große Konsequenzen. Eine EV haben die in den meisten Fällen eh schon abgegeben. Aber das gehört eigentlich nicht hierher. -
Kostenpunkt für die Anrufung des Schiedsgerichts: mindestens 1375,- Euro, davon 750,- Euro Gebühren für die JL.
Gutes Business-Modell!!Die Lizenz-Statuten sind in sich keineswegs konsistent, viele Ausnahmeregelungen bei entscheidenderen Punkten jederzeit möglich (allerdings kommt eine Normenkontrollklage mal auf schlappe 1.000,- Euro Gebühren). Zivilrechtlich hätte die JL im vorliegenden Fall nicht den Hauch einer Chance durchzukommen, allerdings sind wir nicht im Zivilrecht.
Lächerlich macht sich die JL (wie andauernd in dieser Saison) trotzdem, aber da die JL völlig unwichtig ist und ausser uns wenigen “Fans” eh niemanden kümmert, ist das einfach belanglos!
Mmh, die Vereine sind aber alle Mitglied in der AG 2. BBH e.V. und der gehört zu 52% die DJL GmbH, d.h. so ganz unschuldig sind sie nicht an den Statuten bzw. können diese auch ändern, wenn eine Mehrheit der Vereine es für nötig hält
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Da geb ich Dir Recht und es wird hier auch mit Sicherheit etwas passieren aber in der aktuellen Situation hilft das wenig, da sowohl die Abwahl des Ausschussvorsitzenden als auch Statutenänderungen nicht möglich sind. Wer aber konnte ein derartiges Verhalten auch vorhersehen, gerade nach dieser Saison??
Da spielt ein Pro-B-Verein jahrelang auf einem zu kleine Feld - Konsequenzen durch die JL, keine, Pech gehabt ihr anderen, hättet ihr halt nachgemessen.
Ach so die JL war ja verantwortlich die Hallen abzunehmen und das steht so in der Ausschreibung, hmmm vergessen, keine Lust gehabt, war so weit - Konsequenzen, ja keine natürlich.
Freiburg und Osnabrück, einiges nicht erst seit gestern bekannt, hmm, mal weggeschaut, alles regelkonform, nicht unsere Schuld - Konsequenzen für die JL, ja keine natürlich.
Unzählige ausländische Spieler auch diese Saison plötzlich verschwunden Arbeitsvertrag hin oder her, ganz viele private Gründe, alle Heimweh, hmmm na mal lieber nicht hingesehen, könnte eng werden, vielleicht viel Arbeit im beschaulichen Hagen, da kümmert man sich lieber um die Car-Leasing-Werbemails! Und, und, und … wir kennen ja alle mehr als genug!Aber jetzt, knapp 200,- Euro nicht rechtzeitig überwiesen, klar wir haben nicht anständig gemahnt, klar wir haben die Rechnung zu spät gestellt, aber egal, jetzt können wir mal ein Exempel statuieren!
Ja, die JL ist berühmt für ihre Null-Toleranz-Politik und der Vorsitzende des Lizenzausschusses hat natürlich auch keinen Spielraum nein, nein. Er kann nicht wissen welche Verbindlichkeiten denn schon erfüllt wurden und das ins Verhältnis setzen. Alleine für JL-Gebühren und Schiri-Kosten ist man da schon mal locker bei 20.000, die waren ja wohl da - egal, die fehlenden 180,- die sind entscheidend. Und mal direkt anrufen, nicht doch, da ist man sich doch zu schade. Gerne über dritte und ne Liste genügt doch wohl.
Warum das funktioniert? Zum einen weil die JL eine Monopolstellung hat und zum andren weil die breite Öffentlichkeit sich aber auch so gar nicht für die JL interessiert und die doch auch immer mit Japan Airlines verwechselt.
Für was das D steht, sei übrigens gerne einem brainstorming überlassen! Das ganze ist ein Witz. Aber ändern wird sich auch nichts.
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Freiburg und Osnabrück, einiges nicht erst seit gestern bekannt, hmm, mal weggeschaut, alles regelkonform, nicht unsere Schuld - Konsequenzen für die JL, ja keine natürlich.
Bei der Generalabrechnung ist das allerdings ziemlich abwegig, eine Beurteilung von wirtschaftlichen Rahmendaten mit dem der sehr einfachen Feststellung eines Zahlungseingangs zu vergleichen.
Daher hat das grundsätzlich damit zu tun, dass nun mal eins Zahlungseingangskontrolle mit die einfachste Kontrollmöglicheit ist. Die Linienüberprüfung ist da schon wieder eine Stufe höher, denn Hallenabnahmen kosten Geld, und die wollte man sich (damit ist nicht nur die Ligaorganisation alleine gemeint, sondern auch die Clubs) sparen. Ich will beileibe nicht jegliche Mitverantwortlichkeit der Ligaorganisation ausschließen, aber diese Generalabrechnungen gehen meist völlig am Thema vorbei, da es die Clubs selbst sind, die diese Organisation überwachen und die Regeln dafür bestimmen. Entweder sind bestimmte Regeln dann tatsächlich überflüssig, übertrieben, dann sollte sich eine Mehrheit finden. Wenn sich keine Mehrheit findet, dann sollte man das akzeptieren, dass man eine Minderheitsmeinung hat. -
Soweit ich es mitbekommen habe, hat die Ligaleitung während der letzten Ligasitzung bemängelt, dass zwei ProA-Vereine keine Mitgliedsbeiträge (10.300 Euro) bezahlt haben, obwohl sie dazu mehrfach aufgefordert wurden. Warum wurde damals schon nicht das Nachlizensierungsverfahren eingeleitet?
Es ist ja für den Finanzvorstand ganz einfach zu überpfrüfen, ob die Teams die Mitgliedsbeiträge überwiesen haben. Konsequenzen gab es meines Wissen keine.Warum ist es für die Liga möglich, wegen nicht mal 200 Euro die Lizenz zu verweigern, wenn sie paar Monate zuvor nicht in der Lage war, 10.300 Euro wirksam einzutreiben bzw. aus der fehlenden Zahlung Konsequenzen zu ziehen? Diese Ungleichbehandlung ist für mich merkwürdig - oder sind die Sachverhalte etwa nicht vergleichbar?
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Freiburg und Osnabrück, einiges nicht erst seit gestern bekannt, hmm, mal weggeschaut, alles regelkonform, nicht unsere Schuld - Konsequenzen für die JL, ja keine natürlich.
Bei der Generalabrechnung ist das allerdings ziemlich abwegig, eine Beurteilung von wirtschaftlichen Rahmendaten mit dem der sehr einfachen Feststellung eines Zahlungseingangs zu vergleichen.
Daher hat das grundsätzlich damit zu tun, dass nun mal eins Zahlungseingangskontrolle mit die einfachste Kontrollmöglicheit ist. Die Linienüberprüfung ist da schon wieder eine Stufe höher, denn Hallenabnahmen kosten Geld, und die wollte man sich (damit ist nicht nur die Ligaorganisation alleine gemeint, sondern auch die Clubs) sparen. Ich will beileibe nicht jegliche Mitverantwortlichkeit der Ligaorganisation ausschließen, aber diese Generalabrechnungen gehen meist völlig am Thema vorbei, da es die Clubs selbst sind, die diese Organisation überwachen und die Regeln dafür bestimmen. Entweder sind bestimmte Regeln dann tatsächlich überflüssig, übertrieben, dann sollte sich eine Mehrheit finden. Wenn sich keine Mehrheit findet, dann sollte man das akzeptieren, dass man eine Minderheitsmeinung hat.Mir geht es auch darum darzustellen, ähnlich wie sesim, dass es in sehr vielen kritischen Punkten enormen Spielraum bei der JL gibt, vieles möglich ist, Ausnahmeregelungen gang und gäbe sind, obwohl die Statuten hier auch leicht anders - zero tolerance - zu interpretieren wären. Genau diesen Gestaltungsspielraum hätte es hier eben auch geben können!
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Mir geht es auch darum darzustellen, ähnlich wie sesim, dass es in sehr vielen kritischen Punkten enormen Spielraum bei der JL gibt, vieles möglich ist, Ausnahmeregelungen gang und gäbe sind, obwohl die Statuten hier auch leicht anders - zero tolerance - zu interpretieren wären.
wie z.B. die Spielfeldgröße, die ja auch eindeutig in den Statuten festgelegt ist. Demnach hätte man ja hier Weißenhorn die Lizenz entziehen müssen, hat man aber nicht (was ich auch für nicht verhältnismäßig gefunden hätte).
Genau diesen Gestaltungsspielraum hätte es hier eben auch geben können!
Genau, und es hätte noch nicht mal die Öffentlichkeit mitbekommen müssen. Egal, wie das Ganze jetzt ausgeht, es ist - mal wieder - die JL in die Kritik geraten, was den Fehler des UBC natürlich nicht unter den Tisch fallen lässt…
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Mir geht es auch darum darzustellen, ähnlich wie sesim, dass es in sehr vielen kritischen Punkten enormen Spielraum bei der JL gibt, vieles möglich ist, Ausnahmeregelungen gang und gäbe sind, obwohl die Statuten hier auch leicht anders - zero tolerance - zu interpretieren wären. Genau diesen Gestaltungsspielraum hätte es hier eben auch geben können!
Und mir ging es darum, darzustellen, dass eben die Prüfung eines Zahlungseinganges zum einen eine der einfachsten Kontrollmöglichkeiten ist (dauert nicht lange, man braucht dafür keine großen Kompetenzen und es kostet nicht etwas, wie zur Halle zu reisen uns sie abzunehmen) und weiterhin nur 2 Bewertungen zulässt: bezahlt/nicht bezahlt. Sobald der Entscheidungsspielraum größer wird, sobald Kontrolle Geld kostet, erhöht sich nunmal Komplexität und Kostenaufwand der daraus entstehenden Entscheidung.
Ich will auch damit gar nicht direkt die Entscheidung der Liga kommentieren (ich weiß ehrlich gesagt selbst nicht genau, ob ich einen Lizenzentzug für sinnvoll oder übertrieben halten soll). Vielmehr halte ich den Vergleich mit anderen Entscheidungen für unzulässig, weil er eben die Hintergründe der Entscheidungsprozesse bei den Beispielen völlig ausblendet.
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Der Sachverhalt ist ja nicht nur einfach zu prüfen, sondern auch einfach zu beheben. Die Rechnung kommt, ich. prüfe sie und überweise das Geld, von mir aus auch unter Vorbehalt, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung habe, oder widerspreche ihr, aber anscheinend hat man die Sache leider wohl komplett übersehen…
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Mir geht es auch darum darzustellen, ähnlich wie sesim, dass es in sehr vielen kritischen Punkten enormen Spielraum bei der JL gibt, vieles möglich ist, Ausnahmeregelungen gang und gäbe sind, obwohl die Statuten hier auch leicht anders - zero tolerance - zu interpretieren wären. Genau diesen Gestaltungsspielraum hätte es hier eben auch geben können!
Und mir ging es darum, darzustellen, dass eben die Prüfung eines Zahlungseinganges zum einen eine der einfachsten Kontrollmöglichkeiten ist (dauert nicht lange, man braucht dafür keine großen Kompetenzen und es kostet nicht etwas, wie zur Halle zu reisen uns sie abzunehmen) und weiterhin nur 2 Bewertungen zulässt: bezahlt/nicht bezahlt. Sobald der Entscheidungsspielraum größer wird, sobald Kontrolle Geld kostet, erhöht sich nunmal Komplexität und Kostenaufwand der daraus entstehenden Entscheidung.
Ich will auch damit gar nicht direkt die Entscheidung der Liga kommentieren (ich weiß ehrlich gesagt selbst nicht genau, ob ich einen Lizenzentzug für sinnvoll oder übertrieben halten soll). Vielmehr halte ich den Vergleich mit anderen Entscheidungen für unzulässig, weil er eben die Hintergründe der Entscheidungsprozesse bei den Beispielen völlig ausblendet.
und ich halte eben genau diesen Vergleich für ausserordentlich zulässig und notwendig, da unabhängig von Entscheidungsprozessen in sehr vielen anderen Fällen trotz klarer Statuten, schwerwiegende Regelverletzungen eben nicht bestraft oder sehr großzügig im Rahmen von goodwill und Spielräumen bewertet wurden.
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Der Sachverhalt ist ja nicht nur einfach zu prüfen, sondern auch einfach zu beheben. Die Rechnung kommt, ich. prüfe sie und überweise das Geld, von mir aus auch unter Vorbehalt, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung habe, oder widerspreche ihr, aber anscheinend hat man die Sache leider wohl komplett übersehen…
unstrittig, die Sache wurde übersehen, wie eben sehr viele Dinge übersehen wurden bzw. großzügig interpretiert. Weder die Verhältnissmäßgkeit ist hier allerdings gewahrt, noch wird von den zuständigen Stellen der JL über eigene Anteile nachgedacht. Ganz zu Schweigen davon, wie das Widerspruchsverfahren abläuft.
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Um eins deiner konkreten Beispiele zu nennen: Die Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist keinesfalls in den Statuten klar geregelt. Dort steht auch nicht ausführlich drin, welche Dokumente diese Leistungsfähigkeit belegen. Das ist auch ganz logisch, weil Prüfungen dieser Art jedes Mal Einzelfallentscheidungen sind.
Wenn dann noch zusätzlich bestimmte Angaben absichtlich nicht gemacht werden, die aber auch nicht zwingend erforderlich sind (weil sie nur negativ wirken, sie aber nicht die Leistungsfähigkeit belegen), dann sehe ich hier in einer Entscheidung eine Lizenz zu verweigern oder zu entziehen eine weitaus komplexere Entscheidung als zu prüfen, ob nun ein Zahlungseingang an Tag x vorhanden ist.
Komplexere Entscheidungen erfordern daher auch einen größeren Entscheidungsspielraum, weil sie eben nicht nur eine einzelne Sache berücksichtigen, sondern viele zusammen, teils auch verknüpft.Bei der Sache mit den Linien stimme ich dir deinem Vorwurf in Teilen zu. Denn da hat man schlicht versäumt Haftungsregelungen zu vereinbaren, die nun ab der nächsten Saison wirksam werden. Jeder Verein der ProB muß garantieren, dass die Linien richtig gezogen werden (und ansonsten die Hallenstandards eingehalten werden). Wenn dann wie diese Saison ein Regelverstoß rauskommt, ist der jeweilige Club “dran” weil er wahrheitswiedrig angegeben hat, dass Standards eingehalten werden.
Aber das ist auch wieder deutlich mehr Aufwand als die Prüfung eines Zahlungseingangs. -
Der Sachverhalt ist ja nicht nur einfach zu prüfen, sondern auch einfach zu beheben. Die Rechnung kommt, ich. prüfe sie und überweise das Geld, von mir aus auch unter Vorbehalt, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung habe, oder widerspreche ihr, aber anscheinend hat man die Sache leider wohl komplett übersehen…
unstrittig, die Sache wurde übersehen, wie eben sehr viele Dinge übersehen wurden bzw. großzügig interpretiert. Weder die Verhältnissmäßgkeit ist hier allerdings gewahrt, noch wird von den zuständigen Stellen der JL über eigene Anteile nachgedacht. Ganz zu Schweigen davon, wie das Widerspruchsverfahren abläuft.
Vielleicht haben gerade die Erfahrungen mit Osnabrück und Freiburg dazu geführt, dass der Lizenzausschuss, der in diesem Fall zuständig ist, sich entschlossen hat, in Zukunft konsequenter vorzugehen.
Das Lizenzsatut ist diesem Fall aber leider auch sehr eindeutig, bestehen Verbindlichkeiten, dann ist die Lizenz zu verweigern. Vielleicht sollte hier ähnlich wie beim Strafenkatalog noch ein “Kann-Zusatz” eingeführt, aber das ist Aufgabe der der Vereine selbst, die die Statuten verabschieden, nicht der Lizenzligaauschuss, der sie anzuwenden hat.
So richtig toll finde ich die Entscheidung auch nicht, aber ich kann schon nachvollziehen, warum sie getroffen wurde.
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Das Lizenzstatut ist alles, nur nicht eindeutig, auch nicht in diesem Punkt! Wie ist z.B. in diesem Falle eine Mahnung geregelt bzw. welche Grundsätze werden übernommen???
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Das Lizenzstatut ist alles, nur nicht eindeutig, auch nicht in diesem Punkt! Wie ist z.B. in diesem Falle eine Mahnung geregelt bzw. welche Grundsätze werden übernommen???
Da muss ich widersprechen, da es sich bereits mit dem Eingang der Rechnung um eine Verbindlichkeit handelt.
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Richtig - meine Frage ging auch nach der Mahnung?
Das eine Verbindlichkeit entstanden ist ist unstrittig, allerdings wie ich das verstanden habe wurden verschiedenste Zeiträume zu einer Verbindlichkeit zusammengefasst, die aber vom Lizenzstatut unterschiedlich behandelt werden!
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Das Lizenzstatut ist alles, nur nicht eindeutig, auch nicht in diesem Punkt! Wie ist z.B. in diesem Falle eine Mahnung geregelt bzw. welche Grundsätze werden übernommen???
Da muss ich widersprechen, da es sich bereits mit dem Eingang der Rechnung um eine Verbindlichkeit handelt.
Warum sieht also der Lizenzstatut in manchen Fällen vor, dass eine Mahnung seites der Liga vorliegen muss, damit sie eine Strafe (Punktabzug/Geldstrafe) verhängen kann? Und warum soll keine Mahnung erforderlich sein, um die Lizenz zu verweigern?
Ich finde so was unstimmig. -
Sicherlich ist das unglücklich geregelt.
Ich vermute aber, dass man das Mahnverfahren in diesem Falle bewusst nicht ins Lizenzstatut aufgenommen hat, da der 31.03. gleichzeitig der letztmögliche Zeitpunkt für die Abgabe der Lizenzunterlagen für die darauffolgende Saison ist und man eigentl. davon ausgehen sollte, dass an diesem Tag bzw. in den nächsten 15 Tagen alles geregelt sein sollte.
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etwas offtopic, aber mich erinnert das ganze gerade an einen Fall, an dem ich 2001 oder 2002 persönlich betroffen war:
ich habe damals nach dem letztmöglichen Tag (ich glaub, das war der 30.04. oder der 31.12.) meine Steuererklärung abgegeben und zwar nach 24 Uhr, ich glaub das war 02 Uhr morgens. Und genau aus diesem Grund sind mir damals Steuerrückerstattungen durch die Lappen gegangen und ich erfuhr, dass um 24 Uhr der Briefkasten des Finanzamts geleert wurde!
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§5 und §21 orientieren sich am Saisonverlauf.
§21 legt fest, dass Zahlungsrückstände von Ende August bis Ende Februar, also quasi die Hauptspielzeit, mit Punktabzug für die laufende Saison oder bei weniger als 3.000 mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Für jeden Monat Verzug wird dabei 1 Wertungspunkt abgezogen. Das ist nicht schön, aber nicht zwingend akut existenzbedrohend für den Verein.
Aus den Erfahrungen dieser Saison könnte ich mir sogar vorstellen, dass es bei entsprechender Tabellenlage Manager geben könnte, die hier einen Punktabzug in Kauf nehmen würden, wenn es ihnen finanziell Luft verschaffen würde.
Spätestens aber zum 31.03. (bzw. 15 Tage später), d.h. zur Frist des Lizenzantrages für die nächste Saison, müssen alle offenen Verbindlichkeiten beglichen werden, ob sie nun 1 Monat alt sind oder die Rechnung gerade frisch gestellt wurde.
Das wird zeitgleich mit dem Lizenzantrag bzw. vor der möglichen Lizenzerteilung für die neue Saison gemacht, damit sicher gestellt wird, dass ein Verein, der die Lizenz vielleichht später aus anderen Gründen verweigert bekommt, nicht einfach komplett die Segel streicht und die Liga endgültig auf den alten Forderungen sitzen bleibt. In dem Fall wären ein Punktabzug oder eine Geldstrafe ja auch wirkungslos.
Die Zahlungsausfälle müssten dann letztendlich von den anderen Vereinen durch Umlagen o.ä. übernommen werden, da die Leistungen ja schon erbracht worden sind.
Kurz gesagt, §5 soll sicherstellen, dass bevor überhaupt eine neue Lizenz erteilt wird, alle alten Forderungen bis zum dem Zeitpunkt aus der vorherigen Lizenzerteilung beglichen sind.
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@prez2:
Der Verein kann die Zahlungspflicht nicht umgehen, weil er eine Kaution gezahlt hat. Gibt es eine Bankbürgschaft stat der Kaution, kann die Bank beim Verein Regress nehmen. Insoweit ist die Liga finanziell gesichert. Probleme kommen erst, wenn die Verbindlichkeit die Höhe der Kaution übersteigt.Und was passiert mit Rechnungen, die zB erst am 13.4. eintreffen? Muss man dann einfach eine Lizenzverweigerung hinnehmen, ohne dass DJL ein Mal mahnen muss?
Mal davon abgesehen, dass die Lizenzerteilung an eine Bedingung geknüpft werden kann - warum liegt bei der Kommissarrechnung kein begründeter Ausnahmefall nach § 11 Lizenzstatut vor? Da verstehe ich die Systematik des Statuts ehrlich gesagt nicht ganz.
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Und was passiert mit Rechnungen, die zB erst am 13.4. eintreffen? Muss man dann einfach eine Lizenzverweigerung hinnehmen, ohne dass DJL ein Mal mahnen muss?
nein, weil es dabei um Fordrungen geht, die bis zum 31.03. entstanden sind. Wenn es danach geschieht….ja, was dann? Egal?
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@MoD:
Die Forderung kann vor dem 31.3. entstehen, die Rechnung wird einfach später verschickt.
Oder steht irgendwo, dass die Verbindlichkeit entsteht, wenn eine Rechnung zugenangen ist? Normalerweise ist es nicht so, es kann aber sein, dass DJL es anders geregelt hat. -
Ich denke für Rechnungen, die nach dem 31.03. erstellt werden greift wieder §21, wo drin steht, dass alle bis zum 30.08. entstandenen Verbindlichkeiten bis zum 15.09. getilgt werden müssen, da sonst wieder der Punktabzug bzw. die Geldstrafe drohen! Wobei sich die Frage stellt, wie man dann Clubs sanktionieren will, die infolge von Abstieg nicht mehr im Bereich der JL spielen.
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Mal davon abgesehen, dass die Lizenzerteilung an eine Bedingung geknüpft werden kann - warum liegt bei der Kommissarrechnung kein begründeter Ausnahmefall nach § 11 Lizenzstatut vor? Da verstehe ich die Systematik des Statuts ehrlich gesagt nicht ganz.
“…allerdings zu erwarten ist, dass innerhalb der vom Lizenzligaausschuss zu setzenden Frist der erforderliche Nachweis noch geführt werden kann,”
Die Bedingung von §5 ist, dass bis zum 15.04. alle Verbindlichkeiten getilgt sein müssen. Wenn das nicht passiert ist, dann kann ich den Nachweis, das es doch passiert ist, auch nicht nach Ablauf einer Frist erbringen.
Mit der Kaution hast du natürlich Recht, die Bürgschaften gelten sogar jeweils immer bis zum 31.03. des übernächsten Jahres. Man sollte aber nicht vergessen, dass während der Saison schon für Schiedsricher-Vorabetrag und Gebühr ein Beitrag von über 23.000 Euro fällig werden.
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Uneindeutiger geht´s nicht, ich wiederhole mich! Und in dieser totalen Konfusion wird die Lizenz wegen 180,- zu spät überwiesener Euro verweigert! Lächerlich ist sehr beschönigend!
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Moralisch ist die Regelung sicherlich bedenklich, aber rechtlich leider einwandfrei. Die Liga hat aufgrund der Formulierung des Textes, der keinen Spielraum zulässt, gar keine andere Möglichkeit gehabt, als so zu entscheiden, denn wenn sie die Lizenz erteilt hätte, könnte ein Verein, der die Liga knapp verpasst hat, dagegen juristisch vorgehen, um sich selbst noch einen Startplatz zu sichern! Ich denke, das weiss die Liga jetzt auch und wird bei der nächsten Änderung des Lizenzstatutes hier einen Spielraum in Form von Punktabzug oder Geldstrafe nach Ermessen einbauen.
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Irgendwie klingt das alles komisch. Ok, 183 Euro Rechnung nicht bezahlt. Ok, gibts nen Schuss vor den Bug von der Liga, indem die Lizenz erstmal verweigert wird. Ok, Rechnung wird bezahlt und dann gibts die Lizenz und gut. Ich kann mir nun echt nicht vorstellen, dass wegen 183 Euro ein viel teureres Verfahren eingegangen oder gar eine Lizenz endgültig verweigert wird.
Mich wundert, dass hier noch keiner die Bilanz der UBC Tigers GmbH rausgeholt hat. Die 100k gezeichnetes Eigenkapital sind durch Verluste von fast 50k pro Jahr in den vergangenen zwei Geschäftsjahren zum Sommer 2010 fast “aufgefressen” gewesen. Wenn das aktuelle Geschäftsjahr genauso gelaufen ist, würde da ohne Kapitalerhöhung inzwischen ein negatives Eigenkapital stehen. Und ein negatives Eigenkapital würde wiederum eine bilanzielle Überschuldung bedeuten… Wenn man dann noch sieht, dass im Sommer 2010 nur die Hälfte des Eigenkapitals wirklich eingelegt war, schaut das nicht gut aus…
Die nächsten Wochen werden wohl zeigen, ob da in der aktuellen Saison wirtschaftlich das Ruder rumgerissen oder das Eigenkapital erhöht wurde… Oder ob es doch nicht nur ne 183 Euro Rechnung ist, um die es hier geht. Das kann man von außen natürlich nicht beurteilen. Von der Liga gibts noch keine offiziellen Gründe, oder habe ich die hier beim Querlesen der letzten Seiten überlesen?
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neues von der HAZ am 17.05.
UBC-Widerspruch abgelehnt
Basketball: Der Lizenzausschuss der 2.Bundesliga ProA hat den Widerspruch des UBC Hannover zurückgewiesen und
damit den Lizenzentzug für die Saison 2011/2012 bestätigt. Der UBC hatte die Auflagen nicht erfüllt, weil er eine beim
Ligaverband offene Rechnung in Höhe von 183 Euro vier Tage zu spät beglichen hatte. „Wir werden uns nun von einem
Anwalt beraten lassen“, sagte Geschäftsführer Markus Goch. Anschließend will der Verein sein Startrecht vor dem
Schiedsgericht des Ligaverbandes erstreiten.
hop -
woher hast du denn den Beitrag, finde den nämlich nicht auf der seite der HAZ…
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woher hast du denn den Beitrag, finde den nämlich nicht auf der seite der HAZ…
steht in der Ausgabe von morgen, HAZ-Abonenten haben auch Zugang zum ePaper, und das ist bereits online.
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woher hast du denn den Beitrag, finde den nämlich nicht auf der seite der HAZ…
steht in der Ausgabe von morgen, HAZ-Abonenten haben auch Zugang zum ePaper, und das ist bereits online.
Danke.
Aber überhaupt, es hört sich sehr seltsam an dass man “nun” mit einem Anwalt reden wolle - soltle da nicht vom Ersten Moment der Lizenzverweigerung ein Anwalt angesprochen werden?!