UBC Tigers Hannover 2011/2012
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also bezahlt worden ist doch Rechnung dann noch, 4 Tage nach dem Stichtag? Ich weiß nur nicht mehr wo ich das gelesen hatte!
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Die Rechnung ist über den gesamten Betrag direkt nach einem Hinweis des GF von der JL beglichen worden, und zwar noch vor Bekanntgabe der Verweigerung. Jetzt im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass an der Rechnung etwas “faul” ist, was sicher noch dazu führen wird, dass diese angefochten wird.
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Und was ist an der Rechnung faul? Auf der Homepage der Tigers steht darüber nichts.
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Und was ist an der Rechnung faul? Auf der Homepage der Tigers steht darüber nichts.
Es sind dort Posten aufgeführt, die die Tigers nicht bezahlen müssen, weil sie es anderweitig bereits getan haben. Mehr dazu vllt. wenn es Ergebnisse wegen des Einspruchs gibt.
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Eine Frage an die Juristen: Hat der UBC überhaupt Verbindlichkeiten gegenüber DJL? Schliesslich ist auch eine Kaution hinterlegt. Kann dies verrechnet werden?
Alternative 2: Die Lizenz wird verweigert und der UBC bewirbt sich um eine freigewordene Lizenz und…erhält den Zuschlag. -
wie schon an anderer Stelle gepostet, kann man noch andere Dinge zwischen den Zeilen
vermuten.
Einerseits ist es genau in den Statuten verankert, wie die Junge Liga mit säumigen Zahlern verfahren wird.
Andererseits kann man darüber diskutieren, ob eine Lizenz an läppischen 190 Euro scheitern muss oder kann.
Wo fängt es an , wo hört es auf ?
Heute sind es 190 Euro, morgen 19.000 Tausend. - siehe Beispiel Osnabrück.Richtig finde ich es , das die Junge Liga konsequent durchgreift.
Nicht die Junge Liga ist der Buhmann, sondern die Verein die schlechtes Management abliefern
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Wenn sich hier jemand mit wirklichem juristischen Fachwissen tummelt, dann wäre die Frage auch interessant, ob die Forderung nicht schon verjährt wäre. Das hat ja nichts mit 1 Jahr zu tun. Und wenn die “Leistung” aus Oktober ist, könnte das ja auch noch sein…
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Ich glaube nicht, das die Leistung wirklich aus Oktober ist, denn dann hätte schon mehrmals der §21 Strafen gegriffen, der die Strafen bei Nichtzahlung während der Saison regelt.
Die Regelverjährung beträgt meines Wissen 3 Jahre, also hier noch kein Thema.
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Ich glaube nicht, das die Leistung wirklich aus Oktober ist, denn dann hätte schon mehrmals der §21 Strafen gegriffen, der die Strafen bei Nichtzahlung während der Saison regelt.
Nicht wenn die Rechnung zur Leistung erst im März gestellt wurde.
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Ich glaube nicht, das die Leistung wirklich aus Oktober ist, denn dann hätte schon mehrmals der §21 Strafen gegriffen, der die Strafen bei Nichtzahlung während der Saison regelt.
Nicht wenn die Rechnung zur Leistung erst im März gestellt wurde.
Na das wäre ja toll, erst die nicht Rechnung nicht zeitnah stellen und dann gleich die Lizenz entziehen.
Du hast schon recht, das ist natürlich nicht ausgeschlossen, aber meine Erfahrung mit Rechnungen ist, das sie (leider) nicht vergessen werden…
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Bei diesem Fall kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Man schaut unweigerlich aufs Datum, ob man nicht Opfer eines Aprilscherzes geworden ist.
Eigentlich müsste der UBC doch zu Saisonbeginn eine Einlage/Kaution an die Junge Liga überwiesen haben. Das ist doch eigentlich im Spielbetrieb so üblich, das man Startgeld+Kaution hinlegen muss. Warum behält die Junge Liga dann nicht einfach die 183 Euronen ein?
Und selbst wenn nicht, kann mir nicht vorstellen, dass die Liga den Verein am Ende Hops gehen lässt.
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Das ist schon alles sehr undurchsichtig und seltsam, und ich befürchte, dass wir hier keine fundierten Analysten anstellen können. Der Verein wird ja wohl die verfügbaren Rechtsmittel in Anspruch nehmen um die Lizenz zu erhalten, und bevor ein finales Ergebnis und dann auch evtl. eine Offenlegung des tatsächlichen Sachverhalts (Denn lasst und ehrlich sein - wir kennen die Zahl 183 und das Zahlungsziel, aber nicht mehr) vorliegt, werden wir hier nicht aufdecken können was Sache ist.
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Ich möchte einfachmal die Sachlage, so wie sie hier diskutiert und interpretiert wird folgendermaßen darstellen (alles rein hypothetisch):
Wenn die JL ein Team loswerden will stellt sie einfach am 15.04. kurz vor Toreschluss eine Rechnung aus, schafft also kurz vor 12 Verbindlichkeiten die kaum fristgerecht gezahlt werden können und wendet dann §5 an.
Dass dies im Fall des UBC nicht so gewesen ist scheint klar zu sein, aber dieses extreme Beispiel zeigt wie schlecht dieser Paragraph formuliert ist. Selbst als absoluter Laie wird mir sehr schnell klar dass das nichterteilen einer Lizenz auf Basis dieses Paragraphen vor einem ordentlichen Gericht keinen Bestand haben wird, Willkür ist hier Tür und Tor geöffnet. Warum kann dieser Paragraph nicht ähnlich explizit formuliert werden wie der der sich auf die Strafen bezieht (§21 oder so)? Dort ist von einem Mahnverfahren die Rede, klare Zeiträume sind genannt, und da scheint es möglich zu sein einen maximal Betrag zu nennen bis zu dem Geldstrafen anstatt Lizenzentzug verhängt werden können.
Unabhängig davon ob es nun wie in diesem Fall um Hannover geht, aber die JL avanciert für mich immer mehr zum Witzverein, der von professionellen Strukturen ähnlich weit entfernt ist wie ein Team das ein paar Euro fünfzig nicht fristgerecht überweist. -
Wenn die JL ein Team loswerden will stellt sie einfach am 15.04. kurz vor Toreschluss eine Rechnung aus, schafft also kurz vor 12 Verbindlichkeiten die kaum fristgerecht gezahlt werden können und wendet dann §5 an.
In §5 Absatz 5 ist allerdings klar geregelt, dass alle zum 31.03. bestehenden Verbindlichkeiten bis zum 15.04. getilgt worden sein müssen, also ist Deine Theorie falsch. Die Rechnung muss Hannover also bis einschließlich 31.03. zugegangen sein.
Dennoch ist es eine solche Regelung bei geringen Streitwert (wobei sich die Frage stellt, was geringer Streitwert max ist) moralisch fragwürdig, aber rechtlich zulässig.
Im übrigen haben die Vereine selber über diese Regelung abgestimmt, auch Hannover selbst.
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Wenn jeder der 40 Vereine 180 Euro nicht bezahlt, dann sind das schon 7200 Euro, die zumindest kurzzeitig fehlen würden.
Ich denke Mal der Hintergrund der Regel ist, das sich kein Verein hier ein Vorteil gegenüber den anderen Vereinen verschaffen kann, bzw. das die Junge Liga nicht dadurch selbst in finanzelle Schwierigkeiten kommt und damit am Ende die Existenz aller Vereine bedroht ist. -
Gesetze und Regeln müssen klar sein. Nur dann können sie angewendet werden. Wenn sie klar sind, müssen sie angewendet werden, egal um welche Höhe es beim Verstoss oder beim Betrag geht. Wir können hier NIEMAND zu Unrecht verdächtigten. Weder die Liga, noch den Verein. Fakt ist: Die Lizenz wurde dem Verein verwehrt. Das ist nur möglich, wenn es dafür Gründe gibt. Man kann sich kaum vorstellen, dass die Liga oberflächlich und leichtfertig gehandelt hat sich nicht genau anschaute, was sie aufgrund ihrer eigenen und zwingenden Regeln tun muss. Es muss also einen klaren und eindeutigen Versagungsgrund geben. Dieser Grund muss nach den Regel eine Verwehrung der Lizenz zwingend vorschreiben oder zumindest ermöglichen. Wir können darüber nur spekulieren und das sollten wir lassen. Alle Fakten liegen bei der Liga und beim Beschwerdeausschuss auf dem Tisch. Dort wird entschieden. Es wäre nicht auszudenken, welche Rufschaden eintreten würde, wenn die Liga nur nach Lust und Laune, leichtfertig und ohne stichhaltige Gründe die Lizenz verweigert hätte. So etwas kann man sich bei den gründlichen Herren Sonntag und Riedel nicht vorstellen.
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Ich habe hier auch noch nicht gelesen, dass die Nichtbezahlung kein Versäumnis des UBCs gewesen wäre. Insofern ist das doch unstrittig.
Für mich stellt sich einerseits trotzdem die Frage der Verhältnismäßigkeit. Da wird ein Etat von einigen 100000€ aufgestellt und ggf. auch vom Lizenzausschuss abgenickt, bzgl. bestimmter auch ruhig kostspieliger Angelegenheiten (wie z.B. Parkett) werden Nachfristen gesetzt und wg. 183€ wird die Lizenz verweigert. Wieso gibt es nicht auch dort eine Nachfrist bzw. wird die Lizenz mit einer Bedingung erteilt?
Das zweite ist für mich die Frage, ob man nicht den beschriebenen Anruf auch am 14.04. hätte tätigen können. Auch damit wäre allen viel Ärger erspart gewesen.
Über den Grad der Professionalisierung brauchen wir uns sicher nicht zu unterhalten. So spitz, wie viele Vereine rechnen müssen, bleibt nicht so viel Geld für die Organisation übrig.
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Die Frage der Verhältnissmäßigkeit des Versäumnisses zur Strafe stellt sich im Strafrecht immer, nicht jedoch im Zulassungsverfahren mit absoluten und festen Regeln. Da kann man nicht emotional und abwiegelnd argumentieren, dass man nur 1 Minute zu spät gekommen sei, und der Zug hätte anhalten können, weil man einen Termin mit der Bundeskanzlerin gehabt habe. Beim Parkhaus kommst du nur raus aus der Tiefe, wenn das Ticket bezahlt ist. Obwohl das Auto einen viel größeren WERT hat als das Ticket. Bei einem Regelverstoss gibt es nicht “nur ein bisschen” drüber oder darunter, sondern Regelverstoss ja oder nein? Und wenn Du dich als Bürgermeister bewirbst und die Bewerbungsfrist ist auch nur um fünf Minuten abgelaufen, hast du schon vor der Wahl verloren, auch wenn Du zuvor schon jahrelang Oberbürgermeister von Hannover gewesen wärst. Es muss klare Regeln und klare Fristen geben, sonst funktioniert eine Organisation nicht.
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Wenn jeder der 40 Vereine 180 Euro nicht bezahlt, dann sind das schon 7200 Euro, die zumindest kurzzeitig fehlen würden.
Ich denke Mal der Hintergrund der Regel ist, das sich kein Verein hier ein Vorteil gegenüber den anderen Vereinen verschaffen kann, bzw. das die Junge Liga nicht dadurch selbst in finanzelle Schwierigkeiten kommt und damit am Ende die Existenz aller Vereine bedroht ist.Du Komiker(in)…es war ein einziger Verein, nicht alle! Was wäre wenn…???
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Wenn jeder der 40 Vereine 180 Euro nicht bezahlt, dann sind das schon 7200 Euro, die zumindest kurzzeitig fehlen würden.
Ich denke Mal der Hintergrund der Regel ist, das sich kein Verein hier ein Vorteil gegenüber den anderen Vereinen verschaffen kann, bzw. das die Junge Liga nicht dadurch selbst in finanzelle Schwierigkeiten kommt und damit am Ende die Existenz aller Vereine bedroht ist.Du Komiker(in)…es war ein einziger Verein, nicht alle! Was wäre wenn…???
Wenn einer damit durchkommt, dann denkt der nächste, das können wir auch… usw. und irgendwann beziehen sich dann alle auf dieses Beispiel, das funktioniert so nicht!
Was die Verhältnismäßigkeit angeht:
Das ist wie beim Mitnehmen von Gegenständen aus dem Büro… heute ist es nur ein Kugelschreiber, morgen ein Aktenordner, irgendwann eine Druckerpatrone und am Ende der PC. -
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss doch wohl immer gelten und galt in der Liga doch auch bis jetzt immer. 180 sind nunmal ein geringer Betrag im ProA Geschäft und es gibt keinen logischen Grund warum der UBC das Geld zurückhalten sollte.
Für mich ist auch der Verband in der Pflicht. Hier wurde gesagt, dass jeder Club angeschrieben und erinnert wurde offene Beträge zu zahlen. Frage: War das ein ganz allgemeiner Brief oder wurde den Clubs explizit vorgerechnet welche Beträge noch zu zahlen seien? Ein ganz allgemeiner Brief ist keine Mahnung.
Wenn man einen Club wegen so einem Betrag die Lizens verweigert, steht dahinter doch wohl eine Agenda. Der Verband will diesen Club nicht in der Liga haben. Vielleicht hat der UBC keine Lobby im Verband, was weiß ich. Ich könnte hier noch viel weiter spekulieren.
@ ralle: Hier liegt keine Straftat vor!!!
reen0
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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss doch wohl immer gelten und galt in der Liga doch auch bis jetzt immer. 180 sind nunmal ein geringer Betrag im ProA Geschäft und es gibt keinen logischen Grund warum der UBC das Geld zurückhalten sollte.
Für mich ist auch der Verband in der Pflicht. Hier wurde gesagt, dass jeder Club angeschrieben und erinnert wurde offene Beträge zu zahlen. Frage: War das ein ganz allgemeiner Brief oder wurde den Clubs explizit vorgerechnet welche Beträge noch zu zahlen seien? Ein ganz allgemeiner Brief ist keine Mahnung.
Wenn man einen Club wegen so einem Betrag die Lizens verweigert, steht dahinter doch wohl eine Agenda. Der Verband will diesen Club nicht in der Liga haben. Vielleicht hat der UBC keine Lobby im Verband, was weiß ich. Ich könnte hier noch viel weiter spekulieren.
@ ralle: Hier liegt keine Straftat vor!!!
reen0
Es ist richtig, es liegt keine Straftat vor.
Aber bei welchem Rechnungsbetrag will man dann von Geringfügigkeit ausgehen? 180 €?, 500 €?, 1000 €? Solange es nicht im Lizenzstatut (den Hannover übrigens auch per Abstimmung mitgetragen hat) festgeschrieben ist, gilt laut dieser Regelung die Null-Toleranz-Grenze.
Versteht mich bitte nicht falsch, ich wünsche den Tigers, dass sie auch in Zukunft proA spielen!
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… gilt laut dieser Regelung die Null-Toleranz-Grenze.
Genau daran merkt man leider wieder einmal, dass wir hier in Deutschland in erster Linie von dieser sch*** Bürokratie leben. Immer diese Sesselfurzerei, schrecklich….
Der Betrag ist umgehend überwiesen worden, wenn also alle einfach nur die “Füße stillgehalten” hätten, hätte niemand davon etwas mitbekommen und alle wären glücklich. Natürlich gibt es feste Regeln, aber es gibt immer die Möglichkeit, bei geringen Verstößen (und angesichts des Betrages im Verhältnis zum Mindestetat sehe ich das hier gegeben) nach links und rechts mal “ein Auge zuzudrücken”, in diesem Falle insbesondere im Sinne des Sports. Als gutes Beispiel dient doch hier der Fall einer Kassiererin, die entlassen werden sollte, weil sie Pfandbons im Wert von 1€ und ein paar zerquetschten “unterschlagen” und selbst eingelöst hat. Sie hat in letzter Instanz Recht bekommen, wegen “Geringfügigkeit”. -
Der Lizenzligaausschuss der 2. Basketball-Bundesliga unter Vorsitz von Karlheinz Sonntag (Langen) hat entschieden, dem Bundesligisten USC Freiburg (ProA) die Lizenz zu entziehen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass auch nach mehrfacher Aufforderung wesentliche zur Überprüfung des wirtschaftlichen Trägers USC Freiburg Basketball e.V. benötigte Unterlagen nicht vorgelegt worden sind. Somit ist eine Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch den Gutachterausschuss nicht möglich.
Gegen den Lizenzentzug ist binnen sieben Tagen das Rechtsmittel des Widerspruchs möglich. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, wird Freiburg gemäß Spielordnung zum ProA-Absteiger der Saison 2010/2011.
Quelle: Medien-Information 2. Basketball-Bundesliga, DJL GmbH
Warum wurde das nicht beim UBC gemacht??
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Der Lizenzligaausschuss der 2. Basketball-Bundesliga unter Vorsitz von Karlheinz Sonntag (Langen) hat entschieden, dem Bundesligisten USC Freiburg (ProA) die Lizenz zu entziehen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass auch nach mehrfacher Aufforderung wesentliche zur Überprüfung des wirtschaftlichen Trägers USC Freiburg Basketball e.V. benötigte Unterlagen nicht vorgelegt worden sind. Somit ist eine Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch den Gutachterausschuss nicht möglich.
Gegen den Lizenzentzug ist binnen sieben Tagen das Rechtsmittel des Widerspruchs möglich. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, wird Freiburg gemäß Spielordnung zum ProA-Absteiger der Saison 2010/2011.
Quelle: Medien-Information 2. Basketball-Bundesliga, DJL GmbH
Warum wurde das nicht beim UBC gemacht??
Hier muss wieder differenziert mit Lizenzentzug und -verweigerung operiert werden.
Freiburg ist rückwirkend Absteiger der Saison 2010/2011, dem UBC ist die Lizenz 2011/2012 verweigert worden. Es liegen unterschiedliche Tatbestände vor, bei denen unterschiedliche Paragraphen angewendet werden/wurden.Ich hoffe, ich habe das so richtig wieder gegeben.
Trotzdem: Die Liga macht sich absolut lächerlich. Null-Toleranz und festgelegte Regeln hin oder her. thekorn schreibt schon ganz richtig, die Ligastatuten haben Lücken, die erst offensichtlich werden, wenn bestimmte Sonderfälle eintreten (Frage nach der Verhältnismäßigkeit, Einbehalt bei der Kaution etc.). Die Liga hätte hier mit Augenmaß agieren und bei sich selbst nachbessern können.
Jedes Gesetz ist von Menschenhand gemacht und in den seltensten Fällen für die Ewigkeit (z,B. Frage nach der Aktualität/Verhältnismäßigkeit gewisser Tatbestände) - das gilt auch für die Ordnung der DJL. -
sie HABEN doch überwiesen?!
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@dream: weil du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst!
Freiburg wurde die Lizenz für 2010/2011 entzogen, weil - wie du richtig schreibst - wichtige Unterlagen zur Prüfung nach mehrmaliger Mahnung nicht vorgelegt wurden. Ob es dort auch zum 15.4.2011 offene Rechungen ggü. der JL gab, is ja überhaupt nicht bekannt.
Hannover wurde die Lizenz für 2011/2012 verweigert, weil eine Rechung über 183
- €, die erst Ende März ausgestellt und zugeschickt wurde, aber eine Leistung vom 02.10.2010 betrifft, zum 15.04.2011 nicht beglichen war. Der Liga-Ausschuss hat gemäß seinen Statuten die korrekte Entscheidung getroffen, nun ist aber zu klären, ob es verhältnismäßig ist und vor allem, ob diese Rechnung korrekt ausgestellt ist. Verjährt sein wird sie nicht, aber die Rechnungsposten sind milde gesagt “nicht nachvollziehbar”, und dann in Kombination mit dem Datum der Rechungsstellung im Bezug auf das Leistungsdatum.
Details zu dieser Rechnung werden sicher erst bekanntgegeben, sobald eine Entscheidung bzgl. des Widerspruchs veröffentlicht wurde. Es würde aber die Liga (mal wieder) in ein schlechtes Licht rücken, wenn es bei der Verweigerung der Lizenz bleibt.
- €, die erst Ende März ausgestellt und zugeschickt wurde, aber eine Leistung vom 02.10.2010 betrifft, zum 15.04.2011 nicht beglichen war. Der Liga-Ausschuss hat gemäß seinen Statuten die korrekte Entscheidung getroffen, nun ist aber zu klären, ob es verhältnismäßig ist und vor allem, ob diese Rechnung korrekt ausgestellt ist. Verjährt sein wird sie nicht, aber die Rechnungsposten sind milde gesagt “nicht nachvollziehbar”, und dann in Kombination mit dem Datum der Rechungsstellung im Bezug auf das Leistungsdatum.
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Ich bin gespannt wie es weiter geht.
Mein Tipp:
Der Ligalizenzausschuss bestätigt den Lizenzentzug gemäß der Lizenzstatuten.
Die Tigers legen Widerspruch vor dem Schiedsgericht ein.
Das Schiedsgericht gibt dem Widerspruch wegen zu später Rechnungsstellung o.ä. statt.
Die Tigers spielen nächste Saison ProA und wir hatten einen schönen Sommerlochfüller.
@Hook-Shoot: Vollkommen korrekt wiedergegeben.
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@dream: weil du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst!
Freiburg wurde die Lizenz für 2010/2011 entzogen, weil - wie du richtig schreibst - wichtige Unterlagen zur Prüfung nach mehrmaliger Mahnung nicht vorgelegt wurden. Ob es dort auch zum 15.4.2011 offene Rechungen ggü. der JL gab, is ja überhaupt nicht bekannt.
Hannover wurde die Lizenz für 2011/2012 verweigert, weil eine Rechung über 183
- €, die erst Ende März ausgestellt und zugeschickt wurde, aber eine Leistung vom 02.10.2010 betrifft, zum 15.04.2011 nicht beglichen war. Der Liga-Ausschuss hat gemäß seinen Statuten die korrekte Entscheidung getroffen, nun ist aber zu klären, ob es verhältnismäßig ist und vor allem, ob diese Rechnung korrekt ausgestellt ist. Verjährt sein wird sie nicht, aber die Rechnungsposten sind milde gesagt “nicht nachvollziehbar”, und dann in Kombination mit dem Datum der Rechungsstellung im Bezug auf das Leistungsdatum.
Details zu dieser Rechnung werden sicher erst bekanntgegeben, sobald eine Entscheidung bzgl. des Widerspruchs veröffentlicht wurde. Es würde aber die Liga (mal wieder) in ein schlechtes Licht rücken, wenn es bei der Verweigerung der Lizenz bleibt.
In meinem Post ging es einzig und allein das die Liga mehrfach aufgefordert hat!
Warum wurde die LIzenz nicht gleich entzogen!? - €, die erst Ende März ausgestellt und zugeschickt wurde, aber eine Leistung vom 02.10.2010 betrifft, zum 15.04.2011 nicht beglichen war. Der Liga-Ausschuss hat gemäß seinen Statuten die korrekte Entscheidung getroffen, nun ist aber zu klären, ob es verhältnismäßig ist und vor allem, ob diese Rechnung korrekt ausgestellt ist. Verjährt sein wird sie nicht, aber die Rechnungsposten sind milde gesagt “nicht nachvollziehbar”, und dann in Kombination mit dem Datum der Rechungsstellung im Bezug auf das Leistungsdatum.
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In meinem Post ging es einzig und allein das die Liga mehrfach aufgefordert hat!
Warum wurde die LIzenz nicht gleich entzogen!?wenn du damit die Freiburger meinst wird es daran gelegen haben, dass es üblich ist, nicht sofort “mit dem Knüppel draufzuhauen”, sondern zu erinnern und zu mahnen, üblicherweise 2-3 mal. Warum der Zeitraum dazwischen so lang war, kann ich nicht beantworten, ist hier aber auch gar nicht das Thema, wir reden hier von 2 völlig unterschiedlichen Paar Schuhen.
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Der Liga-Ausschuss hat gemäß seinen Statuten die korrekte Entscheidung getroffen, nun ist aber zu klären, ob es verhältnismäßig ist und vor allem, ob diese Rechnung korrekt ausgestellt ist. Verjährt sein wird sie nicht, aber die Rechnungsposten sind milde gesagt “nicht nachvollziehbar”, und dann in Kombination mit dem Datum der Rechungsstellung im Bezug auf das Leistungsdatum.
Ich denke nicht, dass die Verhältnismäßigkeit geklärt werden muss. Auch wenn es einige nicht gerne hören, die Regeln sind so. Und das hat noch nichtmal was mit übermäßiger Bürokratie zu tun. Wie einige schon gut erkannt haben: Wo ist die Grenze? Was ist, wenn sich andere Vereine darauf berufen? …
Im Zweiten Punkt muss ich dir allerdings zustimmen. Sofern die Rechnung tatsächlich so spät gekommen ist, trägt die JL die “Schuld”.
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… gilt laut dieser Regelung die Null-Toleranz-Grenze.
Genau daran merkt man leider wieder einmal, dass wir hier in Deutschland in erster Linie von dieser sch*** Bürokratie leben. Immer diese Sesselfurzerei, schrecklich….
Der Betrag ist umgehend überwiesen worden, wenn also alle einfach nur die “Füße stillgehalten” hätten, hätte niemand davon etwas mitbekommen und alle wären glücklich. Natürlich gibt es feste Regeln, aber es gibt immer die Möglichkeit, bei geringen Verstößen (und angesichts des Betrages im Verhältnis zum Mindestetat sehe ich das hier gegeben) nach links und rechts mal “ein Auge zuzudrücken”, in diesem Falle insbesondere im Sinne des Sports. Als gutes Beispiel dient doch hier der Fall einer Kassiererin, die entlassen werden sollte, weil sie Pfandbons im Wert von 1€ und ein paar zerquetschten “unterschlagen” und selbst eingelöst hat. Sie hat in letzter Instanz Recht bekommen, wegen “Geringfügigkeit”.Dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Emmely. Die (mutmasslich) Kleinen hängt man eben und die Grossen lässt man (oft) laufen… Wenns wirklich nur um 183 € ‘Restposten’ geht, der verspätet bei später In- Rechnungstellung gezahlt wurde, plädiere ich auch für ein gefülltes Frühsommerloch.
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Ich bin gespannt wie es weiter geht.
Mein Tipp:
Der Ligalizenzausschuss bestätigt den Lizenzentzug gemäß der Lizenzstatuten.
Die Tigers legen Widerspruch vor dem Schiedsgericht ein.
Das Schiedsgericht gibt dem Widerspruch wegen zu später Rechnungsstellung o.ä. statt.
Die Tigers spielen nächste Saison ProA und wir hatten einen schönen Sommerlochfüller.
Und alle freuen sich, dass sie deswegen mehr Arbeit/Geld/etc. investieren durften.
Wem nützt es? Niemanden
Wer hat den Schaden? UBC und die Liga, ggf. der Lizenzausschuss und das SchiedsgerichtSo wie du es schilderst, muss das Schiedsgericht sich irgend ein Schlupfloch suchen, um den UBC in der Liga zu halten. Und da diskutieren hier einige über Null-Toleranz, strikte Befolgung von Rechtsvorschriften, … (nebenbei: die möchte ich ja nicht Autofahren sehen).
Das ist doch zumindest in meinen Augen ein viel größerer Schaden, als wenn man beim Lizenzbescheid über die 4 Tage hinweg gesehen hätte. Das hätte nämlich noch nicht einmal jemand mitbekommen.Naja, wie du schon sagst, ist jetzt zumindest für das Sommertheater gesorgt.
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Hannover wurde die Lizenz für 2011/2012 verweigert, weil eine Rechung über 183
- €, die erst Ende März ausgestellt und zugeschickt wurde, aber eine Leistung vom 02.10.2010 betrifft, zum 15.04.2011 nicht beglichen war. Der Liga-Ausschuss hat gemäß seinen Statuten die korrekte Entscheidung getroffen, nun ist aber zu klären, ob es verhältnismäßig ist und vor allem, ob diese Rechnung korrekt ausgestellt ist. Verjährt sein wird sie nicht, aber die Rechnungsposten sind milde gesagt “nicht nachvollziehbar”, und dann in Kombination mit dem Datum der Rechungsstellung im Bezug auf das Leistungsdatum.
Details zu dieser Rechnung werden sicher erst bekanntgegeben, sobald eine Entscheidung bzgl. des Widerspruchs veröffentlicht wurde. Es würde aber die Liga (mal wieder) in ein schlechtes Licht rücken, wenn es bei der Verweigerung der Lizenz bleibt.
Ich habe gerade einmal nachgesehen…
An diesem 02.10.10 hatten die Tigers ihr erstes Heimspiel gegen Karlsruhe.
Ich vermute mal, dass es sich um die Hallenabnahme vor dem ersten Spiel gehandelt hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass an diesem Tag auch andere Hallen abgenommen wurden, da es das erste Heimspiel war und frage mich deshalb, ob auch die anderen Clubs die Rechnung so spät erhalten haben???
- €, die erst Ende März ausgestellt und zugeschickt wurde, aber eine Leistung vom 02.10.2010 betrifft, zum 15.04.2011 nicht beglichen war. Der Liga-Ausschuss hat gemäß seinen Statuten die korrekte Entscheidung getroffen, nun ist aber zu klären, ob es verhältnismäßig ist und vor allem, ob diese Rechnung korrekt ausgestellt ist. Verjährt sein wird sie nicht, aber die Rechnungsposten sind milde gesagt “nicht nachvollziehbar”, und dann in Kombination mit dem Datum der Rechungsstellung im Bezug auf das Leistungsdatum.
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Und da diskutieren hier einige über Null-Toleranz, strikte Befolgung von Rechtsvorschriften, … (nebenbei: die möchte ich ja nicht Autofahren sehen).
Vermutlich wird sich nicht immer jeder an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten oder auch mal die ein oder andere orange Ampel mitnehmen aber wenn man dann erwischt wird, muss man mit den Strafen leben. Oder schon mal einen Polizisten gesehen, der einen deutlichen Verstoß nicht geahndet hat? Daher passt das Beispiel nicht so wirklich