Phoenix Hagen Lizenzentzug & Insolvenz
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Auch wenn Off-Topic
EntwederWildcard
oder
"Kann ein freier Teilnehmerplatz nach diesen Vorschriften nicht besetzt werden und wird kein Wild Card Verfahren nach § 8 eingeleitet, so kann die Geschäftsführung den Teilnehmerplatz einem Bundesligisten anbieten, der zuvor einen Abstiegsplatz in dieser Spielklasse einnahm. Der Bundesligist hat bei Annahme dieses Teilnehmerplatzes eine Gebühr in Höhe von 50% der Wild Card Gebühr zzgl. MwSt für einen Platz in der ProA bzw. eine Gebühr in Höhe von 15 % der Wild Card Gebühr zzgl. MwSt für einen Platz in der ProB an die 2. Basketball-Bundesliga zu entrichten. Gleiches gilt auch für den Fall, dass ein Wild Card Verfahren eingeleitet aber nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. "
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Warum sollte man auf einmal “auf einen Schlag” alle Verbindlichkeiten begleichen müssen?
Weil man genau das mit seinen Gläubigern ausgehandelt hat oder längstens die Vereinbarungen überzogen hat und die Gläubiger nicht bereit sind, noch länger zu warten.
Normalerweise hat man doch langfristige Verträge.
… die vermutlich längstens abgelaufen waren…
Darüberhinaus wurde nie kommuniziert, dass im Sommer/Herbst 2016 alle Gläubiger von Phoenix auf einmal bedient werden müssen
warum sollte das kommuniziert werden? Darüber gibt es keinerlei Pflicht außer ggf. ggü. Gesellschaftern oder wo man sich vertraglich dazu verpflichtet hat (andere Gläubiger, BBL)
@Eli_18:(mal abgesehen von der Unfähigkeit desjenigen, der diese Verträge ausgehandelt hat).
derjenige, der dies ausgehandelt hat, konnte vermutlich keine moderateren Bedingungen durchsetzen. Der konnte froh sein, wenn er nicht gleich das Buch zumachen musste, sondern Zeit kaufen konnte.
@Eli_18:Und wenn es doch so war, dann wußte man es bei Phoenix und man wußte es bei Verkauf der DK, dass man bald die Gläubiger bedienen muss und dass die Profisaison dann stark gefährdet ist.
Man wusste sicherlich, wann welche Geldabflüsse fällig werden. Aber ob man genau und zu 100% sicher sein konnte, wann welche exakten Beträge reinkamen? Der DKverkauf hat, so habe ich das verstanden weniger Geld als in Vorjahren und damit sicherlich weniger als kalkuliert (und/oder erhofft) reingebracht. Wenn dann ein paar Sponsoren nicht verlängern oder ein Sponsor sagt: sorry, ich kann nicht am 01.09. für die gesamte Saison, sondern erst in meinem Wirtschaftsjahr ab 01.01…… Oder die “beliebten” Bürgen, die dann doch nicht zahlen…@Eli_18:
Die Wahrheit ist wohl eher, dass man gewollt eine Insolvenz auslöste, indem man durch die Schuldentilgung zahlungsunfähig wurde.
Wir können sicherlich davon ausgehen, dass keine Zahlungen geleistet wurden, die nicht schon fällig bzw. überfällig waren (falls es solche gegeben haben sollte, sind die schnell angefochten). Dann war die Insolvenzreife qua Zahlungsunfähigkeit wohl schon vor Leistung der Zahlungen eingetreten bzw. drohend. Eher ist man zahlungsunfähig geworden, weil man von vorneherein falsch kalkuliert hat oder aber weil erwartete Zahlungen nicht eingingen und damit nach Begleichung (über)fälliger Verbindlichkeiten keine Liquidität mehr für laufende Zahlungsverpflichtungen war.
Wenn der Insolvenzverwalter seinen Job nach den Vorschriften des Gesetzes etc. macht, wird der sehr genau schauen, wer wann was warum gekriegt hat, kriegen durfte und überhaupt behalten darf. (letzter Satz auch zur Beantwortung einer Frage aus anderem Post)
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Ich kann es immer noch nicht verstehen, wie die Hagener eine Lizenz für die BBL bekommen haben, wenn noch nicht einmal Geld da war den Spielern das Septembergehalt zu zahlen. Wo die Saison noch gar nicht angefangen hat.
1. Spieltag 24.09.16
Insolvenzanmeldung 19.10.16
….
Und die restlichen Schuldner schauen in die Röhre??
Ich hoffe der Insolvenzverwalter verlangt gezahlte Gelder zurück, und verteilt dann die Masse an alle Gläubiger anteilmäßig.
Die Einlagen der Gesellschafter müssen auch zur disposition stehen.
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Wer sind eigentlich die Gesellschafter der GmbH & Co. KG ?
Und sind die Einlagen irgendwo offengelegt ?In den Kalkulationen für die BBL ist man von einem gewissen DKverkauf, gewissen Sponsorgeldern bei den Einnahmen ausgegangen. Kommt da weniger, ist es halt so; das kann die BBL nie ausschließen.
Bei den Mittelabflüssen aka Altlasten ist man bei Lizenzerteilung auch von gewissen Zahlungsplänen ausgegangen. Ggf. war man da bei Annahmen zu neuerlichen Stundungen bei Hagen zu optimistisch.
Hinsichtlich der übrigen Gläubiger und einer gewissen “Gerechtigkeit”: die Insolvenzordnung will den Wettlauf der Gläubiger vermeiden. Wer kurz vor der Insolvenz Geld bekam, muss damit rechnen die Kohle wieder rausrücken zu müssen. Damit wird dann gleichmäßiger verteilt.
Die Einlagen der Gesellschafter stehen nicht zur Disposition: die Kohle ist längstens ausgegeben. Die kriegen sicherlich keinen ct zurück. Höchstens Gesellschafter, die ihre Einlage nicht voll geleistet haben, müssen das ggf. nachholen.
Wer sind die Gesellschafter der “GmbH & Co KG”: bei der … KG steht das im Klartext im Handelsregister. M.W. haben wir hier eine KGaA = KG auf Aktien. Die Gesellschäfter = Aktionäre stehen im Aktienbuch. Das führt die Gesellschaft. Wir werden es wohl kaum erfahren.
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Phoenix Hagen: Ein Bundesligist wird (vorerst) abgewickelt
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Phoenix Hagen: Ein Bundesligist wird (vorerst) abgewickelt
Und die insgesamt 23 Phoenix-Dienstwagen müssen bis Weihnachten ans Autohaus zurückgegeben werden,
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Phoenix Hagen: Ein Bundesligist wird (vorerst) abgewickelt
Und die insgesamt 23 Phoenix-Dienstwagen müssen bis Weihnachten ans Autohaus zurückgegeben werden,
Da musste ich auch schlucken. Ebenso erstaunlich, dass man in der Pro A anscheinend mit 2/3 weniger Wohnungen auskommen kann und will als bisher. Wie viele hatte man denn dann bitte in der Vergangenheit? Immer ein paar leerstehend auf Reserve oder was? Schon unglaublich.
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Nun ja, wenn man aus Wohnungen, die bisher ein Spieler bewohnt hat, WGs mit 2-3 Spielern pro Wohnung macht, kann man die Anzahl der Wohnungen schon entsprechend reduzieren.
Wenn man tatsächlich einen 1,5 Mio Etat aufstellt (also ganz weit oben in der ProA) und dann die WGs anbietet… Auch Spielern wie Grof oder Keßen, die dann jetzt wohl schon eigene Wohnungen hatten… ODer Spielern, die zwischen nem BBL Absteiger mit Wohnung und einem BBL Absteiger mit WGs entscheiden müssen… Dann geht es wohl eher in die andere Richtung. Mit 1,5 Mio ist man vorne dabei. Aber Wohnung gibt es keine? Gerade im Westen sind die doch extrem billig. Bekommen die Spieler halt 5.000 Euro brutto und ein WG-Zimmer… Anders bekommt man dann die 1,5 Mio nicht unter.
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sowohl Wohnungen als auch Autos wurden doch von Sponsoren zur Verfügung gestellt, oder? Also wenn ich mich recht erinnere dann wurde sowohl das Autohaus als auch die Wohnungsgesellschaft beworben und stand unter Sponsoren. Sponsoring kann ja auch materiell gewährt werden.
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Viele grüße aus QB aus dem Artland. Das ist alles sehr schade. Wie geht es eigentlich mit Ingo weiter?
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Bin mal heute auf die Abstimmung gespannt.
s.Bericht ProA stimmt ab über Antrag gegen Phoenix Hagen
Geht es nach den Crailsheim Merlins, bleibt Phoenix Hagen der Weg in die 2. Basketball-Bundesliga ProA versperrt.
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"Vor allem gibt es Zweifel, dass der Antrag - falls er überhaupt eine Mehrheit findet - juristisch Bestand hätte, da damit das Lizenzstatut in einer laufenden Saison geändert würde."
Mehr muss man zu dem speziellen Fall dann auch gar nicht sagen. Wobei ich die allgemeine Intention des Antrags absolut nachvollziehen kann.
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In meinen Augen kann eine Änderung der Lizenzstatuten erst ab der nächsten Saison gelten.
Auch ist doch abzuwarten ob die GmbH der Hagener, im Zuge der Insovenz, nicht abgewickelt wird.
Denn dann kann gar keine Lizenz in der ProA als sportlicher Absteiger gestellt werden. -
In meinen Augen kann eine Änderung der Lizenzstatuten erst ab der nächsten Saison gelten.
Auch ist doch abzuwarten ob die GmbH der Hagener, im Zuge der Insovenz, nicht abgewickelt wird.
Denn dann kann gar keine Lizenz in der ProA als sportlicher Absteiger gestellt werden.Dann könnte man wiederum die sportliche Qualifikation auf eine andere Gesellschaft übertragen. Das wiederum bedarf der Zustimmung der Bundesligisten der ProA.
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@PH:
"Vor allem gibt es Zweifel, dass der Antrag - falls er überhaupt eine Mehrheit findet - juristisch Bestand hätte, da damit das Lizenzstatut in einer laufenden Saison geändert würde."
Mehr muss man zu dem speziellen Fall dann auch gar nicht sagen. Wobei ich die allgemeine Intention des Antrags absolut nachvollziehen kann.
Was bitteschön hat denn Hagen mit der laufenden Saison der Pro A zu tun? Die wollen doch ernst zur nächsten Saison rein. Oder habe ich da was verpasst?
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@PH:
"Vor allem gibt es Zweifel, dass der Antrag - falls er überhaupt eine Mehrheit findet - juristisch Bestand hätte, da damit das Lizenzstatut in einer laufenden Saison geändert würde."
Mehr muss man zu dem speziellen Fall dann auch gar nicht sagen. Wobei ich die allgemeine Intention des Antrags absolut nachvollziehen kann.
Was bitteschön hat denn Hagen mit der laufenden Saison der Pro A zu tun? Die wollen doch ernst zur nächsten Saison rein. Oder habe ich da was verpasst?
Genau, aber das aktuell gültige Lizenzstatut der ProA ist die Grundlage dafür, dass Hagen als BBL-Absteiger das “sportliche Teilnahmerecht” für die nächste ProA-Saison bekommt.
Bekommen sie dann noch die Lizenz, können sie teilnehmen, ohne Wildcard oder Teilnahmerechtsübertragung.
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Da das marode Konstrukt Phoenix mMn weder eine Lizenz für die ProA (vergleichbar mit Didin Düsseldorf) und schon gar nicht eine Zustimmung für eine Teilnahmerechtsübertragung der anderen Teams bekommen würde, ist das jetztige Sterben auf Raten doch nur noch Kokolores. Was will sich Hr. Seidel da eigentlich beweisen?
Die ProA Teams und die Liga wären gut beraten, sich derzeit schon nach geeigneten Kandidaten und dem entsprechenden Verfahren umzuschauen.
Für die Hagener Basketball Fans bleibt zu hoffen, dass sie sich mit der BG Hagen in der Ischelandhalle anfreunden und evtl. schon diese Saison den Aufstieg in die ProB feiern können. Lasst den Scheintoten “Phoenix” irgendwie in Ruhe und lautlos sterben.
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Da das marode Konstrukt Phoenix mMn weder eine Lizenz für die ProA (vergleichbar mit Didin Düsseldorf) und schon gar nicht eine Zustimmung für eine Teilnahmerechtsübertragung der anderen Teams bekommen würde, ist das jetztige Sterben auf Raten doch nur noch Kokolores. Was will sich Hr. Seidel da eigentlich beweisen?
Die ProA Teams und die Liga wären gut beraten, sich derzeit schon nach geeigneten Kandidaten und dem entsprechenden Verfahren umzuschauen.
Für die Hagener Basketball Fans bleibt zu hoffen, dass sie sich mit der BG Hagen in der Ischelandhalle anfreunden und evtl. schon diese Saison den Aufstieg in die ProB feiern können. Lasst den Scheintoten “Phoenix” irgendwie in Ruhe und lautlos sterben.
Dies wird laut Geschäftsführer Seidel nicht sein. Man wird sich mit den Sponsoren zu einem weiteren Sponsorentreffen zusammen setzen. Es wird Phoenix weiter geben.
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@PH:
"Vor allem gibt es Zweifel, dass der Antrag - falls er überhaupt eine Mehrheit findet - juristisch Bestand hätte, da damit das Lizenzstatut in einer laufenden Saison geändert würde."
Mehr muss man zu dem speziellen Fall dann auch gar nicht sagen. Wobei ich die allgemeine Intention des Antrags absolut nachvollziehen kann.
Was bitteschön hat denn Hagen mit der laufenden Saison der Pro A zu tun? Die wollen doch ernst zur nächsten Saison rein. Oder habe ich da was verpasst?
Genau, aber das aktuell gültige Lizenzstatut der ProA ist die Grundlage dafür, dass Hagen als BBL-Absteiger das “sportliche Teilnahmerecht” für die nächste ProA-Saison bekommt.
Bekommen sie dann noch die Lizenz, können sie teilnehmen, ohne Wildcard oder Teilnahmerechtsübertragung.
Man kann auf der Webseite der 2. BBL immer schön die Unterlagen herunterladen. Dort gibt es immer auch eine Ausschreibung zur folgenden Saison, in denen die Meldepflichten etc. festgehalten sind. Die Ausschreibung zur Saison 2017/18 existiert noch nicht, wohl aber seit heute das Lizenzstatut. Und dies besagt in Paragraf 5.4 offenbar, dass bei bestehendem Insolvenzverfahren der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht möglich ist. Nochmal, nicht die Liga muss die Leistungsunfähigkeit nachweisen, sondern die Vereine die Leistungsfähigkeit.
Das ist jetzt aber auch ein bisschen Doppelmoral. Vor Jahren wurde Absteiger Göttingen der Antrag auf Lizenzübertragung auf eine Nachfolgegesellschaft von der AG der 2. BBL gewährt, weil man nicht mit einem Klub weniger spielen wollte und in dem ehemaligen Europapokalsieger einen attraktiven Gegner vermutete. Gerade für die Westvereine ist Hagen ein attraktiver Gegner. Ich würde daher in die Neuregelung nicht Zuviel hineininterpretieren, wenn man davon absieht, dass es den Druck auf Phoenix Hagen erhöht, das Insolvenzverfahren zeitig abzuschließen. Am Ende entscheiden sehr subjektive Interessen der Vereine, welche Anträge von Hagen eine Mehrheit finden.
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@PH:
"Vor allem gibt es Zweifel, dass der Antrag - falls er überhaupt eine Mehrheit findet - juristisch Bestand hätte, da damit das Lizenzstatut in einer laufenden Saison geändert würde."
Mehr muss man zu dem speziellen Fall dann auch gar nicht sagen. Wobei ich die allgemeine Intention des Antrags absolut nachvollziehen kann.
Was bitteschön hat denn Hagen mit der laufenden Saison der Pro A zu tun? Die wollen doch ernst zur nächsten Saison rein. Oder habe ich da was verpasst?
Genau, aber das aktuell gültige Lizenzstatut der ProA ist die Grundlage dafür, dass Hagen als BBL-Absteiger das “sportliche Teilnahmerecht” für die nächste ProA-Saison bekommt.
Bekommen sie dann noch die Lizenz, können sie teilnehmen, ohne Wildcard oder Teilnahmerechtsübertragung.
Man kann auf der Webseite der 2. BBL immer schön die Unterlagen herunterladen. Dort gibt es immer auch eine Ausschreibung zur folgenden Saison, in denen die Meldepflichten etc. festgehalten sind. Die Ausschreibung zur Saison 2017/18 existiert noch nicht, wohl aber seit heute das Lizenzstatut. Und dies besagt in Paragraf 5.4 offenbar, dass bei bestehendem Insolvenzverfahren der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht möglich ist. Nochmal, nicht die Liga muss die Leistungsunfähigkeit nachweisen, sondern die Vereine die Leistungsfähigkeit.
Die Regelung gab es schon vorher (siehe Lizenzstatut ab 2016/2017). Sie besagt nur, dass das Fehlen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vermutet werden kann, wenn ein Insolvenzgrund gem. § 18 oder § 19 InsO vorliegt. Das ist eigentlich selbstverständlich und hätte gar nicht aufgenommen werden müssen. Es genügt das Vorliegen eines solchen Grund, ein Insolvenzverfahren muss noch nicht laufen.Edit: Der Wortlaut diesbezüglich hat sich nicht geändert.
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Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 122/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögender im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9960 eingetragenen Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA, Funckestr. 38-40, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9929 eingetragene Basketball Hagen Verwaltungs-GmbH, Funckestr. 38-40, 58097 Hagen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Seidel
ist am 30.12.2016 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
109 IN 122/16
Amtsgericht Hagen, 30.12.2016 -
Was bedeutet das in normalsterblichen-Sprache genau?
Was die Entscheidung zum Lizenzstatus angeht: Selbst, wenn Hagen dadurch nicht betroffen sein sollte, wäre es gut, sich für die Zukunft entsprechend abzusichern.
Vll. hilft dir dieser link weiter:
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Was bedeutet das in normalsterblichen-Sprache genau?
Es reicht nicht einaml für die Gerichtskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters. Tante Edith berichtigt nach Hinweis: “reicht nicht einmal für die Masseschulden vollständig”
Sollte ein Dauerkarteninhaber oder gar ein anderer Verein wegen ausfallendem Heimspiel gegen Hagen…. sorry, kein EURO da.
Auch kein Darlehensgeber (außer durch Verwertung von Sicherheiten; aber was soll da schon sein?) kriegt einen EURO.
So weit die nackten Fakten.
Aber in weiterer Schluss hieraus, um vielleicht die Volksseele etwas zu beruhigen: vermutlich sieht der Insolvenzverwalter auch keine Möglichkeit, über Anfechtungsansprüche “Masse zu ziehen”, sprich bei denjenigen das Geld zurückzuholen, die kurz vor der Insolvenz noch Geld bekommen haben. Entweder gibt es da berechtigte Ansprüche, aber es gibt nix zu holen, weil der selbst platt ist (vielleicht ein Gesellchafter, der sich Darlehen hat zurückzahlen lassen). Oder aber, ich denke, dass wird der sehr eindeutig überwiegende Teil sein, den Zahlungen lagen berechtigte, fällige Forderungen ohne Benachteiligung anderer Gläubiger zu Grunde. Für mich verhärtet sich da die These, dass es etliche Male gestundete, prolongierte Altverbindlichkeiten handelt, die die Krankenkassen, Berufsgenossenschaft oder Darlehensgeber nun endlich einmal haben wollten. Diese ex-Gläubiger sind für mich in einer Schuldfrage erst Mal exkulpiert. Die haben lange genug immer wieder Zeit dazu gegeben; sonst wäre schon früher Schluss gewesen. So hatte die Gschäftsführung wenigstens noch eine Chance.
Und ganz ehrlich, aus Sicht des Fans eines anderen Teams: lieber zum Saisonanfang ohne Wettbewerbsverzerrung mangels Sieg als am 30. Spieltag die Tabelle durcheinanderwirbeln und für ein anderes Team im Kampf gegen Abstieg, um play-offs getroffenen Entscheidungen im Nachhinein als ungünstig dastehen zu lassen.
Haut ein Ei drüber, guckt, dass es einen geordneten Aufbau in Pro A oder Pro B gibt oder findet Euch mit den wirtschaftlichen und sportlichen Perspektiven des anderen Teams in Hagen ab.
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Was bedeutet das in normalsterblichen-Sprache genau?
Es reicht nicht einaml für die Gerichtskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters.
Sollte ein Dauerkarteninhaber oder gar ein anderer Verein wegen ausfallendem Heimspiel gegen Hagen…. sorry, kein EURO da.
Auch kein Darlehensgeber (außer durch Verwertung von Sicherheiten; aber was soll da schon sein?) kriegt einen EURO.
So weit die nackten Fakten.
Aber in weiterer Schluss hieraus, um vielleicht die Volksseele etwas zu beruhigen: vermutlich sieht der Insolvenzverwalter auch keine Möglichkeit, über Anfechtungsansprüche “Masse zu ziehen”, sprich bei denjenigen das Geld zurückzuholen, die kurz vor der Insolvenz noch Geld bekommen haben. Entweder gibt es da berechtigte Ansprüche, aber es gibt nix zu holen, weil der selbst platt ist (vielleicht ein Gesellchafter, der sich Darlehen hat zurückzahlen lassen). Oder aber, ich denke, dass wird der sehr eindeutig überwiegende Teil sein, den Zahlungen lagen berechtigte, fällige Forderungen ohne Benachteiligung anderer Gläubiger zu Grunde. Für mich verhärtet sich da die These, dass es etliche Male gestundete, prolongierte Altverbindlichkeiten handelt, die die Krankenkassen, Berufsgenossenschaft oder Darlehensgeber nun endlich einmal haben wollten. Diese ex-Gläubiger sind für mich in einer Schuldfrage erst Mal exkulpiert. Die haben lange genug immer wieder Zeit dazu gegeben; sonst wäre schon früher Schluss gewesen. So hatte die Gschäftsführung wenigstens noch eine Chance.
Und ganz ehrlich, aus Sicht des Fans eines anderen Teams: lieber zum Saisonanfang ohne Wettbewerbsverzerrung mangels Sieg als am 30. Spieltag die Tabelle durcheinanderwirbeln und für ein anderes Team im Kampf gegen Abstieg, um play-offs getroffenen Entscheidungen im Nachhinein als ungünstig dastehen zu lassen.
Haut ein Ei drüber, guckt, dass es einen geordneten Aufbau in Pro A oder Pro B gibt oder findet Euch mit den wirtschaftlichen und sportlichen Perspektiven des anderen Teams in Hagen ab.
Bei Masseunzulänglichkeit sind die Kosten des Verwalters und die Gerichtskosten gedeckt.
Dazu der 208.https://dejure.org/gesetze/InsO/208.html
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Im Wesentlichen bedeutet es, dass keine Kohle da ist, um den Insolvenzverwalter weiterhin zu bezahlen, das Insolvenzverfahren beendet wird und der Schuldner sich selbst mit den Gläubigern herumschlagen muss. Zumindest theoretisch, denn idR werden die meisten Gläubiger einfach die Segel streichen, wenn nichts zu holen ist.
Auch wenn hier das Gegenteil behauptet wird: Die Möglichkeit der Anfechtung wegen Masseverschiebung vor Eröffnung des Verfahrens steht selbstverständlich weiterhin jedem Gläubiger uneingeschränkt frei. Das erfolgt dann auf zivilrechtlichem Wege nach §13 AnfG (Anfechtungsgesetz) und richtet sich gegen den Anfechtungsgegner, d.h. nicht gegen den ursprünglichen Gläubiger, sondern den vermeintlich oder tatsächlich bevorzugten Empfänger von Waren und Leistungen (vereinfacht: denjenigen, den Hagen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens befriedigt hat und damit rechtswidrig Masse gemindert hat.). @migru:
Aber in weiterer Schluss hieraus, um vielleicht die Volksseele etwas zu beruhigen: vermutlich sieht der Insolvenzverwalter auch keine Möglichkeit, über Anfechtungsansprüche “Masse zu ziehen”, sprich bei denjenigen das Geld zurückzuholen, die kurz vor der Insolvenz noch Geld bekommen haben. Entweder gibt es da berechtigte Ansprüche, aber es gibt nix zu holen, weil der selbst platt ist (vielleicht ein Gesellchafter, der sich Darlehen hat zurückzahlen lassen).
Der Insolvenzverwalter hat da nur so viel unternommen wie nötig. Das Geld war absehbar nicht da, um den komplexen und langwierigen Anfechtungsprozess durchzuziehen.
Oder aber, ich denke, dass wird der sehr eindeutig überwiegende Teil sein, den Zahlungen lagen berechtigte, fällige Forderungen ohne Benachteiligung anderer Gläubiger zu Grunde. Für mich verhärtet sich da die These, dass es etliche Male gestundete, prolongierte Altverbindlichkeiten handelt, die die Krankenkassen, Berufsgenossenschaft oder Darlehensgeber nun endlich einmal haben wollten.
Erst mal vorweg, BG, Krankenkasse & Co. sind verpflichtet unter recht engen Bedingungen ihrerseits Insolvenzantrag zu stellen und das sogar recht zügig. Die Möglichkeiten der Stundung sind sehr eng gefasst. “Wir möchten lieber teurere Spieler verpflichten, als Krankenkassenbeiträge zu bezahlen” gehört eher nicht zu erfolgreichen Gründen bei einem Antrag auf Stundung von Beiträgen. Krankenkassen warten nicht ewig mit ihren Forderungen, zudem sind Höhe und Fälligkeit genau bekannt, also nichts, was irgendwie überraschend kommen könnte.
Wenn “fällige Forderungen” bestehen, weiß man ja davon, dass diese bestehen, sofern diese nicht rechtswirksam, terminiert, gestundet wurden. Hat man diese nicht im Lizenzierungsverfahren angegeben, hat man die BBL wissentlich betrogen, vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Das muss die BBL mit Hagen ausmachen, zur Not auf Schadenersatz klagen, wenn sie einen Schaden nachweisen kann. Das dürfte nicht allzu schwer fallen. Dass die BBL es macht, ist recht unwahrscheinlich, denn zum einen ist finanziell nichts zu holen und zum anderen hat die BBL absolut gar kein Interesse daran, nicht das allergeringste, dass die Presse die Sau Hagen nun noch einmal durchs Dorf treibt, was im Zuge einer Klage unweigerlich geschehen wird. Die Sache ist eh schon peinlich genug für die BBL, wenn ein Team nach 6 Wochen die weiße Flagge hißt.
Zum anderen sind da aber auch noch die Käufer von Dauerkarten. Auch die sind Gläubiger, die entgeltlich eine Leistung - hier Teilnahme an 17 Veranstaltungen, Basketball, Bundesliga, Ischelandhalle, Platz Nr. - erworben haben, die nicht erbracht wurde. Wenn diese Leistung beworben wurde und dafür Gelder kassiert wurden, obwohl klar war, dass man diese Leistung nicht erbringen werden kann, befinden wir uns im Bereich des Zivilrechts (arglistige Täuschung §123 BGB) oder gar des Strafrechts (Betrug §263 StGB). Nicht lustig! Kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geben (wobei es im Fall Hagen wohl eher auf eine Geldstrafe hinaus laufen würde, sofern die rechtlichen Vetreter der Gesellschaft nicht schon vorher einschlägig aufgetreten sind). Zu einer anderen Einschätzung als Vorsatz kann man eigentlich kaum kommen, wenn man sich das Ausmaß ansieht. Hagen hatte keinen einzigen Cent für Gehälter ausgegeben, nicht einmal genug Geld, um überhaupt das Insolvenzverfahren bis zum Ende durchzuführen. De facto hatte Hagen nahezu überhaupt kein Geld. Wie man vor diesem Hintergrund glaubhaft machen will, dass man die Absicht und realistisch die Möglichkeit gehabt hatte, eine komplette Saison durchzuführen, da wäre ich gespannt … Geht schlicht nicht vor diesem finanziellen Hintergrund. Um es gemeinverständlich auszudrücken: Die haben die Kohle von den Dauerkartenkäufern kassiert, obwohl ganz klar war, dass die Leistung nicht erbracht werden kann. Wird jemand klagen? Vermutlich - leider - nicht! Stafverfahren birgt kein Risiko für den Kläger, bringt ihm aber auch keine Kohle, denn diese seltsame Betreibergesellschaft, Basketball Hagen GmbH & Co KG aA, hat nun mal keine. Eine persönliche Bestrafung der Verantwortlichen ist möglich und in diesem Fall sogar wahrscheinlich, aber es ist fraglich, ob das einem Betroffenen eine Klage wert sein wird.
Und ganz ehrlich, aus Sicht des Fans eines anderen Teams: lieber zum Saisonanfang ohne Wettbewerbsverzerrung mangels Sieg als am 30. Spieltag die Tabelle durcheinanderwirbeln und für ein anderes Team im Kampf gegen Abstieg, um play-offs getroffenen Entscheidungen im Nachhinein als ungünstig dastehen zu lassen.
Nun ja, dass es positiv ist, dass nahezu allen anderen Bundesligisten die Einnahmen aus dem Heimspiel gegen Hagen entgangen sind, ist eine recht eigenwillige Sicht der Dinge.
Haut ein Ei drüber, guckt, dass es einen geordneten Aufbau in Pro A oder Pro B gibt oder findet Euch mit den wirtschaftlichen und sportlichen Perspektiven des anderen Teams in Hagen ab.
Phoenix Hagen, bzw. die Betreibergesellschaft, die formal in die ProA absteigen würde gibt es nicht mehr. Die Übertragung des Teilnahmerechts auf einen anderen Träger ist nicht ohne Zustimmung der AG 2. Basketball-Bundesliga möglich. Ein Zeichen, dass das “Modell Hagen” kein Modell ist, bei dem man in jedem Fall von der 2. Liga aufgefangen wird, wäre wünschenswert. Grundsätzlich hat ein neuer Verein überhaupt kein Teilnahmerecht in gar keiner Liga, sondern muss im Amateurbasketball anfangen. Der Ansatz mit der BG DEK/Fichte Hagen aus der 1. Regio aufzusteigen und sich mit einer stabilen finanziellen Basis langsam nach oben zu arbeiten, erscheint der erfolgversprechendere Ansatz zu sein, als weiter den toten Gaul “Phoenix” zu reiten.
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Aber in weiterer Schluss hieraus, um vielleicht die Volksseele etwas zu beruhigen: vermutlich sieht der Insolvenzverwalter auch keine Möglichkeit, über Anfechtungsansprüche “Masse zu ziehen”, sprich bei denjenigen das Geld zurückzuholen, die kurz vor der Insolvenz noch Geld bekommen haben. Entweder gibt es da berechtigte Ansprüche, aber es gibt nix zu holen, weil der selbst platt ist (vielleicht ein Gesellchafter, der sich Darlehen hat zurückzahlen lassen). Oder aber, ich denke, dass wird der sehr eindeutig überwiegende Teil sein, den Zahlungen lagen berechtigte, fällige Forderungen ohne Benachteiligung anderer Gläubiger zu Grunde. Für mich verhärtet sich da die These, dass es etliche Male gestundete, prolongierte Altverbindlichkeiten handelt, die die Krankenkassen, Berufsgenossenschaft oder Darlehensgeber nun endlich einmal haben wollten. Diese ex-Gläubiger sind für mich in einer Schuldfrage erst Mal exkulpiert. Die haben lange genug immer wieder Zeit dazu gegeben; sonst wäre schon früher Schluss gewesen. So hatte die Gschäftsführung wenigstens noch eine Chance…Welche Fälle zählen denn zu “fällige Forderungen ohne Benachteiligung anderer Gläubiger”? Wenn Geld abfliest ist das doch irgendwie immer zu Lasten anderer, oder? Kenne noch das Beispiel Osnabrück. Da wurde den Spieler kein Gehalt bezahlt. Aus Stolz auch keine Insolvenz angemeldet. Damit kein Insolvenzgeld. Die Spieler haben mit Anwalt geklagt und es wurde ihnen sogar gerichtlich bestätigt, dass Ihnen das ausstehende Gehalt zusteht. Da die GmbH allerdings einen Monat später tatsächlich pleite war, konnten alle Zahlungen, die unter Druck (Anwalt) bezahlt worden sind zurückgefordert werden. Im Prinzip wurde versucht das Geld für die Banken (größter Gläubiger) einzusammeln. Spieler in USA haben sich “tot gestellt”, Spieler, die wieder nach Dtld zurück gekommen sind mussten das Geld (ihr ausstehendes Gehalt) zurücküberweisen.
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@migru:
Welche Fälle zählen denn zu “fällige Forderungen ohne Benachteiligung anderer Gläubiger”? Wenn Geld abfliest ist das doch irgendwie immer zu Lasten anderer, oder? …. Da die GmbH allerdings einen Monat später tatsächlich pleite war, konnten alle Zahlungen, die unter Druck (Anwalt) bezahlt worden sind zurückgefordert werden. Im Prinzip wurde versucht das Geld für die Banken (größter Gläubiger) einzusammeln. …Die “Gläubigerbenachteiligung” ist ein feststehender Begriff im Insolvenzrecht. Wenn einfach mal ein Gesellschafter vorzeitig sein Gesellschafterdarlehen abzieht, werden andere Gläubiger benachteiligt; um mal ein extremes, eindeutiges Beispiel zu bringen.
Wenn die Rückzahlung einer eigentlich fälligen Verbindlichkeit nach etlichen Stundungen, Fristverlängerungen endlich dann doch mal fließt, wird das eher keine Gläubigerbenachteiligung sein. Kapitalersetzende Darlehen etc. lassen wir hier der Einfachheit mal außen vor.
Die einmonatige Anfechtung ist ein schickes Ding und sehr weitreichend. Hier geht es genau um die Intention der Insolvenzordnung (abweichend zur bis 1998 gültigen Konkursordnung), den Wettlauf der Gläubiger zu vermeiden. Sprich wessen Anwalt den heftigsten Druck macht oder die besseren Druckargumente hat, soll kurz vor einer Insolvenz nicht Glück zu Lasten kleiner geduldiger Gläubiger haben.
Ob das Geld für die Banken, in vielen Fällen die größten Gläubiger, oder für andere Gläubiger eingesammelt wird, hat dem Insolvenzverwalter egal zu sein. Es ist sein job, Masse zu ziehen, um möglichst viel an möglichst alle Gläubiger verteilen zu können. Die Banken verleihen übrigens auch nicht ihr eigenes Geld. Und wenn sie benachteiligt würden, gäbe es weniger Bankkredite. Und da Sportmannschaften i.d.R. keine Sicherheiten zu bieten haben, müsste bei einer Benachteiligung im Insolvenzfall eben die Kreditvergabe ausfallen. Dann gibt es aber auch keine 3 Wochen Überbrückungskredit kurz vor Weihnachten, weil die Spielergehälter fällig sind, aber das nächste Sponsorgeld erst Anfang Januar im neuen Budgetjahr des Sponsors…oder weil gerade mehr Auswärts- statt Heimspiele und das einzige Heimspiel (mit Einnahmen) gerade verlegt werden muss.
@0-Ahnung: Deine Ergänzungen, weiterführende Infos habe ich gerne gelesen. Die Details, wo ich anderer Meinung bin, brauchen wir hier nicht auszufechten.
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Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 122/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögender im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9960 eingetragenen Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA, Funckestr. 38-40, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9929 eingetragene Basketball Hagen Verwaltungs-GmbH, Funckestr. 38-40, 58097 Hagen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Seidel
ist am 30.12.2016 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
109 IN 122/16
Amtsgericht Hagen, 30.12.2016Handelt es sich hierbei um die alte GmbH?
Irgendwo steht das doch im Widerspruch zu dieser Pressemeldung von Anfang Dezember mit der Insolvenz in Eigenverwaltung:
westfalenpost: Mit 231 000 Euro wenden Sponsoren das komplette Aus ab -
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 122/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögender im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9960 eingetragenen Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA, Funckestr. 38-40, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9929 eingetragene Basketball Hagen Verwaltungs-GmbH, Funckestr. 38-40, 58097 Hagen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Seidel
ist am 30.12.2016 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
109 IN 122/16
Amtsgericht Hagen, 30.12.2016Handelt es sich hierbei um die alte GmbH?
Irgendwo steht das doch im Widerspruch zu dieser Pressemeldung von Anfang Dezember mit der Insolvenz in Eigenverwaltung:
westfalenpost: Mit 231 000 Euro wenden Sponsoren das komplette Aus abNein, das ist dir neue GmbH & Co. KGaA.
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Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 122/16
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 9960 eingetragenen Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA, Funckestr. 38-40, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9929 eingetragene Basketball Hagen Verwaltungs-GmbH, Funckestr. 38-40, 58097 Hagen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Seidel
Geschäftszweig: der Betrieb von professionellen Sportfmannschaften zur Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen, …
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2016, um 10:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.10.2016 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 19.10.2016 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.01.2017 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 09.02.2017, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, 2. Etage, Sitzungssaal 252.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
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die Person des Sachwalters,
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die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
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die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
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die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
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die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
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Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
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die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
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die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
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und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.01.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hagen, 01.12.2016
nur mal so zur Klarstellung, wer oder was insolvent ( in Eigenverwaltung ) und masseunzulänglich ist.
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Danke für die o.g. Ausführungen.
Soll heißen …
Ich kann mich als Gläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, mit den ab 26.1. ausliegenden Anmeldeunterlagen für den Prüfungstermin am 9.2. anmelden und daran teilnehmen?
… und gegebenenfalls auch “Dinge” verhindern? (“Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).”)Dann sollte doch nach meinem Verständnis mindestens EINER der betrogenen Dauerkarteninhaber teilnehmen; oder noch besser möglichst viele?
Ich habe immer mehr den Eindruck, dass die DK-Inhaber hier vorsätzlich betrogen wurden um auf diesem bizarren Weg aus den alten Schulden rauszukommen und neu und möglichst unbelastet in der ProA durchzustarten.
“Danke” auch an die “Hofberichterstatter” von Phoenix, Gaiser und Hofeditz von der WP, dass über diesen nun seit 2,5 Tagen bekannten Umstand so zeitnah in der WP berichtet wurde. Nämlich mal wieder GAR NICHT.
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Ich lese seit einiger Zeit nur noch hin und wieder hier mit, aber nun möchte ich mich doch mal wieder äußern, weil ich ein wenig verwirrt bin, insbesondere aufgrund der ganzen Termine.
Vom Sachwalter kam ein Schreiben mit der Einladung zur Gläubigerversammlung am 9.2. Möchte man daran teilnehmen, sollte man das Blatt mit der Rückmeldung an den Sachwalter schicken.
Forderungen mussten bis zum 19.1. angemeldet werden, das war gestern, ein entsprechendes Formular lag bei.
Meine Forderung habe ich nicht angemeldet, weil es nur ein Tagesticket war und sich mein Verlust somit in Grenzen hält.
Zur Gläubigerversammlung möchte ich aber trotzdem gehen, da mich das schon interessiert.
Was ist jetzt aber mit dem 26.1. gemeint? Kann man da eine Liste der Forderungen einsehen oder was? Und wozu soll man sich da anmelden?