Phoenix Hagen Lizenzentzug & Insolvenz
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Mal grundsätzlich: Man ist zahlungsunfähig, wenn man nicht 90% seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen bezahlen kann.
Man kann also zahlungsunfähig sein, und trotzdem noch über liquide Mittel verfügen.
Außerdem gibt es keine bevorrechtigteb Gläubiger. Man kann zwar verschiedene Arten von Gläubigern in Gruppen zusammen fassen (z.B.alle Sponsoren, alle Dauerkarteninhaber, alle Großgläubiger, etc.) und diesen dann unterschiedliche Quoten zukommen lassen, aber dass erst Sponsoren Geld zurückbekommen sollen und Dauerkarteninhaber per se leer ausgehen sollen, kann ich mir nicht vorstellen.
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Mal grundsätzlich: Man ist zahlungsunfähig, wenn man nicht 90% seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen bezahlen kann.
Man kann also zahlungsunfähig sein, und trotzdem noch über liquide Mittel verfügen.
Außerdem gibt es keine bevorrechtigteb Gläubiger. Man kann zwar verschiedene Arten von Gläubigern in Gruppen zusammen fassen (z.B.alle Sponsoren, alle Dauerkarteninhaber, alle Großgläubiger, etc.) und diesen dann unterschiedliche Quoten zukommen lassen, aber dass erst Sponsoren Geld zurückbekommen sollen und Dauerkarteninhaber per se leer ausgehen sollen, kann ich glauben.
Lese gerade das ist etwas kompliziert und früher war es anders. Pauschal kann man es nicht sagen wer wie viel bekommt.
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Der Lizenzentzug von Phoenix Hagen lässt auch uns nicht kalt. Wir wollen helfen – und zeigen, dass Basketball verbindet und was gemeinsam mit Euch möglich ist: Jeder Dauerkarteninhaber der Feuervögel erhält am Samstag gegen die NINERS Chemnitz bei Vorlage seiner Karte freien Eintritt zu unserem Heimspiel „Am Hallo“ - und ein Freigetränk on top. Kommt zu uns, fiebert mit, wenn unsere Jungs versuchen, gegen den Tabellensechsten den vierten Saisonsieg einzufahren. Helft uns beim Support unserer Jungs, habt einen schönen Abend mit uns - auch wenn es Euren Verlust, Eure Wut und Eure Trauer natürlich nicht aufwiegen kann. Denn wir haben mehr Gemeinsamkeiten als nur den Sport.
grüße aus Essen.
Der eine oder andere kann ja schon mal ProA luft schnuppern.Hey,
Ich finde das eine tolle Aktion. Da sieht man wieder, was unseren Sport ausmacht. Ich hoffe, dass viele Hagener dieses wirklich großzügige Angebot nutzen! -
1. Hat es in dieser Hagen-Angelegenheit je ein Statement eines BBL- oder eines Zweitliga-Offiziellen gegeben, dass es den Regularien nach möglich ist, dass Hagen für die kommende Spielzeit ohne Wildcard die Spielberechtigung für die ProA erwerben kann?
2. Hat es in dieser Hagen-Angelegenheit je ein Statement eines Hagen-Offiziellen gegeben, dass ein BBL- oder ein Zweitliga-Offizieller geäußert hat, dass es den Regularien nach möglich ist, dass Hagen für die kommende Spielzeit ohne Wildcard die Spielberechtigung für die ProA erwerben kann?
Viele glauben das offenbar, sogar wohl ein Gericht. Aber gibt es irgendeine belastbare Quelle?
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1. Hat es in dieser Hagen-Angelegenheit je ein Statement eines BBL- oder eines Zweitliga-Offiziellen gegeben, dass es den Regularien nach möglich ist, dass Hagen für die kommende Spielzeit ohne Wildcard die Spielberechtigung für die ProA erwerben kann?
2. Hat es in dieser Hagen-Angelegenheit je ein Statement eines Hagen-Offiziellen gegeben, dass ein BBL- oder ein Zweitliga-Offizieller geäußert hat, dass es den Regularien nach möglich ist, dass Hagen für die kommende Spielzeit ohne Wildcard die Spielberechtigung für die ProA erwerben kann?
Viele glauben das offenbar, sogar wohl ein Gericht. Aber gibt es irgendeine belastbare Quelle?
Gemäß BBL-Spielordnung wird der Verein Phoenix Hagen in der Tabelle nicht mehr geführt. Die bisher ausgetragenen Spiele werden aus der Wertung genommen. Nach den Regularien der BBL-Ausschreibung § 5, Ziffer 3 nimmt der Klub, dessen Teilnahmerecht erloschen ist, in der offiziellen Abschlusstabelle, die nach dem Ende der Hauptrunde Anfang Mai 2017 erstellt wird, den letzten Tabellenplatz ohne Wertung ein und steht damit als erster Absteiger der Saison 2016/2017 fest. Der Liga-Spielbetrieb wird nunmehr mit 17 Mannschaften fortgeführt. Die Teams, die gegen Hagen hätten antreten müssen, haben an dem jeweiligen Spieltag spielfrei.
Als 18. erwirbst du automatisch das Teilnahmerecht an der ProA, vorrausgesetzt man kann belastbare Zahlen und Konzepte vorlegen kann man einen Antrag auf Lizenzerteilung stellen.
Das stand auch noch irgendwo mit einem Statement eines BBL-Offiziellen. So geben es die Regularien vor.
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1. Hat es in dieser Hagen-Angelegenheit je ein Statement eines BBL- oder eines Zweitliga-Offiziellen gegeben, dass es den Regularien nach möglich ist, dass Hagen für die kommende Spielzeit ohne Wildcard die Spielberechtigung für die ProA erwerben kann?
2. Hat es in dieser Hagen-Angelegenheit je ein Statement eines Hagen-Offiziellen gegeben, dass ein BBL- oder ein Zweitliga-Offizieller geäußert hat, dass es den Regularien nach möglich ist, dass Hagen für die kommende Spielzeit ohne Wildcard die Spielberechtigung für die ProA erwerben kann?
Viele glauben das offenbar, sogar wohl ein Gericht. Aber gibt es irgendeine belastbare Quelle?
Gemäß BBL-Spielordnung wird der Verein Phoenix Hagen in der Tabelle nicht mehr geführt. Die bisher ausgetragenen Spiele werden aus der Wertung genommen. Nach den Regularien der BBL-Ausschreibung § 5, Ziffer 3 nimmt der Klub, dessen Teilnahmerecht erloschen ist, in der offiziellen Abschlusstabelle, die nach dem Ende der Hauptrunde Anfang Mai 2017 erstellt wird, den letzten Tabellenplatz ohne Wertung ein und steht damit als erster Absteiger der Saison 2016/2017 fest. Der Liga-Spielbetrieb wird nunmehr mit 17 Mannschaften fortgeführt. Die Teams, die gegen Hagen hätten antreten müssen, haben an dem jeweiligen Spieltag spielfrei.
Als 18. erwirbst du automatisch das Teilnahmerecht an der ProA, vorrausgesetzt man kann belastbare Zahlen und Konzepte vorlegen kann man einen Antrag auf Lizenzerteilung stellen.
Das stand auch noch irgendwo mit einem Statement eines BBL-Offiziellen. So geben es die Regularien vor.
Das mag der ein oder andere so interpretieren, ich sehe aber auch das “erloschene Teilnahmerecht”, welches möglicherweise den Anspruch als Absteiger negiert.
Beim letzten Teilnahmerechtsverlust drohe ja dem 16 auch der Abstieg, weil die beiden letzten der Abschlußtabelle runter müssen. Dies wurde dann per BBL Mehrheitsbeschluß abgeändert.
Diese aktuelle Lösung soll bewirken, dass falls 1 Teilenehmer das Teilnahmerecht verliert nur noch ein zusätzlicher Absteiger runter muß. Die Absicht ist nicht, dass der Teilnahmsrechtslose in die Pro A darf.
Ich nehme die Haltung ein, dass zum Start in der Pro A Abstiegsplatz UND Teilnahmerecht nötig sind. Teilnahmerecht hat Phoenix nicht mehr, aber das müssen möglicherweise die Gerichte klären.
Man kann es so oder so sehen, eindeutig ist es aber keinesfalls…
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Ich bin auch nicht ganz fest in den Regeln drinn.
Aber ist es nicht eher so…
zuerst kommt die “sportliche Qualifikation”, dann wird in der jeweiligen Liga die “Lizenz” beantragt,
und daraus ergibt sich erst ein “Teilnahmerecht” für die jeweilige Liga.Hagen hat also auf gar keinen Fall ein Teilnahmerecht an der ProA, sondern manche interpretieren den dann 18. Platz als “sportliche Qualifikation” für die ProA.
(was in meinen Augen auch noch fraglich ist, da eine Insolvenz ansteht, und sollte die GmbH aufgelöst werden, weil es zu viele Gläubiger gibt, dann ist sowieso Ende, bzw. gibt es dann sicher keine “sportliche Qualifikation” für die ProA)
Drücken es nur falsch aus, da hier die Begriffe “Lizenz”, sportliche Qualifikation" und “Teilnahmerecht” drucheinander geworfen werden.Mache ich einen Denkfehler?
Ich bitte nochmal (3.mal) einen kundigen SD User, mal die richtige Abfolge uns zu erklären.
Ich kann nicht glauben, das es den User nicht gibt, aber etwas wirklich schlüssiges habe ich in diesem Thread noch nicht gelesen. -
Naja, ich fände das schon komisch, wenn man sagt, der Verein ist erster sportlicher Absteiger, damit nicht ein weiterer Verein absteigen muss aus der BBL, und dann gleichzeitig diesem Verein wieder die Rechte entzieht die ein Verein als sportlicher Absteiger hat, nämlich ein Teilnahmerecht an der ProA.
Die sportliche Qualifikation hat man, wenn man lt den Statuten der ProA dasTeilnahmerecht hat. Die Lizenz erhält man von der Liga, wenn die Prüfung der Unterlagen erfolgreich war UND der Verein/die GmbH die sportliche Qualifikation hat.
Die sportliche Qualifikation bringt wohl nur etwas, wenn die Gesellschaft durch die Insolvenz fortgeführt werden kann.
Genau genommen steht in der Spielordung der ProA/B noch ein dritter Begriff:“Absteiger der BBL erwerben gemäß der Vereinbarung zwischen der BBL und der 2. BASKETBALLBUNDESLIGA das Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am folgenden Wettbewerb der ProA”.
Wie sich das Anwartschaftsrecht dann von dem Teilnahmerecht unterscheidet, dass die sportliche Qualifikation ermöglicht, die Vorraussetzung für die Lizenzerteilung ist, keine Ahnung… -
Naja, ich fände das schon komisch, wenn man sagt, der Verein ist erster sportlicher Absteiger, damit nicht ein weiterer Verein absteigen muss aus der BBL, und dann gleichzeitig diesem Verein wieder die Rechte entzieht die ein Verein als sportlicher Absteiger hat, nämlich ein Teilnahmerecht an der ProA.
Nun, da ist halt der Knackpunkt. Braucht man “nur Abstiegsplatz” oder “Abstiegsplatz + Teilnahmerecht an der BBL”, um in der Folgesaison für die Pro A qualifiziert zu sein.
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Naja, ich fände das schon komisch, wenn man sagt, der Verein ist erster sportlicher Absteiger, damit nicht ein weiterer Verein absteigen muss aus der BBL, und dann gleichzeitig diesem Verein wieder die Rechte entzieht die ein Verein als sportlicher Absteiger hat, nämlich ein Teilnahmerecht an der ProA.
Nun, da ist halt der Knackpunkt. Braucht man “nur Abstiegsplatz” oder “Abstiegsplatz + Teilnahmerecht an der BBL”, um in der Folgesaison für die Pro A qualifiziert zu sein.
Absteigen tut der Verein ja am Ende der Saison, im Moment steht er ja nur als Absteiger fest, und mit dem Abstieg würde er wohl eh sein Teilnahmerecht an der BBL verlieren.
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Wenn die alte GmbH aufgelöst wird, wer sollte dann ein Anrecht auf die Teilnahme in der ProA haben? Und eine neue GmbH entsteht aus dem Nichts, da gibt es auch keinen Anspruch auf die ProA. Für mich hat der 18. nur ein Anrecht auf die ProA, wenn die Insolvenz zwar gemeldet, dann aber abgewendet werden kann und die GmbH am Ende auch die gleiche ist.
Bei Gläubigern kommen dann aber alle hinzu, die eine Rechnung/Forderung gegenüber der GmbH haben. Denn diese kann ja irgendwann auch wieder bezahlen (mit “frischem” Geld aus der ProA). Die Spieler haben auch einen Vertrag mit der GmbH. Daher bekommen auch sie das Geld, egal ob gespielt wird oder nicht. Die Vermieter, die auf Miete warten, etc. Nur bei Auflösung der GmbH kann man die Gläubiger ohne Gegenleistung vertrösten. Ist halt nichts mehr zu holen. Bzw am Ende stehen zB 1000 Euro Guthaben 100.000 Forderungen gegenüber und jeder bekommt noch 1/100 seiner Forderung.
Allerdings wurde doch auch der Begriff Schuldenschnitt gebraucht. Da würde es darum gehen, dass ALLE Gläubiger eine “Kürzung” der Schulden akzeptieren. Da man aber vorher gar nicht weiß, mit welcher Summe sich die Gläubiger abspeisen lassen, können damit eigentlich auch nicht die 250.000 bzw. 231.000 Euro gemeint sein. Wenn ein Spieler zB auf seine 40.000 Euro besteht, dann gibt es nur die Möglichkeit alles hops gehen zu lassen oder dem Spieler die 40.000 zu bezahlen.
Tatsächlich hat man noch nicht einmal gehört, was die Zweite Liga darüber denkt oder ob das alles so problemlos stattfinden könnte. Vielleicht will man auch lieber gar kein offizielles Statement der Liga??? Und nochmal: Warum soll es so einfach sein, 1,5 Mio für eine ProA Saison (2. Liga, 15 Heimspiele, weniger attraktive Gegner) zu generieren, wenn man nicht mal 800.000 Euro für eine fast vollständige BBL Saison (1. Liga, attraktive Gegner wie ALBA Berlin, TV-Vertrag, 17 Heimspiele) zusammen bekommt?
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Ich frag nochmal auf etwas andere Weise:
Ist es richtig, dass aufgrund der Mitteilungen von Hagen bei vielen der Eindruck entstanden ist, sowohl Hagen als auch die BBL und/oder ProA verträten den Standpunkt, Hagen könne sich für die Saison 2016-17 regulär (ohne Wildcard) für einen ProA-Startplatz bewerben, solange Hagen die Insolvenz in Eigenverwaltung erledigen kann (und dabei nicht liquidiert wird)?
Wenn das richtig ist, findet jemand, bei dem dieser Eindruck entstanden ist, eine Primärquelle, die klar belegt, dass der suggerierte Eindruck auch stimmt?
Wenn ja, freue ich mich, wenn jemand diese Quelle hier zitieren würde. -
Nun, da ist halt der Knackpunkt. Braucht man “nur Abstiegsplatz” oder “Abstiegsplatz + Teilnahmerecht an der BBL”, um in der Folgesaison für die Pro A qualifiziert zu sein.
Ich glaube es wird weiter durcheinander geworfen.
Eine “Lizenz” in einer Liga kann jeder beantragen, egal aus welcher Liga er kommt. Dazu bedarf es nur das entsprechende Personal, Ausstattung z.B. entsprechende Halle, und die finanziellen Mindestmittel.
Nur ohne “sportliche Qualifikation” nützt die “Lizenz” nur etwas, wenn man eine WK zugesprochen bekommt. (die natürlich auch erstmal ausgeschrieben sein muß)
Eine sportliche Qualifikation für die ProA z.B. haben die beiden Aufsteiger aus der ProB, und die beiden Absteiger aus der BL.Aber ob Hagen die “sportliche Qualifikation für die ProA” am Ende der Saison hat, da scheiden sich die Geister.
Da muß in meinen Augen die Insolvenz abgewartet werden.Der Teilnahmerechtsvertrag für die BL ist zumindest gekündigt worden, da die Lizenz entzogen wurde.
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Nee, es wird weiter durcheinander geworfen.
Eine “Lizenz” in einer Liga kann jeder beantragen, egal aus welcher Liga er kommt. Dazu bedarf es nur das entsprechende Personal, Ausstattung z.B. entsprechende Halle, und die finanziellen Mindestmittel.
Nur ohne “sportliche Qualifikation” nützt die “Lizenz” nur etwas, wenn man eine WK zugesprochen bekommt. (die natürlich auch erstmal ausgeschrieben sein muß)
Eine sportliche Qualifikation für die ProA z.B. haben die beiden Aufsteiger aus der ProB, und die beiden Absteiger aus der BL.Aber ob Hagen die “sportliche Qualifikation” am Ende der Saison hat, da scheiden sich die Geister.
Da muß in meinen Augen die Insolvenz abgewartet werden.Aus dem Lizenzstatut der 2. Basketball-Bundesliga:
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz
Voraussetzung für die Erteilung der Lizenz ist:
[…]
b) Der Nachweis der sportlichen Qualifikation gemäß § 4.
[…]
Klar kann jeder die Lizenz beantragen, tatsächlich erteilt wird sie aber nur, wenn die sportliche Qualifikation vorliegt, und die spieltechnischen Einrichtungen vorhanden sind, es Nachwuchsmannschaften gibt usw.
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Es gibt kein Teilnahmerecht an der BBL mehr, wenn man sportlich abgestiegen ist. Man könnte sich nur im Falle einer Wildcard der BBL erneut um ein Teilnahmerecht bewerben.
Und jeder, der sportlich aus der BBL abgestiegen ist, und das ist Phoenix durch die Regularien, für den steht der Weg in die ProA offen.
Aber nicht jeder Absteiger, siehe bspw. Schwelm, ist es dann auch gelungen, die Voraussetzungen für die ProA auch zu schaffen.
Sollte Phoenix die Voraussetzungen schaffen, wüsste ich auch nicht, was gegen das dann neue Phoenix sprechen würde. Von den Verantwortlichen, die die Krise verursacht haben (sollen), wird ja keiner mehr in Amt und Würden kommen (können).
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Nee, es wird weiter durcheinander geworfen.
Eine “Lizenz” in einer Liga kann jeder beantragen, egal aus welcher Liga er kommt. Dazu bedarf es nur das entsprechende Personal, Ausstattung z.B. entsprechende Halle, und die finanziellen Mindestmittel.
Nur ohne “sportliche Qualifikation” nützt die “Lizenz” nur etwas, wenn man eine WK zugesprochen bekommt. (die natürlich auch erstmal ausgeschrieben sein muß)
Eine sportliche Qualifikation für die ProA z.B. haben die beiden Aufsteiger aus der ProB, und die beiden Absteiger aus der BL.Aber ob Hagen die “sportliche Qualifikation” am Ende der Saison hat, da scheiden sich die Geister.
Da muß in meinen Augen die Insolvenz abgewartet werden.Aus dem Lizenzstatut der 2. Basketball-Bundesliga:
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz
Voraussetzung für die Erteilung der Lizenz ist:
[…]
b) Der Nachweis der sportlichen Qualifikation gemäß § 4.
[…]
Klar kann jeder die Lizenz beantragen, tatsächlich erteilt wird sie aber nur, wenn die sportliche Qualifikation vorliegt.
Nee, eine Lizenz kann erteilt werden, mit dem Zusatz, “ohne sportliche Qualifikation”. Wird oft gemacht.
Und sie nützt dann nur, im Falle einer WK etwas, oder wenn man die Qualifikation noch erreicht.
z.B. Köln hat als 1.Regiomeister die Lizenz in der ProB und ProA beantagt, und in der ProB ohne Auflagen bekommen, Und für die ProA ist sie erteilt worden, mit dem Zusatz “ohne sportliche Qualifikation” (und es war noch etwas mit der Halle zu regeln)
oder
von z.B. allen abstigsbedrohten Bundesligisten wird eine ProA Lizenz vorsorglich beantragt, und sie bekommen diese auch meistens mit dem Zusatz "ohne sportliche Qualifikation.Das schrieb ich nur, weil ich den Fall in Kopf hatte, das Hagen durch die Insolvenz die GmbH aufgelöst bekommen könnte, dann eine neue GmbH aufgemacht wird, welche sehr wohl eine “Lizenz” in der ProA beantragen könnte. Nur “ohne sportliche Qualifikation”.
Und bei Erteilung dieser Lizenz, würde sie dann nur etwas bringen, wenn eine WK in der ProA ausgeschrieben würde. -
Es gibt kein Teilnahmerecht an der BBL mehr, wenn man sportlich abgestiegen ist. Man könnte sich nur im Falle einer Wildcard der BBL erneut um ein Teilnahmerecht bewerben.
Und jeder, der sportlich aus der BBL abgestiegen ist, und das ist Phoenix durch die Regularien, für den steht der Weg in die ProA offen.
Aber nicht jeder Absteiger, siehe bspw. Schwelm, ist es dann auch gelungen, die Voraussetzungen für die ProA auch zu schaffen.
Sollte Phoenix die Voraussetzungen schaffen, wüsste ich auch nicht, was gegen das dann neue Phoenix sprechen würde. Von den Verantwortlichen, die die Krise verursacht haben (sollen), wird ja keiner mehr in Amt und Würden kommen (können).
Wenn die Saison nicht zu Ende gespielt wird, wie kann man dann sportlicher Absteiger sein? Man wird doch nur “unsportlich” ans Ende gesetzt. und die GmbH, die da den 18. Tabellenlatz belegt wird es dann ja nicht mehr geben.
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Über das Schicksal von GmbHs in sechs Monaten lassen sich kaum vernünftige Annahmen machen.
Wer an letzter Stelle der Tabelle der BBL geführt wird, ist zunächst sportlicher Absteiger, weil man sonst einen weiteren sportlichen Absteiger entgegen der Ausschreibung ausspielen müsste, was aber keiner haben will.
Da kann man zu den Gründen der Insolvenz stehen, wie man will. Hagen ist sportlicher Absteiger nr. 1.
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Es gibt kein Teilnahmerecht an der BBL mehr, wenn man sportlich abgestiegen ist. Man könnte sich nur im Falle einer Wildcard der BBL erneut um ein Teilnahmerecht bewerben.
Und jeder, der sportlich aus der BBL abgestiegen ist, und das ist Phoenix durch die Regularien, für den steht der Weg in die ProA offen.
Aber nicht jeder Absteiger, siehe bspw. Schwelm, ist es dann auch gelungen, die Voraussetzungen für die ProA auch zu schaffen.
Sollte Phoenix die Voraussetzungen schaffen, wüsste ich auch nicht, was gegen das dann neue Phoenix sprechen würde. Von den Verantwortlichen, die die Krise verursacht haben (sollen), wird ja keiner mehr in Amt und Würden kommen (können).
Wenn die Saison nicht zu Ende gespielt wird, wie kann man dann sportlicher Absteiger sein? Man wird doch nur “unsportlich” ans Ende gesetzt. und die GmbH, die da den 18. Tabellenlatz belegt wird es dann ja nicht mehr geben.
“Nach den Regularien der BBL-Ausschreibung § 5, Ziffer 3 nimmt der Klub, dessen Teilnahmerecht erloschen ist, in der offiziellen Abschlusstabelle, die nach dem Ende der Hauptrunde Anfang Mai 2017 erstellt wird, den letzten Tabellenplatz ohne Wertung ein und steht damit als erster Absteiger der Saison 2016/2017 fest.”
(Aus der PM zum Lizenzentzug)Die BBL unterscheidet da wohl nicht. Der Verein wird auf den letzten Tabellenplatz gesetzt und ist damit erster Absteiger.
Wie man auf den Tabellenplatz gekommen ist, sportlich oder “unsportlich”, spielt da wohl keine Rolle.
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Nee, eine Lizenz kann erteilt werden, mit dem Zusatz, “ohne sportliche Qualifikation”. Wird oft gemacht. Und sie nützt dann nur, im Falle einer WK etwas, oder wenn man die Qualifikation noch erreicht.
z.B. Köln hat als 1.Regiomeister die Lizenz in der ProB und ProA beantagt, und in der ProB ohne Auflagen bekommen, Und für die ProA ist sie erteilt worden, mit dem Zusatz “ohne sportliche Qualifikation” (und es war noch etwas mit der Halle zu regeln)
oder
von z.B. allen abstigsbedrohten Bundesligisten wird eine ProA Lizenz vorsorglich beantragt, und sie bekommen diese auch meistens mit dem Zusatz "ohne sportliche Qualifikation.Das schrieb ich nur, weil ich den Fall in Kopf hatte, das Hagen durch die Insolvenz die GmbH aufgelöst bekommen könnte, dann eine neue GmbH aufgemacht wird, welche sehr wohl eine “Lizenz” in der ProA beantragen könnte. Nur “ohne sportliche Qualifikation”.
Und bei Erteilung dieser Lizenz, würde sie dann nur etwas bringen, wenn eine WK in der ProA ausgeschrieben würde.Verstehe schon was du meinst. Neben der Wildcard gibt es auch noch die Möglichkeit der Teilnahmrechtsübertragung, dass war bei Göttingen so, dort wurde eine neue GmbH gegründet.
Vielleicht noch ein letztes zum Thema Lizenz
In dieser Saison hat die 2. Liga laut PM zur Lizenzierung z.B. Giessen eine Lizenz “erteilt”, ohne Hinweis auf Auflagen oder Bedingungen, ohne das diese Absteiger waren. Das Geheimnis liegt vielleicht in Satz 2 von §4
§ 4 Nachweis der sportlichen Qualifikation
Der Bundesligist ist sportlich qualifiziert, wenn er gemäß Spiel- und Veranstaltungsordnung der 2. Basketball-Bundesliga ein Teilnahmerecht erlangt hat.In Zweifelsfällen ergeht hierüber eine Entscheidung der Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga.
Vielleicht reicht “im Zweifel” die Möglichkeit, Absteiger zu werden, als Nachweis der sportliche Qualifikation.Ansonsten finde ich den §2 ziemlich eindeutig, die sportliche Qualifikation ist eine Vorrausetzung für die Lizenz-Erteilung.
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1. Hat es in dieser Hagen-Angelegenheit je ein Statement eines BBL- oder eines Zweitliga-Offiziellen gegeben, dass es den Regularien nach möglich ist, dass Hagen für die kommende Spielzeit ohne Wildcard die Spielberechtigung für die ProA erwerben kann?
a. Im Gegensatz zu manchem User äußern sich BBL- bzw. 2.BBL-Vertreter öffentlich nur dann, wenn Bedarf besteht. Welchen Grund sollte es für die 2. Liga geben, jetzt ein Statement - z.B. in Form einer PM - abzugeben? Bei denen geschieht doch gerade gar nichts. Die 1. Liga hat sich recht deutlich geäußert (siehe b.).
b. In der BBL-SO steht dasselbe wie in der BBL-PM: Phoenix Hagen wird in der Abschlusstabelle auf dem Abstiegsplatz 18 geführt werden. Zusammen mit § 76 Absatz 3 2.BBL-SuVO ergibt sich, dass Phoenix Hagen (= also der aktuelle Lizenzinhaber!) ein Anwartschaftsrecht zur Teilnahme an der ProA 2017/18 hat.
c. Die Überlegung zu b. würde sich erübrigen, wenn der aktuelle Lizenzinhaber liquidiert würde, denn dann wäre er weg und folglich nicht mehr in der Lage im Frühjahr 2017 eine ProA-Lizenz zu beantragen.
@wwwww:2. Hat es in dieser Hagen-Angelegenheit je ein Statement eines Hagen-Offiziellen gegeben, dass ein BBL- oder ein Zweitliga-Offizieller geäußert hat, dass es den Regularien nach möglich ist, dass Hagen für die kommende Spielzeit ohne Wildcard die Spielberechtigung für die ProA erwerben kann?
Wen interessiert es, was ein Phoenix-Vertreter zu Liga-Regularien sagt?
Die sollten genug damit zu tun haben, schlüssig und detailliert zu erklären, was mit der DK-Knete und den Sponsor-Einnahmen passiert ist.
@wwwww:Viele glauben das offenbar, sogar wohl ein Gericht.
Du schmeißt ziemlich viel wild durcheinander.
Kein Gericht hat über irgendeine Teilnahme 2017/18 entschieden oder sich dazu geäußert.
@Jens:Wenn die Saison nicht zu Ende gespielt wird, wie kann man dann sportlicher Absteiger sein? Man wird doch nur “unsportlich” ans Ende gesetzt. und die GmbH, die da den 18. Tabellenlatz belegt wird es dann ja nicht mehr geben.
Woher kommt eigentlich die Erfindung des “sportlichen Absteigers”? In den Ordnungen der verschiedenen Veranstalter gibt es diesen Begriff doch gar nicht. Scheint eine typische SD-Legende zu sein.
Also:
- Die BBL hat veröffentlich, dass Phoenix in der Abschlusstabelle 2016/17 als Absteiger geführt werden wird.
- Die BBL-Veröffentlichung deckt sich mit dem Inhalt der BBL-SO, so dass es keinen Grund für einen Zweifel hieran gibt.
- Laut SuVo der 2. Liga nimmt die ProA die beiden “Absteiger aus der BBL” auf. Die 2. Liga beschäftigt sich dabei überhaupt nicht mit der Frage, ob ein Team bis zum Ende mitgespielt hat oder ob es vorher aufgab.
Kommt mal bitte davon runter, dass zwischen “sportlichen Absteigern” und “anderen Absteigern” unterschieden wird -> da die 2. Liga eine solche Unterscheidung nicht macht, ist es ziemlich sinnfrei, wenn es hier in der Diskussion trotzdem gemacht wird.
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§ 16 Abs. 2 der Spielordnung lautet: Verzichtet ein Bundesligist vor der vollständigen Absolvierung der Hauptrunde auf die weitere Teilnahme am Wettbewerb oder wird ihm bis zum Abschluss der Hauptrunde das Teilnahmerecht entzogen, verliert er die sportliche Qualifikation und wird in der Tabelle nicht mehr geführt. Die bisher von ihm ausgetragenen Spiele werden aus der Wertung genommen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Hagen sportlich qualifiziert ist. Das wäre eine skandalöse Bevorteilung von insolventen Vereinen.
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§ 16 Abs. 2 der Spielordnung lautet: Verzichtet ein Bundesligist vor der vollständigen Absolvierung der Hauptrunde auf die weitere Teilnahme am Wettbewerb oder wird ihm bis zum Abschluss der Hauptrunde das Teilnahmerecht entzogen, verliert er die sportliche Qualifikation und wird in der Tabelle nicht mehr geführt. Die bisher von ihm ausgetragenen Spiele werden aus der Wertung genommen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Hagen sportlich qualifiziert ist. Das wäre eine skandalöse Bevorteilung von insolventen Vereinen.
Stimmt, der Verein verliert die sportliche Qualifikation für die BBL, und muss absteigen.
Das hat aber erst mal nichts mit einer möglichen Teilnahme an der ProA zu tun.
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Verstehe schon was du meinst. Neben der Wildcard gibt es auch noch die Möglichkeit der Teilnahmrechtsübertragung, dass war bei Göttingen so, dort wurde eine neue GmbH gegründet.
Phoenix kann nichts übertragen, denn das TNR ist erloschen (vgl. BBL-PM).
In Zweifelsfällen ergeht hierüber eine Entscheidung der Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga.
Es liegt kein Zweifelsfall vor …
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Wie kann ein Verein, der in der Vorsaison keine sportliche Qualifikation für die 1. Liga hatte (die ist ja erloschen) in der Folgesaison die sportliche Qualifikation für die 2. Liga bekommen???
In dem die BBL ihn ans Tabellenende setzt und er damit Absteiger wird, und ein Absteiger hat laut Vereinbarung der BBL mit der 2. Liga eine Anwartschaft auf das Teilnahmerecht.
Die beiden Ligen sind unabhängig voneinander, bis auf die ausgehandelten Auf- und Abstiegsreglungen. Die sportlich Qualifikation der einen hat nichts mit der sportlichen Qualifikation der anderen zu tun, und gilt innerhalb der Liga auch nur für die jeweilige Saison. -
Vor nicht allzu langer Zeit war geregelt, dass wenn ein Verein insolvent wird, es trotzdem zwei Absteiger gibt… (Der insolvente Verein war dann übrigens von der Bildfläche weg)
Es wurde zu recht kritisiert, dass das ungerecht ist…Jetzt soll es gerecht sein, dass ein schlecht wirtschaftender Verein in der ProA weiter machen kann, als ob nichts gewesen wäre?
Wo führt das hin?
Stellt euch vor, ein Verein wäre am 26. Spieltag schon abgestiegen (rechnerisch)… Dann würde es wirtschaftlich Sinn machen, die Saison abzubrechen, um möglicherweise Kosten zu sparen… Die sportliche Quali hätte man ja
Will man das wirklich???
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Vor nicht allzu langer Zeit war geregelt, dass wenn ein Verein insolvent wird, es trotzdem zwei Absteiger gibt… (Der insolvente Verein war dann übrigens von der Bildfläche weg)
Du gibst die frühere Regelung falsch wieder.
Geregelt war, dass es zusätzlich zu dem insolventen Klub zwei Absteiger gibt (die beiden Tabellenletzten der Abschlusstabelle). Es gab in solchen Fällen also 3 statt 2 Absteiger.Es wurde zu recht kritisiert, dass das ungerecht ist…
Natürluich war es ungerecht, dass plötzlich der 16. zusätzlich absteigen musste - aber was hat das mit der Thematik “Umgang mit dem insolventen Klub” zu tun?
Jetzt soll es gerecht sein, dass ein schlecht wirtschaftender Verein in der ProA weiter machen kann, als ob nichts gewesen wäre? Wo führt das hin?
An der Abstiegsregelungen für den insolventen Klub hat sich nichts geändert. Der konnte früher weitermachen und der kann jetzt weitermachen -> sofern er im Lizenzierungsverfahren eine Lizenz erhält.
Stellt euch vor, ein Verein wäre am 26. Spieltag schon abgestiegen (rechnerisch)… Dann würde es wirtschaftlich Sinn machen, die Saison abzubrechen, um möglicherweise Kosten zu sparen… Die sportliche Quali hätte man ja
Ein solches Verhalten würde überhaupt keinen Sinn machen, weil die Nachteile weit schwerer wiegen würden als die Vorteile. Und genau deshalb kommt so etwas nicht vor.
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Vor nicht allzu langer Zeit war geregelt, dass wenn ein Verein insolvent wird, es trotzdem zwei Absteiger gibt… (Der insolvente Verein war dann übrigens von der Bildfläche weg)
Du gibst die frühere Regelung falsch wieder.
Geregelt war, dass es zusätzlich zu dem insolventen Klub zwei Absteiger gibt (die beiden Tabellenletzten der Abschlusstabelle ohne den Insolvenzklub). Es gab in solchen Fällen also 3 statt 2 Absteiger.@Rawis90:Es wurde zu recht kritisiert, dass das ungerecht ist…
Natürlich war es ungerecht, dass plötzlich der 16. zusätzlich absteigen musste - aber was hat das mit der Thematik “Umgang mit dem insolventen Klub” zu tun?@Rawis90:
Jetzt soll es gerecht sein, dass ein schlecht wirtschaftender Verein in der ProA weiter machen kann, als ob nichts gewesen wäre? Wo führt das hin?
An der Abstiegsregelungen für den insolventen Klub hat sich nichts geändert. Der konnte früher weitermachen und der kann jetzt weitermachen -> sofern er im Lizenzierungsverfahren eine Lizenz erhält.@Rawis90:
Stellt euch vor, ein Verein wäre am 26. Spieltag schon abgestiegen (rechnerisch)… Dann würde es wirtschaftlich Sinn machen, die Saison abzubrechen, um möglicherweise Kosten zu sparen… Die sportliche Quali hätte man ja
Ein solches Verhalten würde überhaupt keinen Sinn machen, weil die Nachteile weit schwerer wiegen würden als die Vorteile. Und genau deshalb kommt so etwas nicht vor.
Nachtrag:
Mir ist ein Klub, der in die Insolvenz geht, sie durchlebt, dabei Gläubiger befriedigt und letztlich saniert wiederkommt WESENTLICH lieber als all die (Verbrecher-)Klubs, die ihre Lizenz aus einer hochverschuldeten Company in eine schuldenfreie neue übertragen haben. Guckt man sich diese Vorgänge der letzten Jahre an, so dürfte der Gesamtschaden sehr deutlich im siebenstelligen Bereich liegen. -
Ein schlecht wirtschaftender Verein wird es schwer haben, die Voraussetzungen für die ProA zu erfüllen.
Am 26. Spieltag Insolvenz vorzutäuschen, um vorgebliche Kosten zu sparen, wird kaum klappen. Die Finanzlage bei der Insolvenz wird ja extern überprüft.
Der Begriff des sportlichen Absteigers wird wohl gewählt (auch von mir) , da gewisse User annehmen, Hagen hätte sich grob unsportlich verhalten und es könne daher keine sportliche Zukunft in der ProA mehr geben. Dem ist aber eben nicht so. Dank Lizenzentzug ist Hagen eben nur Tabellenletzter und Absteiger.
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Am 26. Spieltag Insolvenz vorzutäuschen, um vorgebliche Kosten zu sparen, wird kaum klappen. Die Finanzlage bei der Insolvenz wird ja extern überprüft.
Er muss ja nicht insolvent sein. Er kann ja auch einfach auf sein Teilnahmerecht verzichten…
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Vor nicht allzu langer Zeit war geregelt, dass wenn ein Verein insolvent wird, es trotzdem zwei Absteiger gibt… (Der insolvente Verein war dann übrigens von der Bildfläche weg)
Du gibst die frühere Regelung falsch wieder.
Geregelt war, dass es zusätzlich zu dem insolventen Klub zwei Absteiger gibt (die beiden Tabellenletzten der Abschlusstabelle ohne den Insolvenzklub). Es gab in solchen Fällen also 3 statt 2 Absteiger." Er gibt sich demnach deutlich defensiver als noch die Basketball-Bundesliga, deren Sprecher Dirk Kaiser am Dienstag auf Nachfrage erläutert hatte, dass die Gießener einen Platz in der Pro A sicher haben – unabhängig davon, ob sie die Saison zu Ende spielen oder ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Am Mittwoch relativierte Kaiser auf erneute AZ-Nachfrage seine Aussage vom Dienstag und erklärte, dass beim Einstellen des Erstliga-Spielbetriebs es eine Entscheidung der Pro A ist, ob und wie die Gießener (per Wildcard oder als normaler Absteiger) dort aufgenommen werden. Im Falle eines vorzeitigen wirtschaftlichen Aus’ kann also von einer Pro-A-Garantie für der Gießener – die BBL-Boss Jan Pommer am Montag Tim Schneider gegeben haben soll – derzeit keine Rede sein."
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Verstehe schon was du meinst. Neben der Wildcard gibt es auch noch die Möglichkeit der Teilnahmrechtsübertragung, dass war bei Göttingen so, dort wurde eine neue GmbH gegründet.
Phoenix kann nichts übertragen, denn das TNR ist erloschen (vgl. BBL-PM).
@prez02:">In Zweifelsfällen ergeht hierüber eine Entscheidung der Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga.
Es liegt kein Zweifelsfall vor …
Es ging allgemein darum, dass es neben sportlicher Qualifikation und Wildcard in der ProA auch die Möglichkeit der Teilnahmerechtsübertragung gibt, dass könnte ja je nach Insolvenzverlauf noch interessant werden.
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Wie kann ein Verein, der in der Vorsaison keine sportliche Qualifikation für die 1. Liga hatte (die ist ja erloschen) in der Folgesaison die sportliche Qualifikation für die 2. Liga bekommen???
Weil er Absteiger ist!
Trotzdem vergisst Du etwas: Wer bekommt die Lizenz? Das ist ja kein Verein im eigentlichen Sinne mehr. Da steckt eine GmbH dahinter. Und wenn alles normal läuft, dann gibt es diese GmbH nicht mehr. Also wer soll dann die Lizenz für die ProA erhalten? Kann auch ich im Namen des Phoenix Hagen Vereins die Lizenz beantragen? Man kann ja nicht sagen, dass irgendeine GmbH aus Hagen automatisch dabei ist, weil eine andere GmbH aus Hagen ausgeschieden ist. Die Problematik ausreichend und verständlich beschrieben?
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Die frühere Regelung zur Aufnahme von BBL-Absteigern stand genauso wie heute in der SO der 2. Liga - und nicht in der Gießener Allgemeine.
Was willst Du mit dem GA-Text belegen? Die enthaltenen zwei Botschaften sind “Kaiser musste zurückrudern, nachdem er als BBL’ler Aussagen über die 2. Liga gemacht hatte” (das steht ihm nicht zu - die BBL hat nicht die Standpunkte der 2. Liga zu kommunizieren) und “2.Liga-GF Grundmann sagt nichts, denn er will erst alles prüfen” (er beherrscht also die Politiker-Taktik des Auf-Zeit-Spielens). Wo steht in dem Artikel, dass ein Insolvenzklub von der 2. Liga nicht als Absteiger gesehen wird?
Du hast Deine Behauptumng zu belegen, dass früher ein Insolvenzklub “von der Bildfläche weg” war. Wolltest Du das mit dem Link zum GA machen? Hat nicht überzeugt.
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Wie kann ein Verein, der in der Vorsaison keine sportliche Qualifikation für die 1. Liga hatte (die ist ja erloschen) in der Folgesaison die sportliche Qualifikation für die 2. Liga bekommen???
Weil er Absteiger ist!
Trotzdem vergisst Du etwas: Wer bekommt die Lizenz? Das ist ja kein Verein im eigentlichen Sinne mehr. Da steckt eine GmbH dahinter. Und wenn alles normal läuft, dann gibt es diese GmbH nicht mehr. Also wer soll dann die Lizenz für die ProA erhalten? Kann auch ich im Namen des Phoenix Hagen Vereins die Lizenz beantragen? Man kann ja nicht sagen, dass irgendeine GmbH aus Hagen automatisch dabei ist, weil eine andere GmbH aus Hagen ausgeschieden ist. Die Problematik ausreichend und verständlich beschrieben?
Doch, der Plan ist, dass am Ende des Insolvenzverfahrens das Unternehmen weiterhin besteht, in diesem Fall wohl die KGaA.