HEBEISEN WHITE WINGS Hanau 2015/2016
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Wirklich verzwickt.
Die Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung (http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2015/04/Rechtsmittel-und-Schiedsgerichtsordnung.pdf) der DJL besagt:
_§ 7 Protestverfahren
1. Verstöße gegen die Spielregeln, die DJL-Spielordnung, die Ausschreibung oder sonstige Bestimmungen der DJL, die während eines Spiels bis zum Abzeichnen eines Spielberichts durch den 1. Schiedsrichter entstehen, sind in einem Protestverfahren geltend zu machen.
2. Der Protest ist unverzüglich nach dem Entstehen durch den Kapitän oder Trainer beim Kommissar anzumelden, bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wird_
Nach meiner Lesart kann ein Protest den Statuten nach also tatsächlich nur bei einem Kommissar angemeldet werden.
Laut Ausschreibung (http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2015/04/1516_Ausschreibung_ProA.pdf) ist ein Kommissar aber nicht Pflicht für jedes Spiel:
5.3.2.
In den Spielen der ProA kann die Spielleitung auf Antrag eines Bundesligisten einen Kommissar einsetzen. Die Kosten hat der beantragende Bundesligist zu tragen. Ebenso ist der Geschäftsführer der DJL berechtigt, für einzelne Spiele einen Kommissar auf Kosten der DJL einzusetzen.
Die Rechtsmittelordnung fordert also etwas, was laut Ausschreibung gar nicht immer gegeben sein muss - de facto nimmt sie den Teams die Möglichkeit, einen Protest einzulegen, wenn kein Kommissar in der Halle ist.
Nach allgemein üblichen Basketballgepflogenheiten und gesundem Menschenverstand sollte man dann wohl einfach den Protest beim 1. SR einlegen und der ihn auch protokollieren … dann kann die Spielleitung hinterher immer noch entscheiden, ob der 1. SR an die Stelle des Kommissars treten kann, obwohl es in den Statuten nicht vorgesehen ist.
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Wirklich verzwickt.
Die Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung (http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2015/04/Rechtsmittel-und-Schiedsgerichtsordnung.pdf) der DJL besagt:
_§ 7 Protestverfahren
1. Verstöße gegen die Spielregeln, die DJL-Spielordnung, die Ausschreibung oder sonstige Bestimmungen der DJL, die während eines Spiels bis zum Abzeichnen eines Spielberichts durch den 1. Schiedsrichter entstehen, sind in einem Protestverfahren geltend zu machen.
2. Der Protest ist unverzüglich nach dem Entstehen durch den Kapitän oder Trainer beim Kommissar anzumelden, bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wird_
Nach meiner Lesart kann ein Protest den Statuten nach also tatsächlich nur bei einem Kommissar angemeldet werden.
Laut Ausschreibung (http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2015/04/1516_Ausschreibung_ProA.pdf) ist ein Kommissar aber nicht Pflicht für jedes Spiel:
5.3.2.
In den Spielen der ProA kann die Spielleitung auf Antrag eines Bundesligisten einen Kommissar einsetzen. Die Kosten hat der beantragende Bundesligist zu tragen. Ebenso ist der Geschäftsführer der DJL berechtigt, für einzelne Spiele einen Kommissar auf Kosten der DJL einzusetzen.
Die Rechtsmittelordnung fordert also etwas, was laut Ausschreibung gar nicht immer gegeben sein muss - de facto nimmt sie den Teams die Möglichkeit, einen Protest einzulegen, wenn kein Kommissar in der Halle ist.
Nach allgemein üblichen Basketballgepflogenheiten und gesundem Menschenverstand sollte man dann wohl einfach den Protest beim 1. SR einlegen und der ihn auch protokollieren … dann kann die Spielleitung hinterher immer noch entscheiden, ob der 1. SR an die Stelle des Kommissars treten kann, obwohl es in den Statuten nicht vorgesehen ist.
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Wie ab und an hat man das Gefühl, die Statuten der zweiten Liga sind Copy-und-Paste von der BBL übernommen worden, ohne sich über die Unterschiede klar zu sein…
Gucken wir in § 49 III der DBB-Spielordnung, steht da “Voraussetzung für die Einleitung eines Protestverfahrens ist die rechtzeitige Anmeldung des Protestes durch den Kapitän oder den Trainer beim 1. Schiedsrichter.”
Gucken wir in die BBL VuSO, § 8 I, steht da “Der Protest ist unverzüglich nach dem Entstehen durch den Kapitän oder Trainer beim Kommissar anzumelden, bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wird.”
Und gucken wir in die Version der zweiten Liga, die ab der nächsten Saison gültig ist, steht da plötzlich in § 8 I: " Ein Protest ist unverzüglich nach dem Entstehen durch den Kapitän oder Trainer beim 1. Schiedsrichter/Kommissar anzumelden, bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wird."
Kurzum: Da hat also jemand plötzlich gemerkt, dass da eine Regelungslücke ist, denn geht man dem Wortlaut nach, ist völlig klar und eindeutig: Ohne Kommissar ist es unmöglich, Protest einzulegen. Es geht nicht, denn wo kein Kommissar ist, ist niemand, der den Protest aufnehmen könnte, da es laut § 7 II niemand anderem möglich ist, diesen aufzunehmen. Jetzt kommt das, was der Jurist “Auslegung” nennt und wofür er eigentlich bezahlt wird: Man diskutiert darüber, ob das, was da steht, wirklich auch das ist, was gemeint war. Soll Vereinen, die sich gegen die freiwillige Einsetzung eines Kommissars entscheiden, wirklich die Schutzwirkung des Protestverfahrens genommen werden? Oder ist es zu weit hergeholt, zu sagen, “Die meinen den Kommissar, aber nur, wenn er da ist, ansonsten den Schiedsrichter”, obwohl da nichts davon steht?
Eigentlich würde ich mir schwer tun damit, den Referee da reinzuholen, wenn da nicht einmal ansatzweise die Rede von ihm ist. Dann wiederum hat die Auslegung aber auch “lebensnah” zu erfolgen, und wenn das im Basketball ohne Anwesenheit eines Kommissars immer beim Ref geht (insbesondere auch dann, wenn das in der ProA/ProB bis dato so gehandhabt wurde und den Beteiligten bekannt war), könnte das dafür sprechen, dass das auch hier der Fall wäre. Spannende Frage: Hat jemand den Schiedsrichter gefragt, ob er den Protest aufnehmen würde? Hat der Referee gesagt “Mach ich nicht, darf nur ein Kommissar”? Oder hat man einfach gesagt “Laut Wortlaut darf der eh nicht, da versuchen wir es nicht mal”, insbesondere dann, wenn man wusste, dass das sonst in der ProA/ProB so gehandhabt wird? Hat man dem Schiedsrichter mitgeteilt, man wolle Protestieren, aber sein Angebot, einen Protest entsprechend aufzunehmen, mit Verweis auf § 7 II abgelehnt?
Fakt ist wohl zuerst: Die Liga hat die Regelungslücke erkannt und zur nächsten Saison hin geschlossen. Peinlich genug, dass das erst jetzt durch einen Praxisfehler jemandem aufgefallen ist. Daraus ergibt sich aber: Es gab bzw gibt bis Saisonende eine Regelungslücke, die man bis dahin maximal über informelle Verständigung (die Einlegung des Protestes beim Referee entgegen dem Wortlaut des § 7 II DJL-RuSGO) gelöst hat. Der Fehler lag aber klar auf Seiten der Liga. Spannend zu sehen, ob die nun sagt “Tja, aber jedem war klar, wie in so einem Fall zu verfahren ist, das war allgemein anerkannt” oder ob sie sich da auf den Wortlaut bezieht.
Wirklich spannend ist aber die Frage: War dieses Mal eigentlich das einzige Mal, dass es in dieser Saison bei WW-Spielen zu Protesten kam? Oder gab es da noch andere Situationen? Wie wurde da verfahren?
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Nun bin ich verwirrt. Wie passt das mit der Aussage von HaraldNickel genau zusammen?
Die Statuten schreiben innerhalb spezifischer Fristen die Einlegung eines Protestes gegenüber einem Kommissar der Liga noch in der Halle vor. Das erfolgte nicht; ein Kommissar war aber auch nicht in der Halle.
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Ich fände es dann auch noch interessant wie und wann dann überhaupt durch die WhiteWings ‘Protest’ eingelegt wurde: Innerhalb der 2 Werktagefrist direkt beim Spielleiter? Oder erst nach der Frist? Oder beim Ligabüro? Oder noch ganz anders?
Fristgerecht schriftlich beim Spielleiter innerhalb zweier Tage nach dem Spiel wurde protestiert. Trainer und Kapitän haben zwar Beschwerde geführt, konnten aber den Protest beim Kommissar der Liga nicht im Spiel anmelden, weil keiner vor Ort war. Auf der Homepage findet ihr eine Meldung, welche auf die Verlautbarung der Liga reagiert und den Stand erklärt.
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Nun bin ich verwirrt. Wie passt das mit der Aussage von HaraldNickel genau zusammen?
Die Statuten schreiben innerhalb spezifischer Fristen die Einlegung eines Protestes gegenüber einem Kommissar der Liga noch in der Halle vor. Das erfolgte nicht; ein Kommissar war aber auch nicht in der Halle.
Perfekt passt das. Kapitän und Spieler haben sich nach Feststellung des Fehlers natürlich beschwert. Nur dem Kommissar gegenüber konnten sie nicht “unverzüglich” den Protest anmelden, wie es die Regel vorschreibt, weil für das Spiel keiner bestellt war. Zur Frage, wie Tisch oder Schiri reagiert haben, werden wir keine Aussage treffen. Das ist Sache des Schiedsgerichts, es sei denn, wir zögen wegen Bedeutungslosigkeit die Berufung zurück, etwa weil wir uns morgen bereits qualifiziert haben. Wir meinten und meinen, wo kein Kommissar ist, kann man auch bei einem Kommissar keinen Protest anmelden.
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Ich weiß sicher, dass der Protest noch während des Spiels eingelgt wurde! Ich war damals als Zuschauer in der Halle.
Richtig. Nach Erkennen und nochmals in der Halbzeit wurde “sich beschwert”. Bezogen auf den Zeitpunt jener Beschwerden gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Deshalb ist für mich/uns entscheidend, dass in der Halle nur beim Kommissar Protest angemeldet werden muss und kann und der nicht bestimmt war. Warten wir ab, wie die Dinge sich entwickeln. Solange die Jungs eine Play-off-Chance haben, verfolgen wir die Sache natürlich nachdrücklich weiter. Seitdem wir rechtlich dieses Problem diskutieren, habe ich auch wahrgenommen, dass wir nun Kommissare der Liga in der Halle haben. Gut so.
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Wie ab und an hat man das Gefühl, die Statuten der zweiten Liga sind Copy-und-Paste von der BBL übernommen worden, ohne sich über die Unterschiede klar zu sein…
Gucken wir in § 49 III der DBB-Spielordnung, steht da “Voraussetzung für die Einleitung eines Protestverfahrens ist die rechtzeitige Anmeldung des Protestes durch den Kapitän oder den Trainer beim 1. Schiedsrichter.”
Gucken wir in die BBL VuSO, § 8 I, steht da “Der Protest ist unverzüglich nach dem Entstehen durch den Kapitän oder Trainer beim Kommissar anzumelden, bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wird.”
Und gucken wir in die Version der zweiten Liga, die ab der nächsten Saison gültig ist, steht da plötzlich in § 8 I: " Ein Protest ist unverzüglich nach dem Entstehen durch den Kapitän oder Trainer beim 1. Schiedsrichter/Kommissar anzumelden, bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wird."
Kurzum: Da hat also jemand plötzlich gemerkt, dass da eine Regelungslücke ist, denn geht man dem Wortlaut nach, ist völlig klar und eindeutig: Ohne Kommissar ist es unmöglich, Protest einzulegen. Es geht nicht, denn wo kein Kommissar ist, ist niemand, der den Protest aufnehmen könnte, da es laut § 7 II niemand anderem möglich ist, diesen aufzunehmen. Jetzt kommt das, was der Jurist “Auslegung” nennt und wofür er eigentlich bezahlt wird: Man diskutiert darüber, ob das, was da steht, wirklich auch das ist, was gemeint war. Soll Vereinen, die sich gegen die freiwillige Einsetzung eines Kommissars entscheiden, wirklich die Schutzwirkung des Protestverfahrens genommen werden? Oder ist es zu weit hergeholt, zu sagen, “Die meinen den Kommissar, aber nur, wenn er da ist, ansonsten den Schiedsrichter”, obwohl da nichts davon steht?
Eigentlich würde ich mir schwer tun damit, den Referee da reinzuholen, wenn da nicht einmal ansatzweise die Rede von ihm ist. Dann wiederum hat die Auslegung aber auch “lebensnah” zu erfolgen, und wenn das im Basketball ohne Anwesenheit eines Kommissars immer beim Ref geht (insbesondere auch dann, wenn das in der ProA/ProB bis dato so gehandhabt wurde und den Beteiligten bekannt war), könnte das dafür sprechen, dass das auch hier der Fall wäre. Spannende Frage: Hat jemand den Schiedsrichter gefragt, ob er den Protest aufnehmen würde? Hat der Referee gesagt “Mach ich nicht, darf nur ein Kommissar”? Oder hat man einfach gesagt “Laut Wortlaut darf der eh nicht, da versuchen wir es nicht mal”, insbesondere dann, wenn man wusste, dass das sonst in der ProA/ProB so gehandhabt wird? Hat man dem Schiedsrichter mitgeteilt, man wolle Protestieren, aber sein Angebot, einen Protest entsprechend aufzunehmen, mit Verweis auf § 7 II abgelehnt?
Fakt ist wohl zuerst: Die Liga hat die Regelungslücke erkannt und zur nächsten Saison hin geschlossen. Peinlich genug, dass das erst jetzt durch einen Praxisfehler jemandem aufgefallen ist. Daraus ergibt sich aber: Es gab bzw gibt bis Saisonende eine Regelungslücke, die man bis dahin maximal über informelle Verständigung (die Einlegung des Protestes beim Referee entgegen dem Wortlaut des § 7 II DJL-RuSGO) gelöst hat. Der Fehler lag aber klar auf Seiten der Liga. Spannend zu sehen, ob die nun sagt “Tja, aber jedem war klar, wie in so einem Fall zu verfahren ist, das war allgemein anerkannt” oder ob sie sich da auf den Wortlaut bezieht.
Wirklich spannend ist aber die Frage: War dieses Mal eigentlich das einzige Mal, dass es in dieser Saison bei WW-Spielen zu Protesten kam? Oder gab es da noch andere Situationen? Wie wurde da verfahren?
Ist doch gut, dass die Liga aus Fehlern lernt. Die Frist, welche auf das Anhalten und das Starten der Uhr abstellt, dürfte übrigens zu kurz sein. Deren Wirksamkeit kann daher problematisch sein. Dass der Protest im Falle des Fehlens des Kommissars beim Schiedsrichter selbst dann einzulegen ist, wenn er sich gegen dessen Verhalten richtet, ist überdies vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss.
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Hallo Harald,
mich würde schon mal interessieren, ob euer Coach und/oder der Kapitän sich der detaillierten Inhalte der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung bewusst waren und gleich gesagt haben “oh, hier ist ja gar kein Kommissar … bei wem sollen wir denn nun unseren Protest einlegen?” oder ob euch diese tatsächliche Lücke erst später aufgefallen ist und ihr diese nun als “Hintertür” nutzt, unter der am Ende auch andere leiden müssen.
Denn die Folge wird nun sein, dass trotz letztem Spieltag viele Teams wahrscheinlich erst mal nicht weiter planen können, da sie ihre Gegner nicht kennen oder nicht mal wissen, ob sie sicher in den PlayOffs sind.
Mal ganz abgesehen davon, dass Kirchheim in einem solchen Falle ggf. die Möglichkeit hätte, ihren PlayOff-Gegner final mit zu beeinflussen.
Insofern ist leider nicht, wie Du schreibst: “Also: Alles gut!” -
Hallo Harald,
mich würde schon mal interessieren, ob euer Coach und/oder der Kapitän sich der detaillierten Inhalte der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung bewusst waren und gleich gesagt haben “oh, hier ist ja gar kein Kommissar … bei wem sollen wir denn nun unseren Protest einlegen?” oder ob euch diese tatsächliche Lücke erst später aufgefallen ist und ihr diese nun als “Hintertür” nutzt, unter der am Ende auch andere leiden müssen.
Denn die Folge wird nun sein, dass trotz letztem Spieltag viele Teams wahrscheinlich erst mal nicht weiter planen können, da sie ihre Gegner nicht kennen oder nicht mal wissen, ob sie sicher in den PlayOffs sind.
Mal ganz abgesehen davon, dass Kirchheim in einem solchen Falle ggf. die Möglichkeit hätte, ihren PlayOff-Gegner final mit zu beeinflussen.
Insofern ist leider nicht, wie Du schreibst: “Also: Alles gut!”Aber was kann Hanau dafür! Ich bin der Meinung das ganze Verfahren hätte spätestens im Dezember abgeschlossen sein müssen. Warum soll Hanau jetzt eine legitime Chance, die auf einer groben Verfehlung der Kirchheimer beruht einfach wegwerfen.
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Wie seht ihr das? Für beide Seiten fehlende 3 Minuten im 1. Viertel.
§ 52
Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn der Protestgrund den
Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat. -
Aber was kann Hanau dafür! Ich bin der Meinung das ganze Verfahren hätte spätestens im Dezember abgeschlossen sein müssen. Warum soll Hanau jetzt eine legitime Chance, die auf einer groben Verfehlung der Kirchheimer beruht einfach wegwerfen.
Was kann Hanau dafür? Nun, niemand zwingt Hanau, gegen ein mit 17 Punkten überdeutlich verlorenes Spiel Protest einzulegen, den man ja auch nur deshalb jetzt nochmal weiterverfolgt, weil man plötzlich die Chance sieht, dadurch noch irgendwie in die Playoffs reinzurutschen - so schreiben sie es ja selbst auf ihrer Homepage: http://hebeisen-whitewings.de/aktuelle-news/item/638-protestverfahren-der-hebeisen-white-wings-gegen-spielwertung-entscheidet-sich-am-31-03-2016
Man könnte ja auch einfach das Ergebnis eines Spieles, in dem man auf sportlichem Wege absolut chancenlos war, akzeptieren, anstatt nun auf nicht-sportlichem (man könnte auch sagen un-sportlichem) Wege zu versuchen, doch noch irgendwie an die verlorenen zwei Punkte zu kommen. Zumal der Zeitfehler ja beide Teams betraf und somit keine Mannschaft benachteiligt wurde.
Das kann Hanau dafür. Man kann sich aber natürlich auch am Ende einer tollen Aufsteiger-Saison noch ein paar Sympathien durch solche Spielchen, unter denen letztlich sogar die halbe Liga zu leiden haben könnte, verscherzen…
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Aber was kann Hanau dafür! Ich bin der Meinung das ganze Verfahren hätte spätestens im Dezember abgeschlossen sein müssen. Warum soll Hanau jetzt eine legitime Chance, die auf einer groben Verfehlung der Kirchheimer beruht einfach wegwerfen.
Was kann Hanau dafür? Nun, niemand zwingt Hanau, gegen ein mit 17 Punkten überdeutlich verlorenes Spiel Protest einzulegen, den man ja auch nur deshalb jetzt nochmal weiterverfolgt, weil man plötzlich die Chance sieht, dadurch noch irgendwie in die Playoffs reinzurutschen - so schreiben sie es ja selbst auf ihrer Homepage: http://hebeisen-whitewings.de/aktuelle-news/item/638-protestverfahren-der-hebeisen-white-wings-gegen-spielwertung-entscheidet-sich-am-31-03-2016
Man könnte ja auch einfach das Ergebnis eines Spieles, in dem man auf sportlichem Wege absolut chancenlos war, akzeptieren, anstatt nun auf nicht-sportlichem (man könnte auch sagen un-sportlichem) Wege zu versuchen, doch noch irgendwie an die verlorenen zwei Punkte zu kommen. Zumal der Zeitfehler ja beide Teams betraf und somit keine Mannschaft benachteiligt wurde.
Das kann Hanau dafür. Man kann sich aber natürlich auch am Ende einer tollen Aufsteiger-Saison noch ein paar Sympathien durch solche Spielchen, unter denen letztlich sogar die halbe Liga zu leiden haben könnte, verscherzen…
Das ist sicher eine mögliche Sicht der Dinge, aber ein Denkfehler liegt vor! Hanau ist nicht erst jetzt aktiv geworden, sondern die Liga hat nicht in der Zeit gehandelt. Du erwartest also das Hanau jetzt in der Art aktiv wird und sie den Protest zurück nehmen weil der/die Ligaverantwortlichen gepennt haben.
Wenn Hanau jetzt wie aus heiterem Himmel ein Fass aufmachen würde, dann wäre ich zu 100% deiner Meinung.
Nur ein eigenes Recht aufgeben, weil es durch Fehler anderer für Dritte schwierig wird, dass musst du auch erst mal deinen Sponsoren verklickern können.
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@b-ballmvp:
Wie seht ihr das? Für beide Seiten fehlende 3 Minuten im 1. Viertel.
§ 52
Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn der Protestgrund den
Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat.Das wird dann zum Problem, wenn du selbst gerade einen extrem starken Lauf hast und der durch fehlende Zeit abgebrochen wird!
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Wie ist/war denn der zeitliche Ablauf? Beim Spiel wurde Protest beim 1. Ref eingelegt, der wurde dann kurz danach von der Spielleitung abgelehnt, richtig?Wann war denn daraufhin der Einspruch von Hanau und wie lange war die Spielleitung jetzt untätig?
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@b-ballmvp:
Wie seht ihr das? Für beide Seiten fehlende 3 Minuten im 1. Viertel.
§ 52
Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn der Protestgrund den
Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat.Das wird dann zum Problem, wenn du selbst gerade einen extrem starken Lauf hast und der durch fehlende Zeit abgebrochen wird!
Wird das als Argument reichen? Wird Kirchheim nicht genauso argumentieren? War es vielleicht sogar besser für Hanau weil sie sonst mit 30 verloren hätten? Spannende Sache ist das auf jeden Fall
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Welch unnötiger Stress!
Hanau bekommt sein Wiederholungsspiel und wird von Kirchheim mit +50 Punkten aus der Halle geschossen!Noch Fragen?
Und genau das wäre dann eben auch zu akzeptieren, wenn das ein faires regelgerechtes Spiel war.
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@b-ballmvp:
Wie ist/war denn der zeitliche Ablauf? Beim Spiel wurde Protest beim 1. Ref eingelegt, der wurde dann kurz danach von der Spielleitung abgelehnt, richtig?Wann war denn daraufhin der Einspruch von Hanau und wie lange war die Spielleitung jetzt untätig?
Ich habe heute gehört, dass die Spielleitung erst im Ferbruar entschieden hat und Hanau daraufhin noch am selben Tag in die Beschwerde gegangen ist.
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Das ist sicher eine mögliche Sicht der Dinge, aber ein Denkfehler liegt vor! Hanau ist nicht erst jetzt aktiv geworden, sondern die Liga hat nicht in der Zeit gehandelt. Du erwartest also das Hanau jetzt in der Art aktiv wird und sie den Protest zurück nehmen weil der/die Ligaverantwortlichen gepennt haben.
Wenn Hanau jetzt wie aus heiterem Himmel ein Fass aufmachen würde, dann wäre ich zu 100% deiner Meinung.
Nur ein eigenes Recht aufgeben, weil es durch Fehler anderer für Dritte schwierig wird, dass musst du auch erst mal deinen Sponsoren verklickern können.
Nee, kein Denkfehler, ich schrieb ja auch “Protest weiterverfolgt”, schon klar dass der bereits länger vorliegt. Es ist ja auch bereits vom Spielleiter darüber befunden worden, nämlich dass die Spielzeitverkürzung nicht spielentscheidend war. Von daher kann von “eigenes Recht aufgeben” keine Rede sein.
Man kann nun also die Entscheidung akzeptieren (und man weiß ja selbst auch, dass diese drei Minuten keineswegs entscheidend für eine 17-Punkte-Niederlage waren) - oder aber man versucht es auf Biegen und Brechen weiter und argumentiert dann eben, dass man die letzten drei Minuten eines ersten Viertels gewöhnlich mit einem 18:0-Lauf abschließt und genau diese 3 Minuten jetzt fehlen…
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Die Liga hätte das längst klären können.
Wenn die Liga “das” rechtzeitig dann (!) final klärt, wenn man weiß, ob es Sinn macht, gibt es keinerlei Grund sich über Verfahrensdauern zu beschweren. Noch ist nicht (!) klar, ob ein Protesterfolg irgendeinen Sinn macht. Noch ist der Protest nicht entschieden. Für mich (als Anwalt und Aufsichtsratsvorsitzender der WWs) macht das Timing also absolut Sinn und wir sind bei vielleicht unterschiedlichen Rechtsauffassungen mit der Liga und deren Verantwortlichen absolut im Reinen. Hätten die WWs das Recht, das Timing des Verfahrens zu bestimmen, genau so, wie es jetzt läuft, hätten wir es eingetaktet.
Protest ist immer maximal eine 1b-Lösung. Die sportliche ist 1a.Auf den zweiten Blick gibt es also überhaupt keinen Grund, sich über die Liga zu beschweren. Wenn ein Protest keinen Sinn macht, macht auch Rechthaberei keinen Sinn und man kann zur Meidung weiterer Kosten zurücknehmen. Und wenn der Protest entscheidend sein kann, wird das zuständige Sportgericht der Liga sicher rechtzeitig entscheiden. Also: Alles gut!
Ganz ehrlich, bisher waren mir die White Wings und auch deren Verantwortliche sehr sympathisch, aber allein diese Worte machen mich ehrlich sprachlos. Ich versuche gleich noch ein wenig Licht (sofern man sich aus den Äußerungen von Harald Nickel = Aufsichtsratsvorsitzender der White Wings über den Sachverhalt einigen kann) in die Sache zu bringen. Aber das die Zeitdauer dieses Verfahrens, sehr vorsichtig ausgedrückt, nicht gut ist, sollte doch jedem klar sein. Das man dann aber sogar noch sagt, wenn man sich das selbst aussuchen könnte, dann hätte man selber genau diesen Zeitablauf gewählt - sorry, dass lässt mich daran Zweifeln, ob es den White Wings auch nur annähernd in den Kopf kommt, dass diese Sache eine extrem schlechte Außenwirkung für die 2. Basketballbundesliga und den Basketball insgesamt hat….
Zum Protest selber:
Ich gehe bei nachfolgendem von dem Sachverhalt aus, wie ihn Harald Nickel hier darstellt: Spieluhr aus technischen Gründen überspringt/vergisst 3 Minuten. Es gibt “Beschwerden” der Hanauer, anscheinend wurde aber weder Protest eingelegt noch ein solcher vom Schiedsrichter protokolliert. Nach dem Spiel legen die White Wings schriftlich Protest ein - also zum ersten Mal und begründen diesen dann auch.Nun zu den Regelungen der 2. Basketballbundesliga:
§ 25 Spielordnung www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2015/09/Spielordnung.pdf verweist auf die Rechtsmittel und Schiedsgerichtsordnung.
In dieser www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2015/04/Rechtsmittel-und-Schiedsgerichtsordnung.pdf gibt es nun den bereits mehrfach zitierten § 7, allerdings halt auch noch weitere §§ so z.B.§ 8 in dem u.a. geregelt ist, dass angemeldete Proteste vom 1. Schiedsrichter auf dem Protokoll vermerkt werden müssen.
Nun gibt es das Problem, dass kein Kommissar vor Ort war, § 7 Abs. 2 der Rechtsmittel und Schiedsgerichtsordnung also nicht direkt anzuwenden ist. Allerdings steht dort “der Protest ist unverzüglich …… " anzumelden. Nimmt man das zusammen mit § 8 kann es doch gar keinen Zweifel geben, dass der Protest beim 1. Schiedsrichter (wo soll man denn sonst unverzüglich Protest einlegen?) anzumelden ist. Die Begründung von Hanau, wenn kein Kommissar vor Ort ist, kann also nie vor Ort Protest eingelegt werden ist, vorsichtig ausgedrückt, schon recht abenteuerlich (Nebenbei, dass es seit der Rückrunde Kommissare in der ProA gibt wurde bereits in der Saison 2014/15 beschlossen, hat also mit dem Spiel Kirchheim-Hanau nichts zu tun).
Das auch den Hanauern bewusst ist, dass sie da etwas verpasst haben, zeigen ja auch die (nach über 5 Monaten erfolgten!) Pressemitteilungen zwischen den Zeilen. Hanau beantragt ein Wiederholungsspiel - ja, wie kommen sie denn darauf? Antwort - offensichtlich haben sie selber gemerkt, dass der Weg des Protestverfahrens schon sehr sehr sehr wackelig ist (vorsichtig ausgedrückt) und versuchen es nun über § 25 Abs. 2 Spielordnung “Ein Einspruch gegen die Spielwertung ist außerdem mit der Begründung statthaft, dass eine Spielmanipulation nach § 4 vorliegt.” Dann landen wir in § 10 der Rechtsmittel - und Schiedsgerichtsordnung und der besagt: " Bei einem infolge nachgewiesener, Ergebnis beeinflussender Manipulation begründeten Einspruch gegen eine Spielwertung (§ 25 Spielordnung)kann auf Spielwiederholung entschieden werden.” Dieser Einspruch kann nach §10 Abs. 2 bis zu zwei Tage nach “Kenntnis von Tatsachen die einen hinreichenden Tatverdacht ergeben” eingelegt werden. Nun kann jeder gerne mal § 4 der Spielordnung nachlesen - das kann man kurz mit der Nuklearoption beschreiben. Sollten die White Wings wirklich diesen Weg gegangen sein - die Spielwiederholung steht nicht in den Protestregelungen, da steht nur etwas von einer “sachgerechten Entscheidung”, dann wäre das schon starker Tobak, auch und gerade gegenüber Kirchheim.Hanau wird den Protest/das Verfahren auch sehr sicher weiterführen, denn das Hanau sicher in den Playoffs sein wird, ist relativ unwahrscheinlich. Das Hanau das Verfahren durchzieht, kann man Ihnen schlecht vorwerfen - das sie allerdings davon ausgehen dass “Alles gut” ist - naja, schon toll wenn keiner weiß ob er nun seine Amerikaner zum Flughafen bringen darf oder nicht - von den Reise- und organisationsplanungen im Falle einer Playoffqualifikation für die betreffenden Vereine mal ganz abgesehen…
Kurzgesagt: Hanau hat vermutlich (wenn das stimmt was Harald Nickel hier von sich gibt) nicht rechtzeitig Protest eingelegt - und damit einen Fehler begangen. Warum die Liga fast 4 Monate braucht um bei so einer klaren Lage zu entscheiden, wird deren Geheimnis bleiben - hier hat mMn auch die Liga einen Fehler gemacht. Das es zu einem Wiederholungsspiel kommt halte ich daher schon aus formalen Gründen für extrem unwahrscheinlich - allerdings vor Gericht und auf hoher See…
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Ist doch gut, dass die Liga aus Fehlern lernt. Die Frist, welche auf das Anhalten und das Starten der Uhr abstellt, dürfte übrigens zu kurz sein. Deren Wirksamkeit kann daher problematisch sein. Dass der Protest im Falle des Fehlens des Kommissars beim Schiedsrichter selbst dann einzulegen ist, wenn er sich gegen dessen Verhalten richtet, ist überdies vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss.
Klar ist das grundsätzlich erstmal gut, der Fehler war allerdings alles andere als unvermeidlich. Ob die Frist per se zu kurz ist, mag ich nicht beurteilen: Da die Rechtsfolgen unter Umständen auch mit dem Zeitpunkt zu tun haben, an dem der Protestgrund eintritt (Stichwort: je später der Protestgrund eintritt, umso entscheidender für das Spielergebnis ist er), sehe ich einerseits einen sachlichen Grund, ob das allerdings angesichts der verpflichtenden Videoaufzeichnung der Spiele in ProA und ProB zwingend notwendig ist, soll jeder für sich entscheiden - ich tendiere eher dazu, eine Einlegung zum tatsächlichen Eintrittszeitpunkt für sachlich begründet zu halten.
Der Protest ist ja durch den Schiedsrichter auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken und durch den Mannschaftskapitän zu signieren, nicht dem Schiedsrichter nur mündlich anzuzeigen. Der Referee, ebenso wie der Kommissar - man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege - hat den Protest auf Verlangen in jedem Fall zu protokollieren und kann nichtmal sagen “Gegen X oder Y kann kein Protest eingelegt werden.” Die Bewertung und Entscheidung über den Protest obliegt alleine der Spielleitung. Deshalb wüsste ich nicht, warum ein Einlegen des Protests bei einem Schiedsrichter, in dessen Verhalten sich selbiger begründet, problematisch sein sollte.
Ansonsten bleiben weiter die spannenden Fragen: War dieses Mal eigentlich das einzige Mal, dass es in dieser Saison bei WW-Spielen zu Protesten kam? Oder gab es da noch andere Situationen? Wie wurde da verfahren? Hat jemand den Schiedsrichter gefragt, ob er den Protest aufnehmen würde? Hat der Referee gesagt “Mach ich nicht, darf nur ein Kommissar”? Oder hat man einfach gesagt “Laut Wortlaut darf der eh nicht, da versuchen wir es nicht mal”, insbesondere dann, wenn man wusste, dass das sonst in der ProA/ProB so gehandhabt wird? Hat man dem Schiedsrichter mitgeteilt, man wolle Protestieren, aber sein Angebot, einen Protest entsprechend aufzunehmen, mit Verweis auf § 7 II abgelehnt?
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Hanau hatte beim ersten Schiedsrichter Protest eingelegt, aber eben nicht nach dem ersten Viertel, sondern erst zur Halbzeit.
Daher wurde der Protest seitens der Liga in erster Instanz abgelehnt.Protest = schriftliches Niederlegen auf dem Spielbericht oder “Schiedsrichter, da fehlen Minuten auf der Spieluhr” rufen/wild gestikulieren?
Ist aber letztlich egal, beides wäre mMn zu spät gewesen. Bemerkt wurde er ja schon im ersten Viertel - und bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wurde, eben kein Protest eingelegt. Auch das abwarten bis zum Ende des Viertels ist eben zu spät. Und die Regelung an sich zu kritisieren ist auch so eine Sache - der hat Hanau mit dem Lizenzantrag ja selbst zugestimmt….
Übrigens, @ limitless, spätestens seit letzter Saison weiß jeder ProA Ref wie er mit einem Protest umzugehen hat, gibt da so einen Coach aus Gotha der sehr gerne wegen allem möglichen Protest eingelegt hat
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Ist doch gut, dass die Liga aus Fehlern lernt. Die Frist, welche auf das Anhalten und das Starten der Uhr abstellt, dürfte übrigens zu kurz sein. Deren Wirksamkeit kann daher problematisch sein. Dass der Protest im Falle des Fehlens des Kommissars beim Schiedsrichter selbst dann einzulegen ist, wenn er sich gegen dessen Verhalten richtet, ist überdies vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss.
Klar ist das grundsätzlich erstmal gut, der Fehler war allerdings alles andere als unvermeidlich. Ob die Frist per se zu kurz ist, mag ich nicht beurteilen: Da die Rechtsfolgen unter Umständen auch mit dem Zeitpunkt zu tun haben, an dem der Protestgrund eintritt (Stichwort: je später der Protestgrund eintritt, umso entscheidender für das Spielergebnis ist er), sehe ich einerseits einen sachlichen Grund, ob das allerdings angesichts der verpflichtenden Videoaufzeichnung der Spiele in ProA und ProB zwingend notwendig ist, soll jeder für sich entscheiden - ich tendiere eher dazu, eine Einlegung zum tatsächlichen Eintrittszeitpunkt für sachlich begründet zu halten.
Der Protest ist ja durch den Schiedsrichter auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken und durch den Mannschaftskapitän zu signieren, nicht dem Schiedsrichter nur mündlich anzuzeigen. Der Referee, ebenso wie der Kommissar - man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege - hat den Protest auf Verlangen in jedem Fall zu protokollieren und kann nichtmal sagen “Gegen X oder Y kann kein Protest eingelegt werden.” Die Bewertung und Entscheidung über den Protest obliegt alleine der Spielleitung. Deshalb wüsste ich nicht, warum ein Einlegen des Protests bei einem Schiedsrichter, in dessen Verhalten sich selbiger begründet, problematisch sein sollte.
Ansonsten bleiben weiter die spannenden Fragen: War dieses Mal eigentlich das einzige Mal, dass es in dieser Saison bei WW-Spielen zu Protesten kam? Oder gab es da noch andere Situationen? Wie wurde da verfahren? Hat jemand den Schiedsrichter gefragt, ob er den Protest aufnehmen würde? Hat der Referee gesagt “Mach ich nicht, darf nur ein Kommissar”? Oder hat man einfach gesagt “Laut Wortlaut darf der eh nicht, da versuchen wir es nicht mal”, insbesondere dann, wenn man wusste, dass das sonst in der ProA/ProB so gehandhabt wird? Hat man dem Schiedsrichter mitgeteilt, man wolle Protestieren, aber sein Angebot, einen Protest entsprechend aufzunehmen, mit Verweis auf § 7 II abgelehnt?
1. Es gab keinen weiteren Protest der WWs. Nicht jede Unzufriedenheit über Schiedsrichterleistungen kann und soll in einen Protest münden.
2. Der Protest in der Halle ist dem Kommissar anzumelden. Daraus folgt, dass die Liga ihn zu entsenden hat oder den Protest gegenüber dem Spielleiter in der Zwei-Tages-Frist zu akzeptieren hat. Trainer und Kapitän betreiben Sport und nicht kleinkariert Juristerei. Wenn der Protest beim Kommissar eingelegt werden muss und er ist nicht zugegen, geht das eben nicht. Es gibt keine Verzögerung des Protestes, die man Trainer oder Kapitän anlasten kann. Wer den Progest gegenüber dem Kommissar (!) oder dem Schiedsrichter will, muss es in das Regelwerk schreiben, wie es für das kommende Jahr so geregelt ist. Da es in dieser Saison anders geregelt ist und kein Kommissar abgestellt war, haben die WWs gemacht, was sie müssen. Der Versuch, den Protest formalen Fehlens wegen Verspätung in der Halle abzuweisen, erscheint nicht sachgerecht. Er wird sicher einer Kontrolle der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht standhalten. Nur, da habe ich keinen Zweifel, eine Auseinandersetzung außerhalb der Sport-Schiedsgerichstbarkeit wird nicht nötig sein. Das ist auch gut so. -
Hanau hatte beim ersten Schiedsrichter Protest eingelegt, aber eben nicht nach dem ersten Viertel, sondern erst zur Halbzeit.
Daher wurde der Protest seitens der Liga in erster Instanz abgelehnt.Protest = schriftliches Niederlegen auf dem Spielbericht oder “Schiedsrichter, da fehlen Minuten auf der Spieluhr” rufen/wild gestikulieren?
Ist aber letztlich egal, beides wäre mMn zu spät gewesen. Bemerkt wurde er ja schon im ersten Viertel - und bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wurde, eben kein Protest eingelegt. Auch das abwarten bis zum Ende des Viertels ist eben zu spät. Und die Regelung an sich zu kritisieren ist auch so eine Sache - der hat Hanau mit dem Lizenzantrag ja selbst zugestimmt….
Übrigens, @ limitless, spätestens seit letzter Saison weiß jeder ProA Ref wie er mit einem Protest umzugehen hat, gibt da so einen Coach aus Gotha der sehr gerne wegen allem möglichen Protest eingelegt hat
Der Schiedsrichter hat im Spielbericht angegeben, dass die Hanauer erst in der Halbzeit Beschwerde geführt haben. Jeder der das Video sah, weiß, dass dem nicht so ist. Nur nochmals: In der Halle muss man beim Kommissar protestieren. Wird er nicht entsendet, kann das Fehlen eines Protestes in der Halle, wäre er versäumt worden, nicht schaden. Wer das Video hat und sehen kann, möge aber sehe.
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Hanau hatte beim ersten Schiedsrichter Protest eingelegt, aber eben nicht nach dem ersten Viertel, sondern erst zur Halbzeit.
Daher wurde der Protest seitens der Liga in erster Instanz abgelehnt.Protest = schriftliches Niederlegen auf dem Spielbericht oder “Schiedsrichter, da fehlen Minuten auf der Spieluhr” rufen/wild gestikulieren?
Ist aber letztlich egal, beides wäre mMn zu spät gewesen. Bemerkt wurde er ja schon im ersten Viertel - und bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wurde, eben kein Protest eingelegt. Auch das abwarten bis zum Ende des Viertels ist eben zu spät. Und die Regelung an sich zu kritisieren ist auch so eine Sache - der hat Hanau mit dem Lizenzantrag ja selbst zugestimmt….
Übrigens, @ limitless, spätestens seit letzter Saison weiß jeder ProA Ref wie er mit einem Protest umzugehen hat, gibt da so einen Coach aus Gotha der sehr gerne wegen allem möglichen Protest eingelegt hat
Die Regeln sehen einen Progest beim Kommissar vor Wiederanlaufen der Ihr nach dem Verstoß ungeachtet dessen Erlennbarkeit vor. Das wird so nicht gehen. Nochmals aber. Ist kein Kommissar in der Halle, kann Männer ihm auch keinen Protest anmelden. Wer keinen Kommissar entsendet, kann dich nicht beschweren, das ihm gegenüber Progest nicht angemeldet wird.
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Hanau hatte beim ersten Schiedsrichter Protest eingelegt, aber eben nicht nach dem ersten Viertel, sondern erst zur Halbzeit.
Daher wurde der Protest seitens der Liga in erster Instanz abgelehnt.Stimmt. Nur Hanau musste nie beim Wrsten Schiedsrichter Progest einlegen. Enumeriert ist der Kommissar als Empfänger eines Protestes in der Satzung genannt. Und wenn die Liga keinen entsendet, kann sie nicht verlangen, dass die unsere Leute vor Ort sich einen Vertreter des Kommentars initiativ suchen, den es nicht gibt. Nach allgemeinem Recht ist eine Frist nur versäumt, wenn sie versäumst ist. Das bindet die Liga. Da es keinen Kommissar in fäser Halle gab, sind es nicht Trainer oder Kapitän, die etwas versäumt haben.
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Jetzt sollten wir uns auf das spannende sportliche Finale der Hauptrunde freuen. Egal, wie es ausgeht, die Hebeisen White Wings haben großartigen Sport geliefert und mehr erreicht, als wir zu hoffen wagten. Klar, wir waren zu Recht, wie ich meine, von Trainern und Spielern überzeugt. Nur den Sprirt, den wir aktuell abliefern, hätte niemand für möglich gehalten. Und da die Ziele, also Mulifunktionshalle und dann Weiterentwicklung anstehen, hoffen wir, dass wir das schwerste Jahr in der Liga, also das zweite, ohne gut überstehen.
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So allmählich wird’s peinlich. Selbstgespräche voller Rechtschreibfehler und Sport-Deutschland lacht über uns:
http://www.sport.de/news/ne2146468/wegen-hanau-einspruch-2-liga-im-terminchaos/
http://www.saarbruecker-zeitung.de/6102814
um nur einige Artikel zu kopieren.
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Ich bin kein Jurist und kenne mich auch in der Spielordnung der 2. Liga nicht aus. Ich habe aber die letzten Einträge hier mit großem Interesse gelesen und muss sagen: ich bin doch sehr erstaunt.
Ob Hanau jetzt richtig handelt, seine Rechte wahrnimmt oder Fristen versäumt hat - in jedem Fall kann ich als Laie nur mit dem Kopf schütteln, dass ein Vorfall der bereits mehr als 5 MONATE zurückliegt nicht entschieden wird. Auch wenn Herr Nickel dies für seine Interessen als günstig erachtet, für alle anderen Vereine ist es sehr ungünstig, um es vorsichtig auszudrücken.
Es kann doch nicht sein, dass die Entscheidung erst mehrere Tage nach dem Abschluss der Hauptrunde erfolgt, mit all den terminlichen Konsequenzen für die anderen Vereine.
Hier hätte unabhängig davon, ob Hanau eventuell seinen Protest nach der Hauptrunde zurückzieht, weil sie dann sowieso für die PO qualifiziert wären, eine möglichst rasche Entsdcheidung fallen müssen. Kann es sein, dass die Verantwortlichen der 2. Liga hier gerne unangenehmen Dingen ausweichen? Oder gibt es nachvollziehbare, sachliche Gründe für die lange Verzögerung.
Wie auch immer: eine sehr unangenehme Situation, für die aus meiner Sicht vor allem die Verantwortlichen der Liga die Verantwortung tragen. Sehr schade, da die Sache ein schlechtes Licht auf den Basketballsport im Allgemeinen wirft.
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Hanau hatte beim ersten Schiedsrichter Protest eingelegt, aber eben nicht nach dem ersten Viertel, sondern erst zur Halbzeit.
Daher wurde der Protest seitens der Liga in erster Instanz abgelehnt.Protest = schriftliches Niederlegen auf dem Spielbericht oder “Schiedsrichter, da fehlen Minuten auf der Spieluhr” rufen/wild gestikulieren?
Ersteres - wild gestikuliert und diskutiert wurde von beiden Mannschaften direkt zum Viertelende.
Das schriftliche Niederlegen auf dem Spielbericht erfolgte aber erst zur Halbzeit. -
So allmählich wird’s peinlich. Selbstgespräche voller Rechtschreibfehler und Sport-Deutschland lacht über uns:
http://www.sport.de/news/ne2146468/wegen-hanau-einspruch-2-liga-im-terminchaos/
http://www.saarbruecker-zeitung.de/6102814
um nur einige Artikel zu kopieren.
Das sehe ich ähnlich. Plus die Argumente “wie man so etwas den Sponsoren verkaufen soll”. Die Sponsoren schütteln höchstens mit dem Kopf. Die Welt ist nicht immer schwarz oder weiß, sondern auch mal grau. Verliert das Team in Vechta bläst Hanau die Aktion wieder ab. Das könnte man auch als Inkonsequenz auslegen. Wie es gedreht und gewendet wird, es ist schade, dass solch ein Licht auf die WW geworfen wird. Und in der Ligaführungsriege sitzt ja seit der letzten Versammlung auch ein Hanauer. Der kann neben dem Einstandsfrühstück gleich ne Kiste Baldrian mitbringen, um die anderen Herrschaften zu beruhigen
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Popcorn steht bereit und ist auch schon für nächste Woche geordert grins
Mittlerweile wünschte ich mir ja einen Sieg von Hanau in Vechta (was natürlich ob der sportlichen “Klasse” sicher nicht passieren wird) und gleichzeitig Siege von Chemnitz und Baunach. Dann könnte der Herr Advokat ja eigentlich gar nicht mehr, wie schon in der PM angekündigt, den Schwanz einziehen (Sponsorendruck etc.)?!
Schiedsgericht lehnt natürlich die Berufung wegen Nichtigkeit ab. Hanau fühlt sich weiterhin benachteiligt, sieht das eigene Fehlverhalten + Fehlinterpretation nicht ein und klagt anschließend vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um die Teilnahme als 9. Mannschaft an den diesjährigen ProA Playoffs, notfalls halt erst ab Runde 2 oder im Finale.
Die ProA Lizenz 2016/2017 wird anschließend wegen Unsportlichkeit (Ignoranz der Sportgerichtsbarkeit) und Querulantum verweigert und die White Wings stehen als erster “sportlicher Absteiger” in der neuen Saison ohne jedes Saisonspiel fest. Man sieht sich halt immer zweimal im Leben!!!
Ach herrlich, das könnte mal wieder ne superspannende Off-Season werden. Didin oder Osnabrück sind einfach schon viel zu lange her.
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Du hast Magdeburg vergessen…
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Naja, ich kann mir schwer vorstellen, dass Hanau gegen Vechta gewinnt. Die Vorstellung eines Szenarios, wie es t2bcool beschreib hätte aber Popcorn und Cola Potenzial und würde den Sommer aufwerten