Gladiators Trier 2015/2016
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Lt. TV geht die ProA Teilnahme also nur über eine Wildcard?
Also nichts mit Übertragung des sportlichen Teilnahmerecht an die neue Gesellschaft, was dann auch der Grund ist, warum es noch keine Entscheidung in der Causa Trier gab.
Die Liga/Vereine müssen erst abstimmen….
Ich habe den aktuellen Volksfreund leider nicht vorliegen, könntest du deshalb vielleicht kurz zusammenfassen auf welche Quellen man sich mit der Aussage beruft?!
Bei dem ganzen Durcheinander traue ich es dem Volksfreund (Entschuldigung) nicht zu den Durchblick zu haben. Es sei denn man kam/kommt irgendwie an “Insiderinfos” ran.
Ich persönlich verlasse mich nicht mehr auf solche Aussagen und warte (leider) auf das offizielle Statement der Liga.Ich bin sehr auf Gerechtigkeit bedacht und der Trierische Volksfreund kommt mir hier viel zu schlecht weg! In dem Artikel steht nichts davon, dass es nur über die Wildcard geht. Das ist ebenso falsch wie hier schon mal geschrieben wurde “entgegen den Informationen im TV”.
Der TV ist häufig die einzige Quelle, die wir haben. Da werden Interviews geführt, bei den Verantwortlichen und dem Verband angerufen und das ganze in den Kontext gebracht. Das passt dann aber einigen auch wieder nicht. Ohne TV = gar keine Berichterstattung über den Basketball in Trier. Das sollte man bedenken.
Es steht im Artikel, dass man bis Ende Mai eine Entscheidung seitens der Pro A erwarten kann. Es fehlen noch Informationen aus Trier, nähere Angaben wollte die Pressesprecherin der Liga nicht machen. Wo wird hier über eine Wildcard berichtet?
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Lt. TV geht die ProA Teilnahme also nur über eine Wildcard?
Also nichts mit Übertragung des sportlichen Teilnahmerecht an die neue Gesellschaft, was dann auch der Grund ist, warum es noch keine Entscheidung in der Causa Trier gab.
Die Liga/Vereine müssen erst abstimmen….
Ich habe den aktuellen Volksfreund leider nicht vorliegen, könntest du deshalb vielleicht kurz zusammenfassen auf welche Quellen man sich mit der Aussage beruft?!
Bei dem ganzen Durcheinander traue ich es dem Volksfreund (Entschuldigung) nicht zu den Durchblick zu haben. Es sei denn man kam/kommt irgendwie an “Insiderinfos” ran.
Ich persönlich verlasse mich nicht mehr auf solche Aussagen und warte (leider) auf das offizielle Statement der Liga.@Schacka: hat der Volksfreund dir was getan? Auch im Abstiegsthread schreibst du etwas Falsches über den TV, wie oben erwähnt “entgegen den Informationen” - was letztlich nicht stimmte. Auch Hawkeye versuchte da etwas zu “konstruieren” - so sehr ich eure Beiträge im Allgemeinen mag, hier liegt ihr falsch!
Ihr habt zweimal etwas behauptet das es in der Zeitung steht (kein Insolvenzverfahren, nur über Wildcard), was so aber eben nicht in der Zeitung steht. Was soll das?
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Mein Fehler – Wildcard ist der Artikel zur BBL, irgendwie hat mir eben die Aufmerksamkeit gefehlt / ProA ist „nur“ noch nicht entschieden ohne genauere Hintergründe…
@Isiah: Bzgl. Insolvenzverfahren hat der TV zumindest eine falsche Darstellung des Ist-Zustand beschrieben, denn dort wurde geschrieben, dass die AG aufgelöst ist.
Vielmehr ist es aber so, dass die AG sich innerhalb des Insolvenzverfahrens ohne Weiterführungsziel befindet d.h. sie ist aktuell natürlich noch existent wenn auch (fast) nur noch auf dem Papier. -
Lt. TV geht die ProA Teilnahme also nur über eine Wildcard?
Also nichts mit Übertragung des sportlichen Teilnahmerecht an die neue Gesellschaft, was dann auch der Grund ist, warum es noch keine Entscheidung in der Causa Trier gab.
Die Liga/Vereine müssen erst abstimmen….
Ich habe den aktuellen Volksfreund leider nicht vorliegen, könntest du deshalb vielleicht kurz zusammenfassen auf welche Quellen man sich mit der Aussage beruft?!
Bei dem ganzen Durcheinander traue ich es dem Volksfreund (Entschuldigung) nicht zu den Durchblick zu haben. Es sei denn man kam/kommt irgendwie an “Insiderinfos” ran.
Ich persönlich verlasse mich nicht mehr auf solche Aussagen und warte (leider) auf das offizielle Statement der Liga.@Schacka: hat der Volksfreund dir was getan? Auch im Abstiegsthread schreibst du etwas Falsches über den TV, wie oben erwähnt “entgegen den Informationen” - was letztlich nicht stimmte. Auch Hawkeye versuchte da etwas zu “konstruieren” - so sehr ich eure Beiträge im Allgemeinen mag, hier liegt ihr falsch!
Ihr habt zweimal etwas behauptet das es in der Zeitung steht (kein Insolvenzverfahren, nur über Wildcard), was so aber eben nicht in der Zeitung steht. Was soll das?
Richtig zitieren kannst du ja schon, deshalb gehe ich auch mal stark davon aus, dass du meinen Beitrag auch richtig lesen kannst?!
Ich habe, genau wie du, Hawkeye´s Aussage hinterfragt, weil ich den Volksfreund NICHT vorliegen habe. Ist das so schwer zu verstehen?
Ich wollte nur eine Bestätigung, dass dies so im Volksfreund aufgeführt wurde. Dies wurde mir jetzt, unter anderem auch von dir, nicht bestätigt! Alles easy oder?!Schande über mein Haupt, dass ich dem Volksfreund in einem meiner vorherigen Posts vorgeworfen habe, nicht recherchiert zu haben. Dies ist, zur Info für dich, allerdings immer noch nicht widerlegt.
Es ging um folgende Passage aus der Meldung:
“Am Rande des Spiels wird bekannt, dass die TBB AG zerschlagen wird”
Dies kann man nach offiziellem Kenntnisstand meiner Meinung nach noch nicht mit Gewissheit sagen.Zu deiner Kenntnisnahme: Der Volksfreund hat mir rein gar nichts getan. Ich begrüße sogar seit Jahren die mitunter gute Informationspolitik gegenüber dem lokalen Basketball und habe dies auch schon öfters hier kundgetan.
Was ich allerdings nicht mag, sind falsche und/oder schlecht recherchierte Informationen, welche dem allgemeinen Leser als Fakten verkauft werden. Dies war meiner Meinung nach im oben beschriebenen Absatz der Fall, weswegen ich mich zu dieser Aussage hinreißen lies.So what?
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Nun ist die BBL-Lizenz ja wegen des fehlenden Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht erteilt worden. Weiß jemand, inwieweit die PRO A für die Lizenzvergabe in dieser Hinsicht weniger strenge Anforderungen stellt?
Siehe Pressemeldung http://www.sport1.de/basketball/beko-bbl/2015/05/bbl-erteilt-den-aufsteigern-giessen-46ers-und-wuerzburg-lizenz
Dort steht leider auch nichts Neues zur ProA-Lizenz. Auf der TBB-Homepage ist nichts zu erwarten. -
Gespenstische Ruhe im Verein und Umfeld. Ein gutes oder ein schlechtes Zeichen? Im positiven Fall arbeiten gerade alle mit Hochdruck gemeinsam an der Lösung.
Wirkt noch alles nicht nach großer Aufbruchstimmung, aber vielleicht kann das auch erst nach einer endgültigen Entscheidung passieren. Bis dahin hilft wohl nur Hoffen und Daumen drücken.
Wäre toll, wenn im Umfeld und Verein eine solche Gemeinschaft- und Aufbruchsstimmung entstehen würde, wie es gerade bei den Artland Dragons der Fall ist, auch wenn dort die Situation natürlich eine ganz andere ist.
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Gespenstische Ruhe im Verein und Umfeld. Ein gutes oder ein schlechtes Zeichen? Im positiven Fall arbeiten gerade alle mit Hochdruck gemeinsam an der Lösung.
Wirkt noch alles nicht nach großer Aufbruchstimmung, aber vielleicht kann das auch erst nach einer endgültigen Entscheidung passieren. Bis dahin hilft wohl nur Hoffen und Daumen drücken.
Wäre toll, wenn im Umfeld und Verein eine solche Gemeinschaft- und Aufbruchsstimmung entstehen würde, wie es gerade bei den Artland Dragons der Fall ist, auch wenn dort die Situation natürlich eine ganz andere ist.
Der neue Haupt- und Namenssponsor muss erstmal begrüßt und integriert werden…
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Hier der Bericht der jungen Liga von heute:
Auszug: Die Entscheidung über Trier und deren Teilnahme am Spielbetrieb der ProA steht noch aus. Hier wird die Mitgliederversammlung Ende des Monats über die Übertragung des Teilnahmerechts an einen neuen wirtschaftlichen Träger entscheiden. Die einfache Mehrheit der akuellen ProA-Ligisten muss dieser Übertragung zustimmen. Bis dahin müssen die Trierer die Finanzierung des Spielbetriebs sicherstellen.
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Okay das klingt aber sogar nach relativ “einfachen” Schritten.
Zum einen müssen die anderen ProA Ligisten überzeugt werden, dass sie Trier in der Liga haben wollen. Zum anderen geht es natürlich mal wieder ums finanzielle. Da ist jetzt natürlich die Frage, was passiert mit den aktuellen und zukünftigen Gesellschaften. Wird die AG mit allen ihren Schulden einfach “fallengelassen”, sodass alle Gläubiger in die Röhre gucken? So hätte man sich quasi billig entschuldet aber zum Preis von erheblicher verbrannter Erde. Ein Szenario, was eindeutig ein ziemliches Geschmäckle hat.
Andererseits wäre es ein kompletter finanzieller Neustart und wenn man bisherige Sponsoren zu geringeren Bezügen halten kann bin ich eigentlich auch der Meinung, dass man eine ProA Saison gut durchfinanzieren kann. So langsam wäre es natürlich auch mal schön ein offizielles Statement zu hören. Vor allem mal zu wissen, wer überhaupt im Moment da irgendwie offiziell ist …
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Okay das klingt aber sogar nach relativ “einfachen” Schritten.
Zum einen müssen die anderen ProA Ligisten überzeugt werden, dass sie Trier in der Liga haben wollen. Zum anderen geht es natürlich mal wieder ums finanzielle. Da ist jetzt natürlich die Frage, was passiert mit den aktuellen und zukünftigen Gesellschaften. Wird die AG mit allen ihren Schulden einfach “fallengelassen”, sodass alle Gläubiger in die Röhre gucken? So hätte man sich quasi billig entschuldet aber zum Preis von erheblicher verbrannter Erde. Ein Szenario, was eindeutig ein ziemliches Geschmäckle hat.
Andererseits wäre es ein kompletter finanzieller Neustart und wenn man bisherige Sponsoren zu geringeren Bezügen halten kann bin ich eigentlich auch der Meinung, dass man eine ProA Saison gut durchfinanzieren kann. So langsam wäre es natürlich auch mal schön ein offizielles Statement zu hören. Vor allem mal zu wissen, wer überhaupt im Moment da irgendwie offiziell ist …
Meines Wissens nach darf man die Lizenz nicht einfach ohne Schuldenübernahme übernehmen. Da gibt es wohl Bedingungen zu, da sonst ja jeder das jedes Jahr machen könnte.
Aber eine offizielle Wasserstandsmeldung wäre auf jeden Fall nett. Da stimme ich dir zu! Ich gehe zusätzlich davon aus, dass die anderen Vereine schon daran interessiert sind, Trier als “Traditionsstandort” in der ProA zu haben. Fehlt also nur noch das wirtschaftliche! Betonung liegt auf “nur noch”….
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Der Übertrag der Lizenz auf einen neuen wirtschaftlichen Träger macht nur Sinn, wenn man die Schulden nicht (!) mitnimmt. Ansonsten sehe ich da auch keine Zukunft, ist blöd für die Gläubiger, aber gut für den Basketball-Standort Trier. Regelungen, dass man dies nicht darf sind mir nicht bekannt und in Gießen (oder war es Göttingen?) hat man das doch auch so gemacht. Neue Gesellschaft, dann Start ohne Schulden.
Nur so glaube ich daran, dass man vernünftig eine ProA-Saison durchstehen kann. Die Liga hat im Moment nur 15 der 16 Plätze besetzt, Trier ist ein Traditionsstandort mit vielen Fans, die Infrastruktur (v.a. Halle) ist gut, wenn Trier also irgendwie ein schlüssiges Konzept vorlegen kann, bin ich sehr optimistisch, dass Trier nächste Saison in der ProA auftauchen wird. Haben wir eigentlich schon einen neuen Namen für das Team? Drufffoazer Trier (DFT), IEWGT (Insolvenz egal, weiter geht´s Trier) oder Muuuselindianer Trier (MIT), Trier 015 oder mit RedBull als Hauptsponsor: Rasend schneller Ballsport Trier (RBT).
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Der Übertrag der Lizenz auf einen neuen wirtschaftlichen Träger macht nur Sinn, wenn man die Schulden nicht (!) mitnimmt. Ansonsten sehe ich da auch keine Zukunft, ist blöd für die Gläubiger, aber gut für den Basketball-Standort Trier. Regelungen, dass man dies nicht darf sind mir nicht bekannt und in Gießen (oder war es Göttingen?) hat man das doch auch so gemacht. Neue Gesellschaft, dann Start ohne Schulden.
[…]Das wäre mit Sicherheit die kurzfristige sinnvollere Lösung. Aber zu welchem Preis?
Natürlich hätte man keine Schulden, aber auf nicht absehbare Zeit hätte man bei den Gläubigern natürlich verbrannte Erde hinterlassen wie @Pforsberg schon sagte.Jetzt stellt sich die Frage, wer sind die Gläubiger und ist es schlimm, dort die Erde anzukokeln? Ohne Reihenfolge, Vollständigkeit und Richtigkeit werden dies wahrscheinlich sein:
- Personal, d.h. Spieler, Trainer, Angestellte, denen Gehalt & Prämien geschuldet werden
- GEMA, der Gebühren geschuldet werden
- Arena Trier (Castel Trier GmbH) für Hallenmiete
- Wohnungs-Vermieter in/um Trier
- VIP-Catering (Georgs Restaurant)
- ggf. BBL/DBB wg Beiträgen für Ausbildungsfonds
- vll. diverse Versicherungen
Wenn man sich das so anschaut ist die Gefahr “verbrannter Erde” in und um Trier vielleicht doch nicht soo schlimm. Aber auch hier wieder: wir wissen, dass wir nüscht wissen.
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Ich bin etwas überrascht, denn ich hatte die Spielordnung der 2. BBL so verstanden, dass ein Teilnahmerecht nur besteht, wenn auch eine Lizenz erteilt wurde. Vor Erteilung der Lizenz hat man nur ein Anwartschaftsrecht und von einer Anwartschaftsrechtsübertragung ist in der Spielordnung nirgendwo die Rede, sondern nur von der Teilnahmerechtsübertragung.
Im übrigen müsste der Insolvenzverwalter als Vertreter der Gläubiger der alten AG mit der Teilnahmerechtsübertragung einverstanden sein. An sich ist der Preis klar definiert: 75 T€. Mal schauen, wie sich der Insolvenzverwalter gegenüber den Altgläubigern herausredet, wenn die neue Spielbetriebsgesellschaft nicht annähernd diese Summe an die alte TBB AG überweist.
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naja wenn der insoveralter im sommer in rente geht kann dem doch egal sein
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Im übrigen müsste der Insolvenzverwalter als Vertreter der Gläubiger der alten AG mit der Teilnahmerechtsübertragung einverstanden sein. An sich ist der Preis klar definiert: 75 T€. Mal schauen, wie sich der Insolvenzverwalter gegenüber den Altgläubigern herausredet, wenn die neue Spielbetriebsgesellschaft nicht annähernd diese Summe an die alte TBB AG überweist.
Ich glaube, der wäre froh, wenn er überhaupt drei Euro sieht …
Ganz ehrlich: Für meine Ohren klingt das alles hier nach totalem Chaos, wenn sie weder wissen, wie sie heißen, noch wer’s macht, noch wer’s bezahlt, noch wer da spielt, noch wer die Karten druckt, das Scouting macht, die Arena aufbaut, das Catering ranschafft, das Training durchführt, die Reisen plant …
Das ganze bittschön alles geklärt bis in ca. drei Wochen ?!
Realistisch ?!?
Es gab selten soviel Chaos in den Bundesligen wie in diesem Jahr mit verschwundenen Teams.
Randsportart, ohne Großgönner nicht finanzierbar.Tante Edith sagt: Wenn ich überlege, was ich alles für Schoten bei uns nur mit ner NBBL und JBBL ausbügeln durfte, und was für ein Aufwand das war/ist, sag ich nur: Leute, das ist irgendwo zwischen “es braucht ein Wunder” und “wir können ab morgen zaubern” …
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Der Übertrag der Lizenz auf einen neuen wirtschaftlichen Träger macht nur Sinn, wenn man die Schulden nicht (!) mitnimmt. Ansonsten sehe ich da auch keine Zukunft, ist blöd für die Gläubiger, aber gut für den Basketball-Standort Trier. Regelungen, dass man dies nicht darf sind mir nicht bekannt und in Gießen (oder war es Göttingen?) hat man das doch auch so gemacht. Neue Gesellschaft, dann Start ohne Schulden.
[…]Das wäre mit Sicherheit die kurzfristige sinnvollere Lösung. Aber zu welchem Preis?
Natürlich hätte man keine Schulden, aber auf nicht absehbare Zeit hätte man bei den Gläubigern natürlich verbrannte Erde hinterlassen wie @Pforsberg schon sagte.Jetzt stellt sich die Frage, wer sind die Gläubiger und ist es schlimm, dort die Erde anzukokeln? Ohne Reihenfolge, Vollständigkeit und Richtigkeit werden dies wahrscheinlich sein:
- Personal, d.h. Spieler, Trainer, Angestellte, denen Gehalt & Prämien geschuldet werden
- GEMA, der Gebühren geschuldet werden
- Arena Trier (Castel Trier GmbH) für Hallenmiete
- Wohnungs-Vermieter in/um Trier
- VIP-Catering (Georgs Restaurant)
- ggf. BBL/DBB wg Beiträgen für Ausbildungsfonds
- vll. diverse Versicherungen
Wenn man sich das so anschaut ist die Gefahr “verbrannter Erde” in und um Trier vielleicht doch nicht soo schlimm. Aber auch hier wieder: wir wissen, dass wir nüscht wissen.
Würde die Liste mal um Staat (Steuern) und Sozialkassen ergänzen!
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Ich bin etwas überrascht, denn ich hatte die Spielordnung der 2. BBL so verstanden, dass ein Teilnahmerecht nur besteht, wenn auch eine Lizenz erteilt wurde. Vor Erteilung der Lizenz hat man nur ein Anwartschaftsrecht und von einer Anwartschaftsrechtsübertragung ist in der Spielordnung nirgendwo die Rede, sondern nur von der Teilnahmerechtsübertragung.
Im übrigen müsste der Insolvenzverwalter als Vertreter der Gläubiger der alten AG mit der Teilnahmerechtsübertragung einverstanden sein. An sich ist der Preis klar definiert: 75 T€. Mal schauen, wie sich der Insolvenzverwalter gegenüber den Altgläubigern herausredet, wenn die neue Spielbetriebsgesellschaft nicht annähernd diese Summe an die alte TBB AG überweist.
Man braucht keine Wildcard, also auch keine 75t€.
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Man braucht keine Wildcard, also auch keine 75t€.
Ich verstehe Henk so, dass das sportliche Teilnahmerecht eben finanziell genau so viel wert ist wie dessen kommerzieller Ersatz durch eine Wildcard, also 75 T €.
D.h. das ist der Wertansatz für den Insolvenzverwalter.
Natürlich könnte das irgendwie schon vorher übertragen worden sein, aber das kann der Verwalter anfechten.
Der handelt nämlich nicht im Interesse “des Basketballs”, sondern sein Job ist, für die Gläubiger so viel wie möglich rauszuholen.
Jedenfalls solange es ihn gibt, wenn nicht mangels Masse eingestellt wird … -
Ich sehe hier auch nicht, wo der Insolvenzverwalter irgendwelche Ansprüche gegenüber der neuen Gesellschaft/ dem neuen Verein hätte.
Das hat die Pro A dann so entschieden (vorausgesetzt die 15 Vereine sprechen sich dafür aus) und gut ist. Da wird es keine Forderungen geben können.
Ist mir im Grunde auch egal, dass ist was für die Juristen wie Murksel sagen würde. Warten wir also ab, wie die Pro A entscheidet, dann werden die Strukturen und Namen sicher auch Stück für Stück bekannt gegeben. -
Ich sehe hier auch nicht, wo der Insolvenzverwalter irgendwelche Ansprüche gegenüber der neuen Gesellschaft/ dem neuen Verein hätte.
Das hat die Pro A dann so entschieden (vorausgesetzt die 15 Vereine sprechen sich dafür aus) und gut ist. Da wird es keine Forderungen geben können.
Ist mir im Grunde auch egal, dass ist was für die Juristen wie Murksel sagen würde. Warten wir also ab, wie die Pro A entscheidet, dann werden die Strukturen und Namen sicher auch Stück für Stück bekannt gegeben.Das mag Deine Hoffnung sein, aber der Verwalter kann so eine Übertragung sehr wohl anfechten, wenn einfach das Teilnahmerecht ersatzlos aus der alten AG verschwinden soll.
Wir leben hier schon noch in einem Rechtsstaat, in dem man nicht einfach die Gläubiger per Federstrich enteignen kann, und Gläubiger, die das nicht so toll finden, mit dem Ofenrohr ins Gebirge zu schauen, hat die alte AG offenbar jede Menge.
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Ich sehe hier auch nicht, wo der Insolvenzverwalter irgendwelche Ansprüche gegenüber der neuen Gesellschaft/ dem neuen Verein hätte.
Das hat die Pro A dann so entschieden (vorausgesetzt die 15 Vereine sprechen sich dafür aus) und gut ist. Da wird es keine Forderungen geben können.
Ist mir im Grunde auch egal, dass ist was für die Juristen wie Murksel sagen würde. Warten wir also ab, wie die Pro A entscheidet, dann werden die Strukturen und Namen sicher auch Stück für Stück bekannt gegeben.Das mag Deine Hoffnung sein, aber der Verwalter kann so eine Übertragung sehr wohl anfechten, wenn einfach das Teilnahmerecht ersatzlos aus der alten AG verschwinden soll.
Wir leben hier schon noch in einem Rechtsstaat, in dem man nicht einfach die Gläubiger per Federstrich enteignen kann, und Gläubiger, die das nicht so toll finden, mit dem Ofenrohr ins Gebirge zu schauen, hat die alte AG offenbar jede Menge.
Es wird ja niemand enteignet. Die Pro A spricht der neuen Gesellschaft das Teilnahmerecht zu, unabhängig von der Vergangenheit. Und nun?
Wie gesagt, warten wir es ab, aber ich sehe hier keine rechtliche Grundlage das anzufechten. Das war es auch von meiner zu dem Thema, juristisches Klein-klein mit viel Spekulation ist hier wohl auch nicht das Thread-Thema. -
Ich sehe hier auch nicht, wo der Insolvenzverwalter irgendwelche Ansprüche gegenüber der neuen Gesellschaft/ dem neuen Verein hätte.
Das hat die Pro A dann so entschieden (vorausgesetzt die 15 Vereine sprechen sich dafür aus) und gut ist. Da wird es keine Forderungen geben können.
Ist mir im Grunde auch egal, dass ist was für die Juristen wie Murksel sagen würde. Warten wir also ab, wie die Pro A entscheidet, dann werden die Strukturen und Namen sicher auch Stück für Stück bekannt gegeben.Das mag Deine Hoffnung sein, aber der Verwalter kann so eine Übertragung sehr wohl anfechten, wenn einfach das Teilnahmerecht ersatzlos aus der alten AG verschwinden soll.
Wir leben hier schon noch in einem Rechtsstaat, in dem man nicht einfach die Gläubiger per Federstrich enteignen kann, und Gläubiger, die das nicht so toll finden, mit dem Ofenrohr ins Gebirge zu schauen, hat die alte AG offenbar jede Menge.
Es wird ja niemand enteignet. Die Pro A spricht der neuen Gesellschaft das Teilnahmerecht zu, unabhängig von der Vergangenheit. Und nun?
Wie gesagt, warten wir es ab, aber ich sehe hier keine rechtliche Grundlage das anzufechten. Das war es auch von meiner zu dem Thema, juristisches Klein-klein mit viel Spekulation ist hier wohl auch nicht das Thread-Thema.Die Spekulation kommt ja hier schon eher von dir…
Es geht ja nicht darum, was die ProA macht. Die ist in dieser Konstellation ja eher externer Player. Es geht um die Beziehung zwischen “alter AG”, bei der der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, jeden verfügbaren Euro für die Gläubiger zu sichern und der “neuen UG” die unabhängig vom Insovlenzverwalter existiert.
Wenn nun im Zuge der Insolvenz (seit Ende 2014) irgendetwas zwischen diesen beiden Gesellschaften hin- und hergeschoben wurde, dann fällt es in den Aufgabenbereich des IV, das zu bewerten und ggf. Forderungen zu stellen. Da hat die ProA aber mal gerade nix mit zu tun.
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Es gibt ein Teilnahmerecht an der ProA. Das können die Vereine an den Standort Hamburg, XY oder Trier vergeben.
Wenn sie es der neuen Gesellschaft aus Trier übertragen, sehe ich nicht, wo hier ein Anspruch für die alte TBB entstehen sollte. Die TBB hat keine Lizenz für die ProA!Nach eurer Theorie müsste die Pro A , der externe Player der über das Teilnahmerecht entscheidet, erst der TBB die Lizenz zusprechen und danach würde diese dann zur neuen Gesellschaft übertragen. In diesem Falle hätte der IV einen Anspruch, den er gelten machen kann. Aber in einer Beziehung neue Gesellschaft - Pro A taucht nunmal die alte Gesellschaft (TBB) nicht auf.
Aber das sollen die Juristen klären.
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Es gibt ein Teilnahmerecht an der ProA. Das können die Vereine an den Standort Hamburg, XY oder Trier vergeben.
Wenn sie es der neuen Gesellschaft aus Trier übertragen, sehe ich nicht, wo hier ein Anspruch für die alte TBB entstehen sollte. Die TBB hat keine Lizenz für die ProA!Nach eurer Theorie müsste die Pro A , der externe Player der über das Teilnahmerecht entscheidet, erst der TBB die Lizenz zusprechen und danach würde diese dann zur neuen Gesellschaft übertragen. In diesem Falle hätte der IV einen Anspruch, den er gelten machen kann. Aber in einer Beziehung neue Gesellschaft - Pro A taucht nunmal die alte Gesellschaft (TBB) nicht auf.
Aber das sollen die Juristen klären.
Aber muss nicht die AG auch der Übertragung des Teilnahmerechts zustimmen?
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Bevor hier immer weitere auf den jeweils letzten Post ihren Senf dazugeben. Wie wäre es denn mal mit selber nachlesen?!!!
Die Verwirrung stiftet ihr selbst, wenn euren halbgaren Posts.Aldimarkt hat es bereits verlinkt:
2. BBL Spielordnung (Version 07.04.2015)Das ganze bezieht sich auf die §6ff.:
§ 6
Mannschaften
1. Zur Teilnahme am Wettbewerb einer Bundesliga sind nur Bundesligisten berechtigt, denen nach
Maßgabe des Lizenzstatuts eine entsprechende Lizenz erteilt wurde.
…
6. Im Sinne der nachstehenden Absätze steht es dem Verzicht gleich, wenn dem Bundesligist die
Lizenz rechtskräftig verweigert oder entzogen wird.
…
9. Sofern die Voraussetzung des Absatzes 1 erfüllt sind, kann
a) im Zeitraum vom 10.05. bis zum 15.08. ein Bundesligist der 1.BBH (oder Aufsteiger in die 1.BBH) in die ProA eingegliedert werden, sofern ein (anderer) Bundesligist der ProA ergänzend bzw. ersatzweise in die 1.BBH aufsteigt oder – abweichend zur Sollstärke – der Teilnehmerplatz in der 1.BBH unbesetzt bleibt;
…
10. Kann ein freier Teilnehmerplatz nach diesen Vorschriften nicht besetzt werden und wird kein Wild Card Verfahren (nur für ProA) nach § 6c eingeleitet, so kann die Geschäftsführung den Teilnehmerplatz einem Bundesligisten anbieten, der zuvor einen Abstiegsplatz in dieser Spielklasse einnahm. Der Bundesligist hat bei Annahme dieses Teilnehmerplatzes eine Gebühr in Höhe von 50% der Wild Card Gebühr zzgl. MwSt. für einen Platz in der ProA bzw. eine Gebühr in Höhe von 15 % der Wild Card Gebühr zzgl. MwSt. für einen Platz in der ProB an die 2. Basketball-Bundesliga zu entrichten. Gleiches gilt auch für den Fall, dass ein Wild Card Verfahren eingeleitet aber nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.
11. Kann ein freier Teilnehmerplatz in der ProB nach diesen Vorschriften nicht besetzt werden, entscheidet die Geschäftsführung des Ligaveranstalters hierüber, falls keine andere Zuständigkeit geregelt ist.
…
§ 6a
Teilnahmerechtsübertragung
1. Das Teilnahmerecht [Anm.d.Verf: siehe oben §6(1)] eines Bundesligisten kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Mitgliederversammlung der AG 2.BBH übertragen werden. Die Mitglieder der Spielklassen ProA oder ProB sind berechtigt, jeweils unter Ausschluss der Mitglieder der anderen Spielklasse über die Übertragung eines Teilnahmerechts eines Bundesligisten alleine zu entscheiden. Die Zustimmung erfolgt durch die einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung vertretenen ordentlichen Mitglieder ggf. der betroffenen Spielklasse. Der Antragsteller ist nicht stimmberechtigt. Der Bundesligist, dem das Teilnahmerecht übertragen wird, hat bei Annahme dieses Teilnehmerplatzes eine Gebühr in Höhe von 50% der Wild Card Gebühr zzgl. MwSt. für einen Platz in der ProA bzw. eine Gebühr in Höhe von 15% der Wild Card Gebühr zzgl. MwSt. für einen Platz in der ProB an die 2. Basketball-Bundesliga zu entrichten. Bezüglich der Fristen des § 3 LiSt kann die 2. Basketball-Bundesliga für den neuen Inhaber des Teilnahmerechtes Ausnahmen genehmigen.
…
§ 6c
Wild Card Verfahren
1. Die DJL ist berechtigt, einen zusätzlichen Teilnehmer am Wettbewerb der 2. Basketball-Bundesliga Spielgruppe ProA zuzulassen, der zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht über das sportliche Teilnahmerecht verfügt, wenn:- die Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball Bundesliga die Einleitung des Wild Card Verfahrens beschlossen hat;
- der Bewerber bis zum 31.03. des laufenden Jahres einen Lizenzantrag gestellt hat
- dem neuen Bundesligisten unter den Verfahrensregelung des Lizenzstatutes für die maßgebliche Spielzeit eine Lizenz unter dem Vorbehalt der Erteilung des sportlichen Teilnahmerechts erteilt wurde;
- der Bundesligist an die DJL einen Betrag in Höhe von 75.000,00 € zzgl. MwSt. einmalig entrichtet hat;
- der Aufsichtsrat der DJL die Zulassung des Bewerbers beschlossen hat und die Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball-Bundesliga der Herren diesem Beschluss in der auf die Entscheidung des Aufsichtsrates folgenden Sitzung nicht mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen widersprochen hat.
2. Die Bestimmungen des § 15 Absatz 3 des Lizenzstatutes bleiben hiervon unberührt.
…
So wie ich das sehe, hat/kann die TBB AG in Auflösung mangels Masse keinen erfolgreichen Lizenzantrag stellen (Voraussetzungen: siehe Lizenzstatut und Ausschreibung, verlinkt auf der Webseite der 2. BBL) und kann daher auch kein Teilnahmerecht zu übetragen (folgt aus §6(1) ganz oben). Von daher entfallen an sich irgendwelche Zahlungen der neuen Gesellschaft an die alte AG. (bis auf solche für Inventar etc., welches man gerne weiterbenutzen will.) (War im vorangegangenen Post im Grunde nur ein Joke von mir, weil manche hier weismachen wollten, es käme hier zu einer Teilnahmerechtsübertragung. Ich behaupte, die alte TBB AG hat kein Teilnahmerecht, das sie übertragen könnte.)
Letzten Endes bleibt, da die alte TBB AG nicht fortgeführt werden soll, im Grunde nur das Wild-Card-Verfahren. Ich bin immer noch kein Jurist, von daher weiß ich nicht, wie die Bindestriche in §6c zu interpretieren sind. Reicht es, wenn man eine Bedingung erfüllt hat oder müssen alle Bedingungen, die in den Bindestrichen in §6c genannt sind, erfüllt sein? Bei letzterem können sich die Trierer mal wieder beim Vorstand der alten AG bedanken, dass der das Insolvenzverfahren so rechtzeitig eingeleitet hat.
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Tja, das ist die Ausschreibung. Aber es kommt ja auf die rechtliche Interpretation aus Trierer Sicht an.
Hat die TBB das Teilnahmerecht als sportlicher Absteiger? oder doch nicht, da insolvent?
Kann oder wird es auf die Nachfolge-Gesellschaft übertragen?
Muss die neue Gesellschaft eine neuen Lizenzantrag (=WC) stellen oder kann sie das alte Teilnahmerecht der TBB übertragen bekommen und bezahlt dann laut
Ausschreibung die halbe WC-Gebühr?Es ist und bleibt eine Frage für die Juristen…
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Tja, das ist die Ausschreibung. Aber es kommt ja auf die rechtliche Interpretation aus Trierer Sicht an.
Hat die TBB das Teilnahmerecht als sportlicher Absteiger? oder doch nicht, da insolvent?Die alte AG hat zunächst durch den Abstieg ein sportliches Teilnahmerecht an der Pro A.
Das dürfte unstritig sein.Sie hat derzeit keine Pro A Lizenz und wird meiner bescheidenen Meinung nach auch keine bekommen, wenn nicht ein Finanzwunder geschieht.
Kann oder wird es auf die Nachfolge-Gesellschaft übertragen?
Kann sie, ja. Mit Zustimmung der Pro A.
Genau dann mischt der Insolvenzverwalter mit, der muss dem nämlich zustimmen, so der Übertrag in der Zukunft liegt.
Sollte es vorsorglich bereits übertragen worden sein, könnte er die Übertragung anfechten.( Es braucht immer erst einen Vertrag zwischen altem und neuen Inhaber des sportlichen Teilnahmerechts, dem kann die Liga dann zustimmen oder auch nicht. )
Muss die neue Gesellschaft eine neuen Lizenzantrag (=WC) stellen oder kann sie das alte Teilnahmerecht der TBB übertragen bekommen und bezahlt dann laut
Ausschreibung die halbe WC-Gebühr?Einen neuen Lizenz(!)antrag braucht es so oder so, der sollte neben einer entsprechenden Finanzierung und Infrastruktur etc. auch ein sportliches Teilnahmerecht belegen.
Das gibt es entweder durch Übertrag (alte AG, siehe oben, plus halbe WC Gebühr) oder durch eine echte Wildcard (volle WC Gebühr und Liga mag, kein Anspruch!).
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Tja, das ist die Ausschreibung. Aber es kommt ja auf die rechtliche Interpretation aus Trierer Sicht an.
Hat die TBB das Teilnahmerecht als sportlicher Absteiger? oder doch nicht, da insolvent?Die alte AG hat zunächst durch den Abstieg ein sportliches Teilnahmerecht an der Pro A.
Das dürfte unstritig sein. …Einspruch: Meines Erachtens hat sie offenbar nur ein Anwartschaftsrecht. Wieso müsste sie noch einen Lizenzantrag stellen, wenn sie bereits das Teilnahmerecht besitzt?
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Einspruch: Meines Erachtens hat sie offenbar nur ein Anwartschaftsrecht. Wieso müsste sie noch einen Lizenzantrag stellen, wenn sie bereits das Teilnahmerecht besitzt?
Die Betonung liegt auf sportlichem Teilnahmerecht!
Unterschied:
Amateurliga:- Anwartschaftsrecht: Kann da spielen, oder auch tiefer (so bis Termin gewünscht), oder auch nicht.
Wandelt sich zum Termin automatisch in ein Teilnahmerecht um, mehr wird nicht benötigt.
Lizenzliga:
- Sportliches Teilnahmerecht: Notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung.
Erwerb aus Vorsaison oder per (Wildcard-) Zuweisung. Regelung in Spielordnung.
Kein Anrecht auf Eingliederung in untere Profi-Ligen.
Sonderregelungen beim Abstieg in den Amateurbereich (z.B. Pflichtübertrag von Kapitalgesellschaft auf eingetragenen Verein). - Lizenz: Notwendige Voraussetzung, bedingt sportliches Teilnahmerecht, ggf. Erwerb als Auflage/Bedingung.
Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, Infrastruktur usw.
Regelung im Lizenzstatut.
In den Lizenzligen gibt es kein Anwartschaftsrecht!
- Anwartschaftsrecht: Kann da spielen, oder auch tiefer (so bis Termin gewünscht), oder auch nicht.
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Okay, dann berechtigt laut §6 Abs.1 der Spielordnung ein Teilnahmerecht nicht zur Teilnahme. !? (sondern erst ein (sportliches) Teilnahmerecht + erfolgreicher Lizenzantrag). Nennt sich das jetzt Juristendeutsch und ist das absichtlich missverständlich formuliert?
In §6a sind keine besonderen Fristen genannt, von daher kann das offenbar jederzeit erfolgen. Trotzdem braucht es neben dem übertragenen Teilnahmerecht (Zustimmung vorausgesetzt) noch die Lizenzerteilung des “Teilnahmerechtsempfängers”, ansonsten ist de neue Teilnahmerechtsinhaber laut §6 Abs. 1 nicht zur Teilnahme berechtigt, äh … ja, so steht es da.
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Okay, dann berechtigt laut §6 Abs.1 der Spielordnung ein Teilnahmerecht nicht zur Teilnahme. !? (sondern erst ein (sportliches) Teilnahmerecht + erfolgreicher Lizenzantrag). Nennt sich das jetzt Juristendeutsch und ist das absichtlich missverständlich formuliert?
Ist alles etwas verwirrend, aber entscheidend ist §6.1:
“Zur Teilnahme am Wettbewerb einer Bundesliga sind nur Bundesligisten berechtigt, denen nach Maßgabe des Lizenzstatuts eine entsprechende Lizenz erteilt wurde.”Und zur Unterscheidung Lizenz vs. Teilnahmerecht §6.4:
“Mit Rechtskraft der Abschlusstabelle erlangt ein Bundesligist das in der Ausschreibung festgelegte Teilnahmerecht.”Das sollte es wirklich klar machen: Wenn von Teilnahmerecht HIER die Rede ist, geht es um das SPORTLICHE solche, denn natürlich braucht es für jede Saison zusätzlich eine neue Lizenz.
Also: DJL-SO => sportliche Regelungen
Lizenzstatut => wirtschaftliche etc. RegelungenIst eben anders wie in den Amateurligen.