15. ST. Phoenix Hagen vs. Crailsheim Merlins - 27.12. - 18:30 Uhr
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Die Realität sieht doch so aus, dass bei Nichtantreten zu einem Spiel das Spiel mit 40:0 für die angetretene Mannschaft gewertet wird, die dazu noch eine Entschädigung von TEUR 50 fordern kann. Weder eine Neuansetzung von eine Verlegung des Rückspiels sind vorgesehen.
Dann musst Du in der Realität aber auch damit leben, dass diese 50 T€, so wie Phoenix geschrieben hat, nicht alle Kosten des Heimvereins abdecken und dieser dann auf der Differenz sitzen bleibt. Die kann durchaus eklatant sein. Weil Ansprüche der Kartenbesitzer und Sponsoren nunmal rechtlich nur gegen den Heimverein geltend gemacht werden können.
Wenn der Heimverein sagt: Ok, ich nehme die Punkte und lebe mit dem Defizit, dann ist das ok.
Aber Punkte geschenkt UND kein Defizit ist in der Realität eben nicht machbar. -
Dann musst Du in der Realität aber auch damit leben, dass diese 50 T€, so wie Phoenix geschrieben hat, nicht alle Kosten des Heimvereins abdecken und dieser dann auf der Differenz sitzen bleibt. […]
Damit kann ich leben. Ich möchte auch kein Geld vom Verein wieder haben.
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Damit kann ich leben. Ich möchte auch kein Geld vom Verein wieder haben.
Du ja.
Und jetzt kommt die Grätchenfrage: Was sagen die 2999 anderen Kartenbesitzer ?
Was meinen die Sponsoren dazu ?Das weiß höchstens Hagen, wenn überhaupt, und an denen ihrer Stelle würde ich die Information auch nicht rauslassen.
Daher bleibt es spannend
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Der Ball ist beim Schiedsgericht.
Rechtlich kann es da meiner Meinung nur zwei vertretbare Entscheidungen geben:Da hast Du nicht ganz unrecht, das kann man so sehen.
Allerdings lasse Dir sagen, dass letzte Saison in der BBL das Spiel Ludwigsburg-FCB in den Playoffs wegen einer fragwürdigen Schiedsrichterentscheidung, die aber ganz viele Leute als Tatsachenentscheidung gesehen haben, auch neu angesetzt wurde. Da waren ganz viele Leute sehr erstaunt, wie das Schiedsgericht entschieden hatte, ich übrigens auch. Zugunsten der BBL sei aber gesagt, dass die BBL selber in dem Fall alle Kosten des FCB übernommen hat.
Und: Wenn sich alle Parteien einig sind, wird normalerweise ein Gericht kein Urteil dagegen fällen.
Insofern ist so eine Verhandlung schon immer ein bisserl “Basar”.Es bleibt ergo spannend
Nur sind Crailsheim und Hagen nicht die einzigen Beteiligten an der Chose. Die BBL und damit jeder andere Verein ist auch eine Partei (oder 16) und wird wohl ein Interesse daran haben, dass die Regeln wie sie aufgestellt wurden eingehalten werden.
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Damit kann ich leben. Ich möchte auch kein Geld vom Verein wieder haben.
Du ja.
Und jetzt kommt die Grätchenfrage: Was sagen die 2999 anderen Kartenbesitzer ?
Was meinen die Sponsoren dazu ?Das weiß höchstens Hagen, wenn überhaupt, und an denen ihrer Stelle würde ich die Information auch nicht rauslassen.
Daher bleibt es spannend
Ich verzichte auch auf die Rückerstattung zugunsten von Phoenix und ich kann mir vorstellen, dass dies auch viele andere tun werden. Dass die Sponsoren auf irgendwelchen Forderungen beharren werden, halte ich eher für unwahrscheinlich. Wenn man das irgendwie unter dem Motto “Spende für Phoenix” laufen lässt, hat Hagen den regulären Gewinn für ein Heimspiel plus 50000€ on Top und alle sind glücklich
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Damit kann ich leben. Ich möchte auch kein Geld vom Verein wieder haben.
Du ja.
Und jetzt kommt die Grätchenfrage: Was sagen die 2999 anderen Kartenbesitzer ?
Was meinen die Sponsoren dazu ?Das weiß höchstens Hagen, wenn überhaupt, und an denen ihrer Stelle würde ich die Information auch nicht rauslassen.
Daher bleibt es spannend
Ich verzichte auch auf die Rückerstattung zugunsten von Phoenix und ich kann mir vorstellen, dass dies auch viele andere tun werden. Dass die Sponsoren auf irgendwelchen Forderungen beharren werden, halte ich eher für unwahrscheinlich. Wenn man das irgendwie unter dem Motto “Spende für Phoenix” laufen lässt, hat Hagen den regulären Gewinn für ein Heimspiel plus 50000€ on Top und alle sind glücklich
Ich denke auch, dass sich die tatsächlichen Forderungen auf Rückerstattung sehr in Grenzen halten werden und die 50.000€ allein dafür theoretisch locker ausreichen dürften. Wie das bei den Sponsoren und VIPs aussieht, ist natürlich eine andere Sache: Die Hospitality lief ja genau so ab, wie bei einem regulären Spiel, diesbezüglich sollten also keine Nachforderungen auf Phoenix zukommen. Zurückfordern könnte man dann den Wert der Eintrittskarte allein für das Spiel, also abzüglich Bewirtung und Service. Einigen Sponsoren (diejenigen, die Werbung per Bande/Anzeigetafel schalten und Pausenspiele präsentieren) sind durch den Ausfall des Spiels natürlich Kontaktpunkte entgangen, sowohl vor Ort als auch über die Telekom-Übertragung. Aber wie will man das messen und dann entsprechend in eine finanzielle Entschädigung umwandeln? Schwierig bis kaum möglich, glaube ich.
Deswegen vermute ich, dass die Aussagen Oliver Herkelmanns bzgl. möglicher erheblicher finanzieller Belastungen nicht primär in der Sorge begründet liegen, diese nicht stemmen zu können, sondern darauf abzielen sollen ein wenig “auf den Busch zu klopfen”; vielleicht auch, um dadurch indirekt die Crailsheimer Verantwortlichen zu kontern, die sich als Opfer stilisieren.
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Und: Wenn sich alle Parteien einig sind, wird normalerweise ein Gericht kein Urteil dagegen fällen.
Sie sind sich ja hier nicht einig.
Die Spielleitung hat bereits über die Wertung des Spiels entschieden.
Und ich würde mir wünschen, dass diese auch die Interessen der anderen Teams und der Integrität des Wettbewerbs berücksichtigt. Konkret: Hagen soll nicht zweimal Heimvorteil (einmal 40:0 „am grünen Tisch“ aufgrund der langen Anreise der Merlins - und dazu noch Rückspiel ebenfalls in Hagen) geniessen.
@HA-PHOE:Daher sehe ich eine Verlegung des Rückrundenspiels, mit Gültigkeit der Karten vom 27.12 nach Hagen und Übernahem der Aufwendungen durch Crailsheim (wahrscheinlich deutlich unter 50T€E, also durchaus auch für CM interessant), als einen möglichen Kompromiss für alle Beteiligten.(BBL;CML;PXH)
Der Effekt des Heimvorteils wird in allen mir bekannten Studien für Basketballspiele statistisch als signifikant bejaht. Ich traue den Merlins eher einen Heimsieg gegen Hagen als einen Auswärtssieg zu. Von daher soll Phoenix auch auswärts bei den Merlins antreten müssen.
Es könnte ja durchaus Einfluss auf das Abstiegsgeschehen haben. Man stelle sich einmal vor, letzte Saison wäre bei Spielen wie Tübingen/Hagen oder Würzburg/Bayreuth am letzten Spieltag das Heimrecht aufgrund irgendwelcher „windiger“ bilateraler Absprachen (wider die Spielordnung) getauscht worden?
Könnten nicht auch - denkbarerweise - irgendwelche Spieler vertraglich vereinbarte Bonuszahlungen je nach Tabellenplatz haben?
@obartels:Dann musst Du in der Realität aber auch damit leben, dass diese 50 T€, so wie Phoenix geschrieben hat, nicht alle Kosten des Heimvereins abdecken und dieser dann auf der Differenz sitzen bleibt. Die kann durchaus eklatant sein.
…oder auch nicht. Sondern etwa null. Oder es könnte immer noch ein Überschuss rausspringen. Wir haben die Rechnung weiter vorne im Thread schon aufgemacht. Es ist m.E. nicht so eindeutig, dass Hagen da nur mit minus rauskommt.
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Der Effekt des Heimvorteils wird in allen mir bekannten Studien für Basketballspiele statistisch als signifikant bejaht. Ich traue den Merlins eher einen Heimsieg gegen Hagen als einen Auswärtssieg zu. Von daher soll Phoenix auch auswärts bei den Merlins antreten müssen.
Es könnte ja durchaus Einfluss auf das Abstiegsgeschehen haben. Man stelle sich einmal vor, letzte Saison wäre bei Spielen wie Tübingen/Hagen oder Würzburg/Bayreuth am letzten Spieltag das Heimrecht aufgrund irgendwelcher „windiger“ bilateraler Absprachen (wider die Spielordnung) getauscht worden?
Völlig richtig, das kann ich als Sportwissenschaftler nach der mir ebenfalls bekannten Studienlage genau so bestätigen. Ich habe selber mehrfach Tabellen aus Team SL exportiert und dahingehend ausgewertet, z.B. für die NBBL, es sind einige Punkte, bei einem knappen Spiel kann das entscheidend sein.
Deshalb wäre ich persönlich auch gegen einen Tausch des Heimrechts gegen Kohle.
Wenn Hagen sagt, sie haben durch die 50 T€ Regelung einen hohen Verlust (so ungefähr Herr Herkelmann), dann könnten sie den durch ein Angebot ihrerseits: Spiel wird nachgeholt, Crailsheim übernimmt entstandene Zusatzkosten (wie doppelt angefallene Hallenmiete etc.) wegbringen. Zu klären wären dann lediglich die Tickets, die wegen Terminunpässlichkeit zurückgegeben werden, das ist im Normalfall aber nur ein kleiner Teil und damit recht unproblematisch.
Aus Sicht des Wettbewerbs sehe ich bei der Lösung keinerlei Problem, das Ergebnis würde genau zählen wie bei einem regulären Spiel, kein Vorteil und kein Nachteil für irgendeinen Verein der BBL.
Was natürlich beeinträchtigt wäre: Die “Spielordnungsraison” analog zur Staatsraison. Aber das ist sie nicht erst seit diesem Thema, ich sage nur Tatsachenentscheidung vs. Fangeschrei beim Playoff-Wiederholungsspiel Ludwigsburg-FCB. Im Fußball wäre der Liga dafür von der FIFA die Rübe rasiert worden.
@Flash_Fan:…oder auch nicht. Sondern etwa null. Oder es könnte immer noch ein Überschuss rausspringen. Wir haben die Rechnung weiter vorne im Thread schon aufgemacht. Es ist m.E. nicht so eindeutig, dass Hagen da nur mit minus rauskommt.
Auch möglich. Ist Lotto, wir wissen halt nicht, wieviel zurückzuzahlen wäre, vermutlich weiß das noch nicht mal Hagen selber.
Nur passt das halt nicht zu den zitierten Aussagen von Herrn Herkelmann zu den finanziellen Auswirkungen.Es hängt halt von den Ticketbesitzern ab, wobei meine Nase mir sagt, dass die schweigende Mehrheit Geld nimmt, wenn sie es bekommen kann.
Die hier engagierten Fans dürften eher die Ausnahme sein.
Bei den VIP Tickets sehe ich übrigens auch klar eine Rückzahlungsverpflichtung, vertragliche Hauptleistung ist numal auch da ein Basketballspiel mit zwei Mannschaften, egal wieviel es dabei zu Essen und Trinken gibt. -
@obartels
Wie schön, dass es Menschen gibt, die so eifrig für ihren Verein kämpfen
Trotzdem solltest du realistisch bleiben und nicht alles so lange drehen und wenden bis es dir bzw. den Merlins passt!
Es gibt nun mal Regeln, die alle mal akzeptiert haben(ja, auch die Merlins) und sollte das zu erwartende Urteil gefällt werden, gibt es daran auch nichts zu rütteln! -
Beim Überfliegen der letzten Seiten fällt auf, dass sich die Diskussion um zwei Aspekte dreht: 1. Das Finanzielle und 2. Spiel neuansetzen
Zu den Finanzen:
Die 50 T€ sollen wohl in erster Linie die InfraStruktur-Kosten abdecken, die einfach wegen der Vorbereitung für ein Spiel entstehen (zB Personal vorort am Spieltag, ggf Miete oder irgendwelche Performance in der Halbzeit). Diese Kosten entstehen bei einer Neuansetzung erneut. So erhält Phoenix 50 T€, die zur Abdeckung von Rückforderungen (also im wesentlichen wohl Ticketpreise) dienen.Zur Idee einer Neuansetzung:
Hier ist der gesamte Wettbewerb zu sehen. Der Spielausgang hat Einfluß auf die Tabelle und kann im Grenzfall dazu führen, dass es den Abstieg oder die PlayOff-Plätze beeinflußt. Also: Crailsheim gewinnt in einer neuangesetzten Partie, das führt dazu dass entweder railsheim aus diesem Grunde nicht absteigt, oder dass Hagen mit zwei weiteren Mannschaften punktgleich die Plätze 15-17 belegt und durch den direkten Vergleich nicht Mannschaft X sondern Mannschaft Y nun Platz 17 belegt. Was will ich damit sagen? Die anderen 16 Mannschaften verlassen sich darauf, dass auch diese Partie regelkonform gewertet wird. Daher kann - wenn der Spielausfall durch die Merlins verschuldet ist - nur eine Spielwertung für Phoenix geben. Alles andere kann ein unbeteiligtes Team benachteiligen. -
Die anderen 16 Mannschaften verlassen sich darauf, dass auch diese Partie regelkonform gewertet wird. Daher kann - wenn der Spielausfall durch die Merlins verschuldet ist - nur eine Spielwertung für Phoenix geben. Alles andere kann ein unbeteiligtes Team benachteiligen.
Naja, es ist doch die Frage, ob ein Dritter oder ein drittes Team ein Anrecht darauf hat, dass ein Spiel NICHT sportlich entschieden wird ? Gefühlsmäßig wäre meine Meinung, dass da der Satz “es gibt keine Gleichheit im Unrecht” anzubringen ist.
Mal unabhängig davon wäre ich mir mit dem Thema “höhere Gewalt” nicht soooo sicher, es gibt durchaus Meinungen abseits des Sports, dass ein einfacher Stau keine höhere Gewalt ist, eine langanhaltende Vollsperrung, in der man feststeckt, hingegen schon. BBL-SO ist eben nicht DBB-SO mit dem Passus über die “Öffentlichen”, der fehlt da.
Btw.: Nicht dass wir uns falsch verstehen: ICH wäre auch - rein aus sportlichen Gründen - am Tag zuvor losgefahren und hätte ein Hotel gebucht. Aber es ist nun mal, wie es ist.
Abwarten und Tee trinken …
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Die anderen 16 Mannschaften verlassen sich darauf, dass auch diese Partie regelkonform gewertet wird. Daher kann - wenn der Spielausfall durch die Merlins verschuldet ist - nur eine Spielwertung für Phoenix geben. Alles andere kann ein unbeteiligtes Team benachteiligen.
Naja, es ist doch die Frage, ob ein Dritter oder ein drittes Team ein Anrecht darauf hat, dass ein Spiel NICHT sportlich entschieden wird ? Gefühlsmäßig wäre meine Meinung, dass da der Satz “es gibt keine Gleichheit im Unrecht” anzubringen ist.
Netter Versuch, meine Ausführungen aufs Glateis zu führen. “Regelkonform gewertet wird” ist mein Argument - darauf verlassen sich die anderen Mannschaften.
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Netter Versuch, meine Ausführungen aufs Glateis zu führen. “Regelkonform gewertet wird” ist mein Argument - darauf verlassen sich die anderen Mannschaften.
Regelkonform ist das, was am Ende vom Schiedsgericht entschieden wird. Foul ist, wenn der Schiri pfeift. Punkt.
Aber mal abgesehen davon eine persönliche Anmerkung: Ich finde es immer wieder traurig, wie unbeteiligte DRITTE versuchen, ihren kleinen schlechten Vorteil aus dem Unglück anderer zu ziehen. Ich persönlich empfinde eine SPORTLICHE Entscheidung auf dem Feld als das, worauf man sich verlassen sollte. Von mir aus auch eine SpielWIEDERHOLUNG, wenn mal was grob schief läuft. Aber nicht auf die kleinen “wie drück ich denen ne Wertung rein” Tricks.
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Wenn das SPORTLICHE den Merlins so wichtig ist hätten sie in Hagen antreten können. Eine Neuansetzung passt noch nicht mal in die BBL-Planung. Oder soll dies nach der Saison erfolgen? Dann ist es keine Neuansetzung und Crailsheim ist dazu nicht Telaviv - wer sollte sich so etwas ansehen wollen?
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Wenn das SPORTLICHE den Merlins so wichtig ist hätten sie in Hagen antreten können. Eine Neuansetzung passt noch nicht mal in die BBL-Planung.
Naja, shit happens. Sie sind ja nicht vorsätzlich nicht angetreten.
Zur Planung: Da würden die Verantwortlichen sicher einen Termin noch in der Saison finden.
Sollte natürlich fairerweise ein Samstag oder Sonntag sein, mir sticht z.B. der 5.4. sofort ins Auge. -
Regelkonform ist das, was am Ende vom Schiedsgericht entschieden wird. Foul ist, wenn der Schiri pfeift. Punkt.
Genau. Und das mit gutem Grund: Vorhersehbarkeit. Es soll nicht jeder Sachverhalt nach Gutdünken entschieden werden, sondern nach vorher festgelegten Regeln.
Daher ist die Entscheidung des Schiedsgerichts vorhersehbar:
- Neuansetzung, wenn das Schiedsgericht einen Fall von höherer Gewalt annimmt
- Spielwertung zu Gunsten von Hagen (+ 50T EUR pauschaler Schadensersatz), wenn das Schiedsgericht keinen Fall von höherer Gewalt annimmt.
Das Schiedsgericht muss daher nur die Frage “höhere Gewalt ja/nein” entscheiden. Die Rechtsfolge nach Beantwortung dieser Frage steht fest. Analog i.Ü. in dem von Dir herangezogenen LuBu-FCBB-Fall: Dort musste nur die Frage “Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß (der für den Ausgang des Spiels entscheidend war)” entschieden werden. Auch hier war die Rechtsfolge nach Beantwortung dieser Frage klar: Spielwiederholung im Falle eines Regelverstoßes, Spiel wird gewertet wie gespielt bei Tatsachenentscheidung. Kurz: Nur die rechtliche Einordnung des Sachverhaltes muss und darf vom Schiedsgericht entschieden werden. Die Folgen, die aus der vom Schiedsgericht vorgenommenen rechtlichen Einordnung erwachsen, sind festgelegt und stehen nicht zur Disposition.
Die von Dir propagierte Spielwiederholung auch bei Nichtvorliegen von höherer Gewalt (weil ja angeblich sportlich und wirtschaftlich für alle das beste) ist schlicht und ergreifend nicht vorgesehen. Warum soll man es sich schwer machen und nach “kreativen” Lösungen suchen, wenn die Vereine sich vorab und übergreifend bereits auf eine Regelung verständigt und diese festgelegt haben?
Daher können sich auch nicht Hagen und Crailsheim auf eine abweichende Lösung verständigen. Parteien des Verfahrens sind Crailsheim und die BBL. Die BBL ihrerseits ist an ihre Regularien gebunden und kann daher nicht einfach einer “kreativen” Lösung zustimmen. Und auch hier aus gutem Grund: Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes. Alle Vereine der BBL befinden sich in einem sportlichen Wettstreit, der nur dann fair ist, wenn für alle die gleichen Regeln gelten. Eine Spielwiederholung würde dies mindestens gefährden. Beispiele haben andere user (insbesondere @Flash_Fan) in diesem Thread schon gebracht.
Aber mal abgesehen davon eine persönliche Anmerkung: Ich finde es immer wieder traurig, wie unbeteiligte DRITTE versuchen, ihren kleinen schlechten Vorteil aus dem Unglück anderer zu ziehen. Ich persönlich empfinde eine SPORTLICHE Entscheidung auf dem Feld als das, worauf man sich verlassen sollte. Von mir aus auch eine SpielWIEDERHOLUNG, wenn mal was grob schief läuft. Aber nicht auf die kleinen “wie drück ich denen ne Wertung rein” Tricks.
DU hälst es für traurig, dass es so etwas wie eine Spielwertung in bestimmten Sachverhalten gibt, weil das ja keine sportliche Entscheidung ist. Deine Meinung sei Dir belassen, Du darfst das bitte nur nicht verallgemeinern. Die Regelungen, wann auf Spielwertung zu entscheiden ist, sind nicht vom Himmel gefallen. Dort haben sich (hoffentlich) intelligente und sachverständige Menschen zusammengesetzt und die Regularien erarbeitet. Diese Menschen haben das Instrument der Spielwertung und damit einen Verzicht auf eine “sportliche” Entscheidung eines Spiels auf dem Feld in bestimmten Fällen für sachgerecht erachtet. Die Vereine haben diesen Regularien zugestimmt. Daher haben auch sie das Instrument der Spielwertung in bestimmten Fällen für sachgerecht erachtet. Damit würde ich sagen, dass Du mit Deiner Einschätzung hinsichtlich der Spielwertung eher eine Mindermeinung vertrittst.
Und wenn sich dann einer auf die Regeln beruft, von “wie drück ich denen ne Wertung rein”-Tricks zu sprechen, finde ich…bemerkenswert.
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Das ist ein großartiger Beitrag.
Emotionsfrei werden die Fakten genannt und es wird kurz erläutert, warum die Regeln so sind wie sie sind.Ich setze mir ein Lesezeichen auf dieses Posting.
Ich werde ab jetzt bei jedem Grüner-Tisch-ist-unfair-Geweine auf Roadrunners Beitrag verweisen. -
Daher ist die Entscheidung des Schiedsgerichts vorhersehbar:
- Neuansetzung, wenn das Schiedsgericht einen Fall von höherer Gewalt annimmt
- Spielwertung zu Gunsten von Hagen (+ 50T EUR pauschaler Schadensersatz), wenn das Schiedsgericht keinen Fall von höherer Gewalt annimmt.
Soweit akzeptiert.
Punkt 2. ist von den Folgen her klar, soweit ich das sehe, würde Punkt 1. bedeuten, dass Hagen keinen Cent von Crailsheim erhält und die Kosten für die erneute Bereitstellung der Halle etc. gingen dann komplett zu Lasten von Hagen. Oder ?( Daher ja der Ansatz mit dem Kompromiss, manchmal ist so einer schlau, wenn auch nicht vorgesehen … )
Wie siehst Du das denn mit der “Höheren Gewalt” ?
Die Öffentliche-Verkehrsmittel-Klausel aus DBB-SO gibt es ja nicht in BBL-SO und wenn man bei anderen Sportarten (z.B. Handball) nachschaut, wird ein Stau nicht, eine Vollsperre, aus der man nicht rauskommt, sehr wohl als höhere Gewalt angesehen.
In BVerwG 8 B 51.07 fand ich die Definition: “Der Begriff der höheren Gewalt entspricht dem Begriff der „Naturereignisse und andere unabwendbare Zufälle“ in § 233 Abs. 1 ZPO a.F. …”
Ich denke hier an die unabwendbaren Zufälle, also erst stellt sich der LKW wenige Fahrzeuge vor dem Mannschaftsbus quer, dann laufen’s zu Fuß zurück und dann bleiben auch noch die Kleinbusse stecken, was natürlich “dumm gelaufen” ist. Die Handballer verlangen z.B. ausdrücklich nicht die Anreise am Vortag, sondern nur genügend Zeitreserve.Deine Meinung ?
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Punkt 2. ist von den Folgen her klar, soweit ich das sehe, würde Punkt 1. bedeuten, dass Hagen keinen Cent von Crailsheim erhält und die Kosten für die erneute Bereitstellung der Halle etc. gingen dann komplett zu Lasten von Hagen. Oder ?
Ja, das ist nach meiner Einschätzung so (wobei ich gerne zugebe, dass meine Kenntnisse der BGB-Regelungen zu höherer Gewalt mittlerweile ziemlich rudimentär sind…), wenn nicht in irgendwelchen Spielordnungen etwas anderes vorgesehen ist. Das ist aber auch nur die logische Konsequenz von “höherer Gewalt”. Keiner hätte bei höherer Gewalt “schuld” daran, dass das Spiel nicht stattgefunden hat. Daher würde ich höhere Gewalt auch mit “dumm gelaufen, Pech gehabt” übersetzen :-).
( Daher ja der Ansatz mit dem Kompromiss, manchmal ist so einer schlau, wenn auch nicht vorgesehen … )
Das, was Du jetzt ansprichst, wäre ein Kompromiss für den Fall, dass höhere Gewalt vorliegt. Dem kann ich zustimmen, weil in diesem Fall das Heimteam deutlich größere Nachteile haben kann (und regelmäßig wird), als das Auswärtsteam. Die Punkte hast Du ja schon angesprochen. Meinem Gerechtigkeitsempfinden würde bei höherer Gewalt eine Teilung aller Kosten (d.h. neben den Kosten von Hagen auch die Reisekosten u.ä. von Crailsheim) am nächsten kommen.
Aber das ist ein anderer Fall als das, was Du in Deinen vorherigen Posts angesprochen hast. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ging es Dir um eine Spielwiederholung bzw. Neuansetzung auch für den Fall, dass es keine (!) höhere Gewalt war. Da bin ich, wie ausgeführt, anderer Meinung - so ein Kompromiss geht nicht.
Wie siehst Du das denn mit der “Höheren Gewalt” ?
Die Öffentliche-Verkehrsmittel-Klausel aus DBB-SO gibt es ja nicht in BBL-SO und wenn man bei anderen Sportarten (z.B. Handball) nachschaut, wird ein Stau nicht, eine Vollsperre, aus der man nicht rauskommt, sehr wohl als höhere Gewalt angesehen.
In BVerwG 8 B 51.07 fand ich die Definition: “Der Begriff der höheren Gewalt entspricht dem Begriff der „Naturereignisse und andere unabwendbare Zufälle“ in § 233 Abs. 1 ZPO a.F. …”
Ich denke hier an die unabwendbaren Zufälle, also erst stellt sich der LKW wenige Fahrzeuge vor dem Mannschaftsbus quer, dann laufen’s zu Fuß zurück und dann bleiben auch noch die Kleinbusse stecken, was natürlich “dumm gelaufen” ist. Die Handballer verlangen z.B. ausdrücklich nicht die Anreise am Vortag, sondern nur genügend Zeitreserve.Deine Meinung ?
Leider ist das so überhaupt nicht mein Spezialgebiet, daher kann ich hierzu nichts Belastbares beitragen. Meine Meinung (!), die selbstverständlich nicht belastbar ist:
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Schneechaos war angesagt, daher kein überraschendes Ereignis. Ist bei dieser Vorhersage eine Vollsperrung der Autobahn ein unabwendbarer Zufall? Mein Bauchgefühl sagt eher nein, aber das ist eben nur mein Bauchgefühl. Warten wir ab, wie das Schiedsgericht das sieht.
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Kontrollüberlegung nach “Gerechtigkeitsgefühl”: Wenn man akzeptiert, dass es nur zwei Entscheidungsmöglichkeiten des Schiedsgerichts gibt (höhere Gewalt mit Folge Neuansetzung oder keine höhere Gewalt mit Folge Spielwertung und 50T EUR pauschalierter Schadensersatz), was würde eher meinem Gerechtigkeitsempfinden entsprechen? Soll Hagen auf seinen Kosten sitzenbleiben und eine Neuansetzung erfolgen (Fall “höhere Gewalt”)? Oder muss eher Crailsheim die Spielwertung und den Schadensersatz schlucken? Schwierig, aber bei mir geht die Tendenz ganz klar zu Letzerem - auch vor dem Hintergrund, dass es alle anderen Auswärtsteams geschafft haben, rechtzeitig anzureisen und es eben keine vom Himmel gefallene, unabwendbare Konsequenz war, dass Crailsheim nicht rechtzeitig ankommt. Aber da kann man sicherlich anderer Meinung sein. Again, warten wir die Entscheidung des Schiedsgerichts ab.
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Weil Du es angesprochen hast: Die Privilegierung öffentlicher Verkehrsmittel, die es offenbar teilweise gibt, kann ich intellektuell nur schwer nachvollziehen. Ich habe eine Pflicht, rechtzeitig am Spielort aufzutauchen. Zur Erfüllung dieser Pflicht schalte ich Profis ein - in einem Fall ein Busunternehmen, im anderen Fall die Bahn. Wenn diese Profis es nicht schaffen, mich rechtzeitig zum Spielort zu bringen, muss ich mir das zurechnen lassen, egal welchen “Profi” ich eingeschaltet habe. Und wer schon mal im Winter mit der Bahn gefahren ist, kann sicherlich auch bestätigen, dass das kein zuverlässigeres Verkehrsmittel ist als ein Auto. Tut hier aber nichts zur Sache :-).
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Danke, qualitativ gute Antwort
@roadrunner158:Aber das ist ein anderer Fall als das, was Du in Deinen vorherigen Posts angesprochen hast. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ging es Dir um eine Spielwiederholung bzw. Neuansetzung auch für den Fall, dass es keine (!) höhere Gewalt war. Da bin ich, wie ausgeführt, anderer Meinung - so ein Kompromiss geht nicht.
Nicht ganz, ich wollte diese Variante ins Gespräch bringen, weil es sich meiner Meinung nach um einen Grenzfall handelt, bei dem es de facto sehr schwer fällt ist, nur hart “Höhere Gewalt” ja oder nein zu sagen.
In jedem Fall hätte dann einer die berühmte A-Karte gezogen, wenn man nur binär entscheidet, entweder Hagen (alle Kosten da, das entspricht auch nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden, wäre aber wohl so) oder Crailsheim (55 T€ plus Wertung). Normalerweise finden in so einem Grenzfall vernünftige Menschen zusammen und suchen einen wirtschaftlich tragbaren Kompromiss, bei dem ich vermuten würde, dass sich dem auch die Liga nicht verschließt.
Einen RECHTSANSPRUCH darauf gibt es natürlich nicht, da sind wir uns einig. Bei der Spielwiederholung Ludwigsburg Bayern war es am Ende ja auch so, die Terminierung stand z.B. ganz klar im Widerspruch zu BBL-SO, Playoffs hin oder her, war also nicht wirklich rechtens, aber praktisch kaum anders realisierbar. Die BBL hatte damals wohl per Kostenübernahme und Zusatzeinnahmen für beide Vereine die Gemüter besänftigt, am Ergebnis hatte die Wiederholung ohnehin nichts geändert.
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Punkt 2. ist von den Folgen her klar, soweit ich das sehe, würde Punkt 1. bedeuten, dass Hagen keinen Cent von Crailsheim erhält und die Kosten für die erneute Bereitstellung der Halle etc. gingen dann komplett zu Lasten von Hagen. Oder ?
( Daher ja der Ansatz mit dem Kompromiss, manchmal ist so einer schlau, wenn auch nicht vorgesehen … )
Genauso verhält es sich meiner Meinung nach auch. Sollte auf “höhere Gewalt” entschieden werden, hat Hagen keinen Anspruch und bleibt auf den Kosten sitzen. Das wäre für Hagen selbstverständlich sehr bitter aber vollkommen ok. Denn es ist die Aufgabe jedes einzelnen BBL-Teilnehmers sich gegen solch einen Fall abzusichern (z.B. durch Versicherung, klare Regelung in AGBs, etc.). Fälle von höhere Gewalt gibt es und sind nicht abwegig, also muss ein solches Szenario auch antizipiert werden.
Das ist jetzt erstmal allgemein geschrieben und nicht auf das besagte Spiel bezogen (ich persönlich halte dies für keinen Fall von höherer Gewalt, aber das ist meine Meinung/Empfinden ohne dass sich dies auf Wissen um Präzedenzfälle bzw. auf juristische Grundlagen stützt…und ich habe dies auch nicht zu entscheiden).Was aber klar sein sollte:
Crailsheim hat zugestimmt sich der Regelung zu unterwerfen, dass bei Nichtantritt, der sich nicht auf “höhere Gewalt” berufen kann, das Spiel als verloren gewertet wird und 50.000EUR zu zahlen sind.
Hagen wiederum hat zugestimmt, dass es in einem solchen Fall eben nicht 100.000EUR o.ä. gibt, sondern 50.000EUR. Wenn 50.000EUR nicht reichen, um die Kosten zu decken und Hagen somit auf weiterem finanziellen Aufwand sitzen bleibt, dann muss man eben auch von mangelhafter Risikoplanung sprechen. Mag hart klingen und moralisch wurmt es einen, wenn man Schaden durch Fehlverhalten Dritter erleidezt…aber nüchtern unternehmerisch betrachtet ist es letztlich nichts anderes als das. Interessant wäre es doch auch: Wie regelt bspw. ALBA das, wenn sie in einer ausverkauften O2-World gegen Bayern spielen wollen, diese es aber kurzfristig nicht zum Spiel schaffen (ohne “höherer Gewalt” )? Wenn Hagen schon bei 50.000EUR auf Kosten sitzen bleibt, dann wäre es für ALBA noch deutlich heftiger. Oder eben nicht, weil man Vorkehrungen getroffen hat? Das soll absolut kein Hagen-bashing sein…ich persönlich habe mir im Zusammenhang mit diesem Fall auch die Frage gestellt, wie es bei uns in Bayreuth aussieht? Sind wird abgesichert? (Ok, wir haben Glück mit der Hallenmiete, so dass das Geld wohl in unserem speziellen Fall reicht…aber man man sich trotzdem Gedanken.)Was ich obartels zugute halte ist, dass er aufzeigt, welche Möglichkeiten es “theoretisch” gäbe, wenn man die finanziellen Auswirkungen mionimieren wollte. Wobei eben theoretisch in Anführungszeichen, weil die Theorie dies ja eigentlich nicht vorsieht, wie ja auch roadrunner schreibt. Es gibt nur die Entscheidung “höhere Gewalt” ja oder nein. Die Konsequenzen sind klar geregelt und stehen nicht zur Disposition. Alles andere ist durchspielen von Szenarien à la einer Mediation, wie man mit der Situation sonst noch vilelicht gütlich umgehen könnte. Aber dies würde mMn nur funktionieren, wenn alle 16 weiteren Teams ihr Ok gebe, das hier der Weg, auf den man sich bereits geeinigt hat, verlassen wird. Und ich kann es mir bei bestem Willen nicht vorstellen, das man es überhaupt soweit bringt, dies zur Diskussion zu bringen.
Mit dem Einspruch von Crailsheim habe ich überhaupt kein Problem. Diese Möglichkeit gibt es ja, so dass man ein faires Verfahren hat. Aber die letztliche Entscheidung muss man dann eben auch akzeptieren.
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Punkt 2. ist von den Folgen her klar, soweit ich das sehe, würde Punkt 1. bedeuten, dass Hagen keinen Cent von Crailsheim erhält und die Kosten für die erneute Bereitstellung der Halle etc. gingen dann komplett zu Lasten von Hagen. Oder ?
Ja, das ist nach meiner Einschätzung so (wobei ich gerne zugebe, dass meine Kenntnisse der BGB-Regelungen zu höherer Gewalt mittlerweile ziemlich rudimentär sind…), wenn nicht in irgendwelchen Spielordnungen etwas anderes vorgesehen ist. Das ist aber auch nur die logische Konsequenz von “höherer Gewalt”. Keiner hätte bei höherer Gewalt “schuld” daran, dass das Spiel nicht stattgefunden hat. Daher würde ich höhere Gewalt auch mit “dumm gelaufen, Pech gehabt” übersetzen :-).
@obartels:( Daher ja der Ansatz mit dem Kompromiss, manchmal ist so einer schlau, wenn auch nicht vorgesehen … )
Das, was Du jetzt ansprichst, wäre ein Kompromiss für den Fall, dass höhere Gewalt vorliegt. Dem kann ich zustimmen, weil in diesem Fall das Heimteam deutlich größere Nachteile haben kann (und regelmäßig wird), als das Auswärtsteam. Die Punkte hast Du ja schon angesprochen. Meinem Gerechtigkeitsempfinden würde bei höherer Gewalt eine Teilung aller Kosten (d.h. neben den Kosten von Hagen auch die Reisekosten u.ä. von Crailsheim) am nächsten kommen.
Für diesen Fall könnte aber auch die BBL einen Teil der Kosten übernehmen. Immerhin heißt ja “Höhere Gewalt”, dass wirklich niemand schuld hat. Wenn Phoenix dann durch die Mehrausgaben finanziell in die Bredouille geraten würde, wäre das in meinen Augen auch eine Wettbewerbsverzerrung, die sich nicht zu verantworten hätten. Für genau solche Fälle sollte es einen Fonds von der BBL verwaltet geben, wenn so einer nicht eh schon existiert.
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Das Schiedsgericht muss daher nur die Frage “höhere Gewalt ja/nein” entscheiden. Die Rechtsfolge nach Beantwortung dieser Frage steht fest. Analog i.Ü. in dem von Dir herangezogenen LuBu-FCBB-Fall: Dort musste nur die Frage “Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß (der für den Ausgang des Spiels entscheidend war)” entschieden werden. Auch hier war die Rechtsfolge nach Beantwortung dieser Frage klar: Spielwiederholung im Falle eines Regelverstoßes
Mal ganz naiv gefragt:
Steht die Rechtsfolge wirklich so fest?
Bzw. war sie im Falle von Ludwigsburg - München “klar”?Ich finde dazu ad hoc in der Spielordnung nämlich ausschliesslich § 17,5:
“Wird ein Spiel aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht begonnen oder abgebrochen, so entscheidet die Spielleitung über die Wertung.”
Meiner Interpretation nach ist davon auch ein Entscheid für eine Neuansetzung gedeckt - aber ist er auch unbedingt zwingend?
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Mal ganz naiv gefragt:
Steht die Rechtsfolge wirklich so fest?
Bzw. war sie im Falle von Ludwigsburg - München “klar”?Ich finde dazu ad hoc in der Spielordnung nämlich ausschliesslich § 17,5:
“Wird ein Spiel aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht begonnen oder abgebrochen, so entscheidet die Spielleitung über die Wertung.”
Meiner Interpretation nach ist davon auch ein Entscheid für eine Neuansetzung gedeckt - aber ist er auch unbedingt zwingend?
Ich fürchte, bei diesen beiden Fällen musst Du Fragen einer Spielwertung (Hagen - Crailsheim) und eines Protestes (Ludwigsburg - FCBB) unterscheiden:
Für das Spiel Hagen - Crailsheim ergibt sich die Grundlage für eine Spielwertung aus § 17 Nr. 4 b und Nr. 7 der Spielordnung der BBL.
Für das Spiel Ludwigsburg - FCBB (gehört hier eigentlich nicht her, sollten die Moderatoren dies als off-Topic ansehen, kann das gerne gelöscht werden) war die Situation eine andere. Dort ist das Spiel zu Ende gespielt worden und hat einen sportlichen Sieger gehabt. Daher ist § 17 der Spielordnung der falsche Ansatzpunkt. Es wurde aber ein Protest wegen eines Regelverstoßes eingelegt. Wenn ich das richtig sehe, sind Grundlage hierfür dann die §§ 7 ff. der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung der BBL. Dort steht in § 9 Abs. 4, dass die Spielleitung eine “sachgerechte Entscheidung” trifft, wenn sie den Protest für begründet erachtet (d.h. Vorliegen insbesondere eines Regelverstoßes, § 7 Abs. 1, und nicht bloß einer Tatsachenentscheidung, § 7 Abs. 2, und wesentliche Beeinflussung des Spielausgangs, § 9 Abs. 3). Du hast Recht, dass dort nicht ausdrücklich etwas von einer Spielwiederholung steht, sondern nur von einer "sachgerechten Entscheidung, aber was soll denn ansonsten in Frage kommen? Hierzu verweise ich mal auf einen alten Post von @aldimarkt:
Vorbemerkung 1
Bei einem Protest gibt es grundsätzlich (nur) zwei mögliche Entscheidungen:
A. Protest erfolgreich - Spiel wird wiederholt
B. Protest abgelehnt - Ergebnis bleibt unverändertIn Diskussionen tauchen gern mal andere Lösungsansätze auf wie z.B. “Ergebniskorrektur ohne anderen Sieger”, “anderer Sieger nach Ergebniskorrektur” oder “Wiederholung der letzten x Minuten”. Das sind alles keine “erlaubten” Lösungen.
Sollte ich gerade Unsinn geschrieben haben (ich kenne mich in den ganzen Ordnungen der BBL nicht wirklich aus), bitte ich berufenere user, das gerne zu korrigieren.
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Sollte ich gerade Unsinn geschrieben haben (ich kenne mich in den ganzen Ordnungen der BBL nicht wirklich aus), bitte ich berufenere user, das gerne zu korrigieren.
Ich kann Dir gut folgen. Zumindest die Teile, wo Du nicht mich zitierst, erscheinen mir schlüssig und zutreffend. Über die Qualität des Absatzes, in dem Du mich zitierst, mögen andere befinden.
@roadrunner158:Und wer schon mal im Winter mit der Bahn gefahren ist, kann sicherlich auch bestätigen, dass das kein zuverlässigeres Verkehrsmittel ist als ein Auto.
Zu dieser Aussage widerspreche ich Dir HEFTIG und LAUT! Ein Vertiefen dieses Themas verbietet sich in diesem Thread, da es OT wäre. Ich erlaube mir allerdings darauf hinzuweisen, dass die von (zumeist) Gelegenheitskunden gefühlte Bahn-Unzuverlässigkeit sich ganz erheblich von den Erfahrungen der Häufigbenutzer unterscheidet. Ich muss jedes Wochenende pünktlich bei (Bundesliga-)Spielen sein - ich benutze nahezu ausschließlich die Bahn zur An-/Abreise - es funktioniert auch bei schwierigen Witterungsbedingungen ausgezeichnet!
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Ich fürchte, bei diesen beiden Fällen musst Du Fragen einer Spielwertung (Hagen - Crailsheim) und eines Protestes (Ludwigsburg - FCBB) unterscheiden:
Ja, das ist schon klar, dass das eine Spiel gespielt wurde und gegen die Wertung protestiert wurde, und dass das andere wurde nicht gespielt.
Aber in beiden Fällen sind die Rechtsfolgen m.E. nicht klar (und voraussehbar) definiert.@roadrunner158:
Für das Spiel Hagen - Crailsheim ergibt sich die Grundlage für eine Spielwertung aus § 17 Nr. 4 b und Nr. 7 der Spielordnung der BBL.
…oder eben auch nicht!
Ja, wenn das Schiedsgericht zum Ergebnis kommt, dass keine höhere Gewalt vorlag, dann sind die Folgen nach § 17 Nr. 4 klar definiert. Aber…
Nein, wenn das Schiedsgericht zum Ergebnis kommt, dass Crailsheim das Nichtantreten nicht zu vertreten hat, dann lese ich da keine Vorgaben. Dann “entscheidet einfach” nach 17 Nr. 5 die Spielleitung über eine Wertung. -
Und wer schon mal im Winter mit der Bahn gefahren ist, kann sicherlich auch bestätigen, dass das kein zuverlässigeres Verkehrsmittel ist als ein Auto.
Zu dieser Aussage widerspreche ich Dir HEFTIG und LAUT! Ein Vertiefen dieses Themas verbietet sich in diesem Thread, da es OT wäre. Ich erlaube mir allerdings darauf hinzuweisen, dass die von (zumeist) Gelegenheitskunden gefühlte Bahn-Unzuverlässigkeit sich ganz erheblich von den Erfahrungen der Häufigbenutzer unterscheidet. Ich muss jedes Wochenende pünktlich bei (Bundesliga-)Spielen sein - ich benutze nahezu ausschließlich die Bahn zur An-/Abreise - es funktioniert auch bei schwierigen Witterungsbedingungen ausgezeichnet!
Zum Glück musste letzten Samstag kein Team in der BL oder RL von Bremen nach Hamburg mit der Bahn fahren - diese fuhr aufgrund des Sturms nämlich nicht mehr… PKW-Fahrer dagegen wären angekommen
Ich weiß, du bist passionierter Bahnfahrer und ich genau das Gegenteil…Ich wollte damit auch nur mal ein seltenes Gegenbeispiel bringen. Grundsätzlich stimmt es aber, dass die Bahn als zuverlässig gilt (Verspätungen von < 60 Minuten ausgenommen, auch beim PKW kann man durch kleine Staus, hohes Verkehrsaufkommen, Baustellen nie auf die Minute seine Ankunft planen). -
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Aufschluss gibt hier vor allem §20 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung
“Das Schiedsgericht hat innerhalb eines Monats ab Einreichung des Rechtsbehelfs durch
Schiedsspruch zu entscheiden. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen, hat auf Antrag
einer Partei oder eines im Sinne des § 4 Abs. 3 b) Beteiligten binnen zwei Wochen eine mündliche
Verhandlung stattzufinden, falls nicht bis dahin eine abschließende Entscheidung ergeht. Die Kosten
dieser mündlichen Verhandlung gehen zulasten der Beko BBL.” -
“Weiter keine Entscheidung gibt es im Verfahren rund um die am 27. Dezember ausgefallene Partie zwischen Phoenix und Aufsteiger Crailsheim Merlins, die von Spielleiter Dirk Horstmann mit 40:0 für Hagen gewertet worden war. Ein Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht nach dem Crailsheimer Einspruch ist noch nicht gefunden
, wie Liga-Sprecher Dirk Kaiser auf Anfrage bestätigte. „Wir wissen, dass das nicht auf die lange Bank geschoben werden kann, da hängt ja eine Menge dran“, sagte Kaiser, der mit einer Verhandlung „innerhalb der nächsten drei, vier Wochen“ rechnet.”In Bayreuth will Phoenix Hagen den Trend fortsetzen - | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/sport/basketball/phoenix/in-bayreuth-will-phoenix-hagen-den-trend-fortsetzen-id10240147.html#plx1680802832Wer spielt da auf Zeit ? die BBL; Phoenix Hagen oder brennen die Merlins nicht so dolle auf einen Entscheidung, weil dann 50T€ in der Kasse fehlen.
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Wer spielt da auf Zeit ?
Typisches SD-Negativ-Gebashe.
Warum sollte in der Angelegenheit jemand auf Zeit spielen? Ändert doch nichts daran, dass es entschieden werden muss und wird!die BBL; Phoenix Hagen oder brennen die Merlins nicht so dolle auf einen Entscheidung, weil dann 50T€ in der Kasse fehlen.
a. Die Merlins haben die mündliche beantragt - mit ein bißchen Nachdenken kann man darauf kommen, dass die Unterstellung, die würden eine Entscheidung verzögern, komplett sinnfrei ist.
b. Der BBL unterstelle ich, dass eine baldige Entscheidung lieber gesehen wird als eine späte. Sollte nämlich der Schiedsspruch beinhalten, dass nochmals gespielt werden muss, dann wird das um so schwieriger umzusetzen, je später diese Entscheidung fällt.
c. Hagen kann gar nicht verzögern, die sind nämlich im Verfahren nicht Partei sondern lediglich Beteiligter. Die werden zwar angehört, wenn sie sich äußern wollen, auf die wird aber ansonsten keine besondere Rücksicht genommen.
@HA-PHOE:Wer spielt da auf Zeit ?
Bitte einfach mal in Erwägung ziehen, dass das unabhängige (!) Schiedsgericht (welches zwar für die BekoBBL tätig wird, aber keinerlei Weisungen aus Köln unterliegt), bestehend aus mehreren Volljuristen, nicht 24/7 zur Verfügung steht (das könnte keiner bezahlen).
Für eine mündliche Verhandlung müssen die Terminkalender der drei Schiedsrichter sowie die der Rechtsbeistände der Verfahrensparteien am selben Tag “habe Zeit” ausweisen. Es liegt in der Natur der Sache, dass gute Leute auch andere Termine haben und es deshalb durchaus mal sein kann, dass es einige Tage dauert, bis man zueinander findet. Das ist völlig normal und hat überhaupt nichts mit “auf Zeit spielen” zu tun.
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Bitte einfach mal in Erwägung ziehen, dass das unabhängige (!) Schiedsgericht (welches zwar für die BekoBBL tätig wird, aber keinerlei Weisungen aus Köln unterliegt), bestehend aus mehreren Volljuristen, nicht 24/7 zur Verfügung steht (das könnte keiner bezahlen).
Für eine mündliche Verhandlung müssen die Terminkalender der drei Schiedsrichter sowie die der Rechtsbeistände der Verfahrensparteien am selben Tag “habe Zeit” ausweisen. Es liegt in der Natur der Sache, dass gute Leute auch andere Termine haben und es deshalb durchaus mal sein kann, dass es einige Tage dauert, bis man zueinander findet. Das ist völlig normal und hat überhaupt nichts mit “auf Zeit spielen” zu tun.
Mal kurz eine Nachfrage, in der Hoffnung, dass Du das überhaupt weißt und dass das von den Mods nicht als OT gewertet wird… warum denkst Du, dass die 3 BBL-Refs (sowie der TK) bei dieser mündlichen Verhandlung dabei sein müssen? Die werden doch nicht viel mehr aussagen können als: “Der Geschäftsführer von Crailsheim rief mich um x:xx an und teilte mit, dass es knapp wird/nicht mehr geschafft wird/…” bzw “da Crailsheim auch 1h nach angesetztem Spielbeginn nicht spielbereit auf dem Feld stand konnte das Spiel lt. BBL-SO nicht mehr stattfinden”. Alles nichts neues, alles nicht streitig.
Meiner Meinung nach kann es einzig um die Tatsache gehen, ob eine 3-stündige Autobahnvollsperrung durch einen quer stehenden höhere Gewalt ist oder nicht oder um von Crailsheim noch zusätzlich vorgebrachte Tatsachen, die hier noch nicht bekannt sind. Da braucht man IMHO keine Refs/TK dazu.Da Du anderer Meinung bist und ich Deine Meinung sehr schätze würde ich Dich wie gesagt bitten, diese ein bisschen auszuführen
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Für eine mündliche Verhandlung müssen die Terminkalender der drei Schiedsrichter sowie die der Rechtsbeistände der Verfahrensparteien am selben Tag “habe Zeit” ausweisen.
Die Anwesenheit der Schiedsrichter dürfte in diesem Verfahren wohl kaum notwendig sein.
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Da Du anderer Meinung bist und ich Deine Meinung sehr schätze würde ich Dich wie gesagt bitten, diese ein bisschen auszuführen
Missverständnis! Das Wort Schiedsrichter ist ein Homonym.
Bedeutung 1
Schiedsrichter = drei Herren mit Pfeife bei einem SpielBedeutung 2
Schiedsrichter = drei Herren als Mitglieder eines Schiedsgerichts -
Ich gehe mal davon aus, dass @aldimarkt die Richter des SCHIEDSgerichts, damit also Schiedsrichter, meint. Nicht die BBL-Refs, die das Spiel geleitet haben.