WBV-Insolvenz?
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Hallo zusammen,
aktuell kursiert eine Mail im Namen des BSW (Basketballkreis Südwestfalen), wonach nach eine verlorenem Rechtsstreit dem WBV eine Insolvenz zu drohen scheint.
Ich kenne die Hintergründe nicht und wundere mich,ob da was dran ist.
Kann mich jmd aufklären? -
Wenn es so wäre, wäre es der absolute Hammer, tippe a ver eher mal auf eine Spam Mail.
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Ein Marcus Zimmermann weist auf das Urteil des Landgerichts Duisburg (ich glaube vom 6.3.) hin. In diesem Urteil wurden die Beschlüsse des ordentlichen und außerordentlichen Verbandstages in 2010 nach denen der BSW aus dem WBV ausgeschlossen wurde und der Kreis WiSiO mit der Organisation des Spielbetriebs in der Region beauftragt wurde für unwirksam erklärt.
Die Begründung des Urteils ist nicht enthalten.
Herr Zimmermann kritisiert die WBV Spitze scharf, ob ihres Umganges mit der BSW-Problematik.
Er befürchtet das der BSW Schadenersatz in Millionenhöhe vom WBV fordern könnte.Er möchte Unterstützer für einen außerordentlichen Verbandstag gewinnen, auf dem das Präsidium Auskunft über die aktuelle Situation gibt und das Präsidium komplett neu gewählt wird.
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Ist dieser Marcus Zimmermann irgendwo in einer offiziellen Funktion tätig oder woher kommt diese Mail?
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Google mal nach den Protokollen der WBV-Verbandstage ab 2009. Und dann schau besonders gut bei den Anträgen nach.
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Marcus Zimmermann, der die Hoop-Camps weiterführt?
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Google mal nach den Protokollen der WBV-Verbandstage ab 2009. Und dann schau besonders gut bei den Anträgen nach.
Kannst du es uns nicht leicht machen?
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2009 - https://www.yumpu.com/de/document/view/7665519/protokoll-verbandstag-28062009-wbv
2011 - http://www.wbv-online.net/websitebake/media/AmtlicheMitteilungen/2011/Protokoll-VT-2011.pdf
2012 - http://www.wbv-online.de/amtliches/amtliches-news/292-protokoll-verbandstag-2012
Keine Ahnung, worum es geht. Aber hier könnte man es dann wohl herausfinden, wenn es einen brennend interessiert.
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Ich kenne auch nicht alle Details.
Möchte aber mal Folgendes loswerden:
Markus Zimmermann ist derjenige gewesen, der die Missstände im BSW angesprochen hat. Dazu gehörten unter anderem, dass der BSW Vorstand einfach mal zwei Vereine rausgeschmissen hat, der BSW Vorsitzende […], mit der Einstellung des Spielbetriebs gedroht hat und weitere noch krasse Sachen […]. Das sah der WBV ja auch genauso. Nur haben die nie etwas gemacht.
Da ich aus einem der Kreisvereine komme, weiß ich auch, dass wir Christian Neumann, Sebastian Hilkenbach und ihm zu verdanken haben, dass WiSiO gegründet wurde und die letzten Jahre ein Spielbetrieb stattfand. Andernfalls wäre die Region wahrscheinlich komplett tot.
Da Markus nicht unbedingt der große Diplomat ist, hat er halt auch mehrmals gegenüber dem WBV Präsidium und auf diversen Verbandstagen angesprochen, das die Verfahren seiner Meinung nach anders geführt werden müssen. Von meinem Abteilungsleiter weiß ich, dass er sich deshalb beim WBV nicht nur eine blutende Nase abgeholt hat, sondern auch richtig auf die Fresse bekommen hat. Soll heißen, WBV -Präsi Biemer soll, ihm unterstellt haben, er habe die Seiten gewechselt und sei auf einmal pro BSW und gegen WBV/BSW. Laut meinem Abteilungsleiter ist das der größte Bullshit ever. Marcus Zimmermann hasst den BSW und die BSW Leute wie die Pest. Ehrlich gesagt habe ich auch den Eindruck, dass Biemer Markus für die Drecksarbeit haben wollte, um dann den Ruhm “Ich habe Sokollik wegbekommen” selbst zu ernten.
Auf Grund dieser Aussage kann ich ehrlich gesagt verstehen, dass er nun Biemer öffentlich kritisiert. Es stimmt schon, dass Biemer ihn immer wieder blöd hat aussehen lassen und das, obwohl Markus sich ohne Ende für den neuen Kreis engagiert (hat). Also eigentlich für den WBV gearbeitet hat. Keine Ahnung, ob Markus Geld dafür bekommen hat, dass er sich so einsetzt, aber da dürften schon etliche Stunden draufgegangen sein. Ich bin ehrlich: Erstens will ich nur BBall zocken,ohne mich irgendwie zu engagieren. Auch das Vorstandszeug ist nicht meine Welt. Zweitens hätte ich niemals die Eier gehabt mich mit dem BSW Vorsitzendem Sokollik anzulegen - egal wieviel Scheiße der gemacht hat. Umso geiler natürlich das Markus das gemacht hat, obwohl der eigentlich irgendwo aus Köln, Leverkusen oder so kommt. Also ich habe Respekt vor dem. Auch wenn das sonst echt voll der (Trainer)- Freak war. Hat man auch von seinen Spielern immer wieder gehört.
Weiß eigentlich jemand was der jetzt beruflich macht? War ja irgendwie Trainer in Siegen….
Naja… Das Urteil scheint ja aus WBV Sicht dummerweise relativ eindeutig zu belegen, dass Markus mit allem, was er gesagt hat, auch noch Recht hat. Habe inzwischen das ganze Urteil gesteckt bekommen. Hätte nie gedacht, dass ich mir etwas mal durchlese. Aber die 20 Seiten waren für Baller aus Südwestfalen echt mal interessant zu lesen. Ist halt zu befürchten, dass Markus Leuten, die nicht aus Südwestfalen stammen, heftigst auf den Sack geht, wenn er so etwas rummailt. Wenn Biemer cool ist, kauft er auf WBV Kosten eine große Tafel Merci Schokolade, fährt zu Zimmermann und entschuldigt sich.
Zum Thema Schadensersatz weiß ich nicht viel. Aber der BSW wurde wohl von einem Rechtsanwalt Dr. Döpp (steht zumindest m Urteil) vertreten und wurde wohl auch von einem Rechtsanwalt, der sonst in der Fußballbundesliga aktiv ist beraten. Kann also gut sein, dass der BSW echt irgendetwas krasses vorhat.
@Sebastian, Christian: Ihr solltet Euch mal im Namen der Kreisvereine bei Markus bedanken und vielleicht mit dem WBV reden. Da scheint ja vom VErband aus nicht nur ein bißchen schief gegangen zu sein.
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Du hast dich also wegen dieses wichtigen(?) Themas hier angemeldet, darf ich deinen Post kurz zusammenfassen? Markus Zimmermann ist der Gute aber auch ein bisschen Freak, woher er seine Rechrskenntnisse nimmt ist nicht bekannt und im Prinzip ist das ein Thema, dass hier eigentlich keinen interessiert. Richtig so?
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Du hast dich also wegen dieses wichtigen(?) Themas hier angemeldet, darf ich deinen Post kurz zusammenfassen? Markus Zimmermann ist der Gute aber auch ein bisschen Freak, woher er seine Rechrskenntnisse nimmt ist nicht bekannt und im Prinzip ist das ein Thema, dass hier eigentlich keinen interessiert. Richtig so?
Nunja es scheint ja schon ein paar Leute zu interessieren bei rund 1500 Hits und er konnte zumindest das drumherum um den Sachverhalt ein wenig erklären. Was doch prinzipiell in unser aller Nutzen ist.
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Ich glaube für Südwestfalen ist das ein ziemlich wichtiges Thema, schließlich geht es darum, ob man einen Basketball-Verrückten oder einen komplett Verr…en […] an der Spitze seines Bezirks/Kreises hat. Und davon hängt ja irgendwie ab, wie es mit dem Breitensport in dieser Gegend weitergeht.
Edith dankt @qnibert fürs Editieren. Du hast natürlich recht, so ins Blaue kann man das nicht schreiben
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[…] etc sind Straftaten und ich glaube kaum dass so jemand nochmal an die Spitze eines Verbandes kommen wird….
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Du hast dich also wegen dieses wichtigen(?) Themas hier angemeldet
Was durchaus legitim wäre.
schließlich geht es darum, ob man einen Basketball-Verrückten oder einen komplett Verrückten […] an der Spitze seines Bezirks/Kreises hat
Ich hatte es bisher so verstanden, dass einem Kreis mit einem gewähltem Kreisvorstand vom WBV der Status “Kreis” aberkannt wurde und ein neuer, dem WBV genehmer Kreis eingesetzt wurde - und nicht nur der Vorsitzende ersetzt wurde.
Ich mag mich da aber auch komplett irren, denn ich habe schon vor etlichen Jahren das Interesse am WBV-Vorstand verloren. Egal, ich wünsche dem WBV alles Gute - und kann und mag mir nicht vorstellen, dass er insolvent wird.
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Danke divot das ist das was ich meine. Auch nach der Erläuterung behaupte ich, dass den meisten einfach genug Informationen fehlen um da durchzublicken wer wann was getan hat…
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Wichtig ist das Thema natürlich eher für die Region. Wobei die Folgen, früher oder später den gesamten Verband betreffen könnten. Darum ging es Markus ja wohl auch….
Stimmt… Ich glaube, wenn überhaupt wissen die BSW und WiSiO Leute, das WBV Präsidium und Markus bescheid, was da abgegangen ist.
Keine Ahnung wie so eine Mitgliederversammlung auf Verbandsebene genau abläuft. Glaube aber es wird schwer 500 Vereinsvertretern zu erklären, was die letzten Jahre! passiert ist. Und anscheinend gibt es da ja auch mehrere Sichtweisen (WiSiO, WBV, BSW, Markus).
Trotzdem ist es nicht so unwahrscheinlich, dass Zimmermann irgendwo recht hat. Alter und neuer Kreis bemängeln ja auch das Vorgehen des WBV. Wieso sollte der neue Kreis das tun, wenn alles so cool ist. Dazu das Urtiel… Spricht also vieles gegen den Verband. Weiß eigentlich jemand genau, wieviele Leute im WBV Präsidium sind? Und wieviele von denen beschäftigen sich mit dem Fall?
Wie gesagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Markus solche Aktionen bringt, ohne sich seiner Sache sicher zu sein. Habe ja gesagt, dass der ein Freak ist. Dabei bleibe ich auch! Aber der Kerl ist intelligent genug zu wissen, was passiert, wenn man solche Mails ohne Grund rausschickt. Ich glaube ehrlich gesagt, dass der Junge wird gerade vom WBV echt verarscht!
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Wenn ich jetzt mal die Protokolle der Verbandstage überflogen habe, ist das wohl die Vorgeschichte:
Außerordentlicher Verbandstag 25. April 2009
Dringlichkeitsanträge des TV Jahn Siegen
Antrag 1
Der Verbandstag des WBV e.V. möge beschließen, dass dem Basketballkreis Südwestfalen e.V. (BSW) der Status eines Basketballkreises gemäß §1 Ziffer 2 WBV-Satzung aberkannt wird.Zimmermann, TV Jahn Siegen, begründet den Antrag mit erschiedenen Vorwürfen (Androhung den Spielbetrieb einzustellen, ehlender Rechtsausschuss, Ausschluss von Vereinen wegen Einberufung eines a.o. Kreistages, der Umfang des Etats in Höhe von ca. 250TDE im Kreis hindert die Mitglieder an einer ehrenamtlichen Mitarbeit für den Basketball etc., Handkasse Vorsitzender etc.).
Sokollik, 1. Vorsitzender Basketballkreis Südwestfalen, erwidert, dass die heute hier gemachten Aussagen dem Wahlkampf im Kreis Südwestfalen, dessen Kreistag bevorsteht, zuzurechnen sind. Die Kasse des BSW hat den Kassenprüfern vorgelegen, derzeit findet eine Prüfung der Finanzbehörde statt. Er stellt fest, dass sich der BSW-Vorstand und auch er persönlich, keine Vorwürfe machen muss. Zu den Vorwürfen einer möglichen Handkasse des Vorsitzenden stellt er nachdrücklich fest, dass eine solche nicht existiert. Er bedankt sich bei den Delegierten für ihre Aufmerksamkeit. […]
Sokollik ergänzt seine vorangegangene Stellungnahme zu der Aussage „Einstellung des Spielbetriebes“, diese bezog sich darauf, dass im Kreis nur 7 einsatzfähige Schiedsrichter für den Spielbetrieb zur Verfügung stehen.Aus diesem Grund erklärt Geggus die drei vorliegenden Anträge des TV Jahn Siegen für unzulässig. Der außerordentliche Verbandstag nimmt diese Feststellung ohne Widerspruch hin.
Ordentlicher Verbandstag 28. Juni 2009
Zimmermann, TV Jahn Siegen, bittet um Aussagen des Präsidenten und des Vizepräsidenten Spielbetrieb&Sportorganisation zum Sachstand im beantragten Ausschlussverfahren des Basketballkreises Südwestfalen. Drewniok teilt mit, dass das Präsidium in seiner gestrigen Sitzung die Einleitung des Ausschlussverfahrens gegen den Basketballkreis Südwestfalen beschlossen hat.
Ordentlicher Verbandstag 20. Juni 2010
Antrag 1,
Antragsteller TuS Drolshagen
Nach Diskussion im Plenum und Beiträgen von Zimmermann (TuS Drolshagen) Hogt (Kreis Ostwestfalen), Ascher (SG Erftstadt), Henke (TV Werne), Tamoj (Vorsitzender des WBV-RA) wird der Antrag in unverändert Form wie folgt zur Abstimmung aufgerufen.Die Versammlung möge beschließen, dass der Basketballkreis Südwestfalen e.V. nicht mehr Basketballkreis im Sinne des §1 II WBV-Satzung ist.
Ergebnis: 4 Nein-Stimmen, der Antrag 1 wird mehrheitlich angenommen.
Außerordentlicher Verbandstag 4. September 2010
Das WBV-Präsidium beantragt die Neuregelung des BB-Sports für die WBV-Vereine im Gebiet Siegen-Wittgenstein-Olpe. Als neuer Rechtsträger für den Basketballkreis wird „Basketball Wittgenstein-Siegen-Olpe“, kurz „WiSiO“, benannt. Auf diesen wird die Zuständigkeit für die Organisation und Abwicklung des Basketballspielbetriebes auf Kreisebene im Gebiet Siegen-Wittgenstein-Olpe übertragen.
Der Antrag wird ohne Gegenstimmen und Enthaltungen einstimmig angenommen.
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Dies wollte der (ehemalige) Basketballkreis Südwestfalen wohl so nicht hinnehmen und hat geklagt. Eine Einstweilige Verfügung gegen den WBV wahr wohl nicht erfolgreich. Basketballkreis scheitert vor Gericht
Nach dem Beitrag von spacemanspiff scheint das Hauptverfahren nun wohl am 06.03 zu Ungunsten des WBV beendet.
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An die Juristen….
Kann mir jemand den Unterschied zwischen dem Antrag
"Außerordentlicher Verbandstag 25. April 2009
Dringlichkeitsanträge des TV Jahn Siegen
Antrag 1
Der Verbandstag des WBV e.V. möge beschließen, dass dem Basketballkreis Südwestfalen e.V. (BSW) der Status eines Basketballkreises gemäß §1 Ziffer 2 WBV-Satzung aberkannt wird."und dem Antrag
"Ordentlicher Verbandstag 20. Juni 2010
Antrag 1,
Antragsteller TuS Drolshagen
Nach Diskussion im Plenum und Beiträgen von Zimmermann (TuS Drolshagen) Hogt (Kreis Ostwestfalen), Ascher (SG Erftstadt), Henke (TV Werne), Tamoj (Vorsitzender des WBV-RA) wird der Antrag in unverändert Form wie folgt zur Abstimmung aufgerufen.Die Versammlung möge beschließen, dass der Basketballkreis Südwestfalen e.V. nicht mehr Basketballkreis im Sinne des §1 II WBV-Satzung ist."
erklären!
Am 20. Juni 2010 wurde über einen Antrag abgetimmt, der am 25.04.2009 unzulässig war? Oder gibt es da einen Unterschied? Ist Zimmermann (TuS Drolshagen) Markus Zimmermann oder Christian Zimmermann?
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An die Juristen….
Kann mir jemand den Unterschied zwischen dem Antrag
"Außerordentlicher Verbandstag 25. April 2009
Dringlichkeitsanträge des TV Jahn Siegen
…
"Ordentlicher Verbandstag 20. Juni 2010
Antrag 1,
…erklären!
Am 20. Juni 2010 wurde über einen Antrag abgetimmt, der am 25.04.2009 unzulässig war? Oder gibt es da einen Unterschied? Ist Zimmermann (TuS Drolshagen) Markus Zimmermann oder Christian Zimmermann?
Ich lese hier nur zufällig mit, bin kein Jurist und keine auch nicht die Satzung des WBV (insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit von Anträgen). Ersteres ist offenbar ein Dringlichkeitsantrag auf einem außerordentlichen Verbandstag, letzteres ein “normaler” Antrag auf einem “ordentlichen” Verbandstag. Üblicherweise gelten Frist- und Formvorschriften für Anträge. Für Dringlichkeitsanträge und TOPs außerordentlicher Verbandstage können sehr wohl andere Fristen und teilweise auch inhaltliche Beschränkungen gelten als für Anträge bei ordentlichen Verbandstage. Die Unzulässigkeit kann schon dadurch gegeben sein. Im Zweifel braucht auch der Jurist die WBV-Satzung.
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Weiß eigentlich jemand genau, wieviele Leute im WBV Präsidium sind?
Ruf die WBV-Homepage auf, dann Verband - Präsidium. Wundere Dich aber nicht, wenn manche Nachnamen da mehrfach auftauchen. Verflixt - warum fällt mir der passende Begriff dazu gerade nicht ein?
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Am 20. Juni 2010 wurde über einen Antrag abgetimmt, der am 25.04.2009 unzulässig war? Oder gibt es da einen Unterschied?
Ich hatte ja nur wesentliche Eckpunkte herausgesucht. Wenn du in das Protokoll von 2009 siehst, wirst du feststellen, dass der Verbandstag 2009 wohl zu dem Schluss gekommen ist, dass man dafür nicht zuständig ist und erst andere Gremien damit beauftragt werden sollten.
Wenn man in die Satzung des WBV schaut (ich nehme an, die Satzung war zum damaligen Zeitpunkt gleich oder ähnlich), steht da auch unter §10 das der Antrag auf Ausschluss an das Präsidium zu richten ist. Nach Anhörung und möglichen Beschwerden kann eine endgültige Entscheidung durch den Verbandstag beantragt werden. Dies erfolgte dann auch 2010.
Antrag:
Das Präsidium des Westdeutschen Basketball Verbandes e.V. (WBV), vertreten durch den Präsidenten Klaus-Rüdiger Biemer, beantragt gemäß WBV-Satzung §6 Abs. 4 Buchstabe b) den Ausschluss des Basketballkreises Südwestfalen e.V. (BSW) aus dem Westdeutschen Basketball Verband e.V. auf Beschluss des ordentlichen Verbandstages 2010.Die mehrseitige Begründung des Ausschluss kann man ab Seite 3 der Einladung zum Ordentlichen Verbandstag 2010 nachlesen.
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Auf dem Verbandstag 2013 gab es ja noch folgendes:
Antrag zum WBV Verbandstag 2013
Der Verbandstag 2013 möge beschließen, dass der Basketballkreis WiSiO e.V. bis zur Beendigung des Verfahrens BSW./. WBV (derzeit beim LG Duisburg anhängig – AZ: 6 O 203/11) kein Basketballkreis im Sinne der WBV Satzung ist. Bei Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist WiSiO aufgrund dieses Beschlusses wieder automatisch Basketballkreis. Im Zweifel ist die Bedingung erst eingetreten, wenn das Präsidium des WBV und WiSiO sich darauf geeinigt haben. Das Präsidium des WBV wird seitens des Verbandstags bevollmächtigt, ein Vertragsangebot an WiSiO e.V. zu richten. Der Vertrag soll regeln, dass WiSiO e.V. die Kreisaufgaben bis zum Eintritt der vorgenannten Bedingung per contractum übertragen bekommt.Der Antrag wurde auf dem Verbandstag 2013 abgelehnt.
Buschmann ruft sodann den Antrag 15 zur Abstimmung auf. Dieser wird bei einer Gesamtstimmenzahl von 257 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
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Verflixt - wenn doch ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen wird, wieso kann das Volk das Urteil nicht auf der Homepage des Gerichts finden? Gibt es das Urteil noch an anderer Stelle? Ich nehme es auch gerne per PN
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An die Juristen….
Kann mir jemand den Unterschied zwischen dem Antrag
"Außerordentlicher Verbandstag 25. April 2009
Dringlichkeitsanträge des TV Jahn Siegen
Antrag 1
Der Verbandstag des WBV e.V. möge beschließen, dass dem Basketballkreis Südwestfalen e.V. (BSW) der Status eines Basketballkreises gemäß §1 Ziffer 2 WBV-Satzung aberkannt wird."und dem Antrag
"Ordentlicher Verbandstag 20. Juni 2010
Antrag 1,
Antragsteller TuS Drolshagen
Nach Diskussion im Plenum und Beiträgen von Zimmermann (TuS Drolshagen) Hogt (Kreis Ostwestfalen), Ascher (SG Erftstadt), Henke (TV Werne), Tamoj (Vorsitzender des WBV-RA) wird der Antrag in unverändert Form wie folgt zur Abstimmung aufgerufen.Die Versammlung möge beschließen, dass der Basketballkreis Südwestfalen e.V. nicht mehr Basketballkreis im Sinne des §1 II WBV-Satzung ist."
erklären!
Am 20. Juni 2010 wurde über einen Antrag abgetimmt, der am 25.04.2009 unzulässig war? Oder gibt es da einen Unterschied? Ist Zimmermann (TuS Drolshagen) Markus Zimmermann oder Christian Zimmermann?
Henk! Danke für Deinen Post.
Ich hab gerade Mal in die Satzung geguckt…. http://www.wbv-online.net/content/images/Amtliches/Satzung/WBV-SATZUNG.pdf
Laut dieser gibt es keinen nennenswerten unterschied zwischen außerordentlichem und ordentlichen Verbandstag!
Ebenso wurden die Dringlichkeitsanträge auf dem Verbandstag am 25.04.2009 angenommen. Waren also doch wohl auch als solche zulässig.
Spielt der WBV da schmutzige Spielchen? Ich würde gerne wissen, wie die Verbandsleute zu diesen Dingen stehen? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
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Henk! Danke für Deinen Post.
Ich hab gerade Mal in die Satzung geguckt…. http://www.wbv-online.net/content/images/Amtliches/Satzung/WBV-SATZUNG.pdf
Laut dieser gibt es keinen nennenswerten unterschied zwischen außerordentlichem und ordentlichen Verbandstag!
Ebenso wurden die Dringlichkeitsanträge auf dem Verbandstag am 25.04.2009 angenommen. Waren also doch wohl auch als solche zulässig.
Spielt der WBV da schmutzige Spielchen? Ich würde gerne wissen, wie die Verbandsleute zu diesen Dingen stehen? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
Danke für den Link zur Satzung. Bin aber immer noch kein Jurist. Die Unterscheidung zwischen ordentlichem und außerordentlichem Verbandstag ist in Bezug auf den Antrag nicht wesentlich. In §18.5 bis 7 sind aber sehr wohl Fristen etc. für die Einreichung von Anträgen genannt. Außerdem muss die Dringlichkeit durch den Verbandstag mit Zweidrittelmehrheit bejaht werden. Sollte eigentlich im Protokoll des Verbandstags vermerkt sein, was ich jetzt aber nicht nachgelesen habe. Daher kann der Dringlichkeitsantrag laut Satzung möglicherweise schon unzulässig sein. Der Antrag 2010 war offenbar kein Dringlichkeitsantrag, von daher gehe ich mal davon aus, dass alle Fristen eingehalten wurden.
Zur Thematik: §10 beschreibt den Ausschluss von Mitgliedern. Da nicht weiter eingeschränkt, scheinen damit auch außerordentliche Mitglieder (§7.3) mit gemeint zu sein. Offenbar befindet nicht der Verbandstag, sondern das Präsidium allein über den Ausschluss nach Anhörung des betroffenen Mitglieds (§10.2). TheBloob ja diesbezüglich auf Deine Frage eingegangen:
Wenn man in die Satzung des WBV schaut (ich nehme an, die Satzung war zum damaligen Zeitpunkt gleich oder ähnlich), steht da auch unter §10 das der Antrag auf Ausschluss an das Präsidium zu richten ist. Nach Anhörung und möglichen Beschwerden kann eine endgültige Entscheidung durch den Verbandstag beantragt werden. Dies erfolgte dann auch 2010.
§10.6 hätte ich aber jetzt zum einen so verstanden, dass nur Präsidium oder auszuschließendes Mitglied einen diesbezüglichen Antrag an den Verbandstag stellen kann, und zum anderen dieser Antrag zum Zweck haben muss, die Entscheidung des Rechtsausschusses zu kippen, also einen gegenteiligen Wortlaut haben sollte. Inwieweit der Antrag 2010 dies erfüllt, vermag ich nicht zu sagen.
Ist jetzt aber auch müßig, immerhin hat sich ein ordentliches Gericht schon um den Fall bemüht. Und außerdem, welche Millionenforderungen sollen jetzt auf den WBV zukommen? Wir sind hier nicht in den USA und der WBV auch kein steinreicher Konzern, so dass Schadensersatz in Deutschland nur zugesprochen wird, wo auch ein echter Schaden nachgewiesen werden kann. Welche Unsummen Schaden will denn der BSW erlitten haben? Nachweise können hier gerne gepostet werden.
Tante Edith meint, dass sie jetzt die von TheBloob verlinkte Einladung 2010 gelesen hat. Okay, der Antrag soll die Entscheidung des Rechtsausschusses kippen. Insofern alles klar nach §10.6, nach Einladung auch in Bezug auf den Antragsteller. Dort ist nämlich das Präsidium genannt, wieso dann im Protokoll konträr zur Einladung der TuS Drolshagen geschrieben steht, ist gelinde gesagt … drollig? Ich denke mal, der Antrag ist zulässig, sofern die Einladung so verschickt wurde, die ansonsten genannten Fristen eingehalten wurden und die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde.
Ist aber eine amüsante Geschichte, dass ein BBK als außerordentliches Mitglied Vereine als ordentliche Mitglieder des Verbandes ausschließen kann/will, um dann unter anderem wegen Satzungsmängel selber vom Verband ausgeschlossen zu werden. Sorry, solche Ausschlüsse allein aus dem BBK sind sowieso kappes und Satzungen aus BBK, die das ohne übergeordneten Ausschluss für sich beanspruchen, Unfug. Da sollte der WBV dafür sorgen, dass der BBK nur den kompletten Ausschluss aus dem WBV per Antrag an das WBV-Präsidium beantragen kann und nicht selbst Ausschlüsse vornehmen kann. Da hat der WBV vollkommen recht (nicht unbedingt Recht!, aber kleingeschrieben recht). Die Vereine würden ja ansonsten ordentliche Mitglieder des WBV verbleiben ohne BBK. Und falls der WBV-Rechtsausschuss diese Klausel in der neu gefassten Satzung des BSW gelesen hat, dass der BSW im Zweifel per eigener Rechtsordnung eine Souveränität gegenüber den Beschlüssen übergeordneter Verbandsorgane erlangen will, dann widerspricht dies in meinen Augen der WBV-Satzung und den Zielen des Verbandes, d.h. dem Antrag des Präsidiums hätte der Rechtsausschuss zustimmen müssen. Kann aus der Einladung bzw. der Antragsbegründung aber nicht entnehmen, ob dem Rechtsausschuss die neue BSW-Satzung vorlag.
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Ich verfolge diesen ganzen Prozess seit ich davon auf dem Verbandstag erfuhr. Die Hintergründe sind mir jetzt also nicht gänzlich unbekannt, aber ich kann prinzipiell nur wiedergeben, was auf dem Verbandstag gesagt wurde. Das steht oben eigentlich fast alles schon.
Dass Markus Zimmermann auf dem Verbandstag 13 Minuten brauchte, um wenigstens oberflächlich die Verfehlungen des BSW Vorstands anzusprechen, wurde aber glaube ich noch nicht erwähnt. Daran sieht man eigentlich schon, dass da gewaltig was im Argen sein muss.Über das Urteil habe ich mich jedoch sehr gewundert. Das Präsidium des WBV hatte eigentlich auf den Verbandstagen immer davon gesprochen, dass es die Sache im Griff habe und keine Bedenken hinsichtlich des Verfahrens bestünden. Und jetzt das!
Für die Höhe der möglichen Forderungen braucht man nur die Anträge und Protokolle nochmal lesen. Im ersten Antrag steht etwas von 250.000 Euro Umsatz des Basketballkreises pro Jahr.
Auf späteren Verbandstagen wurden noch unglaublichere Summen genannt. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine es ging um knappe 400.000 Euro Jahresumsatz. Wenn durch den Ausschluss des BSW hier die Umsätze eingebrochen sind und ein Schadensersatzanspruch besteht, dann heißt es bald für alle Basketballer in NRW: “kalt duschen, wir müssen sparen”
Die NRW Tour dürfte dann wohl als erstes dran glaubenWer gern seinen eigenen Landesverband gründen möchte, sollte dies jetzt schnell tun. Ich glaube die Chancen standen nie so gut wie jetzt, auf Grund des in naher Zukunft möglichen akuten Bedarfs, auch wirklich vom DBB akzeptiert zu werden.
Eine spannende Frage an die Juristen:
In der Stellungnahme des Präsidiums zu Zimmermanns Email war ja das komplette Urteil angehangen und geschrieben worden, dass sie noch überlegen Berufung einzulegen. Kann mir jemand sagen, wie da die Fristen sind? -
Da Urteile nicht dem Urheberrecht unterliegen würde ich doch einen der scheinbar zahlreichen “Besitzer” des Urteils mal bitten, das mal hochzuladen und uns hier zur Verfügung zu stellen.
Die Berufungsfrist beträgt i.d.R. einen Monat ab Zustellung des Urteils.
Edit: Kann mir mal jemand verraten, wie ein Basketballkreis zur Förderung/Durchführung des BReitensports in einer Gegend mit lt. Google ~400000 Einwohnern und ~15 Vereinen auf einen jährlichen Umsatz von 250.000 oder gar 400.000 € kommt?!
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In diesem Fall wahrscheinlich durch die ganzen Strafen, die z.B. aufgrund der nicht vorhandenen Schiedsrichter anfallen?
Ich weiß nicht, inwiefern der Mitgliedsbeitrag der Vereine abzugeben ist. Direkt an den DBB oder über Kreis an WBV an DBB und jeder bekommt einen Teil des Kuchens ab?
Bleibt nur noch die Frage, inwiefern Schadenersatz gefordert werden kann, wenn neben dem Umsatz auch keine Kosten entstanden sind? Der Vorstand dürfte ehrenamtlich sein und Kosten für den Spielbetrieb sind nicht angefallen. Von daher die Frage an die Juristen, ob wirklich der Umsatz entscheidend ist, wenn gleichzeitig die Aufwände minimiert wurden?Eventuell ist der WBV gut beraten mal in Grevenbroich nach einem Rechtsbeistand zu fragen.
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Zimmermann sagte auf dem ersten Verbandstag, dass der BSW über 20 Zivildienstleistende und mehrere Diplom Sozialpädagogen beschäftige. Mit so einer Mannschaft hat ein Kreis natürlich enorme Möglichkeiten. Die waren in Schulen aktiv und haben z.B. auch ein eigenes Internetcafe betrieben. Dass da solche Summen zusammenkommen, wundert mich dann auch nicht mehr.
Ich würde dir gerne das Urteil weiterleiten oder es hier veröffentlichen, aber ich hege da meine Bedenken. Ich glaube ehrlich gesagt, dass die Stellungnahme vom Präsidium ein Fake ist. Letztes Jahr wollte der neue Kreis nämlich einen Antrag zum Verbandstag mit einem angehangenen Urteil veröffentlichen lassen und das WBV Präsidium hat das mit datenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich der personenbezogenen Daten und mit dem Hinweis abgeschmettert, dass Urteile nicht veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden dürfen. Wie ich hörte hat sogar die WBV-Rechtswartin Ute Graf, die ja richtige Anwältin ist, das so bestätigt.
Das WBV Präsidium würde also ein Urteil nicht einfach so herumschicken oder sonstwie veröffentlichen. Die würden sich ja total lächerlich und unglaubwürdig machen.An der Authentizität des Urteils habe ich allerdings keine Zweifel.
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Zimmermann sagte auf dem ersten Verbandstag, dass der BSW über 20 Zivildienstleistende und mehrere Diplom Sozialpädagogen beschäftige. Mit so einer Mannschaft hat ein Kreis natürlich enorme Möglichkeiten. Die waren in Schulen aktiv und haben z.B. auch ein eigenes Internetcafe betrieben. Dass da solche Summen zusammenkommen, wundert mich dann auch nicht mehr.
Ich würde dir gerne das Urteil weiterleiten oder es hier veröffentlichen, aber ich hege da meine Bedenken. Ich glaube ehrlich gesagt, dass die Stellungnahme vom Präsidium ein Fake ist. Letztes Jahr wollte der neue Kreis nämlich einen Antrag zum Verbandstag mit einem angehangenen Urteil veröffentlichen lassen und das WBV Präsidium hat das mit datenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich der personenbezogenen Daten und mit dem Hinweis abgeschmettert, dass Urteile nicht veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden dürfen. Wie ich hörte hat sogar die WBV-Rechtswartin Ute Graf, die ja richtige Anwältin ist, das so bestätigt.
Das WBV Präsidium würde also ein Urteil nicht einfach so herumschicken oder sonstwie veröffentlichen. Die würden sich ja total lächerlich und unglaubwürdig machen.An der Authentizität des Urteils habe ich allerdings keine Zweifel.
Du schreibst von einem Fake? Soll das heißen Zimmermann hat die Email des Präsidiums gefälscht?
Wenn die Mail aber vom WBV ist und damit echt, würde das bedeuten, dass Biemer seine Rechtswartin Frau Graf, die wie Du so schön sagtest, “echte Anwältin” ist, nutzt, um
A. auf illegale Weise einen Antrag eines Kreises abzuschmettern oder
B. ein Urteil auf illegalem Weg verbreitet (da es ja laut WBV aus dateschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig sein soll). http://www.wbv-online.net/content/images/Amtliches/Mitteilungen/2013/Verbandstag2013/AM31.05.2013/Antrag15.pdfEine Seite spielt hier dann ja offensichtlich ein ganz ekelhaftes Spiel.
Entweder sollen die Zimmermann abschießen oder selbst den Weg für ein neues Präsidium frei machen. Irgendetwas stimmt da ja nicht! Kann mir nämlich ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Biemer die Sache alleine verbockt hat. Der Rest des Präsidiums muss bei so etwas doch auch bescheid wissen. Meine Meinung: Zimmermann oder komplettes WBV Präsidium weg!
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Es gibt seit einigen Jahren im WBV-Präsidium keine/n Rechtswartin/Rechtswart mehr.
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Edit: Kann mir mal jemand verraten, wie ein Basketballkreis zur Förderung/Durchführung des BReitensports in einer Gegend mit lt. Google ~400000 Einwohnern und ~15 Vereinen auf einen jährlichen Umsatz von 250.000 oder gar 400.000 € kommt?!
Wenn man es einfach sagen will, weil der Basketballkreis Südwestfalen e.V. (BSW) mehr tut als nur die Durchführung des Basketballspielbetriebes.
Der BSW organisiert noch eine Projektreihe “Sozialer Sport”. Dies hat einen nicht unerheblichen Umfang. Wie der BSW auf seiner Webseite schreibt:
Heute Beschäftigen wir zwanzig Zivildienstleistende, ca. dreißig Honorar- und nebenberufliche Kräfte, zwei Diplom-Sozialpädagogen sowie zwei Auszubildende. Wir kooperieren nun mit über dreißig Schulen.
So ist der BSW als Partner von über 30 Schulen, sowohl von Grund- als auch weiterführenden, tätig und hat inzwischen eine Vielzahl von Funktionen übernommen: Er ist Träger von außerschulischen Betreuungsangeboten (Vormittagsbetreuung, Ganztagsangebote, Offene und Gebundene Ganztagsschule), bietet als Teilträger Fördermaßnahmen an, unterstützt bei Hausaufgabenerledigung und steht nach wie vor mit Bewegungs- und Sportangeboten zur Verfügung.
Wie ich hier schon verlinkte, schreibt der WBV auch in seiner Begründung zum Ausschluss des BSW im Juni 2010 darüber:
Die Projektreihe „Sozialer Sport“ (PSS) hat mittlerweile ein Volumen von ca. 345.000 € im Jahr.
[…]
Von den ca. 345.000€ jährlich werden ca. 5.000 € für den Basketball-Spielbetrieb aufgebracht. Dies zeigt deutlich, dass es dem BSW primär nicht um den Basketball-Spielbetrieb auf Kreisebene geht, sondern um die Projektreihe „Sozialer Sport“ und die Verfolgung ganz eigener Ziele und Prinzipien.Dies missfiel wohl einigen Vereinen im BSW und auch das damit verbundene wirtschaftliche Risiko. Die Forderung nach Ausgliederung dieser Tätigkeit führte dann wohl zum Ausschluss der Vereine Jahn Siegen und TuS Drolshagen aus dem BSW und setzte die weiteren Ereignisse in Gang.
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Wie man nun auf einen möglichen Schadenersatz in Millionenhöhe kommt, kann ich natürlich auch nicht direkt sagen. Es ist natürlich denkbar, dass ein solcher Ausschluss des BSW diesen auch in anderer Weise schädigt. Denn der Ausschluss dürfte ja auch anderen Parteien im Wirkungskreis des BSW bekannt geworden sein. Das dem BSW da wirtschaftliche Schäden entstanden sind, ist nicht auszuschließen. Vielleicht gibt es da Befürchtungen, dass nun mögliche Schadenersatzklagen geben den WBV folgen. Das ist aber nur Spekulation meinerseits.
Mal zur Info und zur Relation gegenüber dem BSW hier der vorgelegte Haushaltsplan des WBV vom Verbandstag 2013. Dort plante der WBV Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 850.000 Euro für das Jahr 2013/14 und verfügte über 225.000 Euro freie Rücklagen. Es ist schon beachtlich, dass ein einzelner Basketballkreis dann mit Volumen von 350.000 Euro arbeitet.
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Noch etwas zur rechtlichen Situation. Im Antrag 15 zum ordentlichen Verbandstag 2013 bezieht man sich in der Begründung auf ein früheres Urteil des AG Düsseldorf. Dies muss wohl aus dem Jahre 2012 stammen und dort wurde wohl auch schon entschieden dass der BSW immer noch Mitglied im WBV ist. Ich glaube, auch der BSW spricht auf seiner Webseite vom selben Urtei:
In dieser Woche erreichte den BSW ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf. In diesem wurde entschieden, dass der BSW aufgrund seiner Mitgliedschaft im WBV auch Ansprüche aus der Sportversicherung wahrnehmen kann. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Bislang behauptet der WBV-Vorstand, dass der BSW ja kein Mitglied im Landesverband sei. Mit dieser irrigen Ansicht geht der Vorsitzende des WBV auch bei “Hinz und Kunz” hausieren …
Auch wenn das Urteil nicht unmittelbar gegen den WBV ergangen ist, so dürfte es doch richtungsweisend sein.
Im Antrag 15 zum Verbandstag spricht man auch von “auf dem bisher vom WBV eingeschlagenen Weg nicht entziehbares Sonderrecht (§35 BGB) ist”. Ich nehme an das stammt aus dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf von 2012. Wohl möglich hat das LG Düsseldorf nun auf ähnlicher Basis gegen den WBV entschieden.@Bonte:
Letztes Jahr wollte der neue Kreis nämlich einen Antrag zum Verbandstag mit einem angehangenen Urteil veröffentlichen lassen und das WBV Präsidium hat das mit datenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich der personenbezogenen Daten und mit dem Hinweis abgeschmettert, dass Urteile nicht veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden dürfen.
Man bezog sich im letzten Jahr auf Urteil: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.07.2010, Aktenzeichen: 1 S 501/10 und veröffentlichte nicht das Urteil des AG Düsseldorfes.
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Du sprachst schon auf der letzten Seite von “schmutzige Spielchen” und nun von “ganz ekelhaftes Spiel”. Meiner Ansicht nach, liest du hier offensichtlich nur die Hälfte oder willst sie nicht lesen. Lehne dich zurück und lies dir die Sachen hier in Ruhe durch, dann kommst du auch nicht zu solchen wilden Schlüssen.
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Worauf man sich genau bezog ist ja erstmal irrelevant. Es ging darum, dass ein Urteil in der Begründung eines Antrages abgedruckt und somit veröffentlicht werden sollte. Dem ist das Präsidium nicht nachgekommen, was meiner Meinung nach eine grobe Pflichtverletzung ist, denn eingereichte Anträge sind zu veröffentlichen.
Ute Graf, und das IST die Rechtswartin des WBV (aber richtigerweise kein Präsidiumsmitglied) hatte seinerzeit dem Präsidium Rückendeckung gegeben, dass es nicht rechtens sei, Urteile zu veröffentlichen. Und die Koryphäe auf dem Gebiet der Rechtsverdreher, der Anwalt des WBV, soll das dann auch noch abgenickt haben.
Mit der Veröffentlichung des Urteils macht sich das Präsidium lächerlich und gesteht dem Kreis Wisio indirekt ein, ihn verarscht zu haben.
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@Bonte
Ich wollte mit dem Verweis nur noch einmal die rechtliche Begründung nachreichen.Aber wo wurden denn das Urteil veröffentlicht? Bisher habe ich noch keines der beiden Urteile gesehen. Außerdem müssen wir hier wohl noch einmal unterscheiden. Wenn ich den Ausführungen des BSW auf seiner Webseite folge, dann erscheint es mir so, dass das Urteil von 2012 vom AG Düsseldorf nicht direkt gegen den WBV erging. Der WBV war eventuell gar kein direkt Beteiligter. Es ging wohl um “Ansprüche aus der Sportversicherung”. Daher gab es vielleicht noch größere Zweifel dies zu veröffentlichen. Auch bin ich mir nicht einmal sicher, ob das in Anlage nicht hinzugefügte Urteil zum Antrag 15 vom Verbandstag 2013 dasselbe ist.
Initial wurde im Thread nun von einem Urteil des LG Düsseldorf vom 06.03 mit dem Aktenzeichen AZ: 6 O 203/11 gesprochen. Das folgere ich auch aus dem Antrag 15 von 2013.
Wo nun der WBV den Basketballkreis Wisio “verarscht” hat, sehe ich nicht. -
Naja, bei der ARAG [AG? ] oder Sporthilfe e.V. von datenschutzrechtlichen Bedenken zu sprechen ist spannend. Das sind juristische Personen. Da gelten doch andere Spielregeln als bei Privaten?
Hinweis an den WBV: Gute Anwälte findet man in den gelben Seiten! War das jetzt Werbung und ein Verstoß gegen die Forenregeln?
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Vllt. hilft ja jemand aus der Regio 1 bei der Anwaltsuche, habe gehört da gibt es nen Verein die nen ziemlich guten Juristen beschäftigen
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@Bonte
Ich wollte mit dem Verweis nur noch einmal die rechtliche Begründung nachreichen.Aber wo wurden denn das Urteil veröffentlicht? Bisher habe ich noch keines der beiden Urteile gesehen. Außerdem müssen wir hier wohl noch einmal unterscheiden. Wenn ich den Ausführungen des BSW auf seiner Webseite folge, dann erscheint es mir so, dass das Urteil von 2012 vom AG Düsseldorf nicht direkt gegen den WBV erging. Der WBV war eventuell gar kein direkt Beteiligter. Es ging wohl um “Ansprüche aus der Sportversicherung”. Daher gab es vielleicht noch größere Zweifel dies zu veröffentlichen. Auch bin ich mir nicht einmal sicher, ob das in Anlage nicht hinzugefügte Urteil zum Antrag 15 vom Verbandstag 2013 dasselbe ist.
Initial wurde im Thread nun von einem Urteil des LG Düsseldorf vom 06.03 mit dem Aktenzeichen AZ: 6 O 203/11 gesprochen. Das folgere ich auch aus dem Antrag 15 von 2013.
Wo nun der WBV den Basketballkreis Wisio “verarscht” hat, sehe ich nicht.Ah ok, dann hatte ich das falsch verstanden.
Das letztere Urteil wurde per Mail vom Präsidium an alle Vereine, sprich deren Abteilungsleiter verschickt.
Es gibt 2 Urteile. Ersteres war ein Rechtsstreit des BSW gegen ARAG. ARAG vertreten durch die Anwälte des WBV und Streitthema war die Mitgliedschaft des BSW im WBV (ging darum, ob die ARAG einen Schaden zu regulieren hat, was nur bei Mitgliedschaft der Fall wäre). Das Gericht verpasste der ARAG und den Anwälten eine schallende Ohrfeige, die man bis Südwestfalen hörte. BIS SÜDWESTFALEN ?? Nein, ein kleines Dorf Namens Duisburg Wedau wehrte sich erfolgreich dagegen, die gerichtliche Rechtsauffassung zu hören, geschweige denn anzuerkennen. Und hielt somit am eingeschlagenen Weg fest und rannte lachend mit dem Gesicht voran in die Kreissäge.
Es folgte Urteil 2. Diesmal mit schallernder Ohrfeige für den WBV, dessen Anwälte das Gefühl bereits von Prozess 1 her kannten.Der Kreis Wisio hatte 2013 einen Antrag an den Verbandstag gestellt und brauchte zur Begründung des Antrags das erste Urteil. Das Urteil aber abzudrucken hielt der WBV für rechtswidrig, mit Hinweis auf Persönlichkeitsrechte, und untersagte die Veröffentlichung, was der Kreis hinnehmen musste, wenn er nicht vor Gericht hätte ziehen wollen, um die Veröffentlichung durchzusetzen.
Jetzt, knapp ein Jahr später, veröffentlicht der WBV selber ein Urteil. Was ist denn jetzt mit den Persönlichkeitsrechten? DAS ist der Punkt, an dem der neue Kreis verarscht wurde und das Präsidium sich einfach unglaubwürdig macht.
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Du schreibst von einem Fake? Soll das heißen Zimmermann hat die Email des Präsidiums gefälscht?!
EDIT: Diesen Post ignorieren - Fehlinformation meinerseits
Nicht so unwahrscheinlich:
Eine Mail mit folgendenem Adressatenkopf ging vom “WBV” raus:
Von: WBV GS Mechtild Künsken [mailto:wbv.gs@t-online.de]
Gesendet: Dienstag, 18. März 2014 17:09
An: Mechtild Künsken [gs@wbv-online.de]
Betreff: Stellungnahme des WBV-Präsidiums zur E-Mail vom 14.03.2014 von Herrn Marcus ZimmermannWer genau hinsieht dem fällt auf, dass der Absender NICHT die offizielle Mailadresse der GS ist. Diese ist nämlich als “An”-Adressat mit angegeben UND die Bezeichnung " WBV GS Mechtild Künsken" ist nicht die sonst vom WBV bei offiziellen Mails gewählte…
Irgendwas stinkt da ganz gewaltig. Egal, wie die Rechtslage aussieht, sauber geht es drum herum aufkeinen Fall zu
Solche Spielchen kennt man von schlechten Datendieben, die versuchen über “offizelle” Mails (z.B. von Pay_Pal.com statt Paypal.com) an Kontodaten zu kommen. -
Hättest Du Dir auch nur die Mühe gemacht, eine Sekunde zu googlen, dann hättest Du folgendes festgestellt:
Wer genau hinsieht dem fällt auf, dass der Absender NICHT die offizielle Mailadresse der GS ist. Diese ist nämlich als “An”-Adressat mit angegeben UND die Bezeichnung " WBV GS Mechtild Künsken" ist nicht die sonst vom WBV bei offiziellen Mails gewählte…
Die Mail-Adresse “wbv.gs@t-online.de” ist die beim Landessportbund gelistete E-Mail Adresse für den WBV.
Irgendwas stinkt da ganz gewaltig.
Ich rieche da - im Bezug auf die E-Mail Adresse nichts.
Solche Spielchen kennt man von schlechten Datendieben, die versuchen über “offizelle” Mails (z.B. von Pay_Pal.com statt Paypal.com) an Kontodaten zu kommen.
Denk da lieber noch mal drüber nach. Ausser - die bösen Datendiebe haben vorher noch die Seite vom Landessportbund gehackt.
PS: Si tacuisses, philosophus mansisses.
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Wenn man das von @TheBloob verlinkte Urteil aus BaWü liest, dann wird die Veröffentlichung von Urteilen nicht pauschal verneint. Das widerspräche auch der Tatsache, dass Urteile im Internet zu finden sind.
Es geht vielmehr darum, dass je nach Inhalt eine Veröffentlichung gg. den Datenschutz verstossen könnte.
Wenn z.B. im dem Urteil des AG Düsseldorf persönliche Daten einer Person, für die die ARAG in Anspruch genommen werden sollte, enthalten sind, wäre die Nichtveröffentlichung schon zu verstehen. Das aktuelle Urteil gg. den WBV enthält evtl. keine solche Daten und kann damit veröffentlicht werden.