SCHIEDSRICHTER!!!!!!
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Genau, wie z.B. bei einem Buzzer mit Ablauf der 24sek Uhr kann er entscheiden ob der Korb zählt oder nicht, wenn sich die Schiedsrichter nicht sicher sind. Bei Tätlichkeiten o.ä. kann er sicherlich mitentscheiden was passiert: Disqualifikation etc. Auch wenn ich es nicht 100% weiß, er hat in etwa die Entscheidungsmacht eines 4. Schiedsrichter beim Fußball (Kopfstoß Zidane!) und kann nicht direkt ins Spielgeschehen eingreifen.
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Einiges stimmt nicht!
Der Kommissar kann und darf auf keinen Fall etwas entscheiden, was auf dem Spielfeld passiert! Er kann lediglich, wenn er vom 1. SR aufgefordert wird, von seiner Sicht aus etwas erklären. Die Entscheidungsgewalt liegt alleine bei den Refs!
Der Kommissar kann/muß allerdings den 1. SR auf Mißstände außerhalb des Spielfeldes aufmerksam machen oder über Vorkommnisse berichten, was durchaus auch eine Strafe für die Aktiven nach sich ziehen kann: Beleidigungen o. ä. der Trainer, Co-Coaches, Ersatzspieler, Funktionäre, etc.
Zudem ist es die Aufgabe eines Kommissars, die Anlagen (Uhren, Anzeige, etc.), den Spielberichtsbogen und das laufende Ergebnis zu überwachen und die vorschriftsmäßige Anmeldung und Ablauf von Auszeiten und Spielerwechseln.
Darüber hinaus ist er u. a. behilflich z. B. bei “Massenschlägereien”, welcher Spieler oder Funktionär ggf. das Spielfeld betreten hat. Aber das kommt ja selten vor, oder?
. . . in diesem Sinne . .
Mr. Basketball -
On 2006-10-30 22:41, Huitzilopochtli wrote:
1. nein, das ist anerkannt. ich will hier keine juristische Diskussion eröffnen, aber im politischen Meinungskampf ist man besonders “meinungsfreundlich”. Das folgt zwar nicht aus dem Strafgesetzbuch, aber aus dem Grundgesetz. Wenn Du mir nicht glaubst, frag deinen Anwalt oder sonst irgendwelche Juristen.Aus dem Grundgesetz ? Meinungsfreiheit !?
Ich dachte immer dies ist für alle gleich. Das der Ton, in einer vielleicht hitzig geführten Diskussion, etwas lauter und rauer wird ist klar. Aber zwischen einer Meinung und einer Beleidigung besteht doch schon noch ein Unterschied.On 2006-10-30 22:41, Huitzilopochtli wrote:
2.wenn man den fan “dingfest” machen könnte, würde er sicher trotzdem milder bestraft werden. die begleitumstände sind einfach andere. Anders wäre es vielleicht dann, wenn der Schiri privat einen Anruf von einem Fan bekommt, der ihn beschimpft.Warum mildern die Begleitumstände eine mögliche Strafe für den Fan ? Um einmal bei deinem Vergleich mit dem Büro zu bleiben.
Als Schiedsrichter von einem völlig fremden, unprovoziert und auch noch in aller Öffentlichkeit in seiner Arbeit und Person herabgewürdigt zu werden, dabei verstehe ich nicht, was daran mildern ist. Im Büro habe ich vielleicht eine hitzig geführte Diskussion unter vier Augen.
So recht kann ich dir nicht folgen. -
Zu dem Beleidigungs-Thema noch einmal:
Es ist lustig, dass immer noch Ausreden gesucht werden zwischen Beleidigungen, die vom Opfer hinzunehmen seien, und denjenigen, die “wirkliche” darstellen.
Natürlich sind Beleidigungen in der “Politik” auch tatsächlich strafrechtlich würdigbare Straftaten.
Nur stellt sich für die “Opfer” die Frage, ob man durch eine entsprechende Anzeige (Beleidigungen sind Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden können) nicht den Täter noch besser aussehen lässt, als wenn man nicht auf eine andere Art und Weise (der Beleidigung zurück etc…) mehr “Erfolg” in der öffentlichen Wahrnehmung hätte - und nur darauf kommt es an in der Politik.
Das Gerichtsverfahren würde dann ja auch noch öffentlich und zudem weit nach der Tat stattfinden, wo sich die Erdkugel dutzende Male gedreht hat…und sich kein (Wahl-)Bürger mehr daran erinnern kann - oder mag ;-).Im übrigen benutzt man in der Politik eher das Mittel der Unterlassungsklage, um unliebsame Äußerungen über einen selbst zu verhindern, sie auch den Streit um die Haarfarbe Schröders oder einige Auseinandersetzungen um die Personen Gysi oder Westerwelle. Diese Klageform ist ein schneller, effektiver Rechtsgüterschutz im Gegensatz zum StGB.
Und es gibt auch Beleidigungen/Körperverletzungen in Kreisen, wo man sie nicht unbedingt erwartet, siehe auch Vorfälle im Umfeld des monegassischen Adelshauses…und werden entsprechend geahndet…
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On 2006-11-01 10:58, TheBloob wrote:
1.Aus dem Grundgesetz ? Meinungsfreiheit !?
Ich dachte immer dies ist für alle gleich. Das der Ton, in einer vielleicht hitzig geführten Diskussion, etwas lauter und rauer wird ist klar. Aber zwischen einer Meinung und einer Beleidigung besteht doch schon noch ein Unterschied.2.Warum mildern die Begleitumstände eine mögliche Strafe für den Fan ? Um einmal bei deinem Vergleich mit dem Büro zu bleiben.
Als Schiedsrichter von einem völlig fremden, unprovoziert und auch noch in aller Öffentlichkeit in seiner Arbeit und Person herabgewürdigt zu werden, dabei verstehe ich nicht, was daran mildern ist. Im Büro habe ich vielleicht eine hitzig geführte Diskussion unter vier Augen.
So recht kann ich dir nicht folgen.1.eine Meinungsäußerung kann beleidigend sein, aber sowas muß man - in gewissen Grenzen - eben hinnehmen. Man darf Soldaten als “Mörder” bezeichnen - weil man damit eben eine Meinung kunddtut. Oder einen Politiker als “führungsschwach” usw. usw…
2.weil eine aufgeheizte Atmosphäre bei einem sportlichen Großereignis einer hitzigen Diskussion in der Politik mindestens gleichsteht. Du kannst ja mal einen Fan, der Dich als “Hoyzer” bezeichnet, anzeigen. Ich wette, daß er nicht verurteilt werden wird
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On 2006-11-01 11:23, schnorri wrote:
Zu dem Beleidigungs-Thema noch einmal:Es ist lustig, dass immer noch Ausreden gesucht werden zwischen Beleidigungen, die vom Opfer hinzunehmen seien, und denjenigen, die “wirkliche” darstellen.
Natürlich sind Beleidigungen in der “Politik” auch tatsächlich strafrechtlich würdigbare Straftaten.
Nur stellt sich für die “Opfer” die Frage, ob man durch eine entsprechende Anzeige (Beleidigungen sind Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden können) nicht den Täter noch besser aussehen lässt, als wenn man nicht auf eine andere Art und Weise (der Beleidigung zurück etc…) mehr “Erfolg” in der öffentlichen Wahrnehmung hätte - und nur darauf kommt es an in der Politik.
Das Gerichtsverfahren würde dann ja auch noch öffentlich und zudem weit nach der Tat stattfinden, wo sich die Erdkugel dutzende Male gedreht hat…und sich kein (Wahl-)Bürger mehr daran erinnern kann - oder mag ;-).Im übrigen benutzt man in der Politik eher das Mittel der Unterlassungsklage, um unliebsame Äußerungen über einen selbst zu verhindern, sie auch den Streit um die Haarfarbe Schröders oder einige Auseinandersetzungen um die Personen Gysi oder Westerwelle. Diese Klageform ist ein schneller, effektiver Rechtsgüterschutz im Gegensatz zum StGB.
Und es gibt auch Beleidigungen/Körperverletzungen in Kreisen, wo man sie nicht unbedingt erwartet, siehe auch Vorfälle im Umfeld des monegassischen Adelshauses…und werden entsprechend geahndet…
Auch wenn es eigentlich nicht in ein Basketball-Forum gehört:
1.Beleidigungen im Rahmen der politischen Auseinadersetzung sind nur dann strafbar, wenn es sich um “reine Schmähkritik” (=bei der es nur um die Herabsetzung geht, in der keine Meinung kundgetan wird) handelt. Ansonsten besteht - so das Bundesverfassungsgericht - eine “Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede”.
2.In den von Dir angesprochenen Fällen ging es um Tatsachenbehauptungen (hat schröder gefärbte Haare? war Gysi ein Stasi-Spitzel?). da gelten natürlich andere Grundsätze (es gibt kein Recht zur Lüge).
Mit dem “richtigen” Weg (Strafprozeß oder Zivilprozeß) hat das nur am Rande zu tun.Soviel zum Juristischen. Abgesehen davon wundere ich mich schon, wie empfindlich hier manche Schiedsrichter reagieren. Spieler und Trainer der Gegenmannschaft müssen sich auch ständig Beleidigungen anhören, ich glaube nicht, daß denen das etwas ausmacht (Ausnahmen bestätigen die Regel).
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“Soldaten sind Mörder” als Audruck der Meinungsfreiheit ist nur straffrei, wenn man sich an die “Soldaten” als allgemeine Personengruppe mit gemeinsamer “Struktur” richtet.
Wenn man einen einzelnen Soldaten (persönlich) als “Mörder” bezeichnet, ist und bleibt das eine Beleidigung.
Da liegt eben der Unterschied zwischen straffreier Meinungsäußerung und strafbewehrter Tatsachenbehauptung.
Punkt.
Abgesehen davon ist das ausgesprochene Maß der Strafe kein Indiz dafür, ob eine Straftat überhaupt vorgelegen hat oder nicht.
Bei den meisten Straftaten wird eben kein Täter ermittelt oder das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit (= mangelndes öffentliches Interesse etc.) eingestellt - oder es liegt, wie bei der Beleidigung, ein Verfolgungshindernis wie fehlender Strafantrag oder der Täter ist unter 14 Jahre alt vor.
Die Straftat an sich bleibt bestehen. Nur kann sie nicht in jedem Fall bis zum Urteil führen.
Im übrigen ist das Beispiel der Politik ein eher schlechtes, weil die Politiker der Immunität unterliegen, und jedes Verfahren gegen ein Mitglied einer politischen Ebene eine Zustimmung der jeweiligen Ebene (Bundestag, Bundespräsident etc…) bedarf.
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On 2006-11-01 12:19, schnorri wrote:
1.“Soldaten sind Mörder” als Audruck der Meinungsfreiheit ist nur straffrei, wenn man sich an die “Soldaten” als allgemeine Personengruppe mit gemeinsamer “Struktur” richtet.Wenn man einen einzelnen Soldaten (persönlich) als “Mörder” bezeichnet, ist und bleibt das eine Beleidigung.
Da liegt eben der Unterschied zwischen straffreier Meinungsäußerung und strafbewehrter Tatsachenbehauptung.
Punkt.
2.Abgesehen davon ist das ausgesprochene Maß der Strafe kein Indiz dafür, ob eine Straftat überhaupt vorgelegen hat oder nicht.
Bei den meisten Straftaten wird eben kein Täter ermittelt oder das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit (= mangelndes öffentliches Interesse etc.) eingestellt - oder es liegt, wie bei der Beleidigung, ein Verfolgungshindernis wie fehlender Strafantrag oder der Täter ist unter 14 Jahre alt vor.
Die Straftat an sich bleibt bestehen. Nur kann sie nicht in jedem Fall bis zum Urteil führen.
3.Im übrigen ist das Beispiel der Politik ein eher schlechtes, weil die Politiker der Immunität unterliegen, und jedes Verfahren gegen ein Mitglied einer politischen Ebene eine Zustimmung der jeweiligen Ebene (Bundestag, Bundespräsident etc…) bedarf.
1.mit der abgrenzung “tatsachenbehauptung” - “meinungsäußerung” hat die Anzahl der Adressaten nichts zu tun. wenn ich einen Soldaten als Mörder bezeichne, meine ich damit nämlich nicht, daß er den Mordtatbestand erfüllt, sondern daß sein Handwerk verwerflich ist. und das ist eine meinungsäußerung.
2.mag sein. aber es ging doch gerade um die Strafzumessung/das öff. Interesse. es wurde doch von Dir bestritten, daß es in dieser Hinsicht UNterschiede geben könnte.
3.falsch. die immunität gilt nur für Abgeordnete, nicht für Politiker an sich (das wäre ja nochmal schöner). Mit dem Beispiel der Politik wollte ich nur klarmachen, daß es Äußerungen gibt,die man als beleidigend empfinden mag und die trotzdem - aus bestimmten Gründen - zulässig sind.
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Wenn der Gemeindevertreter X den Y im Ausschuß Z beleidigt, dann findet das überhaupt nicht den Weg an die Öffentlichkeit, weder von der Tat her, noch vom weiteren möglichen Strafverfahren.
Immunität genießen nicht “Abgeordnete” an sich, sondern nur gewählte Mitglieder der Landtage und des Bundestages, sowie Regierungsmitglieder dieser Ebenen.
Die Beleidigung eines einzelnen konkreten Soldaten als “Mörder” ist nachwievor nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Wo er doch höchstens ein “Totschläger” mit Rechtfertigungs/Schuldausschließungs-Gründen wäre, wenn er denn sein “Handwerk” einwandfrei ausüben würde, ansonsten wäre sein Tötungshandeln ein Fall für die Militärjustiz…
Wer jetzt hier als erster behauptet hat, dass die SR Beleidigungen hinzunehmen hätten als quasi Berufsrisiko, möchte ich jetzt nicht nachschlagen wollen…
Und weg.
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Bitte entschuldigt uns, wenn wir die SD-Gemeinde mit unseren juristischen Diskussionen langweilen, aber:
On 2006-11-01 12:59, schnorri wrote:
1.Wenn der Gemeindevertreter X den Y im Ausschuß Z beleidigt, dann findet das überhaupt nicht den Weg an die Öffentlichkeit, weder von der Tat her, noch vom weiteren möglichen Strafverfahren.2.Immunität genießen nicht “Abgeordnete” an sich, sondern nur gewählte Mitglieder der Landtage und des Bundestages, sowie Regierungsmitglieder dieser Ebenen.
3.Die Beleidigung eines einzelnen konkreten Soldaten als “Mörder” ist nachwievor nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
4.Wo er doch höchstens ein “Totschläger” mit Rechtfertigungs/Schuldausschließungs-Gründen wäre, wenn er denn sein “Handwerk” einwandfrei ausüben würde, ansonsten wäre sein Tötungshandeln ein Fall für die Militärjustiz…
5.Wer jetzt hier als erster behauptet hat, dass die SR Beleidigungen hinzunehmen hätten als quasi Berufsrisiko, möchte ich jetzt nicht nachschlagen wollen…
1.na und? was spielt das für eine Rolle
2.Mitglieder des BT/der Landtage heißen Abgeordnete (im juristischen und allgemeinen Sprachgebrauch)
3.nachweise?
4.so ist es. aber Meinung ist Meinung. Ich kann zum Beispiel auch meinen, Andreas Hornig könne kein Baskteball spielen - das ist nicht strafbar, auch wenn es ehrverletzend sein mag (um mal wieder zum Basketball zurückzukehren).
5.ich behaupte das nach wie vor - auch wenn es Schiedsrichtern hier nicht gefällt. Spieler müssen es auch hinnehmen, daß sie als “Schauspieler” bezeichnet werden etc.
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Na da haben wir uns aber in ein feines Thema rein manöviert.
Thema: Soldaten sind Mörder
Hier reden wir wohl alle von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.Darin hält das BVerfG eine Kränkung nicht mehr für gegeben wenn es sich um ein “unüberschaubares Kollektiv” handle und sich die Kränkung darin verliert. Nach Auffassung des BVerfG hat also die Menge der Adressaten schon etwas damit zu tun.
Das BVerfG hat die früheren Urteile aufgehoben, weil die Äußerungen eben auch andere Deutungen zuließen als nun die “Herabwürdigung von Soldaten als Personen”.
Ein weitere Grund war eben auch die Auffassung des BVerfG, dass eben nicht ein einzelner Soldat gemeint war.
Wenn also ein Soldat im speziellen als Mörder bezeichnet wird oder konkret mit einem Mörder als Straftäter gleichgestellt wird, wird dies wohl nicht hinnehmbar sein.
Interessant fand ich auch, dass drei der vier Entscheidungen nur mit 5 zu 3 Stimmen gefällt wurden. Ebenso der Anhang der Richterin Haas mit einer abweichenden Meinung.
Leider konnte ich keine Informationen darüber finden, wie die Verfahren nach Rückgabe an die Strafgerichte ausgegangen sind.
Aber um wieder zum eigentlichen Thema zukommen, von dem wir ja schon weit entfernt sind.
Was muss sich eine Schiedsrichter bieten lassen ?On 2006-11-01 12:09, Huitzilopochtli wrote:
Abgesehen davon wundere ich mich schon, wie empfindlich hier manche Schiedsrichter reagieren. Spieler und Trainer der Gegenmannschaft müssen sich auch ständig Beleidigungen anhören, ich glaube nicht, daß denen das etwas ausmacht (Ausnahmen bestätigen die Regel).Nun ja, weil andere beleidigt werden, heißt dies ja noch lange nicht, dass dies auch richtig ist. Ich glaube die Schiedsrichter nehmen dies sogar am lockersten von allen. Auch geht es nicht darum, ob es ihnen etwas ausmacht, sondern darum ob es angemessen ist. Aber das sagt ich ja bereits früher schon, als du dieses Argument anführtest.
5.ich behaupte das nach wie vor - auch wenn es Schiedsrichtern hier nicht gefällt. Spieler müssen es auch hinnehmen, daß sie als “Schauspieler” bezeichnet werden etc.
Das Argument hatten wir auch schon einmal. Nur weil woanders etwas schlechter ist, folgt daraus nicht das es für Schiedsrichter hinnehmbar ist.
Wie können an dem Punkt natürlich die Frage auch gern erweitern. Was muss sich ein Schiedsrichter, Trainer oder Spieler bieten lassen ?
Die Forderung nach akzeptablen Umgang schließt Spieler und Trainer meiner Meinung nicht aus, aber wir befanden uns hier ja gerade im Thread zum Thema Schiedsrichter.Die Kritik, gerade auch während der Spiele, beschränkt sich eben nicht nur auf Dinge wie “Der Schiedsrichter hat schlecht gepfiffen”, also eben Kritik an der Sache.
2.weil eine aufgeheizte Atmosphäre bei einem sportlichen Großereignis einer hitzigen Diskussion in der Politik mindestens gleichsteht. Du kannst ja mal einen Fan, der Dich als “Hoyzer” bezeichnet, anzeigen. Ich wette, daß er nicht verurteilt werden wird
Ich bin eben auch kein Jurist, daher weiß ich nicht ob ein “Hoyzer” eine Verurteilung wert ist. Was mich an der aufgeheizten Atmosphäre stört, ist eben, dass sie eigentlich nur durch die Zuschauer hervorgerufen wird. Die Kommunikation ist ja eigentlich unidirektional zwischen Zuschauer und Schiedsrichter. Es ist ja nicht so, dass der Schiedsrichter die Zuschauer nun gezielt anstachelt oder provoziert. Allein der Zuschauer kommt vermeintlich zu der Annahme, sich durch eine Entscheidung des Schiedsrichters “provoziert” zu fühlen.
Dafür dann den Schiedsrichter etwas in kauf nehmen zu lassen, fällt mir schon schwer. -
On 2006-11-01 19:04, TheBloob wrote:
Na da haben wir uns aber in ein feines Thema rein manöviert.1.Thema: Soldaten sind Mörder
Hier reden wir wohl alle von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.2.Nun ja, weil andere beleidigt werden, heißt dies ja noch lange nicht, dass dies auch richtig ist. Ich glaube die Schiedsrichter nehmen dies sogar am lockersten von allen. Auch geht es nicht darum, ob es ihnen etwas ausmacht, sondern darum ob es angemessen ist. Aber das sagt ich ja bereits früher schon, als du dieses Argument anführtest.
3.Das Argument hatten wir auch schon einmal. Nur weil woanders etwas schlechter ist, folgt daraus nicht das es für Schiedsrichter hinnehmbar ist.
Wie können an dem Punkt natürlich die Frage auch gern erweitern. Was muss sich ein Schiedsrichter, Trainer oder Spieler bieten lassen ?
Die Forderung nach akzeptablen Umgang schließt Spieler und Trainer meiner Meinung nicht aus, aber wir befanden uns hier ja gerade im Thread zum Thema Schiedsrichter.Die Kritik, gerade auch während der Spiele, beschränkt sich eben nicht nur auf Dinge wie “Der Schiedsrichter hat schlecht gepfiffen”, also eben Kritik an der Sache.
4.Ich bin eben auch kein Jurist, daher weiß ich nicht ob ein “Hoyzer” eine Verurteilung wert ist. Was mich an der aufgeheizten Atmosphäre stört, ist eben, dass sie eigentlich nur durch die Zuschauer hervorgerufen wird. Die Kommunikation ist ja eigentlich unidirektional zwischen Zuschauer und Schiedsrichter. Es ist ja nicht so, dass der Schiedsrichter die Zuschauer nun gezielt anstachelt oder provoziert. Allein der Zuschauer kommt vermeintlich zu der Annahme, sich durch eine Entscheidung des Schiedsrichters “provoziert” zu fühlen.
Dafür dann den Schiedsrichter etwas in kauf nehmen zu lassen, fällt mir schon schwer.1.zum Urteil des BVerfG: richtig ist, daß ein Grund für den Vorrang der Meinungsfreiheit der kollektive Bezug war und das Zurücktreten der personalen Schmähung. Aber nur ein Grund unter vielen. wenn jemand george bush (der ja auch oberster Befehlshaber der US-Truppen ist) als “kriegstreiber” oder “mörder” bezeichnet, dürfte wohl auch die meinungsfreiheit vorrang haben - es geht eben da nicht um Herabwürdigung der person.
und abweichende Stimmen gibt es in fast jedem Urteil des BverfG - die abw.Meinung ist aber nicht maßgeblich für die Praxis.
2.ich denke auch, daß Schiedsrichter das in der Regel locker nehmen. und natürlich ist nicht alles, was üblich und “sozialadäquat” ist, angemessen. aber das öndern nichts an derSozialadäquanz.
3.warum soll es denn nicht hinnehmbar sein? und die verhältnisse sind hier durchaus vergleichbar. es ist in allen Sportarten auf der ganzen Welt üblich, daß fans gegenüber spielern,trainern,schiedsrichtern ihren Unmut auch in heftiger Weise äußern. das gehört zum sport.
4.eine verurteilung wert ist sowas auf keinen fall (es werden schon mittlere Körperverletzungen häufig eingestellt).
5.es geht nicht um eine provokation der zuschauer (eine solche liegt natürlich nicht vor). es sind aber oft entscheidungen, die als sehr ungerecht empfunden werden - und ich bleibe dabei, wer solche entscheidungen in einer gewissen öffentlichkeit trifft, muß sich auch (heftige und polemische) Kritik gefallen lassen.
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On 2006-11-01 20:01, Huitzilopochtli wrote:
5…. - und ich bleibe dabei, wer solche entscheidungen in einer gewissen öffentlichkeit trifft, muß sich auch (heftige und polemische) Kritik gefallen lassen.
“kritik” ist ungleich “beleidigung”
“heftige Kritik” ist ungleich “beleidigung”
“polemische Kritik” ist ungleich “beleidigung”Deine Aussagen unter 5. sind für mich okay. Aber auch für Kritik, heftige Kritik und polemische Kritik gibt es Obergrenzen. Beleidigungen sind jenseits der Grenze (übrigens gegenüber allen Spielbeteiligten).
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On 2006-11-01 20:44, Seaman wrote:
“kritik” ist ungleich “beleidigung”
“heftige Kritik” ist ungleich “beleidigung”
“polemische Kritik” ist ungleich “beleidigung”Und
“einen schlechten Tag zu haben” ist ungleich “planlos und selbstherrlich ein Spiel zu “leiten””.Oh, sorry, soetwas kommt natürlich nie vor, da die Schiedsrichter ja unfehlbare Heiligkeiten sind.
CU,
fischtown -
meine Fresse fischtown, geh dir einfach beim nächsten Anlegeplatz 268 Gramm beleidigte Matrosenleberwurst kaufen, damit hier endlich mal Ruhe ist.
P.S.War die Theke eigentlich zu oder wie hast du es sonst geschafft, mal (mindestens) 30 Sekunden am Stück in der Halle zu bleiben?
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On 2006-11-01 20:44, Seaman wrote:
“kritik” ist ungleich “beleidigung”
“heftige Kritik” ist ungleich “beleidigung”
“polemische Kritik” ist ungleich “beleidigung”Deine Aussagen unter 5. sind für mich okay. Aber auch für Kritik, heftige Kritik und polemische Kritik gibt es Obergrenzen. Beleidigungen sind jenseits der Grenze (übrigens gegenüber allen Spielbeteiligten).
Und Äußerungen wie “Schiebung”, “Schwachsinn”, “Hoyzer”, Pfiffe, Buh-Rufe sind nunmal polemisch und unsachlich usw… sie sind aber nicht auf schmähung augerichtet, sondern auf Kritik (an der Schiedsrichterentscheidung).
Anders sieht es mit Äußerungen wie “Schwuchtel”, “Kinderschänder”, “A…loch” aus -das sind Beleidigungen, die mit der Sache - der Schiedsrichterentscheidung - nichts zu tun haben. -
On 2006-10-31 19:24, hameed wrote:
Wasn das für ein Scheiss hier?
Also wenn da wirklich ein Notfall war, da kreide es nicht den Schiedsrichtern, sondern den Betreuern an, warum sie nicht gleich hingerannt sind!!!
Selbst wenn der SR es nicht sofort anzeigt, dass der Betreuer aufs Spielfeld darf, dann kann das der Betreuer (Arzt, Sanitäter, Physio, etc.) mit Sicherheit einfach schneller entscheiden und loslaufen. Kein SR wird ein TF dafür geben, dass da einer aufs Spielfeld rennt, weil er einem helfen will. Das ist so eine Schwachsinnsdiskussion hier.
Das ist genauso, wie es Spieler und Trainer gibt, die nach einer Verletzung bei einem Foul den SR dafür verantwortlich machen. So ein Blödsinn. Egal ob der SR ein Foul pfeift oder nicht, es wird nichts daran ändern, ob sich einer dabei verletzt oder nicht.
Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass sich die SR beratschlagt haben, ob sie jemanden aufs Spielfeld lassen oder nicht. Das können die sehr wohl alleine entscheiden!
Und Deine gefühlten 30s waren bestimmt auch viel kürzer. Überleg doch mal: Ein Angriff dauert 24s und wie lang ist das manchmal. Das war garantiert eine Sache von Sekunden… Halt mal 30s die Luft an und Du wirst sehen, wie lange die Zeit ist.Wie bitte? Sollen die Betreuer die Schiedsrichter einfach ignorieren? Interessante Ansicht.
Halten wir doch mal fest: wir beide waren - im Gegensatz zu fischtown - nicht dabei und können uns also keine Beurteilung der Situation erlauben.
Wenn es so war, daß die Betreuer daran gehindert wurden, einen - anscheinend ernstlich verletzten - auf dem Boden liegenden Spieler zu behandeln, so ist das skandalös. Ob es so war, kann letztlich nur ein Video beweisen. -
So Leute,
der All Star Day steht an und wir hatten ja im Laufe dieses Threads und auch in anderen schon einmal die Idee, dass wir als Fans mal mit ein paar Schiedsrichtern beim All Star Day quatschen. Ganz ungezwungen, um da mal ein bißchen Verständnis füreinander aufzubringen.
Was ist aus der Geschichte geworden?Ich weiß, dass die Schiedsrichter am Tag nach dem ASD einen Zwischenlehrgang haben und daher wahrscheinlich auch in der Masse am ASD anwesend ist.
Wie siehts aus? Wer hat gute Kontakte und will da was organisieren? Vielleicht auf ein Bier zwischen Rookie Game und All Star Game?
Wollen wir das offiziell über die BBL machen oder einfach ein paar SR ansprechen?Ich denke, dass das sehr interessant sein kann.
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Also was mich bis zu diesen Spielplan nervt, ist das manche Schiris versuchen ein Spiel was gut läuft, kaputt zu pfeiffen. Nenne nur das Beispiel Trier gegen Artland Dragons. In 40 Minuten Spiel habe ich bei 30 Fehlentscheidungen auf gehört zu zählen. Das macht kein Fan mehr Spass, so weit zu fahren, um ein verpfiffendes Spiel von den Schiris zu sehen.
Irgendwann kommt das soweit das man bei der BBL das Eintrittsgeld zurückfordert. Oder man sieht keine Zuschauer die diese Verarschung nicht sich gefallen lassen.
Oder wie sehen es die anderen Fans???
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Immer wiederkehrend das leidige Argument der Gleichverteilung von Fouls, Freiwürfen oder sonst etwas.
Dies ist doch einfach kein Argument für eine Schiedsrichterleistung.Mannschaften setzen Fouls als taktisches Mittel ein. Vielleicht weil der Gegner besonder freiwurfschwach ist oder weil man zahlenmäßig überlegen ist. Eventuell auch um den Gegner aus dem Konzept zu bringen. Das ist zwar nicht schön oder elegant aber dafür wird man eben mit einem Foul bestraft. Es könnte ebenso sein, dass der Gegner mehr auf Penetration zum Korb setzt und somit potentielle mehr Fouls zieht oder oder oder.
Aufgabe des Schiedsrichter ist es doch nun nicht dafür zu sorgen, dass am Ende alles gleich verteilt ist.
Dies wurde in diesem Thread aber auch schon zu genüge erwähnt. Dennoch wird dieses, wie ich finde haltlose Argument, immer wieder in den Ring geworfen.
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Denke auch dass eine Foul-Gleichverteilung nicht unbeding ein Argument für eine gute Schiri-Leistung sein muss.
Was meiner Meinung nach auf jeden Fall angesprochen gehört, ist die neue Auslegung des Offense-Fouls. Hier werden die Spieler in meinen Augen dazu ermutigt, Schwalbenkönige zu werden. Wird mir viel zu oft gepfiffen, nur weil ein Spieler theatralisch zu Boden geht.
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Die Foulverteilung kann wirklich kein Argument sein, denn selbst die Coaches fordern von den SR ein, nicht auf diese zu achten.
@AlibenOtto: Woher willst Du eigentlich beurteilen, ob die 30 “Fehlentscheidungen” tatsächlich Fehlentscheidungen sind? Glaube kaum, dass Du bei allen, geschweige denn bei der Masse der Entscheidungen entweder nah genug dran warst oder den richtigen Winkel hattest, um die Situation zu beurteilen.
Ich glaube, dass jeder der drei SR so im Schnitt ein bis drei Fehlentscheidungen pro Spiel hat. Und da rechne ich bereits Ausbälle, Schrittfehler und “no calls” mit ein. In der Addition haben sie dann immer noch weniger Ballverluste und Fehlwürfe als die beiden Mannschaften auf dem Feld. Und die machen weitaus mehr falsch als die SR. Nur leider will das selbst der Heimfan nicht einsehen… Wegen der SR verliert sehr selten eine Mannschaft. Vielmehr, weil eine Mannschaft schlechter war oder die schlechteren Entscheidungen getroffen hat.
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wenn man genau hinter der Mannschaft sitzt und das ganze auch noch Filmen muss, dann sieht man sowas genauer hin als normaler Fan
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Kann mir mal einer ernsthaft erklären wie Petra Kremer in den BBL Kader gerutscht ist?
Ich habe die Dame jetzt mehrfach gesehen. Bei Niederlagen wie Siegen.
Es reicht nicht alibimäßig auf irgendwelche Bodenlinien zu starren um dann doch im entscheidenden Moment nicht richtig Rückspiel etc. zu pfeifen. Foulpfiffe auf Zuruf und Gestik/Mimik total unsicher gegenüber den Spielern und Trainern. Nachschulen bitte!Kommen wir zu Hr. Biricik, der könnte direkt Boris II werden. Er pfeift ja auch öfter mit ihm. Hat genug Selbstvertrauen um zu versuchen Spiele selbst zu entscheiden. Perfekt! Weiter so, nur so kommt man als Schiri ganz weit…aber hoffentlich nicht in der BBL!
Es DARF nur einen Boris geben, mehr ertrag ich einfach nicht. -
On 2007-03-11 04:18, hameed wrote:
ich finde es ist ein gutes zeichen, dass zwischen dem 17.12. und dem 11.3. kein einziger sr-kommentar hier abgegeben wurde…Das hat vielleicht auch was mit Resignation zu tun…
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Es könnte auch daran liegen das über die “Pfeifen” überwiegend im jeweiligen Spieltagsthread gemeckert wird und sich nicht alle die Mühe machen diesen Thread zu bedienen…
Zum Thema Kremer:
Dem Sport ganz den Rücken kehren wollte die Basketballerin allerdings nicht. „Als Schiedsrichter hat man den geringsten Aufwand, und man ist unmittelbar dabei.” Dass „Pit“ Kremer nach so wenigen Jahren in der Bundesliga angesetzt wird, wäre ohne den Frauen-Kader des Deutschen Basketball-Bundes nicht möglich gewesen.Super Einstellung Frau Kremer: Wenig Aufwand um weiter dabei sein zu können…im übrigen ein ganz toller Weg der Frauenförderung der so sicher nach hinten losgehen wird. Richtige Qualifikation wäre ein besserer Weg für alle gewesen! Egal ob jemand mal für eine Nationalmannschaft gespielt hat…