Muss Bauermann zurücktreten?
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Darf ein Liga überhaupt auf solche Erpressungsversuche reagieren?
Der FCB (Uli H.) will nur aufsteigen, wenn Dirk B. auch Trainer bleibt. Die Regelung zur Doppelfunktion war vor Vertragsunterzeichnung allen Beteiligten bekannt. Warum soll jetzt die BBL einlenken, nur damit der FCB und Uli in die BBL aufsteigen kann. Kommt mir jetzt nicht mit den Thesen, das der deutsche Basketball im Allgemeinen dadurch gerettet werden soll. Das würde auch mit einem anderen Trainer beim FCB geschehen “können”. Ob es es diese unbedingt Konsequenz hat, bezweifle ich ja sowieso.
Es läuft also darauf hinaus dass Uli und Dirk B. unbedingt mindestens die nächsten 2 Jahre zusammen wurschteln wollen. Aber die bösen BBL erlaubt es nicht. Und ist dafür dann in den Augen der FCBauermänner-Fans der schlimme Finger? Da verdreht ihr aber die Ursachen der Problematik ganz gewaltig.
Ein Kompromiss in diesem Fall einzugehen wäre notwendig, wenn es es keine andere Lösung gäbe. Das ist aber nicht der Fall. Herr Bauermann müsste sich nur entscheiden. Wo ist das Problem liebe FCBler? -
“Für uns steht und fällt das Projekt mit Dirk Bauermann. Wenn wir weitermachen, dann nur mit ihm. Ich hoffe, dass wir eine Lösung mit dem Verband finden”, erklärte Hoeneß.
Allerdings scheint der Präsident die Lösung schon parat zu haben: “Sollten wir das nicht schaffen, so müssen wir Bauermann überreden, dass er nur noch für den FC Bayern arbeitet. Ich glaube nicht, dass sich Bauermann gegen uns entscheiden wird!”
Interessant, dass Hoeneß seine Vorstellungen im Januar 2011 ergänzt. Ein Schelm, der dabei Böses denkt.
Aber ein Handlungsbedarf für die Liga gibt es damit nicht, denn auch der FC Bayern arbeitet an einer Exklusivlösung - ganz im Sinne der Liga. Derzeit muss sie nicht am Pokertisch Platz nehmen.
Wenn Herr Bauermann die Liga nötigen will, bitte ich um Vollzug: Möge er definitiv erklären, sich für das Engagement beim Verband entschieden zu haben (und die Bayern ankündigen, keinen Nachfolger für Dirk Bauermann suchen zu wollen). Dann kann die Liga immer noch einknicken.
Aber es wäre für jeden transparent geworden, welches Spiel hier stattgefunden hat - und wer dessen Urheber ist. Und dann unterhalten wir uns noch mal über das “Wohl des nationalen Basketballs” und wer für sich in Anspruch nimmt und nehmen darf, diesem verpflichtet zu sein.
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nachdem ich nun einige Spiele des FCB live miterleben durfte und auch auf Bauermann einen recht guten Blick hatte, würde ich mir immer mehr wünschen, dass er sich pro Nationalmannschaft und gegen den FC entscheidet!!! Wie Dirk B. rumspingt, ausrastet, Spieler anschreit, Spieler ignoriert (wenn es nicht garade seine Lieblinge sind), Spieler beim kleinsten Fehler vom Feld holt (z.B. 1. Viertel) und dann nicht wieder bringt (lieber humpelt Hall verletzt über das Parkett zund kann sich dabei kaum mehr bewegen), beim letzten Spiel ausrastet, weil der Betreuer 10 Sek. gebraucht hat um ihm eine neue Wasserflasche zu bringen und ihn dabei anzuschreien - das geht menschlich garnicht!!! In jedem Unternehmen gäbe es eine Abmahnung und beim nächsten Mal die Kündigung!
Ich gebe zu, ich war (unabhängig von der Doppelfunktion) vor und zu Beginn der Saison pro Bauermann, doch die menschlichen Eindrücke auf mich zeigen mir, dass er dadurch werder für den FCB noch für die Nationalmannschaft geeignet ist!!@korbballfreund
Der Kompromiss (unabhängig von o.g. Meinung) wäre wohl, dass Bauermann dieses eine Jahr bis Olympia (das er ja als sein persönl. Ziel ausgerufen hat) die Doppelfunktion ausübt und danach sich für einen Posten (oder keinen) entscheiden muss. Ich denke, dass damit alle Parteien (FCB, DBB, Liga, Spieler, FCB-Fans, alle Basketballfans etc.) “leben könnten” und auch im Hinblick auf Olympia die beste Lösung wäre (allen bekannte Spielsysteme, Ablauf etc.) -
Ich schreibe ja, die Diskusiion ist festgefahren: es geht schon lange nicht mehr darum, ob man die Regelung für sinnvoll hält oder , sondern letztlich geht es in den Stellungnahmen fast ausschließlich darum, ob man Bauermann liebt oder hasst - dazwischen scheint es nichts zu geben. Insofern schwinge ich mich auf die Seite Pro Bauermann und sage, dass er für die Nationalmannschaft in den kommenden beiden Jahren unersetzlich ist. Word!
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[…]ob man Bauermann liebt oder hasst - dazwischen scheint es nichts zu geben.[…]
doch, ich sehe in bauermann weder den teufel wie viele user hier aber auch nicht den heiligen wie viele andere user hier.
wenn das nicht neutral ist, was dann?
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Weiter oben habe ich ja schon mal den rechtlichen Aspekt dargelegt.
Weil es sich da so trifft, zitiere ich aus dem aktuellen Spiegel Online.“Häufig beinhalten Arbeitsverträge Bestimmung wie diese, die auch Sie in Ihrem Arbeitsvertrag haben. Häufige Formulierungen sind: “Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede unentgeltliche oder entgeltliche Nebenbeschäftigung unzulässig” oder “Nebentätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers”. Solche Klauseln beschränken Arbeitnehmer aber unangemessen in ihrer Berufsfreiheit. Darum sind sie unzulässig.”
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-01/arbeitsrecht-nebentaetigkeit-teilzeit
Im hier angeführten Beispiel handelt es sich sogar um eine direkte Anstellung. In den Statuten (oder, wo das immer auch steht) macht die BBL sogar noch ein Verbot im Namen Dritter ….
Geht nicht. -
Der Himmel hilft bestimmt nicht.
Noch einmal, extra für Dich, liebe dragonli, damit Du es verstehst: meine Meinung ist, dass die Diskussion hier festgefahren ist und es nur noch selten wirklich fundiert um die Argumentation pro oder contra Doppelfunktion geht. Du wirst zugeben müssen, dass sich viele Kommentare hier ausschließlich mit der Beurteilung Bauermanns befassen. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit sagen. Und Einschätzungen wie “viel” oder Ähnliches sind halt sehr subjektiv. Außerdem sei es mir gestattet, das Stilmittel der Übertreibung zu wählen (“hassen”), um einen Sachverhalt anschaulich zu machen. -
Im hier angeführten Beispiel handelt es sich sogar um eine direkte Anstellung. In den Statuten (oder, wo das immer auch steht) macht die BBL sogar noch ein Verbot im Namen Dritter ….
Geht nicht.Wo verbietet die BBL denn dem FCB oder dem DBB, Bauermann anzustellen?
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Im hier angeführten Beispiel handelt es sich sogar um eine direkte Anstellung. In den Statuten (oder, wo das immer auch steht) macht die BBL sogar noch ein Verbot im Namen Dritter ….
Geht nicht.Wo verbietet die BBL denn dem FCB oder dem DBB, Bauermann anzustellen?
Diese Regeln sind zulässig! Nämlich dann, wenn sich der Nebenjob bzw. die andere Tätigkeit auf den Hauptberuf negativ auswirkt.
Damit sind wir wieder am Anfang vom Thema.
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Moment Mal,
Zum einen darf die BBL kione Verträge/Einschränkungen im Namen Dritter machen. Das wäre hier der Fall, ist also unzulässig.
Zum anderen darf die Berufsausübung in der Regel nicht eingeschränkt werden. Es gibt zwar Fälle, die eine Nebenbeschäftigung ausschliessen, hier hat die Rechtssprechung allerdings ganz, ganz enge Grenzen gesetzt.
Eine gleichzeitige Ausübung von Clubtrainer und Nationaltrainer überschneidet sich nicht, so dass ein Verbot(Einschränkung zulässig wäre.Und schon gar nicht von der BBL, da sie keine der beiden Parteien vertritt, weder DBB noch den Club aus München.
Eigeninterpretationen im Arbeitsrecht zählen nun mal gar nicht.
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es geht schon lange nicht mehr darum, ob man die Regelung für sinnvoll hält oder , sondern letztlich geht es in den Stellungnahmen fast ausschließlich darum, ob man Bauermann liebt oder hasst - dazwischen scheint es nichts zu geben.
Man kann sich (mäßig) komplizierte Sachverhalte natürlich auch (sehr) einfach machen.
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es geht schon lange nicht mehr darum, ob man die Regelung für sinnvoll hält oder , sondern letztlich geht es in den Stellungnahmen fast ausschließlich darum, ob man Bauermann liebt oder hasst - dazwischen scheint es nichts zu geben.
Man kann sich (mäßig) komplizierte Sachverhalte natürlich auch (sehr) einfach machen.
ebenso kann man es verkomplizieren und immer wieder auf dem gleichen herum reiten…
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Die Welt bzw. diese Diskussion ist aber nicht so einfach wie Du sie dir hier gerade malen willst, awesome. Nicht jeder der sich gegen die Doppeltätigkeit ausspricht ist gegen Bauermann oder kann ihn nicht leiden.
Und dies hier immer wieder zu unterstellen (nicht nur von Dir), bringt die Disskussion Null weiter!
Du kritisierst das die meisten User hier eine festgefahrene Meinung haben. Legst dich selber aber ausschließlich auf “pro Bauermann - pro Doppeltätigkeit” fest: wo ist deine Kompromissbereitschaft? Willst du nicht mit gutem Beispiel voran gehen?
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@smfj
wie schon gesagt, warum wäre in Kompromiss notwendig, wenn es für alle Parteien einfacher wäre, einen sauberen Schnitt zu machen. Sowohl für den Posten beim FCB, als auch für die Nationalmannschaft gäbe es denkbare Alternativen, die nicht unbedingt auch einen Rückschritt bedeuten würden. Gerade die taktische Ausrichtung der Nationalmannschaft hat sich bei den letzten Wettbewerben als zu unflexibel und vorhersehbar erwiesen.
Von mir aus könnt ihr den Bauermann in Bayern behalten. Dann ist auch der Uli wieder froh. Du müsstest die Kröte aber schlucken. Oder einfach umziehen.
Tatsächlich glaube ich aber, auch nach den merkwürdigen Solidaritätsbekundungen der DBB Präsidenten, das es eine Endlösung mit Doppelfunktion geben wird. Man wird dann erst später den möglichen Schaden begutachten können. Das Ansehen von DBB und Bauermann haben sowieso schon gelitten, auch ohne faulen Kompromiss zu Gunsten des FCB und Dirk B… Ob es das alles wert war? -
Es ist natürlich jetzt ein geschickter Zeitpunkt für den FCB Druck zu machen. Die meisten potentiellen Trainerkandidaten stehen unter Vertrag. Pesic, Koch… stellt euch einfach mal vor Svetislav hätte nicht nur gesagt “ich helfe ALBA jederzeit” sondern auch “die deutsche Nationalmannschaft muss zu alten Erfolgen zurück, ich helfe da natürlich immer gerne”. Na, wie wäre es dann? Die Situation würde sich wohl schlagartig verändern, wenn ein ernstzunehmender Kandidat auftreten würde, der ohne Doppelfunktion möglich wäre.
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Zum einen darf die BBL kione Verträge/Einschränkungen im Namen Dritter machen. Das wäre hier der Fall, ist also unzulässig.
Es werden keine Einschränkungen im Namen Dritter gemacht. Die Regelung, die die BBL erlassen hat, bezieht sich auf den direkten Teilnahemvertrag zwischen BBL und Trainer (Punkt Trainerlizenzierung). Es entsteht also ein Vertragsverhältnis zwischen BBL und Trainer.
Zum anderen darf die Berufsausübung in der Regel nicht eingeschränkt werden. Es gibt zwar Fälle, die eine Nebenbeschäftigung ausschliessen, hier hat die Rechtssprechung allerdings ganz, ganz enge Grenzen gesetzt.
Ja, die engen Grenzen wurden gesetzt, weil vorher zu allgemein eingeschränkt wurde. Die Einschränkung hier ist aber ziemlich konret und bezieht sich einzig auf einen sehr kleinen Kreis an Konkurrenzarbeitsplätzen. Auch wenn es weiterhin eine Einschränkung ist, ist diese Regelung weit entfernt eines anfangenden Berufsverbotes. Zudem darf Bauermann ja auch beim FCB arbeiten, nur darf er nicht als Trainer lizenziert werden.
Eine gleichzeitige Ausübung von Clubtrainer und Nationaltrainer überschneidet sich nicht, so dass ein Verbot(Einschränkung zulässig wäre.
Also ich sehe durchaus Überschneidungen, und die wurden hier auch dargelegt. Die Nationalmannschaftsturniere finden in der Vorbereitungsphase der Liga statt, zudem scheint er sich bei einigen Spielerbesuchen/-sichtungen zurückzuhalten.
Und schon gar nicht von der BBL, da sie keine der beiden Parteien vertritt, weder DBB noch den Club aus München.
S.o. Es gibt eine Lizenzierung zwischen Trainer und BBL, es wird also nicht im Namen Dritter eingeschränkt.
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Das ist doch alles schon längst geregelt!!
1.)Sonst hätte Bauermann nie in München unterschrieben, denn seine Prio1 liegt bei Olympia 2012! Das hat er mehrfach öffentlich kund getan!
2.) Bayern hätte Bauermann nicht verpflichtet und soviel Geld in das Projekt gesteckt um es jetzt wieder aufzugeben!
Auch wenn öffentlich gesagt wird, dass die Zuschauerzahl das Zünglein an der Waage sind die den Fortbestand des Projekts bestimmen - das war doch das geringste Risiko! Da wurde doch im Vorfeld ein Marktforschungsinstitut beauftragt die ein Gutachten erstellt haben…Aber das hat ja eigentlich nichts mit der Doppelfunktion und dem eigentlichen Thread zu tun… ist eben eine Folge der teilweise abschweifenden Diskussion …
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Die einfachste Lösung wäre gewesen, dass die BBL den DBB bittet zu sagen, dass man keine Doppelfunktionsträger will und die das auch aus sagen! Dann wäre jetzt alles gut! So ist die Nummer festgefahren: Was hat denn die BBL für ein Druckmittel? Wenn man ehrlich ist keines, die Bayern nicht “mitmachen” lassen ist doch kein Option - was tut man also: Man schickt Wolle vor den Bayern/Bauermann zu erklären, dass es besser wäre “freiwillig” zu verzichten und ich gehe davon aus, das sie einlenken und wir eine PM zu lesen bekommen in der stehen wird, dass Bauermann das “Projekt” Bayern in Gefahr sieht wenn er sich nicht den ganzen Sommer persönlich und höchstselbst darum kümmert, man hat schließlich ambitionierte Ziele, alle werden bedauern und dann kommt ein neuer Nationaltrainer - Vorschläge bitte in einen Extrathread!
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Ich schreibe ja, die Diskusiion ist festgefahren: es geht schon lange nicht mehr darum, ob man die Regelung für sinnvoll hält oder , sondern letztlich geht es in den Stellungnahmen fast ausschließlich darum, ob man Bauermann liebt oder hasst - dazwischen scheint es nichts zu geben. Insofern schwinge ich mich auf die Seite Pro Bauermann und sage, dass er für die Nationalmannschaft in den kommenden beiden Jahren unersetzlich ist. Word!
Ich könnte mir vorstellen, dass es vielen hier auch ums Prinzip geht - dass sich da jemand einfach unter Einsatz von Macht und Geld über Vereinbarungen, Beschlüsse, Verträge hinweg setzt.
Ich hasse Bauermann nicht, ich liebe ihn auch nicht, ich hätte meine Position auch wenn der Trainer Hans Mustermann hieße.Allerdings mag ich den Trainer Bauermann nicht, da er sehr arrogant wirkt, mit seinen Spielern umspringt ist für mich nicht in Ordnung. Aber das wirkt sich nicht auf meine Meinung zu dem diskutierten Thema aus.
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@ dragonli
Diese Diskussion bringt gar nichts mehr weiter. Die Argumente sind ausgetauscht und man wird eine Entscheidung irgendwann abwarten müssen. Ich kann keinen Kompromiss erkennen, daher habe ich meine Meinung Kund getan. Sollte es eine Möglichkeit geben, die verfahrene Situation für alle zufriedenstellend zu lösen … dann immer her damit.
Einige posten hier, dass es durchaus Alternativen zu Bauermann als Bundestrainer gebe. Ach ja? Wen denn? -
@jochensge
Du schreibst:
“Es werden keine Einschränkungen im Namen Dritter gemacht. Die Regelung, die die BBL erlassen hat, bezieht sich auf den direkten Teilnahemvertrag zwischen BBL und Trainer (Punkt Trainerlizenzierung). Es entsteht also ein Vertragsverhältnis zwischen BBL und Trainer.”Dass ein Verhältnis über den Teilnehmervertrag besteht, ist unbestritten. Allerdings ist es kein direktes, da keine Vertragsverhältnis zwischen Bauermann und BBL besteht.
Der Trainer ist Angestellter des BBL-Clubs, Arbeitgeber ist ausschliesslich München, nicht die BBL. Den Münchnern allein gegenüber erbringt Bauermann seine Arbeitsleistung und vom Club allein wird ihm das Entgelt bezahlt … und daher ist es unwirksam, wenn die BBL eine Berufsausübung unterbinden will.“Ja, die engen Grenzen wurden gesetzt, weil vorher zu allgemein eingeschränkt wurde. Die Einschränkung hier ist aber ziemlich konret und bezieht sich einzig auf einen sehr kleinen Kreis an Konkurrenzarbeitsplätzen. Auch wenn es weiterhin eine Einschränkung ist, ist diese Regelung weit entfernt eines anfangenden Berufsverbotes. Zudem darf Bauermann ja auch beim FCB arbeiten, nur darf er nicht als Trainer lizenziert werden.”
Nein, es herrscht keine Konkurrenzsituation zwischen einem Club und dem DBB.
Und es ist auch kein Berufsverbot, sondern es wird das Recht der freien Berufsausübung eingeschränkt.Bei “echter” Konkurrenz wäre es erforderlich, dass auch der DBB in der Bundesliga spielen würde. Tut er aber nicht, ganz andere Ebene und ohne Konkurrenz. Eine Konkurrenz würde vorliegen, wenn ein Trainer sowohl München als auch bspw. Bamberg trainieren würde. Dieses zweite Arbeitsverhältnis könnte von München oder Bamberg angefochten werden (wenn der individuelle Arbeitsvertrag das nicht erlauben sollte). Es ist auch jederzeit möglich, dass ein Trainer eine Seniorenmannschaft und zeitgleich eine Senioren- oder Jugendmannschaft eines anderen Clubs trainiert.
“Also ich sehe durchaus Überschneidungen, und die wurden hier auch dargelegt. Die Nationalmannschaftsturniere finden in der Vorbereitungsphase der Liga statt, zudem scheint er sich bei einigen Spielerbesuchen/-sichtungen zurückzuhalten.”
Prima, dass du Überschneidungen siehst, aber sie sind in der Haupttätigkeit nicht vorhanden. Die Arbeitszeiten eines Trainers finden ausschliesslich beim Training und beim Spiel bzw. zu Taktikbesprechungen statt. Analysen und Spielbeobachtungen sind zwar erwünscht, aber die sind i.d.R. nicht Inhalt des Arbeitsvertrages.
Die hauptsächlichen Arbeitszeiten finden für die Nationalmannschaft in der Saisonpause der Clubs statt. Es besteht keinerlei Überschneidung.
Des weiteren kann eine etwaige Überschneidung nur von den beiden Arbeitgebern monsiert werden, also vom DBB und von München. Beide tun dies offensichtlich nicht.
Natürlich verbietet dem Coach in Personalunion niemand, dass er beispielsweise in der Pause an “sein” anderes Team denkt. Verbietet ja auch niemand dem Angestellten bei der Telekom, dass er während der Arbeit an seinen Nebenjob als Versicherungsagent denkt.Zwar darf die BBL verlangen, dass der betreffende Trainer eine bestimmte Qualifikation besitzen muss (vgl. das “Apotheker-Urteil”), das wars aber schon.
Die rechtliche Betrachtung ist eindeutig und genau aus diesme Gründen hat es damals das sog. Bosman-Urteil gegeben. Die Freiheit der Berufsausübung wurde eingeschränkt.
Allerdings wird sich im vorliegenden Fall niemand auf einen Rechtsstreit einlassen wollen, denn das kostet Image und hat mindestens einen Verlierer zur Folge.
Es wird einen Kompromiß geben und der ist ja auch schon in Auftrag gegeben.Das wars nun in dieser Sache von meiner Seite.
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@jochensge
Dass ein Verhältnis über den Teilnehmervertrag besteht, ist unbestritten. Allerdings ist es kein direktes, da keine Vertragsverhältnis zwischen Bauermann und BBL besteht.
Der Trainer ist Angestellter des BBL-Clubs, Arbeitgeber ist ausschliesslich München, nicht die BBL. Den Münchnern allein gegenüber erbringt Bauermann seine Arbeitsleistung und vom Club allein wird ihm das Entgelt bezahlt … und daher ist es unwirksam, wenn die BBL eine Berufsausübung unterbinden will.Meinst Du ich denk mir so etwas aus? Lies die entsprechende Regelung einfach durch. Es gibt einen direkten Teilnahmerechtsvertrag zwischen Trainer und BBL GmbH:
§3, Nr. 3 SO: Trainer und Co-Trainer, die am Spielbetrieb der BBL teilnehmen, müssen mit der BBL GmbH einen Teilnahmerechtsvertrag abschließen.
Das Angestelltenverhältnis zwischen Club und Trainer ist davon unberührt und unabhängig. Die BBL hat sich bei der Regelung sich dabei auch etwas gedacht, denn gerade dein Einwand wird mit dieser Regelung entgegengewirkt und ein direktes Vertragsverhältnis zwischen BBL und Trainer geschaffen.
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Es geht ja auch nicht darum, einem BBL-Trainer einen x-beliebigen Nebenjob zu verbieten (siehe Telekom-Vergleich von @franz), sondern einen ganz bestimmten. Die BBL wird sicherlich keinem Trainer verweigern, nebenbei Kisten schleppen zu gehen, aber eben, Nationaltrainer zu werden.
Ich behaupte mal, dass die Telekom einem Mitarbeiter nicht unbedingt erlauben würde, bei der Bundesnetzagentur im Bereich Telekommunikation einen Nebenjob auszuüben (oder umgekehrt…)
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……Man muss immer in der Lage sein, aufgrund neuer Situationen alte Entscheidungen zu revidieren.
Welche “neue” Situation ??
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Ein allersletztes Mal.
JA, ja, ja.
Es gibt eine wunderschöne “indirekte” Beziehung,
Aber sie darf nicht das direkte Arbeitsverhältnis einschränken!Die regel ist auch hübsch formuliert. Aber, wenn diese dazu benutzt wird, um die Berufsausübung einzuschränken, dann ist sie unwirksam und nichtig.
Wenn sie benutzt wird, um die Qualifikation des Trainers festzustellen, etwa das Vorliegen der A-Lizenz usw., dann ist sie OK.Der Spieler Bosman hatte auch eine Vertragseinschränkung, sogar von beiden Seiten unterschrieben (wegen Ablöse usw. blablabla.). Das war aber unwirksam.
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Der Spieler Bosman hatte auch eine Vertragseinschränkung, sogar von beiden Seiten unterschrieben (wegen Ablöse usw. blablabla.). Das war aber unwirksam.
Bosman durfte aber zu keinem anderen Club ablösefrei wechseln, er hatte keine Klausel bezüglich eines bestimmten Engagements.
Abgesehen davon war mein Beitrag v.a. darauf bezogen, dass Du der Meinung warst, dass es keine Vertragsbeziehung zwischen BBL und Trainer gibt und das alleine auch schon zur Nichtigkeit führen würde.
Und nochmal: Es ist für mich keinesfalls hier so klar, dass sich beide Arbeitsgebiete nicht überschneiden. Begründet wurde es auch. Z.B. kann ein Trainerjob durchaus ein Fulltime-Job sein. Bezüglich der Arbeitszeit dürfen durchaus Nebentätigkeiten eingeschränkt werden, nämlich dann wenn die Nebenbeschäftigung die Hauptbeschäftigung einschränkt.
Wieso soll dann eine bestimmte Einschränkung ganz klar nichtig sein? Zur Präzisierung: Deine Meinung bleibt Dir unbenommen, mich stört nur dein Anspruch, dass diese Einschränkung ganz klar nichtig wäre und es nicht auch Punkte gibt, die das durchaus relativieren könnten. -
……Man muss immer in der Lage sein, aufgrund neuer Situationen alte Entscheidungen zu revidieren.
Welche “neue” Situation ??
Die neue Situation ist, dass Bayern München mit Uli Hoeneß an der BBL-Tür anklopft, mit einer riesigen Medienaufmerksamkeit, ordenlich Einfluß und Kohle im Rücken.
Das dieses Projekt Erfolg hat, da drückt wohl jeder Club-Verantwortliche für die Daumen und denkt sich, gut, wenn die nur mit Bauermann können und wollen, sei’s drum, aber um Gottes Willen, holt sie irgendwie in die Liga.
Oder um es für einen Kölner zu erklären (danke für die Sig Neue Situation kann auch sein, Meldefristen um 24 Stunden zu verschieben, wenn’s dem Vorzeigeverein aus Köln hilft
(Das war ein Scherz und braucht nicht weiter diskutiert zu werden). -
Zum anderen darf die Berufsausübung in der Regel nicht eingeschränkt werden. Es gibt zwar Fälle, die eine Nebenbeschäftigung ausschliessen, hier hat die Rechtssprechung allerdings ganz, ganz enge Grenzen gesetzt.
Eine gleichzeitige Ausübung von Clubtrainer und Nationaltrainer überschneidet sich nicht, so dass ein Verbot(Einschränkung zulässig wäre.Ich hätte gerne gewusst, warum jemand, der offensichtlich juristisch völlig unbedarft ist, (wiederholt) glaubt, intelligente Aussagen über die Rechtmäßigkeit der BBL-Reglung abgeben zu können?
Weder wird die Liga durch die Verfassung unmittelbar gebunden noch steht Herr Bauermann in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Liga. Die Frage der Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung stellt sich in diesem Rechtsverhältnis mangels einer Hauptbeschäftigung von vorneherein nicht.
Wenn stellt sich allenfalls die Frage, ob der Teilnahmerechtsvertrag mit der Liga – wenn die Frage dort überhaupt behandelt wird – rechtmäßig ist.
Der Trainer ist Angestellter des BBL-Clubs, Arbeitgeber ist ausschliesslich München, nicht die BBL. Den Münchnern allein gegenüber erbringt Bauermann seine Arbeitsleistung und vom Club allein wird ihm das Entgelt bezahlt … und daher ist es unwirksam, wenn die BBL eine Berufsausübung unterbinden will.
Insoweit wird die Liga jedoch nicht durch rechtliche Verpflichtungen ihres Vertragspartners (Dirk Bauermann) mit Dritten (Bayern München/DBB) gebunden („Relativität von Schuldverhältnissen“). Es kann ihr daher insoweit völlig egal sein, ob sich Herr Bauermann ihnen gegenüber zu Leistungen verpflichtet hat, die er – nach dem Vertrag mit der Liga - nicht erbringen kann oder darf.
Auch Deine Überlegungen zu den Rechtsfolgen sind abwegig und schon im Ansatz falsch. Du schwadronierst nur.
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Die von luap erwähnte Regel gibt es und wie auch hier in Deutschland gibt auch in Spanien die Liga ACB diese vor und nicht der Verband FEB.
Scariolo wurde übrigens im Sommer durchaus dafür kritisiert, dass er als Ersatz für den verletzten Calderon den “rundlichen” (im Sinne von nicht austrainierten) Lopez nachnominierte und nicht Victor Sada oder Sergio Rodriguez. Du darfst mal raten unter welchem Trainer bei welchem Verein Lopez in der Saison zuvor gespielt hat!
Bei BK Chimki unter Sergio Scariolo. Ok, aber wenn ein Trainer einen Spieler gut kennt und ihm deshalb bestimmte Leistungen zutraut, dann soll er ihn auch nominieren. Das gehört ja schließlich zu den Kompetenzen gerade eines Nationaltrainers, oder? Das ist ein Problem, das im übrigen nur ganz am Rande mit der Doppeltätigkeit zu tun hat. Bauermann hat in der Nationalmannschaft auf Hamann gesetzt, weil er ihn aus der Bamberger Zeit gut kannte. Pesic hat den aus gemeinsamen Alba-Zeiten vertrauten Sasha Obradovic in die (damals noch) jugoslawische Nationalmannschaft zurückgeholt und ist mit ihm Weltmeister geworden. Ein ganz natürlicher Vorgang, auch Klubtrainer holen vertraute Spieler oft zu ihrem neuen Verein nach.
Davon mal abgesehen sind das ja beides Regelungen der Ligen (BBL & ACB) und nicht der Verbände (DBB & ACB) und eine Liga kann ja nicht regeln ob der Verband einen Nationaltrainer in Doppelfunktion arbeiten lässt oder nicht. Sie kann es nur für ihre Vereinstrainer ausschließen und das tun diese beiden Ligen. Sicherlich nicht weil es ihnen so wichtig wäre, dass die Bundestrainer das ganze Jahr über regelmäßig bei seinen (potentiellen) Nationalspielern live zu den Spielen gehen können. (Wobei man sich sicherlich dazu Gedanken machen könnte, welche positiven Auswirkungen eine starke Nationalmannschaft auf die heimische Liga haben kann.) Sondern aus anderen Gründen, z.B. mögliches besseres “Standing” des Nationaltrainers bei Schiris und Medien oder “einfacheres” Verpflichten einheimischer Spieler (was vor allen Dingen in Deutschland im Hinblick auf die sich verschärfende Quote zu einem Pulverfass werden könnte).
Danke für die Klarstellung! Der Verbot der Doppeltätigkeit kommt also sowohl in Spanien als auch bei uns von den Ligen, nicht von den Verbänden (es sind die beiden einzigen Länder, die bisher als Beispiele für so ein Verbot genannt wurden). Die Verbände haben nichts gegen eine Doppeltätigkeit, d.h. sie haben keine Befürchtungen, ihr Nationaltrainer habe wegen eines zusätzlichen Klubengagements zu wenig Zeit. Das bedeutet weiterhin, alle hier geäußerten Argumente, die in diese Richtung gehen, haben keine Entsprechung in der Realität und sind somit aus der Luft gegriffen.
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Die von luap erwähnte Regel gibt es und wie auch hier in Deutschland gibt auch in Spanien die Liga ACB diese vor und nicht der Verband FEB.
Scariolo wurde übrigens im Sommer durchaus dafür kritisiert, dass er als Ersatz für den verletzten Calderon den “rundlichen” (im Sinne von nicht austrainierten) Lopez nachnominierte und nicht Victor Sada oder Sergio Rodriguez. Du darfst mal raten unter welchem Trainer bei welchem Verein Lopez in der Saison zuvor gespielt hat!
Bei BK Chimki unter Sergio Scariolo. Ok, aber wenn ein Trainer einen Spieler gut kennt und ihm deshalb bestimmte Leistungen zutraut, dann soll er ihn auch nominieren. Das gehört ja schließlich zu den Kompetenzen gerade eines Nationaltrainers, oder? Das ist ein Problem, das im übrigen nur ganz am Rande mit der Doppeltätigkeit zu tun hat. Bauermann hat in der Nationalmannschaft auf Hamann gesetzt, weil er ihn aus der Bamberger Zeit gut kannte. Pesic hat den aus gemeinsamen Alba-Zeiten vertrauten Sasha Obradovic in die (damals noch) jugoslawische Nationalmannschaft zurückgeholt und ist mit ihm Weltmeister geworden. Ein ganz natürlicher Vorgang, auch Klubtrainer holen vertraute Spieler oft zu ihrem neuen Verein nach.
@DragonLi:Davon mal abgesehen sind das ja beides Regelungen der Ligen (BBL & ACB) und nicht der Verbände (DBB & ACB) und eine Liga kann ja nicht regeln ob der Verband einen Nationaltrainer in Doppelfunktion arbeiten lässt oder nicht. Sie kann es nur für ihre Vereinstrainer ausschließen und das tun diese beiden Ligen. Sicherlich nicht weil es ihnen so wichtig wäre, dass die Bundestrainer das ganze Jahr über regelmäßig bei seinen (potentiellen) Nationalspielern live zu den Spielen gehen können. (Wobei man sich sicherlich dazu Gedanken machen könnte, welche positiven Auswirkungen eine starke Nationalmannschaft auf die heimische Liga haben kann.) Sondern aus anderen Gründen, z.B. mögliches besseres “Standing” des Nationaltrainers bei Schiris und Medien oder “einfacheres” Verpflichten einheimischer Spieler (was vor allen Dingen in Deutschland im Hinblick auf die sich verschärfende Quote zu einem Pulverfass werden könnte).
Danke für die Klarstellung! Der Verbot der Doppeltätigkeit kommt also sowohl in Spanien als auch bei uns von den Ligen, nicht von den Verbänden (es sind die beiden einzigen Länder, die bisher als Beispiele für so ein Verbot genannt wurden). Die Verbände haben nichts gegen eine Doppeltätigkeit, d.h. sie haben keine Befürchtungen, ihr Nationaltrainer habe wegen eines zusätzlichen Klubengagements zu wenig Zeit. Das bedeutet weiterhin, alle hier geäußerten Argumente, die in diese Richtung gehen, haben keine Entsprechung in der Realität und sind somit aus der Luft gegriffen.
Kla und zwar der letzte Punkt. Die Quote! Dies ignorieren hier nur einige immer wieder. Es ist ein Wettbewerbsvorteil für Bayern und DB wenn er Nationaltrainer ist.
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Was sagen denn eigentlich die anderen Clubs dazu?
Wenn ich mir vorstelle, dass der Trainer meines ärgsten Konkurrenten wochenlang Trainingszeit mit meinen Leistunsträgern verbringt, dann ist das potentiell schon eine deutliche Wettberwerbsverzerrung.
Gerade, wenn es um die Olympiateilnahme geht, gibt es noch die Befürchtung, dass (Borderline) Natiospieler, gegen Bayern besonders schlecht spielen, damit sie der Herr B zum Dank mitnimmt. Natürlich ist das sehr weit hergeholt, aber ganz ausschliessen kann man derartige Maucheleien nur, wenn die Doppelfunktion verhindert wird.
Was würde wohl der Uli sagen, wenn der Felix neben Schalke auch noch die Natio trainiert und mitten in der Vorbereitung auf einen Lehrgang mit Schweini und Co besteht?
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In Griechenland gibt es das Verbot der Doppelfunktion glaube ich auch. Allerdings unterscheiden sich Spanien und Griechenland von der BBL Lösung. Dort gibt es das Verbot der Doppelfunktion für alle Nationaltrainer, egal ob NT Trainer in Griechenland, Polen oder der Schweiz. Dort ist glaube ich die Argumentation, dass sich die Trainer zu 100% auf die Liga konzentrieren sollen. Da steckt dann für mich auch eine Logik dahinter. Aber dadurch das dies in der BBL nur für deutsche NT Trainer gilt, halte ich diese Reglung für witzlos. Und ob man es rechtlich gut begründen könnte, das ich auch NT-Trainer in Spanien sein kann, aber nicht Deutscher NT Trainer wage ich auch zu bezweifeln. Aber für kein Geld würde ich mich hier auf eine rechtliche Diskussion einlassen wollen…
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Gerade, wenn es um die Olympiateilnahme geht, gibt es noch die Befürchtung, dass (Borderline) Natiospieler, gegen Bayern besonders schlecht spielen, damit sie der Herr B zum Dank mitnimmt. Natürlich ist das sehr weit hergeholt, aber ganz ausschliessen kann man derartige Maucheleien nur, wenn die Doppelfunktion verhindert wird?
In der Realität ist es halt so, dass Nationalspieler in spe gegen Bayern besonders gut spielen werden, um Bauermann positiv zu beeindrucken.
Bestechungsversuche,die ich für sehr theoretisch halte, könnte man aber sowieso auch nicht ausschließen, wenn der Nationaltrainer keinen Club trainiert. Dann müßte halt die Gegenleistung etwas anders aussehen.
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Aber für kein Geld würde ich mich hier auf eine rechtliche Diskussion einlassen wollen.
Abenteuerlich wie Dir auch das misslingt:
…Aber dadurch das dies in der BBL nur für deutsche NT Trainer gilt, halte ich diese Reglung für witzlos. Und ob man es rechtlich gut begründen könnte, das ich auch NT-Trainer in Spanien sein kann, aber nicht Deutscher NT Trainer wage ich auch zu bezweifeln.
Ich wage zu bezweifeln, dass sie das in diesem Zusammenhang muss.
Unterstellen wir mal, dass ihre Motive insoweit rechtlich Relevanz erlangen, so dürften ihre Argumente hinsichtlich der Gefahr völlig ausreichen, dass der Vereinstrainer, der zugleich Bundestrainer ist, den Wettbewerb um die Verpflichtung (immer noch quotierter) deutscher Spieler zugunsten seines BBL-Vereins beeinflussen könnte (man beachte den Konjunktiv!). Wenn sie zudem befürchtet, dass die Schiedsrichter zusätzlich in die Diskussion geraten, wenn sie Fehlentscheidungen zugunsten seiner BBL-Mannschaft treffen, kann man ihr wohl auch insoweit kaum vorwerfen, eine unlautere Rechtsposition ohne denkbares Eigeninteresse einzunehmen. Rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt hier fern.
Randbemerkung:
Bei gleichzeitiger Abschaffung der Quotierung wäre ein wichtiges Argument gegen die Doppelfunktion indes beseitigt. Ich denke jedoch nicht, dass Dirk Bauermann das der Liga als Kompromiss (für eine begrenzte Übergangszeit) vorschlagen wird. Und das Problem mit den Schiedsrichtern wäre dadurch auch noch nicht beseitigt – sollte man dem großes Gewicht beimessen.
Randbemerkung EndeVermutlich übersiehst Du aber nur, dass der öffentlich-rechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz keine große Rolle im Zivilrecht spielt und spielen kann. Verträge sind Diskriminierungen: Dem einen wird das Haus verkauft, dem anderen Interessenten nicht - weil es eine Frau ist, ein Chinese, ein Christ, weil er stinkt oder nicht guten Tag sagt, weil er behindert ist, einen Opel fährt oder eine Strickjacke trägt. Der Käufer hat auch Pech: Seinem Neffen hatte der Verkäufer das Haus zuvor zum halben Preis angeboten. Es gibt Grenzen, aber sie sind hier die große Ausnahme.
Davon abgesehen scheint die Reglung aber ohnehin Allgemeingültigkeit zu haben: Jeder deutsche Nationaltrainer darf nicht gleichzeitig in der Liga tätig sein. Die Gründe, die gegen eine Doppelbeschäftigung bei deutschen Bundestrainern sprechen, treffen zudem nicht (alle) in gleicher Weise auf den spanischen Nationaltrainer zu. Eine sachlich begründbare Differenzierung scheint möglich - insoweit wäre die Begründung (wenn es darauf ankäme) bei den Trainern der Jugendmannschaften vielleicht sogar schwieriger als ausgerechnet bei seinem spanischen Kollegen.
Schließlich verbietet die Reglung (unter dem Blickwinkel der Berufsausübung) weder die Tätigkeit als deutscher Nationaltrainer schlechthin noch als BBL-Vereinstrainer. Angegangen wird lediglich eine Kombination beider Tätigkeiten. Das relativiert die Eingriffsqualität, wenn man insoweit den grundrechtlichen Bezug weiter fortspinnen möchte…und da geht noch mehr.
Nur, was soll das hier? Ich erwarte nicht, dass sich Bayern München mit einer Klage in die BBL einführen möchte oder Dirk Bauermann eine rechtliche Auseinandersetzung sucht. Das scheint mir eher ein SD-Thema zu sein.
Aber immerhin: Damit käme Basketball bestimmt wieder in viele Medien (und die Juristen hätten was zum Staunen). So gesehen…
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Was sagen denn eigentlich die anderen Clubs dazu?
Wenn ich mir vorstelle, dass der Trainer meines ärgsten Konkurrenten wochenlang Trainingszeit mit meinen Leistunsträgern verbringt, dann ist das potentiell schon eine deutliche Wettberwerbsverzerrung.
Gerade, wenn es um die Olympiateilnahme geht, gibt es noch die Befürchtung, dass (Borderline) Natiospieler, gegen Bayern besonders schlecht spielen, damit sie der Herr B zum Dank mitnimmt. Natürlich ist das sehr weit hergeholt, aber ganz ausschliessen kann man derartige Maucheleien nur, wenn die Doppelfunktion verhindert wird.
Was würde wohl der Uli sagen, wenn der Felix neben Schalke auch noch die Natio trainiert und mitten in der Vorbereitung auf einen Lehrgang mit Schweini und Co besteht?
Das würde den Hoeneß garnicht interessieren, die Schalker sind pleite und können nichtmal den linken Zeh von Schweinsteiger oder Lahm im Monat finanzieren, geschweige denn den ganzen Spieler. Zudem gibt es im Fussball zumindest gewisse Zeiten die fix sind für die NM, zu anderen Zeiten kann der NM Trainer sagen was er will, er bekommt die Spieler nicht.