Wright suspendiert!
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ich möchte (das eigentlich sinnlose) Brillen/Hörgeräte Beispiel noch mal zum verdeutlichen aufgreifen: so lange die Brille nur genutzt wird um normal sehen zu können, ist das Medizin, sobald aber durch spezielle Schliffe hier Vorteile gegenüber “Normalspielern” geschaffen werden ist das Doping.
Im Fall MW: es wird von Seiten DBB unterstellt dass Ritalin grundsätzlich leistungssteigernd ist, demzufolge ein Medikament mit Ritalin Doping ist, das heißt er muss was ohne diesen Wirkstoff nehmen. Wenn er das nicht kann (z.B. weil es nichts anderes gibt oder nur das bei ihm wirkt) muß das genehmigt werden.
Dies ist wohl aus Unwissenheit oder auch wegen unklarer Regeln nicht geschehen.
Also ein Dopingvergehen das zu bestrafen ist.
Mal schaun ob Alba da was draus lernt und wie MW in Zukunft seine Krankheit bekämpft .
(Ganz nebenbei, selbst wenn er sein Medikament umstellt, ist dann sichergestellt das er bei einer erneuten Dopingprobe nicht wieder durchfällt (Stichwort Reststoffe) ?)
Es wäre jedenfalls zu hoffen, dass er noch in dieser Saison auftaucht und das Alba (und auch die anderen Teams) sauber die Grenze zwischen erlaubter Medizin und unerlaubter Zufuhr von Leistungssteigernden Mitteln überwacht und einhält. -
Sollte man sich nicht eigentlich, wenn alle Seiten FEhler gemacht haben (unklare Regeln, mangelhafte Äußerungen, mangelhafte Eigeninitiative) irgendwie gütlich einigen?
Desweiteren sollten alle hier mal begreifen, daß nicht jeder Sportler ein Einstein ist (das sieht man ja auch an Lukas Podolski ) und man deshalb etwas dumme, unbedachte oder sinnlose Aussagen nicht ganz so ernst nehmen sollte. Das sind immer noch MENSCHEN!
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@ hugo und wendigo:
das problem sind doch nicht mehr das nicht erreichte top4 oder die spielsperre (wie sollte die im falle eines möglichen freispruches auch wieder “gut” gemacht werden können???neue playoffs???), sondern die frage, ob es sich überhaupt um einen verstoß handelte.
wenn es keinen verstoß gab, kann auch eine noch so kleine “strafe” auch nicht rechtens gewesen sein, selbst wenn alba dann keinen “regreß” fordern mag…
alba steht auf dem standpunkt, dass es überhaupt keinen verstoß gab, denn das “formaler-fehler”-argument ist mir aus dem 2. urteil jedenfalls nicht bekannt worden…
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1jährig? Wo hast Du denn diese “Vorschrift” her? So ein Blödsinn…
außerde haben alle Beteiligten Fehler gemacht, das ist wohl Fakt. Die einen mehr als die anderen.
Und Du behauptest, daß nur Alba was falsch gemacht hat…Hmmmm…das ist aber nett. Dann hat Wright ja alles richtig gemacht…Warum ist er dann gesperrrt? Komisch, komisch… -
Dass Amphetamine jetzt schon mit Kontaktlinsen gleichgesetzt werden, ist wirklich köstlich. Im Übrigen kann Ähnliches im Sport durchaus geschehen: Dass jemand wegen der notwendigen Einnahme von Medikamenten unter Doping-Richtlinien fällt. Als Fußballer kannst Du auch wegen einer zu dicken Brille aus dem Spiel genommen werden, so der Schiri meint, sie gefährde den Gegenspieler.
Das ist nicht schön, aber Realität.Die entscheidende Frage ist für mich immer noch: Warum holt Alba sich vorher keinen Persilschein, wo doch jeder interessierte Laie weiß, wie heikel Amphetamine sind? Die Probleme waren doch bis zu einem gewissen Grad vorhersehbar. Das kann ich nicht nachvollziehen. Warum reagieren sie dann auf die Suspendierung so heftig?
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Wo hat Michael denn bitte etwas falsch gemacht?
Und mit welchem Recht wird hier gesagt, das er Fehler gemacht hat in seinen Stellungnahmen?
Alles was er sagen konnte und durfte hat erdazu gesagt und er wird mit sicherheit nicht sein ganz privates Krankenblatt hier oder irgendwo kuingeben. Dafür gibt es die Anwälte, die sich darum kümmern.Es gibt neuer Regulasiren, die aber noch gar nicht wirklich in kraft getreten sind.
Kümmert euch doch einfach mal um Dinge, in denen ihr hundert prozentig firm seid.
Michael ist ein sehr gebildeter Mann und ich denke man sollte es ihm überlassen was und wie er etwas zu dem Fall sagt.
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@Wendigo.
Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich meinte nicht “notwendige” Strafe, sondern dass bei solchen Dopingvergehen eine Strafe von einem Jahr Sperre drin ist. Ähnlich äußerte sich auch ein BBL-/DBB-Verantwortlicher.Was für Vorwürfe machst Du denn nun konkret der BBL, wenn Du sagst, es sei Fakt ALLE hätten Fehler gemacht.
Fehler haben definitiv Wright (kriege ich jetzt ein Sternchen in mein Büchlein? @Pucki und ALBA gemacht, in dem sie die Geschichte nicht angemeldet haben. Wenn ich gesagt habe, allein ALBA ist etwas vorzuwerfen, meinte ich damit auch Wright. -
Wenn Du nicht langsam begreifst, dass allen Grund dieses Übels die fehlende Anmeldung seiner Mittel ist, ist Dir echt nicht zu helfen.
DAS genau ist der Fehler, den ALBA und Wright gemacht. Wright redet sich mit Sprachproblemen heraus, warum er es nicht gemeldet hat. Warum ALBA es nicht angemeldet hat, wissen wir nicht.
Die Geschicht mit alten und neuen Regularien ist doch gar nicht mehr interessant und ist auch obsolet. Die Sperre wurde nach alten Richtlinien ausgesprochen. Punkt.
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@ hugo:
in den dsb-richtlinien steht übrigens an keiner stelle, dass die anwendung von amphetaminen im vorhinein anmeldebedürftig ist.
einzig beim thema asthma gibt es in bezug auf die olympischen spiele eine anmeldepflicht 1 woche im voraus!eine weitere pflicht resultiert hieraus:
§ 8 Duldungs- und Informationspflicht
1. Sportler/innen und Hilfspersonen haben die Vornahme der Dopingkontrolle zu dulden. Medikamente, die in den letzten drei Tagen vor Durchführung der Kontrolle eingenommen worden sind, sind von dem/der Sportler/in im Protokoll über die Durchführung der Dopingkontrolle anzugeben.das ist wohl sehr wahrscheinlich geschehen….
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hast du auch jemals mit Michael gesporchen? Oder all die Informationen gelesen die es gibt?
Ich finde es ne frechheit mich jetzt so anzugreifen, denn ich kenne mich da ich denke besser aus als du.
Lies dir bitte nochmal all die Regularien der letzten Jahre in der BBL oder auch FIBA durch und dann kannst du mich nochmal ansprechen!
Wohl geht es um die Regularien, denn nach diesen mussten sie en nämlich nicht melden, und ein Attest hätte gereicht. -
Mal eine Frage zur Dauer. ICh hab nämlich jetzt keine Lust alle 27 Seite durchzuackern.
Gehen wir mal davon aus Alba sweept Ludwigsburg, in welchem Spiel dürfe Wright gegen Frankfurt (sollten sie Artland schlagen) wieder spielen?
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Sollte es einen Sweep geben, würde Wright auch dann nicht gegen Frankfurt spielen können, wenn die Halbfinalserie über 5 Spiele geht. Wright muss nämlich noch genau diese 5 Spiele auf der Bank sitzen.
Hoffe aber, dass mir kein Fehler unterlaufen ist.
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Sorry, aber bei allem Verständnis für die Fans von Alba und die Anti-Fans, hier werden nun einige Fakten doch sehr falsch dargestellt.
Wright wurde nach alten Richtlinien verurteilt. Kein Richter der Welt würde eine noch nicht in Kraft getretende Regelung anwenden. So viel Vertrauen in den Rechtsstaat sollte existieren. Bitte unterlaßt daher die gegenteiligen Behauptungen. Möglich wäre lediglich, daß das “Gericht” der Meinnung war, daß die Regelung doch schon wirksam ist. Aber davon kann man in keiner Stellungnahme etwas lesen und daher sollte man auch nicht davon ausgehen.
Daß das Medikament nicht verboten ist, ist auch eine Behauptung, die ich mal stark anzweifel würde, denn wenn ich schnorri mal zitieren darf:
im bereich des dbb gilt aber noch die folgende dsb-richtlinie, bei der doping so definiert ist:
§ 2 Begriffsbestimmungen
1. Doping ist der Versuch der Leistungssteigerung durch die Anwendung (Einnahme, Injektion oder Verabreichung) von Substanzen der verbotenen Wirkstoffgruppen oder durch die Anwendung verbotener Methoden (z. B. Blutdoping).gibt es offensichtlich eine Liste von verbotener Wirkstoffen. Bisher wurde auch noch in keiner Presseerklärung behauptet, daß das Medikament nicht grundsätzlich verboten sei.
Mich würde nun wirklich mal interessieren, ob und in welcher Regelung, die Ausnahme nun geregelt ist. Also wer entscheidet letztendlich ob ein Sportler ein Medikament nehmen darf. Und wann geschieht dies? Nach der Probe oder bereits vor der Probe?
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, daß die Regelung so ist, daß man erst nach der Abgabe der Probe entscheidet, damit würde sich der Verein doch auf ein viel zu großes Risiko einlassen. Genauso wenig kann ich mir vorstellen, daß jedes beliebige Attest ausreicht. Vielleicht kann schnorri auch mal nach der Regel suchen und etwas Licht ins Dunkle bringen.
Wie auch immer, offensichtlich gibt es einen Gutachter, der dem Medikament eine leistungssteigernde Wirkung auch bei Kranken zusagt. Darauf aufbauend wäre selbst wenn sonst ein Attest gereicht hätte, wohl die nachträgliche Nichtzulassung rechtens. Der formale Weg und die Rechtsauslegung erscheint mir immer noch korrekt. Jetzt kann man nur noch über den Gutachter streiten.
@schorri: Ich kann nicht verstehen, warum Du der Meinung bist, daß wenn man Deiner Rechtsauffassung zustimmt, ein versehentliches Aufnehmen von Doping-Wirkstoffen in einem Nahrungsergänzungsmittel zu bestrafen sei. Gerade das ist doch kein Vorsatz, den Du doch durch die oben noch einmal von mir zitierte Regelung sehen willst. Natürlich ist das ein Unterschied zu Wright, aber die versehentliche Aufnahme (also ohne leistungssteigernde Absicht) müßte dann doch erst recht kein Doping sein. Deine Argumentation erscheint mir wenig schlüssig.
PS: habe gerade noch den Spielerlizenzantrag der 2. Bundeslig agefunden, hier wird ausdrücklich auf die WADA-Regel verwiesen. Damit würde der Fall in der 2. Bundesliga dann wohl sehr viel deutlicher sein, oder?
www.diejungeliga.de/pics/download/ 1_1108455482/0405_Spielerlizenzantrag.doc
und die Spielordnung hier:
www.diejungeliga.de/pics/download/1_1101224127/Spielordnung.doc
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also ich weiß nicht wie man sagen kann er hat des aus unwissenheit gemacht, des doch klar das sowas jetzt gesagt wird… ich mag ihn aber die strafe ist gerechtfertigt und gut das die klage abgewiesen wurde… denn das wär nen faustschlag für all diejenigen gewesen die alle ihre mittel angeben…
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Ich glaube, dass es Alba nicht ernsthaft darum geht, Michael früher in den Spielbetrieb zu “klagen.”
Vielmehr geht es um die Ehre eines tadelosen Sportlers Wright.
Selbst wenn Alba im laufe des Verfahrens einen Teilsieg errungen hätte, Fristen etc.hätten niemals die 12 Spieltage-Sperre verhindert.
Einfach vergessen und auf das evtl.5.Spiel im HF hoffen, denn m.M. ist Michael dann wieder spielberechtigt. -
na was denn nun ich denke wenn er das medikament dann noch nimmt darf er trotzdem net spielen… ???
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die abgewiesene einstweilige verfügung besagt gar nichts.
folgendes ist aufgabe der richter gewesen beim albaantrag:
es gibt 2 verschiedene parteien mit unterschiedlichen rechtsauffassungen.
was bringt im ernstfall den größeren rechtsschaden?alba spielt nicht mit einem spieler wright, der eigentlich hätte gar nicht gesperrt werden dürfen, weil die sperre rechtswidrig war,
oder
alba spielt mit einem spieler wright, und im hauptsacheverfahren stellt sich heraus, die sperre war rechtens, und nun kommen diverse vereine auf die bbl/dbb zu und verlangen schadensersatz, weil wright gar nicht spielberechtigt war.
die 2. variante würde im ernstfall weitere parteien in den rechtsstreit ziehen, den fall also weiter verkomplizieren.
daher wurde dieser antrag abgelehnt.
auch sinkt der mögliche schaden für alba, durch die von spieltag zu spieltag kleiner werdende sperre für wright schon durch zeitablauf.eine beweisaufnahme oder anhörung der rechtspositionen hat definitiv nicht stattgefunden.
eine vorwegaufnahme des urteils ist es auf keinen fall.
im berühmten falle bosman bekam der spieler übrigens erst in allerletzter instanz vor dem eugh recht, da war er schon gar nicht mehr aktiv als profispieler.
es war nur eine übliche zivilrechtliche prozeßmaßnahme….
p.s.: wright darf mit dem bisherigen medikament natürlich nicht wieder antreten; wie man den medizinern dieses forums entnehmen konnte, gibt es allerdings amphetamin-freie ersatz-medikamente.
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@ black:
das problem/der vorwurf beim “versehentlichen einnehmen” ist:der sportler passt nicht genügend auf seine ernährung auf, deshalb wird er bestraft. damit wird die eigenverantwortung des athleten angesprochen. da ist dann auch die konzentration oder die nur einmalige einnahme des mittels unerheblich…
bei wright hingegen besteht eine absicht in der einnahme! zur bekämpfung einer krankheit wird es genommen, und damit kann nach albas auffassung dieses kein leistungs-steigerndes doping sein, da diese absicht beim verein wie beim athleten gar nicht vorlag.
der dbb wie sein gutachter gehen davon aus, dass jede einnahme von amphetaminen in jedem einzelfall und ohne ausnahme verboten ist, da immer und in jedem fall und ohne ausnahme damit eine leistungssteigerung für den athleten angenommen wird.
wie hier gepostet wurde, sieht das ein charite-professor ganz anders.die regelung des dsb wird seitens des dbb wohl möglicherweise zu eng ausgelegt…
zu den formalien habe ich nur das gefunden, was ich bereits gepostet habe: der athlet muss die entnahme dulden, er darf sie nicht ver- oder behindern. die angabe sämtlicher, in den letzten 3 tagen vor der dopingprobe eingenommener medikamente ist erforderlich.
ob es noch weitere verfahrensvorschriften gibt, weiß ich nicht, bin weder jurist, noch mediziner.in der richtlinie habe ich jedenfalls keine hinweise auf vorschriften und maßnahmen angesichts einer beabsichtigten, medizinisch notwendigen einnahme eines eigentlich auf der verbotsliste stehenden mittels gefunden.
das sind halt die lücken zwischen der aktuellen und der neuen dopingrichtlinie, welche alba erkannt haben will.
ob die lücke passt, wird man noch sehen.das ganze ist also ein streit zwischen sportjuristen und medizinischen gutachtern.
daher wurde der einstweiligen verfügung albas vor dem landgericht auch nicht entsprochen…p.s.:entschuldigung, dass meine schon angekündigte antwort erst jetzt kommt.
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Die Presse befasst sich ausführlich mit dem Urteil (Bei Interesse: Links sind im Threda ALBA-Ludwigsburg). Im Artikel der Morgenpost Über Ludwigsburg nach Europa wird treffend das formuliert, was ich die ganze Zeit bereits vermutete:
Sollten die Berliner weitere Rechtsmittel in Anspruch nehmen, ginge es dabei nur noch ums Prinzip, nämlich Albas Rechtsauffassung, daß Wright nicht als Doping-Fall zu behandeln sei. Für eine - sowieso eher unwahrscheinliche - Reduzierung der jetzt nur noch fünf Spiele betragenden Sperre dauert das Verfahren zu lange. Der Berliner Erfolg in der Play-off-Serie entscheidet also darüber, ob und wann der Amerikaner diese Saison noch für Alba spielt.
Alles was jetzt verhandelt wird, geht nur noch um den Ruf Wrights und evtl. ALBAs. Fraglich ist natürlich, ob Wright unter diesen Umständen überhaupt noch gewillt ist, in der BBL zu bleiben. Verdenken könnte man es ihm nicht, sollte er gehen wollen. Traurig nur für ALBA, die Fans und Wright selbst. Aber das interessiert weder die BBL noch die WADA oder die Gerichte.
Eigentlich doch ein potentieller Präzedenzfall für den EuGH, oder?
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es geht ja nicht nur um den ruf irgendwelcher handelnder personen…
wright wird es schwer haben, einen verein zu finden, der ihn als dann “doper” aufnehmen kann oder überhaupt darf.
die vorstellung seitens albas das gerichtliche verfahren dermaßen einfach zu “verkürzen”, war sehr optimistisch gedacht meiner ansicht nach…
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@schnorri: Ich denke, zur Rechtsauslegung sind alle Argumente ausgetauscht worden. Jetzt müssen wir abwarten, wie letztinstanzlich entschieden wird, um zu sehen wer “Recht” hat.
Zur Einstweiligen Verfügung möchte ich Dir grunsätzlich recht geben, insbesondere zum erwarteten Ergebnis und zur Abwägung. Aber ich gebe zu Bedenken, daß bei einer Einstweiligen Verfügung nur die Abwägung von SChäden eine Rolle spielt. Soweit mir bekannt (und irgendwie logisch), werden auch andere Dinge geprüft, wie die Frage, ob der Antragsteller eigentlich das Recht dazu hat (Betroffen ist) und ob die Klage in der Hauptsache überhaupt eine Chance hat. Nicht jeder kann aus irgend welchen Gründen Einstweilige Verfügungen beantragen und genehmigt bekommen.
Insbesondere letzter Punkt kann zusammen mit der Behauptung der Berliner Morgenpost, daß das Gericht der Meinung ist, daß Wright ein alternatives Mittel hätte nehmen können, so gedeutet werden, daß der Richter am Landesgericht die Chancen einer Klage für nicht groß hält.
Hierzu noch eine Seltsamkeit. Offentlich kommt das Landesgericht zur Meinung, daß es wohl doch alternative Medikamente gab. Das widerspricht doch den ihr geposteten Informationen, daß zumindest vor Kurzem kein alternative Medikament gab. Und das neue Medikament bisher nur für Jugendliche “zugelassen” ist. Das ist doch schon wieder ein neuer Aspekt, der die Sache für Alba noch etwas verschärft.
Vielleicht hat die Morgenpost aber auch nur die Begründung erfunden/mißverstanden, was ich nicht ausschließen würde.
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@ black:
es handelt sich um einen zivilprozeß.
darin legt jede partei ihre argumente vor, und irgendwann entscheidet das gericht in dem einen oder anderen sinne.
das kann aber dauern.
bei der jetzt entschiedenen einstweiligen verfügung wird einmal die schon von mir beschriebene rechtsgüterabwägung getätigt (was bringt eine größere rechtsunsicherheit, bis irgendwann das urteil kommt) und geschaut, ob nicht grobes unrecht geschehen ist (wright wird wegen doping gesperrt, obwohl man in seinem körper nur die “rückstände” einer koffeinfreien, braunen limonade des albasponsors gefunden hat).da das 2.instanzliche urteil jedenfalls nicht willkürlich gefallen ist, und eine nachvollziehbare urteilsbegründung hierfür seitens des dbb vorgelegen hat, wird albas antrag eben abgelehnt, ohne dass damit ein ausblick auf das urteil diese gerichts gegeben wird.
dass es ein medikament auf einer anderen basis geben soll, stand hier auf den vergangenen 27 seiten auch irgendwo, wieweit das ein geeignetes ist, fragen sie einen arzt oder apotheker.
etwas dem morgenpost-artikel vergleichbares findet sich auch in dem von pucki verlinkten netzeitungsartikel.natürlich sind die wesentlichen argumente wohl schon in der sportgerichtlichen instanz beim dbb vorgetragen worden, nur müssen sie in jeder zivilrechtsinstanz vor dem ordentlichen gerichten erneut komplett vorgetragen werden. jede der parteien vertritt sich selbst….
natürlich wird auch die befugnis des klägers geprüft, dass dürfte bei einem arbeitgeber aber nur eine formalie sein, deswegen habe ich solche dinge nicht beschrieben…
die chancenlosigkeit der klage ist erstmal unwichtig, die klage kann ja immer noch abgewiesen werden, da besteht ja keine zeitliche dringlichkeit seitens des gerichtes und/oder der prozeßparteien… -
@schnorri: Im Grunde genommen hast Du nichts anderes gesagt als ich. Schön das wir auch mal einer Meinung sind.
Allerdings wird natürlich doch in der Sache entschieden und wenn man seinen Standpunkt nicht glaubhaft machen kann, dann wird er eben abgelehnt. Aber aus der Ablehnung (ohne die Begründung zu kennen) kann man nicht erkennen, ob der Antrag in der Sache abgelehnt wurde oder aus anderen fomalen Gründen, wie zum Beispiel fehlender Nachweis der Dringlichkeit.
Hierzu habe ich mal folgenden Link:
http://www.jura-lotse.de/AGSkripten/zivil011.htm
Aber das kann ein Jurist wohl besser erklären. Ist hier keiner?
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@ black:
einstweilige verfügungen werden doch nur erlassen, wenn sehr schnell schützenswerte rechtsinteressen zu verteidigen sind, wenn also jemand schweres unrecht erleidet durch untätigkeit des gerichts an leib oder leben oder eigentum…
da dieses ja keine einfache sache ist, welche man locker über den daumen entscheiden kann, nimmt das gericht den einfachsten weg und lehnt erstmal ab, da macht es erstmal nix falsch.
die sperre wrights ist eben schon mehr als zur hälfte abgelaufen, alba hätte prinzipiell mehr chancen gehabt, wäre dieser antrag schon “gleich” nach der 1. sperre erfolgt, aber dem standen bestimmt bbl/dbb-richtlinien im wege.
wie gesagt, halte ich die hoffnung der berliner mit der einstweiligen verfügung, schnelle straffreiheit zu erlangen, für sehr optimistisch… -
Heute im Tagesspiegel:Albas Wright nimmt ein neues Medikament
"Michael Wright nahm seit seinem 14. Lebensjahr amphetaminhaltige Medikamente. Amphetamine stehen auf der Dopingliste. Deshalb muss Michael Wright auf ein Medikament umsteigen, dass keine Amphetamine enthält, wenn er nach der Sperre wieder spielen will. Und das hat der 25-Jährige seit ein paar Wochen getan. „Ich nehme jetzt ein Mittel ohne Stimulanzien“, sagte er dem Tagesspiegel. "
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Wenn Wright jetzt ein Medikament nimmt ohne Amphetamine dann stellt sich jetzt für mich die Frage wie lange diese im Körper nachweisbar sind?
Zum Beispiel kann man ja einen Drogensüchtigen noch Monate später nachweisen das er was genommen hat.
Wie ist das bei Amphetaminen? -
Ich glaube, daß das in diesem Fall egal sein dürfte, denn man kann ja genau nachweisen, wann er die amphetaminhaltingen Medikamente genommen hat. Und da er für das (angebliche) Vergehen ja bereits gesperrt wurde, ist es egal, wenn bei ihm zum Beispiel nach Spiel 5 noch rudimentäre Reste nachzuweisen sind, da das ja nur die Reste dessen sind, wofür er bereits bestraft wurde.
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Ich glaube, daß das in diesem Fall egal sein dürfte, denn man kann ja genau nachweisen, wann er die amphetaminhaltingen Medikamente genommen hat. Und da er für das (angebliche) Vergehen ja bereits gesperrt wurde, ist es egal, wenn bei ihm zum Beispiel nach Spiel 5 noch rudimentäre Reste nachzuweisen sind, da das ja nur die Reste dessen sind, wofür er bereits bestraft wurde.
Naja!
1. erfolgte die Umstellung auf ein neues Medikament erst nach dem 1.Urteil. Laut Medien war es nicht einfach Wright überhaupt umzustellen und ich habe glaube sogar gelesen das deswegen extra ein Arzt aus den USA rüber kam.Das heißt für mich das er das alte Meidkament noch Tage oder vielleicht Wochen nach dem Urteil genommen hat.2.Genau Nachweisen wie er das Medikament genommen hat?
Wie das? Indem er selbst aufschreibt das er z.B. am 28.5.05 um 11:30 Uhr eine Pille eingeworfen hat? Sicher kann man an Blutwerten feststellen wann er in etwa das letzte mal was genommen hat. Aber den genauen Zeitpunkt? Sehr fragwürdig. -
Es kommt immer noch darauf an, wie hoch die Konzentration von den Substanzen im Blut und somit im Körper ist und nicht, wann er was zum letzten Mal genommen hat.
Aber hier werden die Berliner bestimmt clever genug sein, dies vorher zu testen, bevor sie Wright wieder einsetzen.Kleine ironische Bemerkung am Rande: Hat es nicht geheißen, das es fraglich ist, ob Wright überhaupt ein anderes Medikament nehmen kann? Klar, es ist noch offiziell die Versuchsphase, ob es klappt. Ich bin mir aber sicher, das es schnell klappen wird!
Wünsche ihm dabei auch (ehrlich) alles Gute!
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ne freundin von mir ist apothekerin, und sagt, dass es nur ein medikament gibt, das gegen adhs genommen werden kann und keine stimulanzien (amphetamine) enthaelt:
Strattera (Wirkstoff Atomoxetin) ist ein seit März 2005 in Deutschland erhältliches Antidepressivum (sog. Noradrenalin-Wiederaufnahme-Hemmer), der sich in internationalen Studien ebenfalls als wirksam in der Behandlung von ADHS erwiesen hat. Der Wirkeintritt kann jedoch im Gegensatz zu Stimulanzien erst nach einigen Wochen beurteilt werden, da das Medikament schrittweise auf die Wirkdosis (in der Regel 1,2 mg/kg Körpergewicht) eingestellt werden muss.
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mal was neues:
heute morgen lief etwas zu adhs in 3sat:die krankheit ist wahrscheinlich kein gendefekt (wie chorea huntington= veitstanz) oder ähnliches.
ihre bestätigung findet sie, wenn mehrere verschiedene verhaltensauffälligkeiten bestehen, die können im privaten, im öffentlichen raum liegen und auch in verhaltensauffälligkeiten im motorischen bereich.
in den usa wurden in den 90ern bis zu 1/3 der männlichen weißen kindern als adhs-auffällig/-behandlungsbedürftig klassifiziert…
diese zahl ist aber wieder rückläufig…dabei kann diese krankheit nur mittels statistischer werte diagnostiziert werden, dass heißt, wie weit ist das verhalten des patienten in verschiedenen bereichen des täglichen lebens auffällig. die krankheit wird also durch zahlenwerte erkannt und nicht durch organische oder verhaltens- auffälligkeiten allein…
eine gabe von ritalin, den wirkstoff konnte ich mir nicht merken, behandelt das leiden nicht unbedingt abschließend, es ist eine komplizierte diagnose und auch weitere behandlung erforderlich.
die krankheit tritt statistisch vermehrt auf, wenn die mutter zu alkoholismus etc… neigt, oder wenn das baby/kleinkind bis zum alter von 3 jahren täglich mehreren stunden fernsehen ausgesetzt ist/wird…dieser tv-konsum soll gar nicht so selten sein (kann ich von der arbeit her bestätigen)…
ich hoffe, ich habe nicht zuviel doppelt gepostet zum thema…
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Der folgende Beitrag ist definitiv offtopic gemeint!
On 2005-06-05 15:41, schnorri wrote:
In den usa wurden in den 90ern bis zu 1/3 der männlichen weißen kindern als adhs-auffällig/-behandlungsbedürftig klassifiziert…Bis zu ein Drittel! Meine Fresse! Wenn sich die Amis mal in ein Thema verbeißen, dann aber richtig! Hoffentlich haben sie die nicht alle auf Psychopharmaka gesetzt!
diese zahl ist aber wieder rückläufig…
Warum nur? Trinken US-Frauen etwa weniger? Schauen die Amis weniger fern? Oder sollten da womöglich doch ein paar Diagnosen übereilt getroffen worden sein?
Es ist das übliche Spiel: Da wird eine Krankheit, ein soziales Problem entdeckt. Und was vorher erstaunlicherweise nie ein Thema war, entpuppt sich plötzlich als Flächenbrand. Diejenigen, die das Problem artikulieren, profitieren allerdings gleichzeitig auch in hohem Maße von dessen Lösung! Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.
Von der Norm abweichendes Verhalten wird als Krankheit stigmatisiert; Kinder werden dadurch normiert und konditioniert. Erstaunt das in einem moralisch repressiven Umfeld?Genug der Worte, ich lümmel mich jetzt vor den Fernseher und schau mir nochmal einen richtig guten US-Film an: Einer flog übers Kuckucksnest!
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On 2005-06-05 16:54, Langer_Eugen wrote:
Meine Fresse! Wenn sich die Amis mal in ein Thema verbeißen, dann aber richtig! Hoffentlich haben sie die nicht alle auf Psychopharmaka gesetzt!Doch, haben sie sie quasi. 95% des Weltumsatzes von Ritalin wird in den USA verbraucht.
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da das mkrankenverischerungssystem in den usa ein anderes wie hierzulande ist, “entstehen” dort die krankheiten “natürlich” auch zahlreicher und schneller.
es gibt dort ja keinen ausschuß, welcher entscheidet, dieses zahlt die gesetzliche krankenversicherung, die es dort eh nur rudimentär gibt.
sondern alles wird bezahlt, das meiste auch noch aus eigener tasche. zudem sind viele medikamente auch frei verkäuflich, sodass eine wirkliche kontrolle über krankheit ja gar nicht vorkommt…die zahl 33% stammt wohl aus dem staat louisiana, wenn ich mich noch recht erinnere.
die pharma-industrie hat es dort eben leichter, einen körperlichen normalzustand als behandlungsbedürftig darzustellen, nicht umsonst sind dort die gesundheitskosten am höchsten…
das sind aber alles allgemeinplätze, welche auf diesen fall nicht eben zutreffen müssen…
gute nacht.
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Ihr wisst doch sicherlich genau, daß der Markt für Pharmazeutika ein riesiger ist. So riesig, daß es von Zeit zu Zeit “notwendig” ist, “neue” Krankheiten zu pushen, um Absatzmärkte zu erschließen. Besonders lohnend ist dies bei Krankheiten, die nicht eindeutig zu diagnostizieren sind. Dahingehend wundert es mich nicht, daß gerade in den USA der Anteil der ADS-Geschädigten an der Gesamtbevölkerung besonders hoch ist.
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Im endhinein hat diese ganze dopinggeschichte alba die meisterschaft gekostet, mit michael hätte man noch nen starken verteidiger und nen top rebounder gehabt! Er hätte vielleicht Williams in seinen aktionen nen bisll dämpfen können, das wäre schon die halbe miete gewesen!
Na ja hoffe das er bleibt und das wir nächste saison mit nem Top Team die meisterschaft wieder zurück nach Berlin holen!!!