Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer
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Angeblich gibt es ja die ominöse Regel, dass DBB-Trainer eine Sperrfrist von drei Monaten erhalten, bevor sie ein BBL-Team coachen dürfen. Ein Thema, das momentan natürlich vor allem beim FC Bayern Relevanz hat. Allerdings: Bislang gibt es diese Regel nirgendwo schriftlich, sodass ein Nachweis dass es sie gibt und eine genaue Analyse, was sie eigentlich bedeutet, nicht möglich - dabei könnte das ja beispielsweiseam auch für Martin Schiller und Vechta durchaus Relevanz haben. Kurzum also die Frage: Wer hat Quellen, wer weiß mehr über diese angebliche Vorschrift?
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@Barack_Alabama sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
dabei könnte das ja beispielsweiseam auch für Martin Schiller und Vechta durchaus Relevanz haben.
Hat es nicht. In der Spielordnung steht ganz klar unter §3 Abschnitt 3
Trainer eines Bundesligisten dürfen nicht haupt- oder nebenamtlich als Verbandstrainer inländische nationale Auswahlmannschaften betreuen. Für Co-Trainer ist dies zulässig, wenn hierfür eine Zustimmung der BBL GmbH vorliegt. Für Trainer ist die Betreuung gemäß Satz 1 als Co-Trainer zulässig, wenn eine Zustimmung der BBL GmbH vorliegt.
Sowohl Martin Schiller als auch Christian Held, Bronze-Gewinner mit der U18 bei der Europameisterschaft 2023, sind oder waren nicht haupt- oder nebenamtlich beim DBB angestellt. Lediglich Dirk Bauermann und Alan Ibrahimagic sind, neben Gordon Herbert, beim DBB als Bundestrainer angestellt. Schiller und Held haben ihre Mannschaften lediglich bei einem Turnier und dem Weg dorthin für mehrere Wochen betreut.
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@Junes § 3.3 BBL-SO 23-24 ist aber für die Drei-Monats-Frist nicht einschlägig, denn die wird in dem Zusammenhang ja gar nicht erwähnt - da geht es nur um den Fall, dass jemand zeitgleich BBL- und Verbandstrainer wäre. Zudem empfinde ich auch eine Honorartätigkeit als nebenamtliche Tätigkeit, da wäre eine Festanstellung beim DBB aus meiner Sicht nicht ausschlaggebend für.
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Diese Regel ist einfach so bescheuert. Gibt es nicht umsonst in keiner anderen deutschen Profiliga.
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@XXXBasketXXX ich habe auch noch nie etwas von dieser Regel gehört und es ist für mich “typisch deutsch”.
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Zwei weitere Probleme sind:
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Das ganze läuft auf ein Tätigkeitsverbot für Trainer hinaus. Übringens nicht nur “für drei Monate” - sondern ggf. für viel länger, weil nun mal Trainer vor allem in der off-Season getauscht werden. Sprich, es kann zu einem Einnahme- und Verdienstausfall beim Trainer führen. M.E. müsste die Liga, wenn sie das drei Monatsverbot wirklich will, den Trainer für den vollen Verdienstausfall entschädigen (was wahrscheinlich niemals mehrheitsfähig wäre).
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Letztlich schadet diese Regelung vielleicht sogar den deutschen Auswahlmannschaften - denn wenn man sich so vielleicht den späteren BBL-Job verbaut, überlegt man es sich vielleicht zweimal mit der Anstellung beim DBB.
Nachdem jetzt gezeigt wurde, dass die Spielordnung selbst gar nicht das Problem ist, sondern irgendeine “Nebenbei-Regelung” / gentlemen’s agreement / whatever (die der Spielordnung sogar widerspricht), ist umso spannender, ob die auch in Stein gemeisselt ist. Wie lange soll die Regel denn gelten? Bis sie mehrheitlich aufgehoben wird?
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Logo. So lange bis die Versammlung der BBL Gesellschafter etwas anderes beschließt. Und so doof ist da keiner, einem Wettbewerber einen Vorteil zu verschaffen.
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Du meinst also, dass man durch Mehrheitsbeschluss einem Trainer eine Jobchance verbauen kann. Bei einem Club, der dem Beschluss eventuell gar nicht zugestimmt hat …
brrrr …
Man wird eine Lösung finden.
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Eine Liga kann sich Regeln geben, um die Interessen der Mehrheit ihrer Mitglieder zu schützen.
Funktioniert Demokratie nicht so?
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@knicksfan_24
Dochdoch …Aber wir leben ja nicht nur in einer Demokratie, sondern auch in einem Rechtsstaat. Und da könnte es Gesetze geben, wonach wettbewerbsbeschränkende Abreden nur gültig sind, wenn man dem Betroffenen seinen Schaden ausgleicht …
Aber warten wir doch einfach ab, wie sich diese spannende Frage weiter entwickelt.
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@arturobandini65 sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Das ganze läuft auf ein Tätigkeitsverbot für Trainer hinaus. Übringens nicht nur “für drei Monate” - sondern ggf. für viel länger, weil nun mal Trainer vor allem in der off-Season getauscht werden.
Sperrklauseln sind doch keine Seltenheit in der Wirtschaft. Sowohl für Politiker als auch leitende Angestellte - was nicht heißt, dass das auch mal umgangen werden kann.
Ich sehe hier auf jeden Fall Interessenskonflikte, insofern diese Regel eher positiv. Für Trainer aber natürlich wirklich nicht gut, dass sie potentiell ein Jahr arbeitslos sind.
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@antimatzist sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Ich sehe hier auf jeden Fall Interessenskonflikte, insofern diese Regel eher positiv. Für Trainer aber natürlich wirklich nicht gut, dass sie potentiell ein Jahr arbeitslos sind.
Wobei man auch sagen muss, dass Gordie ja von sich aus vorzeitig ausscheidet, er hätte noch ein Jahr Vertrag gehabt. Dazu hatte er anscheinend einen unterschriftsreifen Vertrag in Japan, sodass er nicht ein Jahr Pause machen müsste. Hindert ihn ja auch keiner daran ein Jahr in Japan zu arbeiten und danach nach Deutschland zurückzukehren, wenn er da unbedingt nochmal arbeiten möchte.
Selbst wenn die Regel nur ein Gentlemens Agreement ist, so hoffe ich, dass sich alle Seiten auch daran halten, egal ob es rechtlich sattelfest ist. Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist auch die 6+6 Regel nicht so richtig rechtlich korrekt. Wäre schön, wenn man da nicht einen Präzedenzfall schafft.
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Unabhängig von der Diskussion um die 3 Monate, wurde die Regel ganz absichtlich von der BBL mehrheitlich beschlossen und eingeführt. Warum? Das geht auf die Zeit zurück als Bauermann sowohl Bundestrainer als auch Coach bei Bamberg war und es tatsächlich als Argumentation verwendet wurde, Spieler zu Bamberg zu lotsen. Weil da hätten sie es einfacher ihre Nationalmannschaftskarrieren voranzubringen. Auch im U-Bereich wurde das wohl schon so angewandt. Damals war auch Bamberg mit führend in der Ausstattung was Trainingsmöglichkeit und Drumherum anbelangt. Und es gab wohl junge deutsche Spieler, die sich dann eher für Bamberg entschieden haben.
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Rein rechtlich macht es übrigens einen großen Unterschied, ob es ein Gentleman Agreement oder ein Teil der Spielordnung ist. Ersteres interessiert niemanden und in letzter ist es nicht zu finden, oder? Wenn es nirgends steht und auch keine Sanktionen drohen, existiert es einfach nicht.
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hmmm… doofe Regel…
Allerdings würde ich ich - als großer Fan von Gordie - riesig freuen, wenn er weiter in Deutschland coachen würde… sogar wenn es dann beim fcbb wäre -
Wo bitte ist der Vorteil für einen Bundesligisten, wenn sein neuer Trainer vorher die Nationalmannschaft trainiert hat, mit ihr 2 Jahre vor Beginn seiner Tätigkeit als neuer Vereinstrainer mit der Nationalmannschaft EM Bronze und ein Jahr vor Beginn der Tätigkeit als Vereinstrainer mit der Nationalmannschaft Weltmeister wurde und “direkt” vor der Aufnahme seiner Vereinstrainertätigkeit als Trainer der Nationalmannschaft mit dieser noch an einer Olympiade teilnimmt? Eine besondere Attraktivität für gestandene Nationalspieler zu diesem Verein zu wechseln, bzw. bei diesem Verein zu bleiben, ist doch eher sehr, sehr unwahrscheinlich. Übertragen auf den FC Bayern Basketball und Gordon Herbert, würde das ja ansonsten bedeuten, dass Herbert nicht dort Trainer wird. Denn sonst wäre Bonga ja sicher nicht nach Belgrad gegangen, Lo, Hollatz und Krämer würden bei Bayern anfragen, ob sie zu Gordon Herbert ohne Gehaltsverlust wechseln können und Jo Voigtmann und JT hätten schon längst bei Bayern unterschrieben. Die Wagnerbrüder, Theis und Schröder könnten sich wenigstens damit trösten, dass in der NBA ein paar Millionen mehr zu verdienen sind als beim FC Bayern Basketball und darauf hoffen, dass Gordon Herbert mit etwas Glück auch noch in der NBA landet und sie dann dort zu ihm “getradet” werden. Gut, dass es die hier diskutierte Regel gibt und Gordon Herbert, wie eben dargelegt, ja offensichtlich nicht zum FC Bayern Basketball will, denn sonst hätte er ja jetzt schon die Nationalmannschaft verlassen müssen, um die “hochwichtige” 3-Monatssperrfrist einzuhalten und dann hätte er ja wiederum damit gegen das unter anderem von ihm ins Leben gerufene Commitment zur Nationalmannschaft verstoßen müssen.
Alles ziemlich kompliziert… Offensichtlich haben alle, die sich mit diesem “Quatsch” (nur meine persönliche Meinung), also dieser 3-Monatsregel, ernsthaft beschäftigen inklusive mir selbst, der ich jetzt doch (eigentlich wollte ich nur maximal mitlesen) hier meinen Beitrag, natürlich wie immer ungefragt, beisteuere, genug Zeit für dieses Thema. Was geht es uns doch - zum Glück - gut!
Zwei zum Thema und vielen in diesem Thread zu lesenden Beiträgen, für mich passende passende Allgemeinplätze:
“Beziehungen schaden nur dem, der keine hat” und “An Schwachsinn nur aus Prinzip festhalten, ist der größte Schwachsinn” -
Nochmal: Ja, aber dann muss man den Betroffenen entschädigen.
Wobei die Konstruktion ja schon interessant ist: Der Benachteiligte, Gordon Herbert, ist gar nicht Partei der Regelung. Es ist also eine Abrede (der BBL-Clubs) zu Lasten eines Dritten. Am Juristenstammtisch nennt man das “Kartell”.
Darum wäre es auch interessant, ob die Regelung damals einstimmig verabschiedet wurde (von wem eigentlich genau, und sind da jetzt neue Betroffene / Clubs dazugekommen?)
@ballygroup
Irgendwo wird das Ding schon stehen (bzw. “gestanden haben”), sonst hätte es ja nicht die Diskussion gegeben.Deine Frage ist aber trotzdem berechtigt - denn wenn die Regelung nicht in der Satzung steht (ihr sogar widerspricht), was ist dann eigentlich die zulässige Sanktion? Punktabzug, Ligaausschluss wegen einem ominösen “agreement”?
Die Bayern hatten in der Vergangenheit wenig Erfolg vor den Sportgerichten. Sie werden hier nix riskiert haben. Andererseits werden Liga und Ligakonkurrez auch wenig Interesse daran gehabt haben, hier ein sportgerichtliches Fass aufzumachen. Ich vermute, dass diese “Regel” längst beerdigt wurde.
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@arturobandini65 sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Der Benachteiligte, Gordon Herbert, ist gar nicht Partei der Regelung. Es ist also eine Abrede (der BBL-Clubs) zu Lasten eines Dritten. Am Juristenstammtisch nennt man das “Kartell”.
Ich würde mal einen Gang runterfahren. Ich bin selber kein Jurist, aber das ist doch alles recht hanebüchen. Das ist kein Kartell, nur weil sich zwei Parteien generell absprechen. Der Juristenstammtisch, der das so nennen würde, sollte vielleicht mal ein Zwischenwasser bestellen.
Ebenso muss der Trainer doch nicht extra entschädigt werden. Wieso denn? Die Entschädigung ist ja meist Teil des ersten Vertrags. Wenn ein Manager von Microsoft eine Sperrklausel hat, die ihm verbietet, zwei Jahre nach Vertragsende bei Apple anzufangen, lässt er sich das bei Microsoft bezahlen. Und wenn nicht, dann eben nicht - schlecht verhandelt dann.
Wenn es diese interne Regelung gibt, wird Herbert davon gewusst haben. Und damit wäre doch alles gesagt.
Und es gibt für alles Lösungen. Wenn es nur ein loses Agreement ist, kann man es brechen. Unschön, aber legal. Wenn es doch irgendwie festgeschrieben ist (zB im Vertrag zwischen BBL und DBB), kann man sich sicher auch rauskaufen. Oder man findet ganz pragmatisch eine einfache, unbürokratische Lösung. Irgendwas davon wird schon passieren. Ich sehe den Aufreger hier nicht.
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@antimatzist sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Bekommst von mir auch ein Wasser, denn ich habe “Kartell” geschrieben, nicht “Drogenkartell” … ist im Sportbereich übrigens gar nicht so selten - etwa bei der TV-Vermarktung. Kartelle können verboten sein oder erlaubt, und manche sind sogar sinnvoll (die vorliegende Regelung aber wohl eher nicht).
Ich sehe den Aufreger hier nicht.
Darauf können wir uns verständigen
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@arturobandini65 sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
die vorliegende Regelung aber wohl eher nicht
Ich greife den Satz mal exemplarisch auf: Habe ich die Diskussion jetzt hier richtig verfolgt, dass es zwar möglicherweise Indizien für ein Vorliegen einer derartigen Klausel/Regel gibt, aber keine Belege (wie zum Beispiel ein Zitat eines Berufenen)?
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Das bisher einzige “handfeste” ist das, was @bratpfanne im FCBB-Thread aus der Welt zitiert hat.
@bratpfanne sagte in FC Bayern Basketball Kader 2024/2025:
Punkt 3.3. der Spielordnung besagt, dass ein Vereinstrainer nicht gleichzeitig „haupt- oder nebenamtlich“ Bundestrainer sein darf. Intern ist eine Frist von drei Monaten zwischen den Engagements vorgesehen. Über diese Frist wird aktuell intern diskutiert.
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@arturobandini65 sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Bekommst von mir auch ein Wasser, denn ich habe “Kartell” geschrieben, nicht “Drogenkartell”
Und wer hat Drogenkartell geschrieben? Kartelle sind rechtlich gut definierte Konstrukte. Nur weil es zwischen zwei Organisationen irgendwelche Absprachen gibt, ist es nicht gleich ein Kartell.
@jsb sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Habe ich die Diskussion jetzt hier richtig verfolgt, dass es zwar möglicherweise Indizien für ein Vorliegen einer derartigen Klausel/Regel gibt, aber keine Belege (wie zum Beispiel ein Zitat eines Berufenen)?
Seit Monaten wird diese “interne Regelung” in Medien zitiert. Ich denke fast, die BILD hat das als erstes getan, aber mehrere andere Medien haben das auch aufgegriffen (ich denk auf Basis von dpa-Meldungen, die aber natürlich auf dem BILD-Bericht basieren können). Es wäre schön, würden BBL und DBB das einmal offen kommunizieren. Aber das bedeutete ja offene, transparente Kommunikation…
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Leute mir wird das hier irgendwie zu… Ich weiss gar nicht wie.
Was mich triggert ist das Gordie in einem der verlinkten Interviews sagt, dass das sei eine neue Regel und er wäre davon geschockt gewesen.
Das ist nachweislich Quatsch.
Im Mission Gold Thread schreibt jemand JT sei ein schlechtes Vorbild für die Jugend, weil er in der Finalserie verletzt gespielt hat, statt Pause zu machen.
Gordie bekommt nächste Woche im Bellevue das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.
Und hier diskutieren erwachsene Menschen, wie man am besten eine Regelung umgehen kann, die sich die Bundesligisten gemeinschaftlich gegeben haben.
Für mich ist viel spannender, wie der DBB nach Olympia mit dem bisherigen Grundsatz umgehen wird, dass der Bundestrainer überhaupt kein Vereinsteam parallel betreuen soll.
Im internationalen Umfeld ist dies absoluter Usus, dass man sich Startrainer für den Sommer einkauft, die während der Saison Euroleague coachen.
Entweder hält der DBB am bisherigen Modell fest und bekommt dann in der Konsequenz eine 1b oder 1c Lösung. Oder man öffnet sich neuen Modellen.
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@arturobandini65 sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Wobei die Konstruktion ja schon interessant ist: Der Benachteiligte, Gordon Herbert, ist gar nicht Partei der Regelung. Es ist also eine Abrede (der BBL-Clubs) zu Lasten eines Dritten. Am Juristenstammtisch nennt man das “Kartell”.
nein, kein Kartell. Das richtet sich gegen potentielle Wettbewerber. Gordie tritt weder in Konkurrenz zum FCBB oder einem anderen Spielteilnehmer noch der BBL.
Es wäre eher ein “Vertrag zu Lasten Dritter”, der unwirksam/nichtig wäre. Aber auch da ist die Frage, was tatsächlich vereinbart wurde. Die genannte Quelle hat auch nur interpretiert: ein Sportjournalist im Juristischen. Das stell nicht per se die notwendige Präzision sicher.
Eine Vereinbarung könnte lauten:
“Ein… Trainer darf die ersten 3 Monate nach Beendigung seines … nicht Trainer bei … werden.” Dann wäre das sicherlich im Vertrag mit dem Bundestrainer auch vereinbart und explizit abgegolten, sei es ausdrücklich mit dem Fixum, sei es als separate, ggf. bedingte, zusätzliche exit-fee. Die Konstellation hatte ich auch mal in einem Arbeitsvertrag, allerdings schlampig gelöstAlternativ könnten die Vereine untereinander vereinbart haben:
“Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinen Bundestrainer vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung… als Trainer zu verpflichten.” Dann sollte Gordie das wissen… -
@migru sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
nein, kein Kartell. Das richtet sich gegen potentielle Wettbewerber.
oder gegen Kunden und Verbraucher … aber lassen wir das, oder verschieben wir den thread in ein Juristenforum (-> wäre vielleicht gar nicht so übel, ich kenn’ bloß keins).
Aber in der Sache hast Du recht. Nachdem wir, @bratpfanne sei dank, ja nun wissen, dass die Spielordnung gar kein Verbot enthält (-> sondern den Schritt sogar erlauben würde), kann es nur irgend ein “Schrieb” sein, der mutmaßlich so formuliert ist wie deine Variante 2. Uns so ein “Schrieb” kann ja auch relativ einfach beerdigt werden (wenn man sich einig ist, oder wenn Juristen in drastischen Worten die finanziellen Konsequenzen schildern, wenn man an der Sache festhält).
In der Sache bin ich absolut bei @knicksfan. Die Sache mit Herbert dürfte mutmaßlich längst durch sein, so dass die Frage spannend bleibt, wer sein Nachfolger in der Nationalmannschaft wird. Nationaltrainer ist kein fulltimejob. Der Verband würde sogar Geld sparen, und der coach könnte seine Expertise erweitern. Und für das Publikum wäre es spannend zu sehen, wie sich der Nationaltrainer im Clubwettbewerb schlägt.
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@antimatzist sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Seit Monaten wird diese “interne Regelung” in Medien zitiert.
ich bekomme nichts mehr mit - vielen Dank für die Info.
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@migru sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Dann wäre das sicherlich im Vertrag mit dem Bundestrainer auch vereinbart
Das ist es ja, auch nach Aussage von Ingo Weiß, nicht - er sagte ja am Rande des Frankreich-Spiels konkret, dass es keine DBB-, sondern eine BBL-Regelung wäre.
@migru sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Alternativ könnten die Vereine untereinander vereinbart haben:
“Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinen Bundestrainer vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung… als Trainer zu verpflichten.”Und hier stellt sich die große Frage, warum man dies nicht an den entsprechenden Punkt in der BBL-SO aufgenommen haben sollte, wenn es denn tatsächlich der Fall wäre und es diese Regel gäbe (was ich immer noch nicht als gegeben erachte). Denn - und ich kann mich da nur wieder selber zitieren:
@Barack_Alabama sagte in FC Bayern Basketball Kader 2024/2025:
§3 der BBL-SO ist literally überschrieben mit “Voraussetzungen für die Wettbewerbsteilnahme der Trainer”, hier kann man abschließendes erwarten
Sollte diese Regel also irgendwo im Verborgenen tatsächlich existieren - was erachtet man an ihr so falsch, dass man es nicht dort aufgenommen hat, wo es dem Text nach hingehört?
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@Junes sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist auch die 6+6 Regel nicht so richtig rechtlich korrekt. Wäre schön, wenn man da nicht einen Präzedenzfall schafft.
Bevor hier noch ein Gerücht entsteht: das ist klar geregeltZumindest von BBL-Seite ist es geregelt, siehe BBL-Ausschreibung, 4 Mannschaftsmeldebogen - 4.3Die Spielordnung regelt dann unter §7 die Ausländerregelung.
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@Barack_Alabama sagte in Drei-Monats-Regel für DBB-Trainer:
@t-ruck Ohne @Junes hier vorgreifen zu wollen, würde ich davon ausgehen, dass er hinterfragt, ob eine solche Quote mit EU-Recht vereinbar ist, nicht, ob sie BBL-seitig nicht korrekt geregelt ist.
Hast Recht, habe das “rechtlich” nur so halb gelesen