(RLW) 1. Regionalliga West Saison 2019/2020
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Dann wüsste ich mal gerne, welche Regionalliga-Teams als Arbeitgeber auftreten und ihre Spieler bei der Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung etc. anmelden, anstatt das einfach nur über den Spielbetrieb des e.V. mit ordentlichen Mitgliedern laufen zu lassen.
Das ist die richtige Frage. Hier wird so argumentiert, als wäre Westerhaus Profibasketballer bei ETB.
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Die ETB Wohnbau Miners zum Beispiel. Die erste mannschaft läuft nicht über den eV sondern ist in einer UG ausgegliedert.
Ich glaube gerne, dass die Vermarktung sowie das Thema Sponsoring in eine UG ausgegliedert sind. Aber ich bezweifel sehr stark, dass alle Spieler aus der ersten Mannschaft einen Arbeitsvertrag mit der UG haben und entsprechend angemeldet sind.
Das, was Du da gerade bezweifelst, habe ich nie gesagt oder behauptet. Du kannst ja glauben, was du willst, aber glauben ist nicht wissen.
Das einzige worum ich dich bitte ist, dass du mir nicht Sachen versuchst in den Mund zu legen, die ich nie geschrieben oder behauptet habe. Ich habe nie von allen, einigen, wenigen oder ein paar oder was auch immer geschrieben, sondern es allgemein gehalten. -
Das, was Du da gerade bezweifelst, habe ich nie gesagt oder behauptet. Du kannst ja glauben, was du willst, aber glauben ist nicht wissen.
Das einzige worum ich dich bitte ist, dass du mir nicht Sachen versuchst in den Mund zu legen, die ich nie geschrieben oder behauptet habe.Ich habe vorher explizit nach dem Auftreten von Regionalliga-Teams als Arbeitgebern gefragt und du hast vollmunding die Miners aus Essen genannt - freiwillig und nachlesbar - wüsste nicht, wo ich versuche dir Sachen in den Mund zu legen
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Das, was Du da gerade bezweifelst, habe ich nie gesagt oder behauptet. Du kannst ja glauben, was du willst, aber glauben ist nicht wissen.
Das einzige worum ich dich bitte ist, dass du mir nicht Sachen versuchst in den Mund zu legen, die ich nie geschrieben oder behauptet habe.Ich habe vorher explizit nach dem Auftreten von Regionalliga-Teams als Arbeitgebern gefragt und du hast vollmunding die Miners aus Essen genannt - freiwillig und nachlesbar - wüsste nicht, wo ich versuche dir Sachen in den Mund zu legen
JA, aber du redest von allen Spielern. Das wiederum hatte ich nie gesagt.
In meinem Ursprungspost geht es darum, dass es Arbeitsverträge mit Spielern gibt. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat ersteinmal weder etwas mit Profi- oder Amateur- oder Vereinsbasketball zu tun, sondern regelt zuerst einmal nur das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oder zwischen einer UG und seinen Spielern oder auch zwischen einem Verein und seinen Spielern. Ob durch dieses Vertragsverhältnis dann weitere notwendige Dinge verbunden sind (wie Meldungen zur KV, RV oder Beiträge für die BG), sind für die vertraglich festgehaltene Kündigungsfrist irrelevant.
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Das, was Du da gerade bezweifelst, habe ich nie gesagt oder behauptet. Du kannst ja glauben, was du willst, aber glauben ist nicht wissen.
Das einzige worum ich dich bitte ist, dass du mir nicht Sachen versuchst in den Mund zu legen, die ich nie geschrieben oder behauptet habe.Ich habe vorher explizit nach dem Auftreten von Regionalliga-Teams als Arbeitgebern gefragt und du hast vollmunding die Miners aus Essen genannt - freiwillig und nachlesbar - wüsste nicht, wo ich versuche dir Sachen in den Mund zu legen
JA, aber du redest von allen Spielern. Das wiederum hatte ich nie gesagt.
In meinem Ursprungspost geht es darum, dass es Arbeitsverträge mit Spielern gibt. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat ersteinmal weder etwas mit Profi- oder Amateur- oder Vereinsbasketball zu tun, sondern regelt zuerst einmal nur das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oder zwischen einer UG und seinen Spielern oder auch zwischen einem Verein und seinen Spielern. Ob durch dieses Vertragsverhältnis dann weitere notwendige Dinge verbunden sind (wie Meldungen zur KV, RV oder Beiträge für die BG), sind für die vertraglich festgehaltene Kündigungsfrist irrelevant.
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In meinem Ursprungspost geht es darum, dass es Arbeitsverträge mit Spielern gibt. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat ersteinmal weder etwas mit Profi- oder Amateur- oder Vereinsbasketball zu tun, sondern regelt zuerst einmal nur das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oder zwischen einer UG und seinen Spielern oder auch zwischen einem Verein und seinen Spielern. Ob durch dieses Vertragsverhältnis dann weitere notwendige Dinge verbunden sind (wie Meldungen zur KV, RV oder Beiträge für die BG), sind für die vertraglich festgehaltene Kündigungsfrist irrelevant.
Wenn ich als UG einen Arbeitsvertrag mit einem Basketball-Spieler abschließe, damit er für mich laut Arbeitsvertrag Basketball spielt, dann muss ich selbst auch am Spielbetrieb teilnehmen, richtig? Die UG nimmt aber nicht am Spielbetrieb teil, sondern der e.V. - auch richtig?
Das heißt, die UG kann den guten Mann nicht fürs Basketballspielen bezahlen, sondern für Schul AGs, T-Shirts drucken oder sonstige Arbeiten. Er kann ja seinen Arbeitsvertrag dann weiter erfüllen, spielt halt nur in einer anderen Amateur-Mannschaft Basketball und das wird wieder ganz normal als Vereinswechsel geregelt, wie bei jedem U12 Spieler. Vielleicht sollte man das nochmal erwähnen: Wir reden über die vierte Liga einer Randsportart, organisiert als Amateursport.
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In meinem Ursprungspost geht es darum, dass es Arbeitsverträge mit Spielern gibt. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat ersteinmal weder etwas mit Profi- oder Amateur- oder Vereinsbasketball zu tun, sondern regelt zuerst einmal nur das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oder zwischen einer UG und seinen Spielern oder auch zwischen einem Verein und seinen Spielern. Ob durch dieses Vertragsverhältnis dann weitere notwendige Dinge verbunden sind (wie Meldungen zur KV, RV oder Beiträge für die BG), sind für die vertraglich festgehaltene Kündigungsfrist irrelevant.
Wenn ich als UG einen Arbeitsvertrag mit einem Basketball-Spieler abschließe, damit er für mich laut Arbeitsvertrag Basketball spielt, dann muss ich selbst auch am Spielbetrieb teilnehmen, richtig? Die UG nimmt aber nicht am Spielbetrieb teil, sondern der e.V. - auch richtig?
Das heißt, die UG kann den guten Mann nicht fürs Basketballspielen bezahlen, sondern für Schul AGs, T-Shirts drucken oder sonstige Arbeiten. Er kann ja seinen Arbeitsvertrag dann weiter erfüllen, spielt halt nur in einer anderen Amateur-Mannschaft Basketball und das wird wieder ganz normal als Vereinswechsel geregelt, wie bei jedem U12 Spieler. Vielleicht sollte man das nochmal erwähnen: Wir reden über die vierte Liga einer Randsportart, organisiert als Amateursport.
Da weder ich, noch Du (unterstelle ich jetzt mal, aber vielleicht kennst Du ja auch den genauen Wortlaut - dann Sorry) die genaue Ausarbeitung der Verträge, der darin enthaltenen Verknüpfungen zwischen UG, eV, Spieler, Agenten oder wem auch immer kennen, ist das eh alles Spekulation. Letztendlich werden das sowieso irgendwelche Rechtsanwälte zu klären haben. Was unterm Strich bleibt, ist eine Vorgehensweise mit G’schmäckle, wie die Schwaben zu sagen pflegen.
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Halter der Spielberechtigung ist eigentlich immer der e.V., dieser tritt sie an die Spielbetriebs-GmbH oder -UG ab. Im Falle einer Insolvenz geht die Spielberechtigung wieder an den e.V. zurück.
Sollte harlem2008 tatsächlich in der ETB-UG tätig sein, kann ich mein Statement von weiter oben nur wiederholen: Nachgewiesene Unfähigkeit und fehlende Einsicht.
Wenn man einen Arbeitsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen will, dann muss es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln. Ich kenne keinen Profiverein, der unbefristete Verträge abschliesst (Ausnahme war mal Harmsen als Trainer in Jena), denn: Dann habe ich den Spieler bis zum jüngsten Tag an der Backe, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt, werde ich den nicht los, wenn er bei einem Kündigungsversuch zum Arbeitsgericht rennt. In der Off-Season muss ich den auch weiter bezahlen.
Profiverträge werden immer befristet abgeschlossen, immer bis zum Saisonende. Diese Verträge bedürfen keiner Kündigung, die enden automatisch. Will man sich vorher trennen, muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Oder fristlos gekündigt werden. -
Sollte harlem2008 tatsächlich in der ETB-UG tätig sein, kann ich mein Statement von weiter oben nur wiederholen: Nachgewiesene Unfähigkeit und fehlende Einsicht.
Nein, bin ich nicht.
Aber schön, dass es Leute wie dich gibt: Wenigstens einer, der im Besitz aller Fähigkeiten ist. Ruf doch mal die Verantwortlichen an. Dann kannst du deine Expertise einbringen und deine Fähigkeiten unter Beweis stellen und leeren Worthülsen und Beleidigungen, tatsächlich Taten folgen lassen. Aber ich nehme stark an, dass dir dazu der Arsch in der Hose fehlt und dir jetzt als nächstes tausend Ausreden einfallen.
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Ein solcher Vertrag ist aber in der Regionalliga kein Grund für den DBB, einen Spieler nicht freizugeben. Wenn (großes Wenn) ein entsprechend wasserdichter Vertrag vorliegt, kann man den höchstens zivilrechtlich aufarbeiten. Die Freigabe wird er trotzdem bekommen, wenn er es darauf anlegt.
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Sollte harlem2008 tatsächlich in der ETB-UG tätig sein, kann ich mein Statement von weiter oben nur wiederholen: Nachgewiesene Unfähigkeit und fehlende Einsicht.
Nein, bin ich nicht.
Aber schön, dass es Leute wie dich gibt: Wenigstens einer, der im Besitz aller Fähigkeiten ist. Ruf doch mal die Verantwortlichen an. Dann kannst du deine Expertise einbringen und deine Fähigkeiten unter Beweis stellen und leeren Worthülsen und Beleidigungen, tatsächlich Taten folgen lassen. Aber ich nehme stark an, dass dir dazu der Arsch in der Hose fehlt und dir jetzt als nächstes tausend Ausreden einfallen.
Schön, das es in öffentlichen Foren Leute wie Dich gibt: Hauen hier seitenlange Statements ´raus und versuchen den Fachmann ´raushängen zu lassen, um dann denjenigen zu beschimpfen, der ihnen in wenigen Sätzen ziemlich sachlich mitteilt, was sie da für eine Scheisse geschrieben haben.
Und danke für das Angebot, aber Eurem Verein werde ich garantiert nicht auf die Füsse helfen. Und auf Deine Unterstützung wird man wahrscheinlich auch nicht bauen wollen. -
Ein solcher Vertrag ist aber in der Regionalliga kein Grund für den DBB, einen Spieler nicht freizugeben. Wenn (großes Wenn) ein entsprechend wasserdichter Vertrag vorliegt, kann man den höchstens zivilrechtlich aufarbeiten. Die Freigabe wird er trotzdem bekommen, wenn er es darauf anlegt.
Ja, die Freigabe bekommt er nach 3 Wochen. Der genau Wortlaut…
“4.3.3 Beantragt ein/e Spieler/in bei seinem bisherigen Verein die Freigabe und legt er der Passstelle hierüber einen Nachweis vor, so kann ihm/ihr nach drei Wochen eine neue Teilnahmeberechtigung erteilt werden.”
Das heisst, dass die Teilnahmeberechtigung, für den Spieler im neuen Verein, nach dem 31.01.2020 ausgestellt wird, also nach Ablauf der Wechselfrist, richtig?
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Ein solcher Vertrag ist aber in der Regionalliga kein Grund für den DBB, einen Spieler nicht freizugeben. Wenn (großes Wenn) ein entsprechend wasserdichter Vertrag vorliegt, kann man den höchstens zivilrechtlich aufarbeiten. Die Freigabe wird er trotzdem bekommen, wenn er es darauf anlegt.
Ich kenne keinen Verein, der das zivilrechtlich schon mal versucht haben könnte: Die Erfolgsaussicht tendiert gegen null, der Spieler wird sowieso nicht zurück kommen und Schadenersatz gibt es auch nicht, wenn der Spieler es halbwegs clever anfängt:Er kündigt den Vertrag fristlos, weil er gemobbt wurde, die Mitspieler machen sich beim Duschen immer über die Grösse seines Gemächts lustig. Er war beim Doc, hat den von der Schweigepflicht entbunden und legt eine Bescheinigung vor, dass er Depressionen hat und akut suizidgefährdet ist. Der Arbeitsrichter wird vielleicht noch fragen, warum er damit nicht eher gekommen ist. Ja, er ist halt sehr schüchtern und ihm das ganze furchtbar peinlich. Das Gemächt wird sich der Arbeitsrichter garantiert nicht mehr ansehen wollen.
Das Verlesen der Liste der Anwesenden beim Prozess wird länger dauern als die Urteilsbegründung.
Als Verein kann man da wenig machen. Reisende soll man nicht aufhalten. -
Wenn man einen Arbeitsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen will, dann muss es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln. Ich kenne keinen Profiverein, der unbefristete Verträge abschliesst (Ausnahme war mal Harmsen als Trainer in Jena), denn: Dann habe ich den Spieler bis zum jüngsten Tag an der Backe, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt, werde ich den nicht los, wenn er bei einem Kündigungsversuch zum Arbeitsgericht rennt. In der Off-Season muss ich den auch weiter bezahlen.
Profiverträge werden immer befristet abgeschlossen, immer bis zum Saisonende. Diese Verträge bedürfen keiner Kündigung, die enden automatisch. Will man sich vorher trennen, muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Oder fristlos gekündigt werden.Das ist so nicht ganz richtig, denn auch befristete Verträge können vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Allerdings ist die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nur möglich, wenn dazu eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Gesetz sieht außerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor.
Vielleicht solltest du deine Aussagen über Unfähigkeit und “Scheisse schreiben” mal überdenken.
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Wenn man einen Arbeitsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen will, dann muss es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln. Ich kenne keinen Profiverein, der unbefristete Verträge abschliesst (Ausnahme war mal Harmsen als Trainer in Jena), denn: Dann habe ich den Spieler bis zum jüngsten Tag an der Backe, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt, werde ich den nicht los, wenn er bei einem Kündigungsversuch zum Arbeitsgericht rennt. In der Off-Season muss ich den auch weiter bezahlen.
Profiverträge werden immer befristet abgeschlossen, immer bis zum Saisonende. Diese Verträge bedürfen keiner Kündigung, die enden automatisch. Will man sich vorher trennen, muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Oder fristlos gekündigt werden.Das ist so nicht ganz richtig, denn auch befristete Verträge können vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Allerdings ist die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nur möglich, wenn dazu eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Gesetz sieht außerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor.
Vielleicht solltest du deine Aussagen über Unfähigkeit und “Scheisse schreiben” mal überdenken.
Ich sehe mein Statement zu Unfähigkeit und fehlender Einsicht ein weiteres Mal bestätigt. Einen befristeten Arbeitsvertrag kann man nicht ordentlich kündigen, das geht nur ausserordentlich, z.B. wenn der Spieler goldene Löffel geklaut, jemanden verprügelt hat oder ähnliches.
Beim ETB sind offensichtlich seit Jahren Fachleute von Deinem Kaliber am Werk.
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Wenn man einen Arbeitsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen will, dann muss es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln. Ich kenne keinen Profiverein, der unbefristete Verträge abschliesst (Ausnahme war mal Harmsen als Trainer in Jena), denn: Dann habe ich den Spieler bis zum jüngsten Tag an der Backe, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt, werde ich den nicht los, wenn er bei einem Kündigungsversuch zum Arbeitsgericht rennt. In der Off-Season muss ich den auch weiter bezahlen.
Profiverträge werden immer befristet abgeschlossen, immer bis zum Saisonende. Diese Verträge bedürfen keiner Kündigung, die enden automatisch. Will man sich vorher trennen, muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Oder fristlos gekündigt werden.Das ist so nicht ganz richtig, denn auch befristete Verträge können vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Allerdings ist die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nur möglich, wenn dazu eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Gesetz sieht außerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor.
Vielleicht solltest du deine Aussagen über Unfähigkeit und “Scheisse schreiben” mal überdenken.
Ich sehe mein Statement zu Unfähigkeit und fehlender Einsicht ein weiteres Mal bestätigt. Einen befristeten Arbeitsvertrag kann man nicht ordentlich kündigen, das geht nur ausserordentlich, z.B. wenn der Spieler goldene Löffel geklaut, jemanden verprügelt hat oder ähnliches.
Beim ETB sind offensichtlich seit Jahren Fachleute von Deinem Kaliber am Werk.
Hauptsache du bist allwissend.
Gemäß § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die vorzeitige ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Immerhin stellt die Befristung an sich schon einen Nachteil für den Arbeitnehmer dar, weshalb der Angestellte nicht auch noch den vorzeitigen Jobverlust fürchten soll.
Allerdings sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbaren können, dass die vorzeitige ordentliche Kündigung doch möglich ist. Dabei müssen beiden Parteien aber dieselben Rechte eingeräumt werden.
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Wenn man einen Arbeitsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen will, dann muss es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln. Ich kenne keinen Profiverein, der unbefristete Verträge abschliesst (Ausnahme war mal Harmsen als Trainer in Jena), denn: Dann habe ich den Spieler bis zum jüngsten Tag an der Backe, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt, werde ich den nicht los, wenn er bei einem Kündigungsversuch zum Arbeitsgericht rennt. In der Off-Season muss ich den auch weiter bezahlen.
Profiverträge werden immer befristet abgeschlossen, immer bis zum Saisonende. Diese Verträge bedürfen keiner Kündigung, die enden automatisch. Will man sich vorher trennen, muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Oder fristlos gekündigt werden.Das ist so nicht ganz richtig, denn auch befristete Verträge können vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Allerdings ist die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nur möglich, wenn dazu eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Gesetz sieht außerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor.
Vielleicht solltest du deine Aussagen über Unfähigkeit und “Scheisse schreiben” mal überdenken.
Ich sehe mein Statement zu Unfähigkeit und fehlender Einsicht ein weiteres Mal bestätigt. Einen befristeten Arbeitsvertrag kann man nicht ordentlich kündigen, das geht nur ausserordentlich, z.B. wenn der Spieler goldene Löffel geklaut, jemanden verprügelt hat oder ähnliches.
Beim ETB sind offensichtlich seit Jahren Fachleute von Deinem Kaliber am Werk.
Hauptsache du bist allwissend.
Gemäß § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die vorzeitige ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Immerhin stellt die Befristung an sich schon einen Nachteil für den Arbeitnehmer dar, weshalb der Angestellte nicht auch noch den vorzeitigen Jobverlust fürchten soll.
Allerdings sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbaren können, dass die vorzeitige ordentliche Kündigung doch möglich ist. Dabei müssen beiden Parteien aber dieselben Rechte eingeräumt werden.
Ja, wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland und ja, man kann auch in einem befristeten Vertrag eine Probezeit oder eine Ausstiegsklausel vereinbaren.
Google Du Dir weiter Dein Halbwissen zurecht und verbreite das hier. Aber geh mal davon aus, dass ich schon im Geschäft war, als Du noch mit einem Cowboyhut auf dem Kopf um den Christbaum gelaufen bist.Wenn Profis wie Du Bestandteil eines Neuanfang in Essen sein sollen, dann wird es das beste sein, Ihr startet in der Kreisliga neu durch.
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Es gibt KEINEN Vertrag im Basketball, aus dem man nicht raus kommt. BBL gleich wie Regionalliga. Hat man ja auch schon in der BBL gesehen (bekanntestes Beispiel war sicher Daniel Theis). Meistens möchte ein Verein auch gar nicht, dass die Verträge vor einem ordentlichen Gericht landen. War die Sponsorenwohnung als geldwerter Vorteil angegeben? Gab es Gehalt oder Übungsleiterentgelt ohne Übungsleiter zu sein. Wurde immer pünktlich bezahlt?
Kündigungsfrist gibt es mit 4 Wochen, allerdings zum Monatsende UND zum 15. jedes Monats. Dazu gibt es die Möglichkeit die Probezeit bis zu 6 Monate auszureizen und dann gelten 2 Wochen Kündigungsfrist. Ist generell als Arbeitgeber aber schwieriger denn als Arbeitnehmer. Was machst Du, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheint? Abmahnen? Dann kündigen? Gehalt einbehalten? Beim Arbeitsamt sperren? Nichts davon bringt Dir in der Wirtschaft den Arbeitnehmer zurück.
Wenn ein Schaden entsteht (das nicht abgegebene Trikot, Auto soll es auch schon gegeben haben), dann kann man diesen auch zivilrechtlich abseits von der Freigabe regeln. (Beim Trikot kommt dann eben raus, dass der Spieler es zurückgeben muss, es bereits zurückgegeben hat oder sofern nicht mehr vorhanden eine Summe X für das Trikot bezahlt). Keiner dieser Gründe würde eine Freigabe jetzt beeinflussen. Wenn man will, dass der Spieler noch für den Verein spielt, wird es etwas komplizierter. Frage ist aber, will man das überhaupt? Es gab auch schon Vereine wie Cuxhaven, die haben dann in der Öffentlichkeit gejammert, dass ein Spieler sie einfach so verlässt, offiziell wegen eines Todesfalls in der Familie, inoffiziell um 2 Tage später in Südamerika zu unterschreiben. Trotzdem bekam der Spieler innerhalb von 24h die Freigabe. Das geht ja dann auch nur mit Einverständnis des Vereins. Essen ist abgestiegen. Vielleicht kommt es auch recht, dass “Profispieler” den Verein verlassen und Geld gespart werden kann. Oder nun junge Spieler bereits etwas Erfahrung für die 2. Regio sammeln können. -
Bei dem ganzen (un-) gesunden Halbwissen bzgl. Verträgen in der RL kommt mir ein Aspekt viel zu kurz: Was hat man denn selber für eine Atmosphäre geschaffen bei Essen, dass ein langjähriger Spieler so einen Weg wählt? Das macht der wahrscheinlich ja auch nicht, wenn er ein super Verhältnis zum Verein / Trainer oder sonst wem hat…
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Bei jedem Verein klappt das, auf der neuen DBB Seite werden auch für die 1.Regio so 2-3 mal pro Viertel die Stats synkroniesiert.
Nur in Grevenbroich klappt das einfach nicht.
Was ist nur mit diesem Verein los. Keine Videos, und keine aktuellen Stats.Und wieder.
Bei allen Vereinen klappen die Stats.
Nur bei Grevenbroich wieder nicht.Das kann ja kein Zufall sein.
Das ist doch reine Gleichgültigkeit.
Ganz schade. -
Dragons überrollen mit 64 Punkten in Hälfte 1 Ibbenbüren förmlich. In der 2. Halbzeit Ibbenbüren dann besser im Spiel dank einiger Unkonzentriertheit der Dragons speziell zum Start der 2. Halbzeit und zum Ende des Spiels. Dadurch auch hauchdünn den direkten Vergleich verpasst. Aber egal, über das gesamte Spiel gesehen eine deutliche Verbesserung zu den letzten Wochen und die beste Saisonleistung. Höhepunkt der Sharda 3er aus 2 m hinter der Mittellinie. Grandios. Endergebnis 102:84
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Endstand in GV 72:80 laut Stats
Ja, ja, zum Ende des Spiels haben sie die Stats gesendet.
Aber nicht wie ich schrieb die Zwischenstände mit Stats, wie alle anderen Vereine es auf den neuen Seite des www.basketball-bund.net, machen. -
Essen
Welcher Sportler verliert schon gern in einem schlechtem Team? Wenn da dann ein anderes Angebot angeflattert kommt, oder man selbst nachfragt und mit offenen Armen empfangen wird, was von beiden es war wissen wir nicht, dann ist die Versuchung vermutlich groß.
Schade dass das hier so polemisch und mit persönlichen Angriffen diskutiert wird, denn das Thema an sich finde ich interessant. Auch ist so ein öffentliches Forum sicherlich nicht der Ort, dann vertragliche Details mit einzelnen Spielern, wenn es denn überhaupt einen Vertrag gegeben hat, diskutiert werden sollten.
Bisher klingt das so als ob es Spieler gibt, die tatsächlich vertraglich an einen Verein oder eine Gesellschaft gebunden sind (vermutlich alle “Import”-Spieler?), und “Hobby”-Spieler, die gemeldet sind und spielen und als Entlohnung dafür nichts erhalten, außer vielleicht das sie Sonntags von der Frau des Vorsitzenden zum Mittag eingeladen werden, überspitzt formuliert.
Letztere Kategorie kann sicherlich leichter “wechseln”, wenn ihr das Essen (no pun intended) woanders besser schmeckt, bei ersteren ist das dann wohl schon schwieriger, da gilt dann aber wohl vermutlich wo kein Kläger, da kein Richter, aber man kann da sicherlich einem Spieler Steine in den Weg legen, die er nicht so leicht wegbewegt bekommt.
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Jetzt ist auch der Boxscore online.
Leverkusen gewinnt das letzte Viertel mit 30:13. Bei GV machen die Starter 70 von 72 Punkten.Ja, Leverkusen mit Lennard Winter, und bei Grevenbroich ist einfach zu viel Bewegung im Kader.
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Auch Wulfen hat noch eine Chance auf die Play Offs, sie gewinnen doch tatsächlich in Deutz.
Respeckt. -
Dragons
Nee, SteveBN, das mit dem dirkten Vergleich ist nicht egal. Ansonsten stimmt das, was du geschrieben hast: Grandiose erste Halbzeit, unglaublicher Dreier vom Parkplatz von Arnish Sharda zum ersten Viertelende und etliche andere spektakuläre Spielzüge. Zweite Halbzeit ließ die Konzentration leider nach und im letzten Viertel hat Yassin den direkten Vergleich vercoacht. Wenn es darum geht, mit 20 Punkten zu gewinnen, kannst du nicht Curtis rausnehmen und David Falkenstein reinbringen, der diese Saison keine Leistung zeigt. Schade, den direkten Vergleich zu gewinnen wäre möglich gewesen, ganz ohne Frage. Warum Yassin ihn verschenkt hat, keine Ahnung. Darüber bin ich enttäuscht, obwohl das Spiel wieder gezeigt hat, wozu die Dragons in der Lage sind, wenn sie konzentriert arbeiten.
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RheinStars Köln
Die RheinStars gewinnen sicher gegen Haspe. 92:61
Die RheinStars brauchten eine Halbzeit um die Weihnachtspause abzuschütteln.
Dann waren sie sehr dominierend.
Eine volle 10ner Rotation.
Sehr ausgeglichene Spielzeiten. (16 - 24 Min.)
So haben alle immer ausreichend Kraft und Konzentration.
Wenn dann ab und an, und vor allem in den Play Offs, Andrej Mangold noch dazu kommt, habe ich gar keine Angst vor den Play Offs.
Auch wenn es noch früh ist, ich könnte mir vorstellen, dass der Aufstieg zwischen Rhöndorf und Köln entschieden wird.
Schön Silvio Mateus wiederzusehen, er hat heute Mannschaftsdienlich gespielt. -
Westerhaus gar nicht für Essen gespielt?
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Westerhaus gar nicht für Essen gespielt?
Ist nach Koblenz gewechselt
Lebst du hinterm Mond?
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Ja hab das schon mitbekommen, aber warum spielt der nicht wenn Essen so nen Aufriss macht?
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Wieder ein Fall wo ich nicht verstehe warum es überhaupt Verträge in der RLW gibt.
Verträge sind grundsätzlich eine gute Sache, denn aus ihnen ergeben sich die beiderseits bestehenden Rechte und Pflichten. Verträge sind eindeutig mündlichen Vereinbarungen vorzuziehen.
Problematisch kann es werden, wenn es eine oder beide Vertragsparteien unterlassen, wesentliche Punkte im Vertrag zu regeln. Mir begegnen gern mal (Basketball-)Arbeitsverträge, die keine Sanktionsbestimmungen für Pflichtverletzungen enthalten. Da ein unterhalb der Bundesligen spielender Verein weiß, dass jeder Spieler nach Ablauf der 3-Wochen-Frist freigegeben ist und für einen anderen Verein spielen darf, muss ich im Vertrag eine Klausel aufnehmen, die mich vor so etwas schützt. Wird nur selten gemacht. Kann ich nicht nachvollziehen.
Es wäre relativ einfach eine Regelung aufzunehmen, die eine Vertragsstrafe für den Fall vorsieht, dass der Spieler das Arbeitsverhältnis einseitig auflöst. Das verhindert letztlich nicht den Vereinswechsel, kann ihn wirtschaftlich aber höchst unattraktiv machen.@Flagrant_Foul:
Der Vertrag wird ja anscheinend nur für das gute Gefühl und Aussendarstellung abgeschlossen.
Das hängt wohl stark von den handelnden Personen ab. In der Szene gibt es ein recht facettenreiches Manager-Potpourri. Die einen lassen Papiere unterschreiben, sind aber weit davon entfernt Verträge zu haben - andere arbeiten sehr professionell und wissen sich bzw. ihren Verein abzusichern.@Flagrant_Foul:
Gab es eigentlich mal einen Fall wo der Verein das nicht hingenommen hat und rechtliche Schritte genutzt hat?
Völlig zu recht wird einige Beiträge vor meinem darauf hingewiesen, dass oft genug weder Verein noch Spieler ein Interesse an einer Eskalation oder gar einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben.@teamsport-24-7:
Verträge in der RL sind rechtlich gesehen das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind.
Es gibt Hinweise darauf, dass bei einigen RL-Klubs Prüfungen durch Sozialversicherungsträger anstehen, da mancherorts “vergessen” wurde Arbeitnehmer (rechtzeitig) bei der KV anzumelden. Spätestens dann wird sich zeigen, was diese Papiere rechtlich wert sind.@teamsport-24-7:
Wenn der Verein die Freigabe verweigert, erteilt der DBB sie auf Anfrage des Spielers nach einer Frist von 3 Wochen auch gegen den Willen des Vereins.
Gibt es zu dieser Regelung eine sinnvolle Alternative? Ohne sie würde der DBB zur Schiedsstelle, welche darüber zu befinden hätte, ob im Streitfall der Spieler oder der Verein im Recht ist. Das kann niemand wollen - keine DBB-Abteilung hat die Kompetenz als Ersatz-Arbeitsgericht zu fungieren.@socialmediamann:
Dann wüsste ich mal gerne, welche Regionalliga-Teams als Arbeitgeber auftreten und ihre Spieler bei der Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung etc. anmelden, anstatt das einfach nur über den Spielbetrieb des e.V. mit ordentlichen Mitgliedern laufen zu lassen.
Was soll das “anstatt” bedeuten? Auch ein e.V. kann Arbeitgeber sein. Wenn er Spieler für ihre Tätigkeit bezahlt, dann ist er es (ob er will oder nicht).@socialmediamann:
Wir reden über die vierte Liga einer Randsportart, organisiert als Amateursport.
1. Für arbeitsrechtliche Fragen ist es völlig irrelevant ob der Arbeitsvertrag für Fußball oder für Basketball oder für Curling gilt. Insoweit kann ich mit dem Einbringen des Begriffs “Randsportart” in diese Diskussion nichts anfangen.
2. Nach meinem Empfinden wird der Begriff “Amateursport” in Diskussionen immer dann rausgeholt, wenn die Sachargumente zur Neige gehen.
3. Wenn ich sehe, mit welchen finanziellen Mitteln und in welchen teilweise sehr guten Strukturen ambitionierte Regionalligisten ihren Weg in den Bundesligabereich beschreiten, dann kann man das mit Sicherheit nicht “Amateursport” nennen.
4. Im Übrigen gibt es weder in den Ordnungen der Bundesligen noch in denen des DBB eine Festlegung, wonach bestimmte Ligen “Profisport” sind und andere “Amateursport”.@harlem2008:Das heisst, dass die Teilnahmeberechtigung, für den Spieler im neuen Verein, nach dem 31.01.2020 ausgestellt wird, also nach Ablauf der Wechselfrist, richtig?
Wenn ein Spieler vor dem 01.02. seinen Wechsel beim DBB beantragt und wenn er nachweisen kann, dass er seinem alten Verein sein Freigabeersuchen vor dem 01.02. hat zukommen lassen, dann wird der Wechsel auch dann erlaubt, wenn die Freigabe erst nach dem 31.01. vorliegt.
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@ Aldi: Was für eine Klausel willst Du denn in den Vertrag aufnehmen? Dass der Spieler eine Pauschale bezahlen muss, wenn er vorzeitig wechseln möchte? Das wird einer gerichtlichen Überprüfung niemals standhalten, wenn der Spieler dagegen klagt, weil er hierdurch einseitig benachteiligt wird. Im Umkehrschluss heisst das: Will der Verein sich vorzeitig vom Spieler trennen, muss auch der Verein die gleiche Summe auf den Tisch hauen.
Wenn der Spieler weg will, ist er weg. Zwingen zu bleiben kann man ihn nicht und es würde auch gar keinen Sinn machen: Der meldet sich einfach verletzt oder spielt schlecht. Und der Verein muss ihn hierfür auch noch bezahlen.
Wenn ein Spieler Abwanderungswünsche hat, dann macht man einen Aufhebungsvertrag und beendet das Kapitel. -
@ Jens: Natürlich kannst Du mit einem Spieler eine längere Probezeit vereinbaren, meinetwegen auch eine von 6 Monaten. Die muss aber immer für beide Seiten gelten. Beispiel:
Vetragsbeginn 1.8., Probezeit 3 Monate. Du hast einen echten Glücksgriff getan, Dein Import ist der absolute Hammer, für 500 $ im Monat rockt er die Liga im Alleingang.
Was passiert nach dem ersten Spieltag, also Mitte September, wenn die Probezeit noch läuft? Die Manager anderer Vereine wissen jetzt, welchen Glücksgriff Du da getan hast: Die sind auch in der Lage, im TeamSL die Stats downzuloaden und sich auf sportlounge das Spiel anzusehen. Und ich verspreche Dir: In zwei Wochen spielt Dein Glücksgriff für 750 $ woanders. -
@ Aldi: Was für eine Klausel willst Du denn in den Vertrag aufnehmen? Dass der Spieler eine Pauschale bezahlen muss, wenn er vorzeitig wechseln möchte? Das wird einer gerichtlichen Überprüfung niemals standhalten, …
Hält keiner Überprüfung statt? Na wenn Du meinst.
Ich habe - wenn auch ohne Hinweis auf die Quelle - sinngemäß eine Klausel zitiert, die u.a. Bestandteil des von mehreren Arbeitsrechtlern ausgearbeiteten Standard-Arbeitsvertrags der 2. Liga ist.
Melde Dich bitte in Köln im Liga-Office und erläutere GF Krings, dass seine Liga seit mehreren Jahren Vertragstexte vorschreibt, die keiner gerichtlichen Prüfung standhalten. Ich bin mir sicher, dass er Dir sehr dankbar sein wird (Prämie für Dich?). Es gefällt mir, wenn echte Auskenner diesen oft ahnungslosen Amateur-Funktionären der BBL bzw. der 2. Liga den rechten Weg weisen.
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@aldimarkt, ich hab es mit der Zitier-Funktion versucht - aber die stößt hier an ihre Grenzen
Was soll das “anstatt” bedeuten? Auch ein e.V. kann Arbeitgeber sein. Wenn er Spieler für ihre Tätigkeit bezahlt, dann ist er es (ob er will oder nicht).
“anstatt” sollte in dem Zusammenhang heißen, dass es mit wesentlich weniger Aufwand verbunden ist, einen Spieler “einfach nur” als Mitglied des eigenen Vereins (e.V.) als “normalen” Sportler spielen zu lassen, anstatt das Thema Arbeitsvertrag aufzumachen. Und du hast absolut Recht, dass hier ein ganzer Rattenschwanz zum Thema Versicherung und Steuern warten kann: Ist das Auto des Sponsors als geldwerter Vorteil angemeldet, ist der Spieler bei der Genossenschaft gemeldet usw.
Die Argumentation “Amateursport” sollte nur vor Augen führen, dass man diese Dinge nicht größer machen sollte als sie sind - natürlich hat die Einstufung Amateursport überhaupt nichts mit der rechtlichen Relevanz der unterschriebenen Papiere zu tun.