Phoenix Hagen Lizenzentzug & Insolvenz
-
@migru
Ich meinte, das sich “die Banden und die Kundendaten” gut verkaufen lassen.
Und das bei einer Abwicklung keine Kundendaten von einer gelöschten Firma übernommen werden dürfen.
LED Banden sind sehr teuer, du schreibst von “kleinem Geld”.
Der Insolvenzverwalter muß doch alles zu Geld machen, um “alle” Gläubiger (und da zählen für mich auch Sponsoren und DK Besitzer zu) zu bedienen.
Die Banden kosten so im Schnitt 400T€ habe ich mal gelesen, dann lassen sie sich sicher für den guten halben Preis an einen Interessenten weiterverkaufen.
Und was ist mit Parkettboden, Korbanlagen usw., auch sehr viel Geld wert.
.
Es wird wieder von “Fortführung” gesprochen.
Ist es denn nicht so, dass wenn nicht genug Masse da ist um alle Gläubiger voll zu bedienen, eine Firma “abgewickelt” werden muß, und dann bekommen die Gläubiger nur anteilmäßig Geld aus der vorhandenen Masse?
Kein Gläubiger verzichtet doch auf Geld, wenn da noch z.B. LED Banden für mehrere 100T€ vorhanden sind.
.
Du schreibst “von verbleibenden Schulden”. (ich nehme an du meinst, wenn in irgend einer Weise dieses Konstruckt fortgeführt wird, hat es gleich wieder Schulden?)
Verstehe ich das so, dass die Schuldner, die nicht voll bedient werden können, weiter Anspruch haben ?
Z.B. die Sponsoren, oder DK Besitzer, die schon für eine nicht erbrachte Leistung bez. haben, bekommen dann diese Leistung in einer “fortgeführten Firma” nachgereicht ?Wer sagt denn, dass die Banden gekauft sind?
Die können genauso auch nur “geleast”/“gemietet” sein
-
@migru
Ich meinte, das sich “die Banden und die Kundendaten” gut verkaufen lassen.
Und das bei einer Abwicklung keine Kundendaten von einer gelöschten Firma übernommen werden dürfen.
….Du wirfst Einiges durcheinander. Ich versuche mal zu ordnen.
Natürlich können von einem liquidierten Unternehmen die Kundendaten übernommen werden. Das passiert z.B., wenn sich im Nirvana kein Nachfolger für einen Kassenarztsitz findet. Das Inventar braucht keiner (weil überaltert bzw. schon ausreichend vorhanden). Aber die Patientenkartei kauft der “Nachbararzt”.
Hier bei Phoenix wird sich nur keiner für die Daten der DKinhaber interessieren.
LED Banden sind sehr teuer, du schreibst von “kleinem Geld”.
…Die mögen in der Anschgaffung teuer sein. Aber wer braucht so was? Für ein Handballspiel sind sie vielleicht zu klein, für Badminton zu groß (sei es nur tatsächlich oder gem. den jeweiligen Ausschreibungen) . Also kommen nur 30 - 40 Interessenten in Deutschland in Frage, die meistens schon was haben. Also sehe ich erst Mal höchstens Aufsteiger aus der Regio. Mangels Interessenten kein hoher Preis oder wie im anderen Posting: möglicherweise sogar geleast.
Der Insolvenzverwalter muß doch alles zu Geld machen, um “alle” Gläubiger (und da zählen für mich auch Sponsoren und DK Besitzer zu) zu bedienen.
Nochmal. Es ist keine Liquidation, sondern eine Sanierung = Fortführung. Es wird ein Insolvenzplan aufgestellt, nach dem die Gläubiger irgendwann irgendwas bekommen sollen.
Alle Gläubiger? Abstrakt gesprochen ja. Lediglich, dass manche mit 0 berücksichtigt werden. Und ob die DKinhaber oder Sponsoren überhaupt Gläubiger geworden sind? Aber das brauchen wir hier nicht zu diskutieren: welche Alternativleistung sie erhalten, wird mit den Sponsoren sicherlich individuell ausgehandelt und die DKinhaber 16/17 sollen ja wohl einen Rabatt erhalten für 17/18.
Die Banden kosten so im Schnitt 400T€ habe ich mal gelesen, dann lassen sie sich sicher für den guten halben Preis an einen Interessenten weiterverkaufen.
Und was ist mit Parkettboden, Korbanlagen usw., auch sehr viel Geld wert.zu den Banden s.o. Für den Rest gilt das Gleiche. Weil das neu nur Wenige brauchen, ist es beim Hersteller teuer. Weil aber nur wenige das überhaupt brauchen, werden die sich bei gebraucht auch nicht gegenseitig den Preis kaputt bieten. Und wenn übermorgen qua Ausschreibung die Nutzbarkeit dieses Parketts oder dieser Korbanlage auf nur noch 2 Jahre begrenzt wird, ist das schlagartig nur noch für die Landesliga interessant. Und die wird nicht viel für zahlen können.
Es wird wieder von “Fortführung” gesprochen.
Ist es denn nicht so, dass wenn nicht genug Masse da ist um alle Gläubiger voll zu bedienen, eine Firma “abgewickelt” werden muß, und dann bekommen die Gläubiger nur anteilmäßig Geld aus der vorhandenen Masse?
Kein Gläubiger verzichtet doch auf Geld, wenn da noch z.B. LED Banden für mehrere 100T€ vorhanden sind.Es wird nicht “wieder” von Fortführung gesprochen. Es wurde nie von was Anderem gesprochen. Von Anfang an war von einem Insolvenzplan die Rede = Fortführung. Näheres s.o. bzw. die letzten 40 Seiten
Wenn der Insolvenzplan, also der Vorschlag des Unternehmens, welche Gläubiger wann wie viel woraus kriegen sollen, nicht angenommen werden sollte, dann wird vermutlich nicht genug Masse da sein, um alle Gläubiger voll zu befriedigen (vermutlich wird es auf einen einstelligen %-Satz hinauslaufen, wenn überhaupt genug Masse für die Verfahrenskosten da sind).
Ob die Gläubiger in einem solchen Fall verzichten, entscheiden sie nicht selbst. Da hat der Insolvenzverwalter den Hut auf. Um Illusionen rauszunehmen: ja, der hat der Gläubigerversammlung Rechenschaft abzulegen. Aber wenn der nicht mehr als 3 Angebote über höchstens 5.000 EUR für eine LED-Bande vorlegen kann, dann gibt es eben nicht mehr. Oder einem monierenden Gläubiger wird angeboten, für diesen Preis selbst zu übernehmen und zu verwerten und seine von ihm gesehene vermeintliche Chance zu realisieren. Aber äußerst unwahrscheinlich bei den hier vorhandenen assets.
.
Du schreibst “von verbleibenden Schulden”. (ich nehme an du meinst, wenn in irgend einer Weise dieses Konstruckt fortgeführt wird, hat es gleich wieder Schulden?)Das habe ich bereits mehrfach geschrieben. Und mancher hat es bestätigt und bislang konnte keiner widersprechen. Wenn Du Näheres wissen willst, schau Dir die letzten 5-10 Seiten an bzw. Vorstehendes.
Verstehe ich das so, dass die Schuldner, die nicht voll bedient werden können, weiter Anspruch haben ?
Z.B. die Sponsoren, oder DK Besitzer, die schon für eine nicht erbrachte Leistung bez. haben, bekommen dann diese Leistung in einer “fortgeführten Firma” nachgereicht ?
Auch die Spieler, die nicht sofort eine anderen Verein gefunden haben haben doch Ansprüche aus ihren Verträgen.
Auch der Betreiber der Halle, mit dem es sicher einen Vertrag gibt, hatte doch sicher Ausfälle.
Und sicher gibt es da vieles mehr.Ja, es wird weiter Gläubiger geben. Ob und wer warum im Rahmen des Insolvenzplanes voll bedient wird, wäre spannend zu wissen.
Wenn Ansprüche auch nach dem Insolvenzplan weiter bestehen, müssen die befriedigt werden. Da ist man erfahrungsgemäß “kreativ”. Da wird dann für ein Darlehen halt mal die nächsten 5 Jahre eine Bandenwerbung zugesagt oder 10 VIP-tickets pro Spiel…… Damit kann natürlich eine Berufsgenossenschaft nichts anfangen. Und die korerspondierenden potentiellen Einnahmenverluste…
Zu möglichen Ansprüchen der Spieler müsste man deren Verträge kennen. Möglicherweise steht darin, dass der Gehaltsanspruch nur entsteht, wenn der Verein qua Lizenz am Spielbetrieb teilnimmt.
Der Hallenbetreiber? Na, da müsste man auch dessen Vertrag kennen. Und ob der wirklich einen Ausfall hat, wenn 15 BBL-spiele nicht stattgefunden haben? Ein Teil der Schulden soll doch, wenn ich das irgendwann mal richtig gelesen habe, aus einem Hallenausbau entstanden sein. Dann kann ich mir gut vorstellen, dass man damals einen Hallenausbau begehrt hat. Der Hallenbetreiber hat jedoch abgelehnt, weil für ihn unrentabel. Na, dann bauen wir eben selbst aus und wir brauchen die nächsten Jahre keine Pacht für die Spiele…
Zu all diesen Punkten hat es sicherlich in der Gläubigerversammlung Informationen gegeben. Aber es berichtet ja keiner.
-
Ich Danke dir für deine Erklärung @migru
.
Sollten die Banden Eigentum sein, findet sich ganz sicher ein Käufer der das zigfache von 5000€ zahlt.
In der BBL sind sie Pflicht, in der ProA werden sie Plicht (so weit ich mich erinnere).
Auch bei anderen Sportarten und im Ausland kann man diese Banden gebrauchen.
.
Aber warum wird denn solch ein Stillschweigen über diese Gläubigerversammlung gelebt ?
Es muß doch alles Haarklein aufgedeckt werden, oder nicht.
Es besteht doch ein öffentliches Interesse, warum genau eine GmbH Pleite geht, keine Spielergehälter von Anfang an in der Saison bez. werden können usw.
Haben die Vereine und Zuschauer der BBL/ProA keinen Anspruch auf Aufklärung ? -
“Gläubiger halten Weg für Neustart von Phoenix Hagen frei” bei google.de news suchen; so kommt man noch an den Artikel über die Gläubiger-Versammlung.
Ziel ist die Entschuldung, einen genauen Plan wird man Anfang/Mitte März vorlegen. Die Gläubiger haben dem ganzen zugestimmt, weil sie bei einer Fortführung des Unternehmens eine höhere Quote bekommen werden als bei der Liquidation.
Das es ein Interesse der Öffentlichkeit an der Sache gibt, sieht man ja an der Tatsache, das die Presse berichtet, aber ein echtes öffentliches Interesse, wenn da eine private Firma in einem Insolvenzverfahren ist, sehe ich nicht. Die, die es etwas angeht, sind die Gläubiger, und von denen waren ja zwei dutzend bei der Veranstaltung vor Ort, und wurden informiert.
-
Aber warum wird denn solch ein Stillschweigen über diese Gläubigerversammlung gelebt ?
Es muß doch alles Haarklein aufgedeckt werden, oder nicht.
Es besteht doch ein öffentliches Interesse, warum genau eine GmbH Pleite geht, keine Spielergehälter von Anfang an in der Saison bez. werden können usw.
Haben die Vereine und Zuschauer der BBL/ProA keinen Anspruch auf Aufklärung ?Die Gläubigerversammlung hat nur die Interessen der Gläubiger zu befriedigen. Und nur was dafür nötig ist, wird auch “recherchiert”.
Eion öffentliches Interesse, warum ein Unternehmen pleite geht besteht nicht (höchstens Neugier einiger Aißenstehender ;-). Sowohl die übrigen Vereine als auch die Zuschauer als auch BBL/ProA geht das Alles eine feuchten…. an, soweit diese nicht Gläubiger sind. Die Pro A kann ihr verständliches Interesse natürlich in Form von Rückfragen im Zuge der Prüfung der Lizenzunterlagen befriedigen.
Danke an prez für den Hinweis auf den vollständigen Artikel über den Umweg google (ist scheinbar nicht immer nur Blödsinn und Datenkracke).
-
Vor 5 Jahren ging Schlecker den Bach runter.
Heute der 1. von 26 Prozesstage gegen Anton Schlecker.
3 Anklagepunkte.- Es liegt ein Bankrott vor, der vorsätzlich vorgenommen wurde.
- Verschleppung des Insolvenzverfahrens.
- Untreue
Anton Schlecker ein Vollkaufmann, der auch mit seinem Privatvermögen haftet.
Er soll Millionen an Angehörige, vor dem Bankrott, verschenkt haben.
Und er soll immer noch in Saus und Braus leben.
.
Halten die Anklagepunkte, droht ihm der Verlußt seines priv.Vermögens und 3Mon - 10Jahre Haft.
.
Mein erster Gedanke, hört sich an wie Hagen.
.
Gibt es da eigentlich etwas neues?
-
Vor 5 Jahren ging Schlecker den Bach runter.
Heute der 1. von 26 Prozesstage gegen Anton Schlecker.
3 Anklagepunkte.- Es liegt ein Bankrott vor, der vorsätzlich vorgenommen wurde.
- Verschleppung des Insolvenzverfahrens.
- Untreue
Anton Schlecker ein Vollkaufmann, der auch mit seinem Privatvermögen haftet.
Er soll Millionen an Angehörige, vor dem Bankrott, verschenkt haben.
Und er soll immer noch in Saus und Braus leben.
.
Halten die Anklagepunkte, droht ihm der Verlußt seines priv.Vermögens und 3Mon - 10Jahre Haft.
.
Mein erster Gedanke, hört sich an wie Hagen.
Naja, abgesehen von den Umständen
- dass in Hagen kein Vollkaufmann in Mitten steht, der mit seinem Privatvermögen haftet,
- dass niemand Millionen an Angehörige verschenkt hat und
- dass niemand aus dem Dunstkreis der Insolvenz von Hagen in Saus und Braus lebt
ist es wirklich nahezu das gleiche Szenario :-). Also, zumindest sind beides Insolvenzen, das haben diese beiden Fälle immerhin gemeinsam.
-
- dass in Hagen kein Vollkaufmann in Mitten steht, der mit seinem Privatvermögen haftet,
- dass niemand Millionen an Angehörige verschenkt hat und
- dass niemand aus dem Dunstkreis der Insolvenz von Hagen in Saus und Braus lebt
Jetzt werd mal nicht kleinlich
-
Hat eigentlich irgend jemand der DK-Inhaber etwas Kohle zurückbekommen? Ich jedenfalls nicht
-
Hat eigentlich irgend jemand der DK-Inhaber etwas Kohle zurückbekommen? Ich jedenfalls nicht
Ich meine, dass in diesem Faden mehrfach beklagt wurde, dass die DKinhaber leer ausgehen.
Und selbst wenn es nicht so wäre, so wäre eine Verteilung aus einer Insolvenzmasse sicherlich noch einige Zeit hin. Da hier aber eine Sanierung mit Insolvenzplan vorgesehen ist, hängt die Verteilung davon ab, wann man sich mit genügend Gläubigern geeinigt hat und welcher Zeitpunkt in der Zukunft vereinbart wird. Letzteres kann durchaus Jahre dauern: z.B. ein Unternehmensteil wird an Siemens verkauft. Siemens zahlt einen Teil heute, einen Teil 2020. Dann könnte die 2020er Zahlung z.B. was sein.
Aber hier ist die Nummer ja einfach: Du wirst wie alle anderen DKinhaber aufgrund der Vorauszahlung nichts cash zurückbekommen. Bestenfalls soll wohl als Entschädigung im good-will die nächste DK mit Rabatt erwerbbar sein.
-
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
-
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
na ja zumindest nett geschrieben….;-) ich denke wichtig ist erstmal das Phoenix weiter existiert und mit ca. 1/2 mio. Sponsorengelder schuldenfrei gestellt wird. Dann kann es wieder losgehen, und man kann sich zusammen später “etwas” holen.
Dafür ist es aber notwendig das wir DK-Deppen uns allmählich organisieren…
-
Ich verstehe nicht, wieso man die DK Inhaber so prellen kann, und scheinbar diese, keine Gläubiger darstellen sollen.
Diese Gläubiger sind doch nicht auf ein Almosen, in Form von ein paar % Ermäßigung von Karten angewiesen, die sie ev. gar nicht mehr haben/bezahlen möchten.
Eine DK wird erworben.
Dadurch entsteht doch ein Vertrag.
Der von der, Insolvenz gegangenen GmbH, nicht erfüllt wird.
Und zwar “vorsätzlich”, da nicht ein Cent z.B. für Spielergehälter da war, und in hohem Maße einfach Altschulden abbezahlt werden, bis zur Zahlungsunfähigkeit.
Haben die DK Gläubiger nicht einer “geplanten Insolvenz” zuzustimmen ?
Dieser kann doch nicht zugestimmt werden, wenn ich dadurch mein gesamtes eingezahltes Geld verliere.
.
Ich kann nach wie vor dieses Konstruckt nicht verstehen, und schon gar nicht, dass da die Deutschen Gerichte einfach bei zuschauen, und ev. auch noch helfen.
.
Ein Beispiel.
Ein Konzert soll stattfinden, 20000 Menschen kaufen im Vorverkauf Karten.
Das Konzert wird abgesagt, und dann gehen die in Vorzahlung getretenen Kartenbesitzer leer aus ? -
Ich verstehe nicht, wieso man die DK Inhaber so prellen kann, und scheinbar diese, keine Gläubiger darstellen sollen.
Ich meine, login57 schreibt und liest in diesem Faden bereits seit geraumer Zeit. Eigentlich ist Alles mehrfach und hinreichend erläutert bis geklärt. Sicherheitshalber noch mal im Klartext und unter Verzicht auf freundliche, möglicherweise die klare Verständlichkeit beeinträchtigende, Worte:
Ersteres siehst Du doch, wie es geht.
Die DKinhaber sind sehr wohl Gläubiger. Aber wir sprechen hier von Insolvenz. Es ist nichts mehr da zum Verteilen oder Rückerstatten!Diese Gläubiger sind doch nicht auf ein Almosen, in Form von ein paar % Ermäßigung von Karten angewiesen, die sie ev. gar nicht mehr haben/bezahlen möchten.
Keiner zwingt Dich, nächste Saison eine DK zu kaufen. Ein Almosen braucht es auch nicht. Selbst wenn die Spiele stattgefunden hätten, wäre die Kohle weg.
Und wenn Dir der Rabatt nicht reicht: nicht mal darauf gibt es einen rechtlichen Anspruch. Und bitte seid Euch im Klaren, dass damit gleich wieder Kohle für die Mannschaft 2017/18 weniger da ist.
Eine DK wird erworben.
Dadurch entsteht doch ein Vertrag.
Der von der, Insolvenz gegangenen GmbH, nicht erfüllt wird.Jeden Tag werden Verträge geschlossen, die nicht erfüllt werden. Jeden Tag wird festgestellt, dass ein Vertrag wegen Unmöglichkeit nicht erfüllt werden kann. Auch ich kriege für meine bezahlte DK ein Spiel weniger; zudem ein Spiel was vsl. hinsichtlich der Punktausbeute und der spielerischen Überlegenheit spassig geworden wäre.
Wer Vorkasse macht, hat ein Risiko. Das war schon vor 100 Jahren in der Frühzeit des BGB und vermutlich noch länger vorher so. Wer das nicht tragen will, muss entweder auf Vorkasse + entsprechenden Rabatt verzichten = Abendkasse oder darf nur mit Käuferschutz bei paypal etc.
Die Richter können nur müde lächeln. Dieser Sachverhalt kann aufgrund Lebenserfahrung als allgemein bekannt vorausgesetzt werden.
Und zwar “vorsätzlich”, da nicht ein Cent z.B. für Spielergehälter da war, und in hohem Maße einfach Altschulden abbezahlt werden, bis zur Zahlungsunfähigkeit.
Mit dem “Vorsatz” wäre ich vorsichtig. Dein moralisches Verständnis deckt sich möglicherweise bis wahrscheinlich nicht mit unseren Rechtsnormen.
Die Altschulden waren entweder fällig oder der Insolvenzverwalter holt die Kohle zurück. Vermutlich werden die Zahlungen schon viel früher fällig gewesen sein und mehrfach gestundet worden sein. Sei froh, dass die Lampen nicht früher ausgedreht wurden. Dann hättet Ihr wahrscheinlich gemeckert, wieso eine Krankenkasse den Laden in die Insolvenz schickt.
Und für die Schulden hat es schließlich mal einen Leistung gegeben. Daher habe ich keine moralischen Bedenken, dass die sie seit Jahren auf überfälliges Geld gewartet haben und Euch 2-3 zusätzliche Jahre BBL-Basketball ermöglicht haben, nun endlich IHR Geld gekriegt haben.Haben die DK Gläubiger nicht einer “geplanten Insolvenz” zuzustimmen ?
Dieser kann doch nicht zugestimmt werden, wenn ich dadurch mein gesamtes eingezahltes Geld verliere.Es ist keine geplante Insolvenz, sondern eine Planinsolvenz. Über den Insolvenzplan entscheiden die Gläubiger. Sicherlich hast Du Verständnis, dass nicht jeder Kleinstgläubiger zustimmen muss und so durch querulatorisches Verhalten ggf. eine erfolgsträchtige Sanierung verhindert werden kann.
Ob Planinsolvenz oder Regelinsolvenz. Ob einzelne Gläubiger ihr gesamtes eingezahltes Geld verlieren, ist nicht relevant. Bei einer Regelinsolvenz würden die DKkäufer auch leer ausgeben und es gibt keine Chance auf Basketball oberhalb der Regio mit BG.
Ich kann nach wie vor dieses Konstruckt nicht verstehen, und schon gar nicht, dass da die Deutschen Gerichte einfach bei zuschauen, und ev. auch noch helfen.
Auch hier mein letzter Satz: Ohne Planinsolvenz ist die BG nächstes Jahr das höchst spielende Team in Hagen.
Außerdem geht es nicht darum, ob die Gerichte zuschauen oder gar - aus Deiner Sicht - ungerechtfertigt zuschauen. Nach der Insolvenzordnung soll die Gesamtheit der Gläubiger möglichst viel bekommen = möglichst geringen Schaden erleiden. In der Regelinsolvenz wären vsl. 0 EUR an die Gläubiger zu verteilen gewesen. In der Plansinsolvenz kommen ja wohl, wenn ich das richtig verstehe, rd. 500 TEUR (?) von Mäzenen.
Ein Beispiel.
Ein Konzert soll stattfinden, 20000 Menschen kaufen im Vorverkauf Karten.
Das Konzert wird abgesagt, und dann gehen die in Vorzahlung getretenen Kartenbesitzer leer aus ?Das Konzert fällt aus, weil es in der städtischen Halle reinregnet oder der Sänger ist heiser…… Dann ist der Gegenwert der Karten nicht weg. Entweder wird nachgeholt (wenn das vom Tourkalender noch geht) oder Geld zurück. Wenn der gig ausfällt, weil der Konzertveranstalter pleite ist (hatten wir das nicht auch schon mal?), woher sollen die VK-ticketkäufer dann ihr Geld bekommen? Auch weg (oder greift da dieser voucher der Reiseveranstalter?)
Also login, find Dich bitte damit ab. Du bist nicht alleine. Wenn irgendetwas juristisch zu würdigen ist, gibt es dafür Zuständigkeiten. Es ist eben so, auch wenn es mit Deinen moralischen Vorstellungen nicht harmoniert. Das hast Du uns mehrfach kundgetan. Bevor es nicht neue Fakten gibt, brauchst Du nichts zu wiederholen.
-
In wessen Auftag migru hier agitiert, sollte inzwischen jedem klar sein, aber hätten die nicht einen Juristen damit beauftragen können. So mit dem Halbwissen wirkt das doch leicht amüsant.
Die Forderungen der DK-Käufer bestehen ohne jeden Zweifel und es besteht auch ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz für nicht erbrachte Leistungen. Wichtig ist, dass der Zweck der Planinsolvenz ist, das Unternehmen wieder in die Lage zu versetzen, auf eigenen Beinen stehen und arbeiten zu können. Den Schuldner gibt es also noch und muss es auch geben, da ansonsten die Lizenz mit den Bach herunter gehen würde. Irgendwann, d.h. in der nächsten Saison, wird, sofern das Insolvenzverfahren so läuft wie geplant, das Unternehmen wieder Umsätze machen und Einnahmen erzielen. Da kann klagen, wer einen berechtigten Anspruch hat und das sind DK-Käufer auf jeden Fall. Dann hat der Verein eben nächstes Jahr nur 400k Euro statt 500k Euro Etat (fiktive Zahlen), aber da hält sich das Mitleid sehr in Grenzen, auch damit kann man in der ProA spielen. Die Ansprüche der DK-Käufer sind klar höher zu bewerten.
-
Nächster Termin in Sachen Plan-Inkontinenz ist der 29.3.
Gestern kamen die Unterlagen, inkl. rund 30-40 Seiten Beschreibung des Vorhabens und genauem Vergleich zwischen Liquidation und Planinsolvenz.
Bin zwar kein Fachmann, habs mir aber dennoch komplett durchgelesen.
Sieht schon ganz schön schöngerechnet aus.Und erschreckend, welche Verbindlichkeiten ( Schulden!) bestehen… Und in welcher Höhe… Mieten, Gehälter, Lohnsteuern, Krankenkassen…
Danke DK-Inhaber, für die wahrscheinliche Entschuldung.
Fasse mir da auch an die eigene Nase. Zweimal.
-
Nächster Termin in Sachen Plan-Inkontinenz ist der 29.3.
Gestern kamen die Unterlagen, inkl. rund 30-40 Seiten Beschreibung des Vorhabens und genauem Vergleich zwischen Liquidation und Planinsolvenz.
Bin zwar kein Fachmann, habs mir aber dennoch komplett durchgelesen.
Sieht schon ganz schön schöngerechnet aus.Und erschreckend, welche Verbindlichkeiten ( Schulden!) bestehen… Und in welcher Höhe… Mieten, Gehälter, Lohnsteuern, Krankenkassen…
Danke DK-Inhaber, für die wahrscheinliche Entschuldung.
Fasse mir da auch an die eigene Nase. Zweimal.
" Plan-Inkontinenz" , der ist gut
-
In wessen Auftag migru hier agitiert, sollte inzwischen jedem klar sein, aber hätten die nicht einen Juristen damit beauftragen können. So mit dem Halbwissen wirkt das doch leicht amüsant.
Ich habe keinen Auftrag. Bitte unterlasse diese falsche Behauptung.
Die Forderungen der DK-Käufer bestehen ohne jeden Zweifel und es besteht auch ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz für nicht erbrachte Leistungen.
Erkennst Du den Widerspruch in Deinem Satz: Ja, die DK-Käufer haben eine “Forderung”, aber einen Schadensersatzanspruch vermag ich nicht zu erkennen. Diese Forderung fällt im Insolvenzverfahren aus. Aus diesem Forderungsausfall einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schuldner herzuleiten,…… Eher sehe ich einen Schadensersatzanspruch ggü. einem Dritten, der zum Kauf der DK fahrlässig oder vorsätzlich wohlwissend um die Gefahr eines Lizenzentzuges (nicht die Insolvbenz ist der originäre Grund, warum es keine Heimspiele mehr gibt, sondern der Lizenzentzug).
Wichtig ist, dass der Zweck der Planinsolvenz ist, das Unternehmen wieder in die Lage zu versetzen, auf eigenen Beinen stehen und arbeiten zu können.
Richtig. Dem wirst Du weiter unten aber äußerst vehement widersprechen.
Den Schuldner gibt es also noch und muss es auch geben, da ansonsten die Lizenz mit den Bach herunter gehen würde.
Richtig und wichtig. Aber das wirst Du weiter unten konterkarieren.
Irgendwann, d.h. in der nächsten Saison, wird, sofern das Insolvenzverfahren so läuft wie geplant, das Unternehmen wieder Umsätze machen und Einnahmen erzielen. Da kann klagen, wer einen berechtigten Anspruch hat und das sind DK-Käufer auf jeden Fall.
Die DK-käufer haben einen Anspruch aufgrund einer Forderung im Insolvenzverfahren. Nach meiner Kenntnis aufgrund (plausibler) Mutmaßungen in diesem Faden werden diese Forderungen im Insolvenzplan mit 0 bedient. Auch wenn die zu einem Teil bedient würden, sind die Restforderungen dann weg. Das ist der Sinn eines Insolvenzplanes
Denken wir Deinen Gedanken mal zu Ende:
Du rufst dazu auf, dass die DK-käufer klagen sollen. Sicherlich meinst Du damit, dass dann jeder DK-käufer seine Vorauszahlung zurückbekommt. Von welchem Geld? Ach, den Einnahmen der Saison 17/18. Das wäre ein Schneeballsystem.Ich habe aus dem Faden mitgenommen, dass es bereits äußerst ärgerlich ist, dass für Vorauszahlungen keine Gegenleistung erbracht wird. Ferner wird moniert, dass Einnahmen der Saison 16/17 für Ausgaben vorvergangener Spieljahre verwendet werden. Aus den Formulierungen in diversen postings schließe ich, dass zumindest einige Poster durchaus die Wertung “zweckentfremdet” sehen.
Nun rufst Du offen dazu auf, dies erneut zu tun. Mutiger Schritt, wie ich finde. Mit den DK-einnahmen der Saison 17/18 werden dann die DK der Saison 16/17 zurückerstattet!?
Wenn schon die DK-käufer 16/17 nach Deiner Meinung ganz einfach “ihre Ansprüche” durchsetzen, dann gehe ich davon aus, dass das auch den Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Beschäftigten etc. noch einfacher gelingt. Nun müssen die dann auch aus den Einnahmen der Saison 17/18 bedient werden. Uuuups, da sind wir wider am vermeintlichen Anfangspunkt des Dilemmas.
Meinst Du irgendein Werbepartner (ich schreibe bewusst nicht Mäzen, der sein Geld ohne Gegenleistung verschenkt) würde für die Saison 17/18 Geld gegen Freikarten/Catering geben, denn
Dann hat der Verein eben nächstes Jahr nur 400k Euro statt 500k Euro Etat (fiktive Zahlen), aber da hält sich das Mitleid sehr in Grenzen, auch damit kann man in der ProA spielen.
Wenn es schon mit dem größeren Einnahmerad BBL nicht gelang, bestehende Verbindlichkeiten vereinbarungsgemäß zu bedienen. Wie stellst Du Dir vor, mit der schmaleren Pro-A Einnahmeseite die gewiss nicht geringen Verbindlichkeiten zu bedienen und trotzdem noch einen attraktiven Basketball sicher anbieten zu können, dass in der Spirale “Mit rückläufigen Einnahmen kriege ich für meinen Eintrittspreis zu schlechten Sport geboten, ich bleibe jetzt weg….” nicht alles gegen Landesliga-Niveau zurückgefahren werden muss?
Die Ansprüche der DK-Käufer sind klar höher zu bewerten.
Höher als was zu bewerten?
- mengenmäßig als die 100 k€ Differenz in Deinem Beispiel zwischen Einnahmen und Ausgaben 17/18
- moralisch, weil das Recht der DK-käufer 16/17 auf Geldrückgabe höher zu bewerten als das der DK-käufer 17/18, die vielleicht wenig attraktiven Sport als Gegenleistung erhalten oder aber wegen einer Insolvenz nur 3-5 Spiele der Saison 17/18 zu sehen bekommen?
-
Neuigkeiten:
http://www.wp.de/sport/lokalsport/hagen/phoenix-hagen-braucht-zwei-positive-voten-id210020797.html
EDIT: Artikel ist plötzlich nicht mehr frei zugänglich. Gerade ging es noch….Schade.
-
@PH:
Neuigkeiten:
http://www.wp.de/sport/lokalsport/hagen/phoenix-hagen-braucht-zwei-positive-voten-id210020797.html
EDIT: Artikel ist plötzlich nicht mehr frei zugänglich. Gerade ging es noch….Schade.
Die Tagung im Januar hat wohl ergeben, dass ALLE Teams in der ProA und ProB gegen die Aufnahme von Hagen sind. Allerdings hat der DBB als Gesellschafter der 2. Liga ein Vetorecht. Und wo sitzt der DBB? Im Zweifel wird so lange abgestimmt, bis das Ergebnis passt. Auch das hat es ja schonmal gegeben. Durch die Zusage von Grothe kann man davon ausgehen, dass das Ding durch ist. Würde ja niemand einen sicheren Job verlassen, wenn man nicht wüsste, dass der neue Job abgesichert ist.
-
@PH:
Neuigkeiten:
http://www.wp.de/sport/lokalsport/hagen/phoenix-hagen-braucht-zwei-positive-voten-id210020797.html
EDIT: Artikel ist plötzlich nicht mehr frei zugänglich. Gerade ging es noch….Schade.
Die Überschrift in Google suchen, dort beim kleinen Dreieck das nach unten zeigt auf “im Cache” auswählen, so ist der Artikel sichtbar
-
@PH:
Neuigkeiten:
http://www.wp.de/sport/lokalsport/hagen/phoenix-hagen-braucht-zwei-positive-voten-id210020797.html
EDIT: Artikel ist plötzlich nicht mehr frei zugänglich. Gerade ging es noch….Schade.
Die Überschrift in Google suchen, dort beim kleinen Dreieck das nach unten zeigt auf “im Cache” auswählen, so ist der Artikel sichtbar
Oder im Browser oben rechtzeitig “Seite laden abbrechen” klicken. Hat bei mir prima funktioniert und das Fenster mit dem “plus” wurde nicht eingeblendet…
-
dann sei doch so lieb du kopier den Text hier rein…
-
@PH:
Neuigkeiten:
http://www.wp.de/sport/lokalsport/hagen/phoenix-hagen-braucht-zwei-positive-voten-id210020797.html
EDIT: Artikel ist plötzlich nicht mehr frei zugänglich. Gerade ging es noch….Schade.
Die Tagung im Januar hat wohl ergeben, dass ALLE Teams in der ProA und ProB gegen die Aufnahme von Hagen sind. Allerdings hat der DBB als Gesellschafter der 2. Liga ein Vetorecht. Und wo sitzt der DBB? Im Zweifel wird so lange abgestimmt, bis das Ergebnis passt. Auch das hat es ja schonmal gegeben. Durch die Zusage von Grothe kann man davon ausgehen, dass das Ding durch ist. Würde ja niemand einen sicheren Job verlassen, wenn man nicht wüsste, dass der neue Job abgesichert ist.
Vielleicht hätten dann ALLE Teams in ProA und ProB im Vorfeld entsprechende Regularien aufstellen sollen. So hat man sich an die Regeln zu halten, die man sich vor der Saison gegeben hat, sonst öffnet man der Willkür Tür und Tor - und würde ein massiv schlechteres Bild abgeben, als wenn ein Team nach Insolvenz in der ProA an den Start gehen dürfte.
-
An der Aussage von Seidel zum Crailsheimantrag sieht man einfach wieder, dass dieses ganze Schauspiel ein vorbereitetes Stück war. Hier ging es nie darum die BBL Saison 16/17 zu bestreiten.
Ein massiv schlechteres Bild? Es kann kein schlechteres Bild abgegeben werden, als wenn Hagen mit diesem Vorgehen durchkommt. Das gibt ein ein massiv schlechtes Bild ab für die BBL und die ProA.
-
@PH:
Neuigkeiten:
http://www.wp.de/sport/lokalsport/hagen/phoenix-hagen-braucht-zwei-positive-voten-id210020797.html
EDIT: Artikel ist plötzlich nicht mehr frei zugänglich. Gerade ging es noch….Schade.
Die Tagung im Januar hat wohl ergeben, dass ALLE Teams in der ProA und ProB gegen die Aufnahme von Hagen sind. Allerdings hat der DBB als Gesellschafter der 2. Liga ein Vetorecht. Und wo sitzt der DBB? Im Zweifel wird so lange abgestimmt, bis das Ergebnis passt. Auch das hat es ja schonmal gegeben. Durch die Zusage von Grothe kann man davon ausgehen, dass das Ding durch ist. Würde ja niemand einen sicheren Job verlassen, wenn man nicht wüsste, dass der neue Job abgesichert ist.
Woher soll deine Info stammen? Das wäre ja das erste Mal dass alle einer Meinung sind.
-
Das Lizenzstatut der 2.Liga wurde nicht geändert, damit ist eine Hürde genommen. Quelle Westfalenpost
-
Infos zur Ligatagung der 2. Basketball-Bundesliga in Gießen mit Beschlüssen zur Ausländerregelung und Lizenzstatut
http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/2-basketball-bundesliga-bekennt-sich-zur-nachwuchsarbeit/
-
Heute fand die Gläubigerversammlung statt und bis auf eine Enthaltung wurde dem Insolvenzplan einstimmig zugestimmt.
http://phoenix-hagen.de/index.php?id=109&tx_ttnews[tt_news]=2154&cHash=f6d7c33ce579fa93a7d20d16648fb8f7 -
Dass die Hauptsponsoren an Bord bleiben, wundert mich nicht. Die haben für 16/17 bezahlt, aber vermutlich nicht die volle vereinbarte Gegenleistung erhalten. Typischerweise ist der eine oder andere Sponsor auch bei den Darlehensgebern. Die haben ja nun im Rahmen des Insolvenzplans auf einen Teil ihrer Forderung verzichten müssen.
Was würde ich da als mittelständischer Unternehmer als Sponsor sagen: für die 16/17 gezahlte Kohle kriege ich als Ausgleich noch ein paar VIP-Karten, eine Zeit lang die Bandenwerbung für Omme, ein paar besondere Erwähnungen bei den Spielervorstellungen/gimmicks etc.
-
Dieses Zitat von Seidel finde ich interessant:
„Und nur weil die Sponsorenentwicklung sich positiv gestaltet, ist das kein Selbstläufer für uns“, betont der Geschäftsführer, „im Zuge des Insolvenzrechts gibt es genug Themen, die bei der Lizenzierung intensiv diskutiert werden.“
Abgeschlossen ist das Insolvenzverfahren ja noch nicht, es wird da sicher spannend, wie damit umgegangen wird.
Dann gibt es ja auch den $5 4. des Lizenzstatutes, aber der ist ja für den Fall der Überschuldung oder der drohenden Zahlungsfähigkeit. Aber was vermute ich dann, wenn der Fall schon eingetreten ist?
-
Es scheinen ja alle wieder zufrieden zu sein……
Die Sponsoren und auch die Gesellschafter sind mit einem blauen Auge davon gekommen….und auch das verblasst bekannter Masen.
……der PHOENIX kann weiter zocken.
Für uns Dauerkaten-Inhaber versuche ich mich an einer sehr gekürzten Zusammenfassung aus den beim Amtsgericht vorliegenden Berichten:die BBL verweigert das Übertragen der Lizenz von der überschuldeten und zur vollständigen Insolvenz anstehenden Phoenix-Gmbh auf die neue „PHOENIX- KgAG*“. (*heißt genau genommen etwas anders)
#am 12.6.16(?) wird die überschuldet GmbH für 10€ durch die KgAG gekauft und die Verbindlichkeiten übernommen !!!
der AR-Vorsitzende gewährt einen Kredit von 100T€ für 12 Monate.
die BBL erteilt die endgültige Lizenz an die KgAG
#der Dauerkartenverkauf, der auf Drängen der Fans diesmal von der Lizenzerteilung abhängig war, läuft richtig an.
#der AR-Vorsitzende bekommt seinen Kredit weit vor den 12 Monaten zurück.(s.o)
#Spieler können aber nicht bezahlt werden (macht der Steuerzahler)
#auch „andere“ bekommen ihr Häppchen
#die KgAG meldet Plan-Insolvenz an.
#der Plan Insolvez wird zugestimmt die Gesellschafter behalten ihre Anteile (bis auf das Paket für Hr. Seidel)
#insgesamt ist jetzt noch locker eine ½ Million € als fraglich Zahlung in der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter. (welche Einnahmen mögen da wohl zu Unrecht ausgegeben worden sein?)
Hab ich was vergessen oder bin ich irgenwo nicht aktuell?
Jetzt kann man natürlich sagen, das war dann „eine Verkettung unglücklicher Umstände“, aber wie ist eure Lebenserfahrung bei solchen unglücklichen Verkettungen sind die zufällig?
Wäre, aufgrund der absehbar Zahlungsunfähig, der Kauf der GmbH nicht getätigt worden, wäre natürlich die Investition in die KgAG futsch gewesen, bestimmte „Gläubiger“ hätten die oben angesprochen 1/2Mio. nicht erhalten. Aber wir DK-Käufer hätten unser Geld noch.
Allerdings wäre die BG dann die hochklassigste BB-Mannschaft in Hagen.Wie kann eine solche Situation in der Zukunft verhindert werden? Wurde die Rechtsform der KgAG nicht sogar als besonders offen für Fanbeteiligungen in der lokalen Presse gepriesen?
Auch wenn das wohl noch ein weiter Weg ist, so hoffe ich das die zentralen Personen welche sich über Jahre ehrenamtlich für die PHOENIX-Familie eingesetzt haben, die wohl auch von den „neuen Gesellschaftern“ massiv ausgenutzt und verprellt wurden, sich JETZT zusammenfinden und eine „Vereinigung der DK-Inhaber und Fans“ ins Leben rufen mit der sie die DK-Nachfrage bündelt und Zahlungsbedingungen und Beteiligungen mit der KgAG verhandelt.
Das DK nicht mehr im Voraus bezahlt, sondern Monat für Monat über die Saison abgebucht werden, könnte ein Ergebnis sein, wenn die „Kunden“ gemeinsam auftreten.
Der Großteil der DK-Inhaber ist doch länger dabei als es Phoenix gibt, dass bei einigen das Interesse den angestammten Platz sichern zu wollen, wohl höher bewertet wird als eine Fanbeteiligung mag sein. Da aber nur mit 1200 Besuchern geplant wird, werden sich wohl etliche mit Ihren Plätzen auch verbessern können.
Vielleicht kann mal jemand bei den Ehrenamtlichen anklopfen, ob sich der ein oder andere an die Spitze einer eine solchen Interessengemeinschaft stellen würden. -
Auch wenn das wohl noch ein weiter Weg ist, so hoffe ich das die zentralen Personen welche sich über Jahre ehrenamtlich für die PHOENIX-Familie eingesetzt haben, die wohl auch von den „neuen Gesellschaftern“ massiv ausgenutzt und verprellt wurden, sich JETZT zusammenfinden und eine „Vereinigung der DK-Inhaber und Fans“ ins Leben rufen mit der sie die DK-Nachfrage bündelt und Zahlungsbedingungen und Beteiligungen mit der KgAG verhandelt.
Das DK nicht mehr im Voraus bezahlt, sondern Monat für Monat über die Saison abgebucht werden, könnte ein Ergebnis sein, wenn die „Kunden“ gemeinsam auftreten.
Der Großteil der DK-Inhaber ist doch länger dabei als es Phoenix gibt, dass bei einigen das Interesse den angestammten Platz sichern zu wollen, wohl höher bewertet wird als eine Fanbeteiligung mag sein. Da aber nur mit 1200 Besuchern geplant wird, werden sich wohl etliche mit Ihren Plätzen auch verbessern können.
Vielleicht kann mal jemand bei den Ehrenamtlichen anklopfen, ob sich der ein oder andere an die Spitze einer eine solchen Interessengemeinschaft stellen würden.Danke, HA-PHOE für die Informationen und die dahinter stehende Fleißarbeit. Ich nehme an, dass Du als Gläubiger Akteneinsicht genommen hast.
#der Plan Insolvez wird zugestimmt die Gesellschafter behalten ihre Anteile (bis auf das Paket für Hr. Seidel)
Die Gläubiger interessiert nur, wie sie möglichst viel Geld bekommen können. Gleiches Interesse muss eigentlich auch der Insolvenzverwalter haben. Da Krankenkassen, Finanzamt, Berufsgenossenschaft kein Interesse haben, Gesellschafter zu werden, wird das sonst mögliche Umwandeln von Forderungen in Gesellschaftsanteile ausscheiden.
#insgesamt ist jetzt noch locker eine ½ Million € als fraglich Zahlung in der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter. (welche Einnahmen mögen da wohl zu Unrecht ausgegeben worden sein?)
Welche Einnahmen da ausgegeben wurden, ist doch bekannt, oder? Viel interessanter ist, welche Verbindlichkeiten vor Fälligkeit beglichen wurden bzw. was ohne Rechtsgrund bezahlt wurde (da tippe ich auf die vermeintlichen übernommenen Verbindlichkeiten der GmbH; ich habe da so meine Vermutung, wie es wohl gewesen sein kann, aber ohne nähere Fakten wäre das zu sehr Spekulation)
Wäre, aufgrund der absehbar Zahlungsunfähig, der Kauf der GmbH nicht getätigt worden, wäre natürlich die Investition in die KgAG futsch gewesen, bestimmte „Gläubiger“ hätten die oben angesprochen 1/2Mio. nicht erhalten. Aber wir DK-Käufer hätten unser Geld noch.
Allerdings wäre die BG dann die hochklassigste BB-Mannschaft in Hagen.Letzteres ist in Verbindung mit der weiter oben genannten Weigerung der BBL zur Lizenzübertragung das schlagende Argument.
Wie kann eine solche Situation in der Zukunft verhindert werden?
Gar nicht
Wurde die Rechtsform der KgAG nicht sogar als besonders offen für Fanbeteiligungen in der lokalen Presse gepriesen?
Gesellschaftsrechtlich halte ich die Beteiligung weiterer Eigenkapitalgeber in der KGaA einfacher als in der GmbH oder “einfachen” KG. Ihr könnt Euch gerne börsennotierte Aktien von Daimler, Siemens, Apple kaufen. Die könnt Ihr jeden Tag verkaufen (mit einem Anruf bei Eurer Bank) und kriegt Euer Geld; vielleicht nur einen Teil, wenn der Kurs runter gegangen ist.
Aber eine Sports KGaA? Da müsst Ihr Euch einen suchen, der statt Euch beteiligt sein möchte. Wenn wir jetzt mal von den großen, erfolgreichen Sportvereinen, die aufgrund Ihres Erfolges solche Modelle nicht anbieten (müssen), wird man fast immer weniger kriegen als reingesteckt. Im Insolvenzfall (der “richtigen” Insolvenz) ist die Kohle sicher weg. Vorherige Gegenleistung? Keine (zumindest keine für mich ernstzunehmende). Faktisch ist das nichts Anderes als eine Spende; nur ohne Spendenquittung und steuerliche Absetzbarkeit. Für das Geld, das Ihr in eine Dauerkarte investiert, gibt es wenigstens ein paar Spiele zu sehen.
In Trier war auch mal die Überlegung, Fans Aktien anzubieten. Was daraus geworden ist, habe ich nicht mehr verfolgt.
Zum Thema Dauerkarten:
Wo liegt für einen DK-käufer die Motivation?- man kommt sonst nicht an Karten
- man will Rabatt auf den Einzelkauf
- man will immer den gleichen Platz/Nachbarn
Ersteres scheint für nächstes Jahr auszuscheiden:
Da aber nur mit 1200 Besuchern geplant wird, werden sich wohl etliche mit Ihren Plätzen auch verbessern können.
Wer neben/vor mir/hinter mir sitzt, ist mir wurscht. Unsere Fahrgemeinschaft hat bislang im Fanblock ohne Sitzplatzreservierung noch immer zusammen gesessen. Und wer rechtzeitig kommt, kriegt auch ordentliche Plätze ohne Bedarf an Opernglas.
Bleibt nur noch das Argument: Geiz ist Geil bzw. des Deutschen Hang zur Rabattitis.
Das DK nicht mehr im Voraus bezahlt, sondern Monat für Monat über die Saison abgebucht werden, könnte ein Ergebnis sein, wenn die „Kunden“ gemeinsam auftreten.
Schon mal Gedanken um den administrativen Vielfachaufwand gedacht? Wie weit wird das im Rahmen der Lizenzerteilung als gesicherte Einnahme gewertet?
eine „Vereinigung der DK-Inhaber und Fans“ ins Leben rufen mit der sie die DK-Nachfrage bündelt und Zahlungsbedingungen und Beteiligungen mit der KgAG verhandelt.
Ich würde es dem Unternehmen nicht übel nehmen, wenn es sich darauf nicht einlässt. Entweder Ihr wollt Komfort, dann müsst Ihr dafür bezahlen, oder aber Ihr kauft Euch die Tage in der Woche vor dem Spiel über ein einschlägiges Buchungsportal Eure Tageskarte.
-
Der Großteil der DK-Inhaber ist doch länger dabei als es Phoenix gibt, dass bei einigen das Interesse den angestammten Platz sichern zu wollen, wohl höher bewertet wird als eine Fanbeteiligung mag sein. Da aber nur mit 1200 Besuchern geplant wird, werden sich wohl etliche mit Ihren Plätzen auch verbessern können.
Vielleicht kann mal jemand bei den Ehrenamtlichen anklopfen, ob sich der ein oder andere an die Spitze einer eine solchen Interessengemeinschaft stellen würden.Ich muss zumindest mal ein Lob dafür loswerden dass man nur mit 1200 Zuschauern plant.
-
@Migru, dich kann ich einfach vom Alter nicht einordnen.
Einerseits erkennt man keinen Ansatz, Zusammenhänge abseits deiner Meinung zu reflektieren was dazu führt das du profane Dinge des täglichen Lebens, wie etwa das Lastschriftverfahren als „administrativ Aufwendig“ bewertest. So etwas ist in der Regel mit einem recht hohen Alter zu entschuldigen.
Andrerseits ist es dir offensichtlich nicht möglich einen Text als Ganzes zu beantworten, was ein Indiz dafür sein kann, dass jemand das NRW-Schul-System erst vor wenigen Jahren durchlaufen hat. Hierauf deutet übrigens auch, wenn zwischen rhetorischen und substanziellen Fragen nicht mehr differenziert wird.
Um ein wenig den Blick zu weiten: Die DK-Gemeine hat als Gläubiger durchaus ein Interesse an der von dir angeführten „mögliche Umwandeln von Forderungen in Gesellschaftsanteile“.
Auch ist es Fraglich, ob dieses Sport-Unternehmen ein Wahl hat einfach mal auf z.B. 50% der geplanten DK-Einnahmen im Verhandlungen mit einer DK-Gemeinschaft zu verzichten, daran zweifelst du schon selbst, mit deiner Einlassung wie wichtig es ist das DK-Verträge im „Rahmen der Lizenzerteilung als gesicherte Einnahme gewertet“ werden. Nochmal, es wird nicht mit voller Halle geplant. Vor den PlayOffs zur BBL wird die DK keine Mangelware und wer von den „geprellten DK-Käufern“ soll bitte den gleichen Köpfen wieder Geld vorstrecken?( Es ist nun mal dem menschlichen Wesen zu wieder, den gleichen Fehler zweimal zumachen.) Vielleicht ist der Gedanke der „DK-Käufer-Gemeinschaft“ nicht Abwegig sondern eine Chance für PHOENIX. -
Die Vorwürfe gegenüber migrus Ausführungen sind ja wohl wirklich haltlos.
Weder kann man kritisieren, dass er einzelne Passagen des Textes auseinander zerrt und differenziert und sachlich darauf eingeht und damit nicht bezugslos eine Meinung ohne Argumente vorträgt, noch hat er unrecht damit den höheren Aufwand zu kritisieren, der sich im übrigen nicht auf ein Lastschriftverfahren reduzieren lässt, da davon im aller höchsten Maße die Liquiditätssteuerung als erstes betroffen ist, was letztendlich der ausschlaggebende Punkt für die Insolvenz gewesen ist. Vielmehr steckt in so einer Forderung geradezu ein viel größerer Wiederspruch, da dadurch die Liquiditätssicherung nur noch viel komplizierter wird.
Hinzu kommt dann (aber erst dann) noch, dass das Lastschriftverfahren nicht im unerheblichen Maß dazu führt, dass es zu Zahlungsausfällen kommt. Gerade wenn ich über den Daumen schätze, dass knapp 1/3 der Dauerkarten am Heuboden verkauft werden, wo gerade Jugendliche zum Teil gar kein Konto überhaupt besitzen, noch, dass diese über das gesamte Jahr eine Liquidität sicherstellen können, was neben normalen Ausfällen bei Lastschriftverfahren ein noch viel größeres Risiko mit sich bringt.
Es hat auch ganz einfache Gründe, wieso du überhaupt einen Rabatt dafür bekommst eine Dauerkarte zu kaufen. Im Normalfall liegt der Preis für eine Dauerkarte um die 20% unter den Einzelpreisen (inkl. Topzuschlägen). Das ist letztendlich eine Risikoprämie, die du als Kunde erhältst für potentiell ausbleibenden sportlichen Erfolg und im gewissen Maß auch ein Aufschlag für Insolvenzrisiko sowie eine Verzinsung für die eigentliche Verbindlichkeit, die du gegenüber dem Anbieter hast eine Dienstleistung vor Erhalt der Leistung gezahlt zu haben. Wenn wir rein theoretisch an die Sache gehen würde die Summe über den 20% dann liegen, aber auf Grund deines “persönlichen” Platzes zahlst du die Differenz dazu wieder oben drauf. Alles in Allem erhältst du für diese Dinge dann deinen Rabatt gewährt für deine Dauerkarte.
Es gibt an dieser Stelle deshalb an sich zwei Möglichkeiten, wie du nur Argumentieren könntest: Auf Grund der Vergangenen Ereignisse ist der jetzige Preis für die Dauerkarte zu hoch, weil das Leistungsversprechen gebrochen worden ist und ich nicht erwarte für den jetzt zu zahlenden Preis für die nächste Saison eine adäquate Leistung erbracht zu bekommen. Die andere Alternative wäre, dass du sagst, dass der Preis für die Dauerkarte gerechtfertigt, du allerdings eine Ratenzahlung bevorzugst, du dann aber bereit sein müsstest deine Kapitalverzinsung aufzugeben sowie die Kosten für den Mehraufwand für dein Zahlungsausfallrisiko zu tragen. Sagen wir, dass du damit nur den Ausgleich für die Unsicherheit des sportlichen Erfolgs tragen möchtest und du deshalb bereit wärst einen 15% Aufschlag auf die Dauerkarte in Kauf zu nehmen, dann hättest du eine Argumentationsbasis gefunden.
-
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 140/16
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6857 eingetragenen Phoenix Hagen GmbH, Funckestr. 38/40, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Stockmann, Funckestr. 38/40, 58097 Hagen
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Bereich des Spitzensports…
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.04.2017, um 13:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.11.2016 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Klaus W. Gerling, Heinrich-Heine- Allee 20, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2017 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.06.2017.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
•zur Person des Insolvenzverwalters,
•zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
•gegebenenfalls:
-
zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
-
zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
-
zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
-
zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
-
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,
-
zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
-
zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
-
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.05.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hagen, Raum 291 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
109 IN 140/16
Amtsgericht Hagen, 13.04.2017
-
-
Am Donnerstag kamen die Gläubigerunterlagen und der Insolvenzbeschluss.
Krass, wenn man sieht, wer da alles als Gläubiger eingetragen ist, und mit welchen Beträgen … Spieler, Trainer, Sponsoren, Krankenkassen, Land NRW, Wohnungsvermieter, Dienstleister …
Eigentlich müsste man annehmen, dass bei der Vielzahl der hier genannten Gläubiger, und der im Detail aufgeführten geforderten Beträge (von denen ein Teil auch vom Sachwalter bestritten wird) der Boden für ein Phoenix-Nachfolge-Konstrukt komplett verbrannt ist. (Aber deswegen hieß und heißt es wahrscheinlich auch Phoenix:
… aus der Asche (des verbrannten Gläubiger-Geldes) wieder aufsteigen, bunt und prächtig… als wäre nichts geschehen.Ich schwanke zwischen Kotzen und Kompliment.