Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
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Polizeistatistik: Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ist rückläufig - www.heise.de
Mit Spannung erwarteten Befürworter und Gegner von Kinderpornographie-Sperren im Web die aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema in der Statistik. Schäuble ging auf diese Thematik nicht ein, allerdings lassen sich in der gleichzeitig veröffentlichten Broschüre des Innenministeriums erste Analysen finden. Demnach ist im Deliktbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern 2008 der niedrigste Wert (ein Rückgang um 5,6 Prozent auf 12.052 Fälle) seit 1993 zu verzeichnen.
Besonders relevant im Zusammenhang mit der Diskussion um die Internetsperren ist der Deliktbereich “Besitz und Verschaffung von Kinderpornographie gemäß Paragraf 184b StGB”. Befürworter eines Sperrgesetzes argumentieren stets mit angeblich stark ansteigenden Fallzahlen. Auch in der Begründung zum Gesetzentwurf wird mit dieser Steigerung eine Notwendigkeit von Internetsperren gerechtfertigt.
Der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie habe im Jahr 2008 um 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 noch um 94,3 Prozent zugenommen hatte.
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Noch eine interessante Statistik, bzw. deren umso interessantere Interpretation.
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BAM!
Gesetz zu Web-Sperren in trockenen Tüchern - www.heise.deWirtschaftspolitiker der großen Koalition haben sich am heutigen Montagabend auf eine gemeinsame Linie beim Gesetzentwurf “zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” geeinigt.
[…]
Dann könne das Vorhaben – wie geplant – bereits am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.Drei der vier von der SPD verlangten Punkte waren laut Krogmann aber bereits im Einklang mit der Union vorab in den gemeinsamen Änderungsplänen der Berichterstatter umgesetzt worden.
(1) Demnach soll die Devise “Löschen statt Sperren” in möglichst vielen Fällen verankert (2) und die Klausel gestrichen werden, nach der Internetnutzer strafverfolgt werden, die auf der geplanten Stopp-Seite landen. Schon abgesprochen gewesen sei auch die (3) unabhängige Kontrolle der Filterliste des Bundeskriminalamts (BKA) etwa durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Dieser ließ aber gerade durchblicken, für diese Aufgabe nicht zur Verfügung zu stehen.Eingegangen ist die Union nun auf den Wunsch der SPD,(4) durch ein Spezialgesetz für eine bessere Einschränkung der Web-Blockaden auf Kinderpornographie zu sorgen. Durch einen Passus solle deutlich gemacht werden, dass die geplante Sperrinfrastruktur nicht für andere Zwecke verwendet werden darf, betonte Krogmann. Die Initiative werde zudem nach zwei Jahren überprüft und zunächst auf drei Jahre befristet.
Edit: Sperrgesetzänderungen.pdf - blog.odem.org
Presse: Jetzt als Spezialgesetz. Koalition einigt sich über Internetsperren - www.spiegel.de
Völlig auszuschließen sei dabei nie, dass die Nutzung der Infrastruktur “von künftigen Bundesregierungen auf andere Bereiche ausgedehnt wird”, wie SPD-Verhandler Martin Dörmann klarstellt: Gesetze kann man immer ändern. Seiner Partei sei aber wichtig gewesen, hier “Grundrechte zu stärken” und “möglichst hohe Hürden” aufzustellen. “Ich hoffe”, so Dörmann im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE, “dass das auch in der Internet-Community, wenn sich die erste Aufregung einmal gelegt hat, honoriert wird.”
Streitpunkt: Das “Expertengremium”
Am Montag hat sich bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegen die eventuell ihm zugedachte Aufgabe gewehrt, ein “Expertengremium” zu organisieren, das über die Zusammenstellung der BKA-Sperrlisten wachen solle. “Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee”, sagte er der “taz”. “In der Thematik kenne ich mich nicht aus.”
Die Besetzung des Gremiums und die Frage nach der Zeitnähe einer Prüfung und Aktualisierung der Liste wird wohl das heißeste Eisen dieses Entwurfes bleiben.
Abschließend bemerkt der Artikel zur Petition:
Mit rund 130.000 Unterzeichnern ist sie die größte von Bürgern initiierte Petition, mit der sich der Bundestag je befassen musste. Das wird er wohl erst erledigen, wenn der Entwurf längst Gesetz ist: Es wird nicht erwartet, dass sich der Petitionsausschuss noch vor der Sommerpause damit befasst. CDU und SPD versuchen, das Zugangserschwerungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode durchzusetzen.
Zur Ausdehnung der Liste auf anderer Bereiche sei nur eine kurze Passage aus einer PM der CDU/CSU-Fraktion des Bundestages zitiert:
Zitat:
Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.Quelle
Das Märchen, daß Gegner des Gesetzesentwurfes das Internet in einen rechtsfreien Raum verwandeln woll(t)en, ist wohl nie mehr aus der Welt zu schaffen… -
Ihr erwartet den Schutz von F r e i h e i t srechten der Bürger ausgerechnet von links?? Ihr versteht nicht viel von Politik, oder?
@TA:
Das Gericht verweist auf die kurze Verbindungszeit und die Menge der in diesem Zeitraum übermittelten Bilder.
Ich habe diesen Teil nicht zitiert, weil ich diesen Zusammenhang schon vorher selbst erläutert habe. Ich hielt nur den von mir zitierten Teil für weiterführend.
Allerdings erkenne ich nach Bloops Einwand, dass in diesem Fall die kleinen Bilder wohl nicht noch extra vom User aufgerufen wurden, sondern nur in einem “Komplettpaket” enthalten waren. Dann halte ich die Entscheidung auch für richtig und hätte selber keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen zugelassen. Ich ziehe meine Kritik an dem Urteil zurück - alles richtig gemacht und Bloop braucht keine Angst mehr zu haben.
@Thebloop
Dein Vertrauen in (rein) geschäftlich organisierte Strukturen teile ich nicht. (Auch insoweit bin ich ganz weit entfernt von liberalen Gedankentum.) Ich werde mich bestimmt nicht der Gnade von Providern ausliefern und darauf hoffen, dass diese geruhen kinderpornographische Inhalte zu entfernen. Es schadet nicht, diesen Weg in einem ersten Schritt zu gehen, aber die Straf- und Ordnungsbehörden haben gefälligst die notwendigen Mittel an die Hand zu bekommen, um (1.) die Bilder der Öffentlichkeit auch gegen den Willen des Providers vorzuenthalten und (2.) eine darüber hinausgehende Strafverfolgung zu ermöglichen.
…das Umgehen der Sperren ist nicht verwerflich und wird auch aus gutem Grund nicht verboten sein…Dadurch macht sich niemand besonders verdächtig.
Das behauptet auch niemand. “Verdächtig” ist zunächst allein die Tatsache, dass sich jemand auf einer Internetseite mit pädosexuellem Inhalt befindet. Als nächstes fragt sich, ob weitere Ermittlungsmaßnahmen gegen diesen angezeigt sind. D a z u können auch Fragen eine Rolle spielen, ob jemand die Seite trotz vorheriger Warnung durch ein Stoppschild aufgerufen hat, wie lange er verweilte etc.
Das Amtsgericht hat die Durchsuchung angeordnet und diese wurde durchgeführt. Erst das Landgericht hat im Nachgang das Ganze für nichtig erklärt.
Der eigentlich interessante Punkt ist, dass dies passiert: Es passierte vor dem Stoppschild und es wird auch danach vorkommen können. Es ist also kein Argument gegen das Sperren von Internetseiten - es macht solche Vorfälle tendeziell soger unwahrscheinlicher.
Die Freiheitsrechte aus Art. 5 GG stehen nach meiner Erinnerung immer in engen Zusammenhang mit dem Demokratieprinzip. Deshalb frage ich mich schon, ob die Seiten, von denen Du hier sprichst eine Qualität aufweisen, dass sie zur freien Meinungsbildung und dem öffentlichen Meinungskampf beitragen.
Unterstellen wir aber einmal den Schutz durch Artikel 5 GG, so missachtest Du noch immer, dass Dein Recht am Recht anderer Bürger endet. Während Du mal eben diktierst, dass sie die Verletzung ihrer Intimssphäre für Dein (angeblich) beeinträchtigtes Recht auf Information zu opfern ist, werden nicht wenige bei Abwägung der rechtlichen Interessen zu einem anderen Ergebnis kommen. Es gibt kein Vorfahrtsrecht für Artikel 5 - schon gar nicht, wenn es um den Schutz insoweit banaler (Internet-) Inhalte geht.
@bender
Ich bitte erneut, die Strafverfolgung von der Gefahrenabwehr zu trennen. Das Problem Kinderpornographie besteht und die staatlichen Behörden werden das ihnen am geeignetsten erscheinende Mittel wählen, die Bilder der Öffentlichkeit zu entziehen. Die Vorfestlegung auf nur eine Methode ist verfehlt und nicht begründbar.Ich warne noch einmal davor, die Kontrolle der Sperrlisten auf irgendwelche Kommissionen etc. zu verschieben. Was denken sich diese Politiker eigentlich? Ich will keine nebulöse “Unabhängigkeit” (Was soll das sein und wozu?). Ich will klare Verantwortungsstrukturen: Es ist Aufgabe der gewählten Regierung die Sperrung zu organisieren und es gibt für die Überwachung der Regierung geeignete Strukturen - für eine “Nebenregierung”, “Teilregierung” aber nicht.
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@ Tiuz:
Wenn ich es richtig sehe, beruhen Deine Argumente auf der Annahme, bei den zu sperrenden Seiten handele es sich eindeutig um Seiten mit kinderpornographischem Material. Für solche Fälle stimme ich Deiner Argumentation in weiten Teilen zu. Dennoch würde ich weiter das Löschen dem Sperren vorziehen bzw. es nicht beim Sperren belassen, sondern weiterhin versuchen, die Inhalte zu löschen. Daß dabei evtl. Druck auf die Provider nötig ist und dieser von staatlicher Seite natürlich besser ausgeübt werden kann als von Einzelpersonen, ist klar.Das Problem besteht imho aber darin, daß Analysen der Sperrlisten ergeben haben, daß in vielen Fällen gerade Seiten auf der Sperrliste stehen, die überhaupt nichts Illegales beinhalten. Daher kommt von meiner Seite immer wieder der Hinweis auf die Frage nach der Überprüfung und Aktualisierung der Sperrlisten, die bis jetzt eine offene Frage geblieben ist - und daran hängt sich in vielen Fällen auch die Kritik auf, u.a. die des Bundesrates.
Wenn nachweislich nur Seiten mit illegalem kinderpornographischem Inhalt gesperrt würden, bis eine Löschung erfolgt ist - hier würde ich mir übrigens wünschen, daß die Löschung schneller als bisher erfolgen würde bzw. man sich auch nach erfolgter Sperre weiterhin darum bemüht, sobald die für eine Strafverfolgung relevanten Daten ermittelt wurden -, gäbe es, so denke ich, nur wenige Bedenken. Hier enthält die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zwar Überlegungen, aber mMn eindeutig zu vager Natur. Wenn man sich ansieht, daß zwar eine Überprüfung durch ein unabhängiges Gremium gefordert wird, aber gleichzeitig weder klar ist, um welches Gremium (“fünfköpfiges Expertengremium”,die Mehrheit “muss die Befähigung zum Richteramt haben”) es sich genau handelt, noch, mit welcher Häufigkeit und Genauigkeit (“anhand von Stichproben”) diese Prüfung stattfindet, dann ist ein - in meinen Augen zentraler Punkt - nach wie vor völlig ungeklärt.
Daher die Frage an Dich: Wie stellst Du Dir eine Überprüfung der Liste vor und wie häufig sollte sie aktualisiert werden? Die in der Formulierungshilfe für den Änderungsantrag geforderte “mindestens quartalsweise” Überprüfung halte ich für völlig unzureichend und inakzeptabel. Wer soll die Liste kontrollieren?
Das Problem der Verbreitung der Kinderpornographie über das Internet besteht sicher, aber - wie die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt - eben keineswegs in der von Frau von der Leyen angegebenen Größenordnung eines gewaltigen Anstiegs.
Edit: Weitere Presse:
Gesetz wird verändert. Koalition einig über Internetsperren - www.faz.net
Kritiker der Netzsperre wenden sich von Politik ab - www.zeit.de
Neuer Gesetzentwurf für Web-Sperren enttäuscht Kritiker - www.heise.de -
On 2009-06-16 14:27, Tiuz wrote:
Ich bitte erneut, die Strafverfolgung von der Gefahrenabwehr zu trennen. Das Problem Kinderpornographie besteht und die staatlichen Behörden werden das ihnen am geeignetsten erscheinende Mittel wählen, die Bilder der Öffentlichkeit zu entziehen. Die Vorfestlegung auf nur eine Methode ist verfehlt und nicht begründbar.Bullshit. Die Behörden nehmen nicht die geeignetste, sondern die bequemste Methode, und die lautet “ein paar Mausklicks hier und da - und schon ist die böse Seite auf der Sperrliste.” Aus den Augen, aus dem Sinn.
Das ist de facto Strafvereitelung im Amt, weil dadurch die eigentlichen Täter nicht nur ungeschoren davon kommen, sondern auch noch gewarnt werden.
On 2009-06-16 14:27, Tiuz wrote:
Ich warne noch einmal davor, die Kontrolle der Sperrlisten auf irgendwelche Kommissionen etc. zu verschieben. Was denken sich diese Politiker eigentlich? Ich will keine nebulöse “Unabhängigkeit” (Was soll das sein und wozu?). Ich will klare Verantwortungsstrukturen: Es ist Aufgabe der gewählten Regierung die Sperrung zu organisieren und es gibt für die Überwachung der Regierung geeignete Strukturen - für eine “Nebenregierung”, “Teilregierung” aber nicht.Diese kindliche Naivität ist fast so witzig wie sie traurig ist.
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Bei pornographischen Photos von älteren Jugendlichen/jugendlichen Erwachsenen wird es tatsächlich kaum feststellbar sein, wie alt abgelichteten die Personen sind. Nach meiner Meinung wird sich dieses Problem kaum im Bereich der Strafverfolgung niederschlagen; das Problem sehe ich hier tatsächlich vornehmlich in der Sperrung für die Öffentlichkeit.
Ich weiß nicht, wie die Frage bisher gelöst wird: Muss ein Produzent pornographischen Materials nachweisen können, dass die Darsteller volljährig sind? Falls ja, wird man im Internet wohl bald ähnlich verfahren. Der Anbieter wird dann also einen entsprechenden Nachweis führen müssen, falls er eine “Entsperrung” will. Ob man derzeit so verfahren dürfte, weiß ich nicht; da bin ich überfragt. Ich würde - davon unabhängig - aber raten, dass es früher oder später darauf hinausläuft.
Sollten Seiten widerrechtlich gesperrt werden, kann zumindest der Anbieter zunächst versuchen, im Eilverfahren eine Freigabe zu erwirken. Ich denke jedoch, dass in praxi, die (zunächst noch) zweifelhaften Bilder entfernt werden und danach die Sperre ohne weiters aufgehoben wird. Der Streit wird also wahrscheinlich auf “normalen” Weg ausgetragen.
Zur Aktualisierung der Listen: Hier stellt sich aus meiner Sicht zunächst erneut (ähnlich wie im Bereich der Strafverfolgung durch die StA) die Frage, wieviel Arbeit macht das und wie viele Leute stehen zur Verfügung? Ich denke nicht, dass man auf Dauer eine Art Datenpflege organisieren wird können. Das Internet ist halt auch ein sehr schnelles Medium. Ich rate, dass man auch hier versuchen wird, eine Art “Entsperrverfahren” zu installieren.
Eine quartalsweise Überprüfung (ich beziehe mich auf jetzt auf Deine Frage zum aktuellen Stand der Diskussion) halte ich zumindest für bisher nicht begründet: Warum ausgerechnet ein Quartal und nicht ein Monat oder Jahr? Welche Überlegungen tragen diesen Vorschlag? Ich kann doch nicht abstrakt, im luftleeren Raum mit Fristen jonglieren. Ich finde, das also bisher schlicht unplausibel.
Die Frage, wer die kontrollieren soll, hängt auch davon ab, wer eigentlich zuständig ist. (Auch darüber lässt sich vielleicht streiten.) Grundsätzlich hat die Behörde, die die Liste erstellt, auch deren Pflege zu übernehmen. Ansonsten findet die Prüfung bei Widerspruch etc. durch die Widerspruchsbehörde und dann durch die Gerichte statt. Der Datenschutzbeauftragte hat meines Erachtens rein gar nichts damit zu tun.
Wenn man sich ansieht, daß zwar eine Überprüfung durch ein unabhängiges Gremium gefordert wird, aber gleichzeitig weder klar ist, um welches Gremium (“fünfköpfiges Expertengremium”,die Mehrheit “muss die Befähigung zum Richteramt haben”) es sich genau handelt, noch, mit welcher Häufigkeit diese Prüfung stattfindet, dann ist ein - in meinen Augen zentraler Punkt - nach wie vor völlig ungeklärt.
In der Tat. Ich würde dem - wie gesagt - auch aus prinzipiellen Gründen nicht zustimmen. Wenn Politiker keine Verantwortung tragen wollen, sollen sie sich einen anderen Job suchen: Ich kann nicht einerseits entscheiden wollen, aber gleichzeitig unbeteiligt und ohne Verantwortung bleiben. (Ähnlichkeiten bei der Diskussion um Findung von Diätenhöhen oder GEZ-Gebühren sind rein zufälliger Natur.) Wer nur Freude machen will, muss Weihnachtsmann werden.
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Die nächste Fakten-Fälschung, diesmal von Frau Martina Krogmann (CDU), die in einem Radio Eins Interview meinte, die Behörden müsste ja etwas gegen Server in Kasachstan tun können, wo es keine Gesetze gegen Kinderporno gäbe usw.
Dabei lässt sie gekonnt unter den Tisch fallen, dass Kasachstan das “Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie” am 24.08.2001 ratifiziert hat.
Ganz abgesehen davon steht in Kasachstan aktuell kein einziger Kinderporno-Server.
Das ist ganz offensichtlich Verdummung der Öffentlichkeit. Es gibt eben noch zu viele (wie etwa Tiuz), denen nicht klar ist, dass das Problem von “unlöschbaren Kinderpornos im Internet” nicht existiert. Nach eigener Bekundung kennt die Bundesregierung keinen einzigen solchen Fall. Wie lange dauert es, bis das dem letzten klar ist?
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On 2009-06-16 18:00, Tiuz wrote:
Bei pornographischen Photos von älteren Jugendlichen/jugendlichen Erwachsenen wird es tatsächlich kaum feststellbar sein, wie alt abgelichteten die Personen sind. Nach meiner Meinung wird sich dieses Problem kaum im Bereich der Strafverfolgung niederschlagen; das Problem sehe ich hier tatsächlich vornehmlich in der Sperrung für die Öffentlichkeit.
Ich weiß nicht, wie die Frage bisher gelöst wird: Muss ein Produzent pornographischen Materials nachweisen können, dass die Darsteller volljährig sind? Falls ja, wird man im Internet wohl bald ähnlich verfahren.
Eigentlich bin ich bis jetzt davon ausgegangen, daß der Produzent die Volljährigkeit nachweisen müsse.
Nach etwas Suchen habe ich Folgendes gefunden:Die Unklarheiten bei der Altersbestimmung gehen insoweit vor allem zu Lasten der Medienindustrie, die vor den nicht unerheblichen Strafdrohungen des § 184c StGB auch dann nicht gefeit ist, wenn der Volljährigkeitsnachweis bei vermeintlich Scheinminderjährigen aufgrund vorliegender Personaldokumente geführt werden kann.[33] In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der durch den Gesetzgeber umgesetzte Europarats-Rahmenbeschluss[34] auch eine Bestimmung hinsichtlich des Nachweises der Volljährigkeit dargestellter Personen enthält. Nach Art. 3 Abs. 2 a) des Rahmenbeschlusses kann ein Mitgliedstaat festlegen, dass dann kein Straftatbestand erfüllt wird, wenn „die echte Person mit kindlichem Erscheinungsbild zum Zeitpunkt der Abbildung in Wirklichkeit 18 Jahre alt oder älter war“. Hiervon hat der Gesetzgeber indes keinen Gebrauch gemacht.
Ansonsten habe ich mit folgendem Widerspruch noch gewisse Probleme:
Zitat:- Das Internet ist halt auch ein sehr schnelles Medium.
- Ansonsten findet die Prüfung bei Widerspruch etc. durch die Widerspruchsbehörde und dann durch die Gerichte statt.
Eine behördliche Prüfung für ein schnelles, dynamisches Medium? Klingt für mich jedenfalls nicht unproblematisch. Anders gefragt: Wie eilig ist ein Eilverfahren?
Edit: Was mir immer neben vielem anderen immer noch nicht einleuchtet: Warum hat das BKA bisher nicht seine Befugnisse genutzt, um Inhalte von Servern zu löschen, die auf Initiative von carechild sehr zeitnah abgeschaltet werden konnten?
Da kann einem schon der Verdacht kommen, es gehe mit dem Stoppschild um den bequemeren Weg. Sperren ohne ein Interesse am Löschen lehne ich allerdings vehement ab! Kurzfristiges Sperren von eindeutigen Seiten, wenn das Löschen etwas dauert, ist akzeptabel, aber nur, wenn wirklich das Löschen beabsichtigt wird.So langsam kann ich mir ein Bild des neuen Gesetzesentwurfes machen, aber zahlreiche, alte Fragen bleiben immer noch unbeantwortet…
Ganz abgesehen davon, daß die Antwort an die FDP-Fraktion recht deutlich zeigt, daß man sich mit vielen entscheidenden Punkten offenbar überhaupt nicht beschäftigt hat.
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Besonders sinnlos finde ich auch die vermeintliche “Überprüfung” des Gesetzes nach zwei Jahren. Als ob man sich in der Politik je einen Fehler eingestehen würde? Am Ende spielt es überhaupt keine Rolle, wie die Lage 2011 aussieht. Wenn es weniger Kinderporno-Seiten im Netz gibt, wird es heißen “toll, alles nur wegen der Sperren.” Und wenn es mehr Kinderporno-Seiten gibt, heißt es “oh je, jetzt brauchen wir die Sperren mehr denn je.”
Wenn nicht am Donnerstag noch plötzlich ein Wunder geschieht und einige Abgeordnete ihr Gewissen entdecken, haben wir ein zensiertes Internet in Deutschland, und werden es nie wieder los.
BTW: Ich hoffe niemand hier ist noch dumm genug, mit den DNS-Servern seines Zensur-Providers zu surfen.
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@TA:
Interessanter Aufsatz. Er behandelt zwar nur den strafrechtlichen Teil des Problems, aber die Bestrafung der Scheinminderjährigkeit würde mich absolut nicht überzeugen: Es geht nicht darum, die Neigung der Bürger zu bestrafen. Keiner der Betroffenen hat sich seine Sexualität ausgesucht. Solange sie pornographisches Material von (letztlich) Erwachsenen konsumieren, ist dies nicht verwerflicher als der (insoweit vergleichbare) Konsum von sexuell anders orientierten Gruppen. Mal ganz abgesehen davon, dass sich der Tatbestand nach dem Erscheinungsbild kaum sicher abgrenzen lässt.
Das Zitat hat mich zunächst verwirrt, weil der Autor nicht “vermeintlich Scheinminderjährige”, sondern “Scheinminderjährige” oder “vermeintlich Minderjährige” meint.
Wenn ich die Auffassung des Autors also richtig verstehe und die Umsetzung des Rahmenbeschlusses der EU tatsächlich so vorgenommen wurde, käme es auf das tatsächliche Alter gar nicht an: Der Nachweis der Volljährigkeit hilft gar nicht. Es läge ja schon ein Verstoß gegen § 184c vor, wenn ein “kindliches Erscheinungsbild” gegeben wäre.
Wie eilig ist ein Eilverfahren?
In der Regel muss die Gegenseite schon auch gehört werden. Zwei bis vier Wochen dürfte der Normalfall sein. Es gibt aber - falls notwendig - auch Entscheidungen die umgehend getroffen werden. Es kommt also auf die Konstellation an. Hier wird das Verfahren jedoch regelmäßig so aussehen, dass Bild x vom Antragsteller zunächst entfernt wird und die Behörde im Gegenzug die Seite wieder freigibt. Der Rest wird im Hauptverfahren geklärt. Ehrlich gesagt rechne ich an der Stelle mit wenig Problemen.
Eine behördliche Prüfung für ein schnelles, dynamisches Medium?
Es gibt auch andere schnelle Medien: Tagespresse. Auch hier muss man manchmal sehr schnell sein: Wie war das gleich? Ich glaube, Fußballprofi x der Eintracht aus Frankfurt möchte nicht, dass ein Nacktbild, das die Bild (in ihrer Eigenschaft als Deutschlands führende Sportzeitung) veröffentlichte, weiterverbreitet wird. Da kann man natürlich nicht zuwarten, weil ansonsten die “Qualitätsmedien” am Abend gleich mal zeigen, worum der Streit eigentlich geht. (Das ZDF verwies nach meiner Erinnerung jedenfalls auf die Gerichtsentscheidung und verzichtete auf eine Weiterverbreitung.)
Warum hat das BKA bisher nicht seine Befugnisse genutzt, um Inhalte von Servern zu löschen
Ich kann aus eigener Anschauung nicht sagen, welche Behörden in welchem Umfang die Löschung solcher Bilder veranlasst haben. Diese Arbeiten finden naturgemäß nicht öffentlich statt. Ich kenne zwar Berichte über die Arbeit solcher Ermittler (aus den Ländern), aber diese Fragen wurden dort nicht thematisiert. Mir scheint bisher aber die Strafverfolgung im Zentrum des Interesses gestanden zu haben und ich vermute, dass die polizeilichen Ermittler bisher im Wesentlichen den Staatsanwaltschaften zugearbeitet haben. Belegen könnte ich das aber nicht.
Kurzfristiges Sperren von eindeutigen Seiten, wenn das Löschen etwas dauert, ist akzeptabel, aber nur, wenn wirklich das Löschen beabsichtigt wird.
Das scheint mir eine durchaus sinnvolle Verknüpfung zu sein. Mit Blick auf Deine Frage, wie oft eine Überprüfung der gesperrten Seiten erfolgen muss, könnte man fragen, wie lange dauert es durchschnittlich, bis man einen (inländischen/ausländischen) Server “gereinigt” bekommt. Das könnte ein sinnvoller Anknüpfungspunkt sein.
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On 2009-06-16 15:31, Thomas_Aquinas wrote:
Wenn nachweislich nur Seiten mit illegalem kinderpornographischem Inhalt gesperrt würden, bis eine Löschung erfolgt ist - hier würde ich mir übrigens wünschen, daß die Löschung schneller als bisher erfolgen würde bzw. man sich auch nach erfolgter Sperre weiterhin darum bemüht, sobald die für eine Strafverfolgung relevanten Daten ermittelt wurden -, gäbe es, so denke ich, nur wenige Bedenken.Das Sperren dauert länger als das Löschen, zumindest wenn man so effektiv arbeitet wie die Banken bei der Bekämpfung von Phishing-Seiten. Die Sperrlisten werden alle 24 Stunden aktualisiert, Phishing-Seiten halten sich dagegen gerade mal 4-6 Stunden. Ganz abgesehen davon sind Sperren eine nette Ausrede für die BKA-Beamten, die Sache dann beiseite zu legen (und die Löschung am Ende gar nicht mehr zu verfolgen).
Und überhaupt: wer soll in dieser Zeit (vom Entdecken bis zum Löschen) durch Sperren abgehalten werden? Diejenigen, die die Seiten wirklich aufrufen wollen, werden längst keine zensierten DNS-Server mehr verwenden. Also beträfe es nur die unabsichtlichen, zufälligen Nutzer. Und da kann sich jeder hier mal fragen, wie oft er schon zufällig auf eine derartige Seite gekommen ist. Ich, in meinen bislang zehn Jahren im Internet, kein einziges Mal. Frage an alle (insbesondere Tiuz): ist irgendwer schon mal unabsichtlich auf eine Kinderporno-Seite gelangt?
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On 2009-06-17 17:30, bender wrote:
Frage an alle (insbesondere Tiuz): ist irgendwer schon mal unabsichtlich auf eine Kinderporno-Seite gelangt?Nein. Ich bin aber auch noch nie unabsichtlich auf eine andere Pornoseite gelangt.
Gabs da nicht mal eine Untersuchung der Uni Duisburg dazu?
Was die Verfügbarkeit von Kinderpornographie im Internet betrifft, so kann ich dazu nichts sagen, da ich noch nie gezielt danach gesucht habe und darauf angewiesen bin, mir aus Aussagen wie dieser:
“Wir wollen nicht tolerieren, dass die Vergewaltigung von Kindern massenhaft im Internet abrufbar ist”
Quelle,
dieser:Der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie habe im Jahr 2008 um 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 noch um 94,3 Prozent zugenommen hatte.
Quelle
und dieser:„Meine These war immer, dass die Internethysterie mit der Realität nicht viel zu tun hat, und ich wollte das beweisen.“ Er habe zeigen wollen, dass nicht das Internet der zentrale Verbreitungsweg sei, sondern Handy und Briefkasten. Tauschbörsen im Internet seien nicht offen zugänglich, sondern „geschlossene Nutzerkreise“, sagt Tauss.
Quelle
sowie zahlreicher anderer eine eigene Meinung zu bilden. -
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußert sich im Interview mit Spiegel-online zum geplanten Sperrgesetz und wehrt sich gegen die ihm zugedachten Aufgaben:
“Da wurde mit sehr heißer Nadel gestrickt” - www.spiegel.deMir gefällt zum einen nicht das Verfahren, in dem das Gesetz entstanden ist. In einer Art “Hauruckaktion”, ohne dass eine ausführliche Beratung der Regelungen möglich gewesen wäre. Erst am Dienstag haben die Koalitionsfraktionen ihre Formulierungsvorschläge auf den Tisch gelegt - bis dahin war auch mir nichts davon bekannt. Abgesehen von wenigen Details, die ich von Journalisten erfahren habe. Auch vom zuständigen federführenden Wirtschaftsministerium bekam ich trotz Nachfrage nichts zum Stand der Entwürfe.
Aber dieses Gremium soll ja eben nicht nach datenschutzrechtlichen Kriterien oder nach Kriterien der Informationsfreiheit urteilen - was meine originären Aufgaben sind. Sondern es geht darum, nach strafrechtlichen Kriterien festzustellen, ob es sich bei bestimmten Inhalten um Kinderpornografie handelt.
[…]
Zum ersten Mal soll es in Deutschland eine institutionelle Inhaltskontrolle geben, was ja in der Tat Datenschutzrisiken birgt. Das ist eine sehr gravierende Änderung unserer Medienordnung - und dabei liegt es auf der Hand, dass derartige Sperrmechanismen später einmal auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden könnten.
[…]
Sie befürchten, dass mit der Entscheidung zur Kinderpornografie ein Dammbruch stattfindet?
Das ist genau die Frage: Wie kann man verhindern, dass eine punktuelle Sperre, wie sie jetzt stattfindet, nicht zu einer entsprechenden generellen Entwicklung führt? Und das wäre tatsächlich sowohl aus datenschutzrechtlicher Sicht als auch aus Sicht der Informationsfreiheit sehr problematisch.Dazu:
Bundesdatenschützer will Kinderporno-Sperrliste nicht überwachen - www.heise.de
Schaar sieht sich von der Bundesregierung benutzt - www.zeit.de -
Dein Vertrauen in (rein) geschäftlich organisierte Strukturen teile ich nicht. (Auch insoweit bin ich ganz weit entfernt von liberalen Gedankentum.) Ich werde mich bestimmt nicht der Gnade von Providern ausliefern und darauf hoffen, dass diese geruhen kinderpornographische Inhalte zu entfernen. Es schadet nicht, diesen Weg in einem ersten Schritt zu gehen, aber die Straf- und Ordnungsbehörden haben gefälligst die notwendigen Mittel an die Hand zu bekommen, um (1.) die Bilder der Öffentlichkeit auch gegen den Willen des Providers vorzuenthalten und (2.) eine darüber hinausgehende Strafverfolgung zu ermöglichen.
Wenn du die notwendigen Mittel forderst, kann ich einfach nicht nachvollziehen, wie du für das geplante Gesetz sein kannst. (1) wird damit ja nicht ermöglicht. (2) wird dadurch auch nicht verbessert, sonder nur die Möglichkeit geschaffen, dass man schneller unbeabsichtigt und unschuldig verdächtigt wird. Dies bezweifeltst du zwar weiter, ignorierst dabei aber die Tatsachen und stützt dich allein auf dein Glaube daran.
Durch das neue Gesetzt entziehst du dich aber auch nicht der Gnade der Provider. Denn zum entfernen der Inhalte werden sie nicht bewegt. Da lieferst du dich eher der Gnade der Provider aus.
Zumal ich nicht gefordert habe, sich der Gnade der Provider auszuliefern. Ich habe genau das Gegenteil gefordert. Wenn man in den Behörden in der Lage ist, die Bilder zu entfernen, muss man dies tun. Wo die Möglichkeit nicht besteht, muss man eben darauf drängen, dass diese geschaffen werden und nicht eine scheinheilige Stoppschildseite installieren.Mal noch etwas zum lesen, was die Forderung nach “Löschen statt sperren” stützt. Da muss man sich auch keiner Gnade der Provider ausliefern.
Möglichkeiten der rechtlichen Verfolgung
Eine Verfolgung ist möglich, fast überall!
Vorwurf: BKA kämpft nicht ernsthaft gegen KinderpornographieDas behauptet auch niemand. “Verdächtig” ist zunächst allein die Tatsache, dass sich jemand auf einer Internetseite mit pädosexuellem Inhalt befindet. Als nächstes fragt sich, ob weitere Ermittlungsmaßnahmen gegen diesen angezeigt sind. D a z u können auch Fragen eine Rolle spielen, ob jemand die Seite trotz vorheriger Warnung durch ein Stoppschild aufgerufen hat, wie lange er verweilte etc.
Indem du jemanden einen Strick daraus drehen möchtest, dass er die Stoppseite aufgerufen hat, stellt doch genau das Problem dar. Daraus kannst du doch überhaupt nichts ableiten. Dies führt genau zu der Situation der im oben zitierten Urteil. Jemand hat auf welche Weise auch immer eine Seite aufgerufen und wird mit weiteren Ermittlungen und Durchsuchungen belegt, an deren Ende doch kein Ergebnis steht.
Wenn jemand wirklich gezielt Kinderpronografie auf den Seiten heruntergeladen hat, dann stellt man dies auch ohne die Stoppseite fest. Die ist für ernsthafte Ermittlungen irrelevant.Der eigentlich interessante Punkt ist, dass dies passiert: Es passierte vor dem Stoppschild und es wird auch danach vorkommen können. Es ist also kein Argument gegen das Sperren von Internetseiten - es macht solche Vorfälle tendeziell soger unwahrscheinlicher.
Natürlich kann dies immer passieren. Ein Irrtum kann passieren, aber keine falsch Auslegung der Fakten wenn jemand nur zufällig auf die Seite gelangt ist.
Um die Zufälligkeit zu erkennen bedarf es keiner Stoppseite und solange man vorhat die Daten der Stoppseite zu speichern wird auch nichts unwahrscheinlicher.Die Freiheitsrechte aus Art. 5 GG stehen nach meiner Erinnerung immer in engen Zusammenhang mit dem Demokratieprinzip. Deshalb frage ich mich schon, ob die Seiten, von denen Du hier sprichst eine Qualität aufweisen, dass sie zur freien Meinungsbildung und dem öffentlichen Meinungskampf beitragen.
Unterstellen wir aber einmal den Schutz durch Artikel 5 GG, so missachtest Du noch immer, dass Dein Recht am Recht anderer Bürger endet. Während Du mal eben diktierst, dass sie die Verletzung ihrer Intimssphäre für Dein (angeblich) beeinträchtigtes Recht auf Information zu opfern ist, werden nicht wenige bei Abwägung der rechtlichen Interessen zu einem anderen Ergebnis kommen. Es gibt kein Vorfahrtsrecht für Artikel 5 - schon gar nicht, wenn es um den Schutz insoweit banaler (Internet-) Inhalte geht.
Du wägst hier das Grundrecht der Informationsfreiheit ab gegen eine Recht was doch gar nicht geschützt wird. Die Verletzung der Intimsspähre wird doch gar nicht geschützt durch das neue Gesetzt. Das ist doch etwas was ich schon mehrfach angesprochen habe. Wir reden ja nicht über eine effektive Verbesserung zum Schutz diese Rechtes. Somit bleibt es bei der einseitigen Einschränkung der Informationsfreiheit. Das ist einfach nicht akzeptabel. Das sprach ich ja damit an, dass ich meine Grundrecht für nichts wegwerfe.
Dies macht mich eben so betroffen dabei, dass man einfach so die Grundrecht aufgeben soll. Man kann nur ironisch darauf antworten: “Es geht ja um die Kinder”.Die heutige Tagesordnung des Bundestages lässt noch ein wenig warten, auf die Debatte zum Sperrgesetz. Wir werden sehen was dabei heraus kommt.
Edit:
Danke für den Hinweis Thomas_Aquinas. Ich habe den Link noch einmal geändert. Er sollte nun funktionieren. -
Ein Grund mehr, warum ich die SZ weder lese noch bisher dorthin verlinkt habe:
Schaar kritisiert Vereinnahmung durch Politik - www.sueddeutsche.deDie Mehrheit der Deutschen begrüßt dagegen die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet. Dies ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allenbach. Demnach befürworten 91 Prozent der Befragten die Regelungen, nur sechs Prozent halten sie nicht für effektiv.
Wie kann man nur unreflektiert einen solchen Mist schreiben.
Dazu:
Gut, daß wir nachgefragt haben - notes.computernotizen.deHmmm. Es geht aber auch anders:
Das Netz schlägt zurück - www.sueddeutsche.de@TheBloob:
Leider funktioniert Dein link zum scusiblog (“Eine Verfolgung ist möglich, fast überall”!) nicht.
Jetzt geht er!Wenn man sich den geplanten Tagesablauf der 227. Plenarsitzung ansieht, dann hinkt man ca. 30 min. hinterher:
link -
Netzsperren bringen keinen vor Gericht
“Wie verhältnismäßig ist der Eingriff? Wie gut erfüllt er seinen Zweck und zu welchen Kosten? Genau hier schneidet das Gesetz so traurig ab, dass es vor allem eines belegt: Wie ahnungslos und symbolhaft Politik manchmal handelt.”
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Die FAZ dagegen bringt abermals einen Artikel, der das Sperrgesetz befürwortet:
Sperren, was nicht zu löschen ist - www.faz.net
Bemerkenswert ist folgender Zusatz:Auf unsere Artikel und Kommentare zu den geplanten Internetsperren erreichen uns viele Leserzuschriften. Fast alle Leser wenden sich vehement gegen das Vorhaben. FAZ.NET eröffnet deshalb eine Debatte. Der Autor dieses Kommentars wird nach Möglichkeit auf die Zuschriften antworten.
Der geplante Tagesablauf der Bundestagssitzung hat sich bis jetzt um mehr als eine Stunde nach hinten verschoben. TOP 9 (“Bekämpfung der Kinderpornographie”) wird also frühestens um 17:45 verhandelt.
Offener Brief von Thorsten Schäfer-Gümbel an die Parteispitze der SPD - www.spiegel.de
SPD-Rebellen protestieren gegen Internet-Sperre - www.spiegel.de -
Das Sperren dauert länger als das Löschen, zumindest wenn man so effektiv arbeitet wie die Banken bei der Bekämpfung von Phishing-Seiten. Die Sperrlisten werden alle 24 Stunden aktualisiert, Phishing-Seiten halten sich dagegen gerade mal 4-6 Stunden.
Das ist wenig verwunderlich, denn solche Seiten werden üblicherweise intensiv per Email “beworben”. So finden die Banken sie naturgemäß sehr schnell. Bei kinderpornographischen Seiten ist das nicht der Fall, so dass sich ein Arbeiten “wie die Banken” als Problemlösung hier nicht gerade anbietet.
Und da kann sich jeder hier mal fragen, wie oft er schon zufällig auf eine derartige Seite gekommen ist. Ich, in meinen bislang zehn Jahren im Internet, kein einziges Mal.
Die Frage haben wir diskutiert, weil zumindest TheBloob bemängelte, dass man unbeabsichtigt in Ermittlungsmaßnahmen geraten könnte. Das Urteil, welches TA in die Diskussion eingeführt hat, zeigt, dass es solche Fälle auch gibt. Es ist also keine theoretische Diskussion.
Wäre es anders, fragt sich allerdings, ob die Aufregung über die Sperrung von Internetseiten überhaupt berechtigt ist, weil dann die praktische Auswirkung gering wäre und die “Informationsfreiheit” (!?) der Benutzer bei wenigen gesperrten Seiten kaum beeinträchtigt wäre.
Wenn du die notwendigen Mittel forderst, kann ich einfach nicht nachvollziehen, wie du für das geplante Gesetz sein kannst.
Ich bin nicht für d a s Gesetz; ich bin für e i n Gesetz, das diese Frage mit Sinn und Verstand regelt. Dir ist sicher aufgefallen, dass ich mit der vorgeschlagenen Reglung nicht zufrieden bin. Allerdings sehe ich die Probleme des Gesetzes nicht in der Zielrichtung oder dem Mittel an sich.
Deine Argumentation kann ich in einem Punkt weiterhin nicht verstehen: Wenn die Reglung, die User gar nicht wirksam in der Kenntnisnahme der gesperrten Seite behindert, wie kann dann Dein Recht auf Information tangiert sein? Deine Argumentation setzt eine gewisse Wirksamkeit der Stoppschilder zwingend voraus. Das solltest Du Dir klar machen.
Ähnlich verhält es sich mit dieser Argumentationsrichtung:
Wir reden ja nicht über eine effektive Verbesserung zum Schutz diese Rechtes.
Wenn die Sperrung letztlich den Zugang zu der Seite nicht ganz verhindert, dann ist die Intensität des staatlichen Eingriffs im Gegenzug auch als niedriger zu bewerten. Dementsprechend sinkt auch der Rechtfertigungszwang des Gesetzgebers für den (geringfügigeren) Grundrechtseingriff. Du siehst vielleicht, dass das ein sehr zweischneidiges Argument ist, welches Deine Postion nicht nur stärkt.
Ich habe genau das Gegenteil gefordert. Wenn man in den Behörden in der Lage ist, die Bilder zu entfernen, muss man dies tun.
Das sehen wir ,glaube ich, alle so. Ansonsten setzt sich die Behörde dem Vorwurf aus, inkonsequent zu handeln.
Ich mache aber auch hier darauf aufmerksam, dass das Löschen von Seiten ein schwerwiegenderer Eingriff ist als nur zu Sperren. Ersteres ist m e h r Zensur als letzteres. Insoweit kommen mir die Argumente einiger Gegner wenn nicht heuchlerisch, dann doch zumindest widersprüchlich vor, denn sie fordern deutlich schärfere Maßnahmen ein. (Ich bin hier aber an ihrer Seite.)
Indem du jemanden einen Strick daraus drehen möchtest, dass er die Stoppseite aufgerufen hat, stellt doch genau das Problem dar.
Nein Bloob, da hast Du mich missverstanden: In Zusammenhang mit der Strafverfolgung glaube ich, dass man eine vorsätzliche Begehung leichter beweisen kann, wenn man einem Pädosexuellen nachweisen kann, dass er auf eine (an sich gesperrten) kinderpornographischen Seite gelangte u n d zuvor an einem Stoppschild hängen geblieben ist. Der Einwand, er habe dieselbe Seite aus Versehen zweimal auf verschiedenen Wegen angewählt, dürfte selten überzeugen.
Bei denjenigen, die zuvor nicht auf einem Stoppschild landeten, ändert sich die Beweissituation natürlich nicht. Aber die Stoppschilder dienen ohnehin primär der Gefahrenabwehr.
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Und durch isses:
Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren - www.heise.de
389 Ja-, 128 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen ergeben 535 Gesamtstimmen.Als nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, könnten die Länder höchstens Einspruch erheben und das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt verhindern. Damit ist aber nicht zu rechnen, da die Koalition vielen Forderungen des Bundesrates Rechnung getragen hat. Das Gesetz könnte so im Sommer oder Herbst bereits Gültigkeit erlangen.
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On 2009-06-18 17:05, Tiuz wrote:
Das ist wenig verwunderlich, denn solche Seiten werden üblicherweise intensiv per Email “beworben”. So finden die Banken sie naturgemäß sehr schnell. Bei kinderpornographischen Seiten ist das nicht der Fall, so dass sich ein Arbeiten “wie die Banken” als Problemlösung hier nicht gerade anbietet.Offenbar weißt du nicht genau, wovon du redest. Gemeint ist in beiden Fällen die “Haltbarkeit” der Seite nach ihrer Entdeckung, also die Zeit die vergeht vom Auffinden der entsprechenden Seite bis zu ihrer Löschung.
Ohnehin gilt für Löschen des gleiche wie für Sperren: erst muss die Seite gefunden werden, dann kann die Maßnahme ergriffen werden.
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Gutachten: BKA könnte mehr zum Löschen von Kinderpornos beitragen - www.heise.de
Sehr überraschend…Die Liste der namentlichen Abstimmung
Das vorläufige Sitzungsprotokoll (TOP 9: S. 127-143)
Hilft zwar alles nüschd, aber vielleicht interessierts ja noch wen…
Edit: Wie war das noch gleich mit der Erweiterung der Sperrliste?
[CDU-Politiker bekräftigt Forderung nach Ausweitung der Netz-Sperren -
On 2009-06-19 11:09, Thomas_Aquinas wrote:
Edit: Wie war das noch gleich mit der Erweiterung der Sperrliste?
[CDU-Politiker bekräftigt Forderung nach Ausweitung der Netz-SperrenDas zeigt gleich zwei Tatsachen:
(1.) Kinderpornographie war von Anfang an nur ein Vorwand
(2.) in der CDU hat man von Computern und Internet soviel Ahnung wie ein Fisch vom Flötespielen.Es wäre ja alles ganz witzig, wenn diese Idioten nicht auch noch unsere Gesetze machten…
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Offenbar weißt du nicht genau, wovon du redest. Gemeint ist in beiden Fällen die “Haltbarkeit” der Seite nach ihrer Entdeckung, also die Zeit die vergeht vom Auffinden der entsprechenden Seite bis zu ihrer Löschung.
Nein, eigentlich hast Du nur nicht geschrieben auf welche Zeitpunkte sich die Zeitspanne beziehen soll. Und ich habe bei meinen Recherchen im Netz (bei denen ich übrigens wieder nicht auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalt gestoßen bin ) zwar durchaus Quellen für Deine Behauptung gefunden; diese aber legten sich auch nicht auf einen Anfangszeitpunkt fest. Du rätst nur, oder?
Deine Gläubigkeit hast Du schon an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht und ich werde keinen Versuch unternehmen, Dein Bild von gut und böse ins wanken zu bringen - es gibt eben Menschen wie Bush jun. an allen Orten in vielen Gestalten. Ich möchte aber zum Schluss darauf verweisen, dass die Banken ihre Systeme aus guten Gründen als sicher beschreiben. Es spielt keine Rolle, ob es Bankautomaten oder Banküberweisungen sind; sie sind natürlich alle ganz ganz sicher.
Insgesamt finde ich es erfreulich, wenn mehr Bürger an der Gesetzgebung des Landes anteil nehmen. Ich würde mich aber nicht nur über Politiker freuen, die sich die Zeit nehmen, die technischen Möglichkeiten und Probleme des Reglungsgegenstandes zu erkunden, sondern auch über Bürger, die sich ihrerseits mit den rechtlichen Grundlagen besser vertraut machen, in denen sich die so eine Neureglung bewegt. Einige Artikel, die ich in den letzten Tagen dazu gelesen habe, waren hier übrigens informativer als ich erwartet hätte (allerdings nicht immer konsequent in der Argumentation).
Das Thema wird uns in der Tat weiter beschäftigen. Ob eine Gesellschaft wirklich “Vorwände” braucht, um neuen (technischen) Entwicklungen Rechnung zu tragen, bezweifele ich. Es liegt in der Natur der Sache, dass Gesetze veränderten Gegebenheiten angepasst werden - 1970 stellte sich das Problem so noch nicht. Ich habe jedoch wenig Hoffnung, dass es zu einer dauerhaften Lösung kommt, wenn die Problemlagen immer nur mit Blick auf einen Einzelfall gelöst werden sollen und (abstrakte, allgemeingültige) Reglungssysteme nicht angewandt oder entwickelt werden. Ein Gesetz sollte nicht im Stadium einer Ideensammlung verabschiedet werden.
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On 2009-06-19 16:27, Tiuz wrote:
Nein, eigentlich hast Du nur nicht geschrieben auf welche Zeitpunkte sich die Zeitspanne beziehen soll. Und ich habe bei meinen Recherchen im Netz (bei denen ich übrigens wieder nicht auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalt gestoßen bin ) zwar durchaus Quellen für Deine Behauptung gefunden; diese aber legten sich auch nicht auf einen Anfangszeitpunkt fest. Du rätst nur, oder?Ich hatte erhofft, dass du erst nachdenkst und dann postest.
Gemeint ist immer und überall die Zeit von der Entdeckung einer Seite (und damit der Einleitung entsprechender Maßnahmen) bis zur “Wirksamkeit” der Maßnahme. Niemand meinte je etwas anderes. Das liegt eigentlich auf der Hand.
On 2009-06-19 16:27, Tiuz wrote:
Das Thema wird uns in der Tat weiter beschäftigen. Ob eine Gesellschaft wirklich “Vorwände” braucht, um neuen (technischen) Entwicklungen Rechnung zu tragen, bezweifele ich.Deine kindliche Naivität ist bewundernswert.
Wir haben es mitlerweile bei zig andere Maßnahmen gesehen, dass sie erst für äußerste Notfälle eingeführt wurden (“Terrorbekämpfung”), und dann auf etliche andere Bereiche ausgedehnt wurden. Selbst die LKW-Mautdaten wollte man kriminalistisch verwenden. Wären diese Maßnahmen je beschlossen worden, wenn man der Öffentlichkeit gleich vom eigentlichen Zweck erzählt hätte? Mit Sicherheit nicht, also braucht es immer einen Vorwand.
Kinderpornographie ist der aktuelle Vorwand, um eine Zensurinfrastruktur aufzubauen, die letztendlich nur Dinge sperren soll, die in anderen Ländern nicht illegal sind (Nazi-Seiten, “Killerspiele”, die Liste ist lang). Früher oder später wird man auch das Umgehen dieser Sperren für illegal erklären, und dann haben wir die perfekte Zensur - geheim, ohne Kontrolle, unumgehbar.
BTW: ich wette, dass noch vor Ende des Jahres (1.) Wikileaks die Sperrlisten veröffentlichen wird und (2.) selbst auf der Sperrliste landen wird.
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Freunde der Internet Sperre schlagen zurück
Diese bescheuerte headline hab ich mir nicht ausgedacht, sie steht wirklich so über dem Text.
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Ich hatte erhofft, dass du erst nachdenkst und dann postest.
Deine kindliche Naivität ist bewundernswert.
“Es reicht nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.” (Karl Krauss - Ich möchte aber nicht wirklich erfahren, was Du an Kindlichkeit im Erwachsenenalter “bewundernswert” findest.)
Amüsant: Frau von der Leyen wird von den Gegner der Sperren zu einem immer größeren Star der Regierung stilisiert. Ich glaube nicht, dass eine Bundesfamilienministerin schon einmal so stark die öffentliche Diskussion bestimmt hat. Das bringt sie ihrem nächsten Etappenziel, Bundesgesundheitsministerin zu werden, ein gutes Stück näher - der Ablösung der anderen Ulla fiebern alle Beteiligten im Gesundheitswesen ja ohnehin entgegen.
Die Einstellung von … politische Diskussionen… (sic!) sind strengstens untersagt und resultieren nicht nur in der sofortigen Löschung des Beitrags, sondern ggf. auch in einer unbefristeten Sperre des Mitglied-Accounts.
Das wird doch keinen Ärger geben? Oder muss ich sogar auf ewig mitdiskutieren?
(Wer hat diese Forenregeln eigentlich geschrieben? Die strotzen nur so von Fehlern: In dem von mir zitierten Satz stimmt der Bezug nicht; es gibt grammatische Fehler und die Zeichensetzung ist falsch.)
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@Tiuz
Das Verbot der politischen Diskussion dient eher dazu, zu verhindern, dass der Basketball für politische Zwecke missbraucht wird.In allgemeinen politischen Diskussionen sehe ich kein Problem, solange diese im Offtopic stattfinden. Dahingehend interpretiere ich auch die Forenregeln. Andere Moderatoren haben hier ja auch bereits gepostet und dem nicht widersprochen.
Die Forenregeln sind sicher schon älter als SD selbst und solange existieren diese auch schon. Nach meinem Wissen wurden diese auch nur mal übernommen bzw. zusammen gewürfelt.
Du bist aber herzlich eingeladen, eine bessere Formulierung auszuarbeiten und diese einzureichen. Wir wären darüber sicher nicht unglücklich. -
Werden wir doch endlich mal konkret. Da du Befürworter der Internetzensur bist:
kennst du irgendein Land auf der Welt, in dem Kinderporno-Server nicht abgeschalten bzw. deren Inhalt gelöscht werden kann?
Denn für diesen (und angeblich nur diesen) Fall ist das Gesetz ja konzipiert. Die Bundesregierung kennt dieses Land nicht, auch Frau Noll und Fr. Krogman aus der CDU-Fraktion waren auf meine Anfrage hin ratlos, und selbst das BKA räumt ein, da keine Fakten zu haben. Aber vielleicht weißt du ja etwas. Ich bin gespannt, endlich mal was konkretes zu hören bzw. zu lesen.
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Da du Befürworter der Internetzensur bist:
kennst du irgendein Land auf der Welt, in dem Kinderporno-Server nicht abgeschalten bzw. deren Inhalt gelöscht werden kann?Bender, Du machst mich wahnsinnig:
Das Löschen von Internetinhalten ist Zensur. Es ist sogar die schärfste Form der Zensur. Da Du selbst diesen Lösungsweg bevorzugst (im Vergleich zu Sperren), bist (auch) Du für Internetzensur. Es ist also überhaupt nicht verständlich, warum Du anderen im Grundsatz ihr Eintreten für Zensurmaßnahmen vorwirfst. Du unterscheidest Dich nur in der Methode (Du möchtest eine Sperrung ausschließen).
Denn für diesen (und angeblich nur diesen) Fall ist das Gesetz ja konzipiert.
Nein. Ich sehe den Nutzen der Sperren eher darin, dass sie bis zur Löschung (die im Ausland durchaus dauert) den Zugang zu solchen Seiten begrenzen. Wer sich nicht für den illegalen Inhalt interessiert, wird keinen Versuch nunternehmen, die Sperre zu umgehen. Das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen bleibt gewahrt. Wer sich für die Kinderpornographie interessiert, wird vielleicht nicht abgehalten; wird aber damit rechnen müssen, in weitergehende Ermittlungen zu geraten.
Es gibt also kein Entweder-Oder-Verhältnis zwischen den Sperren und der Löschung. Dass die Löschung das Ziel sein muss, war hier unstrittig.
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Ich deute dein Schweigen bezüglich meine eigentlichen Frage dahingehend, dass auch dir kein Land bekannt ist, dass Kinderpornographie gesetzlich duldet. Danke für das Eingeständnis.
On 2009-06-23 11:41, Tiuz wrote:
Das Löschen von Internetinhalten ist Zensur. Es ist sogar die schärfste Form der Zensur. Da Du selbst diesen Lösungsweg bevorzugst (im Vergleich zu Sperren), bist (auch) Du für Internetzensur. Es ist also überhaupt nicht verständlich, warum Du anderen im Grundsatz ihr Eintreten für Zensurmaßnahmen vorwirfst. Du unterscheidest Dich nur in der Methode (Du möchtest eine Sperrung ausschließen).Du hast offenbar immernoch nicht geschnallt, wie das Internet funktioniert.
Wenn ein Server mit eindeutig illegalem Material abgeschaltet wird ist das etwas anders als wenn permanent der Internettraffic jedes einzelnen Bürgers dahingehend überwacht wird, ob er diesen (oder einen anderen) Server aufruft. Das eine ist Strafverfolgung, das andere ist Überwachung. In dem einen Fall werden Kriminelle gefasst und angeklagt, in dem anderen Fall müssen alle Bürger permanent ihre Unschuld beweisen.
Warum ist dir der Unterschied nicht klar?
On 2009-06-23 11:41, Tiuz wrote:
Nein. Ich sehe den Nutzen der Sperren eher darin, dass sie bis zur Löschung (die im Ausland durchaus dauert) den Zugang zu solchen Seiten begrenzen.Bullshit. Die Löschung dauert wenn effektiv gehandhabt kürzer als die Sperrung.
BTW: Ich hab meinen DNS-Eintrag längst auf
. Für wen sollte eine “Überbrückungs-Sperrung” also greifen? Nur für die Politiker und ihre Ausdruck-Assistenten selbst? -
Wenn ein Server mit eindeutig illegalem Material abgeschaltet wird ist das etwas anders als wenn permanent der Internettraffic jedes einzelnen Bürgers dahingehend überwacht wird, ob er diesen (oder einen anderen) Server aufruft. Das eine ist Strafverfolgung, das andere ist Überwachung.
Die Abschaltung eines Servers ist keine Strafverfolgung - ob Du das wohl noch einmal begreifst?
Vielleicht erklärst Du dem Nichtschnaller mal, worin die permanente Überwachung des Internettraffics jedes einzelnen Bürgers liegt? Ich wäre auch gespannt zu erfahren, wer diese Arbeit leisten soll und wie viele Mitarbeiter man dafür braucht.
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On 2009-06-23 17:13, Tiuz wrote:
Die Abschaltung eines Servers ist keine Strafverfolgung - ob Du das wohl noch einmal begreifst?Wenn man einen Server abschaltet, muss man denjenigen kontaktieren, der ihn betreibt. Damit hat man in der Regel entweder den Täter, der die Kinderpornographie ins Internet gestellt hat, oder zumindest ein Firma, die denjenigen identifizieren kann (weil Person X schließlich für die Hosting-Leistung bezahlen muss). Damit hat man einen Ansatz für Strafverfolgung.
Bei vorgeschalteten Stoppschildern hat man das nicht.
On 2009-06-23 17:13, Tiuz wrote:
Vielleicht erklärst Du dem Nichtschnaller mal, worin die permanente Überwachung des Internettraffics jedes einzelnen Bürgers liegt? Ich wäre auch gespannt zu erfahren, wer diese Arbeit leisten soll und wie viele Mitarbeiter man dafür braucht.Früher oder später werden auch die Internetausdrucker im Bundestag merken, dass DNS-Manipulation keine wirksame Zensur ist. Dem vorgreifend haben sie ja auch im Gesetzestext die technische Maßnahme zur Sperrung nicht spezifiziert, sondern offen gelassen.
Früher oder später wird man also zu Deep Packet Filter übergehen, wie sie aktuell in Großbritannien und China (u.a.) verwendet werden, und damit wird permanent der gesamte Internet-Traffic jeder Person überwacht. Das wird kommen, ohne Zweifel.
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Ursula von der Leyen und Franziska Heine im Gespräch:
“Ihnen ist egal, was wir denken” - www.zeit.deDie arme Franziska Heine… Wie von der Leyen teilweise argumentiert, das ist schon fast unverschämt:
Aber es ist interessant, dass Sie jetzt leugnen, dass es einen Massenmarkt von Kinderpornografie im Internet gibt.
[…]
Aber diejenigen, die in den vergangenen Jahrzehnten oder Jahrhunderten um die Freiheit von Zensur gekämpft haben, taten das, weil sie anders als die Obrigkeit dachten oder ihre Religion ausüben wollten. Aber niemals, damit Bilder von Gewalt oder Kinderpornografie verbreitet werden können.
[…]
Die Frage ist aber: Wie setzt man Informationsfreiheit und den Schutz von Kinderrechten durch, und wo sind die Grenzen? Dies ist immer eine Frage der Abwägung. Und da hoffe ich sehr, dass Menschen wie Franziska Heine konkrete Vorschläge machen, wie sie ihre Kompetenz einbringen wollen, damit die Kinderpornografie im Internet auf allen Ebenen bekämpft werden kann.Ich weiß nicht, ob sich Franziska Heine mit dem Interview einen Gefallen getan hat, denn viele ihrer Argumente sind nicht präzise genug formuliert, so daß von der Leyen sie gekonnt an den Schwachstellen aushebeln kann (“Killerargument”…). Schade…
Kommentare zum Interview:
blog.windfluechter.net
verlorenegeneration.deJetzt platzt mir aber doch der Kragen!!!
Unterschied zwischen Online- und Printausgabe**Online: …streiten über die STOPPSCHILDER vor Kinderpornoseiten.
Print: …streiten über das VERBOT von Kinderpornographie.**
Die Zeit hat sich zwar mittlerweile für den Fehler entschuldigt, aber so etwas darf bei einem so heiklen Thema nicht passieren!
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@ TA
Das Interview in der Zeit ist ein bemerkswert präzises Abbild der Diskussion in diesem Forum. Sie haben sich sogar an unserem Spiel mit den Gleichnissen probiert.Wie von der Leyen teilweise argumentiert, das ist schon fast unverschämt:
Argumentieren ist doch nicht unverschämt. Natürlich können Argumente manchmal verärgern; nur frage ich mich dann immer, ob ich deshalb verärgert bin, weil das Argument so schlecht ist oder weil es vielleicht im Gegenteil besonders gut ist. (In letzterem Fall vergeht der Ärger dann sehr schnell wieder.)
Übertrieben finde ich eher die Zufriedenheit mit dem Gesetz, da es meiner Ansicht nach keinen Meilenstein darstellt. Außerdem werde ich ganz nervös, wenn Konservative das Gutmenschentum entdecken: Was gesellschaftlich geächtet ist, steht bereits im Strafgesetzbuch und anderen Strafrechtsnormen außerhalb des StGB. Als nächstes kommt wahrscheilich die Forderung, die Bekämpfung der Kinderpornographie ins Grundgesetz (und Grundgesetzin) zu schreiben (weil natürlich alles, was die Verfassung nicht namentlich erwähnt, nicht wirklich wichtig ist).
Falls die Zugriffsdaten auf die Stoppschilder nun gelöscht werden, sind sie übrigens für den Bereich Strafverfolgung meines Erachtens vollkommen nutzlos geworden. Es geht also nur noch um die reine Gefahrenabwehr.
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Ich finde folgenden Punkt im Interview verstörend:
UvdL: “Wer die Stoppseite zu umgehen versucht, macht sich bewusst strafbar, weil er dann aktiv nach Kinderpornografie sucht”
Es ist also nach Aussage der Ministerin strafbar, wenn man mal auf der Stoppseite gelandet ist und sie dann durch Wechseln des DNS-Servers umschifft.
Wenn man aber von vorne herein mit einem anderen DNS-Server unterwegs ist (dass dieser Vorgang nicht illegal ist, steht ja außer Zweifel) und dadurch erst gar nicht auf der Stoppseite landet, sie also nicht zu umgehen versucht, handelt man dann rechtmäßig?
Mir scheint dieses Gesetz nicht mal das Papier wert zu sein, auf dem es veröffentlicht wurde. Purer rein symbolischer Aktionismus, ähnlich zu Schäubles Onlinedurchsuchungen mit Trojanern. Viel Hoffnung habe ich ja nicht, aber ich würde mir wünschen, dass man sich auf Seiten der Politik mehr mit diesem “online” beschäftigt, statt es aus Angst vor dem Unbekannten als anarchistische Zelle und Quelle alles Bösen darzustellen.
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On 2009-06-25 19:26, TheChief wrote:
Ich finde folgenden Punkt im Interview verstörend:Es ist also nach Aussage der Ministerin strafbar, wenn man mal auf der Stoppseite gelandet ist und sie dann durch Wechseln des DNS-Servers umschifft.
Wenn man aber von vorne herein mit einem anderen DNS-Server unterwegs ist (dass dieser Vorgang nicht illegal ist, steht ja außer Zweifel) und dadurch erst gar nicht auf der Stoppseite landet, sie also nicht zu umgehen versucht, handelt man dann rechtmäßig?
Vor allem zeigt es mal wieder, wie viel Ahnung von der Laien doch von Technik hat.
Ob nämlich jemand, der bei der Suche nach Kinderporno auf dieses Stoppschild stößt, danach seinen DNS-Server ändert und die Seite dann ungestört aufruft, lässt sich überhaupt nicht feststellen.
Insofern dient das Stoppschild allenfalls als Hinweis, “Achtung, die folgende Seite beeinhaltet Kinderporno und das ist strafbar.” Obwohl ich kaum glaube, dass überhaupt irgendeiner dieser kranken Pädophilen der Meinung ist, was er da mache sei nicht strafbar.
Von der Leyen sollte aufhören sich etwas vorzumachen. Diese Stoppschilder werden niemanden von irgendetwas abhalten. Der einzige “Effekt”, den diese Sperren haben, ist eine Warnung an Betreiber von Kinderpornoseiten, dass sie nun im Visier des BKA sind. Ein toller Effekt, und besonders hilfreich bei der Strafverfolgung…
Ach ja, und diese ganze Diskussion hatte den netten Effekt, einer ganzen Generation vor Augen zu führen, dass wir von technischen Blindgängern regiert werden.
On 2009-06-25 19:26, TheChief wrote:
Mir scheint dieses Gesetz nicht mal das Papier wert zu sein, auf dem es veröffentlicht wurde. Purer rein symbolischer Aktionismus, ähnlich zu Schäubles Onlinedurchsuchungen mit Trojanern.Wobei das mit den Trojanern ja noch harmlose Spinnerein waren. Dass das BKA irgendwo tatsächlich Trojaner einschleusen könnte glaubte eh niemand, der von Computern halbwegs Ahnung hat. Wenn Terroristen tatsächlich so dämlich wären, sich ohne Firewall, Virenscanner etc. im Internet zu bewegen, hätten sie sich vermutlich beim Bombenbauen ohnehin selbst in die Luft gesprengt.
Mit den Zensurinfrastruktur hat das ganze eine neue Dimension erreicht, wobei den Politikern nach wie vor der Sachverstand fehlt, diese Dimensionen zu erfassen.
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On 2009-06-25 17:33, Tiuz wrote:
Argumentieren ist doch nicht unverschämt.Argumentieren ist nicht unverschämt, aber beim “Wie” kann man entweder vom Interesse an der Wahrheitsfindung ausgehen oder schlicht davon, man habe ohnehin Recht und geht nicht auf die Argumente/Fragen der Gegner ein, sondern auf den Gegner…
Ursula von der Leyen verfügt als Berufspolitikerin über ein ganz anderes rhetorisches Arsenal als Franzsika Heine, ein Rhetoriker, Anwalt oder Politiker mag sicher Gefallen an ihrem Vorgehen finden/gefunden haben, aber nur weil sich etwas gut anhört, ist es deshalb ja noch lange nicht wahr…
Da es mir augenblicklich etwas an Zeit mangelt, nur etwas zu den drei von mir oben zitierten Passagen:
- Der Massenmarkt.
Nach dem Buchladenbeispiel beginnt Franziska Heine einen neuen Punkt, indem sie konkret nach Zahlen fragt, die einen Massenmarkt belegen würden.
Die Antwort:
a) Wir haben Zahlen, die das belegen.
Die belegen, daß ein Massenmarkt existiert? Dies konnten einwandfrei bisher weder Jürgen Maurer vom BKA bei der öffentlichen Anhörung bestätigen (“Alles wird genutzt. Das ist der Erfahrungswert.” Quelle, S. 34) noch die Zahlen der ausländischen Nichtregierungsorganisationen (Von der Leyens unseriöse Argumentation - www.zeit.de).b) Aber es ist interessant, dass Sie jetzt leugnen, dass es einen Massenmarkt von Kinderpornografie im Internet gibt.
Wo ist hier ein Argument? Sie zieht lediglich die Behauptung von Heine, es gebe keinen nachgewiesenen Massenmarkt, ins Lächerliche: “Aber es ist interessant, dass sie jetzt leugnen…”
Die Auswertung der Polizeistatistik erspare ich mir, nur schade, daß Frau von der Leyen nicht mehr auf Frau Heines Hinweis, man habe auf eigene Faust durch Anschreiben der Anbieter 60 Seiten in 12 Stunden entfernen können, eingeht.-
Die Meinungsfreiheit.
Ich finde es, gelinde gesagt, unverschämt, daß hier diejenigen, die für Meinungs- und Informationsfreiheit (letzeres wird unterschlagen) sich einsetzen, bezichtigt werden, sie würden für die Freiheit kämpfen, kinderpornographische Schriften verbreiten zu können.
Wie mehrfach betont wurde, ist der entscheidende Punkt, der mit der Informationsfreiheit zusammenhängt, derjenige der Listenkontrolle, der auch im “verbesserten” Gesetzesentwurf völlig unzureichend geregelt ist. -
Die konkreten Vorschläge.
Hier gibt es von Seiten der Gegner (sowohl von Seiten der Gegner von Internetsperren überhaupt als auch von Seiten der Gegner des vorgelegten Gesetzesentwurfes) genügend Vorschläge, wie man die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet effizienter bekämpfen kann.
Ich verweise noch einmal auf die links von @ TheBloob:
Möglichkeiten der rechtlichen Verfolgung
Eine Verfolgung ist möglich, fast überall!
Vorwurf: BKA kämpft nicht ernsthaft gegen Kinderpornographie
FAZIT:
Das Grundproblem in der Argumentationsweise von Frau von der Leyen ist, daß sie selbst sich so hinstellt als sei sie die einzige, die etwas im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie unternehme, während alle anderen nur versuchen würden, dieses hehre Unternehmen dadurch zu Fall zu bringen, daß sie beständig sagen, was nicht gehe und was nicht nütze, anstatt konstruktive eigene Vorschläge zu bringen.Wenn sie sich auch nur einmal die Mühe gemacht hätte, auf die Gegner des Gesetzesentwurfes wirklich einzugehen und sie nicht im Stile der Übermutter der Nation als unmündige Kinder, die mit der Petition kurz mitspielen durften im großen politischen Spiel der Erwachsenen, die aber jetzt gefälligst wieder Platz zu nehmen hätten in der Kinderecke, behandelt hätte, wäre sicherlich kein Gesetzesentwurf dabei herausgekommen, der - wie @ TheChief richtig bemerkt - nicht einmal das Papier wert war.
- Der Massenmarkt.
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Ich deute dein Schweigen bezüglich meine eigentlichen Frage dahingehend, dass auch dir kein Land bekannt ist, dass Kinderpornographie gesetzlich duldet. Danke für das Eingeständnis.
Eins vorneweg, ich bin gegen eine Zensur!
Ob es ein Land gibt, das Kinderpornograhie gesetzlich duldet ist letztlich zweitrangig. In “Kokain-Länder” wie Peru, Kolumbien oder Bolivien wird der Drogenhandel stärker bestraft als hier, den Mohnanbau in Afghanistan konnte man schon vor Jahren in Dokumentationen verfolgen. Geändert hat das nichts. Es wird daher immer einfacher sein, Internetseiten für das eigene Land zu sperren, als in den Ursprungsländer weltweite Richtlinien schnell und effizient durchzusetzen.
Trotzdem halte ich nichts von einer Zensur! Die Gründe wurden hier bereits häufiger genannt. Letzlich suchen Politiker einen Forwand, einen Anlass mit dem man der Bevölkerung eine Maßnahme erklären kann, deren Ausmaß und Konsequenzen sie garnicht versteht. Wird mit einer Zensur einmal begonnen, dann wird sie in den folgenden Jahren auch nach und nach ausgeweitet. Da bin ich mir sicher. Größere Proteste sind dann nicht mehr zu erwarten bzw. sinnlos.
Am Ende muss allen klar sein: Kinderpornographie will niemand sehen. Die Ursache, das eigentliche Problem, bekämpft man mit so einer Maßnahme allerdings nicht.