Nowitzkis Mentor im Knast?
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da du dich da ja sehr gut auskennst, wirst du mir auch sicherlich beantworten können, wie denn im Steuerstrafrecht der Bestimmtheitsgrundsatz des allgemeinen Strafrechtes zur Geltung kommen kann. Vereinfacht gesagt, wie soll denn ein normaler “Steuerbürger” ein Unrechtsbewusstsein und damit die Einsicht in die Rechtswidrigkeit und ggf. mithin die kriminelle Intention seines Handelns so ohne weiteres erkennen können, wenn das Steuerrecht z.B. beherrscht wird, von einer Generalnorm, wie dem § 42 AO der allgemein die ansonsten im Rechtsverkehr geduldete Privatdisposition des Menschen in seine wirtschaftlichen Angelegenheiten für Zwecke des Steuerrechtes als rechtswidrig erklären kann.
In das Vertrauen auf die Rechtmässigkeit des eigenen Handelns und der Gestaltung der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, Vertragsrecht, Wohnsitzrecht, etc. wird von der Seite unseres Staates für Zwecke der Kassation einseitig belastend eingegriffen und zwar nach Gutdünken, so ist einem Boris Becker etwa zur Last gelegt worden, er habe seinen dauernden Aufenthalt für 6 Wochen in Deutschland gehabt und da er keine Einkünfte erklärt hat, Steuern hinterzogen, das sollte er mit der Einsicht eines 18-jährigen, der noch nicht einmal das Abitur gemacht hat, erkennen, das ist unser Rechtssystem und das ist auch keine Bagatelle.
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@ caramba : Ich würde Dir gern Deine Fragen diesbezüglich beantworten, gerne auch per PM. Ich habe aber keine Lust Deine verklausulierten Fragestellungen dahingehend zu interpretieren was Du eigentlich zu erfahren gedacht hast.
Nur soviel : Steuerhinterziehung begeht derjenige der vorsätzsichlich keine oder falsche Angaben gegenüber den Finanzbehörden macht (§370 AO). Näheres dazu, was, wann, wo und wer zu erklären hat, ist in den jeweiligen Einzelsteuergesetzen geregelt. Auch im Steuerstrafrecht gilt wie im allgemeinen Strafrecht der Grundsatz : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das die deutsche Steuergesetzgebung nun ja sagen wir mal etwas undurchsichtig und vielleicht auch vielschichtig ist, gilt als allgemein anerkannt. Hierfür gibt es aber die Berufsgruppe der steuerberatenden Berufe, die bei entsprechender Unkenntnis konsultiert werden kann. Wenn Du mich jetzt fragen willst, woher man Wissen soll in welcher Lebenssituation man entsprechenden Rat benötigt, dann kann ich Dir nur sagen, dass man das nicht an bestimmten Kriterien festmachen kann. Nur soviel, es kann von jedem verlangt werden, dass er sich für den Teil mit dem er am wirtschaftlichen Leben teilnimmt über die jeweiligen steuerlichen Konsequenzen bewußt ist. Es erwartet ja keiner von Dir, dass Du über die Besteuerung von Aktienotionen eines Vorstandsmitgliedes einer AG Bescheid weißt.
Und über § 42 AO könnte ich Dir stundenlang referieren. Nur soviel, er beinhaltet den Grundsatz, dass bei rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten immer auf die dahinterstehenden wirtschaftlichen Interessen abgestellt wird (wirtschaftliche Betrachtungsweise).
Ich will das jetzt gar nicht weiter ausführen, da wir uns hier in einem Basketballforum befinden. Bei Bedarf schicke mir einfach eine PM.
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@thod und @caramba
ist schon gut, wenn man einige anwälte und/oder steuerxperten kennt.
wenn ich mir (mit meinen normalbürgerlichen) vorstelle, dass der weltenbummler holger sicherlich zu dem meist gefährdeten personenkreis gehört, der am ehesten von heute auf morgen irgendwo in australien oder den staaten verschwinden kann, dann zeigt sich für mich, dass der zuständigen staatsanwälte keinerlei befürchtung mehr zeigt, wenn holger tatsächlich verschwindet.
muss entweder inzwischen eine adäquate summe bezahlt worden sein, die dem entstandenen steuerschaden annähernd gleichkommt oder:
alle verdachtsmomente haben sich in luft aufgelöst! -
meine Fragestellung war nicht undurchsichtig, die Antwort ist einfach, nein, auch mit der Hilfe von meist selbst überforderten Steuerexperten kann man bei unserem Steuerrechtssystem nicht auf der sicheren Seite sein und dem Bestimmtheitsgrundsatz wird eben nicht entsprochen. Wenn der Staat jederzeit die Möglichkeit hat, dir, ein ansonsten zivilrechtlich einwandfreies Handeln, als im steuerlichen Sinne rechtswidrig anzusehen, nichts anderes macht die von mir erwähnte Vorschrift, dann kann kein normaler Mensch aus dem Gesetz erkennen, wann er rechtswidrig handelt und wann ihm das Ganze auch noch als kriminelle Handlung zugerechnet wird. Demgegenüber ist “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” eine Platitüde. Wenn da einer theoretisiert, bist du das.
Ich danke dir für dein Angebot, mir steuerliche Vorschriften erklären zu wollen, aber das Finanzministerium RLP hat mich diesbezüglich schon abgeprüft, ich brauche keine weitere Nachhilfe.
Was Gschwindner betrifft, ich denke auch, dass hinter der Sache einfach nicht viel steckt, Haftentschädigung kriegt er keine, das war auch von mir eher spasshaft gemeint, aber auch die Richter überlegen es sich zweimal, ob die Gründe für eine Untersuchungshaft noch länger gegeben sind, da ihnen bei einem Fehler ihr Spruchrichterprivileg auch nichts nutzen würde, aber das war jetzt wirklich zu viel Juristerei, ich entschuldige mich bei denjenigen, die genervt sind.
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@ caramba .
Ich weiß nicht wieviel Du mit Steuerrecht und der gleichen zu tun hast, aber im Hinblick auf § 42 AO irrst Du in Deiner Darstellung. Diese Vorschrift kriminalisiert kein zivilrechtliches Handeln.
§42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (Regelung seit 01.09.2002 )
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) Absatz 1 ist anwendbar, wenn seine Anwendbarkeit gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Wie Du sicher lesen konntest ist hier die Rede von mißbräuchlichen Gestaltungsmöglichkeiten, solche die einzigst aus dem Grund konstruiert wurden, steuerliche Tatbestände zu umgehen.
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zur gefälligen Ansicht:
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On 2006-06-07 20:40, Thodt wrote:
Auch im Steuerstrafrecht gilt wie im allgemeinen Strafrecht der Grundsatz : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
sag mal, nur rein zum Interesse, ein studierter Jurist bist du aber nicht, oder doch, weil der obengenannte Grundsatz würde dich, wenn du ihn wiederholst, in jeder juristischen Prüfung durchfallen lassen.
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ja, denn auch die alten Römer haben diesen Rechtsgrundsatz als falsch erkannt, aber lass ihn doch selbst antworten, wenn er das will.
Ausserdem verträgt eine sinnlose Debatte nicht mehr als 2 Klugscheisser, also such dir ne andere Spielwiese, das Thema hier ist eh durch.
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On 2006-06-11 22:34, Caramba wrote:
ja, denn auch die alten Römer haben diesen Rechtsgrundsatz als falsch erkannt, aber lass ihn doch selbst antworten, wenn er das will.Ausserdem verträgt eine sinnlose Debatte nicht mehr als 2 Klugscheisser, also such dir ne andere Spielwiese, das Thema hier ist eh durch.
Es hat immer einen faden Beigeschmack, wenn jemand sich in einer Diskussion exponiert, die er wesentlich initiiert hat, um dann sie unfein abzuwürgen.
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quetzal, bitte halte den Ball flach…
Auch für den Rest zurück zum Thema.
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On 2006-06-12 08:31, Tigger wrote:
quetzal, bitte halte den Ball flach…Auch für den Rest zurück zum Thema.
Das hättest Du getrost meinem Vorredner sagen können / müssen!
Mit dem Bashing (und auch dem Verlassen des Themas) habe sicher nicht ich begonnen, wie Du unschwer dem Verlauf der Diskussion entnehmen kannst.
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na, viele Freunde hast du hier ja scheinbar nicht mehr, wenn du dich mit jemandem anlegen willst, dann wohl besser mit deinen Nachahmern hier im Forum, quatschal, etc.
Natürlich war ich zuletzt mehr als schnippisch todt gegenüber, aber das Ganze wird ihm nicht schaden und wenn er mir da irgendwelche Rechtsgrundsätze entgegenhält, werde ich ihm schon entgegenhalten dürfen, dass seine Ansicht falsch ist, warum du dich hier einmischen musst, ist mir demgegenüber doch recht schleierhaft.
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On 2006-06-12 09:37, Caramba wrote:
na, viele Freunde hast du hier ja scheinbar nicht mehr, wenn du dich mit jemandem anlegen willst, dann wohl besser mit deinen Nachahmern hier im Forum, quatschal, etc.Natürlich war ich zuletzt mehr als schnippisch todt gegenüber, aber das Ganze wird ihm nicht schaden und wenn er mir da irgendwelche Rechtsgrundsätze entgegenhält, werde ich ihm schon entgegenhalten dürfen, dass seine Ansicht falsch ist, warum du dich hier einmischen musst, ist mir demgegenüber doch recht schleierhaft.
Wenn Dir das schleierhaft ist, hast Du das Grundprinzip eines Forums nicht begriffen: in dem Moment, in dem Du einen Beitrag veröffentlichst, stellst Du ihn für öffentliche Antworten ALLER User zur Verfügung.
Wenn Du Privatgespräche führen und den Kreis der Gesprächsteilnehmer bestimmen willst, kannst Du das per PM tun.
In einem öffentlichen Forum einen Beitrag deshalb abzulehnen, weil er ein Eingriff in ein Gespräch zweier User sei, ist ziemlich hirnverbrannt, findest Du nicht?Eine Nachbemerkung zu Deinem fragwürdigen, weil nur ad personam gezielten Vorspann: es geht hier nicht um Freundschaften, weder virtuelle noch reale; wenn Du dann auch noch Idioten, die ihre Unreife durch einfältige Nachahmerei demonstrieren, gewissermaßen als Gewährsleute bemühst, gesellst Du Dich zu ihnen.
Naja, jedem das Seine. Für mich ist damit diese Diskussion obsolet - wenn Du weiter insistieren willst, kannst Du das per PM tun. Oder es einfach lassen.q
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leute, leute, leute! da ist die bundesligasaison gerade mal seit ein paar tagen vorbei und euch gehen jetzt schon die sinnvollen themen aus. habt ihr nichts besseres zu tun? wie soll das denn erst in drei monaten aussehen, wenn der entzug noch stärker wird?
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On 2006-06-12 09:46, quetzal wrote:
On 2006-06-12 09:37, Caramba wrote:
na, viele Freunde hast du hier ja scheinbar nicht mehr, wenn du dich mit jemandem anlegen willst, dann wohl besser mit deinen Nachahmern hier im Forum, quatschal, etc.Natürlich war ich zuletzt mehr als schnippisch todt gegenüber, aber das Ganze wird ihm nicht schaden und wenn er mir da irgendwelche Rechtsgrundsätze entgegenhält, werde ich ihm schon entgegenhalten dürfen, dass seine Ansicht falsch ist, warum du dich hier einmischen musst, ist mir demgegenüber doch recht schleierhaft.
Wenn Dir das schleierhaft ist, hast Du das Grundprinzip eines Forums nicht begriffen: in dem Moment, in dem Du einen Beitrag veröffentlichst, stellst Du ihn für öffentliche Antworten ALLER User zur Verfügung.
Wenn Du Privatgespräche führen und den Kreis der Gesprächsteilnehmer bestimmen willst, kannst Du das per PM tun.@q: klingt nach Mama, die lassen mich nicht mitspielen.
In einem öffentlichen Forum einen Beitrag deshalb abzulehnen, weil er ein Eingriff in ein Gespräch zweier User sei, ist ziemlich hirnverbrannt, findest Du nicht?
@q: demgegenüber sich unaufgefordert und “feindlich” in eine Debatte zweier Teilnehmer einzumischen ist wiederum sehr rüde. Hirnverbrennungen sollen bei der Hitze auch nicht selten vorkommen.
Eine Nachbemerkung zu Deinem fragwürdigen, weil nur ad personam gezielten Vorspann: es geht hier nicht um Freundschaften, weder virtuelle noch reale; wenn Du dann auch noch Idioten, die ihre Unreife durch einfältige Nachahmerei demonstrieren, gewissermaßen als Gewährsleute bemühst, gesellst Du Dich zu ihnen.
@q: die Forumsregeln sind dir aber schon bekannt, oder hast du ein Flegel-Privileg.
Naja, jedem das Seine. Für mich ist damit diese Diskussion obsolet - wenn Du weiter insistieren willst, kannst Du das per PM tun. Oder es einfach lassen.
@q: ach zuerst sich beschweren, dass man ihn nicht mitdiskutieren lässt, dann aber anderen die selben Vorschriften machen, ist ja wohl etwas bigott.
q=deine Unterschrift
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On 2006-06-13 18:16, Caramba wrote:
"On 2006-06-12 09:46, quetzal wrote:
""On 2006-06-12 09:37, Caramba wrote:
na, viele Freunde hast du hier ja scheinbar nicht mehr, wenn du dich mit jemandem anlegen willst, dann wohl besser mit deinen Nachahmern hier im Forum, quatschal, etc.Natürlich war ich zuletzt mehr als schnippisch todt gegenüber, aber das Ganze wird ihm nicht schaden und wenn er mir da irgendwelche Rechtsgrundsätze entgegenhält, werde ich ihm schon entgegenhalten dürfen, dass seine Ansicht falsch ist, warum du dich hier einmischen musst, ist mir demgegenüber doch recht schleierhaft.“”
Wenn Dir das schleierhaft ist, hast Du das Grundprinzip eines Forums nicht begriffen: in dem Moment, in dem Du einen Beitrag veröffentlichst, stellst Du ihn für öffentliche Antworten ALLER User zur Verfügung.
Wenn Du Privatgespräche führen und den Kreis der Gesprächsteilnehmer bestimmen willst, kannst Du das per PM tun."@q: klingt nach Mama, die lassen mich nicht mitspielen.
Keineswegs. Deine Antwort klingt eher so, als könntest oder wolltest Du nicht verstehen, daß Du hier nicht nach Gutdünken den Kreis der Diskussionsteilnehmer regulieren kannst. Deine Assoziation offenbart ein sehr schlichtes Gemüt.
In einem öffentlichen Forum einen Beitrag deshalb abzulehnen, weil er ein Eingriff in ein Gespräch zweier User sei, ist ziemlich hirnverbrannt, findest Du nicht?
@q: demgegenüber sich unaufgefordert und “feindlich” in eine Debatte zweier Teilnehmer einzumischen ist wiederum sehr rüde. Hirnverbrennungen sollen bei der Hitze auch nicht selten vorkommen.
Da mußt Du aber besonders großer Hitze ausgesetzt sein.
Den Kern meiner Kritik hast Du offenbar nicht begriffen: in einem unbeschränkten öffentlichen Diskussionsforum gibt es keine exklusive Diskussion, zu deren Teilnahme man gesondert aufgefordert werden müßte. Insofern hat jeder das Recht, sich an der Diskussion teilzunehmen, die ihn interessiert.Eine Nachbemerkung zu Deinem fragwürdigen, weil nur ad personam gezielten Vorspann: es geht hier nicht um Freundschaften, weder virtuelle noch reale; wenn Du dann auch noch Idioten, die ihre Unreife durch einfältige Nachahmerei demonstrieren, gewissermaßen als Gewährsleute bemühst, gesellst Du Dich zu ihnen.
@q: die Forumsregeln sind dir aber schon bekannt, oder hast du ein Flegel-Privileg.
Fragt wer?
Naja, jedem das Seine. Für mich ist damit diese Diskussion obsolet - wenn Du weiter insistieren willst, kannst Du das per PM tun. Oder es einfach lassen.
@q: ach zuerst sich beschweren, dass man ihn nicht mitdiskutieren lässt, dann aber anderen die selben Vorschriften machen, ist ja wohl etwas bigott.
“Bigott” ist hier sicher der falsche Begriff. Das kannst Du gelegentlich in einem Fremdwörterbuch nachlesen. Im übrigen habe ich Dir keine Vorschrift gemacht. Ich habe Dich implizit darauf hingewiesen, daß Du die geltenden Regeln verletzt hast.
Ich möchte Dich noch einmal bitten, diese sinnlose Diskussion nicht weiter hier im Forum fortzuführen. Wenn Du Dich mit mir wirklich argumentativ auseinandersetzen willst, kannst Du das per PM erledigen; das störrische Weiterführen coram publico läßt eher den Schluß zu, daß Dir lediglich an einem Schaukampf gelegen ist. Möglicherweise hat Deine unlängst erfolgte “Abprüfung durch das Finanzminisiterium RLP” die Realitätsnähe Deiner Selbseinschätzung ein wenig gestört.
Für mich ist das Thema durch.
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Als persona non grata möchte ich abschließend hinzufügen, dass die Verfehlung des eigentlichen Themas eloquent offensichtlich war, ich aber nicht müde werde zu betonen, dass hier keiner in der Lage ist meine Beiträge, die ich alle mit Hilfe des großen Latinums cum laudam verfasse, zu verstehen. Ich schlussfolgere daraus, dass ich der mit Abstand intelligenteste in diesem Forum bin, bin jedoch für jede weitere Exe- oder Eisegese meiner Beiträge dankbar.
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Mist, zwei von der Sorte, melde mich zweecks kurzer Sanatoriums-Unterbringung ab.
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München/Hof - Holger Geschwinder hat gestanden, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben.
Holger Geschwinder ist der Entdecker von NBA-Star Dirk Nowitzki…
Zum Auftakt des Prozesses vor dem Steuerschöffengericht beim Amtsgericht Hof am Montag bekannte sich der frühere Basketball-Nationalspieler über seinen Verteidiger schuldig.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-jährigen Geschwinder vor, knapp fünf Millionen Euro an Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer nicht gezahlt zu haben.
Mittlerweile sollen die hinterzogenen Steuern gezahlt worden sein, erklärte der Verteidiger Geschwindners vor Gericht.
Mehr als einen Monat in U-Haft
Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr hatte Geschwindner, der eine Firma für Projekt-Management hat, vor etwas mehr als einem Jahr über einen Monat in Untersuchungshaft verbracht.
Bislang hatte er den Vorwurf der Steuerhinterziehung bestritten. Für den Prozess wurden zwei Tage angesetzt. -
Tja, da hat ihm wohl Dirk mit einer großzügigen „Spende“ aus der Bedrouille geholfen.
Dann fällt es halt nicht so schwer sich schuldig zu bekennen…Dirk
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Da bin ich ja mal auf das Urteil gespannt. Jeder “Normalsterbliche” bekommt für diese Summe (ohne das ich jetzt die Anzahl der einzelnen Taten kenne) mindestens 2-4 Jahre.
Ich könnte mir vorstellen, dass der gute Herr Geschwindner da besser weg kommt. Ich tippe mal 1 Jahr, 10 Monate auf Bewährung + eine Geldstrafe im niedrigen sechstelligen Bereich.
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Holger G. erhielt 1 Jahr Gefängnis, zur Bewährung ausgesetzt. Hat übrigens seine Steuerschulden beglichen (laut seinem RA vor Gericht). Bei 20% Provision für Holger G. = 3. Mio €, hatte Dirk N. einen ersten Vertrag über 15 Mio €.
Sein (Dirk N.'s) neuer Vertrag lautet über 60 Mio € - Klasse, da 20% Provision innerhalb weniger Jahre zu kassieren. Aber, gönnen wir das Holger G. doch! Er hat sich, abseitig unserer Flachköpfe (ooohps, Beleidigung, Admins?) von DBB und BBL, am meisten um den deutschen BB als Spieler, Mentor, Trainer und Repräsentant verdient gemacht.
In Amiland spricht niemand von Pommer & Co., sondern von Holger G., wenn’s um “Manager” und “well-known people of Basketball” geht. -
Das ist das zu erwartende Strafmaß.
Kaum jemand wandert wegen Steuergeschichten hinter Gitter, und schon gar nicht wegen einer einstelligen Miliionensumme, da wären ja ganze Millionärssiedlungen plötzlich menschenleer ;-)…5% von Dirks Gehalt ist auch ein eher kleiner Wert, bei dem kommenden Vizeweltmeister der Formel 1 hat sich sein Berater/Manager einen deutlich größeren Anteil gesichert, wenn ich mich nicht irre…
Bei der Strafzahlung wird auch darauf geachtet, woher das Geld/die Geldstrafe denn nun stammt. Gs Konto darf da nicht nur als Durchlaufposten genommen werden…
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hier der Artikel aus der “Mainpost” von heute:
http://www.mainpost.de/mainfranken/online-tipp/online-tipp/art10660,3739784.html
Da sieht man etwas klarer!