Schritte und das Backboard
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Hallo
Ich arbeite mich gerade am Thema „Selbstanspiel über das Backboard“ ab, finde das Thema aber in Regeln und Interpretation nur recht rudimentär abgedeckt.
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Habe ich das richtig verstanden: Ich kann mir über das Backboard den Ball selbst zuspielen und die Anzahl und Art der Schritte spielt dabei keine Rolle? Ich kann also z.B. mein Dribbling beenden, zwei Schritte machen, dann den Ball ans Brett werfen, 7 Schritte laufen, den Ball wieder fangen …. Und das ist keine Regelüberschreitung (solange der Ball nicht vorher den Boden berührt hat)?
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Das Pass über das Brett gilt aber nicht als „neuer Ballbesitz“, so dass ich nicht erneut dribbeln darf, falls ich das vorher schon getan habe?
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Darf ich so aber - z.B. nachdem ich angepasst wurde- mein erstes Dribbling beginnen? (Pass übers Brett, 7 Schritte, dann fangen und losdribbeln)
Gilt dann aber auch der „gather step“ - also wie bei einem Pass in Bewegung darf ich den Fuß, der beim Fangen den Boden berührt, anheben ohne, dass der Ball die Hand verlassen hat?
Gruß
Simon2
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Kurze Vorbemerkung: RI = Regelinterpretation
Download hier: https://www.basketball-bund.de/dbb/downloads/?filter_type=all&download_tag=19&query=regelinterpretation@Simon2 sagte in Schritte und das Backboard:
Habe ich das richtig verstanden: Ich kann mir über das Backboard den Ball selbst zuspielen und die Anzahl und Art der Schritte spielt dabei keine Rolle? Ich kann also z.B. mein Dribbling beenden, zwei Schritte machen, dann den Ball ans Brett werfen, 7 Schritte laufen, den Ball wieder fangen …. Und das ist keine Regelüberschreitung
(solange der Ball nicht vorher den Boden berührt hat)?Ja, es ist aber nur von Bedeutung, ob du vorher schon gedribbelt hast (RI 24-3)
@Simon2 sagte in Schritte und das Backboard:
Das Pass über das Brett gilt aber nicht als „neuer Ballbesitz“, so dass ich nicht erneut dribbeln darf, falls ich das vorher schon getan habe?
Richtig (RI 24-3a)
@Simon2 sagte in Schritte und das Backboard:
Darf ich so aber - z.B. nachdem ich angepasst wurde- mein erstes Dribbling beginnen? (Pass übers Brett, 7 Schritte, dann fangen und losdribbeln)
Gilt dann aber auch der „gather step“ - also wie bei einem Pass in Bewegung darf ich den Fuß, der beim Fangen den Boden berührt, anheben ohne, dass der Ball die Hand verlassen hat?Richtig (RI 24-2 i.V.m. 24-1)
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@Simon2 sagte in Schritte und das Backboard:
sondern schaue immer nur in die der Fiba.
Da steht ja (fast) genau das gleiche - der DBB richtet sich nach den Regeln, die die FIBA veröffentlicht: https://www.fiba.basketball/documents/official-basketball-rules-interpretations/2022.pdf
Seite 45, Artikel 24
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@t-ruck sagte in Schritte und das Backboard:
@Simon2 sagte in Schritte und das Backboard:
sondern schaue immer nur in die der Fiba.
Da steht ja (fast) genau das gleiche …
Das habe ich auch gerade festgestellt (die FiBa-interpretationen hatte ich schon gelesen und nun gedacht, der DBB hätte noch ein paar mehr/andere Fälle, hat aber wohl nur übersetzt ).
Was mich bei DBB 24-3a (und der entsprechenden Passage der Fiba) stört:
24-3 Nach Beendigung seines Dribblings …wirft A1 den Ball absichtlich gegen das Spielbrett. Danach berührt A1 den Ball oder fängt ihn wieder,
a) nachdem er auf den Boden geprallt war und beginnt erneut zu dribbeln…
Regelung: Im Fall
a) begeht A1 ein Doppeldribbling, da er nach seinem ersten Dribbling ein zweites Dribbling beginnt…Da werden zwei Aspekte genannt: “Ball ist auf den Boden geprallt” UND “beginnt ein neues Dribbling”.
Streng genommen müsste es erlaubt sein,
- wieder zu dribbeln, wenn der Ball nicht zuvor den Boden berührt hat und
- den Ball zu fangen (und NICHT zu dribbeln), nachdem der Ball den Boden berührt hat.
Ich vermute aber, dass 1. auf jeden Fall verboten ist.
Und deine @t-ruck Antwort (Durchstreichung) klingt danach, als sei 2. erlaubt (hätte ich anders erwartet, aber keinen Grund dafür gefunden).Gruß
Simon2
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@Simon2 sagte in Schritte und das Backboard:
Streng genommen müsste es erlaubt sein,
- wieder zu dribbeln, wenn der Ball nicht zuvor den Boden berührt hat […]
Ich vermute aber, dass 1. auf jeden Fall verboten ist.
Schauen wir doch in die Regelinterpretation:
24-3 Situation: Nach Beendigung seines Dribblings in einer kontinuierlichen Bewegung oder im Stopp wirft A1 den Ball absichtlich gegen das Spielbrett. Danach berührt A1 den Ball oder fängt ihn wieder, […]
b) bevor er einen anderen Spieler berührt.Regelung: Im Fall […]
b) ist die Aktion legal. Nachdem A1 den Ball wieder berührt oder gefangen hat, darf er werfen oder passen, aber kein neues Dribbling beginnen.Der Spieler darf also nicht nochmal dribbeln, auch wenn er den Ball aus der Luft gefangen hat.
Nach meiner Erinnerung wollte man solche NBA-Zirkusaktionen legalisieren, dass ein Spieler sich den Ball selbst ans gegnerische Brett wirft, den Ball in der Luft fängt und dann dunkt. Hat er vorher gedribbelt, war das vor dieser Regelanpassung ein Doppeldribbling, weil das Werfen ans Brett und anschließende Ballfangen auch als (erneutes) Dribbling galt. Es war also egal, ob man den Ball auf den Boden oder ans Brett gespielt hat.
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Die Unterscheidung mit dem “einen anderen Spieler berührt” dürfte daher kommen, dass im Anschluss daran ohnehin ein erneutes Dribbling erlaubt wäre.
Beispiel ein Spieler beendet sein Dribbling und will einen Mitspieler anpassen. Ein Verteidiger bekommt die Hand dazwischen und lenkt den Ball ab, der dadurch wieder in die Hand des ursprünglichen Dribblers gelangt. Dieser darf dann natürlich wieder neu dribbeln, weil ein anderer Spieler zwischenzeitlich den Ball berührt hatte.
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@bemha ahja.
b) als Ergänzung zu a) zu sehen, darauf war ich nicht gekommen.
Trotzdem verwirrt mich immer noch das Kriterium „Ball den Boden berührt“, wenn es anscheinend sowieso in jedem Fall ein Doppeldribbling ist.
Aber vielleicht wollte man klarstellen, dass ein Bodenkontakt des Balls das Doppeldribbeln nicht „aufhebt“ (was ich aber auch sehr merkwürdig gefunden hätte) -
@Simon2 sagte in Schritte und das Backboard:
Aber vielleicht wollte man klarstellen, dass ein Bodenkontakt des Balls das Doppeldribbeln nicht „aufhebt“ (was ich aber auch sehr merkwürdig gefunden hätte)
Genau das ist es (mMn), dieser Halbsatz “nach er auf den Biden geprallt war” ist kein Kriterium, das irgendwas aufhebt. Ob man dribbeln darf oder nicht hängt nur davon ab, ob
- man selber schon gedrippelt hat,
- jemand anders da zwischen den Ball berührt hat.
In RI 24-6 wird auch geschrieben, warum es wichtig ist, dass der Ball erst den Boden berührt (bei Beginn des Dribblings) und ist wahrscheinlich der Grund, warum es in RI 24-3a steht.
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@Simon2 sagte in Schritte und das Backboard:
Da werden zwei Aspekte genannt: “Ball ist auf den Boden geprallt” UND “beginnt ein neues Dribbling”.
Streng genommen müsste es erlaubt sein,
wieder zu dribbeln, wenn der Ball nicht zuvor den Boden berührt hat und
den Ball zu fangen (und NICHT zu dribbeln), nachdem der Ball den Boden berührt hat.Die Regelinterpretationen sind keine Regeln sondern Beispiele. Bei einer Regel würde deine logische Schlussfolgerung gelten, da Regeln als allumfassend zu verstehen sind. Bei einem Beispiel ist schlicht nicht klar, was in der von dir beschriebenen Verneinung passiert.
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@tzzzz2 Nunja, aber tut nicht bemha genau das? (indem er darauf verweist, dass meine Beispiele durch Fall b) abgedeckt sind)
Mir ging es in erster Linie darum, dass ich das Beispiel unglücklich gewählt bzw (nach den Erklärungen der Anderen) formuliert und deshalb schwer verständlich finde.
Ganz so „in der Luft hängen“ die RI-Beispiele aber ja auch nicht, denn es gibt ja oft nicht nur ein „erlaubt/verboten“-Tag, sondern auch eine Begründung, die eine allgemeines Prinzip veranschaulicht oder heranzieht.