Britische Spieler ab dem 01.02.2020
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So, der Brexit steht jetzt entgültig, mit dem 31.01. scheidet Großbritannien aus der EU aus.Nicht ganz klar ist, wie es jetzt mit den britischen Spielern weitergeht, die ja bislang auf dem Spielberichtsbogen mit einem E eingetragen sind.
In einem Nachrichtenportal (n-tv) heißt es:
“An den Brexit schließt sich bis Ende 2020 eine Übergangsphase an, in der die EU mit Großbritannien einen Vertrag über künftige Beziehungen aushandeln will. Für die Briten in Deutschland ändert sich praktisch nichts an ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Trotzdem werden sie ab diesem Zeitpunkt keine EU-Bürger mehr sein, sondern Angehörige eines Drittstaates wie etwa Algerier oder Kanadier.”
Nach dieser Definition müssten also Briten mit dem Datum des Austritts den Status von E in AX ändern und wären somit nicht mehr parallel zu anderen AX Spielern einsetzbar, da die Anzahl dieser auf einen pro Spiel begrenzt ist.
Beim DBB habe ich noch keine offizielle Stellungnahme gefunden, auch auf den Seiten der Regionalligen nicht. -
Also ich gehe davon aus, dass sich zumindest bis zum Ende der Saison nichts ändern wird.
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Naja, wenn Briten nicht mit EU-Bürgern gleichgestellt werden, wie z. B. die Schweizer oder die Norweger, wird der DBB da keine Ausnahme machen können.Ich kenne auch zahlreiche Vereine, die aufgrund der unsicheren Situation von vornherein keine britischen Spieler in dieser Saison verpflichtet haben, obwohl die ja zahlreich und günstig von den Agenten angeboten wurden.
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Das ist so nicht korrekt, unter anderem muss ein schottischer Bürgermeister in einem Dorf in Norddeutschland sein Amt abgeben, da er keinen EU Pass mehr besitzt
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Das ist so nicht korrekt, unter anderem muss ein schottischer Bürgermeister in einem Dorf in Norddeutschland sein Amt abgeben, da er keinen EU Pass mehr besitzt
Ich wusste gar nicht das dieser betagte Mann nebenbei noch (Semi-)proffesionel Basketball spielt?!
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Ich gehe davon aus, dass Briten wir Norweger, Schweizer, Isländer etc. Basketball-technisch den EU-Status bekommen. Alles andere wäre doch absurd. War Bosman nicht auch Engländer? Unser schottischer Hausmeister wird beim BSV weiterarbeiten. Allerdings hat er nach 45 Jahren in Wulfen jetzt auch den Einbürgerungstest bestanden. Vielleicht schafft das der Regionalliga-Basketball spielende Bürgermeister auch… Ups, merke gerade: Unser Hausmeister ist local Player. Hat in der Jugend mal Handball gespielt.
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Das ist so nicht korrekt, unter anderem muss ein schottischer Bürgermeister in einem Dorf in Norddeutschland sein Amt abgeben, da er keinen EU Pass mehr besitzt
Es ging in der Frage um Basketball. Wäre nach politischen Wahlämtern gefragt worden, wäre meine Antwort eine andere gewesen.
Da man bundesweit nur den Schotten in einem 180 Seelennest in der Nähe von Hamburg gefunden hat, sollte auch das ein geringeres Problem sein. Es wird sicher auch ein paar Kommunalpolitiker oder örtliche Beiratsangehörige treffen.
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So, der Brexit steht jetzt entgültig, mit dem 31.01. scheidet Großbritannien aus der EU aus.Nicht ganz klar ist, wie es jetzt mit den britischen Spielern weitergeht, die ja bislang auf dem Spielberichtsbogen mit einem E eingetragen sind.
Doch, es ist völlig klar.
Schnorri hat den Überblick behalten und zu Recht festgestellt:@schnorri:
Bis Ende 2020 bleiben alle bisherigen Regeln zwischen der EU und GB ohne Ausnahme gültig. Freizügigkeit, Zollfreiheit etc pp. Bis dahin soll ein neues Abkommen vorliegen und unterzeichnet sein.
Es ändert sich für diese Saison nichts.In einem Nachrichtenportal (n-tv) heißt es:
“An den Brexit schließt sich bis Ende 2020 eine Übergangsphase an, in der die EU mit Großbritannien einen Vertrag über künftige Beziehungen aushandeln will. Für die Briten in Deutschland ändert sich praktisch nichts an ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Trotzdem werden sie ab diesem Zeitpunkt keine EU-Bürger mehr sein, sondern Angehörige eines Drittstaates wie etwa Algerier oder Kanadier.”Solche Texte sind so bitter - weil sie die falsche Botschaft transportieren. Es mag sein, dass Briten genauso wie Algerier oder Kanadier keine EU-Bürger sind, gleichwohl haben Briten mindestens noch im gesamten Jahr 2020 (möglicherweise auch 2021 oder sogar 2022) ganz andere Rechte im EU-Bereich als Algerier oder Kanadier. Darunter u.a. das Recht sich in GER aufzuhalten und zu arbeiten - beides ohne dass es einer ausdrücklichen Erlaubnis bedarf.
@shot-clinic:Nach dieser Definition müssten also Briten mit dem Datum des Austritts den Status von E in AX ändern und wären somit nicht mehr parallel zu anderen AX Spielern einsetzbar, da die Anzahl dieser auf einen pro Spiel begrenzt ist.
Zum Glück legt n-tv nicht fest, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Briten ab 01.02.2020 in Deutschland haben. Aber selbst, wenn n-tv besser formuliert hätte und die vom Threaderöffner vernommene Botschaft korrekt wäre, hätte dies keine “E auf AX”-Änderung zur Folge, denn die DBB-SO billigt das “E” auch bestimmten Nicht-EU-Bürgern zu (= Bürger aus Ländern, welche im EU-Raum dieselbe Freizügigkeit genießen wie EU-Bürger; bisher Bürger aus SUI, LIE, NOR, ISL; nunmehr auch Bürger aus GBR).
@shot-clinic:Beim DBB habe ich noch keine offizielle Stellungnahme gefunden, auch auf den Seiten der Regionalligen nicht.
Vermutlich gibt es aus Sicht von DBB, Regionalligen und betroffenen RL-Vereinen jetzt nichts zu berichten. Es steht seit Wochen fest, dass sich ab dem 01.02.20 nichts ändern wird (steht in jeder Zeitung - zumindest in denen, die nicht so oberflächlich berichten wie n-tv).
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Ich gehe auch von Bestandsschutz aus.
Die aktuelle Umsetzung stellt keinen Bestandsschutz dar. Ohne die zwischen GB und EU festgelegte Übergangsphase, also im Fall eines harten Brexit, wären die britischen Spieler ab morgen A- oder AX-Spieler.
Es wird wohl auch am Ende der Übergangsphase keinen Bestandsschutz geben können (= alte Verträge können bis zum Ende erfüllt werden; neue unterliegen neuem Recht), denn der kann gar nicht funktionieren. Wenn der Staat z.B. festlegt, dass Briten ab dem 01.01.21 als Berufs-Basketballer einen Aufenthaltstitel benötigen (wie aktuell bereits US-Amerikaner), dann kann der DBB 10x in seine Spielordnung schreiben, dass Briten bis zum Ende der Saison 20/21 Bestandsschutz genießen und dass auf die AT-Vorlage verzichtet wird. Der Brite benötigt dann trotzdem einen AT - sonst würde der Verein sich der illegalen Beschäftigung schuldig machen.
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@aldimarkt: Danke für Deine Ausführungen, im Großen und Ganzen sehe ich das genauso wie Du. Es gibt nur ein kleines Detail, was momentan eben keine Rechtssicherheit für die Vereine bietet:Ich habe heute mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit dem entsprechenden Ministerium telefoniert und habe folgende Aussage bekommen:Für die britischen Bürger in Deutschland ändert sich generell nichts, da ihnen automatisch bis Ende des Jahres der Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis erteilt wird. Sie können also in der Regel weiter ihrem Beruf nachgehen. Die Ausnahme bieten jedoch Bereiche, in denen eine strikte Verknüpfung zu einer EU Staatsbürgerschaft besteht (wie zum Beispiel im Falle des Bürgermeisters).I’m Falle der Basketballer ist es also so, dass der Status E aufgrund einer EU Staatsbürgerschaft entfallen würde. GB ist auch kein EFTA Staat, ergo kommt eine Gleichbehandlung mit diesen Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen) ebenfalls nicht in Frage. Der DBB müsste also ganz klar diesen Sonderstatus für britische Spieler definieren, ansonsten wäre das Stand jetzt juristisch anfechtbar.Dieses muss auch vor den Spielen morgen sein, ansonsten könnte ein Team, welches gegen eine Mannschaft, die z. B. Mit einem Briten und einem Amerikaner spielt, einfach klagen und hätte wohl gute Chancen.Wie gesagt, einfach zu umgehen, indem der DBB den passus klar definiert.Ob das sinnvoll ist oder nicht, mag ich nicht zu beurteilen.Es ist auch kein unbekanntes Thema, ich habe den DBB bereits vor über einem Jahr auf diese Thematik hingewiesen und es hieß immer nur, man würde verfahren, wie es die Bundesregierung macht, dann müssten Briten aber ab morgen AX sein.An der Erlaubnis, weiter in der Regionalliga BB zu spielen ändert sich nichts, nur halt mit wem zusammen und das sind halt 2 Paar Schuhe.
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@aldimarkt: Danke für Deine Ausführungen, im Großen und Ganzen sehe ich das genauso wie Du. Es gibt nur ein kleines Detail, was momentan eben keine Rechtssicherheit für die Vereine bietet:Ich habe heute mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit dem entsprechenden Ministerium telefoniert und habe folgende Aussage bekommen:Für die britischen Bürger in Deutschland ändert sich generell nichts, da ihnen automatisch bis Ende des Jahres der Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis erteilt wird. Sie können also in der Regel weiter ihrem Beruf nachgehen. Die Ausnahme bieten jedoch Bereiche, in denen eine strikte Verknüpfung zu einer EU Staatsbürgerschaft besteht (wie zum Beispiel im Falle des Bürgermeisters).I’m Falle der Basketballer ist es also so, dass der Status E aufgrund einer EU Staatsbürgerschaft entfallen würde. GB ist auch kein EFTA Staat, ergo kommt eine Gleichbehandlung mit diesen Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen) ebenfalls nicht in Frage. Der DBB müsste also ganz klar diesen Sonderstatus für britische Spieler definieren, ansonsten wäre das Stand jetzt juristisch anfechtbar.Dieses muss auch vor den Spielen morgen sein, ansonsten könnte ein Team, welches gegen eine Mannschaft, die z. B. Mit einem Briten und einem Amerikaner spielt, einfach klagen und hätte wohl gute Chancen.Wie gesagt, einfach zu umgehen, indem der DBB den passus klar definiert.Ob das sinnvoll ist oder nicht, mag ich nicht zu beurteilen.Es ist auch kein unbekanntes Thema, ich habe den DBB bereits vor über einem Jahr auf diese Thematik hingewiesen und es hieß immer nur, man würde verfahren, wie es die Bundesregierung macht, dann müssten Briten aber ab morgen AX sein.An der Erlaubnis, weiter in der Regionalliga BB zu spielen ändert sich nichts, nur halt mit wem zusammen und das sind halt 2 Paar Schuhe.
Wie kommst Du von A nach B?
“Die Ausnahme bieten jedoch Bereiche, in denen eine strikte Verknüpfung zu einer EU Staatsbürgerschaft besteht (wie zum Beispiel im Falle des Bürgermeisters). = A
I’m Falle der Basketballer ist es also so, dass der Status E aufgrund einer EU Staatsbürgerschaft entfallen würde.” = B
Ob es die Ausnahme gibt oder nicht, keine Ahnung. Gehe jetzt mal davon aus, dass es so ist, wie Du schreibst.Nur warum soll das dann in der Basketball-Regionalliga Anwendung finden? -> Wie ist die Regelung wenn ein Brite einen Job hat und nebenher Basketball spielt? Meines Wissens nach gibt es keine spezielle EU- Reglung für die Regionalliga. Es gibt eine Positiv-Regelung (2 Locals auf dem Feld) und eine Begrenzung (1 Amerikaner / Nicht-EU). Der Rest ist ziemlich frei. Und für mich daher eher ein Grund, dass es da keine spezielle Anpassung benötigt. Wenn es da eine Übergangsregelung gibt, dann gilt die wohl erst einmal für alle Bereiche. Denke da ist der Bürgermeister sicher eine andere Kategorie als ein Basketballer in der 4. Liga Deutschlands.
Hast Du denn einen Beleg für B oder nimmst Du das nur so an (Deine Interpretation aus A)? -
Du schreibst es doch selbst, 1 Amerikaner/nicht EU. EU ist ja ab 01.02.nicht mehr
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DER Unterschied zwischen einem Schotten, der jetzt kein Bürgermeister in D mehr sein darf, und einem Basketballer der vierten Liga ist darin begründet, dass man als Bürgermeister Teil der Verwaltung/ Exekutive ist. Damit hätte ein Ausländer jenseits der EU Macht innerhalb der EU. Das geht natürlich nicht. Auch hat GB kein Stimmrecht innerhalb der EU, wenn es kein Teil derEU IST. Deshalb verlor der Bürgermeister sein Amt. Ansonsten hätte GB ja innerhalb der EU trotz Austritt noch Einfluss nehmen können und sei es auf lokaler Ebene.
Mit Basketball hat das nichts zu tun. Es geht um Verwaltung und Staatsrechtslehre.
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Eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu haben führt noch lange nicht dazu, dass man “mehr” ist als ein AX Spieler. Jeder US-Bürger, Kanadier usw kann in Deutschland eine Arbeitserlaubnis bekommen, trotzdem bleibt er immer im AX Status (außer er hat eine doppelte Staatsbürgerschaft von einem EU Land). Insofern sind die ganzen Vergleiche mit dem Hausmeister, der trotzdem weiter hier arbeiten darf hinfällig. Natürlich dürfen Briten hier mindestens bis zum 31.12. arbeiten. Trotzdem sind sie keine EU-Bürger mehr. Und solange es kein Abkommen gibt, dass sie EU-Bürgern gleichgestellt werden, wie es das z.B. bei Norwegern, Schweizern etc. gibt, dann wüsste ich nicht mit welchem Recht sie weiterhin den “E” Status behalten sollten. Sobald ein Verein klagt, wird er da meiner Meinung nach Recht bekommen.
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Natürlich dürfen Briten hier mindestens bis zum 31.12. arbeiten. Trotzdem sind sie keine EU-Bürger mehr. Und solange es kein Abkommen gibt, dass sie EU-Bürgern gleichgestellt werden, wie es das z.B. bei Norwegern, Schweizern etc. gibt, dann wüsste ich nicht mit welchem Recht sie weiterhin den “E” Status behalten sollten.
Aufgrund dessen, dass es ja tatsächlich ein Übergangsabkommen gibt, und dieses grundsätzlich* weiter die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12019W/TXT(02)&from=EN
(Link funktioniert forensoftwarebedingt nicht. Bitte ggf. auf Beitrag zitieren klicken und kopieren)
- Und ich wüsste nicht, wieso dies für Basketballspieler nicht weiterhin gelten sollte.
Mit Basketball hat das nichts zu tun. Es geht um Verwaltung und Staatsrechtslehre.
…und mit dem Arbeitsmarkt (den es ja auch für Basketballspieler) hat es so meines Erachtens auch nichts zu tun.
Auf politischer Ebene hingegen durften EU-Ausländer ja schon immer „diskriminiert“ werden - so dürfen sie beispielsweise bei Bundestagswahlen nicht mitwählen (oder sich wählen lassen), da diese an die Staatsbürgerschaft geknüpft sind.
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@aldimarkt: Danke für Deine Ausführungen, im Großen und Ganzen sehe ich das genauso wie Du.
Please? Das Gegenteil ist der Fall.
Ich halte den Status quo für rechtlich eindeutig - Du nicht.
Das sind absolut gegenteilige Ansichten.Es gibt nur ein kleines Detail, was momentan eben keine Rechtssicherheit für die Vereine bietet: Ich habe heute mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit dem entsprechenden Ministerium telefoniert und habe folgende Aussage bekommen: Für die britischen Bürger in Deutschland ändert sich generell nichts, da ihnen automatisch bis Ende des Jahres der Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis erteilt wird.
Wenn der letzte Satz ein Zitat oder auch nur eine sinngemäße Aussage ist, dann erlaube ich mir die Feststellung, dass Deine/e Gesprächspartner nicht im Bilde sind/waren.
–> Keinem britischen Bürger muss der Aufenthalt und/oder die Arbeitserlaubnis erteilt werden. Warum nicht? Weil sie darüber als britische Staatsbürger im EU-Raum auch weiterhin automatisch verfügen (zumindest bis 31.12.2020). Es gibt nichts zum Erteilen - die Rechte sind vorhanden.
Die Ausnahme bieten jedoch Bereiche, in denen eine strikte Verknüpfung zu einer EU Staatsbürgerschaft besteht (wie zum Beispiel im Falle des Bürgermeisters).
Schnorri hat das in seinem Beitrag um 23:47h gut erklärt.
Bei der Ausnahme geht es um politische Ämter in der Exekutive, für welche man eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen muss. Mit “normalen” Arbeitnehmern hat das nichts zu tun.I’m Falle der Basketballer ist es also so, dass der Status E aufgrund einer EU Staatsbürgerschaft entfallen würde.
Diesen Satz haust Du einfach so raus - komplett ohne jeglichen Beleg.
Darüber hinaus sollte man die Themen “welchen Status haben Briten vom 01.02. bis zum 31.12.20” einerseits und “welche Personengruppe erhält gemäß DBB-SO den Status E” andererseits sauber trennen. Eines nach dem anderen. Zunächst ist festzustellen, welchen Status Briten haben - dann werfen wir einen Blick in die Spielordnung.
Status von britischen Bürgern in der EU bis zum 31.12.2020
Die Unterstreichungen sind von mir und somit nicht Bestandteil der Quellentexte.Quelle 1: europa.eu
Textauszug: Was passiert am 1. Februar 2020?
Wenn das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 nach einer vollständigen Ratifizierung des Austrittsabkommens aus der Europäischen Union austritt, beginnt der Übergangszeitraum. Dieser im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbarte, befristete Zeitraum gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher in der EU und im Vereinigten Königreich keine Änderungen. Das Vereinigte Königreich wird nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der EU vertreten sein, aber das EU-Recht wird im Vereinigten Königreich bis zum Ende des Übergangszeitraums weiterhin gelten.Quelle 2: BM für Wirtschaft u. Energie
Textauszug: _Das heißt zum Beispiel: Die Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes gelten während der Übergangsphase fort. Das Vereinigte Königreich muss sich an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes halten. Es darf in dieser Zeit auch keine Regelungen erlassen, die EU-Recht widersprechen.Was bedeutet die Übergangsphase für deutsche Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich/britische Arbeitnehmer in Deutschland?
Deutsche Bürgerinnen und Bürger können während der Übergangsphase weiterhin von der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen und im Vereinigten Königreich leben und arbeiten. Wie bisher finden die jeweiligen EU-Regelungen Anwendung. Dasselbe gilt für britische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland._ @shot-clinic:GB ist auch kein EFTA Staat, ergo kommt eine Gleichbehandlung mit diesen Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen) ebenfalls nicht in Frage.
Die EFTA-Erwähnung ist ein Scheinargument, weil eine Gleichbehandlung von Briten mit u.a. Schweizern aus anderen Gründen als einer EFTA-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs gegeben sein kann.
Ja, GB ist kein EFTA-Staat; nein, die Schlussfolgerung, dass es deshalb keine Gleichbehandlung geben kann, ist falsch. Wenn das VK mit der EU und/oder Deutschland einen Vertrag schließt, der sich für britische Bürger so auswirkt, als wären sie Schweizer oder Isländer, dann ist eben doch eine Gleichbehandlung gegeben. @shot-clinic:Der DBB müsste also ganz klar diesen Sonderstatus für britische Spieler definieren, ansonsten wäre das Stand jetzt juristisch anfechtbar.
Dazu ein klares FALSCH!
Die EU und das BMWE (beide Quellen sind oben verlinkt) sagen übereinstimmend, dass sich in den elf Monaten der Übergangsphase am bisherigen Status der Briten nichts ändert. Sie sind zwar keine EU-Bürger mehr, werden aber weitestgehend wie solche behandelt. Insbesondere sind die Grundfreiheiten, also die Freizügigkeitsrechte weiterhin vollständig anzuwenden.
Nachdem der Status von Briten in der EU geklärt ist (= EU-Bürger NEIN; Inhaber der Freizügigkeitsrechte im EU-Raum JA) lohnt sich der Blick in die DBB-Spielordnung. Wer bekommt das E?
§ 31a
1. In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Absatz 1 AufenthG vorzulegen, der nicht gemäß § 6 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde oder er hat eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG vorzulegen.
Grundsatz: es ist nur ein Nicht-EU-Spieler erlaubt.
In den nächsten Absätzen geht es um die Ausnahmen._2. Absatz 1 findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eine Teilnahmeberechtigung besaß._Das ist der AJ-Status - spielt hier keine Rolle.
3. Absatz 1 findet keine Anwendung auf einen Spieler, dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird. Treffer.
Die Beschränkung aus Absatz 1 gilt nicht für Spieler, die im EU-Raum Freizügigkeit genießen.
Die Beschränkung gilt also nicht für Briten, denn gemäß Webseite der Europäischen Kommission und gemäß Webseite des BMWE werden Briten mit EU-Bürgern gleich behandelt.4. Absatz 1 findet keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem aufgrund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen. Absatz 4 könnte nach Ende der Übergangsphase eine Rolle spielen. Jetzt spielt er ebenso wie Absatz 2 keine Rolle.@shot-clinic:
Dieses muss auch vor den Spielen morgen sein, ansonsten könnte ein Team, welches gegen eine Mannschaft, die z. B. Mit einem Briten und einem Amerikaner spielt, einfach klagen und hätte wohl gute Chancen.
Ich hoffe, dass die RL-Spielleitungen/-Sportwarte trotz der von Dir festgestellten Rechtsunsicherheit noch gut schlafen können. ;-)@shot-clinic:
Wie gesagt, einfach zu umgehen, indem der DBB den passus klar definiert.
§ 31a SO wird zwar gern von denjenigen kritisiert, die weniger EU-Spieler in den RL sehen möchten, hält aber seit seiner Hereinnahme in die SO jeder europarechtlichen Überprüfung stand. So lange die EU bzw. die deutsche Regierung den Status von Briten unzweideutig festlegen (derzeit = sind keine EU-Bürger, sind diesen aber gleichgestellt), reicht Absatz 3 aus, um ganz sicher sagen zu können, welchen Status Briten in der Regionalliga haben (= E).@shot-clinic:
Es ist auch kein unbekanntes Thema, ich habe den DBB bereits vor über einem Jahr auf diese Thematik hingewiesen und es hieß immer nur, man würde verfahren, wie es die Bundesregierung macht, dann müssten Briten aber ab morgen AX sein.
Der DBB setzt anscheinend genau das um, was er Dir gesagt hat. Er hat abgewartet, welchen Status Briten nach dem Brexit haben (= sind gleich zu behandeln) und wendet jetzt seine SO entsprechend an (= Absatz 3 = E).
Natürlich dürfen Briten hier mindestens bis zum 31.12. arbeiten. Trotzdem sind sie keine EU-Bürger mehr.
Stimmt beides.
Frage: wie erklärst Du Dir, dass britische Bürger hier leben/arbeiten dürfen? Die sind doch gar keine EU-Bürger! Kann es vielleicht sein, dass es dazu ein Abkommen gibt? ;-)@buzzerbeater23:Und solange es kein Abkommen gibt, …
Dir ist entgangen, dass in den letzten acht Tagen das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem VK (teilweise Brexit-Abkommen genannt) beschlossen wurde?
Dann versuche ich mit folgender Info zu helfen:
24.01. Unterzeichnung des Abkommens durch Michel/vdL/Johnson.
29.01. EP billigt das Abkommen mit 621 zu 49 Stimmen.
30.01. Der Europäische Rat nimmt den Beschluss über den Abschluss des Austrittsabkommens an.
Noch mehr Abkommen geht nicht.(Link funktioniert forensoftwarebedingt nicht. Bitte ggf. auf Beitrag zitieren klicken und kopieren)
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Danke Aldimarkt! Ich teile deine Ausführungen im vollen Umfang. Vielen Dank dass du dir die Mühe gemacht hast, um diesen umfangreichen Beitrag zu verfassen.
Ich möchte hinzufügen, dass ich denke, dass vielen unklar ist, dass es zwei Abkommen geben soll, wovon eines bereits existiert:
Abkommen 1: Austritt des VK aus der EU am 31.01.2020, wonach bis zum 31.12.2020 eine Übergangszeit gibt, in der sich für die Bürgerinnen und Bürger des VK sowie der EU nichts ändert.
Abkommen 2: Dieses Abkommen ist noch zu verhandeln und muss anschließend ratifiziert werden. Dieses Abkommen soll regeln, wie das VK zu der EU nach dem 31.12.2020 steht und welche Rechte die Bürgerinnen und Bürger der EU und des VK im jeweiligen Hoheitsgebiet genießen. Kommt dieses Abkommen nicht rechtzeitig zu Stande, so werden nach dem 31.12.2020 Bürgerinnen und Bürger des VK in der EU wie solche eines Drittstaates behandelt,it welchem kein Abkommen vorliegt.