Regeltechnische Aspekte der Spielleiterentscheidung in Sachen Lubu-Bayern
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Die Tatsache, dass ein anderes Foul auf dem SBB steht.
Dann stellt sich aber auch wieder die Frage, warum zum Teufel hat der TK nicht reagiert beim Gespräch mit Matip?
Weiß der Geier warum!
Weil alle beteiligten Offiziellen in der Situation einfach eine hundsmieserable Figur abgeben?Vielleicht war er überfordert. Vielleicht wars zu hecktisch. Vielleicht hat er gedacht:“Die Schiris machen das schon unter sich aus”
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Für die Zukunft doch ganz einfach: Die Schiedsrichter MÜSSEN sich einfach merken, wer gefoult wurde . es sind 3 SR, die sollten direkt nach einem Foul anzeigen, ob es Freiwürfe gibt und seinen Kollegen signalisieren wer wirft.
Eigentlich ist das in unteren Ligen bei 2 SR schon üblich so, wie in der Bundesliga 3 (semi-profi) SR das nicht hinbekommen, ist und bleibt mir ein Rätsel.
Aber ich wette aufgrund dieser nun eingetretenen Situation, wird in künftigen SR-Seminaren hier mehr darauf geachtet werden. -
Was passiert eigentlich, wenn sich ein Spieler der foulenden Mannschaft als FW hinstellt, bekommt der dann auch vom SR den Ball, bedankt sich und will dann den Einwurf für sein Team? Warum sollte ein SR hier eingreifen weil so offensichtlich falsch, beim richtigen Team aber die Option haben sie ins Messer laufen zu lassen
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Das wäre eine ziemlich exklusive Interpretation des Schiedsgerichts (die ich auch nicht vermuten würde). Der Artikel 44 spricht nicht von Intention, da geht es immer um die Formulierung “Permitting the wrong player to attempt a free throw(s).” Und wer der richtige Spieler ist, wird für persönliche Fouls in Artikel 43.2.1 festgelegt.
Die kompletten FIBA-Regeln gibt es übrigens online hier: http://www.fiba.com/downloads/Rules/2012/OfficialBasketballRules2012.pdf
Regeln sind mir bekannt. Wenn Du Recht hättest, hätten wir Folgendes: Ich entscheide bspw. bei Fouls unterm Korb mit 4-5 Spielern in der Zone auf Foul Abseits des Balles. Zeige die Spielnummer des foulenden Spielers an, bespreche mich ggf. mit meinem/n Kollegen, ohne, dass jemand das mitbekommt. Dann warte ich, wer sich zum Freiwurf hinstellt und wenns der Falsche ist, sage ich: ätschbätsch, Du nicht, der andere, annuliere die FW und gebe dem Gegner den Ball. Und das obwohl das Team gar keine Chance hatte, sicher zu wissen, wer denn der gefoulte Spieler war. So eine ähnliche Situation muss es bei Lubu-Bayern gewesen sein, nur, dass außer dem/n irrenden Schiedsrichter(n) und scheinbar Heiko Schaffartik jeder wusste, dass Stockton der gefoulte Spieler war.
Findest Du das fair? Das kann nicht Intention des Artikels 44 sein.
Das Beispiel liest sich für mich so, als wollten die Schiedsrichter eine Mannschaft benachteiligen. Das geht aber immer einfacher, als eine solche “Falle” zu stellen - etwa über gegebene bzw. nicht gegebene Foulpfiffe. Ich gehe davon aus, dass die Nachfrage “Wer wurde gefoult?” bei den Schiedsrichtern durchaus möglich ist, wenn dies der gefoulten Mannschaft unklar ist.
Aus meiner Sicht ist die Intention des Artikel 44 schon, dass es primär die Verantwortung der gefoulten Mannschaft ist, den richtigen Werfer an die Freiwurflinie zu schicken. Deshalb wird sie auch für einen eventuellen Fehler faktisch durch den Verlust der Freiwürfe bestraft. Das ist aus meiner Sicht auch nicht unfair. Natürlich ist es unfair, wenn eine Mannschaft bestraft wird, obwohl sie sich - wie im diskutierten Fall geschehen - völlig korrekt verhalten hat. Das ist aber m. E. eine Folge der falschen Schiedsrichterentscheidung, nicht der von mir propagierten Regelauslegung.
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Hier eine Situation im Pokalhabfinale der Damen 2013/2014 Saarlouis - Marburg:. Ein Zitat aus damen-bb-news-Forum (hier bezieht man sich auf die LuBu - Entscheidung):
Vielleicht hätte es aber im Pokal-Halbfinale was genutzt, als ein Dreier, der klar erzielt, klar angezeigt und richtig notiert wurde, wenige Sekunden später nach einer Diskussion am Kampfgericht in einen Zweier abgeändert wurde. Das ganze zwei Minuten vor Schluss und 67:65, bzw. dann 64.
Hier ein Link zu dieser Spiel:
( )Ein/e der Unparteiischen war übrigens am Top-4- und beim Spiel LuBu - Bayern beteiligt.
Wie seht ihr dies hier ?
Meine Meinung:
Tatsachenentscheidung: 3er (war ein 3er), Anzeige des Schiris 3er, SB steht ein 3er. Dann wird dies später revidiert. Das war doch eine Tatsachenentscheidung ? Diese dürfte doch nicht mehr revidiert werden ? Wenn ja, dann ist ein Regelverstoss ?Ein Protest ist nicht erfolgt, hätte auch wahrscheinlich auch keinen Erfolg gebracht, da die zu entscheidenden Personen sicherlich nicht auf Spielwiederholung entschieden hätten, da das Finale am nächsten Tag stattfand. Aber: Ich würde dies als klaren Regelverstoss erachten, da eine Tatsachenentscheidung aufgehoben wurde.
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Sehe den Fall ähnlich gelagert wie Frage 135 aus dem Fragenkatalog 2013
Einen Feldkorb von A5 zeigt ein Schiedsrichter als erfolgreichen Drei-Punkte-Wurf. Ein anderer Schiedsrichter zeigt zwei Punkte an, da er gesehen hat, dass A5 beim Wurf deutlich die Drei-Punkte-Linie berührt hat. Nach einem weiteren Feldkorb und einem anschließenden Ausball an der Seitenlinie meldet sich der Anschreiber , um zu klären, was er anschreiben soll. Die Schiedsrichter kommen zusammen und erklären den Wurf von A5 zum Zwei-Punkte-Feldkorb. Richtig?
Ja (Art. 44). Dies ist kein korrigierbarer Fehler, sondern eine ungeklärte Situation, die unverzüglich, d. h. beim nächsten Stoppen der Spieluhr geklärt werden mussauch wenn der Fall nicht komplett identisch ist, die Aussage, dass es sich um einen korrigierbaren Fehler handelt, ist hier identisch.
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Die Tatsache, dass ein anderes Foul auf dem SBB steht.
Es steht nur der Fouler, net der gefoulte auf dem SBB
Das Argument würde nur funktionieren, wenn der Schiri später sagt, dass er im Kopf das Foul von z.B. Heiko hatt und deshalb auch fand, dass Stockton der falsche ist.
Wenn er aber dasselbe Foul meinte (also das von BT an Stockton) aber fand, dass das Foul net an Stockton gemacht wurde (egal ob richtig oder falsch) wäre es eine TE.Hmmm, bin mir noch net sicher….
Sollte das so gewesen sein, dann kann ich nicht verstehen wieso der Tisch nicht sagt Foul von BT 44 wurde angeschrieben.
Mir kommt das Ganze immer noch wie ne ziemlich hingedrehte Begründung vor
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Was passiert eigentlich, wenn sich ein Spieler der foulenden Mannschaft als FW hinstellt, bekommt der dann auch vom SR den Ball, bedankt sich und will dann den Einwurf für sein Team? Warum sollte ein SR hier eingreifen weil so offensichtlich falsch, beim richtigen Team aber die Option haben sie ins Messer laufen zu lassen
Ne das geht nicht, weil die Aufgabe des Schiedrichters es ist, den Freiwurf mit dem mutmaßlich korrekten Spieler durchzuführen:
d.h.
Für die richtige Aufstellung sorgen (6 Beteiligte, davon ein Werfer)
Spieler der gefoulten Mannschaft an der LinieNur die korrekte Hinstellung des richtigen ist nicht sein Job!
Also ist dein Beispiel nicht realistisch -
…
Nach nochmaligem drüberschlafen und durchdenken ist da aber ein Fehler, der mich wieder dahinbringt, dass es hier eine TE ist und kein RV.…
So geht es mir an sich auch. Die Regel 44 wäre sonst verdammt eng auszulegen und nur anwendbar, wenn der Schiedsrichter gewissermaßen vorher schon festgelegt hat, dass ein anderer werfen soll. Welcher Schiedsrichter gibt aber dann noch einem anderen Spieler den Ball und welche Mannschaft stellt einen anderen Spieler an die Linie, wenn der Schiri sich bereits auf einen festgelegt hat.
Von daher kann ich den Regelverstoß nur so erklären, dass sich die Schiris gegenüber LuBu vor Ausführung der Freiwürfe (war da nicht noch eine Auszeit?) auf Stockton als Werfer festgelegt hatten und sich erst während der Ausführung der Freiwürfe umentschieden haben nach dem Motto: Reingefallen, jetzt nehmen wir euch die Freiwürfe wieder weg.
Das wäre für mich aber in der Tat ein Regelverstoß.
Aber wenn der Schiri, der am Schluss entscheidet Stockton als falschen sieht, ganz egal ob es vorher anders war ist es doch eine wenn auch sehr falsche TE. Auch da finde ich keinen RV.
Oder meinst du folgendes: Stockton geht an die Linie (Schiri trifft TE: Stockton korrekt) und lässt ihn werfen, dann trifft er nochmal TE (ach ne ist ja doch falsch) –> Regel anwenden.
Aber auch hier ne TE, da der Schiri ja nicht festlegt, wer an die Linie geht, sondern nur überprüfen und dann ggf. einschreiten kann.Nee, diese Tatsachenentscheidung kann er nicht mehr so einfach durch eine weitere umstoßen. Das wäre reine Willkür und damit ein Regelverstoß. Nochmal, er sagt dem Anschreibetisch oder einem von LuBu, Taylor (44) hat Stockton (12) gefoult. Es gibt Freiwürfe von der 12. Aber erstmal Auszeit, LuBu hat sich gemerkt, wir müssen die 12 an die Linie schicken. Jetzt ist unabhängig davon, ob der Schiri die Situation richtig interpretiert oder es eine falsche Tatsachenentscheidung war, klar, dass Stockton der richtige Freiwerfer war auch im Sinne der Regel 44. Entscheidet sich der Schiedsrichter während der Ausführung jetzt um, wäre die Regel 44 falsch angewendet. Er kann nach Übergabe des Balles diese (falsche) Tatsachenentscheidung nicht mehr umstoßen. Die Regel 44 soll ja die freiwerfende Mannschaft wegen Täuschungsversuch bestrafen. Der einzige Täuschungsversuch, der jetzt stattgefunden hätte, wäre der vom Schiri an der freiwerfenden Mannschaft.
Vergleiche die Situation mit dem Foul an Gaffney, wo Lawrence die Freiwürfe wirft. Zurecht fragen sich einige, dass man das Foul so oder so interpretieren kann im Unterschied zum Foul von Taylor, wo eigentlich nur Stockton als Gefoulter übrig bleiben kann. Nur der Schiedsrichter, der pfeift, kann eigentlich sagen, wie er das Foul gesehen hat und wer aus seiner Sicht gefoult wurde.
Interessanter wäre aber noch, was passiert wäre, wenn sich die Schiris in der Auszeit beraten und bereits umentschieden hätten. Was ist dann? Nehmen wir an, LuBu hätte vor der Auszeit irgendwie mitbekommen, dass der Schiri erkennbar Stockton als gefoulten Spieler ansieht. Normalerweise erwächst daraus für mich die Pflicht der Schiedsrichter, die Neubewertung explizit nach der Auszeit mitzuteilen.
Aber das ist jetzt alles reine Theorie: Es scheint nicht so, als hätte Ref M. irgendjemand mitgeteilt, dass er Stockton als gefoulten Spieler erkannt hatte. Meines Erachtens haben sich die Refs erst eingehender mit der Frage des gefoulten Spielers beschäftigt, als Spieler S. vom Gegner sie während der Ausführung (Ball war schon übergeben) dazu “aufforderte”. Dann treffen sie die Entscheidung, dass Stockton der falsche ist. Tja, zum einen etwas verspätet und zum anderen (regeltechnisch eigentlich uninteressant) falsch.
Daher bleibt die Entscheidung der Spielleitung nach den Regeln immer noch erklärungsbedürftig. Ich würde mal im Ergebnis sagen, die Regel 44-17 dürfen anscheinend nur unfehlbare Schiris (also Boris Schmidt, der sich gleich im nächsten Spiel gesagt hat: Das kann ich auch!) oder der Papst anwenden.
Tante Edith ergänzt noch, Es ist doch irre, dass diese Regel zweimal hintereinander Anwendung findet. Wie oft wurde diese Regel in den letzten zehn Jahren in den professionellen obersten beiden deutschen Spielklassen überhaupt mal angewendet? Wann mal bei einer EM- oder WM-Endrunde oder einem Europapokalspiel? Das kann man sich bestimmt an einer oder maximal zwei Händen abzählen. Welche Mannschaft riskiert freiwillig die Aberkennung der Freiwürfe? Auch die meisten Schiris würden es sich nicht verzeihen, wenn sie in einer entscheidenden Situation bei einem interpretierungsbedürftigen Foulpfiff dem falschen Spieler den Ball an der Freiwurflinie in die Hand geben. Das sollte jeder Schiri in einem professionellen Spiel vermeiden. Da liegt doch dann immer eine Mitschuld der Schiris vor.
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Die Tatsache, dass ein anderes Foul auf dem SBB steht.
Es steht nur der Fouler, net der gefoulte auf dem SBB
Das Argument würde nur funktionieren, wenn der Schiri später sagt, dass er im Kopf das Foul von z.B. Heiko hatt und deshalb auch fand, dass Stockton der falsche ist.
Wenn er aber dasselbe Foul meinte (also das von BT an Stockton) aber fand, dass das Foul net an Stockton gemacht wurde (egal ob richtig oder falsch) wäre es eine TE.Hmmm, bin mir noch net sicher….
Sollte das so gewesen sein, dann kann ich nicht verstehen wieso der Tisch nicht sagt Foul von BT 44 wurde angeschrieben.
Mir kommt das Ganze immer noch wie ne ziemlich hingedrehte Begründung vor
Aber genau das meine ich. Er ist sich wegen der ganzen Anspannung, dem erst angedeuten Offensfoul, den überzeugenden Argumenten der Bayern…nicht mehr sicher ob er jetzt Foul 44 oder 8 angezeigt hat. Hätte man wohl beides pfeifen können. Kann passieren. Der Fehler wird dann gemacht, dass vor der FW-Aberkennung nicht nochmal überprüft wird was auf dem SBB steht. Und der SR direkt zum TK geht und sagt hier falscher FW.
Da die SR wegen des Protest zur Spielsituation gefragt werden, müssen sie sagen, dass wenn das Foul von 44 aufgeschrieben wurde dann hätte Stockton werfen müssen. Und somit hätten sie, zwar unwissentlich, aber dennoch regelwidrig den richtigen Spieler vom FW entfernt. -
Die Tatsache, dass ein anderes Foul auf dem SBB steht.
Es steht nur der Fouler, net der gefoulte auf dem SBB
Das Argument würde nur funktionieren, wenn der Schiri später sagt, dass er im Kopf das Foul von z.B. Heiko hatt und deshalb auch fand, dass Stockton der falsche ist.
Wenn er aber dasselbe Foul meinte (also das von BT an Stockton) aber fand, dass das Foul net an Stockton gemacht wurde (egal ob richtig oder falsch) wäre es eine TE.Hmmm, bin mir noch net sicher….
Sollte das so gewesen sein, dann kann ich nicht verstehen wieso der Tisch nicht sagt Foul von BT 44 wurde angeschrieben.
Mir kommt das Ganze immer noch wie ne ziemlich hingedrehte Begründung vor
Aber genau das meine ich. Er ist sich wegen der ganzen Anspannung, dem erst angedeuten Offensfoul, den überzeugenden Argumenten der Bayern…nicht mehr sicher ob er jetzt Foul 44 oder 8 angezeigt hat. Hätte man wohl beides pfeifen können. Kann passieren. Der Fehler wird dann gemacht, dass vor der FW-Aberkennung nicht nochmal überprüft wird was auf dem SBB steht. Und der SR direkt zum TK geht und sagt hier falscher FW.
Da die SR wegen des Protest zur Spielsituation gefragt werden, müssen sie sagen, dass wenn das Foul von 44 aufgeschrieben wurde dann hätte Stockton werfen müssen. Und somit hätten sie, zwar unwissentlich, aber dennoch regelwidrig den richtigen Spieler vom FW entfernt.Wenn man einen Augenzeugen im anderen Thread glauben darf, wurde sogar kurz an der Anzeigentafel Foul für Heiko angezeigt. Demzufolge müsste auch Richtung Anschreibetisch bzw. der Person die die Anzeigentafel mit Infos befüttert diese Info irgendwie aufgeschnappt haben, sonst hätte man sie wohl nicht eingetippt.
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Mir kommt das Ganze immer noch wie ne ziemlich hingedrehte Begründung vor
… um was zu erreichen?
- endlich mal eine Spielwiederholung in den PlayOffs
- zusätzliche Spiele für die Schiedsrichter/Spieler/Zuschauer
- jemand zu benachteiligen
- jemand zu bevorteilen
- …
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Das Diskutieren sollte bitte auf Basis des Geschehenen erfolgen.@Henk:
Das wäre reine Willkür und damit ein Regelverstoß.
Ein Regelverstoß liegt vor, wenn eine Regel falsch angewendet wurde.
Willkür und falsche Regelanwendung sind völlig unterschiedliche Dinge.
Deinem Ergebnis “Willkür = Regelverstoß” fehlt es an innerer Logik.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun (außer dass beides unbefriedigend ist)?@Henk:…, er sagt dem Anschreibetisch oder einem von LuBu, Taylor (44) hat Stockton (12) gefoult.
a) Kein SR teilt in solchen Situationen dem Tisch oder sonstwem automatisch den Freiwerfer mit.
b) Es gibt das Video. Der SR erklärt weder dem Tisch noch einem von Lubu etwas. Stockton geht von selbst und als einziger an die Linie. Warum eine Theorie aufstellen, die durch Video von Anfang an widerlegt ist? @Henk:Aber erstmal Auszeit, …
Was für eine Auszeit? Hab ich was verpasst? Keine Auszeit im Video, keine Auszeit im Ticker.@Henk:
Entscheidet sich der Schiedsrichter während der Ausführung jetzt um, wäre die Regel 44 falsch angewendet.
Umentscheiden setzt vorheriges Entscheiden voraus.
Wann hat sich der Ref für Stockton als Werfer entschieden?
Offensichtlich nie, denn wenn er es getan hätte, dann hätte sich ein SR von der Qualität Matips im Moment der Befragung durch die Kollegin anders geäußert.@Henk:Nur der Schiedsrichter, der pfeift, kann eigentlich sagen, wie er das Foul gesehen hat und wer aus seiner Sicht gefoult wurde.
Perfekt beschrieben.
Es geht also um “die Sicht des Schiedsrichters”, sowohl beim “ob” wie auch beim “durch wem” und beim “an wem”.
Also um eine Tatsachenbeurteilung. @Henk:Interessanter wäre aber noch, was passiert wäre, wenn sich die Schiris in der Auszeit beraten und bereits umentschieden hätten.
Was für eine Auszeit?@Henk:
Normalerweise erwächst daraus für mich die Pflicht der Schiedsrichter, die Neubewertung explizit nach der Auszeit mitzuteilen.
Was für eine Auszeit, was für eine Neubewertung?@Henk:
Aber das ist jetzt alles reine Theorie: Es scheint nicht so, als hätte Ref M. irgendjemand mitgeteilt, dass er Stockton als gefoulten Spieler erkannt hatte.
Theorie? So war es!@Henk:
Meines Erachtens haben sich die Refs erst eingehender mit der Frage des gefoulten Spielers beschäftigt, als Spieler S. vom Gegner sie während der Ausführung (Ball war schon übergeben) dazu “aufforderte”.
Dafür besteht eine verdammt hohe Wahrscheinlichkeit.@Henk:
Tja, zum einen etwas verspätet und zum anderen (regeltechnisch eigentlich uninteressant) falsch.
Verspätet? Mit Sicherheit nicht, denn der Korrekturzeitraum für Entscheidungen zum falschen Freiwerfer dauert selbst nach Durchführung des letzten Freiwurfs noch weiter an.@Henk:
Da liegt doch dann immer eine Mitschuld der Schiris vor.
Moralisch ja, juristisch nein.
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Da liegt doch dann immer eine Mitschuld der Schiris vor.
Moralisch ja, juristisch nein.
Juristisch natürlich auch, da sie einen Regelbrucht begangen haben. Sonst wäre ja wohl keine Wiederholung gewesen
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Mir kommt das Ganze immer noch wie ne ziemlich hingedrehte Begründung vor
… um was zu erreichen?
- endlich mal eine Spielwiederholung in den PlayOffs
- zusätzliche Spiele für die Schiedsrichter/Spieler/Zuschauer
- jemand zu benachteiligen
- jemand zu bevorteilen
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Hab da überhaupt keine Verschwörungstheorie, nur kann es eben nich nicht 100% nachvollziehen…
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Da liegt doch dann immer eine Mitschuld der Schiris vor.
Moralisch ja, juristisch nein.
Juristisch natürlich auch, da sie einen Regelbrucht begangen haben. Sonst wäre ja wohl keine Wiederholung gewesen
Lies doch bitte die Beiträge bevor Du aus dem Zusammenhang heraus antwortest.
Weder Henk noch ich sprechen an dieser Stelle über das Lubu-Spiel.
Es ging um die Verantwortung für tatsächliche falsche Freiwerfer wie gestern in Oldenburg. -
Da liegt doch dann immer eine Mitschuld der Schiris vor.
Moralisch ja, juristisch nein.
Juristisch natürlich auch, da sie einen Regelbrucht begangen haben. Sonst wäre ja wohl keine Wiederholung gewesen
Lies doch bitte die Beiträge bevor Du aus dem Zusammenhang heraus antwortest.
Weder Henk noch ich sprechen an dieser Stelle über das Lubu-Spiel.
Es ging um die Verantwortung für tatsächliche falsche Freiwerfer wie gestern in Oldenburg.Wier sind i thread Luu-Bayern, dann zitier entweder kompett oder schreib im richtigen Thread.
Bei Oldenburg hast natürlich recht, keine juristische Verantwortung -
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Ich lese hier unterschiedliche Erklärungen dafür, worin der zur Wiederholung führende Regelverstoß bestehen könnte. Bisher hat mich noch keine Erklärung überzeugt.
Okay, ich gebe mich geschlagen. Wenn ich allein den Wortlaut der Regel betrachte, dann kann ich allein aus der Regel 44 begründet keinen Regelverstoß finden, denn es gibt ja keinen objektiv richtigen oder falschen Spieler, weil der Foulpfiff auf einer subjektiven Wahrnehmung/Tatsachenentscheidung beruht.
Wenn man den Sinn der Regel betrachtet, dann war die Anwendung falsch und das hätte auch den Schiris dämmern können, wenn sie sich nicht nahezu 100%ig sicher über den richtigen Spieler waren. Dies führt aber über die Regel hinaus und ist im Wortlaut der Regel anscheinend auch gar nicht gefragt, die davon ausgeht, dass (den Schiris) vollkommen klar ist, wer gefoult wurde. Die Begründung für den Regelverstoß wirkt daher nicht schlüssig ohne Kenntnis weiterer Umstände. Das ist zum einen schlecht, wenn keine weitere Transparenz geschaffen wird, und zum anderen bleibt eine Unsicherheit zurück, die ja bereits im Oldenburg-Spiel wieder greifbar war.
Als Konsequenz müsste die Spielleitung jetzt eigentlich auf eine Neufassung der Regel drängen, damit Sinn und Wortlaut übereinstimmen. Davon einmal abgesehen, fand die Entscheidung zur Wiederholung zumindest aus sportlicher Sicht irgendwo sympathisch, auch wenn sie brandgefährlich ist.
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Die Schiedsrichter wissen das Tompson Stockton umgestoßen hat.
Der Punkt ist aber: HS denkt, er hat gefoult, am ehsten Flomo, und ist dann zurecht verwundert, dass dieser nicht an der Linie steht. Er spricht mit den Schiedsrichtern und kann diese überzeugen, dass dem so ist. Diese haben vergessen was sie angezeigt haben bzw. vergewissern sich nicht und denke klar Foul von HS an Flomo => Stockton ist der Falsche an der Linie => Canceln der Freiwürfe. Das Dumme ist nur sie schauen nicht nach was sie dem Kampfgericht angezeigt haben und im Spielberichtsbogen steht Foul 44 und Freiwürfe, die somit Stockton zu stehen, was sie auch wissen denn das Umstoßen hatte sie auch gesehen. Und das hätte in Foul HS geändert werden müssen, dann wäre es kein Regelverstoß. Somit aber schon.Ich weiß nicht, wo die Legende von dem zweiten Foulpfiff herkommt. Man schaue sich nur die ersten zehn Sekunden von dem Video an:
http://www.beko-bbl.tv/ludwigsburg-legt-protest-szene-spiel-fc-bayern-basketball
Bis auf Matip haben die anderen Schiris noch nicht mal mit ihren Armen gezuckt.Und in Bezug auf Schaffartzik ist zu sagen. Das Foul ist zwar in seinem Rücken, aber ansonsten beobachtet er mit am längsten, was Matip anzeigt. Er ahmt sogar noch fragend das Offense von Matip nach. Er schaut kurz zum Schiri an der Grundlinie und dreht sich dann wieder zu Matip, der in diesem Moment noch auf Taylor zeigt, der den Arm sichtbar für Schaffartzik erhoben hat. Das kann ihm eigentlich nicht entgangen sein.
Ich akzeptierte ja, dass er sich den neben ihm am Boden liegenden Stockton nicht gemerkt hat und auch dass er zum Zeitpunkt des Pfiffs gerade selbst um einen Block von Flomo herumkam und diesen als gefoulten hätte ausschließen können. Das alles dürfte für ihn unwesentlich gewesen sein, von daher wird er das wohl im Zweifel auch nicht wahrgenommen haben. Aber die Mär vom zweiten Foul sehe ich nirgendwo. Daher dürfte außer dem Anschreibetisch, am wenigsten Schaffartzik selbst, niemand der Auffassung gewesen sein, dass das Foul gegen Schaffartzik ging.
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Die Schiedsrichter wissen das Tompson Stockton umgestoßen hat.
Der Punkt ist aber: HS denkt, er hat gefoult, am ehsten Flomo, und ist dann zurecht verwundert, dass dieser nicht an der Linie steht. Er spricht mit den Schiedsrichtern und kann diese überzeugen, dass dem so ist. Diese haben vergessen was sie angezeigt haben bzw. vergewissern sich nicht und denke klar Foul von HS an Flomo => Stockton ist der Falsche an der Linie => Canceln der Freiwürfe. Das Dumme ist nur sie schauen nicht nach was sie dem Kampfgericht angezeigt haben und im Spielberichtsbogen steht Foul 44 und Freiwürfe, die somit Stockton zu stehen, was sie auch wissen denn das Umstoßen hatte sie auch gesehen. Und das hätte in Foul HS geändert werden müssen, dann wäre es kein Regelverstoß. Somit aber schon.Ich weiß nicht, wo die Legende von dem zweiten Foulpfiff herkommt. Man schaue sich nur die ersten zehn Sekunden von dem Video an:
http://www.beko-bbl.tv/ludwigsburg-legt-protest-szene-spiel-fc-bayern-basketball
Bis auf Matip haben die anderen Schiris noch nicht mal mit ihren Armen gezuckt.Und in Bezug auf Schaffartzik ist zu sagen. Das Foul ist zwar in seinem Rücken, aber ansonsten beobachtet er mit am längsten, was Matip anzeigt. Er ahmt sogar noch fragend das Offense von Matip nach. Er schaut kurz zum Schiri an der Grundlinie und dreht sich dann wieder zu Matip, der in diesem Moment noch auf Taylor zeigt, der den Arm sichtbar für Schaffartzik erhoben hat. Das kann ihm eigentlich nicht entgangen sein.
Ich akzeptierte ja, dass er sich den neben ihm am Boden liegenden Stockton nicht gemerkt hat und auch dass er zum Zeitpunkt des Pfiffs gerade selbst um einen Block von Flomo herumkam und diesen als gefoulten hätte ausschließen können. Das alles dürfte für ihn unwesentlich gewesen sein, von daher wird er das wohl im Zweifel auch nicht wahrgenommen haben. Aber die Mär vom zweiten Foul sehe ich nirgendwo. Daher dürfte außer dem Anschreibetisch, am wenigsten Schaffartzik selbst, niemand der Auffassung gewesen sein, dass das Foul gegen Schaffartzik ging.
Das zweite Foul wäre die Möglichkeit den Regelverstoß zu erklären. Und so abwägig finde ich das im Video auch gar nicht, denn:
-Schaffartzik ahmt Offensiv-Foul nach und den Block von Flomo an ihm hätte man durchaus auch als Offensiv-Foul sehen können
-Vor und während des 1 FW zeigt er, meiner Meinung nach, auf Flomo, da er denk dass er, wenn es kein Offensiv-Foul war, wohl Flomo gefoult hat und das gepfiffen wurde.Es wird immer eine TE bleiben wenn die SR einfach den falschen Spieler als richten FW-Schützen identifizieren und das bei einem Protest auch so zu Protokoll geben.
Wenn sie aber zu Protokoll gegben: ja Taylor hat Stockton regelwidrig umgestoßen, wir haben aber Foul HS an Flomo gepfiffen. Dann ergibt sich eben der Widerspurch zum Eintrag im SBB mit einem eindeutig identifzierbare richtigen Schützen und wenn der nicht wirft ist das der Regelverstoß. -
Okay, ich gebe mich geschlagen. Wenn ich allein den Wortlaut der Regel betrachte, dann kann ich allein aus der Regel 44 begründet keinen Regelverstoß finden, denn es gibt ja keinen objektiv richtigen oder falschen Spieler, weil der Foulpfiff auf einer subjektiven Wahrnehmung/Tatsachenentscheidung beruht.
Weißt Du, wir schreiben uns hier den Mund fusselig, und dabei gibt es keinerlei schriftliche Begründung vom Schiedsgericht, zumindest nicht, wenn man den Schiedsspruch sieht, wie ihn der FCBB veröffentlicht hat.
Wenn das FAX alles ist, dann gibt es eigentlich noch nicht mal einen gültigen Schiedsspruch.
Denn die Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung der BEKO BBL stützt sich auf die ZPO (§1.2) und die ZPO sieht nunmal in §1054 als Mindeststandard für einen Schiedsspruch die Angabe einer Begründung und die Angabe zumindest des Datums vor.Beides fehlt.
Bei der Neuansetzung hat man sich auch nicht an die BBL-SO gehalten (Mndestfrist 3 Tage).
Kurzum: Das ganze ist gelaufen, wie es leider sehr häufig im Deutschen Basketball läuft, wenn es um die Wurst geht: Ja, es gibt Ordnungen, aber wenn die Adligen entscheiden, sind die das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Und daher ist jede weitere Debatte m.E. sinnlos: Warum ist es ein “Regelverstoß” - Nun, weil der Monarch es halt so entschieden hat, ihr habt Recht, aber wir haben die Macht
P.s.: Bin gespannt, ob da noch jemals eine schriftliche Begründung folgt, ich glaube es nicht. Weil DAS wollen sie nicht schriftlich begründen, da kann man sich nur noch weiter die Finger verbrennen. Die Angelegenheit ist in jeder Hinsicht so peinlich für die BBL, dass man auf das Prinzip Vergessen setzen wird, der Alzheimer ist immer und überall
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Der Regelverstoß ist, daß der richtige Spieler seine Freiwürfe nicht ausführen durfte.
Begründet eben keinen Regelverstoß, wenn der Schiri zwar an das richtige Foul denkt aber aus weclhen Gründen auch immer in Erinnerung hat, dass zwar FOul BT 44 aber nicht an Stockton sondern z.B. an Karl und dann Stockton wegschickt und die FW annuliert ist das kein Regelverstoß!
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Der Regelverstoß ist, daß der richtige Spieler seine Freiwürfe nicht ausführen durfte.
Begründet eben keinen Regelverstoß, wenn der Schiri zwar an das richtige Foul denkt aber aus weclhen Gründen auch immer in Erinnerung hat, dass zwar FOul BT 44 aber nicht an Stockton sondern z.B. an Karl und dann Stockton wegschickt und die FW annuliert ist das kein Regelverstoß!
Jungs, ihr langweilt mich. Der BBL hat eindeutig geschrieben was der Regelverstoß ist. Uns allen (hier) fehlt die Begründung.
Wenn hier jemand schreibt was Heiko gesagt haben könnte, wird ihm das Maul verboten. Aber ihr schreibt hier was die Schiedsrichter denken. Das denken der Schiedsrichter ist egal, ihr handeln entscheidet.
Und wenn der FCB jetzt wegen einem fehlenden Datum klagt dann lach ich mich kaputt. -
Und wenn der FCB jetzt wegen einem fehlenden Datum klagt dann lach ich mich kaputt.
Warum sollten die noch mehr Aufwand darein stecken ?
Sie sind in den PlayOffs weiter, jeder hat gesehen, dass das auf dem Feld ganz klar geregelt wurde und damit hat sich das.
Die Beko BBL wird sich hüten, da noch viel Begründung zu schreiben, weil dann werden sie wegen TE und Protestmöglichkeit bei quasi jedem dritten Spiel irgendwann richtig Stress mit dem DBB und der FIBA bekommen. Weil die Erkenntnisse, die wir hier gewonnen haben, gewinnen die auch.
Und unsterblich blamiert hat sich die Beko BBL in der Angelegenheit eh, da kommt es jetzt auf die “Schmierzettelaffäre” auch nicht mehr an. Dass das nicht rechtsstaatlich ist, sieht jeder, der Augen im Kopf hat, selbst das Knöllchen über 10 Euro hat eine Begründung: “Sie sind im einfachen Halteverbot von … bis … (Datum!) gestanden.”
So, wie der “Schiedsspruch” gelaufen ist, kann sich wenigstens keiner drauf berufen, und das ist auch gut so.
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Die Geschichte ist noch nicht zu ende, so würde ich zumindest den heutigen Artikel in der Süddeutschen Zeitung interpretieren.
Ligen und Verbände haben offenbar Unterlagen zu dem Fall angefordert.
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Jungs, ihr langweilt mich.
Und trotzdem spielst Du noch mit uns. Das ist wirklich allerliebst.
Der BBL hat eindeutig geschrieben was der Regelverstoß ist.
Nein.
In der BBL-PM wurde beschrieben, dass sich ein Regelverstoß ereignet habe. Begründet wurde das (zumindest öffentlich) nicht.Das denken der Schiedsrichter ist egal, ihr handeln entscheidet.
Das sehen hinreichend viele Fachpublikationen anders. Sämtliche Definitionen einer Tatsachenentscheidung (egal ob man die TE eng fasst [wie beim Basketball] oder sehr weit [wie beim Fußball]) beruhen auf Wahrnehmung/Denken eines Schiedsrichters.
Und jede Definition von Regelverstoß beinhaltet, dass ein Schiedsrichter das Regelwerk nicht zutreffend auf seine Wahrnehmung angewendet hat.
Für die vollständige Beurteilung eines Vorgangs muss man sich also sowohl mit dem SR-Denken wie auch mit dem SR-Handeln auseinandersetzen. Das Fokussieren auf das Handeln ist weder zielführend noch ausreichend.Und wenn der FCB jetzt wegen einem fehlenden Datum klagt dann lach ich mich kaputt.
Ich wüsste nicht, dass der FCBB sich entsprechend geäußert hat. In einer halbwegs gesitteten Diskussion sollte man über Fakten reden und nicht emotionale Äußerungen eines Fans als Wahrheit ansehen.
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Der Regelverstoß ist, daß der richtige Spieler seine Freiwürfe nicht ausführen durfte.
Begründet eben keinen Regelverstoß, wenn der Schiri zwar an das richtige Foul denkt aber aus weclhen Gründen auch immer in Erinnerung hat, dass zwar FOul BT 44 aber nicht an Stockton sondern z.B. an Karl und dann Stockton wegschickt und die FW annuliert ist das kein Regelverstoß!
Jungs, ihr langweilt mich. Der BBL hat eindeutig geschrieben was der Regelverstoß ist. Uns allen (hier) fehlt die Begründung.
Wenn hier jemand schreibt was Heiko gesagt haben könnte, wird ihm das Maul verboten. Aber ihr schreibt hier was die Schiedsrichter denken. Das denken der Schiedsrichter ist egal, ihr handeln entscheidet.
Und wenn der FCB jetzt wegen einem fehlenden Datum klagt dann lach ich mich kaputt.Naja, was heißt hier langweilen, dein Satz wie du ihn schreibst ist nicht korrekt. Allein diese Tatsache ist nämlich kein Regelverstoß, da das Denken der Sciris und bewerten der Situtation eine entscheidende Rolle spielt!
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Mir kommt das Ganze immer noch wie ne ziemlich hingedrehte Begründung vor
… um was zu erreichen?
- endlich mal eine Spielwiederholung in den PlayOffs
- zusätzliche Spiele für die Schiedsrichter/Spieler/Zuschauer
- jemand zu benachteiligen
- jemand zu bevorteilen
- …
Das Naheliegende ist: Um eine krasse Fehlentscheidung zu korrigieren, obwohl das eine “normale” Anwendung der Regularien nicht hergibt.
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Dass das nicht rechtsstaatlich ist, sieht jeder, der Augen im Kopf hat, selbst das Knöllchen über 10 Euro hat eine Begründung: “Sie sind im einfachen Halteverbot von … bis … (Datum!) gestanden.”
rechtsstaatlich - Ich denke der FCB muss nicht in der Beko-BBL spielen er kann sich auch eine andere Liga suchen oder gleich selber eine eröffnen.@easy_lover:
Der BBL hat eindeutig geschrieben was der Regelverstoß ist.
Nein.
In der BBL-PM wurde beschrieben, dass sich ein Regelverstoß ereignet habe. Begründet wurde das (zumindest öffentlich) nicht.Nein, der Regelverstoß wurde genau benannt:
Zitat:
„Die Aberkennung des ersten verwandelten Freiwurfs von Michael Stockton sowie die Nicht-Gewährung des zweiten Freiwurfs durch denselben Spieler war ein Regelverstoß“, so der Beko BBL-Spielleiter weiter. Weiter oben habe ich dazu schon geschrieben.@hausecke:Uns allen (hier) fehlt die Begründung.
In einer halbwegs gesitteten Diskussion sollte man über Fakten reden und nicht emotionale Äußerungen eines Fans als Wahrheit ansehen.
Da ich hier keine neuen Fakten von den FCB-Fans erkennen kann bin ich dann mal raus.
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Das Naheliegende ist: Um eine krasse Fehlentscheidung zu korrigieren, obwohl das eine “normale” Anwendung der Regularien nicht hergibt.
Unter diesem Aspekt macht auch die Art der Ausfertigung des Schiedsspruchs ohne Datum und ohne Begründung Sinn, und zwar womöglich ganz anders, als wir alle denken:
Die Schiedsrichter im Schiedsgericht der BBL sind alle Volljuristen.
Erstens sind die nicht blöd und haben zwei schwere Examina gehabt. Die kennen die ZPO in- und auswendig.
Zweitens wissen sie ganz genau, was für Konsequenzen auch im Schiedsbereich es haben kann, das Recht nach dem gewünschten Ergebnis zu finden und nicht umgekehrt.Wenn sie jetzt aus irgendwelchen Gründen einen Schiedsspruch ausfertigen “müssen”, von dem sie in keinster Weise überzeugt sind, dann können sie das auch so machen, dass sie ein Stück Papier so beschreiben, dass es aussieht wie ein Schiedsspruch, aber in Wirklichkeit keiner ist.
Auch so könnten Juristen protestieren, alles natürlich nur reine Spekulation
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Die Schiedsrichter im Schiedsgericht der BBL sind alle Volljuristen.…
Erstens sind die nicht blöd und haben zwei schwere Examina gehabt.
Auch so könnten Juristen protestieren, alles natürlich nur reine SpekulationIch dachte, die Disk wäre in diesen Thread verlagert worden, um die ganzen Bayern-Hater, Bayern-Paranoiker und allgemein die Verschwörungstheoretiker ein wenig fernzuhalten.
Ich bin kein Jurist, bin aber auch ziemlich unsicher, ob Du Ahnung von Sportsgerichtsbarkeit hast.
a) Wir sind hier nicht beim Fußball. Protest ist möglich und wird auch unter bestimmten Rahmenbedingungen (Regelverstoß), der sehr selten vorkommt, stattgegeben. Im Fußball hat es das in noch weniger Ausnahmefällen auch schon gegeben.
b) Die Sportsgerichtsbarkeit ist weitgehend unabhängig von der zivilen und öffentlichen Rechtsprechung, was diese bis zu einem gewissen Grade akzeptieren. Die Spielordnungen der meisten Profiligen ist so gestaltet, dass empfindliche Strafen bis zum Ausschluss vom Spielbetrieb drohen, wenn man den Weg der Sportsgerichtsbarkeit verlässt und ordentliche Gerichte anruft. Dies wird durch übergeordnete Verbände so mitgetragen. Es ist sogar umgekehrt so, dass nationalen Verbänden Ausschlüsse vom internationalen Spielbetrieb drohen, wenn der Weltverband zu der Ansicht kommt, diese seien juristisch und/oder politisch nicht unabhängig. Da kann man sich auch über ordentliche Gerichte nicht wieder reinklagen. Also vergesst das mit der ZPO.
c) Du unterstellst ja jetzt fast, die Beschlussfasser hätten diesen Beschluss nicht selbst getragen, sondern wären ihrerseits abhängig von anderen Interessen wie bspw. Sport1 (Wir wollen nochmal Bayern im TV übertragen, sonst können wir keine Werbung verkaufen.). Finde ich jetzt ehrlich gesagt ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Ich kann mir zwar kaum vorstellen, dass in der Sportsgerichtsbarkeit eine Urteilsbegründung kaum mehr als eine DIN A4-Seite füllt, aber trotzdem hat ja die Beko BBL in einer Mitteilung verlauten lassen, dass man die Beteiligten möglichst schnell informieren wollte. Ich würde mal behaupten, meistens kommt es bei der Entscheidungsfindung bei einem Urteil nur auf ein bis zwei Sachverhalte an, die wirklich relevant sind. Wenn sich die Urteilenden darüber eine Meinung gebildet haben unter Berücksichtigung der Regeln/Gesetze, dann steht das Urteil fest. Das Ausformulieren kommt dann erst später, ich denke, das dürfte Dir jeder Richter bestätigen und kann ggf. länger dauern als die Entscheidungsfindung. -
Also vergesst das mit der ZPO.
Leider Nein, §1.2 BBL-VSO:
“Soweit die Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere die §§ 1025 ff. ZPO, entsprechend.”Noch Fragen ?
Und nein, ich unterstelle nichts. Ich spekuliere - wie schon geschrieben - nur laut und sage meine Meinung. Für alles andere ist DIE Angelegenheit zu heiß.
Nachtrag: Ich biete OLG Hamburg vom 24.10.2013, 2 – 21/12 (REV) – 1 Ss 44/12, 2 – 21/12 (REV), 1 Ss 44/12 zum Thema Scheinurteil.
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Ich verstehe @obartels so, dass er in Erwägung zieht, dass die Juristen des Schiedsgerichts eine Wiederholung wollten, da sie diese für gerecht hielten, aber sehr skeptisch waren, ob das formaljuristisch haltbar sein wird. Deshalb haben sie eine Form gewählt, die “nur so aussah wie ein Beschluss” (so verstehe ich @obartels), damit sie im Fall der Fälle das nicht um die Ohren gehauen bekommen können.
Finden sich alle damit ab, weil sie es für einen offiziellen Beschluss halten, funktioniert es. Geht jemand erfolgreich dagegen vor, dann war es gar kein offizielels Dokument und sie müssen sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, damit die eigene Rechtsordnung gebeugt zu haben.
Ich halte mittlerweile viel für möglich, aber das ist sogar mir ein wenig zu kompliziert gedacht. Immer unter der Voraussetzung, ich habe @obartels überhaupt richtig verstanden.
Übrigens bekommt Jan Pommer, wenn er das nächste Mal zu einem Spiel in den Audi Dome kommen will, eine Seite FCBB-Briefpapier gefaxt, auf der handschriftlich vermerkt ist “dieser Mann darf in die Halle gelassen werden und sich in den VIP-Bereich setzen. Volker Stix, auch für den nach der Niederschrift durch örtliche Abwesenheit verhinderten Marko Pesic”.
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Die Schiedsrichter im Schiedsgericht der BBL sind alle Volljuristen.…
Erstens sind die nicht blöd und haben zwei schwere Examina gehabt.
Auch so könnten Juristen protestieren, alles natürlich nur reine SpekulationIch dachte, die Disk wäre in diesen Thread verlagert worden, um die ganzen Bayern-Hater, Bayern-Paranoiker und allgemein die Verschwörungstheoretiker ein wenig fernzuhalten.
Ich bin kein Jurist, bin aber auch ziemlich unsicher, ob Du Ahnung von Sportsgerichtsbarkeit hast.
a) Wir sind hier nicht beim Fußball. Protest ist möglich und wird auch unter bestimmten Rahmenbedingungen (Regelverstoß), der sehr selten vorkommt, stattgegeben. Im Fußball hat es das in noch weniger Ausnahmefällen auch schon gegeben.
b) Die Sportsgerichtsbarkeit ist weitgehend unabhängig von der zivilen und öffentlichen Rechtsprechung, was diese bis zu einem gewissen Grade akzeptieren. Die Spielordnungen der meisten Profiligen ist so gestaltet, dass empfindliche Strafen bis zum Ausschluss vom Spielbetrieb drohen, wenn man den Weg der Sportsgerichtsbarkeit verlässt und ordentliche Gerichte anruft. Dies wird durch übergeordnete Verbände so mitgetragen. Es ist sogar umgekehrt so, dass nationalen Verbänden Ausschlüsse vom internationalen Spielbetrieb drohen, wenn der Weltverband zu der Ansicht kommt, diese seien juristisch und/oder politisch nicht unabhängig. Da kann man sich auch über ordentliche Gerichte nicht wieder reinklagen. Also vergesst das mit der ZPO.
c) Du unterstellst ja jetzt fast, die Beschlussfasser hätten diesen Beschluss nicht selbst getragen, sondern wären ihrerseits abhängig von anderen Interessen wie bspw. Sport1 (Wir wollen nochmal Bayern im TV übertragen, sonst können wir keine Werbung verkaufen.). Finde ich jetzt ehrlich gesagt ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Ich kann mir zwar kaum vorstellen, dass in der Sportsgerichtsbarkeit eine Urteilsbegründung kaum mehr als eine DIN A4-Seite füllt, aber trotzdem hat ja die Beko BBL in einer Mitteilung verlauten lassen, dass man die Beteiligten möglichst schnell informieren wollte. Ich würde mal behaupten, meistens kommt es bei der Entscheidungsfindung bei einem Urteil nur auf ein bis zwei Sachverhalte an, die wirklich relevant sind. Wenn sich die Urteilenden darüber eine Meinung gebildet haben unter Berücksichtigung der Regeln/Gesetze, dann steht das Urteil fest. Das Ausformulieren kommt dann erst später, ich denke, das dürfte Dir jeder Richter bestätigen und kann ggf. länger dauern als die Entscheidungsfindung.das mit ZPO ist ja nun geklärt, findet sehr wohl Anwendung.
Das mit der Theorie dahinter ist halt so, wären Bayern durchgekommen kämen genug Sprüche von (die Kaufen die Liga etc.). So gesehen ist das andersrum andenken nicht unbedingt so weit hergeholt.
Aber ist wie auch der Vorredner schon sagte nur Theorie und keine Unterstellung! -
Also vergesst das mit der ZPO.
Leider Nein, §1.2 BBL-VSO:
“Soweit die Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere die §§ 1025 ff. ZPO, entsprechend.”Noch Fragen ?
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Nein.
Aber wen juckt das jetzt mit dem Urteil des OLG. Woher nimmst Du, dass die Spielordnung sich hier nicht eigene Regelungen definiert hat. Und was nützt das den Bayern? Wollen Sie jetzt ein ordentliches Gericht anrufen, dann s.o. hätten Sie den Weg der Sportsgerichtsbarkeit verlassen. Also müssen sie, wenn überhaupt, jetzt vor die nächsthöhere Instanz der Sportgerichtsbarkeit. Sollte das irgendwann zu teuer werden, handeln sie sich den Ärger der anderen Vereine ein, denn auf gewisse klagen sie ja gegen sich selbst, die Beko-BBL, die aus den Mitgliedsvereinen der höchsten Spielklasse besteht. Und falls es nur um Formvorschriften geht, wollen die anderen Vereine sicherlich keine zehntausende Euro für ein Urteil ausgeben. Da wechselt man dann halt lieber den Spielleiter aus. Wer von den Vereinen braucht dann schon noch ein Urteil der nächsthöheren Sportinstanz?
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Finden sich alle damit ab, weil sie es für einen offiziellen Beschluss halten, funktioniert es. Geht jemand erfolgreich dagegen vor, dann war es gar kein offizielels Dokument und sie müssen sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, damit die eigene Rechtsordnung gebeugt zu haben.
Das kannst Du natürlich so interpretieren. Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, dass eine befreundete Juristin mir mal beim gemeinsamen Abendessen erklärt hat, dass es manchmal gute Gründe für Juristen gibt, Schriftstücke durch dezentes Verhunzen von Formalia unwirksam zu machen. Sie meinte damals auch irgendwas von Strafen vermeiden. Habt das aber nicht mehr so genau im Gedächnis Ach btw.: Auch Mitglieder eines Schiedsgerichts unterliegen wohl unvermeidbar immer gewissen Offizialregeln.
@bemha:Übrigens bekommt Jan Pommer, wenn er das nächste Mal zu einem Spiel in den Audi Dome kommen will, eine Seite FCBB-Briefpapier gefaxt, auf der handschriftlich vermerkt ist “dieser Mann darf in die Halle gelassen werden und sich in den VIP-Bereich setzen. Volker Stix, auch für den nach der Niederschrift durch örtliche Abwesenheit verhinderten Marko Pesic”.
Hehe Da bin ich ja froh, dass ich meine Karte für Sonntag regulär über CTS Eventim erworben habe
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Aber wen juckt das jetzt mit dem Urteil des OLG. Woher nimmst Du, dass die Spielordnung sich hier nicht eigene Regelungen definiert hat. Und was nützt das den Bayern? Wollen Sie jetzt ein ordentliches Gericht anrufen, dann s.o. hätten Sie den Weg der Sportsgerichtsbarkeit verlassen.
Die Regelungen kannst Du nachlesen, die sind öffentlich. Ich hab bisher nix gefunden, dass da steht, dass es im Hauptverfahren keine Begründung braucht und auch sonst auf alle formalen Anforderungen der ZPO an einen Schiedsspruch verzichtet wird. Und ich hab auch nix gefunden, dass da auf alle Fristerfordernisse verzichtet wird und der Spielleiter wie ein Feldwebel ein “sofort antreten” rufen kann. Vielleicht hab ich aber nur nicht lange genug gesucht
Und wer sagt denn, dass der Verein da unbedingt ein offizielles Gericht anrufen muss, manche Instanzen werden auch von alleine tätig. Und seien es im günstigen Fall auch nur die Verantwortlichen anderer Verbände wie etwas dem DBB, die sich sicher auch so ihre Gedanken machen werden, sonst hätten sie ja wohl nicht, wie man der Süddeutschen Zeitung entnehmen kann, die Unterlagen angefordert.
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Und seien es im günstigen Fall auch nur die Verantwortlichen anderer Verbände wie etwas dem DBB, die sich sicher auch so ihre Gedanken machen werden, sonst hätten sie ja wohl nicht, wie man der Süddeutschen Zeitung entnehmen kann, die Unterlagen angefordert.
a) Hast Du dafür bitte einen Link? ich hab in der Süddeutschen eine solche Mitteilung nicht gefunden.
b) Der DBB hat der BBL in Verfahrensangelegenheiten überhaupt nichts zu sagen. Wird er auch nicht.