Normalerweise lese ich ja hier nur, aber wenn ich lesen muss, wie hier Statements abgegeben werden, die den Anschein erwecken (sollen?), man wüsste über alles Bescheid, gibt dann einen Kommentar dazu ab, dieser Sachverhalt ist so und so, weil die Ausgangslage so und so ist (die mann wahrscheinlich nicht wirklich kennt), dies wird dann so lange wiederholt, bis es quasi Fakt ist, dann kann ich mich auch nicht mehr zurückhalten:
@schnorri:
Du schriebst am 07.02.2013 11:15:
“Es gibt keinen offiziellen Dopingfall in Bonn in Bezug auf den Spieler Blakely.
Es gibt Indizien bei der Untersuchung, die dazu führten, dass der Spieler nicht verpflichtet wurde.”
und um 11:40:
“Offiziell können ja nur Dopingfälle im Trainings- oder Wettkampfbetrieb sein.
Alles andere führt lediglich zu privatrechtlichen Entscheidungen wie zb der Nichtverpflichtung in Bonn.
Offiziell wird die Bonner Probe nicht deshalb, weil ihr mutmaßliches Ergebnis veröffentlicht wird.”
und folgerst daraus:
- kein offizieller Dopingfall, weil Blakely nicht verpflichtet wurde und die Tests ja nicht im Trainings- oder Wettkampfbetrieb durchgeführt wurden.
Woher weißt Du, dass Blakely nicht unter Vertrag stand, dass die Test nicht während des Trainingsbetriebes durchgeführt wurden?
Ich unterstelle jetzt mal, dass bei der Verkündung des neuen Spielers Blakely in der PM am 26.12.2012 ein Vertrag bereits unterzeichnet war, man beachte bitte den letzten Satz: “Blakely unterschrieb bei den Baskets einen Vertrag bis zum Ende der Saison 2012/2013.”
Damit stand Blakely wohl offiziell unter Vertrag.
Ich unterstelle weiter, dass Blakely wohl auch mit der Mannschaft trainiert hat, wenn man ihn evtl. schon für das Tübingen Spiel am 27.12.2012 einsetzen wollte, was dann ja wohl an der Freigabe scheiterte.
Ich unterstelle, dass Blakely irgendwann in dieser Zeit getestet wurde.
Dann erfolgte die Testung wohl im Trainingsbetrieb.
Ist es, wenn es so lief, immer noch kein Dopingfall?
@schnorri Ende
Unter der Prämisse, dass nun vielleicht doch ein Dopingfall existiert, fasse ich die Ereignisse noch mal aus meiner Sicht zusammen:
Nach dem wohl stark positiven Ergebnis auf THC (vgl. Aussage des Mannschaftsarztes, GA-Artikel) entschloss man sich dann in Bonn am 29.12.2012, hier die PM, sich von Blakely zu trennen.
Als dieser dann von Ludwigsburg am 11.01.2013 als Neuzugang vorgestellt wird, hier die PM, entschließt man sich in Bonn, die Zurückhaltung zum Schutz des Spielers (med. Test nicht bestanden) aufzugeben und informiert sowohl Ludwigsburg, sowie die BBL über den Vorfall.
Die erhoffte Reaktion, vgl. Spielordnung der BBL 2012/2013, bes. §1, Abs. 4 Punkt c), nämlich ein offizieller NADA-Standardtest, der, wie wir ja bereits ausführlich in diesem Forum diskutiert haben, wesentlich länger den Nachweis von THC (1-3 Monate) als die durchgeführten Schnelltests (1-7 Tage) geliefert hätte, blieb aber erstmal wohl aus (Spekulation!).
Nachdem Blakely dann doch am 12.01.2013 gegen Würzburg und am 26.01.2013 in Tübingen aufläuft und dort wohl erst von der NADA getestet wird, trennt man sich in Ludwigsburg am 01.02.2013, hier die PM (ganz nach unten scrollen), voneinander.
Nachdem sich die BBL und Ludwigsburg aber jetzt immer noch nicht offiziell äußern, geht Bonn im Sinn des sauberen Sportes am 04.02.2013 mit dem GA-Artikel in die Offensive.
Ludwigsburg kontert erst mit Nichtwissen, lenkt dann ein, doch informiert worden zu sein, aber Tests (Schnelltests auf THC mit 1-7 Tagen Nachweisbarkeit ???) durchgeführt zu haben.
In der letzten veröffentlichten PM sagt Herr Reil u.a.:
“Allein die Formulierung ist schon bedenklich. Wer darf den Spieler überhaupt als Dopingverdächtigen bezeichnen? Hier sollte man vor seinen Äußerungen genau die Richtlinien lesen, wann man das Wort Doping in Zusammenhang mit einem Akteur verwenden kann.”
Vielleicht sollte er sich noch einmal die BBL-Spielordnung, bes. §1, Abs. 4, Punkt c) durchlesen. Denn wenn durchgeführte Schnelltests auf THC in Bonn stark positiv ist, darf man doch wohl von einem begründeten Verdacht ausgehen, oder?
Die Konsequenzen für Ludwigsburg könnten bei einem positivem NADA-Testergebnis doch erheblich sein, vgl. BBL-Spielordnung §1, Abs. 4, d). Daran ändert dann auch die Trennung ein paar Tage nach dem NADA-Test nichts.
Ich bitte um Eure Einschätzungen …
Edith sagt: Links editiert