Bayern München 2008/2009
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Auszug aus der Spielordnung der AG 2. Basketball-Bundesliga Herren e.V.:
§ 6 Teilnahmerechtsübertragung, Zustimmung
1. Teilnahmerechte eines Bundesligisten können … nur mit ausdrücklicher Zustimmung der AG 2. BBH übertragen werden.
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3. Die Zustimmung erfolgt durch die einfache Mehrheit der in der AG 2. BBH vertretenen ordentlichen Mitglieder, wobei der Antragsteller nicht abstimmungsberechtigt ist.Alles klar? Oder wo ist Dein Problem, gschaftelhuber?
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Das Problem in München ist doch folgendes, die Schickeria Stadt duldet kein Mittelmaß, wenn dann müsste der FCB ganz groß und ganz oben einsteigen um die Massen zu mobilisieren. So besteht doch die Gefähr, dass man bei der nächsten Aufsichtsratssitzung wieder beschließt auf Profibasketball zu verzichten und statt dessen dem 13. Assistenztrainer vom Klinsmann seinen Pool im Garten neu Fließen lässt.
Oder war es am Ende gar ein Wunsch um Klinsmann, das mit dem Profibasketball, damit er Los Angeles nicht so vermisst?
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@ herimue
und jetzt die frage, was zählt mehr die spielordnung oder die satzung?? -
On 2008-06-14 15:44, Kosmonaut wrote:
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Oder war es am Ende gar ein Wunsch um Klinsmann, das mit dem Profibasketball, damit er Los Angeles nicht so vermisst?Nein, der bekennende BB-Fan Ulrich Hoeneß!
Außerdem benötigt die Winter-Olympia-Bewerber-Stadt München die eine oder die andere erfolgreiche Hallensportart, um ihre Bewerbung zu untermauern. -
und jetzt die frage, was zählt mehr die spielordnung oder die satzung??
Nochmals: Die 2/3-Mehrheit wird nur benötigt, wenn es um Beschlüsse geht, die eine Satzungsänderung zur Folge hätten. Darum geht es beim Fall Bayern nicht.
Der Fall der Teilnahmsrechtsübertragung ist wie angemerkt klar mit einfacher Mehrheit geregelt.
Oder glaubst du, dass die einzelnen Vereinsvertreter und deren Anwälte die Rechtslage nicht kennen? Ich denke, da hätte dann doch der ein oder andere Verein, der gegen Bayern votiert hat, Einspruch eingelegt bzw. geklagt. -
Im vergangenen Jahr wäre eine 2/3 Mehrheit nötig gewesen um Bayern München in die ProA zu bekommen, da es damals um eine Aufstockung auf 18 Vereine ging. Diesmal war lediglich eine Übertragung nötig, für die eben eine einfache Mehrheit erforderlich war.
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Und vor zwei Jahren hätte Bayern nur sein sportliches Aufstiegsrecht wahrnehmen müssen, dann wäre weder eine Entscheidung noch eine Mehrheit erforderlich gewesen
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Wo finden denn nun die Heimspiele statt? Ich bin ja Wahlmünchner und dass ich die alte Heimat nicht so vermisse überlege ich schon das ein oder ander Spiel zu besuchen…vielleicht sogar ne Dauerkarte.
Man munkelt ja sogar über Ense in München…das wär natürlich ein Argument für das ein oder andere Spiel mehr…Das Problem in München ist doch folgendes, die Schickeria Stadt duldet kein Mittelmaß, wenn dann müsste der FCB ganz groß und ganz oben einsteigen um die Massen zu mobilisieren.
Dem kann ich zustimmen. Unter 100 TEUR Jahresgehalt geht bei den Münchner (Frauen) gar nichts
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Sind das Eure Spielerfrauen?
Ein Kommentar dazu von Georg Kreisler
Ja das kommt raus wenn man sich mit dem Thema Halle auseinandersetzt.
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@ tom606
Zitat aus der Spielordnung §14:Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden ordentlichen
Mitglieder gefasst. Satzungsänderung und Beschlüsse über die Vereinsauflösung bedürfen einer 3/4
Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegeben gültigen
Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimme.na na na, da hat schon wieder einer seinen senf dazugegeben der keine ahnung hat. ich weiß was in der spielordnung steht und in der satzung. tatsache ist, die spielordnung wiederspricht der satzung.
also nochmal frage an alle anwesenden fachleute. was zählt mehr die satzung oder die spielordnung?
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das ist natürlich so ne sache, wenn man §§ einer satzung o.ä. aus dem zusammenhang zitiert!
hier die auflösung:
§ 13 ZUSTÄNDIGKEIT DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig.
• Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und des Kassenprüfers
• Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes sowie des Kassenprüfers
• Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Vereinsauflösung
• Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern
• Festsetzung des Vereinsbeitrages und Genehmigung des Haushaltplanes–-> die NEUAUFNAHME ist also nicht zwingend eine aufgabe der mitgliederversammlung iSd Satzung!!
im übrigen ist auch geregelt, wie die spielordnung zur satzung steht:
§ 6 MITGLIEDSBEITRÄGE , SONSTIGE RECHTE UND PFLICHTEN
[…]
Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse,
insbesondere die durch Beschluss in Kraft gesetzten Statuten, Ordnungen und Richtlinien
(Lizenzstatut, Spielordnung, Schiedsgerichtsordnung, Werberichtlinien) und die
Ausschreibung zu beachten. Sie unterwerfen sich für die Dauer ihrer Mitgliedschaft den sich
aus diesen Vorschriften ergebenden Regelungen.–-| wenn man so will, konkretisiert die spielordnung die satzung.
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hallo hatschi, vielen dank für deine ausführungen. aber ich verstehe es immer noch nicht. die mitgliederversammlung fasst einen beschluß. in der satzung steht, dies geht nur mit 2/3 mehrheit. darf die spielordnung wirklich diese eindeutige regelung abschwächen? konkretisieren ist eine sache, aber die spielordnung darf doch nicht gegen regelungen in der satzung stehen. ich denke der beschluß zum lizenztausch ist ungültig.
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Also ich war einige Male bei Bayern-Basketball&hatte verschiedene Eindruecke
Wenn es wirklich um was ging,war die Halle auch voll¨ red-munics haben super Stimmung verbreitet.Bei erfolglosen Spielzeiten war es aber auch gaehnend leer,mit ca 50 totalbesoffenen die ueberaus aggressiv waren!
…Wichtig ist,dass portential vorhanden ist,sowohl von Spielermaterial(Bayern hat guten Nachwuchs)finanzielle Moeglichkeiten(wenn Bayern Muenchen will,ist alles moeglich )Zuschauer&Fanportential(hat der FCB in Massen&auch im Basketball wurde dies gezeigt,ich war letztes mal FCB-TBW als Bayern den Aufstieg schaffte&da war die Saebener-Halle rappenvoll mit toller Stimmung!!!..Werbeffekt(Braucht man darueber nicht reden!!!)
…Nervig war sicherlich die Ruhestoerung-Verordnung,sollte man jedoch die Halle etwas aufmotzen&spaeter dass Ziel BBL haben¨ Moeglichkeit besitzt in eine moderne Halle einzuziehen,waere ein erfolgreichesBAYERN MUENCHEN-Basketball aus meiner Sicht der beste Werbetraeger fuer die BBL ,da bin ich mir sicher!!!
Bayern koennte dann Vorreiter sein fuer den FC.SCHALKE,die BRAVES sind ja leider nicht mehr FCk&vieleicht noch EINTRACHT FRANKFURT,denn die Skyliners sind mir einfach zu langweilig
FCBAYER gegen ZSKA,PANATHINAIKOS,FC.BARCELONA,REAL,SIENNA uvm,dass reizt doch jeden FERNSEHSENDER/ZUSCHAUER!!!&was die anderen Vereine bzw BBL mit dem oeffentlichen Fernsehen nicht schafft,wird der FCB halt schaffen Dazu holt man noch den jungen EFFENBERG vom Collage&den jungen Voeller,dann hat man auch schonmal 2 deutschlandweit bekannte Namen unter Vertrag
…&jetzt koennt ihr auf mich einschiessen ich finds gut so!!! -
Dann klage doch dagegen. :roll:
Ich denke, dass alles rechtens von statten gegangen ist. Und wie schon erwähnt, 12 Mannschaften haben nicht für diese Lizenzübertragung gestimmt. Sie haben also ein Problem damit, dass die Bayern nächste Saison in der Pro A spielen. Wenn der Beschluss nun nicht korrekt wäre, glaubst du da nicht auch, dass eines der 12 Teams Einspruch einlegen würde? Passiert ist aber nichts und ich nehme mal an, dass jeder Verein die Regularien besser kennt als wir.
Dadurch komme ich zu dem Ergebnis, dass die Abstimmung korrekt war und eine einfache Mehrheit den Regularien entsprechend für solch’ eine Lizenzübertragung ausreicht.
Man kann jetzt aber natürlich noch weitere Seiten über diese Sache diskutieren oder das reguläre Ergebnis einfach akzeptieren.
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ich will das nicht ausführen, aber es im gesamten “recht” möglich und üblich, “verweisungen” zu tätigen.
alleine im GG wird immer wieder zur einzelfallregelung etc verwiesen, dass näheres in einem gesetz geregelt wird.und wenn ein e.V. sich per satzung dazu entschließt, dass die spielordnung in mehreren punkten “lex specialis” ist, dann ist das bereits aus gründen der vertragsfreiheit iwS legitim.
ende der diskussion
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On 2008-06-15 13:05, piTTi wrote:
Dadurch komme ich zu dem Ergebnis, dass die Abstimmung korrekt war und eine einfache Mehrheit den Regularien entsprechend für solch’ eine Lizenzübertragung ausreicht.einzig bitterer Beigeschmack, dass München per Vollmacht von Ansbach abgestimmt hat und Düssledorf mit Vollmacht von Iserlohn. Bremen hat sich wohl aufgrund der Geschichte im letzten Jahr enthalten. Das macht genau die 3 Stimmen Mehrheit, die Bayern brauchte.
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Hatschi trifft da aus meiner Sicht den genau richtigen Punkt: die sog. “Privatautonomie”.
Es gibt in der Rechtslehre zwei Grundsätze:
1.) Höherrangiges Recht bricht in der Regel die niederrangigen Regelungen.
2.) Genauere Regelungen (“lex specialis”) gehen oftmals allgemeinen Regelungen (“lex generalis”) vor.
Der erste Fall zeigt sich z.B. bei Konflikten von deutschen Gesetzen mit Europarecht oder Kollisionen von Landesverfassungen (z.T. wird in ihnen noch die Todesstrafe vorgesehen) mit dem Grundgesetz (in meinem Beispiel Art. 102 GG).
Aber darüber reden wir hier ja nicht, da es nicht um “Gesetze” geht.
2.) Oft sind wie von Haschi richtig angeführt in “niederrangigeren” Gesetzen genauere Regelungen getroffen und gehen dann den allgemeinen Regelungen vor - Ausnahmen bilden Vorschriften (beispielsweise im Arbeitsrecht), in denen die Abweichung in die ein oder andere Richtung (oft “zum Nachteil…”) ausgeschlossen werden.
Aber auch hier reden wir ja nicht über Gesetze. Um dir, lieber gschaftelhuber, das ganze aber vielleicht anschaulicher zu machen: Denk z.B. an Regelungen aus einem Arbeitsvertrag. Wenn es in deiner Branche einen Tarifvertrag oder in deinem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung gibt, dass die Regelarbeitszeit 40Std/Woche beträgt, du in deinem (Individual)Arbeitsvertrag aber stehen hast, dass du nur 35 Stunden in der Woche malochen musst - dann würdest du doch auch nicht auf die Idee kommen, dass das nicht zulässig ist, oder?
Von daher wird man zu der Einsicht kommen, dass die Satzung nicht ausdrücklich ein Abweichen von der Entscheidungsmehrheit in den spezielleren Regelungen der Spielordnung ausschließt und ich hoffe, dass diese Diskussion hier jetzt auch wirklich endet. Ansonsten musst du die Entscheidung (die dich ja wohl sehr zu treffen scheint) doch gerichtlich überprüfen lassen. Der Richter ist dann nur an Wissen und Gewissen gebunden - und wer weiß was dabei rauskommt (Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand D )…
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On 2008-06-15 13:39, DerBesserwisser wrote:
einzig bitterer Beigeschmack, dass München per Vollmacht von Ansbach abgestimmt hat und Düssledorf mit Vollmacht von Iserlohn. Bremen hat sich wohl aufgrund der Geschichte im letzten Jahr enthalten. Das macht genau die 3 Stimmen Mehrheit, die Bayern brauchte.Das ist dann wieder ein anderer (trauriger) Punkt. Nichtsdestotrotz war die Übertragung regelkonform (einfache Mehrheit).
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@DerBesserwisser: worher hast du das mit den infos, das bayern für ansbach abgestimmt hat. ich dachte diese informationen durften nicht an die öffentlichkeit. alle im gremium müssen doch über abstimmungen in der öffentlichkeit zurückhalten.
da hat doch wohl einer dann geplaudert.
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Diese bösen widerlichen Bayern…
Ich würde auch sagen, klagen wir uns alle durch den Sommer, nehmen ihnen das Teilnahmsrecht wieder ab, und freuen uns dann zuzusehen, wie die Jungs von der Säbener Straße mit 600-700k die ProB ohne Niederlage zerstören, um dann eben in der übernächsten Saison ProA zu spielen.
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Nun interessiert mich das mit den Stimmen auch. Es sind 32 Klubs in der Pro A und Pro B. Bremen hat sich enthalten und Düsseldorf als Antragsteller darf nicht mitstimmen. Bayern München selber hat kein Stimmrecht, da nicht in der 2. Liga (die Absteiger waren ja offenbar noch stimmberechtigt). Stimmergebnis war offenbar 15:12.
Also: Selbst ohne die Vollmacht für Ansbach und Iserlohn hätte es mit 13:12 noch gereicht. Oder rechne ich falsch ?
Im übrigen haben wohl noch weitere Klubs gefehlt, vermutlich die, die nicht mehr der 2. Liga angehören …. das wären dann Lichterfelde, Bielefeld und Nördlingen. Oder gabe es neben Bremen weitere Enthaltungen ?
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On 2008-06-15 15:20, Ghostwriter wrote:
@DerBesserwisser: worher hast du das mit den infos, das bayern für ansbach abgestimmt hat. ich dachte diese informationen durften nicht an die öffentlichkeit. alle im gremium müssen doch über abstimmungen in der öffentlichkeit zurückhalten.da hat doch wohl einer dann geplaudert.
plaudert bei solchen dingen nicht immer einer? war zwar nicht dabei, aber mein informant konnte sich kaum zusammenreißen. Der war stinksauer, dass beim aufruf zur abstimmung als allererster der Abteilungsleiter der Münchner mit der Stimmkarte zur Urne gelaufen ist. Als später Iserlohn dran war, lief GW dann wohl zur Urne. Es gab wohl zwei Enthaltungen. Von wo, weiß man nicht genau, da geheime Abstimmung. Aber dass Düsseldorf und München sich enthalten haben, glaubt wohl keiner Bremen hat wohl gut gegen die Übertragung argumentiert aber dazugesagt, dass man sich enthalten werde.
Also, drei Stimmen Mehrheit. Zwei Stimmen von Düdo und München, dazu Bremen mit Vorgeschichte.
Schelm, wer da böses denkt
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Ach ja, kleines unwichtiges Detail. GW hat wohl angeboten nächste Saison Ligasponsor zu werden.
Also, nicht wundern, wenn die Liga in der kommenden Saison Schneekoppe-Liga heißt
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@DerBesserwisser: Respekt - solche Quellen zu haben Also war es ein abgekartetes Spiel.
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na jetzt aber den Ball etwas flach halten. In diesem Zusammenhang von einem "abgekarteten Spiel (bezeichnet das Eingehen regelwidriger Absprachen) geht wohl etwas weit. Einer der größten Vereine der Welt (ca. 130000 Mitglieder) hat dies nicht nötig. Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen der Vereine, das Konzept des FCB, geprüft haben und zu einer eigenen Meinung gekommen sind und dies mehrheitlich. Dein Statement Ghostwriter ist nicht nur gegenüber dem FCB eine Frechheit, sondern auch gegenüber all denen Vereinen die dafür gestimmt haben. Diese Formen demokratischer Grundprinzipien sollten inzwischen auch am Fuße der Alb angekommen sein. Man muss in keinster Weise Fan des FCB sein, jedoch diese Form der Denunziation ist, auch vor dem Hintergund deines jugendlichen Alters, nicht hinnehmbar.
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On 2008-06-15 13:39, DerBesserwisser wrote:
einzig bitterer Beigeschmack, dass München per Vollmacht von Ansbach abgestimmt hat und Düssledorf mit Vollmacht von Iserlohn. Bremen hat sich wohl aufgrund der Geschichte im letzten Jahr enthalten. Das macht genau die 3 Stimmen Mehrheit, die Bayern brauchte.
Wenn ein Club, der es nicht durch sportliche Qualifikation geschafft hat, an einem Ligabetrieb teilnimmt, hat das immer einen bitteren Beigeschmack.
Ein Schelm wäre, wer es für möglich hält, dass sich jemand die Erteilung der Vertretungsvollmacht ein bisschen vergolden hat lassen
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@burroughs-fcb: wenn es ansbach richtig gemacht hätte wären sie selber nach frankfurt gefahren und hätten abgestimmt. aber sein wahlrecht auf andere zu übertragen finde ich nicht ganz sportlich genauso wie das bei iserlohn.
letztendlich ist die entscheidung gefallen und damit soll es auch gut sein. ich finde das der FCB sowieso in die BBL gehört. das habe hier schon mehrfach gesagt.
nur diese entscheidung beim ligaausschuss finde ich doch sehr merkwürdig. ich erinner mich da noch an die situation im spiel kir-eSS mit dem 6ter mann. da hat die liga einfach alles ausgesessen.
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Bayern hatte Stimmrecht ? und Ansbach auch ? also Aufsteiger UND Absteiger ? Hatte ich nicht irgendwo gelesen, dass nur die Clubs der Liga Stimmrecht haben, wobei bei einem Antrag der Antragsteller keines hat?
Und aus dem Westen: Nachrücker Schwelm oder RL-Meister Dortmund? Irgendwie erscheinen mir die dargelegten Informationen nur halbwertig zu sein.
Fakt ist nur: Bayern hat einen Abstimmungssieg erreicht und spielt Pro A. Dabei wird man für die Abstimmung sicherlich auf Werbungstour gewesen sein - aber das machen Olympiabewerber bei den kleinen Ländern ebenso.
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On 2008-06-15 19:04, burroughs-fcb wrote:
Einer der größten Vereine der Welt (ca. 130000 Mitglieder) hat dies nicht nötig.finde ich auch, aber schade, dass man es dennoch tut.
bayern hätte einfach den ball flach halten sollen, die pro B rocken müssen und dann verdient in die pro A aufsteigen sollen.
ich persönlich bin etwas enttäuscht, dass die ligavertreter sich hier von den bayern einlullen lassen haben.
aber nun. warten wir mal ab. hoffen wir mal das bayern nicht mit viel geld nur mittelmäßig abschneidet. das tut dem basketball nur weh…