(RLSW) 2.RL Nord 2013/14
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Es kann ja auch irgendwie niemand den aktuellen Strafenkatalog der AG Regionalliga Südwest finden!
Den habe ich. Da steht nicht Hilfreiches drin. Vermutlich ist die Entscheidung gegen Lich 2 deshalb mit einem Punkt des DBB-Strafenkatalogs begründet worden. Allein das ist schon fraglich. Es kann ja nicht jeder Spielleiter den Strafenkatalog nutzen, den er passend findet (dann wäre der vom BVRP geeignet!).
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Hmm, schwierig!
Hier gilt dann der Urteilspruch des SL.Unbefriedigend - ja. Schwierig - nein.
Nulla poena sine lege gilt auch im Basketball.
Keine Strafe ohne Norm!Wenn es keinen passenden Punkt im Strafenkatalog gibt, dann entscheidet der Spielleiter wie er mag? Nee, so nicht. Spielleiter können keine Normen schaffen, sie sind an den Strafenkatalog gebunden. Er kann nur solche Strafen aussprechen, die im Katalog enthalten sind.
Im Falle einer Berufung kann Lich dann aber blühen, dass sie für die Runde oder für 44 Spiele in den Knast gehen….
Unwahrscheinlich. Da solch eine Strafe im RLSWN-Strafenkatalog nicht vorgesehen ist, kann sie nicht ausgesprochen werden. Falls der RL-Rechtsausschuss das anders sieht, wird die Revisionsinstanz das klarstellen.
Es wird einen Moment dauern, aber Lich 2 wird wieder in den Spielplan aufgenommen werden. Die rechtswidrig abgesetzten Spiele sind dann nachzuholen.
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Es kann ja viel passieren, aber dass irgend jemand entscheidet die 0:20 Spiele nachzuholen gehört sicher nicht dazu.
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Die Norm ergibt sich allein schon aus dem Gesetz (ganz zu schweigen vom Anstand).
Dann sei doch mal bitte so freundlich und untermauere Deine Kommentare mit Belegen. Wo steht in einer in der RLSW gültigen Ordnung oder einem in der RLSW gültigen Strafenkatalog, dass es eine Strafe gibt, wonach man Teams temporär vom Spielbetrieb ausschließen kann?
“Anstand” ist zwar im zivilisierten Miteinander eine positive Eigenschaft, aber keine Rechtsgrundlage für einen Strafausspruch. Ich habe weiter oben schon gesagt, dass Lich die volle Wucht möglicher Bestrafungen abbekommen möge. Allerdings scheint der Strafenkatalog der RLSWN die eine oder andere Lücke zu enthalten …
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Es kann ja viel passieren, aber dass irgend jemand entscheidet die 0:20 Spiele nachzuholen gehört sicher nicht dazu.
Ganz im Gegenteil. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem groß. Die Strafe war rechtswidrig, Folglich darf sie nicht umgesetzt werden. Auch wenn sich der Vorgang im Bereich HES/RLP abspielt - deshalb sind nicht alle üblichen Regeln außer Kraft gesetzt.
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Es kann ja auch irgendwie niemand den aktuellen Strafenkatalog der AG Regionalliga Südwest finden!
Den habe ich. Da steht nicht Hilfreiches drin. Vermutlich ist die Entscheidung gegen Lich 2 deshalb mit einem Punkt des DBB-Strafenkatalogs begründet worden. Allein das ist schon fraglich. Es kann ja nicht jeder Spielleiter den Strafenkatalog nutzen, den er passend findet (dann wäre der vom BVRP geeignet!).
Hast du den Strafenkatalog als Link oder kannst du mal nen Ausschnitt posten, ich glaube das könnte die Zweifeler an deiner Logik besänftigen und uns allen ein wenig mehr Wissen in diesem Fall vermitteln!
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Die Strafe gegen Lich erging nach Punkt 35 des DBB-Strafenkataloges (hier als Annex zur DBB-Rechtsordnung zu finden). Der Strafenkatalog der RLSW/N hat in seinen Punkten 10.1.20 und 10.1.23 Verweise auf fehlerhaftes Eingeben der Statistiken in TeamSL und einen fehlerhaften Spielberichtsbogen – die Strafe dafür liegt bei 20 Euro.
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Die Strafe gegen Lich erging nach Punkt 35 des DBB-Strafenkataloges (hier als Annex zur DBB-Rechtsordnung zu finden). Der Strafenkatalog der RLSW/N hat in seinen Punkten 10.1.20 und 10.1.23 Verweise auf fehlerhaftes Eingeben der Statistiken in TeamSL und einen fehlerhaften Spielberichtsbogen – die Strafe dafür liegt bei 20 Euro.
Wo steht das? Der Strafenkatalog des DBB ist doch hierfür nicht die Rechtsgrundlage, der DBB ist nicht die Zuständige Instanz!
So oder so, wie ich den Punkt 35 deute, handelt es sich dort um die Bestrafung von Einzelpersonen!Und was den Zeiten Punkt angeht, hier handelt es sich nicht um einen fehlerhaften Bogen, sondern um einen Manipulierten! Fehlerhaft wäre falsche Farben zu benutzen oder ähnliches,…
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Die Strafe gegen Lich erging nach Punkt 35 des DBB-Strafenkataloges (hier als Annex zur DBB-Rechtsordnung zu finden). Der Strafenkatalog der RLSW/N hat in seinen Punkten 10.1.20 und 10.1.23 Verweise auf fehlerhaftes Eingeben der Statistiken in TeamSL und einen fehlerhaften Spielberichtsbogen – die Strafe dafür liegt bei 20 Euro.
Wo steht das? Der Strafenkatalog des DBB ist doch hierfür nicht die Rechtsgrundlage, der DBB ist nicht die Zuständige Instanz!
Ich bin mir da jetzt nicht 100%ig sicher, aber grundsätzlich gilt doch immer die DBB-SO und der Strafenkatalog, sofern der Veranstalter (hier die RLSW) es in seiner Ausschreibung nicht explizit anders regelt.
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Ich weiss ja nicht aber ihr stellt das so hin als wären da überall nur Idioten am Werk.
Es kann mir doch keiner erzählen dass man Lich für fehlerhaftes Eingeben der Statistik mit 20 € Strafe belegen soll. Das glaubt ihr doch selbst nicht!
Im Strafenkatalog der RL SW steht ja schliesslich auch nicht explizit drin dass ich vor, während oder nach einem 2. Regio Spiel niemanden erschiessen darf. Komme ich dann straffrei weg?
Hier hat ein Staffelleiter entschieden der das seit vielen Jahren macht und sicher die Entscheidung nicht ohne das Abwägen aller Möglichkeiten getroffen hat. Meint ihr er hat Lust drauf dass ein Thema so in die Öffentlichkeit kommt und diskutiert wird?
Ich habe in der ganzen Angelegenheit keine Aktien, aber es kommt einem hier wirklich so vor als würden hier nur Licher Spieler schreiben die alles verharmlosen wollen.
Hier fand ein Betrug und eine Urkundenfälschung statt, und wenn ich das mal so sagen darf, man hat sich dabei noch nicht mal sonderlich clever verhalten. -
Ich bin mir da jetzt nicht 100%ig sicher, aber grundsätzlich gilt doch immer die DBB-SO und der Strafenkatalog, sofern der Veranstalter (hier die RLSW) es in seiner Ausschreibung nicht explizit anders regelt.
Es gilt erstmal die RLSW Ordnung, alles was dort drin geregelt wird gilt. Des Weitern schließe ich mich meinem Vorredner an der § 35 gilt meines Wissens nach NUR für Einzelpersonen. Daher ist es eigentlich nicht möglich ihn auf einen Verein/eine Mannschaft anzuwenden.
Bzgl. der Frage ob der DBB oder der SL Anzeige wegen Urkundenfälschung gestellt hat, würde ich auf nein tippen. Denn wenn es überhaupt zu einem Urteil kommt, wäre die Sportgerichtsbarkeit und jedes Urteil des SL irrelevant.
Des Weiteren bin ich mir sicher, dass es zu keiner Verhandlung käme. Siehe den Fall als ein Fußballbundesligist (2.Liga? )sich wegen einer Entscheidung des DFB bezgl. des Pokals, Ausschluss für ein Jahr wegen Randale der Fans, gerichtlich wehren und in den Pokal einklagen wollte. Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die Sportgerichtsbarkeit bei allen Dingen die sportliche Entscheidungen betreffen die letzte Instanz seie.
Denn ansonsten würde dieses System ausgehölt.In wie weit Lich, sollte sich herrausstellen, dass das Urteil nicht zulässig war auf verpasste Einnahmen etc einen gültigen und durchsetzbaren Rechtsanspruch gegenüber dem SL oder DBB hat kann ich nicht abschätzen. Dafür fehlen mir die juritischen Kenntnisse.
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Es gilt erstmal die RLSW Ordnung, alles was dort drin geregelt wird gilt. Des Weitern schließe ich mich meinem Vorredner an der § 35 gilt meines Wissens nach NUR für Einzelpersonen. Daher ist es eigentlich nicht möglich ihn auf einen Verein/eine Mannschaft anzuwenden.
Da sind wir uns nicht uneinig, aber die Entscheidung der Spielleitung stützt sich eben auf Punkt 35 – steht so in der Entscheidung. Jetzt wird aber auch eventuell klar, warum Lich in die Berufung geht.@knicksfan_24:
Im Strafenkatalog der RL SW steht ja schliesslich auch nicht explizit drin dass ich vor, während oder nach einem 2. Regio Spiel niemanden erschiessen darf. Komme ich dann straffrei weg?
Ich würde davon ausgehen, dass in diesem Fall nicht die Sportgerichtsbarkeit, sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig wäre. Straffreiheit erscheint mir in diesem Fall also unwahrscheinlich. Ob du auch eine Sperre für die RLSWN bekommst ist dann wohl ohnehin zweitrangig.@knicksfan_24:
Ich habe in der ganzen Angelegenheit keine Aktien, aber es kommt einem hier wirklich so vor als würden hier nur Licher Spieler schreiben die alles verharmlosen wollen.
Hier fand ein Betrug und eine Urkundenfälschung statt, und wenn ich das mal so sagen darf, man hat sich dabei noch nicht mal sonderlich clever verhalten.Stimmt. Sollte auch bestraft werden. Aber eben nach den geltenden Regeln.
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Ich weiss ja nicht aber ihr stellt das so hin als wären da überall nur Idioten am Werk.
Es kann mir doch keiner erzählen dass man Lich für fehlerhaftes Eingeben der Statistik mit 20 € Strafe belegen soll. Das glaubt ihr doch selbst nicht!
Im Strafenkatalog der RL SW steht ja schliesslich auch nicht explizit drin dass ich vor, während oder nach einem 2. Regio Spiel niemanden erschiessen darf. Komme ich dann straffrei weg?
Hier hat ein Staffelleiter entschieden der das seit vielen Jahren macht und sicher die Entscheidung nicht ohne das Abwägen aller Möglichkeiten getroffen hat. Meint ihr er hat Lust drauf dass ein Thema so in die Öffentlichkeit kommt und diskutiert wird?
Ich habe in der ganzen Angelegenheit keine Aktien, aber es kommt einem hier wirklich so vor als würden hier nur Licher Spieler schreiben die alles verharmlosen wollen.
Hier fand ein Betrug und eine Urkundenfälschung statt, und wenn ich das mal so sagen darf, man hat sich dabei noch nicht mal sonderlich clever verhalten.1. Unwissendheit oder etwas falsch interpretieren macht noch niemand zum Idioten. Passiert aber regelmäßig.
2. Wenn du jm erschießt interessiert das, wenn du ein Fan bist, den DBB nur in soweit, dass es ein PR Disaster wäre, ansonsten sind sie nicht zuständig und du hast die Justiz an den Fersen hängen.
3. Man macht keine Fehler wenn man etwas lang macht? Möglicherweise hat er ja alles korrekt gemacht, aber aus eigener Erfarhugn weis ich man wird leider manchmal wenn man etwas lange tut betriebsblind….
4. Ob Lust oder nicht, dass eine Entscheidung die neben dem Licher Verein noch viele andere trifft nicht undiskutiert bleibt sollte klar sein. Des Weiteren bin ich mir sicher ihm ist 100% egal was bei Schoenen Dunk steht… Was aber niemand davon abhalten sollte hier engagiert aber höflich weiter zu diskutieren.
5. Zum Ende: ICH bin übrigens kein Licher Spieler, und ich habe ich auf für eine Bestrafung ausgesprochen, die allerdings für andere Vereine kein Nachteil sein darf. Wie es die jetzige meiner Meinung (!) nach ist.
Wie immer stellt dies meine subjektive Meinung da, ich wollte niemand damit angreifen und hoffe wir diskutieren fröhlich weiter.
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Geht jetzt Lich in Revision?
Wieso ist klar, dass §35 der Rechtsoridnung nur auf Einzelpersonen anzuwenden ist?
Auch wenn nur einer gehandelt hat, muss es von der (Teilen) der Mannschaft gedeckt worden sein. Wie geht der Trainer mit sonst mit Nachfragen um, z.B. wieso steht der in den Stats, der hat doch nicht gespielt,……oder wieso habe ich Punkte gemacht ohne zu spielen, das Ding ist niemals als Einzeltat durchziehbar gewesen
Also Kollektive Tat, bzw. zumindest kollektive Mitwisserschaft und Mitwirken bei den falschen Angaben, also kollektive Bestrafung.
Bin kein Jurist, versuche nur logische zu argumentieren. Auch ich denke, dass man sich von Spielleiterseite ziemlich sicher ist und auch Rückendeckung von höherer Seite hat, denn sonst würde man keine Spiele absetzten. Ist doch klar, dass über sowas diskutiert wird…
Außerdem denke ich auch, dass die Rechtsordnung grundsätzlich für alle DBB Wettbewerbe gilt, ergänzende Bestimmungen werden in der Ausschreibung geregelt.
Sicherlich wäre der Fall viel einfache, mit den BVRP Richtlinien, dann wäre gerade Mal die Mindeststrafe verhängt worden.
Was jetzt alles passieren kann, Chaos , evtl. Spiele unter Vorbehalt, Nachholspiele, langwierige Verfahren. Am saubersten wäre wirklich, der Ausschluss
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Was ich bei der ganzen Debatte nicht verstehe, ist wieso einige hier dieses Vergehen (Manipulation, Täuschungsversuch, Unterschriftenfälschung, Urkundenfälschung) gleichsetzen mit dem Einsetzen eines nicht-spielberechtigten Spielers.
Dafür dass Lich II einen nichtspielberechtigten Spieler eingesetzt haben, haben sie 0:20 gegen ACT Kassel verloren - hier gibt es wohl keinen Spielraum.
Dafür dass sie aber betrogen haben in großem Maße (und es spielt hierbei keine Rolle ob das “nur” der Trainer war), muss es eine weitere Strafe geben. Man hat sich mit den 6 Spielen am unteren Ende der Bestrafungsrichtlinie gehalten, die Höchststrafe wäre Zwangsabstieg. Lich wird jetzt mit 6 Niederlagen und 6 Minuspunkten zusätzlich bestraft. Damit hätten sie nun nach 15 Spielen 7 Pluspunkte und haben es voraussichtlich selbst in der Hand, die Klasse zu halten.
Die anderen Vereine, die bereits zuvor gegen Lich gespielt haben, haben hiermit keine Benachteiligung. (Es hätte ja auch sein können, dass die besten Spieler von Lich für 6 Spiele verletzt ausfallen und sie dann deshalb alles verlieren). Lediglich verlorengegangen Einnahmen für die fehlenden Heimspiele der Licher Gegner sehe ich als Begründung für die anderen Vereine an zu protestieren.Und wenn es keinen Zwangsabstieg gibt, dann sind die Spiele vor dem Kassel-Spiel ja auch alle korrekt ausgetragen worden.
Z.B. spielen wir in 2 Wochen sonntags zu Hause gegen Eintracht Frankfurt - Die Pro B spielt am Samstag - also durchaus möglich, dass sie in Bestbesetzung kommen - anders wie in Nieder-Olm als sie nur mit 7 Spielern antraten (wovon auch einer nicht spielberechtigt war) - sollen wir nun uns auch beschweren, wenn sie mit einer besseren Besetzung kommen?? (Werden wir nicht tun!)
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Dafür dass sie aber betrogen haben in großem Maße (und es spielt hierbei keine Rolle ob das “nur” der Trainer war), muss es eine weitere Strafe geben. Man hat sich mit den 6 Spielen am unteren Ende der Bestrafungsrichtlinie gehalten, die Höchststrafe wäre Zwangsabstieg.
Kurze Antwort: Nein, das ist falsch. Guck in den Strafenkatalog.@tpkroke:
Die anderen Vereine, die bereits zuvor gegen Lich gespielt haben, haben hiermit keine Benachteiligung. (Es hätte ja auch sein können, dass die besten Spieler von Lich für 6 Spiele verletzt ausfallen und sie dann deshalb alles verlieren). Lediglich verlorengegangen Einnahmen für die fehlenden Heimspiele der Licher Gegner sehe ich als Begründung für die anderen Vereine an zu protestieren
Natürlich sind die anderen Teams benachteiligt, denn selbst wenn bei Lich die besten Spieler ausfallen, besteht eine Chance, dass sie das Spiel trotzdem gewinnen. Die gibt’s nun aber nicht mehr.
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Wo Soll die ganze Diskussion hinführen?
Star Spieler A vom Team B wird wegen einer groben Unsportlichkeit für 5 Spieler gesperrt, und dann fängt die Diskussion an, wir müssen gegen Team B Spielen mit Spieler A, die anderen Spielen gegen B ohne A,… um es fair zu machen, muss Spieler A für 11 Spieler gesperrt werden,…
Es gibt so einige unfaire Sachen, die einen Spielen gegen Skyliners ProB, die anderen gegen Eintracht Krabbelgruppe,…
Meine Meinung ist, solange man nicht gezielt bestimmte Vereine Bevor- bzw. Benachteiligt, muss mann damit leben.
Wenn die Eintracht am letzten Spieltag gegen z.B. Lautern spielt und Bergstraße auf einen Sieg der Eintracht hofft, um den Aufsieg zu schaffen, und die Eintracht mit den jungen spielern antritt, obwohl die ProB Spielfrei hat, dann ist das Wettbewerbsverzerrung.
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Die anderen Vereine, die bereits zuvor gegen Lich gespielt haben, haben hiermit keine Benachteiligung. (Es hätte ja auch sein können, dass die besten Spieler von Lich für 6 Spiele verletzt ausfallen und sie dann deshalb alles verlieren). Lediglich verlorengegangen Einnahmen für die fehlenden Heimspiele der Licher Gegner sehe ich als Begründung für die anderen Vereine an zu protestieren.
Und wenn es keinen Zwangsabstieg gibt, dann sind die Spiele vor dem Kassel-Spiel ja auch alle korrekt ausgetragen worden.
Z.B. spielen wir in 2 Wochen sonntags zu Hause gegen Eintracht Frankfurt - Die Pro B spielt am Samstag - also durchaus möglich, dass sie in Bestbesetzung kommen - anders wie in Nieder-Olm als sie nur mit 7 Spielern antraten (wovon auch einer nicht spielberechtigt war) - sollen wir nun uns auch beschweren, wenn sie mit einer besseren Besetzung kommen?? (Werden wir nicht tun!)
dass es von dieser Seite keine Proteste gibt ist ja auch verständlich. schließlich gab das ja den ersten sieg für diese saison… aber dass die aktuelle regelung nicht alle anderen teams der liga gleich beeinflusst, ist ja für nieder- ingelheim nicht von bedeutung
das argument mit der eintracht ist absoluter käse, da jeder vor der saison das würfelspiel mit der eintracht kennt. es ist weiterhin bekannt, dass die mannschaft als eine art “farmteam” aufläuft um junge spieler zu entwickeln. von daher finde ich das durchaus legitim. sehr sportlich, dass ihr euch nicht beschweren wollt falls die eintracht in bestbesetzung auftaucht. das setze ich aber einfach mal voraus, wenn man sich in der zweiten regionalliga messen will.
was das heiß diskutierte thema mit lich angeht hat ja mittlerweile jeder ausreichend zeit gehabt, um seine meinung zu äußern. ich finde es gut, dass dieses thema eine gewisse reaktion hervor ruft. ich denke aber, dass uns nichts anderes übrig bleibt als abzuwarten. je nachdem was bei einer eventuellen nachverhandlung rauskommen sollte. ich bin gespannt! in ein paar wochen sind wir schlauer- spätestens wenn lich wieder spielt und wir uns auf den sportlichen wettkampf konzentrieren können
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Der Strafenkatalog des DBB ist doch hierfür nicht die Rechtsgrundlage, der DBB ist nicht die Zuständige Instanz!
So oder so, wie ich den Punkt 35 deute, handelt es sich dort um die Bestrafung von Einzelpersonen!Schön, dass Dir klar ist, dass der DBB-Strafenkatalog nicht die Grundlage für die Entscheidung gegen Lich sein kann. Der zuständige Spielleiter wußte das wohl nicht.
Natürlich richtet sich Punkt 35 gegen einzelne Personen, die falsche Angaben machen und nicht gegen ganze Team. Erneut: der zuständige Spielleiter wußte das wohl nicht.
Hast du den Strafenkatalog als Link oder kannst du mal nen Ausschnitt posten, ich glaube das könnte die Zweifeler an deiner Logik besänftigen und uns allen ein wenig mehr Wissen in diesem Fall vermitteln!
Online habe ich nur die 2011er Version der RLSWN-Ausschreibung auf den Seiten des LV Hessen gefunden: Klick. Die 2013er Version habe ich als Datei. Kann keine besonderen Unterschiede entdecken. Der Strafenkatalog ist … ähm … “übersichtlich”.
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Ich bin mir da jetzt nicht 100%ig sicher, aber grundsätzlich gilt doch immer die DBB-SO und der Strafenkatalog, sofern der Veranstalter (hier die RLSW) es in seiner Ausschreibung nicht explizit anders regelt.
Deine Unsicherheit besteht zu recht.
Jeder Veranstalter hat seinen eigenen Strafenkatalog aufzustellen. Der kann aus dem Satz “Es gilt der DBB-Strafenkatalog.” bestehen oder aus eigenen Regelungen oder aus einem Gemisch.Wer einen eigenen Strafenkatalog hat (wie die RLSWN) und wer darin nicht ergänzend auf den DBB-Strafenkatalog verweist, der kann nur das bestrafen, was er bei sich unter Strafe gestellt hat.
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Ich weiss ja nicht aber ihr stellt das so hin als wären da überall nur Idioten am Werk.
Hier hat ein Staffelleiter entschieden der das seit vielen Jahren macht und sicher die Entscheidung nicht ohne das Abwägen aller Möglichkeiten getroffen hat. Meint ihr er hat Lust drauf dass ein Thema so in die Öffentlichkeit kommt und diskutiert wird?
Der Spielleiter macht das seit Jahren und er macht das seit Jahren gut. Mit ganz viel Herzblut und Zeiteinsatz und Engagement. Er ist aber kein Jurist. Es ist nunmal ein Unterschied, ob man 10-Euro-Bescheide für fehlende TA verschickt oder ob man so etwas wie den Lich-Betrug auf den Tisch bekommt.
999 von 1000 Situationen bekommt dieser Spielleiter gut hin. Nun ja - der Lich-Betrug ist scheinbar die Nr. 1000. Das hat er nicht hinbekommen. Was er vor seiner Entscheidung abgewogen hat, kann ich nicht ermessen. Das die Entscheidung rechtlich schlecht (= sie stützt sich nicht auf den Strafenkatalog) und sportlich kritisch (= außer Lich werden auch andere Teams “bestraft” ) bewertet wird, steht wohl außer Frage.
Hier fand ein Betrug und eine Urkundenfälschung statt, und wenn ich das mal so sagen darf, man hat sich dabei noch nicht mal sonderlich clever verhalten.
Definitiv - hier wurde massiv betrogen. Ich wünsche mir, dass Lich so richtig bestraft wird. Ich wünsche mir aber auch, dass die Strafe keine Strafe für Unbeteiligte darstellt (anders als jetzt) und dass sich die Strafe aus dem Gesetz ergibt (anders als jetzt).
Abschließend (ab jetzt lese ich nur noch) meine Tipps: der zuständige RL-Rechtsausschuss wird die Berufung zurückweisen, danach wird Lich die Revision beim DBB-RA gewinnen.
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Ach nee… da will man in Lich wohl die Schiene fahren: Da wo keine einduetige Regel da machen wir dann einen Einspruch und wir nutzen alle “juristischen” Wege.
Liebe Licher Jungs ! Ihr solltet Euch nicht nur für die Täuschung schämen, sondern auch für Euer weinerliches Auftreten hier im Forum.Ihr seit mit der verhängetn der Strafe noch gut bedient. Aber geht mal in die Berufung. Mal schauen was dann an Strafen kommt. Ich hoffe der DBB wird eine gerechte Strafe aussprechen.
Freunde macht Ihr Euch mit dem Verhalten in der Liga so bestimmt nicht. Ihr solltet auch mal an die Jungs denken die Euren Verein auf dem Spielfeld repräsentieren.
VOLL DISLIKE
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Mal unabhängig von dem ganzen Paragraphen-Schnickschnack: Hat sich denn der Licher Trainer mal öffentlich entschuldigt? Eine Geste der Reue gezeigt? Eine Mail an die Clubs verschickt, sodass diese sehen, dass jemand zu seinen Fehlern steht? Oder ist immer noch die Rede von einem Zaubertrick bzw. eine Verkettung unglücklicher Umstände?
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Mal unabhängig von dem ganzen Paragraphen-Schnickschnack: Hat sich denn der Licher Trainer mal öffentlich entschuldigt? Eine Geste der Reue gezeigt? Eine Mail an die Clubs verschickt, sodass diese sehen, dass jemand zu seinen Fehlern steht? Oder ist immer noch die Rede von einem Zaubertrick bzw. eine Verkettung unglücklicher Umstände?
Mir ist da nichts bekannt. Ich finde allerdings, dass es auch deutlich zu spät wäre. Und wenn man hier bestimme Posts liest scheint man sich ja auch noch aufgrund evnetuell juristischer Fehler der Spielleitung auch noch im Recht zu finden.
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Und wenn man hier bestimme Posts liest scheint man sich ja auch noch aufgrund evnetuell juristischer Fehler der Spielleitung auch noch im Recht zu finden.
Mit Sicherheit befindet sich Lich nicht im Recht. Die bekannt gewordene Handlung erfüllt wohl den strafbewehrten Tatbestand der Urkundenfälschung. Die Handelnden der RLSW-N sollten Anzeige erstatten.
Die Beurteilung der Spielleiter-Entscheidung hat nichts mit der Frage der Rechtmäßigkeit des Licher Handelns zu tun. Eine Strafe soll nur den treffen, der etwas falsch gemacht hat. Kollateralschäden sind unerwünscht und wären vermeidbar gewesen. Der (berechtigte!) Wunsch nach einer harten Strafe für Lich darf nicht dazu führen, dass man bereit ist, schwere Eingriffe in Auf- und Abstiegsentscheidungen hinzunehmen.
(oh man, ich wollte doch nur noch mitlesen)
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Mal unabhängig von dem ganzen Paragraphen-Schnickschnack: Hat sich denn der Licher Trainer mal öffentlich entschuldigt? Eine Geste der Reue gezeigt? Eine Mail an die Clubs verschickt, sodass diese sehen, dass jemand zu seinen Fehlern steht? Oder ist immer noch die Rede von einem Zaubertrick bzw. eine Verkettung unglücklicher Umstände?
Ich muss dabei immer an seinen unqualifizierten Kommentar in der Zeitung denken, nachdem die böse Staffelleitung die arme, unschuldige Mannschaft bestraft, statt ihn, den eigentlich Schuldigen, zu verurteilen. Nein, lieber Coach, DU hast die Mannschaft bestraft.
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@ alle “nur Mitleser”….
“Nulla poena sine lege” gibt es nur im Strafrecht. Es kommt eigentlich von “Nulla crimen sine lege (scripta)” - in verschiedenen Abwandlungen. Nur hier gilt das Analogieverbot (svw. Strafbarkeitslücken durch Strafnorminterpretation)
In dem Fall der Urkundenfälschung im Falle Lich gilt hier der Grundzatz der “lex scripta” mangels Norm im Strafenkatalog der RL wohl nicht, sondern eher das “lex tradita” (common law).
Sollte die gültige Ausschreibung der RL (die ich auch noch nicht gefunden habe) keinen Paragrafen für Urkundenfälschung enthalten (warum auch? es gibt ja auch z. B. auch keinen Paragrafen gegen das Aufessen des Spielberichtes nach dem Spiel), so ist es dennoch nicht rechtens.
Dann gilt halt eben entweder allgemeines höheres oder analoges Recht (z B §6 der DBB-Satzung, die für alle bindend ist, oder auch eine Regelung aus einem der Regionalliga-Verbände, z. B. dem BVRP Strafenkatalog 3.1 oder abstrakt die DBB-RO §3).Lachen musste ich über den Beitrag mit den 20Euro Strafe und dem Schadensersatz für Lich…und darüber soll dann der DBB-Rechtsausschuss auch noch befinden! Ich kann mir schon die Headline der Bildzeitung vorstellen: “Deutscher Basketballbund findet Bestrafung wegen Urkundenfälschung für nicht rechtens und erstattet Schadensersatz…”
Das Urteil des Spielleiters finde ich klasse! Er hat das Beste aus der Sache gemacht (Mindestsperre des BVRP und Geldstrafe des DBB). Die Berufungsinstanz - wer immer das auch ist - wird nicht anders entscheiden und der DBB schon garnicht (der will sich ja nicht blamieren lassen). Letzterer wird das Verfahren an die vorherige Instanzen zurückverweisen (das macht er immer so, wenn er nicht weiter weiss…). Und dann ist die Runde rum und der Spielleiter hat mit seinem Urteil Recht bekommen…Und die nächste Regionalligaversammlung beschließt einen neue Strafordnung, in der steht, dass Teams, die manipuliert haben, ausgeschlossen werden…
Übrigens: Hat Lich eigentlich Berufung eingelegt?
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@hojo Volle Zustimmung!!!
@djcc : Guter Beitrag, klingt nach langjähriger Erfahrung mit der “Basketballjustiz”
der Beitrag wird noch mit dieser Passage aus der Ausschreibung gestützt:
Über alle nicht ausdrücklich in den einschlägigen DBB-Regeln oder der Ausschreibung berücksichtigten und strittigen Sachverhalten entscheidet der Rechtswart.