Blakely wurde in Bonn positiv auf THC getestet
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Er war vor der Reise nach Bonn meines Wissens vertraglos. hatte also niemandem gegenüber eine Verpflichtung. Vielleicht hat er in Washington gekifft, da ist das Ganze erlaubt Dann wird er angefragt, sagt klar, ich komme……Medicheck nicht bestanden - kann mir auch passieren, wenn ich einen neuen Verrag irgendwo antrete und damit wurde der Vertrag nicht geschlossen…
Wer in ein anderes Land kommt muss sich dessen gesetzen unterwerfen. Auch in den USA ist es nicht in jedem State erlaubt, zu kiffen … das ist für einen Profisportler der auf einen Vertrag wartet schon in irgendeiner Weise… unglücklich
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Nach dem Ende der Saison 2004/05 wurde er bei einer Dopingkontrolle des Marihuanakonsums überführt. Die Probe stammte vom 10. Juni, drei Tage nach dem letzten Spiel der Gießen 46ers in den Playoffs gegen Bamberg
Die Saison lief noch, aber Giessen war drei Tage vorher im Halbfinale ausgeschieden.
Mir ist dann ehrlich gesagt nicht klar, wieso er gesperrt wurde.
Denn für ihn war das ja ausserhalb des Wettkampfs.Anders formuliert: Was weiss ich nicht, was zu Schaffartziks Sperre führte (und möglicherweise auch im Hinblick auf Blakely relevant sein könnte)?
Nebenbei: Schaffartzik hatte gerade einmal einen Monat nach Bekanntwerden schon einen neuen Vertrag bei einem anderen Team unterschrieben.
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http://www.hanfjournal.de/hajo-website/artikel/2010/11november/s21_1110_sportzigarette.php
Der Link sieht vllt was komisch aus, aber im zweiten Abschnitt stehen interessante Dinge.
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Warum will eigentlich niemand andere Kontexte aus der Stellungnahme hier zitieren??? Wie wäre es z.B mit “wir würden keinen Spieler ohne negativen Test unter wirksamen Vertrag nehmen” bzw. “der Spieler wurde vor jedem der beiden Spiele negativ getestet”–das paßt einfach nicht in die vorgefertigte Meinung und das mühevoll konstruierte Bild vom bösen Dopingsünder und dem skrupellosen Verein…Auch die nicht ganz unintressante Forderung der Bonner nach finanziellem Ausgleich–totgeschwiegen und offenbar nicht gewichtig genug. Ein Hohn ist das!!!
Du könntest soviel erreichen wenn du deine Energie mal in die richtige Richtung lenken würdest.
Die Baskets wollen einfach nur die Kosten die für den Flug etc. entstanden sind erstattet bekommen, würdest du doch auch wollen wenn einer deine frisch bestellt Packung Rithalin bekommen hätte.dafür ist dann aber ludwigsburg der falsche ansprechpartner? das muss man mit blakely und dessen agent klären!
und für so ein schwachsinn macht man dann auch kein fass mit anderen themen auf
Warum das denn, wenn die Baskets die Arbeit bezüglich der Unterlagen etc. für Blakely leisten, und dabei Kosten entstehen diese aber schlussendlich nicht für einen Spieler geleistet werden, der dann auch eingesetzt wird , so kann man diese doch seinem neuen Verein anrechnen, weil diese ja schlussendlich davon profitieren, egal wie hoch dieser Betrag auch sein mag.
Wer macht den hier ein Fass auf und über welches Thema auf?drück dich mal bitte genauer aus. -
Puuuh. Liest eigentlich irgendjemand hier noch was man postet?
Ich habs doch schon geschrieben: Schaffartzik war für den Kader der A2 gemeldet. Nationalmannschaft = Tests wann immer du willst, um es mal verkürzt zu sagen.
Jaja, las ich ja.
Man muss ja auch immer testen können, wenn Substanzen auch ausserhalb von Wettkämpfen verboten sind.
Aber die A2-Nationalmannschaft war zum Testzeitpunkt ja nicht in einem Wettkampf.
Und Schaffartzik wurde ja auf eine Substanz positiv getestet, die nicht in- und ausserhalb von Wettkämpfen (gemäss WADA-Liste) verboten war.Oder anders formuliert: Wenn ich richtig lese, dann war (zumindest gem. WADA-Liste) Schaffartziks Substanz ja “nur” im Wettkampf verboten.
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Puuuh. Liest eigentlich irgendjemand hier noch was man postet?
Ich habs doch schon geschrieben: Schaffartzik war für den Kader der A2 gemeldet. Nationalmannschaft = Tests wann immer du willst, um es mal verkürzt zu sagen.
Ja, ich bin noch dabei
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[…] Wie schon gesagt, kann man machen, man sollte aber keinen Beifall erwarten. Aber vor allem sollte man richtig testen, ansonsten steht man nachher als der Depp dar, wenn der Spieler nach dem ersten Dopingtest wieder gehen muss.
Genau das ist doch der eigentliche Knackpunkt. Kein Mensch glaubt doch ernsthaft die Geschichte mit den familiären Gründen.
Ich habe absolut kein Problem mit der Verpflichtung an sich, vorausgesetzt die Tests waren ordnungsgemäß und sauber. Aber würden wir uns hier alle nervös die Köpfe hochrot diskutieren, wenn Blakely nach wie vor seelenruhig in der Rundsporthalle seine hops trainieren würde? Mit Sicherheit weniger.
Die überstürzte Abreise ist der Punkt, ab dem die Geschichte für mich zu stinken beginnt. Und einzig wegen der rechne ich damit, dass mit dem NADA-Ergebnis der Alarm erst anfängt.
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Wieso war die A2 nicht im Wettkampf? Na klar war sie……zumindest gab es Lehrgänge usw.
Naja, nehme ich mal an.
Die werden schon keine Länderspiele zwischen BBL-Halb- und Finale machen.
Und Lehrgänge zählen nicht als solches.Innerhalb des Wettkampfs: Soweit nicht durch einen Internationalen Sportfachver- band oder einer anderen zuständigen Anti-Doping-Organisation anders geregelt, be- ginnt der Zeitraum innerhalb des Wettkampfs zwölf Stunden vor Beginn eines Wett- kampfs, an dem der Athlet teilnehmen soll und schließt mit dem Ende dieses Wett- kampfes und des Probenahmeprozesses in Verbindung mit diesem Wettkampf.
_- Innerhalb des Wettkampfs: Soweit nicht durch einen Internationalen Sportfachver- band oder einer anderen zuständigen Anti-Doping-Organisation anders geregelt, be- ginnt der Zeitraum innerhalb des Wettkampfs zwölf Stunden vor Beginn eines Wett- kampfs, an dem der Athlet teilnehmen soll und schließt mit dem Ende dieses Wett- kampfes und des Probenahmeprozesses in Verbindung mit diesem Wettkampf.
- Wettkampf: Ein einzelnes Rennen, ein einzelnes Match, ein einzelnes Spiel oder ein einzelner sportlicher Wettbewerb. Zum Beispiel ein Basketballspiel_
http://www.basketball-bund.de/wp-content/uploads/Anti-Doping-Code-Deutscher-Basketball-Bund-2010.pdf
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Bin allein vom Mitlesen schon ganz wirr und bedröhnt - wo soll das noch enden ?
Auch die kleine “familiäre” Pause hat nichts genutzt - trotz Kölsch und Käse. - werden
immer neue Fragen aufgeworfen und verwirrend vieldeutig beantwortet.Oder ist alles Fasteloovend getränkt und hat Büttenredenqualität ?
Meine Frage an die Doping -und Nada-Experten im Forum:
Darf ich vor oder auch während eines Spiels eigentlich Alkohol trinken (Bier ? Pausenschnaps) ?
Wenn ja, bis zu wieviel Promille ? Wird dann unterschieden zwischen leichtem und starkem Bier ?
Und wie sind die Auswirkungen auf Spielkunst und Schmerztoleranz ?Prost und Allaf an alle Jecken
(Auch die paar eher Humorlosen im Lubuland -
http://www.basketball-bund.de/news/teams/a2-herren/a2-kader-nominiert-11008
zB nur mal
Puuuh. Liest eigentlich irgendjemand hier noch was man postet?
Ist ein gemeinsamer Lehrgang einer Mannschaft jetzt “Ein einzelnes Rennen, ein einzelnes Match, ein einzelnes Spiel oder ein einzelner sportlicher Wettbewerb”?
Und liegt der 10. Juni jetzt “zwölf Stunden” vor dem Lehrgangsbeginn am 25. Juni? -
ja, klar. War 10 Tage später der Lehrgang, began am 20. und ich wollts ja nur bemerken, keineswegs rumklugscheissen
Aber wie gesagt in den Kadern wirst du immer getestet und musst immer angeben, wo du dich befindest. Einfach ne Woche Urlaub auf Malle ohne vorab Anmeldung ist nicht. Ist so. Normale BBL-Spieler werden halt im Normalfall nur nach dem Spiel herausgewunken.
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Da hab ich jetzt aber auch ne Weile drauf warten müssen, bis jemand die Brücke schlägt
Tatsächlich trete ich absolut nicht fürs kiffen ein und mache berufsbedingt wohl mehr THC-Tests als alle BBL-Clubs zusammen im Jahr, aber ich hab einfach keine Freude dran, wenn Menschen so vorverurteilt werden. Moralisch gerne, aber nicht einfach Dinge behaupten, die nicht bewiesen sind. Wenn er wo anders spielen will und die lesen hier mit (bleibt ja fast nur Österreich) dann geht das hier als Rufmord durch!
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Der Mann wird aus familiären Gründen nicht mehr in Ländern auftauchen, wo solche Fairness-Regeln auch überprüft werden.
Und wenn Du beruflich mit THC-Testungen zu tun hast, weißt Du ja sicherlich, was eine quantitative Urinuntersuchung innerhalb
von 3 Tagen in jedem beliebigen medizinischen Labor an Befundung erbringt, mit weit höherer Sicherheit und zeitlicher Reichweite,
als die der anscheinend in Lubu nur benutzte Schnelltester (egal ob Tauchtest oder Speicheltest) erbracht haben mag.
(Bsp. Labor LKH Viersen, Labor LKH Andernach, u.v.a.m.)Das ganze Gerede von >4 Wochen nicht warten können auf den NADA-Befund< ist, wie jeder weiß der mal in diesem Bereich gearbeitet
hat, eine typische verwaschene Schutzbehauptung, welche verdecken soll, daß man nicht interessiert war an einem klaren und
schnellen Ergebnis. (derlei verlogene Sprüche kriegt man im Bereich Sucht zur Genüge zu hören).Nebenbei: **Die Telekom Baskets haben auch nicht 4 Wochen auf das Nada-Protokoll gewartet, sondern wohl Urin/Blut zum Labor geschickt
und nach 2-3 Tagen einen klaren Analysebefund erhalten. Ansonsten würde nämlich der bedröhnte Herr auch ein oder zwei Spiele bestritten
haben und dann aus familiären Gründen wieder abgereist sein. Und der Club und die Fans wären die Verarschten. ** -
Ich sach doch die ganze Zeit, dass ich gerne darüber spreche, wie sich unser Verein verhalten hat. Da gibts so einiges, was mir in diesem Fall nicht passt, aber nochmal:
Der Spieler hat sich, was die Doping-Richtlinien angeht, zumindest bis heute nachweislich nichts zu Schulden kommen lassen.
Er hat irgendwann irgendwo gekifft, während er nicht unter Vertrag stand. Alles andere ist zunächst Spekulatius.
Und da wir nicht mal wissen wo er gekifft hat, hat er sich zunächst nicht einmal moralisch etwas vorzuweisen! Juristisch schon gar nicht, nicht mal in Deutschland, es sei denn, er wäre Auto gefahrenDas ärgert mich, dass der SPIELER hier verurteilt wird! Nicht der Verein!
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Es gibt keinen offiziellen Dopingfall in Bonn in Bezug auf den Spieler Blakely.
Es gibt Indizien bei der Untersuchung, die dazu führten, dass der Spieler nicht verpflichtet wurde.
Blakely ist auch kein Spieler eines Nationalmannschaftskaders, der stets und ständig damit rechnen muss, getestet zu werden.
In Einzelfällen kann bei den vorgesehenen Dopingsperren immer auch nach unten abgewichen werden.
Generell ist es sehr problematisch, wenn bei Dopingverstössen nach geltendem Recht jemand lebenslang gesperrt werden kann. So ein strenges Berufsverbot gibt es in keinem anderen Berufsfeld.Auch Laborwerte können falsch sein wegen Transportfehlern oder Behandlungsfehlern an der Probe selbst.
Äußerungen in den Medien sind nicht in Stein gemeißelte Worte eines Herrgottes.
Schon das angebliche Pommerwort gegen Kleinstädte ist ja vermutlich so nie gefallen - und hat hier doch für lange Diskussionen gesorgt.
Ein wenig weniger Verbissenheit täte hier manchmal sehr gut.
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Es gibt keinen offiziellen Dopingfall in Bonn in Bezug auf den Spieler Blakely.
Es gibt Indizien bei der Untersuchung, die dazu führten, dass der Spieler nicht verpflichtet wurde.
“Als der THC-Test zweimal positiv ausfiel…” (W.W.) Ähm, ich finde das schon recht offiziell? Oder meinst Du jetzt mit offiziell einen von der NADA durchgeführten Test?
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Offiziell können ja nur Dopingfälle im Trainings- oder Wettkampfbetrieb sein.
Alles andere führt lediglich zu privatrechtlichen Entscheidungen wie zb der Nichtverpflichtung in Bonn.
Offiziell wird die Bonner Probe nicht deshalb, weil ihr mutmaßliches Ergebnis veröffentlicht wird.
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Meines Wissens nach können nicht nur “offizielle” Proben zu einer Verurteilung wegen Dopings führen. Die NADA muss nur davon überzeugt sein, dass gedopt wurde und dies notfalls vor Gericht beweisen können.
Wenn die Probe gerichtsfest ist, ist egal ob sie von der NADA genommen wurde, oder nicht. Das die Proben aus Bonn dem stanhalten bezweifle ich zwar stark, da sie wohl kaum versiegelt und unterschrieben wurden und somit auch keine B-Probe möglich ist.
Die FIBA definiert In-Competition für Vereine folgendermaßen:
(a) Club competitions:
For the Events under 5.9.1.g and 5.9.1.h (see above):
72 hours before each game through to and including 48 hours after that game of the team in questionDas ist zumindest das Aktuellste, das ich finden konnte.
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Normalerweise lese ich ja hier nur, aber wenn ich lesen muss, wie hier Statements abgegeben werden, die den Anschein erwecken (sollen?), man wüsste über alles Bescheid, gibt dann einen Kommentar dazu ab, dieser Sachverhalt ist so und so, weil die Ausgangslage so und so ist (die mann wahrscheinlich nicht wirklich kennt), dies wird dann so lange wiederholt, bis es quasi Fakt ist, dann kann ich mich auch nicht mehr zurückhalten:
Du schriebst am 07.02.2013 11:15:
“Es gibt keinen offiziellen Dopingfall in Bonn in Bezug auf den Spieler Blakely.
Es gibt Indizien bei der Untersuchung, die dazu führten, dass der Spieler nicht verpflichtet wurde.”und um 11:40:
“Offiziell können ja nur Dopingfälle im Trainings- oder Wettkampfbetrieb sein.
Alles andere führt lediglich zu privatrechtlichen Entscheidungen wie zb der Nichtverpflichtung in Bonn.
Offiziell wird die Bonner Probe nicht deshalb, weil ihr mutmaßliches Ergebnis veröffentlicht wird.”und folgerst daraus:
- kein offizieller Dopingfall, weil Blakely nicht verpflichtet wurde und die Tests ja nicht im Trainings- oder Wettkampfbetrieb durchgeführt wurden.
Woher weißt Du, dass Blakely nicht unter Vertrag stand, dass die Test nicht während des Trainingsbetriebes durchgeführt wurden?
Ich unterstelle jetzt mal, dass bei der Verkündung des neuen Spielers Blakely in der PM am 26.12.2012 ein Vertrag bereits unterzeichnet war, man beachte bitte den letzten Satz: “Blakely unterschrieb bei den Baskets einen Vertrag bis zum Ende der Saison 2012/2013.”
Damit stand Blakely wohl offiziell unter Vertrag.
Ich unterstelle weiter, dass Blakely wohl auch mit der Mannschaft trainiert hat, wenn man ihn evtl. schon für das Tübingen Spiel am 27.12.2012 einsetzen wollte, was dann ja wohl an der Freigabe scheiterte.
Ich unterstelle, dass Blakely irgendwann in dieser Zeit getestet wurde.
Dann erfolgte die Testung wohl im Trainingsbetrieb.
Ist es, wenn es so lief, immer noch kein Dopingfall?@schnorri Ende
Unter der Prämisse, dass nun vielleicht doch ein Dopingfall existiert, fasse ich die Ereignisse noch mal aus meiner Sicht zusammen:
Nach dem wohl stark positiven Ergebnis auf THC (vgl. Aussage des Mannschaftsarztes, GA-Artikel) entschloss man sich dann in Bonn am 29.12.2012, hier die PM, sich von Blakely zu trennen.
Als dieser dann von Ludwigsburg am 11.01.2013 als Neuzugang vorgestellt wird, hier die PM, entschließt man sich in Bonn, die Zurückhaltung zum Schutz des Spielers (med. Test nicht bestanden) aufzugeben und informiert sowohl Ludwigsburg, sowie die BBL über den Vorfall.
Die erhoffte Reaktion, vgl. Spielordnung der BBL 2012/2013, bes. §1, Abs. 4 Punkt c), nämlich ein offizieller NADA-Standardtest, der, wie wir ja bereits ausführlich in diesem Forum diskutiert haben, wesentlich länger den Nachweis von THC (1-3 Monate) als die durchgeführten Schnelltests (1-7 Tage) geliefert hätte, blieb aber erstmal wohl aus (Spekulation!).
Nachdem Blakely dann doch am 12.01.2013 gegen Würzburg und am 26.01.2013 in Tübingen aufläuft und dort wohl erst von der NADA getestet wird, trennt man sich in Ludwigsburg am 01.02.2013, hier die PM (ganz nach unten scrollen), voneinander.
Nachdem sich die BBL und Ludwigsburg aber jetzt immer noch nicht offiziell äußern, geht Bonn im Sinn des sauberen Sportes am 04.02.2013 mit dem GA-Artikel in die Offensive.
Ludwigsburg kontert erst mit Nichtwissen, lenkt dann ein, doch informiert worden zu sein, aber Tests (Schnelltests auf THC mit 1-7 Tagen Nachweisbarkeit ???) durchgeführt zu haben.
In der letzten veröffentlichten PM sagt Herr Reil u.a.:
“Allein die Formulierung ist schon bedenklich. Wer darf den Spieler überhaupt als Dopingverdächtigen bezeichnen? Hier sollte man vor seinen Äußerungen genau die Richtlinien lesen, wann man das Wort Doping in Zusammenhang mit einem Akteur verwenden kann.”
Vielleicht sollte er sich noch einmal die BBL-Spielordnung, bes. §1, Abs. 4, Punkt c) durchlesen. Denn wenn durchgeführte Schnelltests auf THC in Bonn stark positiv ist, darf man doch wohl von einem begründeten Verdacht ausgehen, oder?
Die Konsequenzen für Ludwigsburg könnten bei einem positivem NADA-Testergebnis doch erheblich sein, vgl. BBL-Spielordnung §1, Abs. 4, d). Daran ändert dann auch die Trennung ein paar Tage nach dem NADA-Test nichts.
Ich bitte um Eure Einschätzungen …
Edith sagt: Links editiert
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Normalerweise lese ich ja hier nur, aber wenn ich lesen muss, wie hier Statements abgegeben werden, die den Anschein erwecken (sollen?), man wüsste über alles Bescheid, gibt dann einen Kommentar dazu ab, dieser Sachverhalt ist so und so, weil die Ausgangslage so und so ist (die mann wahrscheinlich nicht wirklich kennt), dies wird dann so lange wiederholt, bis es quasi Fakt ist, dann kann ich mich auch nicht mehr zurückhalten:
Du schriebst am 07.02.2013 11:15:
“Es gibt keinen offiziellen Dopingfall in Bonn in Bezug auf den Spieler Blakely.
Es gibt Indizien bei der Untersuchung, die dazu führten, dass der Spieler nicht verpflichtet wurde.”und um 11:40:
“Offiziell können ja nur Dopingfälle im Trainings- oder Wettkampfbetrieb sein.
Alles andere führt lediglich zu privatrechtlichen Entscheidungen wie zb der Nichtverpflichtung in Bonn.
Offiziell wird die Bonner Probe nicht deshalb, weil ihr mutmaßliches Ergebnis veröffentlicht wird.”und folgerst daraus:
- kein offizieller Dopingfall, weil Blakely nicht verpflichtet wurde und die Tests ja nicht im Trainings- oder Wettkampfbetrieb durchgeführt wurden.
Woher weißt Du, dass Blakely nicht unter Vertrag stand, dass die Test nicht während des Trainingsbetriebes durchgeführt wurden?
Ich unterstelle jetzt mal, dass bei der Verkündung des neuen Spielers Blakely in der PM am 26.12.2012 ein Vertrag bereits unterzeichnet war, man beachte bitte den letzten Satz: “Blakely unterschrieb bei den Baskets einen Vertrag bis zum Ende der Saison 2012/2013.”
Damit stand Blakely wohl offiziell unter Vertrag.
Ich unterstelle weiter, dass Blakely wohl auch mit der Mannschaft trainiert hat, wenn man ihn evtl. schon für das Tübingen Spiel am 27.12.2012 einsetzen wollte, was dann ja wohl an der Freigabe scheiterte.
Ich unterstelle, dass Blakely irgendwann in dieser Zeit getestet wurde.
Dann erfolgte die Testung wohl im Trainingsbetrieb.
Ist es, wenn es so lief, immer noch kein Dopingfall?@schnorri Ende
Unter der Prämisse, dass nun vielleicht doch ein Dopingfall existiert, fasse ich die Ereignisse noch mal aus meiner Sicht zusammen:
Nach dem wohl stark positiven Ergebnis auf THC (vgl. Aussage des Mannschaftsarztes, GA-Artikel) entschloss man sich dann in Bonn am 29.12.2012, hier die PM, sich von Blakely zu trennen.
Als dieser dann von Ludwigsburg am 11.01.2013 als Neuzugang vorgestellt wird, hier die PM, entschließt man sich in Bonn, die Zurückhaltung zum Schutz des Spielers (med. Test nicht bestanden) aufzugeben und informiert sowohl Ludwigsburg, sowie die BBL über den Vorfall.
Die erhoffte Reaktion, vgl. Spielordnung der BBL 2012/2013, bes. §1, Abs. 4 Punkt c), nämlich ein offizieller NADA-Standardtest, der, wie wir ja bereits ausführlich in diesem Forum diskutiert haben, wesentlich länger den Nachweis von THC (1-3 Monate) als die durchgeführten Schnelltests (1-7 Tage) geliefert hätte, blieb aber erstmal wohl aus (Spekulation!).
Nachdem Blakely dann doch am 12.01.2013 gegen Würzburg und am 26.01.2013 in Tübingen aufläuft und dort wohl erst von der NADA getestet wird, trennt man sich in Ludwigsburg am 01.02.2013, hier die PM (ganz nach unten scrollen), voneinander.
Nachdem sich die BBL und Ludwigsburg aber jetzt immer noch nicht offiziell äußern, geht Bonn im Sinn des sauberen Sportes am 04.02.2013 mit dem GA-Artikel in die Offensive.
Ludwigsburg kontert erst mit Nichtwissen, lenkt dann ein, doch informiert worden zu sein, aber Tests (Schnelltests auf THC mit 1-7 Tagen Nachweisbarkeit ???) durchgeführt zu haben.
In der letzten veröffentlichten PM sagt Herr Reil u.a.:
“Allein die Formulierung ist schon bedenklich. Wer darf den Spieler überhaupt als Dopingverdächtigen bezeichnen? Hier sollte man vor seinen Äußerungen genau die Richtlinien lesen, wann man das Wort Doping in Zusammenhang mit einem Akteur verwenden kann.”
Vielleicht sollte er sich noch einmal die BBL-Spielordnung, bes. §1, Abs. 4, Punkt c) durchlesen. Denn wenn durchgeführte Schnelltests auf THC in Bonn stark positiv ist, darf man doch wohl von einem begründeten Verdacht ausgehen, oder?
Die Konsequenzen für Ludwigsburg könnten bei einem positivem NADA-Testergebnis doch erheblich sein, vgl. BBL-Spielordnung §1, Abs. 4, d). Daran ändert dann auch die Trennung ein paar Tage nach dem NADA-Test nichts.
Ich bitte um Eure Einschätzungen …
Edith sagt: Links editiert
Erstmal, cooler Name!
Also normalerweise wird ja erst die medizinische Untersuchung durchgeführt und erst nach der Beendigung dieser UND der erfolgreichen Dopinprobe wird ein Vertrag unterschrieben, also wäre der Vertrag ja eigentich nie unterschrieben worden.
Mein Gedächtnis und der Beitrag zu der Verpflichtung Blakelys sagen da aber was anderes, bin mir selbst nicht ganz sicher.
Aber sonst echt guter Beitrag -
@bonner78:
Erstmal, cooler Name!
Also normalerweise wird ja erst die medizinische Untersuchung durchgeführt und erst nach der Beendigung dieser UND der erfolgreichen Dopinprobe wird ein Vertrag unterschrieben, also wäre der Vertrag ja eigentich nie unterschrieben worden.
Mein Gedächtnis und der Beitrag zu der Verpflichtung Blakelys sagen da aber was anderes, bin mir selbst nicht ganz sicher.
Aber sonst echt guter BeitragNein, natürlich nicht. Der Vertrag wird natürlich schon vorher unterschrieben. Meistens sitzt der Spieler dann sogar noch im eigenen Land. Ich erinnere nur mal an den getwitterten Vertrag von Vaden (oder war es Weems, egal…) Man wird sicher keinen Spieler in der Halle präsentieren bzw. am Trainingsbetrieb teilnehmen lassen, wenn kein Vertrag besteht.
P.S. Das wurde von den Baskets ja auch schon in den Sommerlöchern gesagt: “Wir können erst dann eine Pressemitteilung zu einem Spieler versenden, wenn eine Unterschrift vorliegt”… oder so ähnlich. Solange kein Vertrag vorliegt, meldet der Verein nichts.
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Also wenn ich mich an das Gebaren der Bonner in den letzten Jahren so richtig erinnere, verkünden sie keine Neuverpflichtung, wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist. Dies kann bei Spielern aus dem Ausland auch schon mal per Fax oder ähnlich laufen, bevor man sie einfliegt (Reisekosten!).
Auch wurde Blakely ja schon “offiziell” im Telekom-Dome vor dem Spiel vorgestellt, er hatte nur noch keine Freigabe. Der Doping Test oder seine Auswertung kann ja auch danach erfolgt sein, da der Spieler aufgrund der nicht vorliegenden Spielberechtigung nicht auf dem Mannschaftsbogen stand.
Das der Vertag als auflösende Bedingung ein nicht-Bestehen des Doping Tests enthält, auch wenn der Spieler vorher versichert “sauber” zu sein, dürfte selbstverständlich sein.
Ändert aber dann nichts daran, das er bei der Testung unter gültigem Vertag stand.Edit: D_O_M war schneller…
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bonner THC ist nur in Wettkampf verboten, außerhalb dessen ist und Blakely wurde in Bonn zumindest nocht nicht gemeldet(siehe Freigabe in Reil interview). Das heißt dadurch das es in medizinischen Test aufgefallen ist, hat aus Blakely einen Arbeitslosen statt einen Doper gemacht. dadurch konnte keine strafe verhängt werden, und er konnte wieder aktiv werden nachdem das THC aus seinen körper war.
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@bonner78:
Erstmal, cooler Name!
Also normalerweise wird ja erst die medizinische Untersuchung durchgeführt und erst nach der Beendigung dieser UND der erfolgreichen Dopinprobe wird ein Vertrag unterschrieben, also wäre der Vertrag ja eigentich nie unterschrieben worden.
Mein Gedächtnis und der Beitrag zu der Verpflichtung Blakelys sagen da aber was anderes, bin mir selbst nicht ganz sicher.
Aber sonst echt guter BeitragNein, natürlich nicht. Der Vertrag wird natürlich schon vorher unterschrieben. Meistens sitzt der Spieler dann sogar noch im eigenen Land. Ich erinnere nur mal an den getwitterten Vertrag von Vaden (oder war es Weems, egal…) Man wird sicher keinen Spieler in der Halle präsentieren bzw. am Trainingsbetrieb teilnehmen lassen, wenn kein Vertrag besteht.
P.S. Das wurde von den Baskets ja auch schon in den Sommerlöchern gesagt: “Wir können erst dann eine Pressemitteilung zu einem Spieler versenden, wenn eine Unterschrift vorliegt”… oder so ähnlich. Solange kein Vertrag vorliegt, meldet der Verein nichts.
Ja gut dann ist die Sache ja klar, das es einen positven Test gab zu dessen Zeitpunkt der Spieler bereits unter Vertrag stand.
Da hat mir mein Gedächtnis doch die Wahrheit gesagt.
Beim Fußball wird allerdings erst die Untersuchung gemacht und dann der Vertrag unterschrieben. -
Lance Armstrong ist genau nicht aufgrund von positiven Tests in Wettkampf und Training verurteilt worden, die Ergebnisse waren ja alle u. a. von der UCI unterdrückt worden, sondern durch die USADA aufgrund von eidesstattlichen Versicherungen und unter Offenlegung des Dopingsystems bei seinem Rennstall US Postal.
Kann es da analog relevant sein, welche Werte die Bonner Ärzte ermittelt haben und welche Informationen sie Ludwigsburg gegeben haben? Was ist, wenn der NADA-Test positiv ausfällt: Könnten dann tatsächlich auch Sanktionen gegen Reil, Patrick, Lukas verhängt werden?
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Der Vertrag dürfte doch erst dann zustande kommen, wenn sämtliche Vertragsbedingungen erfolgreich geklärt wurden UND der Spieler bei der BBL als Vertragsspieler gemeldet worden ist.
Dann ist der Spieler Basketballprofispieler unter dem Dach der BBL. Er steht auch erst dann in der Zuständigkeit der deutschen Nada. Keine Sekunde eher.
Bevor ein Spieler nicht unter dem Dach der BBL spielt, ist es egal, was er getan oder gelassen haben mag.Vor den Vertragsverhandlungen mit Bonn war er vereinslos, stand aber ggf. vorher unter der Aufsicht seines Nationalen Verbandes.
Würde ich eine Tat begehen, die erst im Nachhinein unter Strafe steht, kann ich nicht verurteilt werden.
Klaue ich mit 13, kann ich nicht mit 14 dafür bestraft werden. -
Lance Armstrong ist genau nicht aufgrund von positiven Tests in Wettkampf und Training verurteilt worden, die Ergebnisse waren ja alle u. a. von der UCI unterdrückt worden, sondern durch die USADA aufgrund von eidesstattlichen Versicherungen und unter Offenlegung des Dopingsystems bei seinem Rennstall US Postal.
Ich weiß ja nicht, was dieser Äpfel und Birnen Vergleich soll. Armstrong war bei seinem Fall zum Zeitpunkt des Dopings aktiver Berufssportler in einem Sportverband gemeldet - Blakely arbeitsloser (Gelegenheits-) Kiffer mit Aussicht auf Zeitvertrag.
Wo liegt da der mögliche Vergleich??
Edith lag falsch.
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Edith lag richtig. Schnorri lag falsch.
Interessant könnte werden, ob, abhängig von den Bonner Werten, Ludwigsburg wissentlich einen Gedopten als Spieler verpflichtet, gemeldet und zum Einsatz gebracht hat. Die Frage ist dann, ob die Tests und Warnungen der Bonner eine Relevanz für die Ludwigsburger Verantwortlichen hätten. Das war - keine Feststellung - meine Frage.
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ich dachte, ein Vertrag sei nach Unterschrift gültig und das es vertragsauflösende Bedingungen gibt, die in ab Eintreffen dieser Bedingung außer Kraft setzen (ich glaube z.B. nicht, dass die Baskets von Blakely das oder die Flugtickets erstattet bekommen haben, die doch sicher Bestandteil des Vertrages sind).
Eine ausschließende Verknüpfung für die Gültigkeit des Vertrages mit der Meldung bei der BBL halte ich auch für gewagt.
Auch vor dem “Dach der BBL” unterliegt der Spieler, der ja wohl vorher auch schon einen Vertrag, ich meine Phillipinen oder so entweder der dortigen NADA oder aber immer während seiner vertraglichen Profi Karriere der WADA, was sich nichts tut.
Außerdem zählt imho beim Doping nicht der Zeitpunkt der Einnahme eines verbotenen Mittels, sondern der Nachweis desselben. Dieser geschah aber wohl nach Verkündung (sprich wohl auch Vertragsgültigkeit) des neuen Spielers.
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Habe mich ja schon korrigiert.
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Das Vertragswerk zwischen Sportler und Verein hat doch auch noch den Vertragspartner BBL.
Sind sich Verein und Spieler einig, muss doch wer kontrollieren, ob eine Freigabe vom vorherigen Verein oder Verband vorliegt.
Was nützt es, wenn Bonn und Blakely sich einig waren, aber ein anderer Verband noch eine Sperre offen hat oder ein anderer Verein noch einen Arbeitsvertrag.
Dann würde Bonn ihn auch nicht ohne weiteres spielen lassen können, weil bei uns hat er ja Vertrag.Der Spieler wird erst dann zum Spieler, wenn er beim Verband gemeldet wird.
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Außerdem zählt imho beim Doping nicht der Zeitpunkt der Einnahme eines verbotenen Mittels, sondern der Nachweis desselben. Dieser geschah aber wohl nach Verkündung (sprich wohl auch Vertragsgültigkeit) des neuen Spielers.
Genau, man kann ihm ja nicht nachweisen wie lange er es genommen hat, nur hatte er es im Blut zu dem Zeitpunkt zu dem er bereits ein vertraglich verpflichteter Spieler war und somit liegt eine positive Probe vor, ist ja egal ob ihm diese Mittel einen Vorsprung gegeben hätte, es war nunmal einfach nachweisbar.
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Schau dir doch einfach die hier mehrfach geposteten Richtlinien der WADA an: Es gibt Substanzen, die nur während des Wettkampfs verboten sind bzw kurz davor und danach, wie ebenfalls schon hier gepostet. THC ist da ein Beispiel. Andere Substanzen wie Anabolika sind dagegen immer verboten
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**Aber das würde ja dann bedeuten, ich könnte meine Spieler in der Preseason dopen, wie ich wollte, solange ich früh genug damit aufhöre, damit sie bei der Meldung zur Saison clean sind.
Das kann und will ich nicht glauben!**
ENDLICH hat es jemand gerafft.
Genau so ist es in der BBL, es sei denn er ist im Nationalkader.
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Aber das würde ja dann bedeuten, ich könnte meine Spieler in der Preseason dopen, wie ich wollte, solange ich früh genug damit aufhöre, damit sie bei der Meldung zur Saison clean sind.
Das kann und will ich nicht glauben!
Du beschreibst eine gängige Dopingpraxis. Das meine ich jetzt eher in Bezug auf Radsportler mit Wohnsitz in der Schweiz oder turkmenische Gewichtheber, aber selbstverständlich ist das auch für Basketballer vorstellbar, die grad nicht bei der BBL oder dem Nationalverband gemeldet sind.
Schwups. Und schon sind wir bei der Frage, wie tolerant die Nulltoleranzler Reil, Patrick, Lukas sind.
edit: Das ist jetzt aber nur eine Sache der Glaubwürdigkeit, keine dopingrechtliche.