Die BBL und ihre Strukturen
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Ich habe Gestern zufällig bei www.bundesanzeiger.de die letzte veröffentlichte Bilanz der BBL GmbH entdeckt.
In diesem Zusammenhang kam bei mir die Frage auf wie die BBL rechtlich strukturiert ist?
Geschäftsführer ist ja allseits bekannt Herr Pommer.
Aber wer sind die Gesellschafter? Wie sind die Beteiligungsquoten?In diesem Zusammenhang steht natürlich die Frage der Gewinnverwendung, wenn es denn einen gibt. Aktuell steht ein nicht gedeckter Fehlbetrag in der Bilanz. Dieser führt natürlich zur Frage: Was passiert bei einer Insolvenz dieser GmbH?
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26% DBB
74% AG Basketball Bundesliga e.V. (die sich aus den jeweiligen Bundesligisten rekrutiert)Über die Gewinnverwendung beschließt gemäß §29 GmbHG die Gesellschafterversammlung - allerdings kenne ich die Satzung nicht. In diesem Falle hieße das vermutlich, dass eine Ausschüttung der Gewinne erfolgte, sofern sich nicht beide Gesellschafter auf einen (Teil-)vortrag einigten.
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Ok danke schonmal. Die Beteiligung/Mitgliedschaft an der AG wird dann bei Auf- bzw. Abstieg des jeweiligen Vereins übertragen? Ohne Zahlung oder wie wird so etwas bemessen? Denn wenn es einen Gewinnanspruch der AG gibt ist so eine Beteiligung/Mitgliedschaft evtl. ja schon etwas wert.
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Ok danke schonmal. Die Beteiligung an der AG wird dann bei Auf- bzw. Abstieg des jeweiligen Vereins übertragen? Ohne Zahlung oder wie wird so etwas bemessen? Denn wenn es einen Gewinnanspruch der AG gibt ist so eine Beteiligung evtl. ja schon etwas wert.
Es ist ja keine direkte Beteiligung des jeweiligen Bundesligisten an der GmbH, sondern eine (zwangsweise) Mitgliedschaft im e.V., dem Hauptgesellschafter, die bei Abstieg aus der BBL endet. Grundsätzlich wäre die indirekte Beteiligung zwar womöglich zu bilanzieren, aber eine Beteiligung an einer tendenziell (ohne eigenkapitalersetzende Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern) überschuldeten GmbH dürfte vermutlich bilanziell eher mit einem Euro Gedankenwert angesetzt werden - wenn überhaupt, da ja im Falle eines Abstiegs die Beteiligung aufgrund des Ausschlusses aus dem e.V. absehbar erlischt. Aber genaueres zu Buchungsdetails werden wohl nur die Buchhalter/Steuerberater der Bundesligisten verraten können.
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Durch die Zwangsmitgliedschaft im e.V. und den entsprechenden “Zwangsverweis” bei Abstieg ist es natürlich schwer da einen sicheren Vermögenswert für die Zukunft abzuleiten. Auch wenn in Zulunft vielleicht/hoffentlich durch einen schönen TV-Deal so eine Mitgliedschaft schon erstrebenswert sein könnte.
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Der Überschuss von 330k ist ja schon sehr erfreulich. Wenn weiterhin mal Wildcards vertickt werden und die Teams sich so um die Austragung des TOP4 reißen, sollte der vorgetragene Verlust in 2-3 Jahren hoffentlich abgearbeitet sein - auch ohne Fernseheinnahmen (mit denen ich allerdings in den nächsten 3-5 Jahren auch noch nicht nennenswert rechne - bzw. auf die ich strategisch eher verzichten würde, um evtl. das Produkt durch Ausstrahlung im freeTV erst noch deutlich populärer zu machen).
Ich gehe davon aus, dass die Geschäftsführung bei nachhaltig verbesserter Einnahmesituation eher in Expansion investieren würde - was teils auch schon zu geschehen scheint -, als Gewinne auszuschütten. Sollten Bilanzgewinne entstehen, könnte der Gesellschafter DBB natürlich eine Ausschüttung auch gegen den Willen der AG BBL e.V. durchsetzen, so dass sich eher eine operative Verwendung anböte. Das alles - wie geasgt - unter der Prämisse, dass die Satzung keine vom GmbHG abweichende Gewinnverwendung vorsieht. Steuerlich dürfte eine Ausshüttung (in der GmbH versteuerter) Gewinne an einen e.V. (der wiederum besteuert würde) auch nicht unbedingt lukrativ sein. Da wäre ein direkter Zahlungsfluss an die BBL-Mitglieder (z.B. in Form einer Teilnahmevergütung) wahrscheinlich der preiswertere Weg.