Trier anscheinend in finanziellen Schwierigkeiten!
-
korrekt, die Gesellschafter bleiben quasi auf den Schulden, die sich selbst gegenüber haben sitzen.
Der Hauptgesellschafter soll sogar im Gegenzug Aktien in der Höhe seiner Kapitaleinlage der GmbH bekommen, so das man eigentlich eher von einem Verkauf sprechen kann.
-
Meines Wissen ändern Änderungen der rechtlichen Konstruktion nur selten viel am Problem, dass das Produkt “Basketballteam” selbst nicht ausfinanziert ist… Dann wird eben über die AG ein wenig frisches Geld von Fans und anderen Interessierten eingesammelt, damit die Bilanz hübsch ist. Aber wo kommt das Geld für den Spielbetrieb her? Irgendwas knapp in Richtung von 1,5 Millionen braucht man dafür Jahr für Jahr und in den letzten Jahren hat es - wie es nun scheint - nicht geklappt, das auszufinanzieren.
-
so wie’s aktuell aussieht scheint das AG-Konzept der TBB Trier zu funktionieren. Man hat wohl nicht die selbst geforderten 250.000€ zusammenbekommen, ist aber anscheinend nahe dran.
mal sehen was die BBL davon hält und ob der Aufsichtsrat zur nächsten Saison (immer vorrausgesetzt die Lizenz-übergabe klappt) hier irgendwelche personellen Konsequenzen zieht…
-
OK. Also stimmt die Aussage von jochensge nicht, dass die alten Verbindlichkeiten wegfallen, sondern nur dass die Gesellschafter nicht für neue Verbindlichkeiten bereitstehen? Dann habe ich es verstanden.
Doch, das Gros der Verbindlichkeiten fällt weg… Denn Gesellschafterdarlehen sind nun mal nicht mit Bankverbindlichkeiten gleichzusetzen. Selbst ohne Rangrücktrittsvereinbarung werden Gesellschafterdarlehen bei einer Insolvenz erst am Ende bedient (wenn meistens nix mehr da ist). Die anderen Verbindlichkeiten werden, falls Masse vorhanden, vorher bedient.
Es bleibt weiterhin die Frage offen, ob die alte Gesellschaft abgewickelt wird oder auf die neue AG verschmolzen wird. Die bisherigen Angaben (Verbindlichkeiten an Bank und Dritte sowie die Abgeltung der Gesellschafterdarlehen mit Stammkapital) deuten für mich allerdings eher auf Letzteres hin. So bleiben auch alle Veträge erhalten und müssen nicht falls sowieso auslaufend neu verhandelt werden. Hier unterscheidet sich auch Trier wesentlich vom Fall Köln, wo man wesentlich mehr Verbindlickeiten gegenüber Dritten hatten. In solchen Fällen drücken auch meist die zu zahlenden Zinsen aufs Budget und verhindern dank fehlendem Gewinn den Abbau der Verbindlichkeiten.Wie gruebler anmerkt, ist die Hauptsache allerdings nicht, was da rechtlich genau passiert. Die Zukunft ist wackelig und nicht die aktuelle Saison oder die vergangenen Spielzeiten.
-
Aber warum denn dann die AG und nicht einfach der Verzicht der Gesellschafter auf die Verbindlichkeiten, die die GmbH ihnen gegenüber hat? Wo ist dann der Vorteil, wenn nicht dass man Verbindlichkeiten gegenüber Dritten loswerden möchte indem man die GmbH pleite gehen lässt und die Lizenz an eine neue AG übergibt, deren Hauptanteilseigner die Gesellschafter der alten GmbH sein werden?
Irgendwie versteh ichs nicht, sorry.
-
Aber warum denn dann die AG und nicht einfach der Verzicht der Gesellschafter auf die Verbindlichkeiten, die die GmbH ihnen gegenüber hat? Wo ist dann der Vorteil, wenn nicht dass man Verbindlichkeiten gegenüber Dritten loswerden möchte indem man die GmbH pleite gehen lässt und die Lizenz an eine neue AG übergibt, deren Hauptanteilseigner die Gesellschafter der alten GmbH sein werden?
Irgendwie versteh ichs nicht, sorry.
Ganz einfach. Man kann mit der AG frisches Spielgeld heben. Es ist deutlich leichter zig oder gar hunderte Fans und Kleinsponsoren als Aktionäre zu beteiligen, als wenn man das irgendwie an einer Spielbetriebs-GmbH macht. Vorbild in der BBL ist hier Nördlingen. Nördlingen mahnt da aber auch, denn die 1,5 Millionen wollen trotzdem finanziert sein. Und mit Verlaub… so schnell wie hier Gesellschafterdarlehen aufgelaufen sind, scheint mir lange nicht klar, dass der Spielbetrieb stabiisiert wird.
-
Aber warum denn dann die AG und nicht einfach der Verzicht der Gesellschafter auf die Verbindlichkeiten, die die GmbH ihnen gegenüber hat? Wo ist dann der Vorteil, wenn nicht dass man Verbindlichkeiten gegenüber Dritten loswerden möchte indem man die GmbH pleite gehen lässt und die Lizenz an eine neue AG übergibt, deren Hauptanteilseigner die Gesellschafter der alten GmbH sein werden?
Irgendwie versteh ichs nicht, sorry.
Gruebler hat den Aspekt Kapitalgewinnung beschrieben. Bei einer GmbH ist der Anteilsverkauf recht aufwendig, die AG ermöglicht recht einfach die Kapitalgewinnung, nicht nur von Fans, sondern auch von Kleinsponsoren.
Weiterhin verprellt man mit einer Insolvenz ja auch immer bisherige und mögliche zukünftige Vertragspartner. Das ist auch bei anderen Clubs so. Das wird dann auch besonders pikant, wenn klar wird, daß die Gesellschaft ohne die Gesellschafterdarlehen nicht überschuldet wäre. Ich halte daher die Verschmelzung der alten GmbH auf die neue AG keineswegs für undenkbar. Kritisch wird das immer nur bei Altlasten, die aber bezüglich der Gesellschafterdarlehen bekannt sind und abgegolten werden.
-
Es wird interessant zu sehen sein wie sich die BBL zum neuen Trierkonzept äussert.
Gibt es wieder die übliche Fristrverlängerung? Das Schieben der Probleme auf die lange Bank und dies dann so lange bis der Ofen aus ist (Insolvenz?).
Eines ist sicher - ENTSCHEIDUNGSFREUDIG ist ein recht unbekanntes Wesen bei den führenden BBL-Funktionären.
Klar und schnell entscheiden, ob positiv oder negativ, im Sinne des Basketballsportes - das wünsche ich mir.
-
OK, danke an Grübler und jochensge für die Geduld. Jetzt leuchtet mir das ganze wenigstens ein.
-
Wie soll das mit der Übertragung der Lizenz auf die AG eigentlich laufen? Nach §17 Lizentstatut muss da nämlich die Gesellschafterversammlung der BBL zustimmen. Bei Köln seinerzeit mitten in der Saison spielte bei der Entscheidung natürlich eine Rolle, dass noch Heimspiele gegen Köln ausstanden. Bei einer Übertragung zwischen den Spielzeiten dürften die anderen BBL-Vereine da aber insbesondere auch darauf schauen, dass sich da ein Konkurrent nicht bequem seine Altlasten vom Hals schafft (während sie selber weiter unter ihren leiden).
Geht man mit der GmbH in die Insolvenz, so kann die BBL die Lizenz ohnehin einziehen (§16). Und auch ein Verkauf der Lizenz seitens der GmbH dürfte zumindest für einen symbolischen Betrag nicht möglich sein, da sich die Geschäftsführung der GmbH sonst vermutlich der Untreue schuldig machen würde (da sie ohne Gegenleistung die GmbH ihrer Geschäftsgrundlage berauben würde). Das ist vermutlich auch der Grund, warum da wohl ein höherer Betrag von der neuen AG an die GmbH wandern soll.
Für die Trierer Fans bleibt nur zu hoffen, dass das alles gut durchdacht ist. -
Die letzten Neuigkeiten aus Trier:
-
Das ist vermutlich auch der Grund, warum da wohl ein höherer Betrag von der neuen AG an die GmbH wandern soll.
Was soll da wandern? Die Gesellschafter-Verbindlichkeiten werden mit Stammkapital vergütet. Da fließt kein Geld. Daher ist der Begriff Altlasten auch falsch, da dieser ja suggeriert, man gründe die neue AG, weil man soviele Schulden hätte. Das ist, wie ich ja schon mehrfach geschrieben hab, nicht der Fall.
-
Für das neue Konzept gibt es doch von Seiten der BBL keine Frist.
Die hat sich die TBB selber gesetzt.Das andere ist die finanzielle Situation, die dürfte die BBL schon kennen.
Es gibt eine Frist und nach meinem Kenntnisstand hatte Trier Zeit bis zum Allstar-Wochenende.
-
Daher ist der Begriff Altlasten auch falsch, da dieser ja suggeriert, man gründe die neue AG, weil man soviele Schulden hätte. Das ist, wie ich ja schon mehrfach geschrieben hab, nicht der Fall.
Ich lache mich kaputt. Natürlich hat man hohe Schulden. Auch Nachrangdarlehen von Gesellschaftern sind Darlehen und keine Geschenke. Und wie man über eine Million Schulden mit 100.000€ Stammkapital der GmbH oder von mir aus auch 250.000€ der AG zurückzahlen kann, kannst Du uns ja gerne mal erklären.
-
Naja, grundsätzlich liegt darin ja der Sinn von “normalen” IPOs. Die 250.000 EUR Stammkapital werden in bspw. 250.000 Anteile an der AG aufgeteilt. Die neuen Geldgeber können nun die Anteile der AG zu einem vorher festegelegten Preis je Anteil kaufen, der im Regelfall höher als der anteilige Wert am Stammkapital ist. Da das Unternehmen ja im Normalfall einen gewissen (materiellen/imateriellen/idealistischen) Wert hat, zahlt der Investor diesen Aufschlag gern. Insofern wären 1 Mio EUR Kapitalzufluss aus dem IPO eines gesunden Unternehmens locker machbar. Bei einem Basketballteam ist es natürlich etwas anders, da fliest für die Investoren nie etwas zurück. Inwiefern der Käufer von Anteilen das aus ideellen Gesichtspunkten tut, bleibt jedem selbst überlassen.
-
Daher ist der Begriff Altlasten auch falsch, da dieser ja suggeriert, man gründe die neue AG, weil man soviele Schulden hätte. Das ist, wie ich ja schon mehrfach geschrieben hab, nicht der Fall.
Ich lache mich kaputt. Natürlich hat man hohe Schulden. Auch Nachrangdarlehen von Gesellschaftern sind Darlehen und keine Geschenke. Und wie man über eine Million Schulden mit 100.000€ Stammkapital der GmbH oder von mir aus auch 250.000€ der AG zurückzahlen kann, kannst Du uns ja gerne mal erklären.
So etwas nennt man Vergleich. Wenn klar ist, daß eine Insolvenz bzw. Beharren auf eine Rückzahlung rein gar nichts bringt, ist ein Vergleich im Sinne der Annahme von Stammkapital einer neuen Gesellschaft sinnvoller. Denn man verliert nicht völlig die Kontrolle an der Gesellschaft. Wird im Übrigens auch sonst bei insolvenzgefährdeten Unternehmen regelmäßig verhandelt, und das ganz ohne Rangrücktrittsverbindlichkeiten. Was bringt es einer Bank wirtschaftlich auf den ersten Blick ein Unternehmen in die Insolvenz zu drängen, wenn es in einem Vergleich wesentlich mehr Geld bekommen könnte? Eben, es macht nur dann Sinn, wenn man ein Zeichen setzen will und man sich nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen will. Bei Rangrücktrittsdarlehen macht das nur wenig Sinn, da ja Gesellschafter sich unter dem Strich mit einer Insolvenz selbst schädigen.
Nachrangdarlehen sind eigenkapitalersetzende Mittel und in einem Fall, in der die Gesellschaft keinen Gewinn macht, sehr wohl als Geschenk anzusehen. Kein Gesellschafter einer Sportbetriebsgesellschaft im Bereich Hallensport wird in Europa zudem bei der Genehmigung der Investition oder des Darlehens erwarten, daß er fette Gewinne durch Ausschüttungen oder Zinsen erwirtschaften wird.
-
Nachrangdarlehen sind eigenkapitalersetzende Mittel und in einem Fall, in der die Gesellschaft keinen Gewinn macht, sehr wohl als Geschenk anzusehen.
Trotzdem halte ich es für unsinnig hier zu behaupten, es seien keine Schulden da, nur weil das Nachrangdarlehen sind.
Und da ich mal stark vermute, dass die Schulden der GmbH nicht ausschließlich (also ohne jede Ausnahme) Nachrangdarlehen sind, kann die GmbH nicht mal eben ihren wertvollsten Besitz, nämlich die Lizenz, einfach so an irgendwen abtreten, ohne dass da eine Gegenleistung rüberkommt. Dass diese Gegenleistung nicht zwangsläufig alle Verbindlichkeiten abdecken muss, steht auf einem anderen Blatt.
-
Ist schon verwunderlich wieviele User, obwohl sie sich als vollkommen unwissend in Finanzierungs/Bilanzierungsfragen outen, trotzdem auf ihren in diesem Thread mehrfach widerlegten Thesen herumreiten. Ich hoffe ihr kümmert euch beruflich um andere Dinge!
-
Trotzdem halte ich es für unsinnig hier zu behaupten, es seien keine Schulden da, nur weil das Nachrangdarlehen sind.
Ich behaupte das auch nicht. Zum Saisonende 07/08 gab es 1,08 Verbindlichkeiten und knappe 0,9 Mio ungedeckter Fehlbetrag. Daraus kann man schließen, daß zu dem Zeitpunkt keine 100.000 EUR “richtige” Verbindlichkeiten vorhanden sind. Weiterhin sind das nicht zwingend Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung machen ja auch immer einige Tausend EUR aus. Von dauerhaft nicht bezahlten Rechnungen ist mir bisher nichts bekannt.
Wenn man dann davon ausgeht, daß die Gesellschafter weiterhin ähnlich gehandelt haben bzw. ja auch das Stammkapital um 75.000 zur Saison 08/09 erhöht wurde, bezweifle ich, daß da ein großer Schuldenberg angewachsen ist.Und da ich mal stark vermute, dass die Schulden der GmbH nicht ausschließlich (also ohne jede Ausnahme) Nachrangdarlehen sind, kann die GmbH nicht mal eben ihren wertvollsten Besitz, nämlich die Lizenz, einfach so an irgendwen abtreten, ohne dass da eine Gegenleistung rüberkommt.
Darüber wurde ja schon mal beim Köln-Rückzug diskutiert. Die Lizenz an sich ist kein Gesellschaftsvermögen, da sie nicht einfach so verkauft werden kann (BBL-Versammlung muß zustimmen, zudem wird die Lizenz jährlich vergeben), und daher nicht bilanzierfähig. Man könnte aber auch nicht so einfach die Lizenz zurückgeben oder übertragen ohne das bei einer Insolvenz z.B. mit dem IV abzuklären. Im Fall Trier ist aber gar nicht bekannt, was mit der GmbH passiert. Die Zeitungsberichte sind da keine Hilfe. Wenn es z.B. zu der von mir bereits erwähnten Verschmelzung kommt, ist das eine reine Verhandslungslösung, was die Alt-Gesellschafter für das eingebrachte Vermögen bekommen. Letzteres ist ja bekannt.
Aber selbst wenn die Lizenz ohne Geldleistung übertragen wird, was will ein wohl dann bald eingesetzter Insolvenzverwalter rausbekommen? Wie im Fall Köln, ist die Lizenz wertlos, da ein insolventes Unternehmen keine neue Lizenz bekommen würde und dann ja auch erst noch ein Käufer aufgetrieben werden müsste. -
Ist schon verwunderlich wieviele User, obwohl sie sich als vollkommen unwissend in Finanzierungs/Bilanzierungsfragen outen, trotzdem auf ihren in diesem Thread mehrfach widerlegten Thesen herumreiten. Ich hoffe ihr kümmert euch beruflich um andere Dinge!
Und ich hoffe, diese Finanzpossen in der Liga nehmen ein jähes Ende. Das war mir schon bei uns peinlich genug.
Normal müsste es (Gießen inkludiert) echt mal heißen: Druff geschisse, aus die Maus. Das kann doch so net mehr weitergehen.
Im bekanntenkreis werde ich nur noch belächelt ob der Tatsache, daß ich mir diesen Pleitegeiersport noch gebe! -
Zum Saisonende 07/08 gab es 1,08 Verbindlichkeiten
… bezweifle ich, daß da ein großer Schuldenberg angewachsen ist.Suchspiel (geeignet für Kinder ab 10 Jahren): Erkenne den Widerspruch!
-
@whistleblower: Es gibt bei der TBB Trier GmbH Bankschulden und Schulden bei den Gesellschaftern.
Wie seitens der TBB erklärt wurde, übernimmt die AG einen Teil der Altlasten der GmbH (vermutlich die Bankschulden) und die GmbH behält die Schulden bei den Gesellschaftern!
Die Gesellschafter erlassen der GmbH (so hab ich s verstanden) ihre Schulden und erhalten dafür seitens der AG ein Aktienpaket i.H.v. 100.000 Euro!
Somit wäre die GmbH quasi schuldfrei und könnte sich auflösen und die AG wäre um einiges an Altlasten erleichtert und könnte mit einem überschaubaren Betrag an Bankschulden starten.
Die Gesellschafter würden zumindest mit den 100.000 Euro an der AG beiteiligt sein, müssten aber die restliche Summe quasi abschreiben! Aber die wäre bei einer Insolvenz der GmbH auch (dann aber komplett) weg gewesen! -
Dieser Beschmuh is ja echt noch dreister als bei uns in Gießen.
Ich fass es nicht. Wenn das die nächsten 2-3 jahre so weitergeht, wird man mich wohl in der Pro B oder so wieder finden. das ist wenigstens noch echter Sport. Ich hab keine Lust mehr auf diese Besch…rei im zusammenspiel mit 10 Amis im Kader in einer DEUTSCHEN liga… nenenee, wird echt Zeit das die Liga durchgreift.Herr Pommer, bitte beweisen sie Eier!
-
@whistleblower: Es gibt bei der TBB Trier GmbH Bankschulden und Schulden bei den Gesellschaftern.
Wie seitens der TBB erklärt wurde, übernimmt die AG einen Teil der Altlasten der GmbH (vermutlich die Bankschulden) und die GmbH behält die Schulden bei den Gesellschaftern!
Die Gesellschafter erlassen der GmbH (so hab ich s verstanden) ihre Schulden und erhalten dafür seitens der AG ein Aktienpaket i.H.v. 100.000 Euro!
Somit wäre die GmbH quasi schuldfrei und könnte sich auflösen und die AG wäre um einiges an Altlasten erleichtert und könnte mit einem überschaubaren Betrag an Bankschulden starten.
Die Gesellschafter würden zumindest mit den 100.000 Euro an der AG beiteiligt sein, müssten aber die restliche Summe quasi abschreiben! Aber die wäre bei einer Insolvenz der GmbH auch (dann aber komplett) weg gewesen!Genau so macht das Sinn. Das deckt aber auch genau das ab, was ich oben geschrieben habe: Die GmbH hat massig Schulden (einiges bei Banken, viel bei den Gesellschaftern [aber auch das sind Schulden]).
Wenn die AG die Bankschulden übernähme, entspräche das der von mir aufgestellten These, dass für die Übertragung der Lizenz eine entsprechende Gegenleistung an die GmbH erfolgen müsste. Wenn die Gesellschafter bereit sind, angesichts der Tatsache, dass sie die Kohle ohnehin in den Wind schreiben können, der GmbH den Schuldenberg, den sie bei ihnen hat, zu erlassen, wäre die GmbH danach in der Tat schuldenfrei und könnte ordentlich liquidiert werden.
Letztlich bliebe für Trier das Problem, dass die anderen BBL-Vereine dem zustimmen müssten. Da an der Lösung, dass die Gesellschafter der GmbH auf ihr Geld verzichten und der Rest der Schulden übernommen wird, nichts anrüchiges zu erkennen ist, sollte das eigentlich kein Problem sein, da ein gesunder Standort in Trier (etablierter Standort mit vielen Fans, schöne Halle) sicherlich im Interesse der BBL ist. -
Gesunder Standort Trier?
Leichte Zweifel erlaubt, nur durch ein neues Konstrukt wird nicht alles besser. Die letzten Jahre waren wohl alles andere als gesund.
Was nützt ein tolle Fankultur plus Halle wenn die Zuständigen im Bereich Finanzen nicht so wirtschaften wie es notwendig wäre.
-
@poldibaer: wieso? Lothar Hermeling hatte doch einen frei verfügbaren Schuldschein der Gesellschafter! es wäre an denen gewesen, irgendwann mal Stop zu sagen, nun gut, das haben sie ja jetzt gemacht.
-
@whistleblower
Wo ist der Unterschied zu dem, was ich geschrieben hab? Ging es Dir um bestimmte Ausdrücke?Meine Beitrag, bzw. auch der von Dir zitierte Absatz, drückt ja gerade aus, daß der Grund für die AG nicht die Verbindlichkeiten sind, sondern, daß die Gesellschafter nicht mehr alleine den Spielbetrieb stützen wollen. Die “Altlasten” sind keine wirklichen Lasten (Wortsinn!), da sie eben nicht mit in die neue Gesellschaft mitgenommen werden und den zukünftigen Spielbetrieb belasten. Die Bankverbindlichkeiten sind da vernachlässigbar.
Weiterhin ist es falsch, daß Geld an die GmbH-Gesellschafter wandern wird (Deine ursprüngliche Aussage). Sie werden mit einem Anteil an der AG entschädigt.
-
@whistleblower
Wo ist der Unterschied zu dem, was ich geschrieben hab? Ging es Dir um bestimmte Ausdrücke?Meine Beitrag, bzw. auch der von Dir zitierte Absatz, drückt ja gerade aus, daß der Grund für die AG nicht die Verbindlichkeiten sind, sondern, daß die Gesellschafter nicht mehr alleine den Spielbetrieb stützen wollen. Die “Altlasten” sind keine wirklichen Lasten (Wortsinn!), da sie eben nicht mit in die neue Gesellschaft mitgenommen werden und den zukünftigen Spielbetrieb belasten. Die Bankverbindlichkeiten sind da vernachlässigbar.
Weiterhin ist es falsch, daß Geld an die GmbH-Gesellschafter wandern wird (Deine ursprüngliche Aussage). Sie werden mit einem Anteil an der AG entschädigt.
Das Vorgehen würde sauberer aussehen, wenn zunächst die Gesellschafter den Verzicht auf Ihre ausstehenden Forderungen in der GmbH verkünden würden, und die GmbH “schuldenfrei” wird, bevor die Lizenz an die AG übertragen werden soll. So habe ich immer irgendwie das Gefühl, da soll “was vertuscht” werden und “kleinere” Forderungen, die nicht von den Gesellschaftern ausstehen, will man einfach durch die mögliche Insolvenz der GmbH loswerden.
-
Warum sollte man die Gesellschaft noch in die Insolvenz laufen lassen, nachdem die Gesellschafter auf die Rückzahlung verzichtet haben? Man würde sie dann doch einfach abwickeln. Zumal vor einem Insolvenzverwalter eh nicht wirklich was vertuscht werden kann - erst recht nicht weitere Verbindlichkeiten irgendwo.
-
Ja aber genau das meinte ich doch
Ich nehme kurz ein Beispiel:
GmbH hat 40 Mio. Schulden. Davon sind 30 von den Gesellschaftern, 10 von der Bäckerei Knusperbraun.
Die Lizenz wird an die neue AG übertragen, die Gesellschafter erhalten 17 Aktien zum Vorzugspreis und verzichten auf ihre 30 Mio. Forderungen.
Die GmbH wird in die Insolvenz geschickt. Die restlichen 10 Mio. Verbindlichkeiten können nicht rückgezahlt werden, die Bäckerei Knusperbraun bleibt auf ihren Forderungen sitzen.
(Die Bäckerei Knusperbraun können natürlich auch 127 Kleinunternehmen sein)
-
@whistleblower
Wo ist der Unterschied zu dem, was ich geschrieben hab? Ging es Dir um bestimmte Ausdrücke?Meine Beitrag, bzw. auch der von Dir zitierte Absatz, drückt ja gerade aus, daß der Grund für die AG nicht die Verbindlichkeiten sind, sondern, daß die Gesellschafter nicht mehr alleine den Spielbetrieb stützen wollen. Die “Altlasten” sind keine wirklichen Lasten (Wortsinn!), da sie eben nicht mit in die neue Gesellschaft mitgenommen werden und den zukünftigen Spielbetrieb belasten. Die Bankverbindlichkeiten sind da vernachlässigbar.
Weiterhin ist es falsch, daß Geld an die GmbH-Gesellschafter wandern wird (Deine ursprüngliche Aussage). Sie werden mit einem Anteil an der AG entschädigt.
Mit ging es bezüglich “Ausdrücke” insbesondere um den Hinweis, dass Schulden der GmbH auch dann Schulden sind, wenn sie Nachrangdarlehen der Gesellschafter sind. Das ändert sich erst, wenn diese offiziell darauf verzichten.
Meine Aussage war auch nie, dass Geld an die Gesellschafter wandern muss (warum auch). Ich zitiere mich mal selber: “Das ist vermutlich auch der Grund, warum da wohl ein höherer Betrag von der neuen AG an die GmbH wandern soll.” Das ist nämlich der Punkt - es muss für die Übertragung der Lizenz eine Gegenleistung an die GmbH erfolgen, sonst haben nämlich die Geschäftsführer ein Problem, da sie einen wertvollen Besitz der GmbH verschenken (höchstwahrscheinlich Untreue). Wenn nun die AG im Gegenzug die nicht nachrangigen Schulden der GmbH übernimmt, dürfte das einen angemessenen Gegenwert für die Lizenz darstellen. Denn wenn die Schulden erheblich niedriger wären als der Wert der Lizenz, gäbe es diesen Tread nicht. Und wenn sie wesentlich höher wären, hätte die GmbH schon Insolvenz anmelden müssen.
(PS.: Das ganze ist immer noch vereinfacht dargestellt. Neben der Lizenz dürfte die GmbH noch andere Dinge wie Körbe, Bälle, Möbel etc. besitzen). Da ich mal davon ausgehe, dass die AG die auch übernimmt, passt die Argumentation aber immer noch analog.
-
Ja aber genau das meinte ich doch
Ich nehme kurz ein Beispiel:
GmbH hat 40 Mio. Schulden. Davon sind 30 von den Gesellschaftern, 10 von der Bäckerei Knusperbraun.
Die Lizenz wird an die neue AG übertragen, die Gesellschafter erhalten 17 Aktien zum Vorzugspreis und verzichten auf ihre 30 Mio. Forderungen.
Die GmbH wird in die Insolvenz geschickt. Die restlichen 10 Mio. Verbindlichkeiten können nicht rückgezahlt werden, die Bäckerei Knusperbraun bleibt auf ihren Forderungen sitzen.
(Die Bäckerei Knusperbraun können natürlich auch 127 Kleinunternehmen sein)
Nein, genau so kann es NICHT laufen. Die Bäckerei Knusperbraun wird dann nämlich dem Insolvenzverwalter auftragen, mal abzuklären, wo denn die gute Lizenz hin ist. Und die Geschäftsführer der GmbH haften dann höchstwahrscheinlich mit ihrem Privatvermögen für den Schaden. Wenn die es so dicke haben…
Deshalb muss die AG die Schulden der GmbH, die nicht bei den Gesellschaftern sind, übernehmen. -
@whistleblower
Die Lizenz ist kein bilanzrechtliches Vermögen (bereits vorhin geschrieben). Daher ist sich auch nicht zwingend einen bestimmten Betrag wert. Untreue kommt dann schon mal gar nicht in Betracht, denn was kein Vermögen darstellen kann auch kein Vermögensschaden verursachen.
Das bedeutet allerdings natürlich nicht, daß man sie einfach so abgeben darf. Denn sie ist die aktuelle Geschäftsgrundlage. -
@whistleblower
Die Lizenz ist kein bilanzrechtliches Vermögen (bereits vorhin geschrieben). Daher ist sich auch nicht zwingend einen bestimmten Betrag wert. Untreue kommt dann schon mal gar nicht in Betracht, denn was kein Vermögen darstellen kann auch kein Vermögensschaden verursachen.
Das bedeutet allerdings natürlich nicht, daß man sie einfach so abgeben darf. Denn sie ist die aktuelle Geschäftsgrundlage.Der Fehler in der Argumentation ist es, anzunehmen, es könne kein Vermögensschaden entstehen, wenn man etwas verschenkt, das selber kein Vermögen ist. Das erklärt ja auch Dein letzter Absatz.
-
VIELEN DANK, dass du soviel Geduld mit den Erklärungen zeigst!
Ich glaube, ich hätte schon früher das Handtuch geworfen!Zeitweise schwankt man beim Lesen der Antworten zwischen lachen und Kopf schütteln…
@all: Sorry, aber nicht alles ist Trickserei und Unrecht, sondern sind in der
Wirtschaft ganz normale Vorgänge… Warum manche lieber jetzt schon das Aus sehen wollen, ist mir nicht begreiflich!Wichtiger ist wirklich vielmehr, wie sieht die Finanzierung der nächsten Saison aus!?
Welche Spieler kann man sich leisten und welche Ziele (Klassenerhalt!?) können damit erreicht werden…
Das eingebrachte Kapital der Aktionäre darf natürlich nicht im ersten Jahr gleich wieder verbraten werden! -
Um alle auf den gleichen Stand zu bringen und vielleicht auch das ein oder andere Missverständnis auszuräumen habe ich die PK mitgeschnitten, somit kann sich jeder im Sinne der neuen “Transparenz” ein eigenes Bild verschaffen. Ich habe außerdem eigene Interviews geführt, deren wichtigsten Ausschnitte ich morgen im LiveStream in einem Beitrag zu den AG Plänen integriere, von daher wird es wieder heißen: früh einschalten, ich sitze aber noch an der Vorbereitung: hier der Link zur PK: www.cs-media.info/PKMittschnitt.mp3
zur Info und bevor wieder spekuliert wird: Lothar Hermeling fährt bereits morgen gemeinsam mit Ralph Moog zum BBL Meeting nach Bonn um die AG Pläne zu präsentieren und wird aller Voraussicht nach nicht in Frankfurt sein
-
Auf SWR Rheinland Pfalz gibt’s im Rahmen von “RP-aktuell” gleich einen Beitrag über die neue Trierer Basketball-Aktie. Keinen Plan ob es sich hierbei nur um diesen kurzen Beitrag
www.swr.de/mediathek/sendungsauswahl/rp-aktuell/-/id=4693980/did=5883144/pv=video/nid=4693980/rzqoh7/index.html
handelt oder etwas länger und ausführlicher sein wird.EDIT: Nachtrag: Ja, war der Beitrag aus dem Link…