15. Spieltag DBBL 2016/17 :
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Gibt es einen Grund, warum Du das komplette Posting zitierst, obwohl der eine Satz, auf den Du Dich beziehst, gereicht hätte?@Madda1603:
Wie kommst du denn auf so eine Idee?
Ich nahm die langjährige, ständige Rechtsprechung von DBB-Rechtsausschuss und den Bundesliga-Schiedsgerichten zur Kenntnis. Die ist für die hier diskutierte Fallkonstellation eindeutig.@Madda1603:
Es ist nicht Aufgabe der Liga die Vereine auf ihre Fehler aufmerksam zu machen.
Und welche Begründung hast Du für diese falsche Ansicht?
P.S.:
Bekomme ich noch eine Antwort auf die zuletzt gestellten Fragen?@aldimarkt:Freiburg verliert adnn gegen Chemnitz, ein Einspruch wird dann positiv besschrieben. Was dann? Erneute Ansetzung des Spieles gegen Chemnitz. Und jetzt gehts nach Hannover- Freiburg verliert, gewinnt aber den Einspruch - und dann?
Das ist mir zu wirr. Was für Einsprüche? Warum Neuansetzungen?
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§ 11 Ausländerinnenregelung
1. Die Spielerinnen aus EU-Mitgliedstaaten und Staaten, deren Bürger in Deutschland dieselben reizügigkeitsregeln genießen wie EU-Bürger sind auf dem Teilnehmerausweis, in der Liste der einsatzberechtigten Spielerinnen im nternen Bereich der Homepage und auf jedem Spielberichtsbogen aus organisatorischen Gründen mit E zu kennzeichnen. Alle anderen Spielerinnen sind mit A zu kennzeichnen. Jede Bundesligamannschaft kann beliebig viele Spielerinnen mit der Kennzeichnung E verpflichtenund einsetzen.
2. Gültig nur 1. DBBL:
In jeder Mannschaft können bis zu drei A-Ausländerinnen pro Spiel eingesetzt werden. Ausländische Spielerinnen, welche an den Wettbewerben der 1. DBBL teilnehmen, haben einen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Absatz 1 AufenthG vorzulegen, der den Nachweis enthält, dass mit dem Bundesligisten ein Arbeitsverhältnis als Basketballspielerin besteht. Zusätzlich kann durch die Liga der Arbeitsvertrag der Spielerin angefordert werden, ferner die Vorlage der Jahresbescheinigungen gemäß § 25 der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV).
3. Gültig nur 2. DBBL:
In jeder Mannschaft können bis zu zwei A-Ausländerinnen pro Spiel eingesetzt werden. Ausländische Spielerinnen, welche an den Wettbewerben der 2. DBBL teilnehmen, haben einen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Absatz 1 AufenthG vorzulegen, der nicht gemäß § 6 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde. 4. Die Teilnahme und Einsatzberechtigung für eine Spielerin, der der Aufenthaltstitel entzogen ist, ist zu widerrufen.
5. Für Spielerinnen aus EU-Mitgliedstaaten und Staaten, deren Bürger in Deutschland dieselben Freizügigkeitsregeln genießen wie EU-Bürger ist kein Aufenthaltstitel nachzuweisen.
6. Die DBBL GmbH sanktioniert Verletzungen dieser Bestimmungen (Strafmaß: Spielverlust bei Verstoß gegen § 11.2 und § 11.3 sowie dem Abzug von maximal drei positiven Wertungspunkten bei Verstößen gegen § 11.4). -
Auf Spielverlust ist bei dem Spiel zu entscheiden, bei dem sich der Verstoß (= Einsatz von einer zu hohen Anzahl an A-Spielerinnen) zum ersten Mal ereignet hat. Wenn das Saarlouis-Spiel das erste Spiel mit zu hoher A-Anzahl war, dann gehört dort ein 0:20 hin.
Danach ist derselbe Verstoß so lange nicht zu bestrafen, bis der Verein auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht wurde. Der verstoßende Verein genießt Vertrauensschutz - da sein Fehler nicht gerügt wurde, darf er darauf vertrauen, dass er keinen Verstoß begangen hat.
Ich kenne einige Beispiele, bei denen ein Team wegen so eines Verstosses nicht nur für ein Spiel bestraft wurde. Und da war ich als Spielleiter mit einbezogen. Ist zwar schon ein paar Tage her, war aber schon zu teamsl-Zeiten. Wenn dies in der DBBL anders ist, sollte man dies doch irgendwo finden ?
Nochmal: Die Regeln sind bekannt. Chemnitz wäre da bei der Richtigkeit dieser Aussage hinsichtlich Vertrauensschutz ja auch bestraft. Freiburg hat jetzt ein Strafe für dieses Vergehen erhalten. Jetzt kann ich ja dieses Vergehen weiter praktizieren, ich bin ja schon bestraft worden. Oder gibts da wieder eine andere Regelung ? Die steht wo ?
Aber was mich schon seit Jahren überhaupt nicht gefällt: Man bekommt mit, dass es eine Strafe gab. Aber genaue Fakten werden nicht genannt. Wir spekulieren hier (ich auch), was gar nicht nötig wäre, wenn die DBBL diese Strafe genau erklären würde.
Klar ist: Freiburg hat gegen Regeln verstossen, zumindest nach Ansicht der Spielleitung. Da ist dies wirklich nicht so, dass die DBBL dies dem Verein vor dem nächsten Spiel sagen muss. Ich als Verein hafte für die Einhaltung geltender Regeln. Aber ich stelle mir hier auch die Frage, warum z.B. das Scoutingmodul die Zuordnung dieser 4ten Ausländerin überhaupt zulässt. Wenn ich schon 3 Spielerinnen mit Status X als spielend definiert habe, sollte ich keine vierte mehr zuordnen können. Und dann liegt es wieder am Verein, dass dies Richtung sportlicher Leitung vor dem Spiel gemeldet wird. Aber das ist ja wahrscheinlich zuviel verlangt. Ja und die Schiris ? Stand auf dem Spielberichtrsbogen 4x ein -A- ? Das sind doch “Regelpäpste”: Da könnte man den Verein doch auch darauf aufmerksam machen ?
@Madda1603: Da fehlt der Punkt 4)
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Die SR solltest du da wirklich raus lassen, deren Aufgabe ist es lediglich, die Identität der Spieler zu überprüfen. A, E, AJ usw hat die gar nicht zu jucken…. Die Überwachung der Einhaltung liegt bei der Spielleitung, die im Normalfall bis zum nächsten Spieltag die Spielberichte des vergangenen überprüft haben sollte…
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P.S.:
Bekomme ich noch eine Antwort auf die zuletzt gestellten Fragen?@aldimarkt:Freiburg verliert adnn gegen Chemnitz, ein Einspruch wird dann positiv besschrieben. Was dann? Erneute Ansetzung des Spieles gegen Chemnitz. Und jetzt gehts nach Hannover- Freiburg verliert, gewinnt aber den Einspruch - und dann?
Das ist mir zu wirr. Was für Einsprüche? Warum Neuansetzungen?
von mir nicht, denn das war von sevenup. Soviel zum zitieren. Mr. Oberschlau.
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Mittelung Freiburg
Am vergangenen Freitag wurden die Eisvögel von der DBBL-Spielleitung darüber informiert, dass auf dem Spielberichtsbogen des Spiels in Marburg am 28.1.2017 vier anstelle der maximal erlaubten drei „A“s (für A-Ausländerinnen) stünden. Das Schiedsgericht wertet das Spiel als mit 0:20 verloren und entzieht den Eisvögeln zudem einen Wertungspunkt.
Wir verkennen nicht, dass vier Spielerinnen eingesetzt wurden, auf deren Teilnehmerausweisen ein „A“ vermerkt war. Trotzdem kann dies aus unserer Sicht nicht zur Folge haben, dass das Spiel als mit 0:20 Punkten verloren gewertet und den Eisvögeln ein Wertungspunkt abgezogen wird. Aus diesem Grund werden die Eisvögel Widerspruch erheben.
Wir bitten jedoch darüber hinaus um Verständnis, dass zum weiteren Verfahren derzeit keine Stellungnahme erfolgt. Das Team möchte sich voll und ganz auf den Abstiegskampf in der planet-photo DBBL konzentrieren.
Mir war diese komplizierte Regelung immer ein Dorn im Auge. Aber es gibt Sie halt. Und es gibt auch eine entsprechende Regel, welche Strafe hier auszusprechen ist. Nach dem nur 3 A’s eingesetzt werden würden, wird damit die vierte -A–Spielerin zu einer nicht einsatzberechtigten Spielerin. Damit Spielverlust mit einem negativen Wertungspunkt und 0:20 (wobei ich eigentlich gedacht hatte, dass das Spielergebnis stehenbleibt, wenn der Gegner das Spiel bereits gewonnen hat, und hier nur der Punktabzug erfolgt). Da gibt es kein für oder wieder. Und genau diese 4 -A-'s waren auch beim Spiel (und beim Sieg) gegen Chemnitz auf dem Feld. Es gibt hier nur die Regel, die auch für dieses Spiel angewandt werden muss. Diese Spielerinnen wurden ja bewusst eingesetzt. Wenn Chemnitz ebenfalls die Punkte zugesprochen bekäme, hätten Sie aktuell 12 Punkte auf dem Konto, Freiburg nur 5 Punkte.
Es wird ja auch auf Spielverlust entschieden, wenn eine Spielerin zum Einsatz kommt, und man hat “nur” vergessen, diese auf den Spielberichtsbogen einzutragen. Ich habe hier leider kein Verständnis, wenn man hier Widerspruch einlegt. Ich gehe davon aus, dass Chemnitz keinen Widerspruch gegen die Niederlage in Freiburg unter der gleichen Konstelaltaion einlegen wird. Dies sollte auch seitens der DBBL
erfolgen.Man darf gespannt sein, was sich da noch entwickelt. Ich hoffe auch, dass in der nächsten Woche die ganze Angelegenheit erledigt ist.
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@sevenup und @madda1603: @aldimarkt kennt eben die regelmäßige Rechtssprechung der verantwortlichen Verbandsgerichte:
Eine Entscheidung des DBB-RA aus dem Jahr 1988, die im Tenor heute immer noch gilt… -
Nochmal: Die Regeln sind bekannt. Chemnitz wäre da bei der Richtigkeit dieser Aussage hinsichtlich Vertrauensschutz ja auch bestraft. Freiburg hat jetzt ein Strafe für dieses Vergehen erhalten. Jetzt kann ich ja dieses Vergehen weiter praktizieren, ich bin ja schon bestraft worden. Oder gibts da wieder eine andere Regelung ? Die steht wo ?
Stichwort Vertrauensschutz bedeutet doch: Verein begeht einen Fehler, ist sich dieses Fehlers aber nicht bewusst. Solange ihnen keiner sagt “Das dürft ihr nicht.” genießen sie Vertrauensschutz. Dürfen also bei Zuwiderhandlung in Marburg (oder sogar schon in Saarlouis?) auch weiterhin davon ausgehen, dass der Einsatz von 3 Amis und einer Serbin regelkonform ist. Setzen diese Spielerinnen auch gegen Chemnitz ein und gewinnen wohl auch nur, weil die alle mitgespielt haben.
DANN werden sie bestraft. Aber halt nur einmal.
JETZT wissen sie es. Sollten sie weiterhin auf alle vier Damen zugreifen, dann gibbet wieder Probleme.
Mich würde interessieren, wie der Widerspruch der Freiburger begründet wurde. Es gibt klare Anweisungen, sie geben zu, über den Status Bescheid gewusst zu haben und alle Spielerinnen aufgestellt zu haben. Das klingt für mich jetzt durchaus eindeutig.
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Ist sich des Fehlers nicht bewusst ? Diese Regelung, wie lange gibt es die schon ? Wie lange spielt Freiburg schon in der Bundesliga ? Wer denkt da an Chemnitz, Nördlingen oder Bad Aibling ? Ich weiß nicht, ob Chemnitz in Freiburg vielleicht gewonnen hätte, wenn sich Freiburg sich an die gültigen Regeln gehalten hätte.
Vertrauensschutz besitzt nicht nur Freiburg, sondern auch die anderen Teams. Hier gibt ja auch die DBBL ein Armutszeugnis ab. Wenn die DBBL dies sofort festgestellt hätte und damit die Stragfe vor dem Chemnitzspiel ausgesprochen hätte, wäre dies alles kein Problem. Jetzt ist dies aber ein Problem.
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Geht es nur mir so oder läuft da was in der Regelung falsch?
Freiburg setzt in mehreren Spielen bewußt 4A Ausländerinnen ein und wird eigentlich bis auf einen Wertungspunkt nicht so hart bestraft (das Spiel in Marburg war ja eh verloren) wie Marburg. Die im Pokalwettbewerb unbewußt oder aus Schusseligkeit eine deutsche Nachwuchsspielerin (WNBL Spielerin) spielen lassen die nicht eingetragen worden ist und dafür aus dem Wettbewerb fliegen. Irgendwie stimmt das Verhältnis nicht. -
Ist nicht Freiburgs sportlicher Leiter auch Co Bundestrainer ? Da legt man vielleicht schonmal einen anderen Maßstab an Ein Freiburger Klassenerhalt hätte jedenfalls einen faden Beigeschmack!
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Die Erklärung der Freiburger ist eine Frechheit.
Damit ihr nicht alle danach suchen müsst - Madda meint diese Nachricht der Eisvögel:
Stellungnahme
Am vergangenen Freitag wurden die Eisvögel von der DBBL-Spielleitung darüber informiert, dass auf dem Spielberichtsbogen des Spiels in Marburg am 28.1.2017 vier anstelle der maximal erlaubten drei „A“s (für A-Ausländerinnen) stünden. Das Schiedsgericht wertet das Spiel als mit 0:20 verloren und entzieht den Eisvögeln zudem einen Wertungspunkt.
Wir verkennen nicht, dass vier Spielerinnen eingesetzt wurden, auf deren Teilnehmerausweisen ein „A“ vermerkt war. Trotzdem kann dies aus unserer Sicht nicht zur Folge haben, dass das Spiel als mit 0:20 Punkten verloren gewertet und den Eisvögeln ein Wertungspunkt abgezogen wird. Aus diesem Grund werden die Eisvögel Widerspruch erheben.
Wir bitten jedoch darüber hinaus um Verständnis, dass zum weiteren Verfahren derzeit keine Stellungnahme erfolgt. Das Team möchte sich voll und ganz auf den Abstiegskampf in der planet-photo DBBL konzentrieren.
Quelle: http://www.usc-eisvoegel.de/mitteilung-zum-entscheid-der-dbbl-spielleitung/
Klingt schon komisch! Übersetzt muss es wohl heißen: Wir wissen, dass wir etwas verbotenes getan haben, die Strafe akzeptieren wir aber nicht. Mal sehen, was die DBBL damit anfängt!
@ Freiluft: Streng genommen wurde Marburg genauso wie Freiburg bestraft, nämlich mit einem Spielverlust. Dummerweise haben die Marburger diesen Fehler bzw Verstoß gegen die Regeln halt in einem Wettbewerb gemacht, in dem ein Spielverlust bedeutet, dass man ausscheidet.
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Hier der Bericht aus der Badischen Zeitung:
http://www.badische-zeitung.de/sport/basketball/punktabzug-und-niederlage
Kurz: Die Spielerinnen haben alle gespielt, aber das A auf dem Pass von Vukoje ist ein Fehler.
So oder so sehen die Beteiligten nicht gut aus. Das fängt damit an, das ein FIBA-Funktionär die DBBL auf den Verstoß ihrer Regeln aufmerksam machen muss. Selbst wenn der Eintrag auf dem Spielerpass unberechtigt ist, kann das einem der Verantwortlichen in Freiburg auffallen. Das fängt in der Saisonvorbereitung an mit der Verpflichtung einer Spielerin aus dem Nicht-EU-Ausland. Spätestens bei dem ganzen Trara mit den Behörden sollte doch auffallen, dass Serbien nicht zur EU gehört. Dann hat man die Leute am Kampfgericht, die jedes Wochenende die Spielerpässe anschauen und den Bogen schreiben. Der Trainer schaut sich jede Woche diesen Bogen an und müsste eigentlich auch bemerken, dass dort Woche für Woche ein A zu viel drauf steht. Der Liga hätte es spätestens beim Spiel gegen Saarlouis auffallen müssen. Dann da waren mit Leary, McCarthy, Weber und Vukoje 4 Spielerinnen mit dem mysteriösen A auf dem Bogen.Bleibt zu klären, ob der Pass falsch ausgestellt wurde oder ob Unterlagen fehlen. Aber die Spielleitung hat wieder einmal, gelinde gesagt, “unglücklich” reagiert.
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Hier gibt ja auch die DBBL ein Armutszeugnis ab. Wenn die DBBL dies sofort festgestellt hätte und damit die Stragfe vor dem Chemnitzspiel ausgesprochen hätte, wäre dies alles kein Problem. Jetzt ist dies aber ein Problem.
Haben da vielleicht die Spielberichte zu lange beim allseits beliebten JU unbearbeitet herumgelegen?
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Haben da vielleicht die Spielberichte zu lange beim allseits beliebten JU unbearbeitet herumgelegen?
Wenn mehrere Erklärungen denkbar sind, dann muss man nicht auf diejenige fokussieren, die JU schlecht darstehen lässt.
Oft genug werfen Refs den Spielbericht erst Tage nach dem Spiel ein, so dass man als Spielleiter gar nicht sofort prüfen kann. Ebenso ist denkbar, dass - mal wieder - ein Spielbericht gar nicht beim Spielleiter angekommen ist und dass von den Teams eine Kopie angefordert werden musste.
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stimmt, muss man nicht - er hat aber in der Verangenheit dazu beigetragen, dass dieser Gedanke als erstes kommt…
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ihr diskutiert hier ohne zu wissen, mit welchem Argument Freiburg seinen Einspruch erhoben hat (weil das ja nicht in der Vereinsmeldung steht)
warten wir mal die Entscheidung des DBBL Schiedsgerichtes ab, dann werden wir Freiburgs Begründung sicher auch in der Presse lesen können (oder ausschließlich dort, denn auf dbbl.de darf man ja keine kritischen Dinge schreiben)
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Wenn A drauf steht, ist auch A enthalten.
Hier lese ich, dass Kampfgericht muss es wissen, wer einsatzberechtigt ist, was ich so nicht sehe. Der Trainer ist dafür zuständig, da er den SB abzeichnet. Wenn ich als Trainer diesen SB abzeichne, sollte ich sehen und natürlich auch wissen, dass einer der A’s keine einsatzberechtigung hat.
Ich stelle mir aber auch die Frage, warum Marburg bzw. Chemnitz dies nicht bemerkt hat (Trainer und auch das Scoutingteam)
Egal, wie dies hier ausgeht: Es gibt keine zufriedenstellende Entscheidung.
Und wie gesagt, ich bin weiter der Meinung, dass nicht nur ein Spiel als verloren geweret werden kann.
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ihr diskutiert hier ohne zu wissen, mit welchem Argument Freiburg seinen Einspruch erhoben hat (weil das ja nicht in der Vereinsmeldung steht)
Woher weißt Du, was mir bekannt ist? Ich habe ein Telefon und bin recht genug vernetzt …
Außerdem sprachen MoD und ich über den Zeitpunkt der Entscheidung, nicht über die Begründung für den Freiburger Widerspruch.
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Die Öffentlichkeitsarbeit der DBBL ist wie üblich katastrophal. Da wird hinter verschlossenen Türen gemauschelt und die Öffentlichkeit mit nichtssagenden Meldungen abgespeist. Es sind so viele Fragen offen, dass da handfeste Informationen her müssten. Stattdessen wird der Nährboden für Spekulationen bereitet.
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Welche Öffentlichkeitsarbeit ?
Ich stell mir mal vor, die DFL entscheidet, dass in Dortmund die Südkurve gesperrt wird. Dies wird Hr. Watzke mitgeteiöt, der aber gebeten wird, dies nicht weiterzusagen. Es reicht ja, dass die Zuschauer vor dem Stadion nach Hause geschickt werden. -
Ich stell mir eher vor, die DFL entscheidet sich, die Südkurve in Dortmund zu sperren. Begründung wird keine genannt, in einschlägigen Foren diskutiert man, es könnte wegen der Banner auf der Tribüne gewesen sein. Andere behaupten, es hätte Ausschreitungen vor dem Stadion gegeben. Wieder andere halten es für möglich, dass es andere Gründe gibt. Oder eine Kombination aus verschiedenen Theorien.
Resultat: Die Tribüne bleibt frei. Offizielle Begründung? Fehlanzeige.