Vereinswechsel
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Problematisch wird es nur, wenn ein Kind eingesetzt wird, dass noch nicht Vereinsmitglied ist.
Völlig richtig.
Zurückkommend auf die von mir kritisierte Behauptung, das Spielen unter falschem Namen würde den Verlust von Versicherungsleistungen bedeuten, gilt für diese Fallgruppe “was nicht vorhanden ist, kann man nicht verlieren”.
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Wenn ich im X-Verein Mitglied bin und dann beim Sport eine Verletzung erleide, dann komme ich in den Genuss der für Mitglieder vereinbarten Versicherungsleistungen (gleich welcher Versicherungsart).
Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen.
Ob da nun “Aldimarkt” oder “Kaufland” auf dem Spielbericht stand, ist völlig unerheblich. Entscheidend ist, dass der Verletzte zur versicherten Gruppe gehört.
Hier nicht mehr. Ich würde gerne ergänzen: “Entscheidend ist, dass der Verletzte zur versicherten Gruppe gehört und an der Vereinsveranstaltung teilgenommen hat.”
Die Älteren werden sich eventuell noch erinnern, dass die SR “früher” bei Verletzungen noch auf der Rückseite des Spielberichtsbogens protokolliert haben “Spieler Nr. 14 Lidlhausen verletzte sich am rechten Sprunggelenk”.
Dieser Vermerk war ausschließlich für die Versicherung gedacht. Solche Eintragungen werden aktuell nicht mehr gemacht, außer ein Spieler bittet explizit drum, da es ja für diese Vereinsveranstaltung eine offizielle Teilnehmerliste gibt.
Diese Teilnehmerliste heißt Spielberichtsbogen, dort sind sämtliche Akteure aufgelistet, der verantwortliche Übungsleiter bestätigt die Korrektheit per Unterschrift und jeder Teilnehmende hat einen Teilnehmerausweis.
Wer auf dem Spielberichtsbogen nicht namentlich erwähnt ist, hat offiziell - und für die Versicherung - auch nicht teilgenommen und bekommt auch keinen Schaden reguliert.
Denn ansonsten wäre jeglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Beispiel:
Kaufland ist Mitglied einer Mannschaft, die ein Spiel hat, kann jedoch aufgrund einer Familienveranstaltung nicht am Spiel teilnehmen. Bei der Familienveranstaltung fällt er hin und verletzt sich. Die cleveren Eltern bringen ihn in das Krankenhaus und sagen: “Ist beim Sport passiert”. Da sollte hoffentlich jeder zustimmen, dass nichts reguliert wird.
Also wird - beim ursprünglichen Beispiel - die Versicherung den Schaden, der dem Spieler entstanden ist, der NICHT auf dem Bogen steht, auch nicht regulieren.
Selbstverständlich kann dagegen geklagt werden (und da es genug Zeugen gibt, sind die Chancen sehr gut) aber erstmal wird nichts reguliert, sondern frühestens dann, wenn die mehrfachen Urkundenfälschungen (falsches Foto auf Pass, falsche Teilnehmerliste abgezeichnet) aufgearbeitet sind und juristisch feststehen.
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Ich würde gerne ergänzen: “Entscheidend ist, dass der Verletzte zur versicherten Gruppe gehört und an der Vereinsveranstaltung teilgenommen hat.”
Deine Präzisierung ist zutreffend.
Kann man meinen Satz bei verständiger Würdigung im Kontext denn anders verstehen? Ich erinnere erneut an den Ausgangspunkt der Diskussion: teilnehmende (!) Sportler verlieren angeblich Versicherungsschutz, wenn xyz passiert. Wir reden hier doch nur über Spielteilnehmer - muss es in jedem Absatz explizit wieder erwähnt werden?
Allgemein: Ein Versicherter hat ein Anrecht auf Versicherungsleistungen, sofern die Voraussetzungen für eine Schadensregulierung vorliegen.
Basketball: wenn ich Vereinsmitglied bin und an einem Ligaspiel meines Vereins teilnehme, dann habe ich im Unfall-/Verletzungsfall ein Anrecht auf die Leistungen, die zu meinen Gunsten durch eine Versicherung bestehen.
Behauptung: der vorstehend definierte Teilnehmer verliert Versicherungsschutz, wenn statt seinem Namen ein anderer auf dem Spielbericht steht (was übrigens sowohl absichtlich wie auch unabsichtlich passieren kann!).
Beweis für diese Behauptung: bisher keiner.Die Älteren werden sich eventuell noch erinnern, dass die SR “früher” bei Verletzungen noch auf der Rückseite des Spielberichtsbogens protokolliert haben “Spieler Nr. 14 Lidlhausen verletzte sich am rechten Sprunggelenk”.
Und warum ist das entfallen?
Weil es keine Notwendigkeit für diese Protokollierung gab.Dieser Vermerk war ausschließlich für die Versicherung gedacht. Solche Eintragungen werden aktuell nicht mehr gemacht, außer ein Spieler bittet explizit drum, da es ja für diese Vereinsveranstaltung eine offizielle Teilnehmerliste gibt.
War nicht nötig - ist nicht nötig.
Wäre der Vermerk nötig, so wäre er vorgeschrieben.Diese Teilnehmerliste heißt Spielberichtsbogen, dort sind sämtliche Akteure aufgelistet, der verantwortliche Übungsleiter bestätigt die Korrektheit per Unterschrift und jeder Teilnehmende hat einen Teilnehmerausweis.
Stimmt alles.
Deshalb ist der SBB im Regelfall ein Beweismittel für eine Mitwirkung oder auch Nichtmitwirkung einer Person bei einem Spiel. Er ist aber kein absoluter Beweis, denn er ist weder fälschungs- noch betrugssicher (ganz im Gegenteil).
Behauptet nun jemand, dass er mitgewirkt hat, obwohl er nicht namentlich erfasst ist (oder umgekehrt: er behauptet nicht mitgewirkt zu haben, obwohl …), so hat dieser jemand das zu beweisen. Dafür gibt es - je nach Liga - unterschiedliche Möglichkeiten. Wenn ihm der Beweis gelingt, dann ist er als Teilnehmer zu behandeln.Wer auf dem Spielberichtsbogen nicht namentlich erwähnt ist, hat offiziell - und für die Versicherung - auch nicht teilgenommen und bekommt auch keinen Schaden reguliert.
Wer nicht auf dem SBB steht, der hat primär für den zuständigen Ligaveranstalter nicht mitgewirkt.
Für Versicherungen ist das eher sekundär, weil denen der Spielbericht nicht automatisch zugeht und sie ihn nahezu nie anfordern (meine Aussage beruht auf beruflichen Erfahrungen an einem früheren Arbeitsplatz, an dem sowohl Spielberichte wie auch Anfragen von Versicherungen eingingen).Also wird - beim ursprünglichen Beispiel - die Versicherung den Schaden, der dem Spieler entstanden ist, der NICHT auf dem Bogen steht, auch nicht regulieren.
Im Ausgangssatz wird platt behauptet, dass ein falscher Name im Spielbericht zum Versicherungsverlust führt. Das ist und bleibt falsch.
Wenn ich Versicherungsbegünstigter bin, dann habe ich ein Recht auf die vereinbarten Leistungen - ich verliere durch den falschen Namenseintrag nicht meine Ansprüche. Das ich möglicherweise ein Problem habe, meine Teilnahme zu beweisen, steht auf einem anderen Blatt.
Selbstverständlich kann dagegen geklagt werden (und da es genug Zeugen gibt, sich die Chancen sehr gut) …
Genau!
Und damit widersprichst auch Du jetzt der MM-Aussage, dass der namentlich falsch eingetragene Spieler Versicherungsschutz verliert. -
Ich würde gerne ergänzen: “Entscheidend ist, dass der Verletzte zur versicherten Gruppe gehört und an der Vereinsveranstaltung teilgenommen hat.”
Deine Präzisierung ist zutreffend.
Kann man meinen Satz bei verständiger Würdigung im Kontext denn anders verstehen? Ich erinnere erneut an den Ausgangspunkt der Diskussion: teilnehmende (!) Sportler verlieren angeblich Versicherungsschutz, wenn xyz passiert. Wir reden hier doch nur über Spielteilnehmer - muss es in jedem Absatz explizit wieder erwähnt werden?
Allgemein: Ein Versicherter hat ein Anrecht auf Versicherungsleistungen, sofern die Voraussetzungen für eine Schadensregulierung vorliegen.
Basketball: wenn ich Vereinsmitglied bin und an einem Ligaspiel meines Vereins teilnehme, dann habe ich im Unfall-/Verletzungsfall ein Anrecht auf die Leistungen, die zu meinen Gunsten durch eine Versicherung bestehen.
Behauptung: der vorstehend definierte Teilnehmer verliert Versicherungsschutz, wenn statt seinem Namen ein anderer auf dem Spielbericht steht (was übrigens sowohl absichtlich wie auch unabsichtlich passieren kann!).
Beweis für diese Behauptung: bisher keiner.Steht nur ein falscher Namen auf dem SBB und liegen alle sonstigen bereits genannten Voraussetzungen vor besteht Versicherungsschutz.
Der Ausgangspunkt der Diskussion, so wie zumindest ich es verstanden habe, war aber ein anderer.
Es hat ein Vereinswechsel stattgefunden, der noch nicht vollständig vollzogen wurde. Der Spieler ist zwar bereits Vereinsmitglied im neuen Verein (Voraussetzung für Versicherungsleistungen im Trainingsbetrieb erfüllt und zwar bei beiden Vereinen, wenn noch bei beiden Vereinen Mitgliedschaft besteht), hat aber noch keine TA für den Wettkampfbetrieb im neuen Verein (diese liegt noch beim alten Verein. Damit besteht Versicherungsschutz für den Wettkampf nur beim alten Verein, da hier die Voraussetzung TA erfüllt ist). Einen Spielberichtsbogen hat im Schadensfall noch nie eine Versicherung angefordert. Sehr wohl angefordert (wenn auch längst nicht immer!) wurde aber bereits der Mitgliedsausweis bzw. der Vereins-Aufnahmeantrag (respektive die Bestätigung durch den Vorstand/Geschäftsführer) sowie der Spielerpass (bspw. Fußball) oder eben die TA/TA-Nummer.
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Ich kann Euch bei allem zustimmen.
Nur ergänzend: In einer ehemaligen Funktion als Trainer einer Jugendmannschaft habe ich in zwei Fällen Spielern Kopien des rosa Spielberichtsbogens zur Vorlage bei der Versicherung zur Verfügung gestellt. (Es ging dabei nicht über die Spielleitung)Ob die Sachbearbeiter überzickig oder die Spieler übervorsichtig waren - erinnere ich nicht mehr genau.
Ich weiss aber noch ganz genau, was für einen Schreibkram ich hatte, als ich als SR auf dem Weg vom Spiel nach Hause einen Unfall hatte. (Denn auch SR sind beim Einsatz und der An- und Abreise versichert) -
Der Spieler ist zwar bereits Vereinsmitglied im neuen Verein (Voraussetzung für Versicherungsleistungen im Trainingsbetrieb erfüllt und zwar bei beiden Vereinen, wenn noch bei beiden Vereinen Mitgliedschaft besteht), …
Ja, Versicherungsschutz besteht.
… hat aber noch keine TA für den Wettkampfbetrieb im neuen Verein (diese liegt noch beim alten Verein. Damit besteht Versicherungsschutz für den Wettkampf nur beim alten Verein, da hier die Voraussetzung TA erfüllt ist).
Weder die über den LSB laufende Sport-Versicherung noch die Zusatzversicherung meines Vereins stellt auf das Vorhandensein einer Teilnahmeberechtigung ab. Voraussetzung ist stets nur die Mitgliedschaft.
Ich kann nicht behaupten, dass Du falsch liegst, da ich nicht die Versicherungsbedingungen aller infrage kommenden Unternehmen kenne, aber trotz vieler Jahre in der Szene höre ich so etwas zum ersten Mal.Einen Spielberichtsbogen hat im Schadensfall noch nie eine Versicherung angefordert. Sehr wohl angefordert (…) wurde aber bereits der Mitgliedsausweis bzw. der Vereins-Aufnahmeantrag (…) sowie der Spielerpass (…) oder eben die TA/TA-Nummer.
Die Begründung hierfür könnte das BDSG sein. Alle von Dir aufgezählten Dokumente sind individuelle - sie enthalten nur die Daten des einen Sportlers. Beim SBB sieht das anders aus. Dieser enthält Daten anderer Personen, die über den Vorgang hinausgehen und somit die Versicherung nichts angehen. Ich kann jeden Liga-Veranstalter verstehen, der statt des SBB eine “Bestätigug über die Teilnahme am Spiel” ausstellt.
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Hallo alle zusammen habe mal eine Frage.
Mein Sohn ist 10 Jahre alt er spielt schon fast 4 Jahre Basketball er ist in Ausland möchte in Juni nach Deutschland bringen er trenierte bis heute in grosse Mannschaften in Europa er ist ihr in Deutschland geboren was ist besser in einen kleinen Verein anmelden oder direkt in einen grossen Verein.
Mein Probleme ist er ist gut und wirft schon 3 ohne Probleme. -
Wo wohnst du ? Ich würde, wenn er das möchte und ihr ihn unterstützen wollt und könnt, zu einem Verein in der Nähe gehen, der auch eine JBBL Mannschaft hat. Er ist zwar noch lange nicht alt genug dafür, aber wenn er Talent hat, dann braucht er in diesem Alter bereits die besten Trainer und Förder- bzw. Individualtraining.
Sicher möchten alle kleinen Jungs gerne Dreier werfen, aber ob das sinnvoll ist für einen technisch guten Wurf, daran habe ich Zweifel.
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Ich wohne in Mühlheim am Main. 15 km von Frankfurt am Main.
Meine Sohn kommt in Juni in Deutschland habe in erst einmal in Schloss Hagerhof angemeldet fur 3 Wochen in Sommer camp danach werde ich wieder sehen was ich mache ihr in Hessen habe wir 2 Vereine wo ich denke das die gut sind.