Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
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Nach Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und BKA-Gesetz plant die Bundesregierung nun den nächsten Streich. Die Bundesregierung plant unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Kinderpornographie die Indizierung und Sperrung von Internetseiten und ist damit auf dem besten Weg der chinesischen Regierung Konkurrenz zu machen.
Wer sich dagegen zur Wehr setzen möchte, sollte die Petition auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unterzeichnen und dies in seinem Freundes und Bekanntenkreis verbreiten.
Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
Keine Allmacht für das BKA - www.zeit.de
Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere - www.heise.de
Kinderporno-Sperren: “An Populismus kaum zu überbieten” - www.heise.de
www.providerzensur.de
Politik, Populismus und Kinderporno - www.spiegel.deInternetnutzer wollen Ursula von der Leyen stoppen - www.morgenpost.de
Die Netzgemeinde macht Front gegen “Zensursula” - www.welt.de
Riesenerfolg für Internetsperr-Petition - www.taz.de -
Die Petition ist unterzeichnet.
Danke @ TheBloob für die informativen Links und das Engagement gegen Internetzensur.Noch ein weiterer interessanter Link zum Thema:
MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren -
Wer die Medien ein wenig verfolgt hat, konnte gestern feststellen, dass am frühen morgen, man sagt gegen 1.16 Uhr, die Mindestzahl von 50.000 Stimmen erreicht wurde. Daraus folgt, dass sich der Petitionsausschuss damit in einer öffentlichen Sitzung befassen wird.
Dies ist aber kein Grund die Petition nicht trotzdem weiter zu unterzeichnen. Denn jede Stimmer verleiht der Petition mehr Gewicht.
Petition gegen Online-Sperren ist erfolgreich - www.spiegel.de
Online-Petition gegen Internetsperren verbucht Erfolg - www.heise.de
Erster Erfolg für Online-Petition gegen Internetsperre - www.handelsblatt.com
50.000 Bürger gegen Sperrung von Internetseiten - www.tagesschau.de -
On 2009-05-09 12:04, TheBloob wrote:
Wer die Medien ein wenig verfolgt hat, konnte gestern feststellen, dass am frühen morgen, man sagt gegen 1.16 Uhr, die Mindestzahl von 50.000 Stimmen erreicht wurde. Daraus folgt, dass sich der Petitionsausschuss damit in einer öffentlichen Sitzung befassen wird.Das traurige ist allerdings, dass das Gesetz noch im Eiltempo vor der Bundestagswahl beschlossen werden soll, die Petition aber erst nach der Bundestagswahl in den Petitionsausschuss kommt. Wenn so ein Gesetz einmal beschlossen ist, wird es nie mehr kassiert.
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Nun ja Gesetze können schon wieder kassiert werden. Du hast allerdings recht, einfach ist dies nicht. Es hängt halt davon ab, wie groß das politische Interesse ist.
Es kann ja aber jeder selbst etwas tun. Zum Beispiel mal mit seinem Abgeordneten im Bundestag sprechen und ihn fragen, ob er denn im Herbst gerne wiedergewählt werden möchte. Wer seinen Abgeordneten nicht kennt, findet ihn hier.
Suche nach den Abgeordneten Ihres WahlkreisesAm letzten Mittwoch waren nicht gerade viele Abgeordnete im Plenum als über das Gesetz gesprochen wurde. Da kann man seinem Abgeordneten noch einmal ins Gewissen reden.
Weil wir gerade dabei sind. Wer noch einmal lesen möchte, was letzten Mittwoch besprochen wurde, kann dies im Protokoll zur Sitzung des Bundestages nachlesen. Beginnend ab Seite 43.
Plenarprotokoll der 219. Sitzung -
On 2009-05-09 18:43, TheBloob wrote:
Am letzten Mittwoch waren nicht gerade viele Abgeordnete im Plenum als über das Gesetz gesprochen wurde. Da kann man seinem Abgeordneten noch einmal ins Gewissen reden.Nein, das kannst du vergessen. Bei einer Abstimmung im Bundestag stimmen die Fraktionen geschlossen das, was die jeweiligen Fachexperten empfehlen (in diesem Fall die Familien-Experten).
Es gibt nur drei Möglichkeiten:
(1) Von der Leyen knickt unter dem öffentlichen Druck ein, was ich allerdings für höchst unwahrscheinlich halte, nicht nur weil sich die öffentliche Kritik (zumindest bislang) vergleichsweise in Grenze hält, sondern weil die Frau einfach resistent gegenüber jeder Selbstkritik ist. Bis heute hat sie nicht eingestanden, dass ihre Verkündung von steigenden Geburtenraten eine Luftnummer war.
(2) Nach der Wahl wird eine neue Regierung des Gesetz kassieren. Auch das halte ich für unrealistisch, weil nach heutigem Stand alles auf eine CDU-FDP oder erneute CDU-SPD Koalition hinausläuft, und damit Von der Leyen weiter Familienministerin bleiben wird.
(3) Eine der Oppositionspartein legt Verfassungsbeschwerde ein. Da hoffe ich immer noch auf die FDP, da insbesondere der ehemalige Minister Gerhart Baum immer wieder erfolgreich gegen Telefonüberwachung, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung geklagt hat (letzteres Verfahren läuft noch).
EDIT:
Der einzig vernüftige Abgeordnete aus den Regierungsparteien bleibt in diesem Zusammenhang Jörg Tauss, der ja leider kurz bevor diese Debatte ins Rollen kam medial hingerichtet wurde (welch ein Zufall).
Von AbgeordnetenWatch.de: “Ich bleibe allerdings bei meiner Auffassung, dass hier der Missbrauch von Kindern fuer eine hoechst populistische Gesetzgebung ohne realen Effekt missbraucht wird. Die vermeintliche Liste des BKA mit mehr als 1000 kinderpornografischen Seiten wurde bis heute nicht belegt und die Vertraege des BKA mit Providern, wie auch der politische und behoerdliche Druck auf die Provider, sind inakzeptabel. Die Begruendungen und Erlaeuterungen des BKA hierueber waren bisher bestenfalls dubios, um das Wort wahrheitswidrig zu vermeiden. In Wahrheit geht es aber auch nicht um Loesungen bei einem ernsten Problem, wie dem Missbrauch von Kindern, sondern darum, dem BKA kuenftig auch in anderen Bereichen immmer mehr Moeglichkeiten zu geben, in Buergerrechte einzugreifen. Insofern wurde dieser Entwicklung jetzt Tuer und Tor geoeffnet. Gleichzeitig dient die Aktion als Alibi, beliebig - wie jetzt auch wieder - Personalstellen zu schaffen, die beispielsweise von denselben Innenpolitikern seit Jahren dem Bundesbeauftragten fuer Datenschutz und Akteneinsicht verweigert werden. Dort wuerden sie - im Gegensatz zu diesem BKA - auch tatsaechlich benoetigt. Dass diese “Richtungsaenderung” im Deutschen Bundestag, in der Koalition und leider auch in meiner Fraktion auch mit meiner reduzierten Moeglichkeit zu tun hat, mich als Fachpolitiker noch zu Wort zu melden, kann angenommen werden.”
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Das mit der Verfassungsbeschwerde ist ja auch nicht so unwahrscheinlich. Denn es gibt ja Stimmen die besagen, dass der Bund so ein Gesetzt nicht erlassen könne, sonder dies in die Kompetenz der Länder falle.
Warum sollte man unseren Abgeordneten ihre Meinungsbildung allein dem Fachexperten überlassen. Besonders wenn man an diesen Experten zweifeln muss. Wen man die wenigen Abgeordneten im Bundestag sieht, muss man ja gerade befürchten, dass die Abgeordneten ihre Meinung nur durch einseitige Information bilden. Manchmal muss man eben auch die Abgeordneten aufklären.
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Netzsperren. Wie man eine Generation verliert - www.zeit.de
Mittlerweile haben fast 70.000 die Petition unterzeichnet.
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On 2009-05-10 15:11, TheBloob wrote:
Warum sollte man unseren Abgeordneten ihre Meinungsbildung allein dem Fachexperten überlassen. Besonders wenn man an diesen Experten zweifeln muss. Wen man die wenigen Abgeordneten im Bundestag sieht, muss man ja gerade befürchten, dass die Abgeordneten ihre Meinung nur durch einseitige Information bilden. Manchmal muss man eben auch die Abgeordneten aufklären.Mit “Fachexperten” sind die jeweilgen Abgeordneten in den betreffenden Ausschüssen gemeint. Da sich kein Abgeordneter mit jedem Thema im Detail befassen kann, vertraut er da auf die “Experten” in seiner Fraktion. Und das sind in der Union bspw. solche Erkenntnisallergiker wie Michaela Noll oder Hans-Peter Uhl.
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…und damit Von der Leyen weiter Familienministerin bleiben wird.
Das ist zwar nicht ganz auszuschließen, aber eher unwahrscheinlich, denn sie strebt bekanntermaßen ein anderes Amt an.
Der einzig vernüftige Abgeordnete aus den Regierungsparteien bleibt in diesem Zusammenhang Jörg Tauss, der ja leider kurz bevor diese Debatte ins Rollen kam medial hingerichtet wurde (welch ein Zufall).
Diese Stellungnahme verrät, dass Du zum Thema Vernunft nichts beitragen kannst.
Ich hätte gerne mal die Frage beantwortet bekommen, warum im Internet die Regeln nicht gelten sollen, denen auch andere Medien wie Zeitungen, Zeitschriften oder Kaufvideos grundsätzlich unterliegen? Worin begründen sich die Sonderfreiheiten?
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Deine Frage trifft nicht den Punkt.
Wenn du schon das Internet mit den klassischen Medien vergleichen möchtest, dann ist die richtige Frage: Warum bekommen nicht auch Zeitungen, Zeitschriften und Fernsehen eine Instanz vorgeschaltet, die vor jedem Druck und jeder Ausstrahlung prüft, ob die Inhalte auf einer Verbots-Liste stehen und warum wird dann ggf. nicht der Abdruck bzw. die Ausstrahlung unterdrückt und stattdessen ein Stoppschild gedruckt/gezeigt?
Oben genannte Liste dürfte in dieser Analogie übrigens ebenfalls von keiner unabhängigen Prüfinstanz eingesehen werden. Nur das BKA entschiede geheim, was auf die Liste kommt und was wieder entfernt wird. Wie es halt im Internet der Fall sein soll.
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T-Trinker, Deine Überlegung ist nicht zutreffend:
Zunächst meine ich, dass der Vergleich mit älteren Medien notwendig und erhellend ist - schon um etwas Struktur in die Diskussion zu bekommen.
Warum bekommen nicht auch Zeitungen, Zeitschriften und Fernsehen eine Instanz vorgeschaltet, die vor jedem Druck und jeder Ausstrahlung prüft, ob die Inhalte auf einer Verbots-Liste stehen
Eine (Vor-)Zensur findet nicht statt, Art. 5, Absatz 1, S. 3 GG. Eine Nachzensur ist dadurch aber nicht ausgeschlossen. D. h. vor der Veröffentlichung findet eine Prüfung nicht statt; nach der Veröffentlichung kann aber das Machwerk verfolgt und aus dem Verkehr gezogen werden.
Genau das finden wir hier: Jemand stellt einen illegalen Inhalt ins Internet (ohne dass eine Vorprüfung durch staatliche Organe stattgefunden hat) und staatliche Organe ziehen sie anschließend (so gut sie eben gerade können) wieder aus dem Verkehr.
…warum wird dann ggf. nicht der Abdruck bzw. die Ausstrahlung unterdrückt
D a s wäre illegal, s. o.
Was soll eine “unabhängige” Prüfinstanz sein? Die Zeitungen und Zeitschriften werden auch von (staatlichen) Behörden kontrolliert. Warum soll das beim Internet plötzlich anders sein? Es ist auch die wichtigste Aufgabe der Behörden die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.
Eine (in jeder Hinsicht) unabhängige Instanz gibt es nicht und sie hätte wohl auch kaum die Mittel, ihre Rechtsauffassung (zunächst) durchzusetzen. Einer gerichtlichen Kontrolle der staatlichen Entscheidung steht nichts im Weg.
An der Nichtöffentlichkeit der Verwaltungsentscheidung ist nichts zu kritisieren: Die Entscheidung dürfte regelmäßig eilbedürftig sein und ich wüßte nicht - davon abgesehen -, wie sich eine Verwaltung auf dem Marktplatz organisieren soll.
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Vorab, ich stimme dir zu Tiuz, dass man das Internet nicht von den allgemeinen Regeln ausschließen sollte. Dennoch muss man akzeptieren, dass man nicht alles 1 zu 1 übernehmen kann. Siehe z.B. Haftung für Forenbetreiber.
Diese Ausnahmen gelten sicher nicht für Kinderpornografie, diese sollte auch im Internet verfolgt werden. Hier kommen wir zum Punkt. Sie sollen verfolgt werden. Durch das neue Gesetz werden sie lediglich scheinbar augeblendet. Du schreibst ja richtig:
On 2009-05-12 15:15, Tiuz wrote:
T-Trinker, Deine Überlegung ist nicht zutreffend:
… und staatliche Organe ziehen sie anschließend (so gut sie eben gerade können) wieder aus dem Verkehr.Es wird ja eben nichts aus dem Verkehr gezogen. Hier kann ich ja deine Frage aufgreifen, warum sollte für das Internet andere Regeln gelten ?
Wenn ich die Quellen aus den verlinkten Artikeln richtig in Erinnerung habe, steht sogar ein Großteil ( angeblich 90%) der Server mit Kinderpornografie in Ländern wie USA, Kanada, Niederland und Deutschland. Also nichts was man nicht abschalten könnte wenn man wollte.On 2009-05-12 15:15, Tiuz wrote:
Einer gerichtlichen Kontrolle der staatlichen Entscheidung steht nichts im Weg.Dies mag sein. Aber die Australische Internet-Sperrliste zeigt ja, was dann dort so alles drauf landet. Der dort angesprochene Zahnarzt könnte natürlich dagegen vorgehen. Mal von dem geschäftlichen Schaden, dass seine Internetseite nicht mehr erreichbar ist, abgesehen, ist die Rufschädigung um ein vieles größer. Einmal mit dem Makel Kinderpornografie befleckt, kann man seine Existenz doch wegwerfen.
On 2009-05-12 15:15, Tiuz wrote:
An der Nichtöffentlichkeit der Verwaltungsentscheidung ist nichts zu kritisieren: Die Entscheidung dürfte regelmäßig eilbedürftig sein und ich wüßte nicht - davon abgesehen -, wie sich eine Verwaltung auf dem Marktplatz organisieren soll.Was heißt hier eilbedürftig. Keine Zeit für einen Richter wenigsten vorher einmal drauf zuschauen ? Dies ist bei jeder Hausdurchsuchung so, es sei den es besteht Gefahr im Verzug. Aber wir sollte der sich bei einer einmal geschalteten Internetpräsenz begründen. Ob die Seite noch einen halben Tag länger da ist oder nicht, macht es dann auch nicht mehr aus.
Außerdem muss ich sagen, nur weil Dinge komplizierter erscheinen, sollte man nicht den bequemen Weg suchen und einfach die Grundrechte einzuschränken. Dann muss sich der Gesetzgeber eben einmal etwas anstrengen.
Um noch einmal bei dem Zeitungsvergleich zu bleiben. Mit dem neuen Gesetz ist es doch vielmehr so, als würde man auf verbotene Zeitungen einfach ein schwarzes Blatt kleben. Die Zeitung wäre trotzdem überall erhältlich und das schwarze Blatt könnte jeder Käufer einfach entfernen. Aber einfach die Redaktion und Druckerei der Zeitung zu schließen, darauf kommt niemand.
Edit:
Nochmal die Quelle wegen den 90%
Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren
_"ZEIT ONLINE: Warum sind Sie gegen Frau von der Leyens Plan der Netzsperren?Bahls: Weil er Kinderpornografie nicht bekämpft. Da ist irgendwo im Internet ein Missbrauch dokumentiert und die Bundesregierung schaut weg. Und sagt uns Bürgern, wir sollen auch wegschauen. Was noch viel krasser ist: Es werden zwischen den Staaten nur die Sperrlisten für die Filter ausgetauscht. Doch niemand bekämpft in seinem eigenen Land die Server, auf denen die Inhalte lagern. Wenn die zu den 1.500 Adressen gehörenden Server in den USA, Holland, Kanada und Deutschland dicht gemacht würden, die derzeit existieren, wären 90 Prozent der weltweit mit einem Browser erreichbaren Kinderpornografie nicht mehr verfügbar."_
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So “einfach” könnte man etwa auch gegen Verbreitung von Kinderpornographie vorgehen…
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On 2009-05-12 12:44, Tiuz wrote:
Ich hätte gerne mal die Frage beantwortet bekommen, warum im Internet die Regeln nicht gelten sollen, denen auch andere Medien wie Zeitungen, Zeitschriften oder Kaufvideos grundsätzlich unterliegen? Worin begründen sich die Sonderfreiheiten?Niemand hier verlangt ein “Recht auf Kinderporno” im Internet. Ganz im Gegenteil. Und natürlich gelten im Internet die selben Gesetze wie für andere Medien, was Kinderporno, Holocaust-Leugnung usw. anbelangt.
Die Frage ist, wie man dieser Verbrechen Herr wird. Wenn irgendwo eine Kinderporno-Zeitschrift erscheinen würde, dann würden die Behörden die Quelle ausfindig machen und die Herausgeber festnehmen. Warum nicht im Internet die gleiche “Taktik” anwenden? Server ausfindig machen, schließen, und Betreiber festnehmen.
Eine Sperrliste ist in diesem Fall nicht nur nicht hilfreich, sondern sogar kontraproduktiv. Denn jede Seite die auf dieser Liste landet, bleibt weiter aktiv, und die Betreiber im Hintergrund begehen weiterhin ihre Verbrechen. Und wer die Seiten erreichen will, erreicht sie in jedem Fall. Wem wäre damit geholfen?
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Das Internet ist immer noch ein relativ junges Medium. Die (meist älteren) Mitarbeiter der Verwaltung und die Mitglieder der Gesetzgebungsorgane besitzen daher wenig Erfahrung und wenig technische Vorkenntnisse. Das sollte man bei der Diskussion berücksichtigen und vielleicht auch etwas nachsichtiger mit den ersten Versuchen sein, den Tätern eine Handlungsplattform zu entziehen.
Hier kommen wir zum Punkt. Sie sollen verfolgt werden. Durch das neue Gesetz werden sie lediglich scheinbar augeblendet.
Du hast meine Vorsicht richtig gedeutet: Natürlich wäre mir auch lieber, die Strafverfolgung würde an der Quelle ansetzen und ich finde Deinen Hinweis berechtigt, dass insoweit noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Allerdings schließt das eine das andere nicht aus. Ich könnte nicht begründen, warum den Behörden nur ein Weg zur Bekämpfung dieser Kriminalität eröffnet sein soll.
Wenn ich die Quellen aus den verlinkten Artikeln richtig in Erinnerung habe, steht sogar ein Großteil ( angeblich 90%) der Server mit Kinderpornografie in Ländern wie USA, Kanada, Niederland und Deutschland.
Soweit es sich um inländische Server handelt, müssen sich die Regierungen des Bundes und der Länder tatsächlich fragen lassen, welche Maßnahmen insoweit ergriffen wurden und werden. Bei der Auslandbeteiligung wird es dann jedoch erfahrungsgemäß eher ein zähes Verfahren (auch wegen Sprachproblemen und verschiedenen Rechtsordungen). Deshalb dürfte dieser Hinweis ein wenig blauäugig sein:
Ob die Seite noch einen halben Tag länger da ist oder nicht, macht es dann auch nicht mehr aus.
Über Tage werden wir hier leider nicht reden. Ich sage Dir aber auch ganz ehrlich Bloob, dass Du die Bedeutung der Zuschaustellung kinderpornographischer Photos unterschätzt. Hier werden keine unvorteilhaften Urlaubsbilder veröffentlicht. Hier geht es wirklich um (und ich benutze dieses Wort mit Bedacht) brutale Gewalttaten. Ich hoffe für Dich, dass Du die Dimension dieser Verbrechen nie wirklich begreifen wirst. Ich habe dieses Privileg nicht mehr; ich weiß aus eigener Anschauung, was aus diesen Kindern wird, wie ihr Leben (oder das, was davon übrig ist) aussieht und dass sie nicht nur wegen der Prozesse (mehrere Instanzen, mehrere Täter), bei denen sie als Zeugen die Taten wieder und wieder durchleben dürfen (bis ihr Gesundheitszustand das nicht mehr hergibt oder sie ihrem Leben ein Ende gesetzt haben). Jeder Tag, an dem diese Menschen weiter entwürdigt werden, ist ein Tag zu viel. Deinem Zitat kann ich daher nicht zustimmen. Ich hätte vor dreiundzwanzig Jahren allerdings wohl auch so gedacht.
Einen Richter braucht man zu Gefahrenabwehr nicht. Photos mit Kinder beim Sex mit Erwachsenen dürfen zunächst ohne weiters entfernt (oder wenigstens der Zugang erschwert) werden. Das Internet ist kein nichtöffentlicher Raum wie die Wohnung - ganz im Gegenteil. Daher halte ich es für völlig fernliegend, die Regeln über die Unverletzlichkeit der (Privat-)Wohnung zu übertragen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf einen anderen Aspekt eingehen, den Du berechtigterweise anführst:
Dies mag sein. Aber die Australische Internet-Sperrliste zeigt ja, was dann dort so alles drauf landet. Der dort angesprochene Zahnarzt könnte natürlich dagegen vorgehen. Mal von dem geschäftlichen Schaden, dass seine Internetseite nicht mehr erreichbar ist, abgesehen, ist die Rufschädigung um ein vieles größer. Einmal mit dem Makel Kinderpornografie befleckt, kann man seine Existenz doch wegwerfen.
Auch das Problem ist nicht neu und kein Alleinstellungsmerkmal des Internet. Wenn vor dem Kauf der Eiernudeln der Firma Birkel zu Unrecht gewarnt wird, weil verdorbene Eier verwendet worden sein sollen oder Koppenrath und Wiese - ebenso fälschlich - verunreinigte Produkte auf den Markt gebracht haben soll, können die Betroffenen verlangen, dass dies in der Öffentlichkeit korrigiert wird und den Schaden bei Vater Staat einklagen. Wenn Zeitung x unzutreffende Meldungen über Politiker y oder Schauspieler z verbreitet, haben die Betroffenen auch hier Schadensersatzrechte. Warum soll der Schutz im Internet nicht auf der “Wiedergutmachungs-Ebene” erfolgen, sondern vorher ansetzen? Ich sehe dafür keinen systematischen Grund. Im Gegenteil: Ich könnte mir mir eine Andersbehandlung nicht erklären.
Ich bitte auch einmal folgende Überlegung anzustellen: Welche Einschränkungen müssen die Benutzer des Internetz im Einzelfall hinnehmen, wenn eine Seite (vorübergehend bis zu einer gerichtlichen Überprüfung im Eilverfahren) gesperrt würde und welchem Verhältnis steht das zur (behaupteten) Verletzung der Intimssphäre und Menschenwürde dieser Kinder und Babies (ich weiß es wird immer nur von Kindern gesprochen.) Es ist nämlich nicht so, dass das Grundgesetz hier nur für die Rechte einer Seite streitet.
@TA
Du bist zu klug, um anzunehmen, dass das eine Dauerlösung wäre. Die Pädosexuellen werden sich anpassen. Einfache Lösungen taugen nur am Anfang.Eine Sperrliste ist in diesem Fall nicht nur nicht hilfreich, sondern sogar kontraproduktiv. Denn jede Seite die auf dieser Liste landet, bleibt weiter aktiv, und die Betreiber im Hintergrund begehen weiterhin ihre Verbrechen.
Das ist zwar nicht schon kontraproduktiv, sondern nur halbherzig. Das Ergebnis beschreibst Du aber zutreffend. Deshalb ist die Kritik, dass hier wohl nur symbolische Politik betrieben wird, berechtigt. Es gibt weitere, effektive Möglichkeiten, die nicht angegangen werden. Deshalb sind die nicht ausreichenden Maßnahmen aber noch nicht falsch oder gehen in die falsche Richtung.
Ganz am Rande bemerkt, finde ich es bemerkenswert, dass weder das Bundesjustizministerium noch das Bundesinnenministerium und auch nicht die Innen- oder Justizminister der Länder die Frage auf die Tagesordnung gesetzt haben, sondern die Bundesfamilienministerin. Es gibt Menschen, die ihr das (im Wahljahr) vorwerfen. Ich frage mich dann allerdings immer, was sie insoweit von anderen Politikern unterscheiden soll? Handeln die denn aus Nächstenliebe oder fabrizieren die nur Brillantes? Ich finde wichtig, dass zunächst einmal das Eis gebrochen ist und wir uns mit dem Thema beschäftigen müssen. Die Grenzziehung im Internet darf nicht nur auf Urheberrechtsfragen beschränkt werden.
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On 2009-05-13 13:56, Tiuz wrote:
Das Internet ist immer noch ein relativ junges Medium. Die (meist älteren) Mitarbeiter der Verwaltung und die Mitglieder der Gesetzgebungsorgane besitzen daher wenig Erfahrung und wenig technische Vorkenntnisse. Das sollte man bei der Diskussion berücksichtigen und vielleicht auch etwas nachsichtiger mit den ersten Versuchen sein, den Tätern eine Handlungsplattform zu entziehen.Das mag ja sein. Nur leider zeigen sich die meisten Politiker, insbesonder Frau von der Leyen, enorm beratungsresistent. Es gibt nicht einen einzigen Experten, der Internetsperren auch nur den Hauch von Wirksamkeit attestiert, aber in der Politik interessiert das niemanden.
On 2009-05-13 13:56, Tiuz wrote:
Du hast meine Vorsicht richtig gedeutet: Natürlich wäre mir auch lieber, die Strafverfolgung würde an der Quelle ansetzen und ich finde Deinen Hinweis berechtigt, dass insoweit noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.Allerdings schließt das eine das andere nicht aus. Ich könnte nicht begründen, warum den Behörden nur ein Weg zur Bekämpfung dieser Kriminalität eröffnet sein soll.
Ganz einfach weil dieses Mittel jenseits des Rechtsstaates angesiedelt ist. Wenn eine Behörde wie das BKA gleichzeitig Ankläger und Richter sein darf, und auf Basis einer geheimen Liste etliche Seiten nicht näher definierten Inhalts (nicht ohne Grund wird allgemein das Telemediengesetz geändert, statt explizit ein Anti-Kinderporno-Gesetz zu machen) gesperrt werden, haben wir hier sehr schnell chinesische Zustände. Nicht von heute auf morgen, aber in absehbarer Zeit. Die Freiheit stirbt immer zentimeterweise.
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@ Tiuz:
Das Gute an Deinen Beiträgen zu diesem Thema ist, daß sie das Problembewußtsein (zumindest bei mir) schärfen und dazu beitragen, sich mit den Pro- und Contraargumenten eingehender zu beschäftigen. Erst einmal: Danke dafür.
Zum Thema selbst will ich erst später noch etwas sagen und auch dazu, warum ich den Gesetzesentwurf in der jetzigen Form nach wie vor ablehne.
Vorher nur einige kurze Bemerkungen zum Umgangston in dieser Diskussion (allgemein, natürlich nicht bei SD):
Ich habe, je länger ich mich mit der Problematik auseinandersetze, den Eindruck, daß sich die Fronten verhärten. Wenn man sich etwa den (inhaltlich durchaus gut recherchierten) Blog von Lutz Donnerhacke ansieht, der aber gleichzeitig einem Verunglimpfen von Frau von der Leyen nicht widerstehen kann. Dagegen steht die “Verachtung der Politiker” (unnötige Pauschalisierung) für die Gegner des Gesetzesentwurfes: Hier zusammengefaßt.
Dabei braucht man gar nicht das alte Muster von actio und reactio nachzuzeichnen, um der Frage nachzugehen, wer mit der Polemik denn angefangen habe. Etwas mehr Besinnung auf das eigentliche Thema würde sicher allen guttun.Ich glaube, eine allgemeine Schwierigkeit besteht darin, daß sowohl der Begriff “Kind” als auch der Begriff “Pornographie” weiterer Klärung bedarf, erst recht die Kombination von beiden. Wo etwa endet Kunst, wo beginnt Pornographie?
Der Punkt, bei dem sich wohl alle einig sind, ist der “harte Kern” der Kinderpornographie, wo es zu einem bildlich dokumentierten sexuellen Mißbrauch eines Kindes kommt.Wie Tiuz richtig bemerkt hat, ist das Internet ein sehr junges Medium und viele, die sich an dieser Diskussion beteiligen (so auch ich), sind wenig bewandert, wenn es um rein technische Fragen geht. Daher haben mich von Anfang an die Meinungen von Experten stutzig gemacht, die darauf hingewiesen haben, daß das Vorhaben der Ministerin nutzlos sei. Im weiteren Verlauf der Diskussion haben sich auch Verbände von Mißbrauchsopfern (MOGIS) gegen diesen Gesetzesentwurf gewandt, diesmal mit verschärfenden Zusatz
ZEIT ONLINE: Warum sind Sie gegen Frau von der Leyens Plan der Netzsperren?
Bahls: Weil er Kinderpornografie nicht bekämpft. Da ist irgendwo im Internet ein Missbrauch dokumentiert und die Bundesregierung schaut weg. Und sagt uns Bürgern, wir sollen auch wegschauen. Was noch viel krasser ist: Es werden zwischen den Staaten nur die Sperrlisten für die Filter ausgetauscht. Doch niemand bekämpft in seinem eigenen Land die Server, auf denen die Inhalte lagern. Wenn die zu den 1.500 Adressen gehörenden Server in den USA, Holland, Kanada und Deutschland dicht gemacht würden, die derzeit existieren, wären 90 Prozent der weltweit mit einem Browser erreichbaren Kinderpornografie nicht mehr verfügbar.
Wenn man sich die Argumentation von Frau von der Leyen ansieht, dann fällt auf, daß sie vielfach darauf hinweist, durch die von ihr beabsichtigten Maßnahmen der einzig richtige Weg zu einer Bekämpfung der Verbreitung der Kinderpronographie und damit rückwirkend auch des Kindesmißbrauchs sind. Genau dies möchte ich bestreiten, es ist ein Ansatz, der zudem in vielem nicht überzeugen kann.
War der erste Gesetzesentwurf in meinen Augen einfach nur nicht ausgegoren und vorschnell, so sind mittlerweile die Fehler keineswegs behoben, sondern es sind zusätzliche hinzugekommen, u.a. die Speicherung und Auswertung von IP-Adressen, die Zugang zu den gesperrten Seiten gesucht haben. Da es bei der Sperrliste zu zahlreichen Fehlern gekommen ist,
Daß diese Klassifizierung kein Einzelfall ist, bestätigt eine Analyse der finnischen Sperrliste: 85% der gesperrten Seiten haben nichts mit Kinderpornografie zu tun, 5% enthalten Material mit minderjährigen Models, 2% enthalten wenige kinderpornografische Darstellungen oder Links zu derartigen Darstellungen, ganze 9 Seiten also weniger als 1% enthalten illegale kinderpornografische Inhalte, der Rest 8% nicht mehr existent.
Quelle
beschleicht mich dabei einfach ein ungutes Gefühl, zumal dem BKA dabei eine imho zu umfassende Macht zugeteilt wird.
Dies ist einer der Hauptgründe, warum ich den Gesetzesentwurf in der jetzigen Form nach wie vor ablehne.
Ich möchte nicht auf irgendwelchen “schwarzen Listen” landen, nur weil ich mir ein Werk von Schiele, Boucher oder Goldin angesehen habe oder bei der Suche danach bestimmte Suchbegriffe eingegeben habe, welche eine Seite auf die Sperrliste bringen können bzw. gebracht haben. -
Ganz einfach weil dieses Mittel jenseits des Rechtsstaates angesiedelt ist. Wenn eine Behörde wie das BKA gleichzeitig Ankläger und Richter sein darf,
Nein, bender, das ist nicht zutreffend, das BKA ist hier weder das eine noch das andere: Wenn Du von der Polizei z. B. bei einem Einbruch verhaftet wirst, nimmt sie deswegen weder die Stellung der Staatsanwaltschaft ein noch verhängt sie die Strafe für Tat. (Sie benötigt zu diesem Zeitpunkt übrigens auch keinen Haftbefehl von einem Haftrichter. Das kommt dann anschließend.)
Hier läuft dasselbe Procedere ab. Wenn die Polizeibehörden ein rechtswidriges Verhalten entdecken, versuchen sie zunächst, die Fortsetzung der Tat zu verhindern. Sie sollten auch die Täter ermitteln, um sie dann dem Richter zuführen zu können. Ich hoffe, Du erkennst, dass sich insoweit gar nichts Ungewöhnliches oder gar “Chinesisches” ereignet. Die Aufregung - nicht nur bei Dir - ist in diesem Punkt unberechtigt.
@TA
Habe Deinen Beitrag noch nicht berücksichtigen können. Ich komme ggf. später darauf zurück. -
Ich finde es immer wieder erschreckend, wie naiv der gemeine Buerger mit Themen umgeht, die ausserhalb seines unmittelbaren Wahrnehmungsbereichs und Interessenfelds liegen. Bei zahlreichen Gesetzesverschaerfungen in Sachen IT-Recht, Waffenrecht und nun Online-Recht wurden der Allgemeinheit schleichend im Namen einer “guten Sache” Grundrechte eingekuerzt, ohne das es zum eigentlich vorhersehbaren oeffentlichen Aufschrei kam. Vormals geschuetzte Berufsstaende wie Journalisten, Aerzte und Anwaelte koennen bespitzelt werden, bei den Waffenbesitzern sollen “verdachtsunabhaengige Kontrollen” stattfinden (Generalverdacht, Aufgabe der Unschuldsvermutung und Verzicht auf das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung). Die Liste laesst sich sicher noch lang fortsetzen. Argument der Gesetzesbefuerworter ist idR “ich habe ja nichts zu verstecken - warum sollte da jemand dagegen sein?”. Doch dem Missbrauch der Kontrollinstanzen, die unter dem Deckmantel einer guten Sache erst einmal etabliert werden, steht hinterher wenig im Wege. Waehrend die geplanten Sperrmittel technisch geradezu laecherlich anmuten, sind sie bestens geeignet, um einen Vorwand zu liefern, fast unkontrollierbar das Nutzungsverhalten der Buerger zu durchleuchten und sogar zu beeinflussen. Mein Lieblingsbeispiel fuer ein vergleichbares Szenario war Tollcollect. Unter zahllosen Versprechungen eingefuehrt, dass es lediglich und auf alle Zeiten nur der Vermautung (gibts das Wort? ) auslaendischer Nutzer unserer Autobahnen dienen soll, wird das einmal etablierte technische System nun - so die gegenwaertige Planung - auch verwendet, um Verkehrsdaten mitzuschneiden und pkw-Fuehrern Geschwindigkeitsuebertretungen nachzuweisen. Wenn eines gewiss ist, ist es die Wertlosigkeit von Zusagen des Inhalts “Wir werden die Technik nur zum dazu bestimmten Zweck xyz nutzen.”.
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Das Internet ist immer noch ein relativ junges Medium. Die (meist älteren) Mitarbeiter der Verwaltung und die Mitglieder der Gesetzgebungsorgane besitzen daher wenig Erfahrung und wenig technische Vorkenntnisse. Das sollte man bei der Diskussion berücksichtigen und vielleicht auch etwas nachsichtiger mit den ersten Versuchen sein, den Tätern eine Handlungsplattform zu entziehen.
Das sehe ich ganz und gar nicht so. Ich sagte es ja schon. Nur weil etwas schwierig ist, darf man es sich nicht einfach machen auf der Seite des Gesetzgebers. Hier ist es ebenso. Nur weil die Erfahrung fehlt, darf dies nicht zu schlampigen Gesetzen führen.
Nein, vielmehr muss man unter diesem Umstand noch weniger Rücksicht nehmen.Mit der Nennung der Länder USA, Kanada und Niederlande spielte ich drauf an, dass es sich dabei allgemein um Rechtsstaaten handelt. Also keine Inselstaaten oder Fürstentümer die, wie in der Finanzwelt, nicht so leicht greifbar sind. Mit diesen Länder bestehen Rechtsabkommen auf vielerlei Ebenen. Siehe nur die aktuelle Auslieferung eines Beschuldigten aus den USA. Da soll man dann keine Server mit Kinderpornografie abschalten können. Das mag ich nicht glauben.
Warum sollte die Behörden nur einen Weg verfolgen ?
Sollen sie doch gar nicht.
Das jetzige geplante Gesetz bietet aber einfach zu viel Platz für Missbrauch. Die Sperrlisten der anderen Länder haben gezeigt, dass dort eine Vielzahl von Seiten drauf landet, die dort nicht hätte stehen sollen. Ich glaube einfach nicht, dass die deutsche Sperrliste da eine Ausnahme sein wird. Es gibt doch schon die ersten Intressensbekundungen auch gern andere Seite auf diese Liste zu stellen.
Thomas_Aquinas hat es ja schon angesprochen. Es öffnet sich noch ein weiteres Feld es Missbrauchs. Wer kann sich denn nach der Einführung des Gesetzen noch sicher sein, was sich hinter einem Link verbirgt. URLs zu verschleiern ist doch ein leichtes. Dies wollte ich auch mit dem Banner ganz oben im Thread verdeutlichen.
Jeder der den Thread aufruft, könnte zukünftig unverschuldet beim BKA gespeichert werden. Jeder Link wird zum potentiellen Risiko.Das im Verhältnis zu dem geringen Erfolg den solch ein Gesetz bringt, ist einfach nicht vertretbar. Es ist auch nicht so, dass es die einzige Möglichkeit wäre. Wie du mir ja zugestimmt hast, gibt es durchaus effektivere Methoden.
Welche Einschränkungen müssen die Benutzer des Internetz im Einzelfall hinnehmen, wenn eine Seite (vorübergehend bis zu einer gerichtlichen Überprüfung im Eilverfahren) gesperrt würde
Die Vernichtung der Existenz. Wirtschaftlicher und familiärer Ruin.
Ich will mir jetzt nicht anmaßen dies mit einem Kindesmißbrauch gleichzusetzen, da ich dies wohl nie einordnen kann. Allerdings kann so etwas grausame Folgen haben.Auch wenn es zynisch klingen mag, dass eine Seite einen halben Tag länger im Netz ist, wird weder den Missbrauch eine Kindes verhindern, noch diesen rückgängig machen. Es wird aber vielleicht die Vernichtung einer anderen Existenz verhindert.
Tiuz, du beschreibst, wie schrecklich diese Kinder leiden. Du hast recht, ich werde es wohl nie vollends nachvollziehen können. Dennoch darf man sich diesem Argument nicht uneingeschränkt hingeben. Auch wenn es grausam klinkt und ich damit nicht gerade Freunde gewinnen, auch die Verfolgung von Kinderpornografie muss ihre Grenzen haben.
Es ist nun einmal die schreckliche Wahrheit, dass ein Leben ohne Angst und Furcht nur möglich ist, wenn wir akzeptieren, dass Verbrechen geschehen, auch sehr grausame.
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Auch die FAZ widmet dem Thema einen ausführlichen Artikel, der die unterschiedlichen Positionen ganz gut zusammenfaßt:
Die Spur der Kinderschänder - www.faz.net
Und legt nach:
Wer das Stoppschild sieht, ist verdächtig - www.faz.netDen Kampf gegen die Kinderpornographie im Netz beschreiben Ermittler als sehr schwierig und bisweilen frustrierend. Im Rahmen der „Operation Himmel“ hatten einige Staatsanwaltschaften hunderte Verfahren einstellen müssen, weil zu schwer nachzuweisen gewesen war, dass es die Nutzer wirklich auf kinderpornographische Inhalte, nicht aber auf legale Pornographie abgesehen hatten, die sich auf denselben Seiten fand. Man ist sich auch über die Folgen von Ermittlungen gegen Unschuldige bewusst. „Sie machen da ein ganzes Familienleben kaputt“, sagt ein Ermittler. „Denn so ein Verfahren kann sich über Jahre hinziehen. Da bin ich vorsichtig geworden.“
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@TA
Ich habe auch den Eindruck, dass die Sachfrage etwas aus dem Blickfeld gerät (wie eigentlich immer, wenn es nur noch um das Füllen der beiden großen Schubladen Freund-Feind geht).Besonders anfällig für eine Bewertung aus dem Bauch sind komplexe Themen. Schon die technischen Aspekte - da geht es mir ganz genauso - sind schwer zu verstehen. Frage ich meinen Kollegen, der etwas davon versteht, bekomme ich eine nicht enden wollende Kette von englischen Vokabeln und Abkürzungen an den Kopf geschmissen. Auch Verständlichmachen braucht bei neuen Entdeckungen und Techniken seine Zeit.
Die haben wir aber nicht, soweit es um den Bereich der Gefahrenabwehr geht. Diese Bilder sind so schnell wie möglich der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Eine andere Frage ist, wie ich die Strafverfolgung organisiere. An dieser mangelhaften Trennung leidet die Diskussion nämlich auch.
Prävention und Strafverfolgung stehen dann im Widerspruch.
Aus den von Dir verlinkten Artikeln kann man das sehr schön sehen. Der Autor scheint von dieser Erkenntnis überrascht zu sein. Dabei ist es das gar nicht: Wenn ein Haus zusammenstürzt und sich noch Menschen in den Trümmern befinden, werden Feuerwehr und Co. keine Rücksicht darauf nehmen, ob die Beweissituation für die Ursache des Unglücks dadurch erschwert wird, dass sie Bruchstücke abräumen.
Die Bundesregierung und viele ihrer Kritiker verquicken die Handlungsebenen und das halte ich für schädlich. Mir würde es im ersten Zug ausreichen, wenn die Bundesregierung zunächst die weitere Veröffentlichung unterbindet. Dafür ist das Stoppschild hilfreich, soweit es sich um arglose Nutzer handelt, die solche Inhalte ohnehin nicht suchen. Diese Maßnahme ist unzureichend, soweit das Angebot an sich weiter im Netz verfügbar bleibt.
Eine Frage von Schadensersatz ist meiner Ansicht nach, wenn Internetseiten fälschlich gesperrt werden. Irrtümer gibt es immer - aber unsere Rechtsordnung hat dafür Regeln, wie dann zu verfahren ist. Die Internetkriminalität und deren Verfolgung ist hier nichts Besonderes. Ich wüßte nicht, warum Nutzer des Internets stärker geschützt sein müssen als der Nutzer öffentlicher Straßen.
Dass man die Gefahrenabwehr durch Verträge mit Anbietern - wie ich argwöhne - eine Stück weit aus dem staatlichen Bereich auslagert, vorverlagert finde ich ehrlich gesagt viel beunruhigender (und darüber wird wieder weniger diskutiert).
Ich glaube, eine allgemeine Schwierigkeit besteht darin, daß sowohl der Begriff “Kind” als auch der Begriff “Pornographie” weiterer Klärung bedarf, erst recht die Kombination von beiden. Wo etwa endet Kunst, wo beginnt Pornographie?
Kunst und Religion. Dahinter kann man viel verstecken. Bei der Definition des Begriffs “Kind” wird man eher keine Schwierigkeit haben. Allerdings läßt sich anhand von Bildern das Alter der Betroffenen nicht ohne weiters klären. Kunst mit Kindern: ja. Sexualität mit Kindern: nein. Soll in der Kunst Sexualität mit Kindern vorkommen, dann ist das zu unterbinden. Es gibt Dinge auf dieser Welt, von denen ich ganz ungeniert verlange, dass sie in den Köpfen bleiben - dort und nur dort herrscht grenzenlose Freiheit.
…beschleicht mich dabei einfach ein ungutes Gefühl, zumal dem BKA dabei eine imho zu umfassende Macht zugeteilt wird.
Ich glaube, Deine Sorge ist hier unbegründet - aber aus einem anderen Grund als Du vielleicht annimmst: Ich erinnere mich, dass es Regimekritiker gegeben hat, die sich darüber mokierten, dass sich die StaSi am Ende durch ihre Sammelwut an Informationen selbst behinderte. Das werden wir hier auch erleben. Die “Angst” der Staatsanwälte mit (für die Strafverfolgung) sinnlosen Datenbergen überschüttet zu werden ist berechtigt (und ich sage das frei von Schadenfreude). Wer soll das auswerten und in nützlich und unbrauchbar trennen? Die wissen doch jetzt schon nicht, wo ihnen der Kopf steht.
@BA
Argument der Gesetzesbefuerworter ist idR “ich habe ja nichts zu verstecken - warum sollte da jemand dagegen sein?”.
Mit Schweizer Bankkonten soll es sich ähnlich verhalten. Es wird Dich aber nicht überraschen, dass ich mich hier nicht angesprochen fühle.
Ich denke übrigens auch, dass die Methoden zur Verfolgung der Kinderpornographie im Internet auf die Verfolgung anderer Straftaten übertragen werden (soweit sie denn mal erfolgreich sein werden). Differenzieren wird man allenfalls noch beim Gewicht des Eingriffs im Verhältnis zu verfolgten Straftat. Das wird sich einspielen, wobei man auch hier nicht bei Null beginnt. Ein Unterschied zu Deinem “Lieblingsbeispiel” besteht aber darin, dass die Maßnahmen jetzt von vornherein auf Gefahrenabwehr/Strafverfolgung zielen.
@Bloob
Nur weil die Erfahrung fehlt, darf dies nicht zu schlampigen Gesetzen führen.
Sehe ich auch so. Ohne Einschränkung. Gerade bei der Strafverfolgung muss das Justizministerium wohl nacharbeiten. Vor allem aber, weil es nicht praktikabel ist.
Jeder der den Thread aufruft, könnte zukünftig unverschuldet beim BKA gespeichert werden. Jeder Link wird zum potentiellen Risiko.
Es kommen oft Menschen “unverschuldet” in Ermittlungen der Strafverfogungsbehörden - wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist. Die Ermittlungen enden aber eben dann mit der Feststellung, dass keine Tatbeteiligung vorliegt. Die Ermittlung an sich ist nicht ehrenrührig und nicht zu verwechseln mit einer Anklage.
Tiuz, du beschreibst, wie schrecklich diese Kinder leiden. Du hast recht, ich werde es wohl nie vollends nachvollziehen können. Dennoch darf man sich diesem Argument nicht uneingeschränkt hingeben. Auch wenn es grausam klinkt und ich damit nicht gerade Freunde gewinnen, auch die Verfolgung von Kinderpornografie muss ihre Grenzen haben.
Darauf lege ich auch wert. Ich werde den Rechtsstaat oder die bürgerlichen Freiheiten nicht für Pädosexuelle, Terroristen, Gläubige oder was immer uns morgen erwartet aufgeben. An einer Hexenjagd beteilige ich mich nicht: Ich kann damit leben, dass sich nicht jedes Unrecht verhindern läßt und nicht jeder Täter überführt wird.
Auch wenn es zynisch klingen mag, dass eine Seite einen halben Tag länger im Netz ist, wird weder den Missbrauch eine Kindes verhindern, noch diesen rückgängig machen.
An dieser Stelle komme ich trotzdem zu einem anderen Ergebnis. Im Bereich der Gefahrenabwehr sehe ich keinen Grund, für Zurückhaltung. Eine Existenzgefährdung sehe ich durch eine vorübergehende Behinderung des Zugriffs auf eine Seite nicht.
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On 2009-05-15 19:28, Tiuz wrote:
Es kommen oft Menschen “unverschuldet” in Ermittlungen der Strafverfogungsbehörden - wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist. Die Ermittlungen enden aber eben dann mit der Feststellung, dass keine Tatbeteiligung vorliegt. Die Ermittlung an sich ist nicht ehrenrührig und nicht zu verwechseln mit einer Anklage.Was glaubst du, wie würden diese Ermittlungen aussehen ? Sie werden in jedem Fall auf eine Beschlagnahme deiner Computer hinauslaufen. Zu Hause und wohl auch an deinem Arbeitsplatz. Dann fange mal an deinen Nachbarn und Arbeitskollegen zu erklären, dass du des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt wirst.
Mal ganz davon abgesehen, dass der Verlust von Computern und Daten für einige Berufe und Unternehmen existenziell bedrohend ist.
Klar werden die Ermittlungen dann irgendwann eingestellt und du bekommst nach Jahren deine Computer wieder, aber dein Ruf und eventuell auch wirtschaftliche Situation ist ruiniert.Das alles unter der Prämisse, dass man unglaublich leicht auf so eine indizierte Seite geleitet werden kann, ja man muss nicht einmal etwas davon mitbekommen, und der Wirkungslosigkeit des Gesetzes.
On 2009-05-15 19:28, Tiuz wrote:
An dieser Stelle komme ich trotzdem zu einem anderen Ergebnis. Im Bereich der Gefahrenabwehr sehe ich keinen Grund, für Zurückhaltung. Eine Existenzgefährdung sehe ich durch eine vorübergehende Behinderung des Zugriffs auf eine Seite nicht.Existenzgefährdung siehe oben. Du solltest einfach einmal in Betracht ziehen, dass auch völlig Unschuldige so auf den Index kommen können. Besonders durch so ein wenig transparentes und unkontrolliertes Verfahren, wie es angestrebt ist.
Du schließt ja selbst nicht aus, dass man an der eigenen Sammelwut ersticken könnte. Da wird es doch noch wahrscheinlicher, dass Fehler gemacht werden. -
Mal noch etwas zum lesen.
Innenministerium nimmt satirische Sperrseite vom Netz
Unabhängig davon, ob dies nun rechtens war oder nicht, bleibt doch eine interessante Anmerkung.
“Schon erstaunlich, wie schnell eine Behörde in der Lage ist, missliebige Internetangebote nicht nur einfach zu sperren – sondern komplett aus dem Netz zu entfernen. Leider gibt sich die Regierung in Sachen Kinderpornographie da weniger Mühe: da wird einfach nur ein Stoppschild vorgepappt und die Seiten bleiben weiter im Netz.”
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Telepolis: Strafverfolgung oder Internetsperren? Beides zusammen geht nicht!
Nur damit Tiuz sieht, warum Internetsperren kontraproduktiv sind.
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Was glaubst du, wie würden diese Ermittlungen aussehen ? Sie werden in jedem Fall auf eine Beschlagnahme deiner Computer hinauslaufen. Zu Hause und wohl auch an deinem Arbeitsplatz. Dann fange mal an deinen Nachbarn und Arbeitskollegen zu erklären, dass du des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt wirst.
Bloob, wenn Du davor Angst hast, machen vorgeschaltete Warnungen vor illegalen Seiten aber prinzipiell Sinn. Dich stört dann nur die Verknüpfung mit strafrechtlichen Ermittlungen (Anfangsverdacht).
@bender
Der Widerspruch besteht; er besteht sehr häufig. Ich hatte das in Zusammenhang mit dem F.A.Z.-Artikel erwähnt. Allerdings ist die Konsequenz dieses Widerspruchs nicht keines von beiden zu tun. Man muss einem Priorität einräumen; ich würde zur Gefahrenabwehr tendieren - ich kann verstehen, wenn andere der Strafverfolgung mehr Gewicht beimessen.(Den von Dir verlinkte Artikel halte ich übrigens für Zeitverschwendung: Sachlich teilweise falsch und reichlich unstrukturiert in der Argumentation.)
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On 2009-05-19 13:09, Tiuz wrote:
Der Widerspruch besteht; er besteht sehr häufig. Ich hatte das in Zusammenhang mit dem F.A.Z.-Artikel erwähnt. Allerdings ist die Konsequenz dieses Widerspruchs nicht keines von beiden zu tun.Nicht keines von beiden, sondern nur eines. Individuelle Internetüberwachung kann und darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Wenn du dir ein Deutschland mit einer zweiten Gestapo wünscht, kann ich nur den Kopf schütteln. Wenn zu den ganzen fragwürdigen “Kompetenzen” des BKA jetzt auch noch die Zensur des Internets hinzukommt, haben wir 1984.
Ich kann dein Vertrauen in diese Behörde nicht nachvollziehen. In Behörden arbeiten auch nur Menschen, und diesen nun quasi-unendlich weitreichende Kompetenzen ohne jeglich Kontrolle zuzuschreiben grenzt schon an Wahnsinn. Wo soll das hinführen?
Ehrlich, mich wundert woher du dieses Gottvertrauen nimmst.
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On 2009-05-19 13:09, Tiuz wrote:
Bloob, wenn Du davor Angst hast, machen vorgeschaltete Warnungen vor illegalen Seiten aber prinzipiell Sinn. Dich stört dann nur die Verknüpfung mit strafrechtlichen Ermittlungen (Anfangsverdacht).Wieso sollten diese Warnungen Sinn machen. Sinn in dem Sinne, dass ich mich nun auf die Hausdurchsuchung vorbereiten kann und ich als möglicher Straftäter vorgewarnt bin ? So das ich meine Mitmenschen schon einmal darauf vorbereiten kann, dass ich demnächst wegen Kinderpornografie verdächtigt werde. Oder meintest du etwas anderes ?
Natürlich habe ich Angst vor diesem Anfangsverdacht. Besonders da dieser so leicht entstehen kann. Wir reden ja nicht davon, dass ich nun mit Brecheisen und dunkler Kleidung mitten in der Nacht durch die Stadt streife, sondern das ich schlicht das Internet nutze.
Bei Verkehrskontrollen wird es ja schon leicht gemacht, einen Anfangsverdacht zu kreieren. Da reicht es ja schon, wenn der kontrollierende Beamte meint, dass man gerötete Augen hat oder es im Auto komisch rieche. Schon hat man die Durchsuchung seiner Kleidung und seines Autos zu erdulden. Da ist man schon der Willkür des Beamten ausgeliefert und darf nur auf die Seriosität des Beamten vertrauen. Man könnte ja noch sagen, man hat in eine gewisse Zielgruppe gepasst und sich des Nächtens auf eine bekannten Ausfallstraße der örtlichen Diskothek befunden. wo bekannt ist, dass viele Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs sind.
Aber um den Vergleich zum Internet zu ziehen, wäre das so, als würde man wahllos auf jeder x-beliebigen Straße zu jeder Uhrzeit mit einer Durchsuchung rechnen müssen. Denn jeder Server mit Kinderpornografie ist im Internet nur einen Klick weit entfernt. Dafür muss ich mich nicht sonderlich verdächtig verhalten, noch mich an bekannten Orten des Verbrechens aufhalten.Wie gesagt, dies alles auch noch für ein wirkungsloses Gesetzt. Wenn es wenigstens effektiv wäre, dann könnte man mal drüber nachdenken, abzuwägen, wie viel missbrauchte Kinder uns unsere individuelle Freiheit wert ist.
Ich möchte einfach nicht, soviel meiner Grundrecht für nichts und wieder nichts wegwerfen.
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Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst…
:idea:
…in Auftrag gegeben hast:
92 % der Deutschen für Kinderporno-Sperre - www.welt.de
Mehr als 90 % gegen Sperrungen im Internet - www.zeit.deEin weiterer Beleg dafür, wie wichtig Aufklärungsarbeit für mehr Differenzierung und Genauigkeit in diesem Falle ist…
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Politiker-Pläne: Heftige Proteste gegen Sperrungen im Internet
Ein Beitrag der exzellenten NDR-Sendung “Zapp”, der eigentlich alle Aspekte des Themas zusammenfasst.
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Hat die FAZ bisher recht ausgewogen über das Thema berichtet, so ist der Artikel von Stefan Tomik leider sehr einseitig geschrieben:
Wir sind Helden - www.faz.net
Wer ständig von “Internetszene” und “Internetgemeinde” spricht, der hat wohl nicht verstanden, worum es eigentlich geht.Neues zum Thema auch bei der Zeit
Deutsche Kinderhilfe kämpft um Deutungshoheit - www.zeit.deDie von Lomax oben verlinkte Seite hat jetzt ebenfalls Ärger am Hals:
Du bist Deutschland -Du wirst abgemahnt - www.zeit.deDie Petition steht jetzt bei knapp 95000 Zeichnern, die Mitzeichnungsfrist endet am 16.6. 2009. Hier noch einmal der Direktlink zum Unterzeichnen:
Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
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@bender
Es wundert mich, dass Du mir Gottvertrauen zutraust. Nach dem, was ich hier geschildert habe, dachte ich, Du hättest bemerkt, dass ich jedem Menschen grundsätzlich die Fähigkeit zu jeder Dummheit, Verbohrtheit, Niedertracht und Abgestumpftheit zuerkenne. Allerdings gibt es Menschen nicht nur in der Regierung und im BKA, nicht wahr?Ich finde außerdem, dass man mit Gleichsetzungen von Personen oder Institutionen mit solchen aus des NS-Zeit sparsam sein sollte: Wenn unbedarfte Menschen dadurch vermittelt wird, die Gestapo (oder das Reichssicherheitshauptamt) seien nicht mehr als ein BKA gewesen, hilft das den falschen Leuten. Das Spiel erleben wir in Zusammenhang mit der Gleichsetzung der Stasi zu heutigen Sicherheitsbehörden auch. (Frau Schwan entdeckt offenbar schon ein Neuland zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat.)
Das BKA sitzt weder vom Zweck her noch in der Methodik oder der Organisation mit der Gestapo oder dem RSHA in einem Boot. Ich darf darauf hinweisen, dass zum Beispiel ein wesentliches Kennzeichen letzterer darin bestand, dass die staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen in die Partei überführt wurden (eine Partei/Gruppierung saugt also einen Staat auf). Davon kann hier nicht ansatzweise die Rede sein. Ich kann auch nicht erkennen, dass ein solches Ziel verfolgt wird.
Zur prinzipiellen Rechtmäßigkeit einer Nachzensur habe ich bereits alles Notwendige gesagt. In der Sache sehe ich kein Gegenargument von Dir.
Wieso sollten diese Warnungen Sinn machen. Sinn in dem Sinne, dass ich mich nun auf die Hausdurchsuchung vorbereiten kann und ich als möglicher Straftäter vorgewarnt bin ?
Nein, aber es könnte doch davor schützen eine Seite aufzurufen, deren Inhalt man noch nicht genau kennt, die aber illegale Inhalte hat (und die man deshalb vielleicht auch gar nicht sehen möchte). Wer diese Sperre nicht umgeht, wird sich relativ leicht einem Strafverfahren entziehen können, weil eine vorsätzliche (wissendlich und gewollte) Nutzung nicht erfolgte und ein Versuch ohnehin nicht nachweisbar sein wird. Die Ermittlungsbehörden können solche “Fälle” wohl gleich zu den Akten legen, wenn sie überhaupt einen Anfangsverdacht (er muss nach kriminalistischer Erfahrung eine verfolgbare Straftat für möglich erscheinen lassen) bejahen.
Anders sieht es vielleicht aus, wenn jemand diese (auch einfache) Sperre umgeht, um doch auf den Inhalt der Seite zu gelangen. Ob das die Beweislage für die Staatsanwälte dann erleichtert, kann ich aber (derzeit) nicht beurteilen. Es könnte aber beim Sortieren helfen (Unfall-möglicher Straftäter).
Da reicht es ja schon, wenn der kontrollierende Beamte meint, dass man gerötete Augen hat oder es im Auto komisch rieche. Schon hat man die Durchsuchung seiner Kleidung und seines Autos zu erdulden. Da ist man schon der Willkür des Beamten ausgeliefert und darf nur auf die Seriosität des Beamten vertrauen.
Das nenne ich das Gegenteil von Willkür: Haben Beamte Veranlassung z. B. einen Drogenkonsum anzunehmen, weil typische Begleiterscheinungen beim Fahrer wahrnehmbar sind (gerötete Augen, bestimmte Gerüche, Fahrweise), dann haben sie einen Grund, der Sache weiter nachzugehen. Willkür wäre, jeden Besitzer eines VW-Käfers zu kontrollieren, denn es gibt keinen Erfahrungssatz, dass Fahrer dieser Fahrzeuge häufiger Drogen konsumieren als andere.
Dafür muss ich mich nicht sonderlich verdächtig verhalten
Würdest Du mir denn zustimmen, dass die Umgehung dieses Stoppschildes einen gesteigerten Veracht rechtfertigt? Dann wäre die Grundidee doch gar nicht so blöd (und das Gesetz vielleicht auch nicht ganz wirkungslos).
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On 2009-05-25 18:28, Tiuz wrote:
Würdest Du mir denn zustimmen, dass die Umgehung dieses Stoppschildes einen gesteigerten Veracht rechtfertigt?Nein, darin stimme ich dir nicht zu. Weil die Sperrung bisher nur auf DNS-Ebene basiert. Daher ist es ja auch ein Kinderspiel diese zu umgehen. Problemlos könnte dies auch durch Unachtsamkeit passieren, indem man die falschen Einstellungen vornimmt. Zudem gibt es auch unabhängig von dem geplanten Gesetzt gute Gründe andere DNS-Server als den seines Providers zu verwenden.
Wen man sich allein dadurch verdächtig machen würde, wäre jeder verdächtig, der das Internet nutzt.Gerötete Augen und bestimmte Gerüche unterliegen aber einer höchst subjektiven Wahrnehmung des kontrollierenden Beamten. Wenn wir böswillig sind, könnten wir auch einfach mal unterstellen, dass ein Beamter dies einfach behaupten kann, ohne, dass der Autofahrer, zum Zeitpunkt der Kontrolle, noch im nach hinein, dagegen vorgehen könnte. Dies meine ich mit Willkür. Die Feststellung der angeblichen Tatsachen kann also willkürlich erfolgen.
Wer diese Sperre nicht umgeht, wird sich relativ leicht einem Strafverfahren entziehen können, weil eine vorsätzliche (wissendlich und gewollte) Nutzung nicht erfolgte und ein Versuch ohnehin nicht nachweisbar sein wird.
Da Schlussfolgerst du allerdings sehr optimistisch. Der Anfangsverdacht ist doch gerade gegeben, indem du versucht hast eine indizierte Seite aufzurufen. Das dieser versuchte Aufruf vielleicht irrtümlich oder versehentlich erfolgte, ist aus dem Aufruf allein nicht zu schlussfolgern. Genauso wenig, wie allein aus geröteten Augen und komischen Gerüchen auf Drogenkonsum geschlussfolgert wird. Wie aber auch im Fall des Verdachts auf Drogenkonsums wird eine Durchsuchung erfolgen. Denn um festzustellen, ob du wirklich absichtlich nach Kinderpornografie gesucht hast, muss man an deinen Rechner.
Wie schon weiter oben beschrieben, heißt dies dann Durchsuchung von Haus, Wohnung und Arbeitsplatz. Welche folgen das hat, habe ich ja bereits angedeutet und diese sind nicht erfreulich, egal ob schuldig oder nicht.Wie in dem verlinkten Zapp-Video von Bender gesagt, es wird nur die dummen treffen, die sich dem nicht entziehen werden.
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Daher ist es ja auch ein Kinderspiel diese zu umgehen.
“Umgehen” darf man als Verdachtsmoment, denke ich, akzeptieren.
Problemlos könnte dies auch durch Unachtsamkeit passieren…
So wie jetzt auch. Das Stoppschild bringt keine Verschlechterung dieser Situation. Im Gegenteil, es könnte helfen, solche “Unachtsamen” aus der Strafverfolgung auszuscheiden. Man wird sehen, wie die Staatsanwaltschaften dies zukünftig handhaben werden.
Gerötete Augen und bestimmte Gerüche unterliegen aber einer höchst subjektiven Wahrnehmung des kontrollierenden Beamten.
Das ist so, aber nicht nur bei Beamten. Tatsachen existieren auch außerhalb unserer Wahrnehmung, nur sind sie dann für uns nicht verwertbar. Allerdings ging es Dir in diesem Zusammenhang ja um Willkür:
Da ist man schon der Willkür des Beamten ausgeliefert und darf nur auf die Seriosität des Beamten vertrauen.
Genau genommen handelt es sich um dasselbe Grundproblem wie bei der Nutzung des Internets. Ich gebe jemanden eine Handlungsmöglichkeit an die Hand in bestimmten Grenzen und erwarte deren Einhaltung. Ich verstehe Dich so, dass Du die Übertretung solcher Grenzen durch Polizeibeamte nicht hinnehmen willst und ich stelle fest, dass viele andere Bürger die Übertretung der Grenzen im Internet nicht akzeptieren (allerdings werden zumindest in Zusammenhang mit Kinderpornographie gewichtigere Rechtsgüter in stärkerem Ausmaß verletzt). Ich meine, dass man beides nicht laufen lassen dürfte, wenngleich die Beweislage in beiden Fällen schwierig ist. Ich möchte jedoch darauf hinweisen (damit keine Irrtümer entstehen), dass nicht die Meinung des von der Polizei Untersuchten für die Frage maßgeblich ist, ob (aller Erfahrung nach) Anlass für eine weitere Ermittlung bestand, denn dieser besitzt genau diesen Erfahrungshintergrund nicht.
Der Anfangsverdacht ist doch gerade gegeben, indem du versucht hast eine indizierte Seite aufzurufen.
Dieser Anfangsverdacht ist auch heute schon gegeben, obwohl das Stoppschild noch nicht “aufgebaut” ist. Ich sehe keine Verschlechterung der Rechtsposition im Vergleich zum Ist-Zustand.
Denn um festzustellen, ob du wirklich absichtlich nach Kinderpornografie gesucht hast, muss man an deinen Rechner.
Das ist eine interessante Frage. Ich bin zwar kein Strafrechtler, aber eine Durchsuchung beim Verdächtigen ist nach meiner Erinnerung an die Voraussetzung geknüpft, dass weitere Beweismittel in Zusammenhang mit der konkreten Tatbegehung gefunden werden könnten. Ist das noch der Fall, wenn jemand das Stoppschild nicht “überfahren” hat? Was sollte sich denn dann auf seinem Rechner befinden? Daten/Bilder der “verbotenen Seite” jedenfalls nicht. Insofern könnte das Stoppschild solche User sogar schützen. Hier wird man die weiter Rechtsentwicklung aber auch erst abwarten müssen.
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On 2009-05-26 16:10, Tiuz wrote:
“Umgehen” darf man als Verdachtsmoment, denke ich, akzeptieren.Nein warum sollte man so was akzeptieren. Somit wird doch etwas kriminalisiert, was überhaupt nicht kriminell ist.
Wenn ich mal fragen darf, sind dir überhaupt die technischen Aspekte klar ?Natürlich bringt das Stoppschild eine Verschlechterung der Situation. Jeder der das Stoppschild sieht würde erfasst und gespeichet, unabhängig davon, ob der Aufruf absichtlich oder unabsichtlich wäre.
Dies lässt sehr leicht neue Verdachtsmomente entstehen die es so nicht geben würde. Dir ist offenbar noch nicht klar, wie leicht du auf so eine indizierte Seite gelangen würdest.Das ist eine interessante Frage. Ich bin zwar kein Strafrechtler, aber eine Durchsuchung beim Verdächtigen ist nach meiner Erinnerung an die Voraussetzung geknüpft, dass weitere Beweismittel in Zusammenhang mit der konkreten Tatbegehung gefunden werden könnten. Ist das noch der Fall, wenn jemand das Stoppschild nicht “überfahren” hat? Was sollte sich denn dann auf seinem Rechner befinden? Daten/Bilder der “verbotenen Seite” jedenfalls nicht. Insofern könnte das Stoppschild solche User sogar schützen. Hier wird man die weiter Rechtsentwicklung aber auch erst abwarten müssen.
Was meinst du den wo sich weiter Beweismittel befinden könnten ? Genau, auf deinem Rechner.
Wenn du so eine Seite mit Stoppschild besuchst, könntest du dich eben verdächtig machen, Kinderpornografie zu besitzen. Ich kann deiner Argumentation hier überhaupt nicht folgen. Die scheint mir bei dir doch sehr verquer.Scheinbar betrachtest du das Stoppschild als etwas, was dich als Internetnutzer schützt. Ist es doch aber genau anders herum. Dieses Stoppschild bringt dich erst in den Fokus der Überwachung, völlig unabhängig ob du unschuldig bist.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen (damit keine Irrtümer entstehen), dass nicht die Meinung des von der Polizei Untersuchten für die Frage maßgeblich ist, ob (aller Erfahrung nach) Anlass für eine weitere Ermittlung bestand, denn dieser besitzt genau diesen Erfahrungshintergrund nicht
Du wirst aber die Durchsuchung deiner Kleidung, sowie deines Autos erdulden müssen. Dies eben allein Aufgrund der Meinung eines Polizisten. Darauf wollte ich hinaus.
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On 2009-05-26 16:10, Tiuz wrote:
“Umgehen” darf man als Verdachtsmoment, denke ich, akzeptieren.Derjenige, der die Sperre umgeht, um zu einer Kinderporno-Seite zu gelangen, wird gerade nicht registriert. Soviel sollte dir hoffentlich klar sein.
On 2009-05-26 16:10, Tiuz wrote:
So wie jetzt auch. Das Stoppschild bringt keine Verschlechterung dieser Situation. Im Gegenteil, es könnte helfen, solche “Unachtsamen” aus der Strafverfolgung auszuscheiden. Man wird sehen, wie die Staatsanwaltschaften dies zukünftig handhaben werden.Das ist ziemlich naiv. Wie die Justizministerin Zypries klarstellte, setzt sich am Ende jeder, der auf der Stoppseite landet, einem Anfangsverdacht aus. Und während sich manche heute einen Spaß daraus machen, andere zu
, wird man sie in Zukunft beim BKA anschwärzen können (und die Betroffenen haben dann die große Freude, drei Jahre lang dem BKA ihre Unschuld beweisen zu müssen).On 2009-05-26 16:10, Tiuz wrote:
Dieser Anfangsverdacht ist auch heute schon gegeben, obwohl das Stoppschild noch nicht “aufgebaut” ist. Ich sehe keine Verschlechterung der Rechtsposition im Vergleich zum Ist-Zustand.Sehr witzig. Das ist ja wohl allenfalls eine theoretische Feststellung.
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Derjenige, der die Sperre umgeht, um zu einer Kinderporno-Seite zu gelangen, wird gerade nicht registriert. Soviel sollte dir hoffentlich klar sein.
Soweit ich das sehe, müssen für die Sperre zunächst Seiten mit illegalen Inhalten ausfindig gemacht werden. Wenn ich das Procedere weiter richtig verstehe, werden diese Seiten (sehr unvollkommen, da andere Möglichkeiten bestehen, die Seite anzuwählen) abgeschirmt. Wenn mir die Seite jedoch bekannt geworden ist, bin ich doch wohl nicht gehindert, diese Seite in einem zweiten Schritt auch zu entfernen und weitere Verbindungsdaten zu ermitteln - oder ist das technisch ausgeschlossen? Ich bitte um Aufklärung.
Unterstellt, das wäre technisch möglich, würde ich mich an Stelle der Staatsanwaltschaften auf diese Verbindungsdaten konzentrieren.
Das ist ziemlich naiv.
Entschuldige, nein, im Gegenteil: Es ist realitätsfremd anzunehmen, Polizei und Staatsanwaltschaften könnten jedem (versuchten) Aufruf solcher Seiten nachgehen. Und wozu soll das führen? Der von TA verlinkte Artikel der F.A.Z. hat doch die Probleme der StA in diesem Zusammenhang recht gut erklärt. Die StA wartet nicht auf unbrauchbare, ungeordnete Datenkarawanen. Was meinst Du, wie stinkig die Staatsanwaltschaften quer durch die Republik bei der im Artikel genannten Großrazzia waren, weil die damals federführende StA nicht einmal die Dauer des Zugriffs berücksichtigt hatte. Das war viel Datenschrott. Deswegen steckte in der Aktion auch mehr Symbolik und PR als alles andere. (Je öffentlicher Strafverfolgungsbehörden ermitteln, um so verzweifelter ist die Lage.)
Das ist ja wohl allenfalls eine theoretische Feststellung.
Warum? Wie ist es denn jetzt? Nimm doch das Beispiel nämlicher Razzia: Wurden da keine Seiten überwacht und Verbindungsdaten ermittelt (= Anfangsverdacht), obwohl ein Stoppschild nicht existierte? Ich verstehe den Einwand noch nicht.